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260928_ZPD_NI_D_Schadstoffgutachten.pdf

Vollständige Schadstoffsanierung und Entkernung eines fünfgeschossigen Bestandsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 06:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Gutachten

Zentrale Polizeidirektion Hannover (ZPD), Tannen- bergallee 11, Haus D, E, F- Gesamtgutachten

Projekt-Nr: EHA-23-0046 Auftrags-Nr: EHA-00667-24

Auftraggeber: Staatliches Baumanagement Hannover Celler Straße 7 30161 Hannover Ansprechpartner:

Auftragsdatum: 18.11.2024

Projektleiter: Dipl.-Ing. (FH) Jens Rasche Jens.Rasche@wessling-ce.de

Hannover, 11.04.2025

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I nhal tsver zei chni s

1 Einleitung............................................................................................................... 4

2 Haus D .................................................................................................................. 6

2.1 Asbest ................................................................................................................... 7

2.1.1 Asbest in Faserproduktproben ............................................................................... 7

2.1.2 Asbest in Wandputzen/ Spachtelmassen und Fliesen............................................ 8

2.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Material ......................................................... 17

2.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ................................................... 17

2.4 Künstliche Mineralfasern (KMF) ........................................................................... 18

3 Haus E ................................................................................................................ 18

3.1 Asbest ................................................................................................................. 19

3.1.1 Asbest in Faserproduktproben ............................................................................. 19

3.1.2 Asbest in Wandputzen/ Spachtelmassen und Fliesen.......................................... 20

3.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Material ......................................................... 26

3.3 Künstliche Mineralfasern (KMF) ........................................................................... 26

4 Haus F ................................................................................................................. 27

4.1 Asbest ................................................................................................................. 28

4.1.1 Asbest in Faserproduktproben ............................................................................. 28

4.1.2 Asbest in Wandputzen/ Spachtelmassen und Fliesen.......................................... 29

4.4 Künstliche Mineralfasern (KMF) ........................................................................... 39

5 Bewertung und Empfehlungen zum weiteren Handlungsbedarf ........................... 40

5.1 Asbest ................................................................................................................. 40

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5.1.1 Asbest in Faserproduktproben ............................................................................. 40

5.1.2 Asbest in Wandputzen/Spachtelmassen, Fußböden und Fliesen ........................ 41

5.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB) ............................................................................ 43

5.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ......................................... 43

5.4 Künstliche Mineralfasern (KMF) ........................................................................... 44

6 Zusammenfassung .............................................................................................. 45

Anl agen

Anlage 1: Grundlagen Anlage 2: Laborprüfberichte

Prüfbericht CHA25-006957-1 Asbest in Faserproduktproben und Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Prüfbericht CHA25-006566-1 Asbest in Faserproduktproben

Prüfbericht CHA25-006953-1 Asbest in Faserproduktproben und Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Prüfbericht CHA25-007252-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Prüfbericht CHA25-006954-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Prüfbericht CHA25-006955-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Prüfbericht CHA25-006956-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Prüfbericht CHA25-006767-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Prüfbericht CHA25-007130-1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Prüfbericht CHA25-005285-1 Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Prüfbericht CHA25-005284-1 Polychlorierte Biphenyle (PCB) Anlage 3: Fundstellenpläne Anlage 4: altes Gutachten aus 2017 zum Haus D (Auftrag CHA-02855-17)

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1 Einleitung

Im Vorfeld von umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den Häusern D,

E und F in der Zentralen Polizeidirektion (ZPD), Tannenbergallee 11 in Hannover wurde

die WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG (kurz: WCE), Abteilung

Immobilien, Feodor-Lynen-Straße 23, 30625 Hannover, vom Staatlichen Baumanage-

ment Hannover, vertreten durch Frau Braun, beauftragt, eine Untersuchung im Hinblick

auf Gebäudeschadstoffe in den drei Häusern durchzuführen. Ziel dieser Untersuchungen

war es, Gebäudeschadstoffe möglichst vollständig zu erfassen und zu dokumentieren.

In der Vergangenheit wurden bereits in allen Gebäuden im Rahmen von kleineren

Maßnahmen (Instandhaltung, Umbauarbeiten etc.) diverse Proben entnommen und

analysiert. Die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen wurden im Rahmen einer

durchgeführten historischen Recherche bei der Festlegung des Beprobungsgesamtum-

fanges berücksichtigt. Der Umfang der vorherigen Untersuchungen reichte vielfach nicht

aus, um generelle Aussagen zu Schadstoffvorkommen in bestimmten Bereichen zu

treffen. Hingegen konnten für Teilbereiche bereits durchgeführte Untersuchungen

Bewertungen liefern, die hier übertragbar sind, z.B. die Treppenhäuser in Haus F und der

Gussasphalt im Haus E (hier nicht untersucht). Ein Gutachten zu den WC-Bereichen im

Haus D wurde 2017 angefertigt (Auftrag CHA-02855-17, Gutachten vom 11.07.2017)

entsprechend wurden diese Bereiche im Rahmen dieser Untersuchung ausgeklammert;

die dort getroffenen Aussagen haben weiterhin Gültigkeit und werden durch dieses

Gutachten lediglich ergänzt.

Im Vorfeld der eigentlichen Probenahmen wurde im Haus F eine aus einer Decke im KG

austretende schwarze Masse analysiert, deren Herkunft unbekannt ist. Die Probenahmen

im Haus F wurden am 03. und 04.02.2025 durch Herrn Spinder und Herrn Manokaran

(WCE) durchgeführt. Die Untersuchungen in Häusern D und E erfolgten am 04. bzw.

05.02.2025 durch Herrn Rasche und Herrn Sobottka sowie Herrn Spinder und Herrn

Manokaran (alle WCE). Baupläne der Gebäude für die Verortung der Proben wurden im

Vorfeld vom AG zur Verfügung gestellt. Von Baustoffen, bei denen Schadstoffanteile

nicht auszuschließen waren, wurden exemplarisch Proben entnommen und an die

Laboratorien der WESSLING GmbH zur Analyse überstellt.

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Zur Erfassung nur schwer zugänglicher Bereiche (z.B. Estrich und Fliesenkleber unter

Fußbodenfliesen) und zur Ermittlung des allgemeinen Aufbaus von Wänden wurden am

05.02.2025 durch einen Kernbohrer Bohrungen an benannten Stellen durchgeführt und

z.T. weitere Proben entnommen.

Der Untersuchungsumfang wurde im Vorfeld und vor Ort durch den Gutachter festgelegt

und erstreckte sich auf die Parameter Asbest (Faserproduktproben, Wandputze, Fliesen,

Fußböden und Spachtelmassen), polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Polycyclische

aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weiterhin wurden Schadstoffvorkommen an

Künstlichen Mineralfasern (KMF), PCB und Asbest visuell eingestuft.

Generell sind vorhandene Asbestbelastungen in Wandputzen und Spachtelmassen nicht

näher differenzierbar, da der Umfang und die flächige Ausdehnung von Spachtelstellen in

den meisten Fällen optisch und messtechnisch nicht erfassbar sind. Eine festgestellte

Belastung lässt sich somit nicht zielgenau auf Putze und/ oder Spachtelmassen eingren-

zen.

Die dargestellten Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens beziehen sich ausschließlich

auf die untersuchten Materialien der Gebäude. Bei den hier durchgeführten Untersu-

chungen handelt es sich um orientierende Schadstoffuntersuchungen. Es werden keine

Aussagen zu weiteren möglichen Vorkommen in den Gebäuden, insbesondere in nicht

sichtbaren und überdeckten/überbauten Schichten der Bausubstanz getroffen. Da

verdeckt eingebaute, schadstoffhaltige Bauteile auch bei sorgfältiger Erkundung nicht

immer vollständig erkannt werden, ist bei Beginn der Umbau- und Sanierungsarbeiten

hierauf besonderes Augenmerk zu legen. Erfahrungsgemäß können auch Abstandshalter

der Bewehrung innerhalb der Betonteile bzw. Rohrhülsen für die Spannanker der

Schalung der Betonteile (sog. Mauerstärken), die hier nicht beprobt wurden in unter-

schiedlicher Anzahl aus Asbestzement bestehen. Die Erkundung im Bestand ist durch

Überdeckungen stark eingeschränkt. Daher ist eine ergänzende Prüfung an zerstörenden

Aufschlüssen ab der ersten Phase von Abbruchmaßnahmen notwendig.

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2 Haus D

Das Gebäude D ist ein langgestreckter, vollständig unterkellerter Bau mit 4 Etagen (EG bis 3.OG) und einem ausgebauten Dachbodenbereich. Mittig befinden sich der Ein- gangsbereich mit Pförtnerloge (umgangssprachlich als Aquarium bezeichnet) und das Treppenhaus, dass sich über alle Stockwerke vom KG bis zum DG erstreckt. Auf beiden Seiten befinden sich abgängige Flure bis zu den Stirnseiten und Zugang zu den einzel- nen Räumen. Im EG-3.OG sind bis auf wenige Ausnahmen Wände und Deckenbereiche massiv und verputzt. Als Bodenbeläge sind Natursteinfliesen und Kunststoffbeläge (Linoleum bzw. PVC) verwendet worden. Das ausgebaute Dachgeschoss ist teilweise mit Trockenbauwänden und teilweise verputzten Massivwänden ausgestattet. Deckenschrä- gen und Deckenbereiche sind mit Trockenbauplatten versehen, die Fußböden überwie- gend mit Kunststoffbelägen. Im Keller bestehen die Wände aus gestrichenem Sichtmau- erwerk und Decken sowie Fußböden aus Rohbeton. Diese Bauteile sind nicht verdächtig, Schadstoffe zu enthalten und es wurden lediglich exemplarisch Proben von offensichtli- chen Spachtelstellen entnommen. Insgesamt sind die einzelnen Bereiche und Etagen als weitgehend homogen zu bezeichnen.

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2.1 Asbest

2.1.1 Asbest in Faserproduktproben

Von Baustoffen, bei denen Asbestanteile nicht auszuschließen waren, wurden Proben

entnommen und zur Analyse gegeben. Die Faserproduktproben werden entsprechend

der vorgefundenen Zusammensetzung aus Faseranteil und Verbundstoff abgeschätzt

(ungefährer Prozentanteil). Die Bestimmung der Faserart erfolgt mit dem Rasterelektro-

nenmikroskop gemäß der Vorgaben der VDI 3866 Blatt 5. Dazu werden von allen

vorgefundenen Faserarten die chemische Zusammensetzung und das faserartige

Erscheinungsbild (Morphologie) bestimmt.

Tabelle 2.1.1-1: Analyseergebnisse Materialproben Asbest, Prüfberichte-Nr. CHA25-006955-1,

CHA25-006566-1 und CHA25-006957-1

Probe-Nr.ProbenbezeichnungAsbest nach- gewiesenFaser- varietätAsbest- gehalt (Schätz- wert) in %
25-022312-01Probe Nr.1: D-DG, Raum 403a, LüftungskanalflanschdichtungneinKMF---
25-022312-02Probe Nr.34: D-EG, Raum 8, Fensterbank, innenneinOrg. Fasern---
25-022315-01Probe Nr.11: D-DG, Flur, Kunststoffbodenbelag, PVC vor Bad beigeneinOrg. Fasern---
25-022315-02Probe Nr.26: D-EG, Raum 16, Kunststoffbodenbelag, blauneinOrg. Fasern---

KMF = Künstliche Mineralfasern, Org. Fasern = organische Fasern (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anhang)

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Tabelle 2.1.1-2: Visuell erfasste Vorkommen und Verdachtsmomente auf Asbest

Probe-Nr.Probenbezeichnung
ohneFlanschdichtungen in Rippenheizkörpern im gesamten Gebäude (Verdachts- moment)
ohneUmrandung (Attika) und Deckenplatten am Vorbau oberhalb des Eingangs aus Asbestzement

2.1.2 Asbest in Wandputzen/ Spachtelmassen und Fliesen

Von Flächenspachteln und –beschichtungen, bei denen Asbestgehalte nicht auszu- schließen waren, wurden Proben entnommen und einzeln oder zur Mischprobenuntersu-

chung mit max. 5 Einzelproben zur Analyse gegeben. Die Mischprobenuntersuchung wird

zur repräsentativen Beprobung dieser speziellen, anderweitig schwer erkennbaren

Asbestbauprodukte eingesetzt. Zur Kompensation der mehrfachen Untersuchung wird

eine Präparation mit Veraschung bei max. 450°C und Säureaufschluss mit 2nHCl

ausgeführt. Die Auswertung vom Rückstand erfolgt gemäß VDI 3866 Blatt 5 Anhang B

als qualitativer Nachweis auf Asbest. Dazu werden von allen Faserarten die chemische

Zusammensetzung und das faserartige Erscheinungsbild (Morphologie) bestimmt. Dieses

Verfahren ist geeignet im Produkt Asbestmassenanteile von deutlich < 1 Masse% sicher

nachzuweisen (Nachweisgrenze geschätzt ca. 0,001 % Massenanteil). Der negative

Befund muss ggfs. mit einer erweiterten systematischen Nachbeprobung mit Auswertung

abgesichert werden.

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Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze und Spachtel

massen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-01MP47 (57, 64, 69, 74): D-3.OG, div. Räume, Innen- wände, massiv
D-3.OG, Raum 315, Innenwand, massiv, (57)
D-3.OG, Raum 303, Innenwand, massiv, (64)jaChrysotil
D-3.OG, Raum 319, Innenwand, massiv, (69)
D-3.OG, Raum 324, Innenwand, massiv, (74)
25-022309-02MP48 (59, 63, 71, 75): D-3.OG, div. Räume, Außen- wände, massiv
D-3.OG, Raum 315, Außenwand, massiv, (59)
D-3.OG, Raum 303, Außenwand, massiv, (63)jaChrysotil
D-3.OG, Raum 319, Außenwand, massiv, (71)
D-3.OG, Raum 324, Außenwand, massiv, (75)
25-022309-03MP49 (56, 61, 68, 73): D-3.OG, div. Räume, Wandan- schluss, Holztür
D-3.OG, Raum 315, Wandanschluss, Holztür, (56)
D-3.OG, Raum 303, Wandanschluss, Holztür, (61)jaChrysotil
D-3.OG, Raum 319, Wandanschluss, Holztür, (68)
D-3.OG, Raum 324, Wandanschluss, Holztür, (73)
25-022309-04MP50 (58, 62, 70, 76): D-3.OG, div. Räume, Fenster- laibung
D-3.OG, Raum 315, Fensterlaibung, (58)
D-3.OG, Raum 303, Fensterlaibung, (62)jaChrysotil
D-3.OG, Raum 319, Fensterlaibung, (70)
D-3.OG, Raum 324, Fensterlaibung, (76)

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-05MP51 (55, 60, 67, 72): D-3.OG, div. Räume, Massivde- cke
D-3.OG, Raum 315, Massivdecke, (55)
D-3.OG, Raum 303, Massivdecke, (60)jaChrysotil
D-3.OG, Raum 319, Massivdecke, (67)
D-3.OG, Raum 324, Massivdecke, (72)
25-022309-06MP52 (65, 66, 77, 78, 79): D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Wände, massivnein---
D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Außenwand, massiv, (65)
D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Innenwand, massiv, (66)
D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Innenwand, massiv, (77)
D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Innenwand, massiv, (78)
D-3.OG, Raum Flur 3.OG, Innenwand, massiv, (79)
25-022309-07MP53 (50, 51, 52, 53, 54): D-EG/ D-1.OG/ D-2.OG/ D- 3.OG, div. Räume, div. BauteileAmphibol
D-EG, Treppenhaus, Massivdecke, (50)
D-1.OG, Raum Treppenhaus 1.OG, Außenwand, massiv, (51)
ja
D-2.OG, Raum Treppenhaus 2.OG, Innenwand, massiv, (52)
D-3.OG, Raum Treppenhaus 3.OG, Innenwand, massiv, (53)
D-3.OG, Raum Treppenhaus 3.OG, Massivwand, (54)
25-022309-08MP54 (21, 31, 38, 43): D-EG, div. Räume, Innenwände, massiv
D-EG, Raum 3, Innenwand, massiv, (21)
D-EG, Raum 8, Innenwand, massiv, (31)
jaChrysotil
D-EG, Raum 21, Innenwand, massiv, (38)
D-EG, Raum 23, Innenwand, massiv, (43)

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-09MP55 (20, 22, 32, 39, 45): D-EG, div. Räume, Außen- wände, massiv
D-EG, Raum 3, Außenwand, massiv, (20)
D-EG, Raum 16, Außenwand, massiv, (22)
jaChrysotil
D-EG, Raum 8, Außenwand, massiv, (32)
D-EG, Raum 21, Außenwand, massiv, (39)
D-EG, Raum 24, Außenwand, massiv, (45)
25-022309-10MP56 (17, 23, 30, 40, 44): D-EG, div. Räume, div. Bauteilenein---
D-EG, Raum 3, Fensterlaibung, (17)
D-EG, Raum 15, Fensterlaibung, (23)
D-EG, Raum 8, Fensterrahmenanschluß, innen, (30)
D-EG, Raum 21, Fensterlaibung, (40)
D-EG, Raum 23, Fensterlaibung, innen, (44)
25-022309-11MP57 (18, 24, 33, 36, 41): D-EG, div. Räume, Massivde- ckenein---
D-EG, Raum 3, Massivdecke, (18)
D-EG, Raum 16, Massivdecke, (24)
D-EG, Raum 8, Massivdecke, (33)
D-EG, Raum 21, Massivdecke, (36)
D-EG, Raum 23, Massivdecke, (41)
25-022309-12MP58 (19, 25, 35, 37, 42): D-EG, div. Räume, Wandan- schluss, Holztürnein---
D-EG, Raum 3, Wandanschluss, Holztür, (19)
D-EG, Raum 16, Wandanschluss, Holztür, (25)
D-EG, Raum 8, Wandanschluss, Holztür, (35)
D-EG, Raum 21, Wandanschluss, Holztür, (37)
D-EG, Raum 23, Wandanschluss, Holztür, (42)

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-13MP59 (28, 29, 46, 47, 48): D-EG, Raum Flur/ Flur EG, Innenwände, massivnein---
D-EG, Flur, Innenwand, massiv, (28)
D-EG, Raum Flur EG, Innenwand, massiv, (29)
D-EG, Raum Flur EG, Innenwand, massiv, (46)
D-EG, Raum Flur EG, Innenwand, massiv, (47)
D-EG, Raum Flur EG, Innenwand, massiv, (48)
25-022309-14MP60 (142, 143, 144, 145, 146): D-KG, div. Räume, Innenwände, massivnein---
D-KG, Raum KG, Innenwand, massiv, (142)
D-KG, Raum Bei 06, Innenwand, massiv, (143)
D-KG, Raum KG bei 014, Innenwand, massiv, (144)
D-KG, Raum KG Stirnseite, Innenwand, massiv, (145)
D-KG, Raum KG bei 04, Innenwand, massiv, (146)
25-022309-15MP61 (82, 83, 95, 96, 97): D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwände, massivja
D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwand, massiv, (82)
D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwand, massiv, (83)
Chrysotil
D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwand, massiv, (95)
D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwand, massiv, (96)
D-2.OG, Raum Flur 2.OG, Innenwand, massiv, (97)
25-022309-16MP62 (85, 89, 99, 104, 108): D-2.OG, div. Räume, Außenwände, massiv
D-2.OG, Raum 204, Außenwand, massiv, (85)
D-2.OG, Raum 217, Außenwand, massiv, (89)jaChrysotil
D-2.OG, Raum 206, Außenwand, massiv, (99)
D-2.OG, Raum 222, Außenwand, massiv, (104)

[Seite 13]

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-17MP63 (86, 91, 94, 102, 109): D-2.OG, div. Räume, Innenwände, massivnein---
D-2.OG, Raum 204, Innenwand, massiv, (86)
D-2.OG, Raum 217, Innenwand, massiv, (91)
D-2.OG, Raum 206, Innenwand, massiv, (94)
D-2.OG, Raum 222, Innenwand, massiv, (102)
D-2.OG, Raum 225, Innenwand, massiv, (109)
25-022309-18MP64 (80, 87, 92, 100, 106): D-2.OG, div. Räume, Massivdeckenein---
D-2.OG, Raum 204, Massivdecke, (80)
D-2.OG, Raum 217, Massivdecke, (87)
D-2.OG, Raum 206, Massivdecke, (92)
D-2.OG, Raum 222, Massivdecke, (100)
D-2.OG, Raum 225, Massivdecke, (106)
25-022309-19MP65 (84, 90, 98, 103, 107): D-2.OG, div. Räume, Fensterlaibung
D-2.OG, Raum 204, Fensterlaibung, (84)
D-2.OG, Raum 217, Fensterlaibung, (90)
jaChrysotil
D-2.OG, Raum 206, Fensterlaibung, (98)
D-2.OG, Raum 222, Fensterlaibung, (103)
D-2.OG, Raum 225, Fensterlaibung, (107)
25-022309-20MP66 (4, 7, 13, 16): D-DG, div. Räume, Innenwand, Trockenbau/ Trockenbaudecke
D-DG, Raum Besprechung 401, Innenwand, Trockenbau, (4)
D-DG, Raum 409, Innenwand, Trockenbau, (7)jaChrysotil
D-DG, Raum Flur 4.OG, Innenwand, Trockenbau, (13)
D-DG, Raum 410 Speise, Trockenbaudecke, (16)

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-21MP67 (5, 6, 10, 15): D-DG, div. Räume, Innenwand, massiv/ Wandanschluss, Metalltür
D-DG, Raum Besprechung 401, Innenwand, massiv, (5)
D-DG, Raum Flur 4.OG, Wandanschluss, Metalltür, (6)jaChrysotil
D-DG, Raum 409, Innenwand, massiv, (10)
D-DG, Raum 410 Speise, Innenwand, massiv, (15)
25-022309-22MP68 (3, 14): D-DG, Raum Besprechung 401/ 410 Speise, Außenwände, massivnein---
D-DG, Raum Besprechung 401, Außenwand, massiv, (3)
D-DG, Raum 410 Speise, Außenwand, massiv, (14)
25-022309-23MP69 (114, 115, 128, 129, 130): D-1.OG, Raum Flur 1.OG/ Flur, Innenwände, massivnein---
D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Innenwand, massiv, (114)
D-1.OG, Flur, Innenwand, massiv, (115)
D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Innenwand, massiv, (128)
D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Innenwand, massiv, (129)
D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Innenwand, massiv, (130)
25-022309-24MP70 (112, 119, 127, 133, 138): D-1.OG, div. Räume, Fensterlaibung
D-1.OG, Raum 115, Fensterlaibung, (112)
D-1.OG, Raum 104, Fensterlaibung, (119)
jaChrysotil
D-1.OG, Raum 106, Fensterlaibung, (127)
D-1.OG, Raum 120, Fensterlaibung, (133)
D-1.OG, Raum 118, Fensterlaibung, (138)

[Seite 15]

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-006955-1, CHA25-006956-1

und CHA25-007130-1

25-022309-25MP71 (111, 118, 123, 132, 137): D-1.OG, div. Räume, Wandanschluss, Holztür
D-1.OG, Raum 115, Wandanschluss, Holztür, (111)
D-1.OG, Raum 104, Wandanschluss, Holztür, (118)
jaChrysotil
D-1.OG, Raum 106, Wandanschluss, Holztür, (123)
D-1.OG, Raum 120, Wandanschluss, Holztür, (132)
D-1.OG, Raum 118, Wandanschluss, Holztür, (137)
25-022309-26MP72 (110, 117, 122, 131, 136): D-1.OG, div. Räume, Massivdeckenein---
D-1.OG, Raum 115, Massivdecke, (110)
D-1.OG, Raum 104, Massivdecke, (117)
D-1.OG, Raum 106, Massivdecke, (122)
D-1.OG, Raum 120, Massivdecke, (131)
D-1.OG, Raum 118, Massivdecke, (136)
25-022309-27MP73 (113, 120, 124, 135, 140): D-1.OG, div. Räume, Außenwände, massiv
D-1.OG, Raum 115, Außenwand, massiv, (113)
D-1.OG, Raum 104, Außenwand, massiv, (120)
jaChrysotil
D-1.OG, Raum 106, Außenwand, massiv, (124)
D-1.OG, Raum 120, Außenwand, massiv, (135)
D-1.OG, Raum 118, Außenwand, massiv, (140)
25-022309-28MP74 (116, 121, 125, 134, 139): D-1.OG, div. Räume, Innenwände, massiv
D-1.OG, Raum 115, Innenwand, massiv, (116)
D-1.OG, Raum 104, Innenwand, massiv, (121)
jaChrysotil
D-1.OG, Raum 106, Innenwand, massiv, (125)
D-1.OG, Raum 120, Innenwand, massiv, (134)
D-1.OG, Raum 118, Innenwand, massiv, (139)

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Fortsetzung Tabelle 2.1.2: Analyseergebnisse Materialproben auf Asbest, hier: Wandputze

und Spachtelmassen, Fliesen und Bodenschichten, Prüfberichte-Nr. CHA25-006954-1, CHA25-

006955-1, CHA25-006956-1 und CHA25-007130-1

25-022309-29MP75 (8, 27): D-DG/ D-EG, Raum 409/ 16, Bodenauf- baunein---
D-DG, Raum 409, Bodenaufbau, Kleber + AGS (8)
D-EG, Raum 16, Bodenaufbau, Kleber + AGS (27)
25-022479-01MP76 (81, 88, 93, 101, 105): D-2.OG, div. Räume, Wandanschluss, Holztürnein---
D-2.OG, Raum 204, Wandanschluss, Holztür, (81)
D-2.OG, Raum 217, Wandanschluss, Holztür, (88)
D-2.OG, Raum 206, Wandanschluss, Holztür, (93)
D-2.OG, Raum 222, Wandanschluss, Holztür, (101)
D-2.OG, Raum 225, Wandanschluss, Holztür, (105)
25-022311-01Probe Nr.2: D-DG, Raum 403a, Wandfliese, Fuge + Mörtelnein---
25-022311-04Probe Nr.147: D-EG WC Bodenfliese, Kleber + Estrichnein---
25-022313-01Probe Nr.12: D-DG, Raum Flur vor Bad, Bodenaufbau, AGS + Gussasphaltnein---
25-022313-02Probe Nr.141: D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Bodenaufbau, StampfasphaltjaChrysotil
25-022313-03Probe Nr.148: D-EG, WC Raum 14, Bodenaufbau, SchwarzabdichtungjaChrysotil

Chrysotil = „Weißasbest“, Asbestvarietät der Serpentine; Amphibol-Asbest = „Blauasbest“ (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anhang)

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2.2 Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Material Die normgerechte Probenahme erfolgt durch geschulte Mitarbeiter der WESSLING

Consulting Engineering GmbH & Co. KG (WCE) gemäß dem beschriebenen Verfahren

WCE 01 (2023-02).Die Extraktion von PCB aus Materialproben erfolgt mittels iso-Hexan.

Die PCB-Analysen wurden mit Gaschromatograph und Electron Capture Detector (GC-

ECD) erstellt. Nach Probevorbereitung durch Extraktion und Reinigung (Clean-Up)

werden die Extrakte in entsprechenden Verdünnungen auf eine gaschromatographische

Säule (Doppelbestimmung: DB5 und DB35) gegeben, über die Retentionszeit und 5-

Punkt-Kalibrierung identifiziert und quantifiziert.Nach BALLSCHMITER werden die PCB-

Leitkongenere Nr. 28, 52, 101, 138, 153, 180 und 209 (Interner Standard) quantifiziert.

Die Summe multipliziert mit dem Faktor 5 (nach LAGA) ergibt den PCB-

Gesamtgehalt.Tabelle 2.2: Analysenergebnisse Materialproben auf PCB, Prüfberichte Nr.

CHA25-005285-1,

und CHA25-006957-1

Proben-Nr.ProbenbezeichnungPCB-
Gesamtgehalt
[mg/kg]
25-022314-01Probe Nr.9: D-DG, Raum 409, Bodenaufbau, Bodenbe- schichtung0,800
25-022315-01Probe Nr.11: D-DG, Flur, Kunststoffbodenbelag, PVC vor Bad beigen.b.
25-022315-02Probe Nr.26: D-EG, Raum 16, Kunststoffbodenbelag, blaun.b.

n.b. = <Bestimmungsgrenze (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anhang)

2.3 Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

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Die normgerechten Probenahmen erfolgen durch geschulte Mitarbeiter der WESSLING

Consulting Engineering GmbH & Co. KG (WCE) gemäß des beschriebenen Verfahrens

WES101:2007-02. Die Analysen werden mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatogra-

phie und Dioden-Array, sowie Fluoreszenz-Detektor (HPLC - DAD/FLD) erstellt. Nach

Probenahme und Probenvorbereitung durch Extraktion und Aufreinigung (Clean-Up)

werden die Extrakte auf eine Säule injiziert und über die Retentionszeit und die UV-

Spektren mittels Mehr-Punkt-Kalibrierung identifiziert und quantifiziert. Die Auswertung

erfolgt gemäß Substanzliste der Environmental Protection Agency (EPA, US-amerik.

Umweltbehörde).

Tabelle 2.3: Analysenergebnisse Materialproben auf PAK, Prüfberichte-Nr. CHA25-000418-1 und CHA25-006956-1

Proben-Nr.ProbenbezeichnungSumme PAK [mg/kg]Benzo[a]pyren
[mg/kg]
25-022313-01Probe Nr.12: D-DG, Raum Flur vor Bad, Bodenaufbau, AGS + Gussasphaltn.b.<1,0
25-022313-02Probe Nr.141: D-1.OG, Raum Flur 1.OG, Bodenaufbau, Stampfasphalt3,1<1,0
25-022313-03Probe Nr.148: D-EG, WC Raum 14, Bodenauf- bau, Schwarzabdichtung14,2<1,0

n.b. = <Bestimmungsgrenze (Dokumentation der Ergebnisse siehe Anhang)

2.4 Künstliche Mineralfasern (KMF)

Tabelle 2.4: visuelle Verdachtsmomente auf KMF

Probe-Nr.Probenbezeichnung
ohneDG flächige Dämmwolle als Auflage auf Schrägen, Abhangdecken, in Leichtbau
ohneUmmantelungen diverser Rohrleitungen und sonstiger technischer Anlagen
ohneVerdachtsmomente: Trittschalldämmungen, Fassadenisolierung, Brandschutz- Weichschotts, Dämmung Leichtbau-Innenwände

3 Haus E

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Wir empfehlen bei allen Eingriffen in die KMF-haltigen Materialien oder deren Entfernung die Einhaltung der Richtlinien TRGS 521 ”Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsar- beiten mit alter Mineralwolle”. Der Umfang der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist gemäß TRGS 521 in einer Gefährdungsbeurteilung nach einem Expositionskonzept, abhängig von der abzuschätzenden Faserfreisetzung festzulegen. Zur Kostenminimierung, zeit- lichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung empfehlen wir, im Vorfeld eines Rückbaus für die KMF-Sanierungsmaßnahmen ein Expositions-konzept (Expositionska- tegorien inkl. Arbeitsschutzmaßnahmen) gemäß TRGS 521 zu erstellen und darüber hinaus die notwendigen Arbeitssicherheits- und Schutzmaßnahmen zu konkretisieren.

Die Sanierungsarbeiten sollten von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und mess- technisch begleitet werden.

Das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) vor Beginn des erstmaligen Umgangs anzuzeigen. Mit den Arbeiten sollten nur Firmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Die Entsorgung KMF- haltiger Produkte erfolgt über den AVV-Schlüssel 170603*.

6 Zusammenfassung Im Vorfeld von umfangreichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an den Häusern D,

E und F in der Zentralen Polizeidirektion (ZPD), Tannenbergallee 11 in Hannover wurde

die WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG (kurz: WCE), Abteilung

Immobilien, Feodor-Lynen-Straße 23, 30625 Hannover, vom Staatlichen Baumanage-

ment Hannover, vertreten durch Frau Braun, beauftragt, eine Untersuchung im Hinblick

auf Gebäudeschadstoffe in den drei Häusern durchzuführen. Ziel dieser Untersuchungen

war es, Gebäudeschadstoffe möglichst vollständig zu erfassen und zu dokumentieren.

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Es wurden visuell einige Bauteile als asbesthaltig eingestuft (vergl. Kap. 5.1.1). Weiterhin wurden großflächige Asbestbelastungen an Wandputzen und Spachtelmassen in diversen Bauteilen in allen drei Gebäuden D, E und F analysiert. Daher werden alle Wandbereiche in den drei Gebäuden mit Ausnahme einiger in Kap. 5.1.2 benannter Bereiche sowie die Deckenbereiche im EG, 3.OG und DG des Hauses D als asbesthaltig angenommen.

Analytisch wurden keine gefahrstoffrelevanten PCB-Konzentrationen in den exemplarisch untersuchten Bauteilen nachgewiesen.

In der exemplarisch beprobten schwarzen Masse im Deckenbereich des Raum 09 im KG von Haus F wurde analytisch eine gefahrstoffrelevante PAK-Konzentration nachgewie- sen. In den weiteren exemplarisch entnommenen Proben wurden analytisch keine gefahrstoffrelevanten PAK-Konzentrationen nachgewiesen.

Da überbaute bzw. nicht erkundete Schichten nicht vollständig ausgeschlossen werden können, ist bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten mit entsprechender Sensibilität und besonderem Augenmerk auf Schadstoffvorkommen vorzugehen. Bei Verdachtsmomen- ten sind die Arbeiten einzustellen und die Bauleitung zu informieren.

Alle getroffenen Aussagen beschränken sich auf die untersuchten Bereiche und Bauteile und können nicht auf andere Bereiche oder Bauteile übertragen werden. Sollten weitere Maßnahmen in anderen Bereichen oder an anderen Bauteilen geplant werden, so empfehlen wir diese gesondert zu untersuchen.

Dr. Heidi Doose Jens Rasche Diplom-Geologin Dipl.-Ing. (FH) Leiter Geschäftsfeld Projektleiter

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Anlage 1

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Anlage 1

1 Grundlagen

Bei gewerblichen Arbeitsplätzen und privaten Haushalten ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen der Handlungsbedarf grundsätzlich durch die aktuelle Gefahrstoffverordnung geregelt. In der Gefahrstoffliste der TRGS 900 sind vom AGS (Ausschuss für Gefahrstoffe) verabschiedete, verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gelistet. Darüber hinaus gibt es z.B. von der Europäischen Union oder der Deutschen Forschungsgesellschaft weitere Grenzwerte, die im Einzelfall herangezogen werden können.

Weiterhin sind die Maßgaben der Landesbauordnung (LBO), der bauaufsichtlich eingeführten Schadstoff-Richtlinien (z.B. Asbest-Richtlinie) sowie die Empfehlungen des Umweltbundes- amtes u.a. Institutionen zu berücksichtigen.

1.1 Allgemeine Informationen zu Asbest

1.1.1 Allgemeine Informationen zu Asbest in Materialproben

Asbest ist ein natürliches, faserartig orientiertes, kristallines Silikatmineral, das in Serpentinas- best (Chrysotil = Weißasbest, textile Eigenschaften) und Amphibolasbeste (Krokydolith = Blauasbest, Amosit = Braunasbest, u.a., spröde Eigenschaften) unterteilt wird. Aufgrund ihrer chemischen und thermischen Resistenz sowie der mechanischen Zugbelastbarkeit fanden sie breite technische Anwendung in rund 3.500 Produkten, im Baubereich vor allem im Brand- schutz und zur Verbesserung der Festigkeit. Der Einsatz von Spritzasbest wurde in der BRD 1973 und in der DDR 1969 verboten, von sonstigen schwachgebundenen Asbestprodukten im Baubereich 1982 und von Asbestzementprodukten (außer Druckrohren) 1992. Die Verwen- dung von Asbestzement-Druckrohren wurde 1995 verboten.

Asbest ist aber auch ein Gefahrstoff, der nach dem Einatmen bösartige Tumore auszulösen vermag. Das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA) hat in einer Stellungnahme zum Er- krankungsrisiko für die Allgemeinheit festgestellt (BGA-Berichte 4/1981, Seite 1/7), dass bei Asbestfaserimmissionen ein Wert deutlich unter 1000 Fasern/m³ anzustreben ist. Nach diesen Ausführungen beträgt das Erkrankungsrisiko bei einer ständigen, lebenslangen Exposition mit

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1000 Fasern/m³ - rein rechnerisch - etwa ein Zehntel des durch natürliche und zivilisatorische Radioaktivität bedingten Risikos.

Dieser Richtwert des BGA ist auch in die Asbest-Richtlinie der Länder eingegangen. Wird nach den Bewertungsgrundsätzen dieser Richtlinie ein dringender Sanierungsbedarf für eine As- bestverwendung erkannt, so kann der betroffene Raum dann weiter genutzt werden, wenn vorläufige Maßnahmen eine Faserkonzentration von höchstens 1000 Fasern/m³ zulassen. Die Messungen sind halbjährig zu wiederholen.

Nach den Ausführungen der aktuellen Asbest-Richtlinie, ist die Sanierung von schwach ge- bundenen Asbestprodukten (Rohdichte < 1000 kg/m³) in Innenräumen entsprechend ihrer Sa- nierungsdringlichkeit erforderlich. Die Dringlichkeit der Sanierung oder Neubewertung ergibt sich aus der mit dem Formblatt (Anhang 1 der Asbest-Richtlinie) ermittelten Punktzahl und wird in Dringlichkeitsstufen ausgedrückt.

In Dringlichkeitsstufe I ( 80 Punkte) ist die Sanierung zur Gefahrenabwehr unverzüglich er- forderlich. Falls die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen unverzüglich vorläu- fige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung muss jedoch nach spätes- tens drei Jahren begonnen werden.

Bei Einordnung in Dringlichkeitsstufe II (70 - 79 Punkte) sind diese Verwendungen mittelfristig, d.h. in Abständen von höchstens zwei Jahren, erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder III so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeits- stufen zu verfahren.

In Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte) ist die Neubewertung langfristig, in Abständen von höchstens 5 Jahren, neu durchzuführen. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder II so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

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Folgende Verwendungen lassen sich mit Hilfe des Formblattes nicht beurteilen; sie sind wie folgt einzustufen:

 asbesthaltige Brandschutzklappen in Dringlichkeitsstufe III;

 asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper - mit Aus- nahme notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen - dicht eingeschlossen sind, in Dringlichkeitsstufe III;

 asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen in Dringlichkeits- stufe III.

Der Umgang mit den asbesthaltigen Materialien unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Sanie- rungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen gemäß Gefahrstoffverord- nung nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

Der Umgang mit asbesthaltigen Produkten ist der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeauf- sichtsamt) und dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) un- verzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn des erstmaligen Umgangs anzuzeigen.

Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und qualifizierten Ausführung einschließlich Entsorgung sachkundig gemäß TRGS 519 „Asbest, Abbruch-, Sa- nierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ geplant und überwacht werden.

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1.1.2 Allgemeine Informationen zu Asbest in Wandputzen / Spachtelmassen

Der Einsatz von asbesthaltigen Spachtelmassen und Wandfarben in Gebäuden wird häufig unterschätzt. Wie wichtig diese Information allerdings ist, zeigt jetzt der Umfang der Fundstel- len.

Die asbesthaltigen Spachtelmassen liegen in dünnen Schichten und heute in der Regel unter mehreren Deckschichten verborgen vor. Andere Asbestputze, z.B. Strukturputze oder Wand- farben wurden überlagernd auf Wände im Bestand aufgetragen, so dass die Schichtenfolge variieren kann. Ihre Anwendung innerhalb eines Raumes wechselt unsystematisch von einer Teilfläche zur anderen, vielleicht durch konkurrierende Produktschienen. Nicht zu vergessen ist, dass die Spachtelmassen als Loch-, Fugen- und Rissfüller eingesetzt waren. Die gängigen Suchkriterien versagen hier.

Systembauwerke stehen aktuell im Mittelpunkt der Erkenntnisse. Tatsächlich werden insbe- sondere in Systembauten heute Befunde erhalten, die so nicht erwartet waren, weil die Pro- dukte durch die vielen, seit den 70er Jahren aufgetragenen Schichten verdeckt waren.

Aufgrund der zunehmenden Erkenntnisse über diese bisher schwer feststellbaren Asbestbe- lastungen in einigen Wandbeschichtungen wurde durch den Gesamtverband der Schad- stoffsanierer (GVSS) ein Diskussionspapier zur Erkundung Bewertung und Sanierung von as- besthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern herausgegeben. Hierin werden Her- angehensweisen nach Anwendungszeitraum (ab ca. 1960 bis 1995), Fundstellentypen (Wände, Decken, Fenster-, Türlaibungen, Heizungsnischen), Umfang der Anwendungen, Er- kundungsstrategie, Stichprobenumfang, Motivation (1 Nutzung, 2 Sanierung, 3 Rückbau, 4 Wertermittlung) unterschieden.

Diese im Diskussionspapier beschriebenen Sachverhalte sind als derzeitigen Stand der Tech- nik anzusehen und dienen als Öffentlichkeitsbeteiligung im Vorfeld der Erarbeitung einer VDI- Richtlinie.

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1.2 Allgemeine Informationen zu PCB

Polychlorierte Biphenyle sind ein ölartiges Gemisch aus 209 strukturell ähnlichen Einzelver- bindungen. Sie werden seit 1929 synthetisiert und sind durch ihre vielseitige Anwendung in- zwischen ubiquitär verteilt. Seit 1978 sind PCB nur noch in geschlossenen Systemen einge- setzt worden, seit 1983 werden sie in der BRD nicht mehr hergestellt. Die am 18.07.1989 in Kraft getretene Verordnung zum Verbot von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Ter- phenylen und zur Beschränkung von Vinylchlorid (PCB-, PCT, VC- Verbotsverordnung, jetzt ChemikalienverbotsV) untersagt das in den Verkehr bringen von Materialien mit mehr als 50 mg PCB/ kg.

PCB sind bezogen auf ihr krebserzeugendes Potential in die Gefährdungskategorie K2 einge- stuft. In dieser Gefährdungskategorie sind Stoffe gelistet, die wegen möglicher krebserzeu- gender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.

Hauptsächlich wurden PCB als Zusatzdielektrikum für Starkstromkondensatoren, als Isolier- und Kühlflüssigkeit für Transformatoren und Gleichrichter sowie als hydraulische Flüssigkeit eingesetzt. Hierbei handelt es sich um sogenannte geschlossene Systeme. Offene Anwen- dung fanden PCB in Schmiermitteln, Weichmachern für Lacke und Harze, Weichmachern für Kunststoffe, in Papierbeschichtungsmitteln, Klebstoffen, Imprägnier- und Flammschutzmitteln sowie als Zusatz von Kitten, Spachtel-, Dichtungs- und Vergussmassen.

Seit den 1990er Jahren haben PCB-Verunreinigungen in Innenräumen - insbesondere im Be- reich von Schulen und Büroräumen - die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Bisher wurden als Emissionsquellen hierfür defekte Kleinkondensatoren in Lampen, graue, dauerelastische Dich- tungsmassen (häufig als Thiokol bezeichnet, PCB-Gehalt: bis zu 30 %), Wandfarben und Vo- ranstriche, Bodenbelagskleber, Kunststoffvorhänge, Imprägnierungen sowie Dichtungen in Türzargen und Fenstern gefunden.

PCB-belastete Materialien können zu einer Raumluftbelastung führen. Ab einem 0,1%-igen Massenanteil (ab 1.000 mg/kg) von PCB im Fugendichtstoff kann mit einer deutlichen Innen- raumbelastung gerechnet werden. Die Luftkonzentration belasteter Räume ist erfahrungsge- mäß großen Schwankungen unterworfen. Neben der Witterung sind die Durchlüftung und Bau- massenverteilung wesentlich.

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PCB in Bauprodukten können durch direkten Kontakt oder über den Luftweg zu Sekundärkon- tamination angrenzender Materialien führen.

Die Sanierungsdringlichkeit wird in den einzelnen Bundesländern bezüglich der Wertung der Aufenthaltsdauer und der Handlungsfristen unterschiedlich ermittelt.

Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gem. PCB-Richtlinie:

  • Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m³ Luft sind als langfristig tolerabel anzuse- hen (Vorsorgewert).

  • Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3.000 ng PCB/m³ Luft ist die Quelle der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit mit- telfristig zu beseitigen. Zwischenzeitlich ist durch regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstau- bung der Räume eine Verminderung der PCB-Konzentration anzustreben. Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB/ m³ Luft (Sanierungsleitwert).

  • Bei Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3.000 ng PCB/ m³ Luft sind akute Gesund- heitsgefahren nicht auszuschließen (Interventionswert für Sofortmaßnahmen). Bei entsprechenden Befunden sollen unverzüglich Kontrollanalysen durchgeführt wer- den. Bei Bestätigung des Wertes sind in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentration von PCB zu ergreifen. Der Zielwert liegt auch hier bei weniger als 300 ng PCB/ m³ Luft.

Am 27. Juni 2000 trat die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlo- rierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane, vom 26. Juni 2000, veröf- fentlicht im BGBL. I S. 932, in Kraft. Die Verordnung behandelt die Entsorgung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen die mehr als 50 mg/kg PCB enthalten. Laut Abfallverzeich- nis-Verordnung (AVV) sind PCB-haltige Abfälle als gefährliche Abfälle in einem besonderen Verfahren zu entsorgen.

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Der Umgang mit PCB unterliegt der Gefahrstoffverordnung und einschlägigen Regelwerken. Die Sanierungsarbeiten sind als in sich geschlossenes Konzept von Beginn der Arbeiten bis zur Abfallentsorgung zu planen. Es dürfen nur Firmen mit den Arbeiten betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Hautkontakt ist durch Tragen von geeigneter Ar- beitskleidung und Arbeitshandschuhen zu vermeiden. Bei staubfreisetzenden Arbeiten ist Atemschutz erforderlich.

Die Arbeiten dürfen gemäß Gefahrstoffverordnung nur nach einer Betriebsanweisung von ge- schultem Personal durchgeführt werden. Weiterhin sind eine Gefährdungsbeurteilung und ein A+S–Plan gemäß DGUV-Regel 101-004 notwendig. Die Notwendigkeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plans ist zu prüfen.

Der Auftragnehmer hat die Arbeiten gemäß DGUV-Regel 101-004 zwei Wochen vorher bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen.

Festgestellte PCB-Belastungsquellen sind bis zu ihrer Entfernung in den Bauakten zu doku- mentieren. Zwischenzeitlich sind betroffene Räume verstärkt feucht zu reinigen (wischen, ggf. Textilien waschen) und zu lüften. Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitli- chen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.

Festgestellte PCB-Belastungsquellen sind bis zu ihrer Entfernung in den Bauakten zu doku- mentieren. Zwischenzeitlich sind betroffene Räume verstärkt feucht zu reinigen (wischen, ggf. Textilien waschen) und zu lüften. Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitli- chen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.

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1.3 Allgemeine Informationen zu Polycyclische aromatische Kohlenwasser- stoffe (PAK)

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe chemischer Substanzen, deren Molekülgerüst sich vom Benzol ableitet. PAK entste- hen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien und sind z.B. in Stein- kohlenteerölen, Dieselabgasen, Tabakrauch, bestimmten Räucherwaren bzw. Grillprodukten enthalten. PAK kommen natürlicherweise in Erdöl und Kohle vor.

In den 50er bis 70er Jahren wurden im Wohnungsbau flächendeckend Asphaltkleber für Par- kettboden eingesetzt. Im April 1998 sind durch das Umweltbundesamt in Berlin Empfehlungen für Wohnungen mit Parkettboden bekannt gegeben und durch die ARGEBAU1 mit Veröffentli- chung der „PAK-Hinweise“2 konkretisiert worden (s. Ablaufschema im Anhang). Die Beurtei- lung von Maßnahmen erfolgt dabei in einem abgestuften Verfahren anhand von Material- und Haustaubbelastungen, da das Ausgasungsverhalten von PAK-belasteten Parkettklebern von verschiedenen Faktoren bestimmt wird, insbesondere von Alter, Zustand, Art, Häufigkeit der Reinigung sowie von der Raumnutzung.

PAK verfügen über einen intensiv-chemischen Teergeruch und verursachen Reizungen, chro- nische Haut-, Nerven- und Lebererkrankungen. Ein Großteil der Substanzen aus der Gruppe der PAK sind krebserzeugend. Das größte Erkrankungsrisiko ist durch das Einatmen PAK- belasteter Stäube gegeben, die insbesondere bei Kork- und Parkettabbrucharbeiten auftreten.

Die in der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) enthaltenen Substanzen entspre- chen dem Analyseumfang. Der bekannteste Vertreter ist Benzo(a)pyren, das als Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und der toxikologischen Beurteilung von PAK-belasteten Um- weltproben zu Grunde liegt.

1 Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder

2 Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden

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Für Benzo(a)pyren liegt ein Grenzwert für Luftbelastungen (TRK = 2 µg/m³) sowie ein Grenz- wert aus der Chemikalien-Verbots-Verordnung von 50 mg/kg für das Inverkehrbringen von Produkten vor. Gemäß TRGS 905 (Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) sind Stoffgemische ab einem Massengehalt von 50 mg Benzo(a)pyren /kg als krebserzeugend der Kategorie 2 (K2) eingestuft, weiterhin als frucht- und entwicklungsschädigend (R 2), fortpflanzungs- und fruchtbarkeitsschädigend (R 2) sowie E F erbgutverändernd (M2), giftig (T), umweltgefährlich (N) und reizend (Xi).

Für Naphthalin wurde aufgrund seiner möglicherweise krebserzeugenden Wirkung auf den Menschen (Kategorie 3) der vormals gültige MAK-Wert durch den TRK-Wert von 50 mg/m³ ersetzt. Mitglieder der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOGL) entwarfen ein Beurteilungskonzept für Naphthalinbelastungen in der Innenraumluft mit dem Richtwert II (RWII = 0,03 mg/m³) als Interventionswert mit unverzüglichem Handlungsbedarf und dem Richtwert I (RWI = 0,01 mg/m³) bei dessen Unterschreitung keine gesundheitliche Beeinträch- tigung zu erwarten ist. Im Bereich zwischen RWI und RWII besteht aus vorsorglichen Gründen ein Handlungsbedarf.

Die Richtwerte gelten nicht nur für die Leitsubstanz Naphthalin, sondern auch als vorläufige Summenrichtwerte für die sogenannten Naphthalin-ähnlichen Verbindungen wie z.B. weitere bizykl. und trizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, denen ein ähnliches toxisches Ver- halten wie Naphthalin unterstellt wird. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei relevanten Raumluftbelastungen durch Naphthalin auch mit dem Vorhandensein von weiteren bizykl. und trizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu rechnen ist. Raumluftmessungen von trizykli- schen KW scheinen allerdings nur beim Vorhandensein von direkt emittierenden Bauproduk- ten sinnvoll.

Aufgrund fehlender Daten zu Geruchswahrnehmungsschwellen und –Zuordnungen ist derzeit nicht klar, ob die Einhaltung des RWI einen ausreichenden Schutz vor geruchlichen Beein- trächtigungen bietet.

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Arbeiten an PAK-belasteten Materialien (> 50 mg/kg Benzo(a)pyren) unterliegen der Gefahr- stoff-Verordnung und einschlägigen Regelwerken, insbesondere der TRGS 551 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Teer und andere Pyrolyse-Produkte aus organischem Material). Bei

Sanierungsarbeiten gelten zudem die TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ sowie die BG-Richtlinien für „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“, (DGUV Regel 101-004).

Festgestellte PAK-Belastungsquellen sind bis zu ihrer Entfernung in den Bauakten zu doku- mentieren. Zwischenzeitlich sind betroffene Räume verstärkt feucht zu reinigen (wischen, ggfs. Textilien waschen) und zu lüften. Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitli- chen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und messtechnisch begleitet werden.

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1.4 KMF

Unter künstlichen Mineralfasern (KMF) werden aus mineralischen Rohstoffen synthetisch her- gestellte amorphe (glasige) Fasern verstanden. Sie umfassen Endlosfasern Mineralwolle, ke- ramische Fasern und Spezialfasern. Es handelt sich bei künstlichen Mineralfasern somit um eine Gruppe verschiedener Faserklassen mit unterschiedlichen physikalischen, biologischen und chemischen Eigenschaften.

Das von künstlichen Mineralfasern ausgehende gesundheitliche Risiko besteht in der Freiset- zung von lungengängigem, möglicherweise krebserzeugendem Feinstaub. Diese Teilchen verbleiben unterschiedlich lange in den Alveolen; der Verbleib der sich langsam auflösenden Partikel in den Lungen kann zwischen Wochen und Jahre dauern. Der Anteil lungengängiger

Fasern sowie die biologische Löslichkeit sind produktabhängig unterschiedlich in den „alten“ KMF-Produkten (bis 1996 bzw. 2000) vorhanden.

Für die Raumluft allgemein genutzter Räume bestehen keine Maßgaben. Der „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ einer entsprechenden Kommission des Umwelt- bundesamtes geht bei ordnungsgemäß eingebauten KMF-Dämmungen von keiner Raumluft- belastung als Erfahrungswert aus. Mineralwollevorkommen ohne Rieselschutz und mit sicht-

baren Freisetzungen sollen hingegen unabhängig von Raumluftkontrollen („Stand der Tech- nik“) direkt ausgetauscht werden. Ein zeitlicher Verlauf wird aber nicht konkretisiert.

Glasartige Mineralfasern mit einem Durchmesser unter 1 µm wurden 1980 vorsorglich in die

Gruppe III B „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ der TRGS 500 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) aufgenommen. 1993 wurden Mineralfasern, die ge- mäß Faserdefinition der TRGS 905 eine Länge von mehr als 5 µm, einen Durchmesser von weniger als 3 µm und ein Längen-Durchmesser-Verhältnis von mindestens 3:1 aufweisen (WHO-Faser = Faser kritischer Größe), in der MAK-Liste in die Gruppe „als ob III A2“ einge- stuft.

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Vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wurde 1994 mit dem Kanzerogenitätsindex (K) ein I neues Bewertungsschema eingeführt, das auch die chemische Zusammensetzung der Fasern berücksichtigt. Hauptkriterium für die Krebsgefahr durch eine Faser kritischer Größe ist deren biologische Beständigkeit, die ihrerseits maßgeblich von der chemischen Zusammensetzung bestimmt wird. Demnach werden Mineralfasern mit einem K  30 als krebserzeugend (Kate- I gorie 1B) eingestuft; K-Werte zwischen 30 und 40 gelten für Stoffe, die wegen möglicher I krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben (Kategorie 2, krebsverdächtig). Ab einem K von 40 und darüber erfolgt eine Einstufung als nicht gefährdend. I

Die WHO definiert aufgrund der Fasergeometrie Fasern kritischer Größe. Für die Bewertung der Menge an WHO-Fasern ist aber kein prozentualer Mindestwert als Schwellenwert für die Einstufung angegeben, so dass hier gutachterlich abzuwägen ist.

Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Stoffen, wenn krebserzeugende Faserstäube entste- hen oder freigesetzt werden, sind in der TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhal- tungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ geregelt.

Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle gelten die Bestimmungen der TRGS 500 „Schutzmaß- nahmen“.

Der Umfang der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist gemäß TRGS 521 in einer Gefährdungs- beurteilung nach einem Expositionskonzept, abhängig von der abzuschätzenden Faserfreiset- zung festzulegen. Ein gesundheitsbezogener Arbeitsplatzgrenzwert liegt derzeit nicht vor. Das Expositionskonzept beinhaltet die Zuordnung der Tätigkeit zu den Expositionskategorien:

 Expositionskategorie 1: Faserstaubkonzentration unter 50.000 Fasern/m³

 Expositionskategorie 2: Faserstaubkonzentration zwischen 50.000 Fasern/m³ und 250.000 Fasern/m³

 Expositionskategorie 3: Faserstaubkonzentration über 250.000 Fasern/m³

Das Entfernen von Produkten, die krebserzeugende Faserstäube freisetzen können, ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft) vor Beginn des erstmali- gen Umgangs anzuzeigen.

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Mit den Arbeiten sollten nur Firmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderliche Ausrüstung verfügen.

Zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und sachgemäßen Ausführung gemäß TRGS 521 sollten Sanierungsarbeiten von einem Fachbüro geplant, beaufsichtigt und mess- technisch begleitet werden.

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Anlage 2

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Labor-Nr.: 25-022312-01

Künstliche Mineralfasern

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Organische Fasern (mit anorg. Anhaftung)

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Labor-Nr.: 25-022479-01

Chrysotil

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Anlage 3

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Legende: ohne Befund
Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
Bearb.:Dat.:
Gez.:Anlage:

[Seite 98]

Legende: arbeitsschutzrelevante Belastung ohne Befund
Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
Bearb.:Dat.:
Gez.:Anlage:
Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
Bearb.:Dat.:
Gez.:Anlage:
Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
Bearb.:Dat.:
Gez.:Anlage:
Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
Bearb.:Dat.:
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Titel:
Projekt:Proj.Nr.:
AG.:Auft.Nr.:
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[Seite 103]

Gutachten

Untersuchung der Wandspachtelmassen, Nasszellen Gebäude D, ZPD Hannover, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover

Projekt-Nr: CHA-14-0313 Auftrags-Nr: CHA-02855-17

Auftraggeber: Staatliches Baumanagement Hannover Celler Straße 7 30161 Hannover Herr Andreas Wilczek

Auftragsdatum: 15.06.2017

Projektleiter: Lars Leipert, M.Sc. Chemie

Hannover, 11.07.2017

[Seite 104]

G:\EHA\2023\EHA-23-0046\HAUS D\CHA-02855-17\Bericht\CHA_02855-17_Bericht_ZPD_Hannover.doc

I nhal tsver zei chni s

1 Einleitung............................................................................................................... 3

2 Untersuchungsergebnisse ..................................................................................... 4

2.1 Asbest in Wandbelägen (Wandputze/-spachtelmassen)(GVSS-Methode) ............. 4

3 Grundlagen ............................................................................................................ 6

3.1 Allgemeine Informationen zu Asbest ...................................................................... 6

3.1.1 Asbest in Faserproduktproben ............................................................................... 6

3.1.2 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen ......................................................... 9

4 Bewertung und Handlungsempfehlung ................................................................ 10

4.1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen ....................................................... 10

Anl agen

Anlage 1: Prüfberichte CBR17-000131-1

[Seite 105]

CHA-02855-17 / Staatliches Baumanagement Hannover / Zentrale Polizeidirektion Hannover/ 11.07.2017 / lla / Seite 3 von 12

1 Einleitung

Im Vorfeld geplanter Umbaumaßnahmen der Nasszellen im Gebäude D der Zentralen Polizeidirektion Hannover, Tannenbergallee 11, 30163 Hannover, wurde die WESSLING GmbH, Abteilung Immobilien, Feodor-Lynen-Straße 23, 30625 Hannover vom Staatlichen Baumanagement Hannover, vertreten durch Herrn Wilczek, beauftragt, eine Schadstoff- untersuchung im Gebäude durchzuführen.

Die Begehung des Gebäudes wurde am 29.06.2017 durch Herrn Leipert und Herrn Rasche (beide WESSLING GmbH) in Begleitung durch Frau Thyssen durchgeführt. Von ausgewählten einzelnen Baustoffen in den begangenen Umbaubereichen (Nasszellen in allen Geschossen), bei denen Schadstoffanteile nicht auszuschließen waren, wurden exemplarisch Proben entnommen.

Der Untersuchungsumfang erstreckte sich auf den Untersuchungsparameter Asbest in Wandputz-/Spachtelmassen.

Die dargestellten Ergebnisse des vorliegenden Gesamtberichtes beziehen sich aus- schließlich auf die untersuchten Materialien im Gebäude. Es werden keine Aussagen zu weiteren möglichen Vorkommen im Gebäude, insbesondere in überdeckten / überbauten Schichten der Bausubstanz getroffen. In diesen Bereichen konnte daher das Vorhanden- sein von Bauschadstoffen nicht umfänglich untersucht werden. Sollten Arbeiten an diesen Materialien geplant sein, empfehlen wir diese vorab der Maßnahmen zu prüfen.

[Seite 106]

CHA-02855-17 / Staatliches Baumanagement Hannover / Zentrale Polizeidirektion Hannover/ 11.07.2017 / lla / Seite 4 von 12

2 Untersuchungsergebnisse

2.1 Asbest in Wandbelägen (Wandputze/-spachtelmassen)(GVSS-Methode)

Die Mischprobenuntersuchung von Flächenspachteln und –beschichtungen mit bis zu 5 Einzelproben wird zur repräsentativen Beprobung dieser speziellen, anderweitig schwer erkennbaren Asbestbauprodukte eingesetzt. Zur Kompensation der mehrfachen Untersu- chung wird eine Präparation mit Veraschung bei 450°C und Säureaufschluss mit 2n HCl ausgeführt (GVSS-Methode). Die Auswertung erfolgt gemäß VDI 3866 Blatt 5 vom Rückstand. Der negative Befund wird mit einer erweiterten systematischen Nachbepro- bung mit REM-Auswertung abgesichert.

Tabelle 2.1: Analyseergebnisse Putze und Spachtelmassen Asbest, Prüfberichte CBR17-000131-1

Probe Nr.ProbenbezeichnungAsbestFaservarietät
nachgewiesen
17-102880-01MP 1, EG, 1.OG, 2.OG Fensterlaibun- genjaChrysotil
bestehend aus: 54, 46, 37, 45, 32
17-102880-02MP 2, KG, 2.OG, 3.OG Fensterlaibun- genjaChrysotil
bestehend aus: 30, 25, 16, 6, 5
17-102880-03MP 3 KG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG Außenwändenein---
bestehend aus: 41,20,34, 55, 7
17-102880-04MP 4 KG, EG, 1.OG Deckennein---
bestehend aus: 44, 4,3, 56, 49

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17-102880-05MP 5 1.OG, 2.OG, 3.OG Deckennein---
bestehend aus: 36,31,27,26,21
17-102880-06MP 6 KG, EG, 1.OG, Innenwändenein---
bestehend aus: 47,43,50,2,1
17-102880-07MP 7 1.OG, 2.OG, 3.OG, InnenwändejaChrysotil
bestehend aus: 33,28,24,40,15
17-102880-08MP 8 EG, 1.OG, 2.OG Türlaibungennein---
bestehend aus: 24,42,39,48,51
17-102880-09MP 9 2.OG, 3.OG, DG Türlaibungennein
bestehend aus: 10,9,22,23,35
17-102880-10MP 10 Fliesenklebernein---
bestehend aus: 10, 52
17-102880-11MP 11 Fliesenfugenein---
bestehend aus: 11, 18

MP: Mischprobe

(Dokumentation siehe Anlage)

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3 Grundlagen

Bei gewerblichen Arbeitsplätzen und privaten Haushalten ist bei Tätigkeiten mit Gefahr- stoffen der Handlungsbedarf grundsätzlich durch die aktuelle Gefahrstoffverordnung geregelt. In der Gefahrstoffliste der TRGS 900 sind vom AGS (Ausschuss für Gefahrstof- fe) verabschiedete, verbindlich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gelistet. Darü- ber hinaus gibt es z.B. von der Europäischen Union oder der Deutschen Forschungsge- sellschaft weitere Grenzwerte, die im Einzelfall herangezogen werden können.

Weiterhin sind die Maßgaben der Landesbauordnung (LBO), der bauaufsichtlich einge- führten Schadstoff-Richtlinien (z.B. Asbest-Richtlinie), sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes u.a. Institutionen zu berücksichtigen.

3.1 Allgemeine Informationen zu Asbest

3.1.1 Asbest in Faserproduktproben

Asbest ist ein natürliches, faserartig orientiertes, kristallines Silikatmineral, das in Serpentinasbest (Chrysotil = Weißasbest, textile Eigenschaften) und Amphibolasbeste (Krokydolith = Blauasbest, Amosit = Braunasbest, u.a., spröde Eigenschaften) unterteilt wird. Aufgrund ihrer chemischen und thermischen Resistenz, sowie der mechanischen Zugbelastbarkeit fanden sie breite technische Anwendung in rund 3.500 Produkten, im Baubereich vor allem im Brandschutz und zur Verbesserung der Festigkeit. Der Einsatz von Spritzasbest wurde in der BRD 1973 und in der DDR 1969 verboten, von sonstigen schwachgebundenen Asbestprodukten im Baubereich 1982 und von Asbestzementpro- dukten (außer Druckrohren) 1992. Die Verwendung von Asbestzement-Druckrohren wurde 1995 verboten.

Asbest ist aber auch ein Gefahrstoff, der nach dem Einatmen bösartige Tumore auszulö- sen vermag. Das ehemalige Bundesgesundheitsamt (BGA) hat in einer Stellungnahme zum Erkrankungsrisiko für die Allgemeinheit festgestellt (BGA-Berichte 4/1981, Seite 1/7), dass bei Asbestfaserimmissionen ein Wert deutlich unter 1000 Fasern/m³ anzustreben ist. Nach diesen Ausführungen beträgt das Erkrankungsrisiko bei einer ständigen,

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lebenslangen Exposition mit 1000 Fasern/m³ - rein rechnerisch - etwa ein Zehntel des durch natürliche und zivilisatorische Radioaktivität bedingten Risikos.

Dieser Richtwert des BGA ist auch in die Asbest-Richtlinie der Länder eingegangen. Wird nach den Bewertungsgrundsätzen dieser Richtlinie ein dringender Sanierungsbedarf für eine Asbestverwendung erkannt, so kann der betroffene Raum dann weiter genutzt werden, wenn vorläufige Maßnahmen eine Faserkonzentration von höchstens 1000 Fasern/m³ zulassen. Die Messungen sind halbjährig zu wiederholen.

Nach den Ausführungen der aktuellen Asbest-Richtlinie (Nds. MBl. Nr. 40/1997, S. 1574 mit Bek. d. MS v. 28.07.1997 - 303.2-24 113/6-1),ist die Sanierung von schwach gebun- denen Asbestprodukten (Rohdichte < 1000 kg/m³) in Innenräumen entsprechend ihrer Sanierungsdringlichkeit erforderlich. Die Dringlichkeit der Sanierung oder Neubewertung ergibt sich aus der mit dem Formblatt (Anhang 1 der Asbest-Richtlinie) ermittelten Punktzahl und wird in Dringlichkeitsstufen ausgedrückt.

In Dringlichkeitsstufe I ( 80 Punkte) ist die Sanierung zur Gefahrenabwehr unverzüglich erforderlich. Falls die endgültige Sanierung nicht sofort möglich ist, müssen unverzüglich vorläufige Maßnahmen zur Minderung der Asbestfaserkonzentration im Raum ergriffen werden, wenn er weiter genutzt werden soll. Mit der endgültigen Sanierung muss jedoch nach spätestens drei Jahren begonnen werden.

Bei Einordnung in Dringlichkeitsstufe II (70 - 79 Punkte) sind diese Verwendungen mittelfristig, d.h. in Abständen von höchstens zwei Jahren, erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder III so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

In Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte) ist die Neubewertung langfristig, in Abständen von höchstens 5 Jahren, neu durchzuführen. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstu- fe I oder II so ist entsprechend der Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.

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Folgende Verwendungen lassen sich mit Hilfe des Formblattes nicht beurteilen; sie sind wie folgt einzustufen:

 asbesthaltige Brandschutzklappen in Dringlichkeitsstufe III;

 asbesthaltige Brandschutztüren, bei denen die Asbestprodukte vom Blechkörper - mit Ausnahme notwendiger Öffnungen zum Öffnen und Schließen - dicht eingeschlossen sind, in Dringlichkeitsstufe III;

 asbesthaltige Dichtungen zwischen Flanschen in technischen Anlagen in Dringlich- keitsstufe III.

Der Umgang mit den asbesthaltigen Materialien unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen gemäß Gefahr- stoffverordnung nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen durchgeführt werden.

Der Umgang mit asbesthaltigen Produkten ist der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbe- aufsichtsamt) und dem zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossen- schaft) unverzüglich, spätestens 7 Tage vor Beginn des erstmaligen Umgangs anzuzei- gen.

Sanierungsarbeiten sollten zur Kostenminimierung, zeitlichen Koordinierung und qualifi-

zierten Ausführung einschließlich Entsorgung sachkundig gemäß TRGS 519 „Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ geplant und überwacht werden.

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3.1.2 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Der Einsatz von asbesthaltigen Spachtelmassen und Wandfarben in Gebäuden wird häufig unterschätzt. Wie wichtig diese Information allerdings ist, zeigt jetzt der Umfang der Fundstellen. Die asbesthaltigen Spachtelmassen liegen in dünnen Schichten und heute in der Regel unter mehreren Deckschichten verborgen vor. Andere Asbestputze, z.B. Strukturputze oder Wandfarben wurden überlagernd auf Wände im Bestand aufge- tragen, so dass die Schichtenfolge variieren kann. Ihre Anwendung innerhalb eines Raumes wechselt unsystematisch von einer Teilfläche zur anderen, vielleicht durch konkurrierende Produktschienen. Nicht zu vergessen ist, dass die Spachtelmassen als Loch-, Fugen- und Rissfüller eingesetzt waren. Die gängigen Suchkriterien versagen hier.Systembauwerke stehen aktuell im Mittelpunkt der Erkenntnisse. Tatsächlich werden insbesondere in Systembauten heute Befunde erhalten, die so nicht erwartet waren, weil die Produkte durch die vielen, seit den 70er Jahren aufgetragenen Schichten verdeckt waren.

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4 Bewertung und Handlungsempfehlung

4.1 Asbest in Wandputzen und Spachtelmassen

Zur eindeutigeren Erfassung von Asbestfaserbelastungen in Wandspachtel, in Ölbinder- wandfarben, im Füll- und Glättespachtel von Gipskartonwänden oder in der mehrlagigen Wandbeschichtung wurde ein Verfahren eingesetzt, das sowohl die repräsentativere Beprobung an mehreren Stellen der Verdachtsflächen bei begrenztem Aufwand zulässt, als auch die in dünnen Teilschichten und teilweise verdeckt gebundenen Fasern deutli- cher erkennen lässt. Die Untersuchung der Nasszellen im Gebäude D der Zentralen Polizeidirektion wurde gem. GVSS-Diskussionspapier (aus Juni 2015) als orientierende technische Erkundung durchgeführt, bei ca. ¼ aller Bauteile gem. Tabelle 2 des GVSS/VDI Diskussionspapieres berücksichtigt werden.

Insgesamt wurden 11 Mischproben (bestehend aus bis zu 5 Einzelproben) auf Asbest untersucht. In 3 Mischproben wurden Asbestanteile analytisch nachgewiesen. Die Mischproben der Fensterlaibungen aller Geschosse sowie die Mischprobe der Innen- wände der Stockwerke EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG wurden als asbestbelastet identifiziert.

Der positive Befund von 3 Mischproben weist auf eine Belastung von Asbest in Spach- telmassen hin.

Bei den Positivbefunden kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass es sich hierbei um punktuelle Instandsetzungs- bzw. Reparaturspachtelmassen handelt. Ebenso ist unklar, ob asbesthaltige Materialien systematisch in jedem Raum des Gebäudes zur Anwendung gekommen sind.

Wir empfehlen zur Bestätigung bzw. zur Eingrenzung des Belastungsbildes, eine detaillierte Nachuntersuchung aller nicht untersuchten Bauteile.

Aufgrund des uneinheitlichen Belastungsbildes empfehlen wir vorsorglich ohne weitere differenzierte Analysen, alle Wand- und Deckenflächen als asbesthaltig anzunehmen. Nur eine verlässlich nachweisbare Einbausystematik kann diesen Befund eingrenzen.

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Weiterhin kann als erste Empfehlung anhand dieser Analysenergebnisse abgeleitet werden, dass keine Baumaßnahmen mit zerstörendem Eingriff (Bohren, Schneiden, Stemmen, Fräsen etc.) an den genannten Bauteilen / Wandflächen im gesamten Gebäude mehr vorgenommen werden sollten. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Asbestbelastungen, insbesondere in Wand- und Deckenbereichen im Gebäude vorliegen.

Für folgende Umbaumaßnahmen empfehlen wir daher alle nicht betrachteten Wandflä- chen bzw. Bauteile gesondert zu untersuchen.

Aufgrund der Einbindung der Fasern in die Matrix, werden die beprobten Oberflächenbe- schichtungen bzw. -putze wie festgebundene Asbestprodukte bewertet. Im ungestörten Zustand ist von keiner Faserfreisetzung auszugehen.

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Bei Baumaßnahmen an den betroffenen Flächen müssen die Asbestprodukte vor Beginn der Arbeiten gem. der TRGS 519 von einer Fachfirma entfernt werden. Bei Arbeiten an den Wandflächen mit Eingriffen in die Oberflächen sind bei der Planung und Durchfüh- rung der Maßnahmen die Vorgaben der TRGS 519 (insbesondere Kap. 14, Spezielle Regelungen für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestpro- dukten) zu beachten, da eine beschädigungsfreie Demontage der Produkte nicht erfolgen kann.

Neben asbesthaltigen Wandputzen wurden außerdem visuell Rippenheizkörper in den Nasszellen festgestellt, die aufgrund der Bauzeit asbesthaltige Dichtungen enthalten können.

Marc Focke Lars Leipert Dipl.-Ing. (FH) Holzingenieurwesen M.Sc. Chemie Abteilungsleiter Immobilien Hannover Projektleiter

Im Auftrag: Melanie Meierding M.Sc. Geowissenschaften Projektleiterin

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