| Vergabenummer | 26E40179 | ||
| Baumaßnahme | |||
| Liegenschaft | Zentr.Polizeidir.Nds.,Tannenbergallee 11 | ||
| Maßnahme | 30310e B7 0062 - Grundsanierung Gebäude D und F | ||
| Leistung | Vollschadstoffsanierung von einem Altbau | ||
| BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN |
| 1 | Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) | |||||||||
| 1.1 | Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): | |||||||||
| Mit der Ausführung ist zu beginnen | ||||||||||
| [ ] | am | |||||||||
| [x] | spätestens | 12 | Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. | |||||||
| [ ] | in der | . KW | , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | |||||||
| [ ] | innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum | |||||||||
| zugehen; | ||||||||||
| Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. | ||||||||||
| [ ] | nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. | |||||||||
| Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) | ||||||||||
| [x] | am | 06.08.2027 | ||||||||
| [ ] | innerhalb von | Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den | ||||||||
| Ausführungsbeginn. | ||||||||||
| [ ] | in der | . KW | , spätestens am letzten Werktag dieser KW. | |||||||
| [ ] | in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. | |||||||||
| Weitere Angaben zu den Fristen: | ||||||||||
| 1.2 | Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: | ||
| [x] | vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn | ||
| [x] | vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung | ||
| [ ] | folgende als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen | ||
| [ ] | aus dem beigefügten Bauzeitenplan | ||
| _ | |||
| [ ] | |||
| _ |
| 2 | Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) | |||
| 2.1 | Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: | |||
| [ ] | € (ohne Umsatzsteuer) | |||
| [ ] | Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. | |||
| 2.2 | Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt | Prozent der im Auftragsschreiben | |
| genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. |
| 2.3 | Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. |
| 3 | Zahlung (§ 16 VOB/B) | ||
| [x] | Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 | ||
| Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf | 60 | Tage. |
| 4 | Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) |
| [ ] | Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. |
| [x] | Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. |
| 5 | Sicherheitsleistung für Mängelansprüche |
| [ ] | Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. |
| [x] | Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). |
| 6 | Bürgschaften (§ 17 VOB/B) | ||
| Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für | |||
| - | die Vertragserfüllung das Formblatt | „Vertragserfüllungsbürgschaft“ | |
| - | die Mängelansprüche das Formblatt | „Mängelansprüchebürgschaft“ | |
| - | vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt | „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“ |
| 7 | Technische Spezifikationen |
| Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. |
| 8 | Werbung |
| Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. |
| 9 | - frei - |
| 10 | Weitere Besondere Vertragsbedingungen |
| 10.1 Tabelle1 | Digitale Zusammenarbeit der Vertragsparteien - elektronischer Austausch Um den elektronischen Austausch von bauprojektbezogenen Informationen/Unterlagen zwischen dem Auftragnehmer und den Vertretern des Auftraggebers bzw. seiner Erfüllungsgehilfen lückenlos nach dem Vertragsabschluss zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Anwendung tpCDE der Firma thinkproject Deutschland GmbH zu nutzen. Werden Nachunternehmer beauftragt sind sie ebenfalls zur Anwendung tpCDE zu verpflichten. Die Anwendung ist für den Auftragnehmer ggf. seine Nachunternehmer kostenlos und erfolgt über eine personifizierte Anmeldung. Die entsprechende Rollenzuweisung findet durch den Auftraggeber statt. Die Bestimmungen/Erläuterungen des „Merkblattes Projektdatenmanagementsystem „tpCDE“ - Beschreibung der tpCDE und des Leistungsumfangs der Auftragnehmer (AN) für Bau- und Lieferleistungen“ sind vom Auftragnehmer und ggf. seiner Nachunternehmer zu beachten und einzuhalten. |
| 10.2 Tabelle1 | Baustrom/Bauwasser (Ver- und Entsorgungsanschlüsse der Baustelle) Baustrom wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Baustrom sind nicht in die Einheitspreise einzurechnen. Baustrom darf nicht für die Beheizung der Aufenthaltsräume des Auftragnehmers verwendet werden. Ab Baustromverteiler sind baustellengeeignete (gemäß VDE), ausreichend dimensionierte Verteilereinrichtungen vom Auftragnehmer vorzuhalten. Bauwasser wird vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Bauwasser sind nicht in die Einheitspreise einzurechnen. |
| 10.3 Tabelle1 | Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. |
| 10.4 Tabelle1 | Verpflichtungserklärung zum Verhalten bei Sicherheitsvorfällen Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich alle (IT-)Sicherheitsvorfälle oder dahingehende Verdachtsfälle gegenüber dem Auftraggeber (SBN) unverzüglich zu melden. Weiterhin gilt, dass der Auftragnehmer die Vorgaben des Geheimschutzes und der Sicherheitsstufen der Dokumente bei verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen zwingend zu beachten hat (u.a. FB 247, VS-NfD-Merkblatt). |
| 10.5 Tabelle1 | Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. - Die Besprechungen finden jeweils alle 14 Tage statt. |