Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Oberschleißheim
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Oberschleißheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
- Schlammentsorgung (90513900)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 765433-2026
- Verfahrensnummer
- 1e65bef1-2183-4c20-9002-311f49fd8f39
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Oberschleißheim beauftragt die Verwertung des auf ihrer Kläranlage anfallenden Klärschlamms. Die Menge beträgt jährlich rund 6.500 m³ mit einem Trockensubstanzgehalt von 2,5 bis 3,5 Prozent; der Schlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an und entspricht der Klärschlammverordnung.
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Leistungsbeschreibung
Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich rund 6 500 m³ Klärschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5– 3,5 % an. Er entsprichtder Klärschlammverordnung.Der Klärschlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Klärschlammverwertung Oberschleißheim
Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich rund 6 500 m³ Klärschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5 – 3,5 % an. Er entsprichtder Klärschlammverordnung.Der Klärschlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Siehe Formblatt L 211 EU
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Klärschlammverwertung Oberschleißheim
- Siehe Vergabeunterlagen
- 60 %
- Siehe Vergabeunterlagen
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Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Siehe Formblatt L 211 EU
Änderungen und Bieterfragen
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