Verwertung von Klärschlamm aus der Kläranlage Oberschleißheim

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.11.2026
CPV-Codes
Schlammentsorgung (90513900)
Bekanntmachungsnummer
765433-2026
Verfahrensnummer
1e65bef1-2183-4c20-9002-311f49fd8f39

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Oberschleißheim beauftragt die Verwertung des auf ihrer Kläranlage anfallenden Klärschlamms. Die Menge beträgt jährlich rund 6.500 m³ mit einem Trockensubstanzgehalt von 2,5 bis 3,5 Prozent; der Schlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an und entspricht der Klärschlammverordnung.

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Leistungsbeschreibung

Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich rund 6 500 m³ Klärschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5– 3,5 % an. Er entsprichtder Klärschlammverordnung.Der Klärschlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Klärschlammverwertung Oberschleißheim

    Auf der Kläranlage Oberschleißheim fallen jährlich rund 6 500 m³ Klärschlamm mit einem TR-Gehalt von 2,5 – 3,5 % an. Er entsprichtder Klärschlammverordnung.Der Klärschlamm fällt gleichmäßig über das Jahr verteilt an.

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Siehe Formblatt L 211 EU

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LOT-0001 · Klärschlammverwertung Oberschleißheim

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Anforderungen

Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Siehe Formblatt L 211 EU

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