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Anlage 7 - Tariftreueerklärung NTVergG.docx

Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 22:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Tariftreueerklärung

Vereinbarung zur Einhaltung

der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen

gemäß Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und

  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

    • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
    • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
    • den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
    • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift(en) oder Person des Erklärenden nach § 126b BGB: – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen – – bei Einbeziehung von Nachunternehmern auch vom Nachunternehmer vorzulegen –
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