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Auftraggeber: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) Projekt: Klärschlammverwertung 2027 - 2028 Vergabeunterlagen – Teilnahmewettbewerb
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Nie-
dersachsen GmbH (KNRN)
Klärschlammverwertung 2027 - 2028
Vergabeunterlagen – Teilnahmewettbewerb
Auftraggeber: Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) Kanalstraße 50 31137 Hildesheim
Vergabenummer: 889-2026
Vergabeart: Nicht offenes Verfahren
Ablauf der Abgabefrist: 30.10.2026; Eingang: 11:00 Uhr
Abgabeort: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine elektronische Abgabe zugelassen.
Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center)
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Inhaltsverzeichnis
I. Auftragsgegenstand .................................................................................... 3
II. Losweise Vergabe ....................................................................................... 3
III. Nebenangebote/Änderungsvorschläge ....................................................... 5
IV. Mehrere Hauptangebote ............................................................................. 5
V. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal ............................................... 5
VI. Vergabeverfahrensart ................................................................................. 5
VII. Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................................... 6
VIII. Unterlagen .................................................................................................. 7
IX. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens ............................................... 8
X. Kosten/Aufwandsentschädigung ................................................................. 8
XI. Einladung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages ........................................ 9
XII. Eignungsanforderungen/Mindestanforderungen ........................................ 10
XIII. Ausführungsbedingungen ......................................................................... 14
XIV. Auswahl der Bewerber .............................................................................. 15
XV. Fragen ...................................................................................................... 15
XVI. Besondere Bewerbungsbedingungen ........................................................ 16
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I. Auftragsgegenstand
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommu-
nales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrich-
tungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klär-
schlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür not-
wendigen Einrichtungen.
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen die Verwertung bzw. Entsorgung des bei
den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abtransport und die Behandlung des auf
den Kläranlagen der Gesellschafter der KNRN anfallenden Klärschlamms bis zur vollstän-
digen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN. Dieses betrifft den Zeitraum vom 01.01.2027
bis 31.12.2028.
Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung bis 30.12.2029 für kleinere Teilmengen, die
weiterhin landwirtschaftlich verwertet werden können. Eine Verlängerungsoption kann es
nur für die Kläranlagen Größenklasse 3 und 4 geben und wenn gemäß Analysen die
Grenzwerte für die landwirtschaftliche Entsorgung eingehalten sind.
II. Losweise Vergabe
Der Auftrag ist in insgesamt sieben Lose aufgeteilt.
Zeilenbeschriftungen Summe von OS-Menge in t/a Nord/Ost 13.000 landwirtschaftliche Verwertung 13.000 Bissendorf (H) 2.000 Celle 5.500 Eschede 380 Faßberg 840 Hambühren 880 Lachendorf 900 Wienhausen 900 Winsen/Aller 1.600 Nord/West 11.500
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landwirtschaftliche Verwertung 11.000 Nienburg (Marschstraße) 6.000 Rehburg Stadt 3.200 Volksdorf 1.800 thermische Verwertung 500 Uchte 500 Ost 10.600 landwirtschaftliche Verwertung 7.100 Langenhagen 5.400 Sehnde 1.700 thermische Verwertung 3.500 Peine 3.500 Süd 13.100 landwirtschaftliche Verwertung 12.500 Einbeck 2.500 Göttingen 10.000 thermische Verwertung 600 Innerstetal 600 Süd/Ost 14.200 landwirtschaftliche Verwertung 11.700 Hildesheim 4.000 Salzgitter Nord 4.900 Salzgitter-Bad 1.700 Sarstedt 1.100 thermische Verwertung 2.500 Hildesheim 2.500 Süd/West 7.800 landwirtschaftliche Verwertung 5.800 Bad Pyrmont 1.800 Holzminden 4.000 thermische Verwertung 2.000 Holzminden 2.000 West 13.100 landwirtschaftliche Verwertung 13.100 Goltern (Barsinghausen) 1.450 Hameln 6.750 Luthe 3.000 Springe 1.900 Gesamtergebnis 83.300
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III. Nebenangebote/Änderungsvorschläge
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
IV. Mehrere Hauptangebote
Je Los ist nur ein Hauptangebot zugelassen. Werden für ein Los mehrere Hauptangebote
abgegeben, werden alle Hauptangebote ausgeschlossen.
V. Hinweise zum elektronischen Vergabeportal
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabe-
verfahren über das elektronische Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird
es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur
durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Verfahrensinforma-
tionen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Verfah-
rensinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer
Form muss jedoch eine Registrierung und Freischaltung erfolgen.
Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren
abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Ver-
fahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das elektronische Verga-
beportal fortgeführt werden soll.
VI. Vergabeverfahrensart
Die Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgt im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens
gemäß § 16 VgV.
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VII. Ablauf des Vergabeverfahrens
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten
nicht offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wett-
bewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse
bekunden und ihre Eignung nachweisen, und die Angebotsphase, in dem die Bewerber
die Ihre Eignung nachgewiesen haben, ein Angebot abgeben.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvorausset-
zungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und be-
ruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und ent-
sprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung
der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab,
die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die
nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung
informiert.
Die ausgewählten Bewerber – ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt – wird der Auftragge-
ber zur Angebotsabgabe auffordern.
Der vorläufige Zeitplan ist mit Ausnahme des Termins der Absendung der Bekanntma-
chung sowie der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unverbindlich.
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VIII. Unterlagen
Mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden nachfolgende Unterlagen
zur Verfügung gestellt:
- Teilnahmeantrag mit
Anlage 1 – Bietergemeinschaftserklärung
Anlage 2 – Verpflichtungserklärungen
Anlage 3 – Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§§ 123, 124 GWB
Anlage 4 – Erklärung zu Russland-Sanktionen
Anlage 5 – Erklärungen zur Leistungsfähigkeit
Anlage 6 – Erklärung zur Haftpflichtversicherung
Anlage 7 – Tariftreueerklärung nach dem NTVergG
Anlage 8 – Referenzdatenblatt
- Losübersicht
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IX. Vorläufiger Zeitplan des Vergabeverfahrens
30.10.2026 Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge
- KW 2026 Versendung der Absagen und der Aufforderung zur Ange-
botsabgabe
-
KW 2026 Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote
-
KW 2026 Versendung der Bieterinformation gemäß § 134 GWB
-
KW 2026 Zuschlagserteilung/Vertragsunterzeichnung
Der Zeitplan ist mit Ausnahme des Termins der Absendung der EU-Bekanntmachung so-
wie der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unverbindlich.
X. Kosten/Aufwandsentschädigung
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags und des
Angebots wird, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, keine Auf-
wandsentschädigung gezahlt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatz-
anspruch des Bewerbers/Bieters.
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XI. Einladung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages
Falls Sie Interesse an dem Auftrag haben, werden Sie gebeten, den Teilnahmeantrag
ausgefüllt und inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermit-
teln.
-
Abgabetermin: 30.10.2026, 11:00 Uhr
-
Abgabe: Für dieses Verfahren ist ausschließlich eine
elektronische Abgabe zugelassen.
Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich das Deutsche
Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center)
Bei der elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge genügt die einfache Textform nach
§ 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim elekt-
ronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das
Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags kommen!
Ein Videotutorial mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bietertool und der Ein-
reichung von elektronischen Angeboten oder Teilnahmeanträgen finden Sie unter:
https://www.youtube.com/watch?v=na-n1IkXS80
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforde-
rungen des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Down-
loads erforderlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des
Vergabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen:
Service-Telefonnummer: 0900-1-267463
(1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr.
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XII. Eignungsanforderungen/Mindestanforderungen
- Persönliche Lage des Bewerbers
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner
mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe
sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, An-
schrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemein-
schaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass dieder bevollmächtigte Vertreterin die Mitglieder gegenüber dem Auf-
traggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgese-
henen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzu-
legen. Es müssen mindestens 30 % der Leistungen je Los selbst erbracht werden.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen,
deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden,
vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die er-
forderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
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1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsge-
meinschaft dieder bevollmächtigte Vertreterin hat mit der Abgabe des Teilnah-
meantrags zu erklären,
dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnah-
meantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weite-
ren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur
Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls
weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
dass sieer bestätigt, dass sieer die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die
für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag
erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Ver-
fahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von
der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordru-
cken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-
gemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Un-
ternehmen vorzulegen.
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- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungs-
fähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer
entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-
summen:
mindestens 2,0 Mio. € für Personenschäden,
mindestens 2,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden,
mindestens 2,0 Mio. € für Umweltschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. De-
ckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemein-
schaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken
für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieterge-
meinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Un-
ternehmen vorzulegen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlos-
senen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Sofern für das Jahr 2025 noch kein
abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, ist der vorläufige Gesamtumsatz mit-
zuteilen.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für je-
des Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemein-
schaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze
anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege
der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
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- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfä-
higkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei
Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2023) über die landwirt-
schaftliche oder thermische Verwertung von Klärschlämmen. Der Auftrag muss
mindestens eine OS- Menge von 5.000 t pro Jahr umfassen.
3.2 Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben not-
wendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail), Art
der Verwertung, Menge pro Jahr sowie Ausführungszeitraum.
Es werden Referenzprojekte „seit dem 01.01.2023“ berücksichtigt. Der Leis-
tungsbeginn kann bereits vor diesem Zeitpunkt liegen. Es müssen die Leistungen
zumindest teilweise innerhalb dieses Referenzzeitraums erbracht worden sein.
So ist z.B. eine Referenz vergleichbar, bei der Leistungsbeginn der 01.01.2022
und Leistungsende der 31.12.2023 war. Es ist z.B. auch eine Referenz vergleich-
bar, bei der Leistungsbeginn der 01.01.2026 war und Leistungsende der
31.12.2027 ist.
Es können auch Referenzen abgegeben werden, bei denen die KNRN Auftrag-
geberin ist.
3.3 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG
i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
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XIII. Ausführungsbedingungen
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsi-
schen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Un-
ternehmen vorzulegen. Hierzu ist die Anlage „Tariftreueerklärung gemäß NTVergG“ zu verwenden.
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XIV. Auswahl der Bewerber
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem
2-stufigen Verfahren:
- Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wur-
den.
- Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und
Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ord-
nungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen
sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu über-
prüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz,
wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von An-
sprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der
Referenz aus der Wertung führen.
XV. Fragen
Anfragen können unter:
gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Kommunikation über das elektronische
Vergabeportal erfolgt.
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XVI. Besondere Bewerbungsbedingungen
- Auftraggeber
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Kanalstr. 50
31137 Hildesheim
E-Mail: info@knrn.de
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
2.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklar-
heiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnah-
meantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen.
2.2 Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseiti-
gung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fra-
gen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermit-
teln.
- Wettbewerbsbeschränkungen
3.1 Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern/Bietern, die sich im Zusammen-
hang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschrän-
kung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.2 Ebenfalls ausgeschlossen werden Bewerber/Bieter, die rechtskräftig wegen der
Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung oder Bestechung und Betruges ver-
urteilt worden sind.
3.3 Vor Ablauf der Teilnahmeantrags- bzw. Angebotsfrist darf der Bewerber/Bieter kei-
nerlei Mitteilungen über seine Beteiligung am Wettbewerb und über den Inhalt sei-
nes Angebotes machen, sofern diese Mitteilungen einer Erfassung der Wettbe-
werbsteilnehmer und der Angebote dienen.
3.4 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/Bieter auf
Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
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- Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich aller Anlagen sind in deutscher
Sprache abzufassen.
4.2 Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes sind möglichst die vom
Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden.
4.3 Teilnahmeanträge und Angebote müssen die vom Bewerber/Bieter angegebenen
Anlagen sowie die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nach-
weise enthalten.
Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei
sein.
4.4 Teilnahmeanträge und Angebote können bis zum Ablauf der gesetzten Frist be-
richtigt, geändert oder zurückgenommen werden. Die Berichtigung, Änderungen
oder Rücknahme müssen zweifelsfrei sein und der zur Abgabe vorgeschriebenen
Form entsprechen. Nur die Rücknahme eines Teilnahmeantrags oder Angebots ist
auch schriftlich oder in Textform zulässig.
4.5 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und
Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
- Angaben/Eigenerklärungen
5.1 Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auf-
traggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahme-
wettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln
an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen
noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate,
soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei
Prüfungszeugnissen). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nach-
weise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung
in deutscher Sprache beizufügen.
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5.2 Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE „Einheitliche Europäische
Eigenerklärung“ sowie der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigener-
klärung“ unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden.
Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-euro-
paeischen-eigenerklaerung.html
- Nachunternehmer (Unteraufträge, Eignungsleihe)
6.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auf-
trages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-
higkeit und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unterneh-
men zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistun-
gen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen.
6.2 Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten
der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet
sind. Er hat die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser
Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen.
6.3 Nimmt der Bewerber/Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten an-
derer Unternehmen in Anspruch, müssen diese neben dem Bewerber/Bieter ent-
sprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsausführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzule-
gen.
6.4 Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche beruf-
liche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in An-
spruch, müssen diejenigen Leistungen, für die diese Kapazitäten benötigt werden,
von dem/den anderen Unternehmen erbracht werden und die anderen Unterneh-
men als Nachunternehmer benannt werden.
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- Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Mit dem Ausdruck
„Bewerber/Bieter“ sind in den Vergabeunterlagen daher auch Bietergemeinschaf-
ten/Arbeitsgemeinschaften gemeint. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Ar-
beitsgemeinschaft hat die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise, Erklä-
rungen und Angaben zu erbringen. Die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklä-
rung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragge-
ber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Mehrfachbeteiligungen
8.1 Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft/Arbeits-
gemeinschaft) sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann
als Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft auftreten oder für
mehrere Bewerber/Bieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn
der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Einflussnahmemöglich-
keit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer Bewerber/Bieter besteht.
8.2 Sofern sich mehrere verbundene Konzernunternehmen (einzeln und als Mitglied
einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft) am Verfahren beteiligen, so haben
diese ebenfalls den Nachweis zu erbringen, dass der Geheimwettbewerb zwi-
schen den verbundenen Konzernunternehmen gewahrt ist, insbesondere keine
Einflussnahmemöglichkeit auf die Teilnahmeanträge und Angebote mehrerer Be-
werber/Bieter besteht.
8.3 Der Auftraggeber behält sich die Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten (auch
Nachunternehmer) zum Zweck der Prüfung oder Abforderung entsprechender Ver-
sicherungen vor.
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- Haftungsausschluss
Der Auftraggeber haftet für unvollständige bzw. unrichtige Angaben in den Verga-
beunterlagen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Vertraulichkeit und Geheimhaltung
10.1 Auftraggeber und Bewerber/Bieter verpflichten sich, im Rahmen des Vergabever-
fahrens erlangte Informationen – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens –
streng vertraulich zu behandeln. Hierzu sind auch durch jeden mit der Erstellung
bzw. Auswertung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter oder hiermit beauftragte
Dritte sowie etwaige durch den Bewerber/Bieter einbezogenen Nachunternehmen
und Lieferanten zu verpflichten.
10.2 Die vom Auftraggeber dem Bewerber/Bieter überlassenen Vergabeunterlagen dür-
fen ausschließlich zur Erstellung des Teilnahmeantrags und/oder des Angebots
bzw. im Auftragsfall zur Leistungserbringung verwendet werden. Jede Verwen-
dung für andere Zwecke, Veröffentlichung und/oder Weitergabe an Dritte, auch
auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
10.3 Die Namen der Bewerber/Bieter, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen,
werden vom Auftraggeber vertraulich behandelt. Die eingereichten Teilnahmean-
träge und Angebote einschließlich der Anlagen werden auch nach Abschluss des
Vergabeverfahrens sorgfältig verwahrt und vertraulich behandelt.
- Rügen
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach
§ 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-
traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-
kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
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benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-
kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-
ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Vergabenachprüfstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirt-
schaft, Verkehr und Bauen
Auf der Hude 2
D-21339 Lüneburg
Tel.: +49 4131 / 15-3306, -3307 und -3308,
Fax: +49 4131 / 15-2943
- Datenschutz (Informationen nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO)
13.1 Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist der Auftraggeber im Sinne
der besonderen Bewerbungsbedingungen.
13.2 Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die nachfolgenden Daten von den
Bewerbern/Bietern verarbeitet:
Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bewerbern/Bietern, soweit es sich
um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontakt-
daten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bewerber/Bieter
(z. B. Vorname und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
Daten zur Qualifikation und Eignung der vom Bewerber/Bieter eingesetzten
Beschäftigten und Referenzen über in der Vergangenheit vom Bewerber/Bie-
ter ausgeführte vergleichbare Leistungen (nebst persönlicher Kontaktdaten
der Ansprechpartner). Die Bewerber/Bieter müssen jeweils vor der Benen-
nung sicherstellen, dass die Ansprechpartner in die Weitergabe der persönli-
chen Kontaktdaten und die Angabe der Referenzen eingewilligt haben.
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Diese Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und dem
Vergabevermerk beigelegt.
13.3 Der Auftraggeber hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die vergaberechtlichen
Bestimmungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wett-
bewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellen-
vergabeordnung (UVgO) sowie die jeweiligen vergaberechtlichen Bestimmungen
des Landes- und des Haushaltsrechts.
Die Daten werden gestützt auf folgende Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.
GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen
Bestimmungen)
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO i. V. m. § 97 Abs. 1 GWB und §§ 122 ff.
GWB (bzw. i. V. m. den entsprechenden landes- oder haushaltsrechtlichen
Bestimmungen).
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO
13.4 Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung die-
ser Daten gesetzlich zulässig ist oder die Bewerber/Bieter in die Übermittlung der
Daten eingewilligt haben:
Weitergabe von Daten an öffentliche Stellen oder Institutionen (Behörden,
zum Beispiel im Rahmen einer Strafverfolgung) bei Vorliegen einer rechtlichen
Verpflichtung.
Weitergabe von Daten an die entsprechende Behörde bei Einholung einer
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bzw. Wettbewerbsregister).
Weitergabe von Daten an die unterlegenen Bewerber/Bieter, die (soweit erfor-
derlich) einen Antrag auf die Unterrichtung über die Merkmale und Vorteile
des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters ge-
stellt haben.
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Soweit bei bestimmten Verfahrensarten ein vergaberechtliches Erfordernis
besteht, wird für die Dauer von drei Monaten über den vergebenen Auftrag auf
der Internetseite des Auftraggebers informiert.
Weitergabe von Daten an die Vergabenachprüfstelle im Sinne dieser beson-
deren Bewerbungsbedingungen zur Nachprüfung behaupteter Verstöße ge-
gen Vergabebestimmungen sowie an die zuständigen Gerichte im Falle von
sofortigen Beschwerden oder Klagen.
Weitergabe von Daten an vom Auftraggeber eingesetzte Auftragsverarbeiter
(z. B. im Bereich der Beratungs-, IT- oder Druckdienstleistungen), die die Da-
ten der Bewerber/Bieter weisungsgebunden für ihn verarbeiten. Wenn der
Auftraggeber für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Unternehmen beauftragt,
beachtet er stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe
der Daten der Bewerber/Bieter erfolgt insbesondere nur nach dem Abschluss
von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
Wenn es für die Durchführung des Vertrages mit dem späteren Auftragnehmer
erforderlich ist, gibt der Auftraggeber dessen Daten beispielsweise an Banken
oder Versanddienstleister weiter.
13.5 Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Bewer-
ber/Bieter gelten grundsätzlich die (landes-)rechtlichen Aufbewahrungsfristen für
Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus unterliegen der Auftraggeber weiteren Aufbewahrungs- und Doku-
mentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch oder
dem Steuerrecht ergeben. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen,
werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewah-
rungspflicht gespeichert. Die Speicherdauer richtet sich zudem nach den gesetzli-
chen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu
dreißig Jahre betragen können. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird ge-
prüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Er-
forderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.
13.6 Die personenbezogenen Daten der Bewerber/Bieter werden grundsätzlich nur in
Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union
verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland kommt nur dann in Frage, wenn der
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Bewerber/Bieter dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat oder wenn der
Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO unter
Berücksichtigung der Standardvertragsklauseln der Europäischen Union oder an-
deren geeigneten Garantien abgeschlossen hat.
13.7 Den Bewerbern/Bietern stehen die nachfolgenden Rechte aus der DSGVO zu:
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht
auf Auskunft zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Die Bewerber/Bieter haben das
Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Unter Berück-
sichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben sie das Recht, die Vervollstän-
digung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergän-
zenden Erklärung – zu verlangen.
Recht auf Löschung / Recht auf „Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO): Die Be-
werber/Bieter haben das Recht auf Löschung personenbezogener Daten, ins-
besondere wenn die Daten für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht
mehr notwendig sind oder sie eine Einwilligung widerrufen haben.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Sperrung (Art. 18 DSGVO): Die
Bewerber/Bieter haben das Recht auf Einschränkung, insbesondere wenn die
Richtigkeit der personenbezogenen Daten von den Bewerbern/Bietern bestrit-
ten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Auftraggeber ermöglicht, die
Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Die Bewerber/Bieter haben
das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Auf-
traggeber bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschi-
nenlesbaren Format zu erhalten, und das Recht, diese Daten einem anderen
Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Auftraggeber zu übermitteln,
sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht
und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Die Bewerber/Bieter haben das
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten,
insbesondere bei einer Verarbeitung zur Betreibung von Direktwerbung. Sie
haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation erge-
ben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener
Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO (Datenverarbeitung
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auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzule-
gen.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22
DSGVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf
einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden
Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung
entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht,
wenn die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags
erforderlich ist, aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und diese
Vorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung ihrer Rechte und Frei-
heiten sowie ihrer berechtigten Interessen enthalten oder mit ihrer ausdrückli-
chen Einwilligung erfolgt.
Beschwerderecht (Art. 77 DGVO): Die Bewerber/Bieter haben das Recht, sich
über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber bei
einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Eine Liste der
Landesdatenschutzbeauftragten sowie ihrer Kontaktdaten können unter die-
sem Link abgerufen werden.
13.8 Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist gemäß Art. 13 Abs. 2 lit. e)
DSGVO regelmäßig für die Anbahnung, den Abschluss, die Abwicklung und Rück-
abwicklung eines Vertrages erforderlich. Für den Fall, dass Bewerber/Bieter die
erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, ist dem Auftraggeber
ein Abschluss und eine Erfüllung eines Vertrages mit ihnen nicht möglich.
13.9 Der Auftraggeber hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen die-
sen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN)
Kanalstr. 50
31137 Hildesheim
E-Mail: info@knrn.de
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