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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Beitritt zu einer Einkaufsgemein- schaft – VEKG-1
Anlage 5 - Erläuterung der Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung der im Folgenden genannten Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs.1 VgV).
Die Zuschlagskriterien und die Auswertungsmethodik sind nachfolgend näher beschrieben:
| Zuschlagskriterien | Gewichtung | Punktwert |
|---|---|---|
| 1. Netto-Einsparung errechnet aus dem absoluten Einspar- wert c) des AN innerhalb der Garantielaufzeit von 12 Monaten (gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 14.2) abzüglich der Kosten für die Nutzung der Dienst- leistungen und der IT-Plattform des Bieters (gem. AzA Ziffer 14.1) für 1 Jahr (gem. Anlage 3 Ziffer 2a) | 50% | |
| 2. Bewertung des Dienstleistungskonzepts gemäß Leistungs- verzeichnis (Anlage 1 Ziffer 11) und dem Bewertungsbogen (Anlage 7) | 50 % | |
| Gesamtbewertung: | 100% |
Bewertung der Zuschlagskriterien:
Bei der Angebotswertung können maximal 100 Wertungspunkte erreicht werden.
- Netto-Einsparung gem. Angebotsschreiben (Anlage 3 Ziffer 2 a)
Bei der Preisbewertung können maximal 50 Wertungspunkte erreicht werden. Maßgeblich für die Preisbewertung ist die Netto-Summe (Netto-Einsparung) der vom Bieter im Rahmen des Verfahrens im Vordruck „Angebotsschreiben“ (Anlage 3 unter Ziffer 2 a) eingetragenen Netto-Einsparung.
Die sich ergebenden Gesamtkosten werden wie folgt gewertet:
Das Angebot mit der höchsten Netto-Einsparung erhält 50 Wertungspunkte. Die anderen Angebote werden in Relation zum preislich besten Angebot gewertet. Das bedeutet, dass z.B.
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eine Einsparung die 10% niedriger als die höchste Einsparung ist, 10% weniger Wertungspunkte erhält.
- Bewertung des Dienstleistungskonzeptes gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 1 Ziffer 8)
Bei der Bewertung des Dienstleistungskonzepts (4-Teil-Konzepte) gem. Leistungsver-zeichnis (Anlage 1 Ziffern 8.1 bis 8.4) können insgesamt 50 Wertungspunkte erreicht werden.
Die schriftlich eingereichten Konzepte werden jeweils durch eine Vergabekommission des AG bewertet. Zudem sind der Aufbau, die Übersichtlichkeit und die Funktionalität der Plattform wertungsrelevant und fließen in die Bewertung der Konzepte 8.1; 8.2. und 8.4 (gemäß Anlage
- mit ein. Die bei den einzelnen Konzepten erreichten Punktzahlen werden addiert.
| Note | Wertungskriterien | Punkte |
|---|---|---|
| sehr gut | Der Inhalt des Bieterkonzepts entspricht auf Grundlage der Wertungskriterien den Anforderungen und Vorstellungen des DIAK-Klinikums ohne Einschränkungen | 20 bzw. 5 |
| gut | Der Inhalt des Bieterkonzepts entspricht auf Grundlage der Wertungskriterien den Anforderungen und Vorstellungen des DIAK-Klinikums mit leichten Einschränkungen | 16 bzw. 4 |
| befriedigend | Noch akzeptables Bieterkonzept. (Abweichungen von den Anforderungen und Vorstellungen des Westpfalz Klinikum, die die Versorgung des DIAK-Klinikums nicht maßgeblich beein- flussen) | 12 bzw. 3 |
| ausreichend | Erhebliche Abweichungen vom idealen Bieterkonzept, dessen Inhalt wesentlich von den Anforderungen und Vorstellungen des DIAK-Klinikums abweichen. | 8 bzw. 2 |
| mangelhaft | Nicht akzeptables Bieterkonzept, aufgrund dessen die Anforder- ungen und Vorstellungen nur teilweise erfüllt werden und eine Zusammenarbeit des DIAK-Klinikums mit dem AN nur einge- schränkt möglich ist. | 4 bzw. 1 |
| ungenügend | Völlig inakzeptables Bieterkonzept, das die Anforderungen und Vorstellungen des DIAK-Klinikums in keiner Weise erfüllt. | 0 |
Wenn eine Wertung nicht eindeutig einer Note zuordenbar ist, dann ist auch eine Punktever- gabe zwischen den Noten möglich (z.B. 14,5 Punkte).
Dienstleistungskonzepte führen bei Erreichung einer Punktwertung von insgesamt ≤ 10 Wertungspunkten zum Ausschluss des betreffenden Angebots.