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über Leistungen zur vertiefenden schalltechnischen Untersuchung für die
Erstellung eines Bebauungsplans im Bereich der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden-Erbenheim.
Leistungsbeschreibung im Rahmen der Angebotsabfrage vom 15.09.2026
Inhalt
- Veranlassung und Zielsetzung ................................................................................... 1
- Aktueller Planungsstand ............................................................................................. 3
- Leistungsgegenstand .................................................................................................. 4
- Vorliegende Unterlagen ............................................................................................... 4
- Leistungsumfang ......................................................................................................... 5
- Besonderheiten der Projektbearbeitung .................................................................... 6
- Geheimschutz / Umgang mit Verschlusssachen (VS-nfD) ........................................ 6
- Bearbeitungszeitraum ................................................................................................. 7
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- Veranlassung und Zielsetzung
Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal (Abbildung 1) ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden.
Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Darstellung der Untersuchungsflächen
Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben.
In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs einen Bebauungsplan aufzustellen. Auf diesen
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hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamts (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Bundeskriminalamt“ wurde am 02.04.2025 gefasst. Der Flächennutzungsplan in diesem Bereich wird im Parallelverfahren geändert.
Innerhalb des rd. 80 ha großen Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans (Abbildung 2) ist der Neu- und Ausbau von Straßen und Wegen, die Errichtung eines Umspannwerks, die Bebauung eines rd. 33 ha großen Baufeldes sowie verschiedene Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgesehen.
Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans BKA
Nach aktuellem Planungsstand soll das Planungsgebiet als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden. Entsprechend der vorläufigen Nutzungskonzeption sind innerhalb des Baufeldes Büro- und Laborgebäude, Parkierungsanlagen und Logistikflächen, Sportstätten 2
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und Trainingsflächen, sowie umfangreiche Sicherungseinrichtungen vorgesehen. Die Liegenschaft soll über zwei neu zu errichtende Erschließungsstraßen an das öffentliche Straßennetz angebunden werden. Hierfür werden Umbaumaßnahmen am Siegfriedring sowie am Knotenpunkt Erbenheim-Nord der B 455 erforderlich. Die landwirtschaftliche Nutzung auf den verbleibenden Flächen soll nahezu vollständig erhalten bleiben.
Der aktuelle Planungsstand des Bebauungsplans sieht eine hohe bauliche Ausnutzbarkeit vor (GRZ 0,8).
Für das Planungsgebiet soll eine vertiefende schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, um die Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet sowie die durch das Plangebiet ausgelösten Schallimmissionen außerhalb des Gebietes zu ermitteln und zu bewerten. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet.
- Aktueller Planungsstand
Die Planungen zum Wiesbadener Ostfeld dauern bereits seit 2014 an. Am 2. April 2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bundeskriminalamt“ gefasst. Für dieses Bauleitplanverfahren wurde bereits im Jahr 2024 ein Auftrag zur schalltechnischen Untersuchung vergeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt ein Gutachtenstand vor, der sich auf den Planstand zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3(1), 4(1) BauGB bezieht.
Das Auftragsbudget ist ausgeschöpft sodass für die Erstellung des Gutachtens für die anstehende Entwurfserstellung und die Öffentlichkeits- sowie die Trägerbeteiligung nach §§ 3(2), 4(2) BauGB ein neuer Auftrag vergeben werden soll.
Die Ergebnisse des Gutachtens können wie folgt zusammengefasst werden:
• Das Plangebiet ist durch die Lage an der Bundesstraße B 455 sowie der Bundesautobahn A 66 hinsichtlich des Verkehrslärms bereits stark vorbelastet. • Die Wohnbebauung in der näheren Umgebung ist im Bestand ebenfalls starken Schallimmissionen durch Gewerbe und Verkehr ausgesetzt. • Für das zukünftige Baufeld wurden in weiten Teilen sowohl Überschreitungen der Orientierungswerte (DIN 18005) als auch der Immissionsgrenzwerte (16. BImSchV) festgestellt. • Verschiedene aktive und passive Schallschutzmaßnahmen wurden für das Plangebiet geprüft, wobei insbesondere schallgedämmte Außenbauteile gem. DIN 4109 als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. • Für Teilflächen des Bebauungsplans („Logistik“, „Umspannwerk“, Übergangsbereich zum Biotop „Kalkofen“) wurde gem. DIN 45691 eine Emissionskontingentierung erarbeitet. • Durch den Neubau der Erschließungsstraße sowie erhebliche bauliche Eingriffe in die B 455 ist ein komplexer Anwendungsfall der 16. BImSchV mit mehreren Teilräumen gegeben. o Außerhalb des Plangebiets ergibt sich nach den Kriterien der 16. BImSchV für einige Adressen in Erbenheim ein Anspruch auf Lärmschutz. Für diese Betroffenheiten wurden ebenso Schallschutzmaßnahmen entwickelt. o Weil in Erbenheim eine Vorbelastung im gesundheitsgefährdenden Bereich durch die planungsbedingte Verkehrszunahme weiter erhöht wird, besteht nach aktueller Rechtsprechung das Erfordernis einer Gesamtlärmbetrachtung. 3
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Hierzu ist jede Lärmzunahme durch die Bildung eines Summenpegels bestehend aus den verschiedenen Lärmarten zu ermitteln und durch Maßnahmen zu kompensieren.
- Leistungsgegenstand
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist die schalltechnische Begleitung des Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung, Normen und Richtlinien. Hierzu zählen bspw. (nicht abschließend):
• BImSchG, BauNVO, BauGB, 6. BImSchV, 16. BImSchV, 18. BImSchV, Schall 03, RLS 19, DIN 18005, DIN 4109-1, DIN 4109-2, DIN ISO 9613-2, DIN EN ISO 12354-4, VDI 2714, VDI 2720 Blatt 1, VD 2571, DIN 45691, VDI 3770 • Aktuelle Rechtsprechung, hier insb. VGH BW, Urteil vom 10.11.2010 – 5 S 955/09, BVerwG, Beschluss vom 06.03.2013 – 4 BN 39.12, BVerwG, Urteil vom 12.06.2024 - 11 A 13.23, VGH Hessen, Urteil vom 21.01.2025 – 4 C 655/21.N, BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 - 7 C 4.24 –
Die Leistung umfasst die Durchführung von Schallberechnungen, die Erstellung und kontinuierliche Fortschreibung eines Schallgutachtens sowie die Beratung des Auftraggebers und Begleitung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB (und ggf. § 4a Abs. 3 BauGB) bis zum Satzungsbeschluss.
Die Leistungen ergeben sich aus dem in Kapitel 5 beschriebenem Leistungsumfang (vgl. Seite 5) und abschließend aus dem beigefügten Preisblatt.
Zu Beginn der Leistungserbringung sind ein Planentwurf des Bebauungsplans sowie Gutachten zu allen relevanten abwägungsrelevanten Fachthemen vorhanden. Am 11. Februar und damit ungefähr 4 Wochen später liegen umfangreiche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vor. Der Auftragnehmer hat sich mit den vorliegenden Planungen vertraut zu machen, den Auftraggeber bei der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen fachlich zu beraten und zu unterstützen sowie entsprechende Planungshinweise zu geben.
Das Ergebnis der Abwägung wird in einen neuen Planentwurf überführt. Dieser Entwurf ist vom Auftragnehmer hinsichtlich aller relevanten und themenspezifischen Auswirkungen zu überprüfen. Es sind Berechnungen durchzuführen sowie Karten, Tabellen, Abbildungen und Textbeiträge zu erstellen. Für das Bauleitplanverfahren ist ein Gutachten zu erstellen, welches alle relevanten Informationen und Ergebnisse beinhaltet.
- Vorliegende Unterlagen
Nach Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
• das bestehende schalltechnische Gutachten zur frühzeitigen Beteiligung
• Eingabedaten, Planunterlagen und Ergebnisse anderer Gutachten wie LOD-Daten, Verkehrszählung, Biotoptypenkartierung, etc.
• eingegangene Stellungnahmen aus §§ 3(1), 4(1) BauGB
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• Vorentwurf des Bebauungsplans in aktueller Fassung
• städtebaulicher Entwurf des Bundeskriminalamts
• Vorhandene Bebauungspläne
Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen fachlich zu prüfen, auf ihre Verwendbarkeit zu bewerten und für die weitere Bearbeitung aufzubereiten. Etwaige Unstimmigkeiten oder fehlende Grundlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
- Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst die folgenden und abschließend im beigefügten Preisblatt aufgeführten Leistungsbausteine:
- Leistungsbaustein: Schalltechnische Untersuchung, Modellierung und Gutachtenerstellung
Ziel des 1. Leistungsbausteins ist eine fachlich fundierte Analyse aller relevanten auf das Plangebiet einwirkenden und vom Plangebiet ausgehenden Schallimmissionen und Schallemissionen. Hierzu sind Berechnungen nach den jeweils geltenden Regelwerken durchzuführen. Weiterhin sind Ergebniskarten- und Tabellen zu erstellen. Die Ergebnisse sind einzuordnen, zu bewerten und so aufzubereiten, dass sie im Schallgutachten verarbeitet werden können. Zu dem 1. Leistungsbaustein zählen:
1.1. Grundlagenermittlung, Auseinandersetzung mit vorhandenen Unterlagen
1.2. Fachliche Prüfung und Validierung des Bestandsgutachtens
1.3. Erstellen eines Berechnungsmodells für den Null- und Planfall
1.4. Überprüfung von Emissionsdaten aus dem Bestandsgutachten und Durchführung von Berechnungen für den Null- und Planfall für folgende Lärmarten
1.4.1. Straßenverkehrslärm
1.4.2. Schienenverkehrslärm
1.4.3. Gewerbelärm
1.4.4. Optional: Sportstättenlärm
1.4.5. Optional: Freizeitlärm
1.5. Gesamtlärmbetrachtung
1.6. Lärmkontingentierung
1.7. Prüfung aktiver und passiver Maßnahmen sowie von Optimierungsvarianten zum Schutz angrenzender Wohnbereiche
1.8. Optional: Empfehlung von Minderungsmaßnahmen zum Schutz des angrenzenden Biotops
- Leistungsbaustein: Beratung, Beteiligungsverfahren und Berichtswesen
Ziel des 2. Leistungsbausteins ist das Zusammenstellen aller Planungs- und Berechnungsinformationen sowie die Darstellung und Bewertung der Berechnungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht. Der Bericht ist an Planänderungen anzupassen und fortzuschreiben. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Auftragnehmer
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bei den Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan mitwirkt, den Auftraggeber bei allen schalltechnischen Fragen berät und bei Bedarf textliche Festsetzungen entwirft. Zu dem 2. Leistungsbaustein zählen:
2.1. Erstellen eines Abschlussberichts
2.2. Bearbeitung von Stellungahmen aus Beteiligungsverfahren
2.3. Fortschreibung des Berichts nach erfolgter Einarbeitung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
2.4. Ortsbesichtigung
2.5. Fachliche Beratung des Auftraggebers sowie Teilnahme an projektbezogenen Abstimmungsterminen (digital und/oder in Präsenz) einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie (optional) Präsenztermin zur Belehrung über den Umgang mit Verschlusssachen.
- Besonderheiten der Projektbearbeitung
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich hochkomplexe Planung. Es ist zu berücksichtigen, dass:
- ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit den Projektbeteiligten, Fachbehörden und internen Stellen zu erwarten ist
- vielfältige planungsrelevante Konfliktlagen bestehen,
- mit erheblichen fachlichen Einwendungen im Rahmen der Beteiligungsverfahren zu rechnen ist,
- tiefgehende, abwägungsrelevante Problemstellungen zu bearbeiten sind.
Der Auftraggeber hat diesen erhöhten Aufwand bereits im beigefügten Preisblatt berücksichtigt.
Von Auftragnehmer werden daher folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erwartet:
- Eine nachgewiesene besondere fachliche Expertise im Bereich der schalltechnischen Bauleitplanung,
- Erfahrung in Konfliktträchtigen Bauleitplanverfahren,
- Fundiertes Wissen zu Rechtsgrundlagen und aktueller Rechtsprechung im Fachgebiet,
- Fähigkeit zur fachlich fundierten und nachvollziehbaren Argumentation,
- Durchsetzungsfähigkeit in fachlichen Abstimmungen,
- Flexibilität und Handlungsfähigkeit bei kurzfristigen Anfragen.
- Geheimschutz / Umgang mit Verschlusssachen (VS-nfD)
Im Rahmen der Bearbeitung können dem Auftragnehmer Unterlagen oder Informationen zur Verfügung gestellt werden, die der Geheimhaltungsstufe
„Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch (VS-nfD)“
unterliegen.
Rechtsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz.
Der Auftragnehmer muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
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- Der Auftragnehmer wurde bereits ordnungsgemäß über den Umgang mit Verschlusssachen der Einstufung „VS-nfD“ belehrt. Er hat sich durch Unterzeichnung verpflichtet, das „VS-NfD-Merkblatt“ (Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft) einzuhalten.
oder
- Der Auftragnehmer erklärt mit Angebotsabgabe verbindlich seine Bereitschaft, sich vor Übergabe entsprechender Unterlagen einer Belehrung über den Umgang mit Verschlusssachen (VS-nfD) zu unterziehen und die einschlägigen Vorschriften zum materiellen und organisatorischen Schutz einzuhalten.
Die Belehrung erfolgt auf Grundlage der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Hessen. Der Bieter verpflichtet sich durch Unterzeichnung das „VS-NfD- Merkblatt“ (Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft) einzuhalten.
Die Verschlusssachenanweisung des Landes Hessen kann unter folgendem Link abgerufen werden: Bürgerservice Hessenrecht - VS-Anweisung | Verwaltungsvorschrift (Hessen) | Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung, VSA) für das Land Hessen | i. d. F. v. 22.02.2010 | gültig ab 01.05.2010
Das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 4 zum Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft) ist unter dem folgenden Link einsehbar: bmwk- sicherheitsforum.de/ghb/formulare/641,0,0,1,0.html
- Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung ist für den Zeitraum zwischen 01.12.2026 bis 31.12.2028 geplant. Die Beratungsleistung wird nach Bedarf abgerufen und hat während des gesamten Bearbeitungszeitraums zu erfolgen. Darüber hinaus können folgende, unverbindliche Meilensteine genannt werden:
15.01.2027: Beginn der Leistungserbringung
11.02.2027: Ende der frühzeitigen Beteiligung
26.04.2027: Lieferung des Schallgutachtens im Entwurf
26.05.2027: Lieferung des finalen Schallgutachtens
Februar 2028: Förmliche Beteiligung
Dezember 2028: Rechtskraft des Bebauungsplans
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