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(ERLÄUTERUNG ZU DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN)
VERGABEVERFAHREN 2026-VgV-SEG-Ostfeld-SG-BKA
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ERLÄUTERUNG ZU DEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
- Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot i.S.v. § 127 Abs. 1 GWB gemäß § 58 VgV unter Berücksichtigung folgender Wertungskriterien in folgender Gewichtung ermittelt:
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Preis 35 %
-
Qualität der projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise 65 %
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Erläuterung zu den Zuschlagskriterien:
Die eingereichten Angebote werden nach Maßgabe der angegebenen prozentualen Gewichtung zunächst für jedes Einzelkriterium und dann insgesamt, bewertet.
2.1 Bewertungsrahmen
Für die Wertung wird folgender Rahmen zugrunde gelegt:
| Wertungskriterium | Gewichtung (%) | (Max.) Punktzahl Einzelkriterium | Produkt Gew. x Punkte (in Klammer: max. erzielbare Punkte) |
|---|---|---|---|
| 1. Preis | 35 % | (100) | (35 Punkte) |
| 2. Qualität der projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise | 65 % | (100) | (65 Punkte) |
| Summe | 100 % | (100 Punkte) |
Die Tabelle verdeutlicht den Rechengang der Wertung. Maximal werden je Einzelkriterium 100 Punkte vergeben, die dann mit der Gewichtung multipliziert werden. Somit errechnet sich die Punktzahl für das konkrete Angebot auf Ebene der Einzelkriterien. Aufsummiert ergibt sich die Gesamtpunktzahl für das Angebot (maximal 100 Punkte). Das Angebot des Bieters mit der höchsten Punktzahl nach den bekannt gemachten Kriterien stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
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2.2 Bewertung der Einzelkriterien
Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt nach folgender Maßgabe:
2.2.1 Zuschlagskriterium Preis
Das Preisblatt wird anhand der Gesamtangebotssumme für die abgefragten Leistungen inkl. Nebenkosten, nach Nachlass bewertet.
Der Bieter mit dem insgesamt geringsten angebotenen Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen einschließlich aller genannten Leistungen, erhält 100 Punkte. Die ermittelten Angebotssummen der übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zu den Kosten des günstigsten Bieters bewertet. Die Berechnung erfolgt dabei nach der Vorgabe:
Preis des günstigsten Bieters Ermittelte Punktzahl = x 100 Preis des jeweiligen Bieters
Die ermittelte Punktzahl wird in die Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 3 übertragen. Aus dem Produkt Punktzahl × Gewichtung des Zuschlagskriteriums folgt die nach Maßgabe der Tabelle unter Ziffer 2.1, Spalte 4 für das Kriterium erzielte Punktzahl.
2.2.2 Qualität der projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise
Die Ausführungen zur projektbezogenen Konzeption und Herangehensweise sind vom Bieter formlos zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen. Die Ausführungen zu dem Zuschlagskriterium können nicht nachgefordert werden! Das Nichteinreichen der Ausarbeitung zu diesem Wertungskriterium begründet gemäß § 57 Abs. 2 VgV i.V.m. § 56 Abs. 3. einen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren!
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich hochkomplexe Planung.
Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Leistung ist mit dem Angebot eine projektbezogene Konzeption zur vorgesehenen Bearbeitung einzureichen.
Bewertet wird, wie nachvollziehbar, fachlich fundiert und projektspezifisch der Bieter die ausgeschriebene Leistung bearbeiten will. Erwartet werden keine konkreten Schallberechnungen oder vorweggenommenen Gutachtenergebnisse, sondern die Darstellung der methodischen und fachlichen Herangehensweise. Die Konzeption soll maximal 6 DIN-A4-Seiten umfassen.
Die Konzeption und Herangehensweise soll sich konkret auf die ausgeschriebene Leistung beziehen. Sie ist in die folgenden drei Bereiche zu gliedern:
a. Schalltechnische Bauleitplanung und Übernahme des Bearbeitungsstands: Der Bieter beschreibt, wie er das vorhandene Gutachten und Eingangsdaten sowie Stellungnahmen und dokumentierte Abstimmungsergebnisse übernimmt, auf Vollständigkeit, Plausibilität, Aktualität und fachliche Verwendbarkeit prüft und weiterentwickelt. Darzustellen ist, wie zwischen weiterverwendbaren und erneut zu untersuchenden Sachverhalten unterschieden, offene Punkte und Annahmen dokumentiert und die Ergebnisse in ein eigenständiges Gutachten für das weitere Bebauungsplanverfahren überführt werden.
b. Komplexe bzw. konfliktträchtige Planungssituation: Der Bieter beschreibt seine Herangehensweise an die wesentlichen schalltechnischen Konflikte des Projekts. Hierbei hat sich der Bieter an den in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben zu orientieren (insb. Kapitel 1 und 2). Einzugehen ist insbesondere auf die bestehende Verkehrslärmvorbelastung und die Anwendung der 16. BImSchV. Darzustellen ist, wie
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Konflikte erkannt, Varianten entwickelt und Empfehlungen für die städtebauliche Planung abgeleitet werden.
c. Rechts- und Regelwerkskompetenz: Der Bieter beschreibt, wie er die einschlägigen Rechtsgrundlagen, technischen Regelwerke und die aktuelle Rechtsprechung auswählt, voneinander abgrenzt und auf die konkrete Aufgabenstellung anwendet. Darzustellen ist insbesondere der Umgang mit fachlich oder rechtlich nicht eindeutigen Sachverhalten sowie die Überführung der Ergebnisse in belastbare Empfehlungen für Abwägung, Begründung, Festsetzungen oder Schallschutzmaßnahmen.
Die Punkte a. – c. stellen jeweils ein Unterkriterium dar.
5 Punkte – sehr gut: Die Herangehensweise erfüllt die Anforderungen der Stufe „sehr gut“ vollständig. Sie setzt sich besonders vertieft mit den projektspezifischen Herausforderungen auseinander, erkennt auch komplexe Wechselwirkungen und Risiken und beschreibt konkrete, fachlich plausible Lösungs- und Qualitätssicherungsansätze.
4 Punkte – gut: Die Herangehensweise ist vollständig, konkret projektbezogen, fachlich schlüssig und nachvollziehbar. Die wesentlichen Herausforderungen werden erkannt und überzeugend behandelt.
3 Punkte – befriedigend: Die Herangehensweise ist insgesamt schlüssig und geeignet. Die wesentlichen Herausforderungen werden erkannt; einzelne Aspekte bleiben jedoch weniger konkret oder vertieft.
2 Punkte – ausreichend: Die Herangehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar, bleibt jedoch in mehreren relevanten Punkten allgemein, unvollständig oder methodisch nicht ausreichend konkret.
1 Punkt – mangelhaft: Wesentliche Teile der Aufgabenstellung werden nicht behandelt oder die dargestellte Herangehensweise ist nicht nachvollziehbar bzw. fachlich ungeeignet.
0 Punkte – ungenügend / nicht bewertbar: Die Aufgabenstellung wird nicht beantwortet oder die Darstellung ist für die Bewertung der Aufgabenstellung praktisch nicht verwertbar.
Hierbei geht der AG zunächst davon aus, dass die Bieter, eine gute (4 Punkte) Ausarbeitung des Konzepts einreichen. Wird diese Erwartungshaltung übertroffen, vergibt der AG mehr Punkte und begründet dies. Bleiben die Ansätze und Ideen hinter diesen Erwartungen des AG vergibt er weniger Punkte und begründet dies ebenfalls.
Nach konkreter Sachlage werden auch Zwischenwerte (z.B. 1,5 Punkte) vergeben.
Maximal können je Unterkriterium 5 Punkte erzielt werden. Diese werden mit dem entsprechenden Faktor multipliziert ((a) schalltechnische Bauleitplanung und Übernahme des Bearbeitungsstands: Faktor 8 – max. 40 Punkte, (b) komplexe/ konfliktträchtige Planungssituation: Faktor 8 – max. 40 Punkte, (c) Rechts- und Regelwerkskompetenz: Faktor 4 – max. 20 Punkte). Die Produkte der einzelnen Unterkriterien werden addiert (max. 100 Punkte). Aus dem Produkt Punktzahl Einzelkriterium x Gewichtung des Wertungskriteriums folgt die erzielte Punktzahl.
2.2.3 Zuschlagskriterium Akzeptanz des Vertrages
Dem Angebot ist eine von Ihnen unterschriebene Fassung des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfsexemplars beizufügen.
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