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Anlage 07: Zuschlagskriterium zur Ausschreibung „Arbeitgeberkommunikation: Versand“
Anlage 07
zur Ausschreibung
„Arbeitgeberkommunikation: Versand“
Zuschlagskriterium
(nicht vom Bieter einzureichen)
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Anlage 07: Zuschlagskriterium zur Ausschreibung „Arbeitgeberkommunikation: Versand“
I. Allgemeines
Die Zuschlagskriterien dienen zur Erstellung einer Rangfolge der Angebote der Bieter/Bieter- gemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben. Dabei ist zu beachten, dass die Min- destanforderungen erfüllt werden müssen.
Die Auftraggeberinnen werden den oder die Auftragnehmer „Versand“ pro Gebietslos unter den geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften nach dem folgenden Kriterium auswählen:
II. Zuschlagskriterium Preis
Einziges Zuschlagskriterium pro Gebietslos ist der Preis (Preis = 100%).
Pro Gebietslos erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag.
Sollten zwei Bieter/Bietergemeinschaften den gleichen Preis pro Gebietslos abgeben, ent- scheidet das Losverfahren.