07 Zuschlagskriterium_Versand.pdf

Versanddienstleistungen für die Arbeitgeberkommunikation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 08:26 (Europe/Berlin)

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Anlage 07: Zuschlagskriterium zur Ausschreibung „Arbeitgeberkommunikation: Versand“

Anlage 07

zur Ausschreibung

„Arbeitgeberkommunikation: Versand“

Zuschlagskriterium

(nicht vom Bieter einzureichen)

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Anlage 07: Zuschlagskriterium zur Ausschreibung „Arbeitgeberkommunikation: Versand“

I. Allgemeines

Die Zuschlagskriterien dienen zur Erstellung einer Rangfolge der Angebote der Bieter/Bieter- gemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben. Dabei ist zu beachten, dass die Min- destanforderungen erfüllt werden müssen.

Die Auftraggeberinnen werden den oder die Auftragnehmer „Versand“ pro Gebietslos unter den geeigneten Bietern/Bietergemeinschaften nach dem folgenden Kriterium auswählen:

II. Zuschlagskriterium Preis

Einziges Zuschlagskriterium pro Gebietslos ist der Preis (Preis = 100%).

Pro Gebietslos erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag.

Sollten zwei Bieter/Bietergemeinschaften den gleichen Preis pro Gebietslos abgeben, ent- scheidet das Losverfahren.

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