1. Verfahrensbedingungen-18.3.2026.pdf

Verpflegungsleistungen für Mensa, Kindergärten und offene Ganztagsgrundschulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 22:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

  1. Grundsatz

Der Bieter bestätigt mit seinem Angebot, dass alle gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen, alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren wird und die Vertragsbedingungen anerkannt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, konkrete Nachweise für entsprechende Angaben zu fordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. Auf die Vorschriften des vierten Teils des GWB sowie der VgV wird ausdrücklich verwiesen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Angebote und sonstiger Schriftverkehr bzw. die gesamte Korrespondenz während des Verfahrens, sowie bei der Vertragsdurchführung sind in deutscher Sprache abzufassen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters.

  1. Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Nutzung der Vergabeunterlagen ist ausschließlich für die Erstellung eines Angebotes gestattet. Eine anderweitige Verwendung, z.B. die (teilweise) Veröffentlichung oder Vervielfältigung, ist nicht gestattet.

Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist an eventuelle andere Unternehmen weiterzugeben, welche für die Erbringung der Leistung eingesetzt werden.

  1. Fristen/Zeitplan

Die Fristen und die Zeitplanung ergeben sich aus dem Bekanntmachungstext.

  1. Aufbau der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen umfassen folgende Dateien/Unterlagen:

  1. Verfahrensbedingungen 1.1 Bewertungsbogen Probeessen
  2. Leistungsbeschreibung Anlage_1.0_Grundriss und Bistrokonzept Anlage_2.0_Raum Inventar Mensa_Steinheim Anlage_3.0_Preisblatt (mit dem Angebot abzugeben) Anlage_4.0_Saisonkalender Anlage_5.0_Bewertungsmatrix Anlage_6.0_Kriterienkatalog Los 1 und Los 2 (mit dem Angebot abzugeben) Los 1_Bewirtschaftungsvertrag (wird nach Zuschlag finalisiert) Los 2_Verpflegungsvertrag (wird nach Zuschlag finalisiert)

1

[Seite 2]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

  1. Aufbau, Form und Inhalt der Angebote

  2. Für das jeweilige Angebot sind ausschließlich die Vergabeunterlagen in der aktuellen bereitgestellten Version zu verwenden.

  3. Das jeweilige Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise (netto) und die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben oder Erklärungen enthalten. Alle Preise sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

  4. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot auf gesonderten Anlagen beigefügt werden. Auf Anlagen ist im jeweiligen Angebot hinzuweisen. Angebotsvordruck und Anlagen sind mit Namen (Firma) des Bieters sowie mit Datum zu versehen.

  5. Der Bieter hat auf Verlangen der Auftraggeberin die vollständige und umfassende Kalkulation mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Auftraggeberin bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Nachunternehmern.

  6. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.

Unzulässig sind:

  • Die Vornahme von Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen insbesondere in der Leistungsbeschreibung.
  • Nicht zweifelsfrei erkennbare Änderungen an den eigenen Eintragungen des Bieters.

Ein Verstoß führt zum Ausschluss des Angebots.

Stellt die Auftraggeberin nach Vertragsunterzeichnung fest, dass vom Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, ist die Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen.

Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebotes bereit, im Bedarfsfall sein Angebot in angemessenem Umfang kostenfrei zu erläutern.

Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der

2

[Seite 3]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer, von der Auftraggeberin gesetzten, Frist zu ersetzen.

Hinweise zu Bietergemeinschaften:

Die Beteiligung als Bietergemeinschaft kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn bereits jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für sich gesehen über die geforderten Kapazitäten verfügt, die ausgeschriebene Leistung allein zu erbringen. In diesem Fall kann unter Umständen mit der Bildung einer Bietergemeinschaft eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs u. a. gem. § 1 GWB vorliegen, die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Ausschluss des Angebots gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 VgV führen kann.

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe in ihrer Zusammensetzung frei und ohne Einbeziehung der Auftraggeberin umgebildet werden.

Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind bei Abgabe des Angebotes der Auftraggeberin bekannt zu geben und es ist das Mitglied der Bietergemeinschaft zu benennen, welches bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich zu vertreten.

Die Eignung des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot nachzuweisen. Die jeweilige Eignung der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft sind nach Aufforderung der Auftraggeberin binnen sechs (6) Tagen nachzureichen.

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

  1. Ausgefülltes Preisblatt (Anlage_3.0_Preisblatt).

  2. Ausgefüllter Kriterienkatalog (Anlage_6.0_Kriterienkatalog Los 1 und Los 2)

  3. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten

Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Bekanntmachung) zulässig. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden.

  1. Nebenangebote

Es werden keine Nebenangebote zugelassen.

  1. Bieterfragen

Jeder Bieter hat sich unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu versichern. Enthalten diese nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten oder aber auch Regelungen, die nach seiner Sicht geändert oder ergänzt werden müssen, so hat der Bieter unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zur Frist für Bieterfragen gemäß Bekanntmachung in Textform über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.

3

[Seite 4]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

Eine telefonische oder anderweitige Kontaktaufnahme mit der Kontaktstelle ist nicht zulässig. Fragen, die auf diesem Wege gestellt werden, werden, bis auf eine Ausnahme, nicht beantwortet.

Ausnahme: Wenn Aufgrund von technischen Problemen eine Kontaktaufnahme über die Vergabeplattform nicht möglich ist.

Der Fragen- und Antwortkatalog wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. Änderungen und Ergänzungen sowie Hinweise zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über die Vergabeplattform bekanntgegeben.

  1. Nachforderung von Unterlagen

Die Auftraggeberin behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberin nachgereicht oder zum Teil sogar korrigiert werden.

Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird die Auftraggeberin unter ordnungsgemäßer Ausübung ihres Ermessens entscheiden. Hierbei wird sie insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten.

Achtung: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits- bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist nach § 56 Abs. Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für Preisangaben.

  1. Wertung der Angebote / Abwicklung des Verfahrens

Gemäß den folgenden Bedingungen und Bewertungsrichtlinien werden die eingegangenen Angebote für diese Ausschreibung bewertet.

Mit dem Nachweis der Eignung, der Erfüllung der Mindestanforderungen sowie der Erreichung der höchsten Punktzahl aus Preisniveau und den Ergebnissen der Wertungskriterien kommt es zum Zuschlag für den betreffenden Bieter.

Die Bewertungen der Angebote erfolgen in vier (4) aufeinander aufbauenden Wertungsphasen:

Wertungsphase eins (1): Formale und inhaltliche Prüfung der Angebote

Wertungsphase zwei (2): Eignungsprüfung

Wertungsphase drei (3): Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise

Wertungsphase vier (4): Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

4

[Seite 5]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

10.1 Erläuterung Preisbewertung Los 1 und Los 2:

Für die Bewertung des Preises ist der vom Bieter angegebene Gesamtpreis je Los maßgeblich. Dieser Preis fließt in die Angebotswertung ein. Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl von 200 Punkten; die übrigen werden bis zum zwei (2) -fachen Wert des preisgünstigsten Angebotes linear interpoliert. Angebotspreise gleich oder über dem zwei (2) -fachen Wert des preisgünstigsten Angebotes erhalten null (0) Punkte.

• Die maximalen Punktzahlen der jeweiligen Verpflegungsleistungen sind unter Punkt 10.1.2 dieser Verfahrensbedingungen aufgelistet

• Die Summe der Wertungspunkte der jeweiligen Verpflegungsleistungen bilden die Gesamtpunktzahl der Preisbewertung 𝟐𝟎𝟎

𝑾𝒆𝒓𝒕𝒖𝒏𝒈𝒔𝒑𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆 = 𝟐𝟎𝟎 − ( ) × (𝑨 − 𝑵)

𝑯 − 𝑵

N = preisgünstigstes Brutto-Angebot H = zwei (2)-facher Wert des preisgünstigsten Brutto-Angebotes A = Brutto-Angebotspreis Bieter Die Wertungsergebnisse werden auf drei (3) Stellen hinter dem Komma nach Norm DIN 1333 gerundet.

10.1.1 Beispielrechnung Preisbewertung

Zur Berechnung der Punkte für die Preisbewertung wird der Angebotspreis des Bieters (A), in diesem Fall 125 EUR, in Relation zum preisgünstigsten Angebot aller Bieter (N), hier 100 EUR, und dem Doppelten dieses preisgünstigsten Angebotes (H), also 200 EUR, gesetzt.

Im Beispiel erreicht das preisgünstigste Angebot von 100 EUR die volle Punktzahl von 200 erzielbaren Punkten. Für Angebote zwischen 100 EUR und 200 EUR werden die Punkte anteilig berechnet. Da das Angebot des Bieters (125 EUR) um 25% über dem preisgünstigsten liegt, werden entsprechend 25% der maximal erreichbaren Punkte abgezogen. 200 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 200−( )×(𝐴−𝑁) 𝐻−𝑁 200 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 200−( )×(125−100) 200−100 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 200−(2)×25

𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 200−50

𝑾𝒆𝒓𝒕𝒖𝒏𝒈𝒔𝒑𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆= 𝟏𝟓𝟎

5

[Seite 6]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

10.1.2 Punktverteilung der Verpflegungsleistungen Los 1:

Leistung:Maximale Wertungspunkte
Mittagessen Außenstellen Kindertageseinrichtungen • Städtisches Familienzentrum Pusteblume • Städtischer Kindergarten Bergheim200 Punkte

Maximale Gesamt-Punktzahl (Preisbewertung): 200

10.1.3 Punktverteilung der Verpflegungsleistungen Los 2:

Die prognostizierte Essensteilnehmer sowie die Schätzwerte stellen die gesamtmögliche Vertragslaufzeit inklusive optionaler Verlängerung dar.

Leistung:Maximale Wertungspunkte
Mittagessen Außenstellen Schulen, Primarstufe • Gemeinschaftsgrundschule Steinheim • Gemeinschaftsgrundschule Vinsebeck200 Punkte

Maximale Gesamt-Punktzahl (Preisbewertung): 200

10.2 Bewertung der Leistungsqualität - Nur Los 1

Berücksichtigung von ernährungsphysiologischen Richtlinien (DGE) im Speiseplan Der mit dem Angebot einzureichende Eigenerklärung zum Qualitätsniveau im Dokument Anlage_6.0_Kriterienkatalog zu Los 1 wird auf die ernährungsphysiologische Zusammensetzung der zwei (2) täglich wechselnden Menüs bewertet. Alle Mindestkriterien gemäß Leistungsbeschreibung Abschnitt 4.3 sind für beide Menülinien vollständig zu erfüllen. Jede der zwei (2) täglich wechselnden Menülinien wird entsprechend der unten genannten Kriterien bewertet.

a) Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln sind fünf (5) mal pro fünf (5) Verpflegungstagen anzubieten. Davon mind. ein (1) mal als Vollkornprodukt und max. ein (1) mal als Kartoffelerzeugnis - Leistungsbeschreibung 4.3.2 a)

Angebot des Bieters Bewertung

Kein Angebot an Vollkornprodukten und mehr als ein (1) mal Kartoffelerzeugnis als Beilage = null (0) Punkte pro fünf (5) Verpflegungstagen

Kein Angebot an Vollkornprodukten oder mehr als ein (1) mal Kartoffelerzeugnis als Beilage = zwei (2) Punkte pro fünf (5) Verpflegungstagen

Mindestens ein (1) mal Vollkornprodukte und Maximal ein (1) mal Kartoffelerzeugnis als Beilage = drei (3) Punkte pro fünf (5) Verpflegungstagen

Maximale Punktzahl: 36

6

[Seite 7]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

b) Es muss mindestens fünf (5) Mal pro fünf (5) Verpflegungstagen je Menülinie gegartes Gemüse oder Salat angeboten werden. Davon min. zwei (2) mal Salat oder Gemüserohkost und min. ein (1) mal Hülsenfrüchte. - Leistungsbeschreibung 4.3.2 b)

Angebot des Bieters Bewertung

Weniger als in Summe fünf (5) mal Gemüse, Salat = null (0) Punkte und Rohkost pro fünf (5) Verpflegungstage

Mindestens fünf (5) mal Gemüse und/oder Salat pro fünf (5) Verpflegungstagen davon weniger als zwei = zwei (2) Punkte (2) mal Gemüserohkost

Mindestens fünf (5) mal Gemüse/Salat pro fünf (5) Verpflegungstagen davon mehr als zwei (2) mal = drei (3) Punkte Gemüserohkost und ein (1) mal Hülsenfrüchte

Maximale Punktzahl: 36

c) Zwei (2) Mal pro fünf (5) Verpflegungstagen ist frisches oder verarbeitetes Obst als Dessert anzubieten. Ein (1) mal davon als Stückobst (z.B. Apfel, Birne, Banane, Mandarine, etc.).

  • Leistungsbeschreibung 4.3.2 c)

Angebot des Bieters Bewertung

Kein Angebot = null (0) Punkte

Mindestens zwei (2) mal Obst pro = ein (1) Punkt fünf (5) Verpflegungstage.

Mindestens zwei (2) mal Obst pro fünf (5) = drei (3) Punkte Verpflegungstage, davon ein (1) mal als Stückobst.

Maximale Punktzahl: 36

d) Mindestens ein (1) Mal pro fünf (5) Verpflegungstage (der fleischhaltigen Menülinie) müssen Fischgerichte auf dem Speiseplan stehen. Ein (1) Mal von zehn (10) Verpflegungstage sind Fischgerichte mit Fettfisch anzubieten. - Leistungsbeschreibung 4.3.2 d)

Angebot des Bieters Bewertung

Kein Angebot an Fisch pro fünf (5) = null (0) Punkte Verpflegungstagen

Mindestens ein (1) mal Fisch = zwei (2) Punkte pro fünf (5) Verpflegungstagen Mindestens ein (1) mal Fisch pro fünf (5) Verpflegungstagen und mindestens ein (1) mal = drei (3) Punkte fettreicher Seefisch pro zehn (10) Verpflegungstagen

Maximale Punktzahl: 18 (Bewertung nur fleischhaltige Menülinie)

7

[Seite 8]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

e) Fleischgerichte dürfen maximal drei (3) mal pro fünf (5) Verpflegungstagen angeboten werden, davon maximal ein (1) mal pro (10) Verpflegungstagen als Wurst- oder Hackfleischgericht. Von den maximal drei (3) Fleischgerichten pro Woche ist eines (1) mit Schweinefleisch anzubieten. Bei Gerichten mit Schweinfleisch muss zusätzlich ein gleichwertiges Fleischgericht einer anderen Tierart wählbar sein. 4.3.2 e)

Angebot des Bieters Bewertung

Mehr als ein (1) mal Fleischgerichte und davon mehr als ein (1) mal pro zehn (10) = null (0) Punkt Verpflegungstagen als Wurst- oder Hackfleischgericht

Maximal drei (3) mal Fleischgericht davon ein (1) mal als Schweinefleisch inklusive wählbare anderer Tierart und innerhalb 10 Verpflegungstagen = drei (3) Punkte maximal ein (1) mal als Wurst- oder Hackfleischgericht.

Maximale Punktzahl: 18 (Bewertung nur fleischhaltige Menülinie)

f) Es müssen mindestens zwei (2) mal pro fünf (5) zusammenhängenden Verpflegungstagen und Menü, Milch oder Milchprodukte in einer Portionsmenge von 30 g oder größer verwendet werden. - Leistungsbeschreibung 4.3.2 f)

Angebot des Bieters Bewertung

Kein Angebot oder weniger als zwei (2) mal Milch oder Milchprodukte pro fünf (5) = null (0) Punkte zusammenhängenden Verpflegungstagen Mindestens zwei (2) mal Milch oder Milchprodukte = drei (3) Punkte pro fünf (5) zusammenhängenden Verpflegungstagen

Maximale Punktzahl: 36

g) Einbindung von saisonalen Produkten aus heimischem Anbau – Leistungsbeschreibung 4.3.4

Angebot des Bieters Bewertung

Keine oder unzureichende saisonale Ausrichtung = null (0) Punkte des Speiseplans Der Speiseplan ist saisonal ausgerichtet. = 20 Punkte

Maximale Punktzahl: 20

Maximale Gesamt-Punktzahl (Bewertung Leistungsqualität): 200 Punkte

8

[Seite 9]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

10.3 Bewertung der Leistungsqualität - Nur Los 2

Speisenanlieferung Punkt 5.5 der Leistungsbeschreibung Die Speisenkomponenten werden je nach Verpflegungssystem in entsprechenden, für den Lebensmitteltransport zugelassenen Mehrwegbehältern oder in kompostierbaren Verpackung nach DIN EN 13432 angeliefert.

Maximale Punktzahl: 20

Probeessen Das Probeessen findet in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin statt und wird durch deren Personal organisiert. Die zu bewertenden zwölf (12) Artikel werden von der Auftraggeberin vorgegeben und müssen der angebotenen Qualitätsstufe entsprechen. Je zu bewertenden Artikel ist eine Artikelmenge zu liefern, welche für 10 Personen ausreichend ist.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage 1.1 Bewertungsbogen Probeessen. Je Artikel werden drei (3) Kriterien zu Geruch/Geschmack, Konsistenz und Aussehen mit jeweils bis zu fünf (5) Punkten bewertet. Für jeden Artikel wird der Durchschnitt der von allen Juroren vergebenen Punkte gebildet. Die Summe der so ermittelten Einzelwertungen ergibt die Gesamtwertung des Probeessens.

Die Anlieferung hat im angebotenen Verpflegungssystem zu erfolgen. Nach Anlieferung werden die Produkte bis zur Regeneration gemäß den Vorgaben des Bieters zwischengelagert. Die Regeneration erfolgt durch die Auftraggeberin mit Combi-Dämpfern entsprechend den vom Bieter bereitgestellten Regenerationsanweisungen.

Die dem Bieter entstehenden Kosten (insbesondere für Speisen und Lieferung) werden nicht erstattet. Der Anliefertermin wird dem Bieter mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche mitgeteilt.

Maximale Punktzahl: 180

  1. Zuschlagskriterium Übersicht

11.1 Zusammenfassung Los 1

ZuschlagskriteriumWertungspunkteVerteilung
(max. erzielbar)
1. Preisbewertung Los 120050%
2. Bewertung der Leistungsqualität20050%
Gesamtpunktzahl100%

Die auf ein Zuschlagskriterium jeweils vergebenen Punkte werden in der Wertungsmatrix addiert. Die Auftraggeberin vergibt den Zuschlag an den Bieter, der die Eignung erfüllt und dessen Angebot die höchste Gesamtpunktzahl der Wertung erreicht.

9

[Seite 10]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

11.2 Zusammenfassung Los 2

ZuschlagskriteriumWertungspunkteVerteilung
(max. erzielbar)
3. Preisbewertung Los 220050%
4. Bewertung der Leistungsqualität20050%
Gesamtpunktzahl100%

Die auf ein Zuschlagskriterium jeweils vergebenen Punkte werden in der Wertungsmatrix addiert. Die Auftraggeberin vergibt den Zuschlag an den Bieter, der die Eignung erfüllt und dessen Angebot die höchste Gesamtpunktzahl der Wertung erreicht.

  1. Zuschlag und Vertragsschluss

Die Auftraggeberin schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen gültiges Angebot die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Bei einer etwaigen Punktgleichheit von mehreren erstplatzierten Bietern erfolgt der Zuschlag an das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus der Summe der Zuschlagskriterien „Preisbewertung“.

Mit Zuschlagserteilung der Auftraggeberin kommt der Vertrag per Textform zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des zu beauftragenden Angebotes rechtskräftig zustande. Eine gesonderte Schriftform für die Vertragsurkunde bedarf es nicht.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

  1. Hinweis für nichtberücksichtigte Bieter

Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 Abs. 1, Satz 2 GWB. Sofern dem Angebot nicht entsprochen wird, wird dies dem betreffenden Bieter nach Bewertung des Angebotes schriftlich mitgeteilt.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

10

[Seite 11]

Verfahrensbedingungen

– Verpflegungsleistung Stadt Steinheim –

  1. „Equal Pay“ Gebot

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle relevanten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Dies schließt die Beachtung des Mindestlohngesetzes, der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge gemäß dem Tarifvertragsgesetz und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), sowie der entsprechenden Rechtsverordnungen nach §7, §7a oder §11 AEntG oder §3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ein.

Zudem muss der Auftragnehmer Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt zahlen, wie es §7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und §3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) fordern.

  1. Integrität

Die Auftraggeberin legt im Rahmen ihrer Vergabe von Aufträgen größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der sparsamen Verwendung von Ressourcen sowie die Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Erlangt die Auftraggeberin Kenntnis von Verhaltensweisen eines Mitarbeitenden des Auftragnehmers, die den Straftatbestand der Vorteilsannahme nach § 331 StGB oder der Bestechlichkeit nach § 332 StGB erfüllen, oder hat sie diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird sie hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten.

Der Bieter / Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen und wird Dritte nicht zu Korruptionshandlungen anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten. Sofern der Auftraggeberin Verstöße des Bieters / Auftragnehmers hiergegen bekannt werden, ist sie berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen bzw. einen bereits geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

11

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung