[Seite 1]
Ausschreibung nach VgV
der
Verpflegungsleistung
für die Stadt Steinheim
zur Versorgung der Mensa im Schulzentrum,
von zwei Kindergärten und
von zwei Offenen Ganztagsgrundschulen
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.02.2026
[Seite 2]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
1. Inhaltsverzeichnis
-
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 2
-
Kurzbeschreibung Stadt Steinheim .................................................................................................. 4
-
Auftragsgegenstand ......................................................................................................................... 4
3.1 Aufteilung in Lose ..................................................................................................................... 5
3.2 Vertragslaufzeit ....................................................................................................................... 5
3.3 Preisgleitklausel ....................................................................................................................... 6
3.4 Leistungserfüllungsorte ............................................................................................................ 7
3.4.1 Beschreibung der „Mensa Schulzentrum“ Los 1 ............................................................... 7
3.4.2 Beschreibung „Außenstellen Kitas“ Los 1 ......................................................................... 8
3.4.3 Beschreibung „Außenstellen Grundschulen“ Los 2 ........................................................... 9
3.5 Ausschreibungsmenge und Abweichungen .............................................................................. 9
3.5.1 Schülerprognosen Nachmittagsunterricht – „Mensa Schulzentrum“ ............................. 10
3.5.2 Prognose Essensteilnehmer – „Mensa Schulzentrum“ Los 1 .......................................... 10
3.5.3 Prognose Essensteilnehmer – „Außenstellen Kitas“ Los 1 .............................................. 10
3.5.4 Prognose Essensteilnehmer – „Außenstellen Grundschulen“ Los 2 ................................ 10
- Los 1: Betrieb der Mensa und Belieferung der Außenstellen Kitas ................................................ 11
4.1 Beschreibung „Mensa Schulzentrum“ .................................................................................... 11
4.1.1 Mietspezifische Rahmenbedingungen ............................................................................ 11
4.1.2 Nutzung aller Räume und technischer Anlagen ............................................................. 11
4.1.3 Bistroangebot (Montag bis Freitag) ............................................................................... 12
4.1.4 Automaten ..................................................................................................................... 12
4.1.5 Spül- und Reinigungstätigkeiten .................................................................................... 12
4.1.6 Geschirrrückführung ...................................................................................................... 12
4.1.7 Entsorgung ..................................................................................................................... 13
4.1.8 Sonderveranstaltungen und / oder Durchführung von Festivitäten ............................... 13
4.1.9 Personal ......................................................................................................................... 13
4.1.10 Allgemeine Anforderungen ............................................................................................ 14
4.1.11 Arbeitsschutz und Arbeitsstätten-VO ............................................................................. 14
4.2 Beschreibung „Außenstellen Kitas“ ........................................................................................ 15
4.2.1 Verpflegungssystem ....................................................................................................... 15
2
[Seite 3]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
4.2.2 Zugelassene Verpflegungssysteme................................................................................. 15
4.2.3 Gestaltung des Angebots ............................................................................................... 16
4.2.4 Angebot Lunchpakete .................................................................................................... 16
4.2.5 Speisenanlieferung ......................................................................................................... 16
4.2.6 Entsorgung & Reinigungstätigkeiten.............................................................................. 16
4.3 Allgemein Anforderungen an die Mittagsverpflegung ........................................................... 17
4.3.1 Ernährungsphysiologische Kriterien ............................................................................... 17
4.3.2 Speiseplangestaltung ..................................................................................................... 18
4.3.3 Kennzeichnungspflicht / Auslobung ............................................................................... 18
4.3.4 Einkauf ........................................................................................................................... 19
4.3.5 Ökologische Aspekte ...................................................................................................... 20
4.3.6 Produktion und nachweisliche Dokumentation .............................................................. 20
4.3.7 Lieferanten und Wareneingang ..................................................................................... 20
4.3.8 Lagerung und nachweisliche Dokumentation ................................................................ 20
4.3.9 Transport und nachweisliche Dokumentation ................................................................ 21
4.3.10 Hygiene-Konzept (HACCP-Konzept) ................................................................................ 21
4.3.11 Hygienesicherheit ........................................................................................................... 21
4.3.12 Personalhygiene ............................................................................................................. 21
4.3.13 Reinigung & Desinfektion (R&D) .................................................................................... 22
4.3.14 Bestell- und Abrechnungssystem ................................................................................... 22
4.3.15 Evaluation des Verpflegungsangebotes ......................................................................... 22
- Los 2: Belieferung der Außenstellen Grundschulen ....................................................................... 24
5.1 Beschreibung „Außenstellen Grundschulen“ .......................................................................... 24
5.2 Umbaumaßnahmen – technische Geräte .............................................................................. 24
5.3 Bewirtschaftungssystem Außenstellen Grundschulen ............................................................ 24
5.4 Verpflegungsleistung als Kaltbelieferung ............................................................................... 24
5.5 Speisenanlieferung ................................................................................................................. 26
5.6 Temperaturkontrollen ............................................................................................................ 26
5.7 Entsorgung & Reinigungstätigkeiten ..................................................................................... 26
5.8 Bestell- und Abrechnungssystem ........................................................................................... 26
5.9 Kennzeichnungspflicht / Auslobung ....................................................................................... 27
5.10 Einkauf ................................................................................................................................... 27
3
[Seite 4]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
2. Kurzbeschreibung Stadt Steinheim
Die Stadt Steinheim liegt in der Bundesrepublik Deutschland, im Nordwesten des Kreises Höxter (Weser), welcher am östlichen Rand des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu finden ist. Die Stadt zählt mit ihren acht Ortsteilen zusammen etwa 12.500 Einwohner.
Die Kernstadt Steinheim bildet den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Mittelpunkt einer der Haupt- landschaften des früheren Hochstifts Paderborn, der Steinheimer Börde.
Diese Landschaft wurde in Sachsenzeiten "Wethi-Weizengau" genannt. Landschaftlich besonders reizvoll ist das hügelige Vorland des Eggegebirges, welches Teil des Teutoburger Waldes ist.
3. Auftragsgegenstand
Die Stadt Steinheim (im Folgenden „Auftraggeberin“ genannt) möchte die Bewirtschaftung der gemein- sam genutzten Mensa des Schulzentrums, des Städtischen Gymnasiums Steinheim und der Städtischen Realschule Steinheim, am Standort Brucknerstr. 15 in 32839 Steinheim (im Folgenden „Mensa Schulzent- rum“ genannt) in Form einer Rahmenvereinbarung zur gastronomischen Bewirtschaftung von Pausen-/ Kiosk- und Mittagsverpflegung an einen externen Dienstleister (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) vergeben. Die Mensa Schulzentrum soll als offenes Bistrokonzept gestaltet werden. Mit der „Mensa Schulzentrum“ wird die Belieferung des städtischen Familienzentrums Steinheim und des Städtischen Kin- dergartens Bergheim (im Folgenden „Außenstellen Kita“ genannt) mit portionierfertigen warmen Mittag- essen vergeben. Die Bewirtschaftung der Mensa soll als Bistrokonzept in Fremdregie erfolgen. Zur Fest- setzung der Vereinbarungen wird ein Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Auftraggeberin und dem Auf- tragnehmer geschlossen. Der Betrieb erfolgt auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko des Auftragneh- mers. Zur eigenverantwortlichen Leistungserbringung im laufenden Schulbetrieb werden dem Auftrag- nehmer die Küchenräumlichkeiten der Mensa unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Als Weiteren Gegenstand der Leistung werden die Gemeinschaftsgrundschulen Steinheim und Vinsebeck (im Folgenden „Außenstellen Grundschulen“ genannt) für die Belieferung mit regenerierfertigen kalten Mittagessen vergeben. Die Belieferung der Außenstellen übernimmt der Auftragnehmer eigenverant- wortlich.
Es ist durch den Auftragnehmer an allen Verpflegungstagen eine Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schülern (SuS) und Kita-Kinder auch bei geringerer Teilnehmeranzahl in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
Zielsetzung ist es, einen für die Auftraggeberin geeigneten Auftragnehmer der Verpflegungsbranche zu finden, der sowohl aus fachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht ein zeitgemäßer und zuverlässiger Vertragspartner ist.
4
[Seite 5]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
3.1 Aufteilung in Lose
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen:
Los 1: Betrieb der Mensa und Belieferung der Außenstellen Kitas mit dem Städtischen Familienzentrum Steinheim und dem Städtischen Kindergarten Bergheim
Los 2: Belieferung der Außenstellen Grundschulen mit den Gemeinschaftsgrundschulen Steinheim und Vinsebeck.
Es können Angebote für ein Los oder beide Lose abgegeben werden.
3.2 Vertragslaufzeit
Die Leistungserbringung soll für den Leistungszeitraum 01. August 2026 zunächst bis zum 31. Juli 2028 erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Spätestens nach zweimaliger Verlänge- rung erfolgt eine Neuausschreibung. Gesamtlaufzeit zwei (2) Jahre plus zwei (2) mal ein (1) Jahr optionale Verlängerung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für eine außer- ordentliche Kündigung gilt, wenn:
a. trotz entsprechender Abmahnung gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden,
b. trotz entsprechender Abmahnung der Auftragnehmer bei der Vertragsdurchführung gegen Vor- schriften und Regeln, die zur Verhütung von Arbeitsunfällen erlassen wurden, wider besseren Wissens verstößt,
c. der Auftragnehmer trotz entsprechender Abmahnung die jeweiligen Vertragspflichten weiterhin nicht oder nicht ausreichend oder ungenügend erfüllt,
d. trotz entsprechender Abmahnung der Auftragnehmer die gesetzlich geforderten Hygienevorga- ben nicht einhält,
e. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetz- liches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abge- lehnt worden ist,
f. sich der Auftragnehmer in Liquidation befindet,
g. trotz entsprechender Abmahnung der Auftragnehmer der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß nach- kommt,
h. der Auftragnehmer im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
i. wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbe- schränkung beteiligt hat,
j. erforderliche behördliche Genehmigungen endgültig versagt oder bereits erteilte wieder entzo- gen werden,
5
[Seite 6]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
k. der Auftragnehmer oder im Rahmen des Bewirtschaftungsvertrages eingesetzte Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Auftragnehmers rechtskräftig aufgrund von verfassungsfeindlicher Be- tätigung verurteilt und eine Selbstreinigung nicht unverzüglich gemäß gesetzlichem Leitbild ein- geleitet werden.
Verletzt ein Vertragsteil eine Pflicht aus dem Vertrag, so ist er dem anderen Teil zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.
3.3 Preisgleitklausel
Für das erste (1) Jahr der Vertragslaufzeit gelten die angebotene Preise als Festpreise ohne Preisgleitklau- sel.
Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer können ein (1) mal jährlich, jedoch frühestens mit Wirkung ab dem ersten Jahrestag des Vertragsbeginns am 01. August 2027, eine Neufestsetzung der Netto-Fest- preise auf Grundlage der nachstehenden Indexformel verlangen:
𝑀𝑀 P = neue Preisvereinbarung 𝑃𝑃 = 𝑃𝑃𝑃𝑃∗�𝑎𝑎 +𝑏𝑏∗ � 𝑀𝑀𝑃𝑃 Po = netto Preisstellung Vertrag a = 60% Anteil des Preises der unverändert bleibt b = 40% Materialkostenanteil M = neuer Materialindex Mo = Materialpreisindex Vertrag (Ausgangswert: Monat des Angebotsfristende; Neuwert: Zeitpunkt des Antrags der Preisanpassung)
Für M und Mo gelten die Jahresdurchschnitte der letztgültigen Veröffentlichungen für „Index der Groß- handelsverkaufspreise (61281-0004 Code WZ08-463 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Ge- tränken und Tabakwaren). Der prozentuale Materialkostenanteil wird als Pauschalwert für die gesamte Vertragslaufzeit von der Auftraggeberin definiert. Sollte durch den Bieter ein höherer prozentualer Ma- terialkostenanteil für die Neufestsetzung der Netto-Festpreise notwendig erscheinen, so ist der Materi- alkostenanteil durch das Einreichen einer nachvollziehbaren Urkalkualtion des Bieters im Angebot nach- zuweisen. Bei Nichteinreichen einer Urkalkualtion des Auftragnehmers, wird der vorgenannte prozentu- ale Materialkostenanteil für die gesamte Vertragslaufzeit festgesetzt.
Die Kostenanteile für Material sind bindend. Nachträgliche Einwände des Auftragnehmers bezüglich einer Änderung dieser Anteile werden nicht akzeptiert.
Preisveränderungen im Rahmen der Preisgleitklausel können bis zum 28.01. schriftlich vorgelegt werden. Die Preisveränderungen sind dabei nachvollziehbar darzustellen und zu begründen. Die Festpreise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Anpassung der Vergütung erfolgt mit Wirkung zum 01.09. des jeweiligen Jahres.
Bei nicht rechtzeitiger Vorlage behält der zuletzt gültige Festpreis für ein weiteres Jahr seine Gültigkeit.
6
[Seite 7]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
3.4 Leistungserfüllungsorte
Die definierte Leistung gemäß dieser Leistungsbeschreibung beinhaltet die Versorgung der „Mensa Schul- zentrum“ des Städtischen Gymnasiums Steinheim und der Städtischen Realschule Steinheim mit der „Warmbelieferung der Außenstellen“ des Städtischen Familienzentrums Steinheim und des Städtischen Kindergartens Bergheim sowie die Versorgung der Belieferung der „Außenstellen Grundschulen“ mit der Gemeinschaftsgrundschule Steinheim und der Gemeinschaftsgrundschule Vinsebeck.
3.4.1 Beschreibung der „Mensa Schulzentrum“ Los 1
Die Mensa Schulzentrum wird von dem Städt. Gymnasium Steinheim und der Städt. Realschule Steinheim gemeinschaftlich genutzt. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an den Schultagen mit Mahlzeiten (Pausen- und Kioskverpflegung sowie Mittagessen).
Eine Teilnahmepflicht der Schülerinnen und Schüler, die Schulverpflegung zu nutzten, besteht nicht.
Für Ausflüge der Schülerinnen und Schüler ist die Mittagsverpflegung in Form von Lunchpaketen zu ge- stalten. Ein Bedarf an Lunchpaketen wird dem Auftragnehmer mindestens eine Woche im Vorfeld mitge- teilt. Eine Öffnung der Mensa für externe Gäste, welche an der Mittagsverpflegung teilnehmen können, wird angestrebt. Die detaillierte Umsetzung erfolgt nach Abstimmung zwischen Auftraggeberin und Auf- tragnehmer. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits erteiltes Recht zur Versorgung externer Gäste in den Mensaräumlichkeiten ohne Begründung wieder zu entziehen.
Die Mensa Schulzentrum ist für ein Bistrokonzept geplant. Die Raumplanung ist in der Anlage_1.0_Grund- riss und Bistrokonzept dargestellt. Die Mensa Schulzentrum verfügt über ca. 100 Sitzplätze.
Adresse „Mensa Schulzentrum“
Name der Einrichtung: Mensa Schulzentrum, Brucknerstr.15, 32839 Steinheim
Lieferbedingung: Aufgrund der Anlieferungssituation dürfen die Lieferfahrzeuge des Auftragnehmers die maximale Gesamtlast von 7.5 Tonnen nicht überschreiten.
Ansprechpartner: Frau Kathleen Kühlewind Stadtverwaltung Steinheim, Fachbereich Bürgerservice Marktstraße 2 | 32839 Steinheim Tel.: 05233/21-154 | k.kuehlewind@steinheim.de
Folgende Kernöffnungszeiten der Mensa Schulzentrum werden von der Auftraggeberin erwartet und sind während der gesamten Vertragslaufzeit mindestens zu gewährleisten. Kürzungen der Öffnungszeiten be- dürfen der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Öffnungstage werden jährlich zwischen dem Auftragneh- mer und der Auftraggeberin abgestimmt und verbindlich vereinbart.
7
[Seite 8]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Öffnungszeiten Mensa:
Pausenverkauf Mensa: Montag bis Freitag vor Schulbeginn: 07:30 – 08:00 Uhr Montag bis Freitag 1. Pause: 09:00 – 10:00 Uhr Montag bis Freitag 2. Pause: 11:00 – 12:00 Uhr
Mittagsverkauf Mensa: Montag bis Donnerstag 13:00 – 14:15 Uhr Freitag kein Angebot
3.4.2 Beschreibung „Außenstellen Kitas“ Los 1
Die Einrichtungen der „Außenstellen Kitas“, bestehend aus zwei Kindergärten mit warmen Mittagsmahl- zeiten (portionierfertige Warmbelieferung), sind bis zum jeweiligen Übergabepunkt zu beliefern. Die Teil- nahme an der Mittagsverpflegung ist für die Kinder der Außenstellen, die Betreuungszeiten von 45 Wo- chenstunden und 35 Wochenstunden im Blockmodell gebucht haben, verpflichtend.
Die Mittagsversorgung der „Außenstellen Kitas“ ist an allen Betriebstagen der Außenstellen für die ge- samte Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Mittagsversorgung ist vom Auftragnehmer auch bei geringe- ren Teilnehmeranzahlen in gleichwertigem Umfang zu erbringen.
„Außenstellen Kitas“ und Rahmendaten
Die Belieferung der beiden Kindergärten hat als portionierfertige Warmbelieferung (warme Mittagsmahl- zeiten) zu den vereinbarten Zeiten, bis zum jeweiligen Übergabepunkt zu erfolgen. Die Liefertage werden jährlich zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin abgestimmt und verbindlich vereinbart.
Ansprechpartner: Frau Kathleen Kühlewind Stadtverwaltung Steinheim, Fachbereich Bürgerservice Marktstraße 2 | 32839 Steinheim Tel.: 05233/21-154 | k.kuehlewind@steinheim.de
Lieferzeiten für die Kindergärten: Montag bis Freitag von 10:45 Uhr bis spätestens 11:15 Uhr
Lieferbedingung für alle Standorte: Aufgrund der Anlieferungssituation dürfen die Lieferfahrzeuge des Auftragnehmers die maximale Gesamtlast von 7.5 Tonnen nicht überschreiten. Die zeitliche Steue- rung der Essensregeneration hat so zu erfolgen, dass eine maximale Standzeit von 15 Minuten zwischen Fertigstellung und Auslieferung der Speisen gegeben ist.
a) Städtisches Familienzentrum Steinheim, Billerbecker Straße 75a, 32839 Steinheim
Lieferbedingungen: 230 Öffnungstage pro Jahr
Essenszeiten: 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr
b) Städtischer Kindergarten Bergheim, Am Brook 5, 32839 Steinheim
Lieferbedingungen: 230 Öffnungstage pro Jahr
Essenszeiten: 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr
8
[Seite 9]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
3.4.3 Beschreibung „Außenstellen Grundschulen“ Los 2
Die Einrichtungen der „Außenstellen Grundschulen“, bestehend aus zwei offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) mit regenerierfähigen Mittagsmahlzeiten (Kaltbelieferung), sind bis zum jeweiligen Übergabepunkt zu beliefern. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist für die Schülerinnen und Schüler der Außen- stellen, die in der OGS betreut werden, verpflichtend.
Die Mittagsversorgung der Außenstellen Grundschulen ist an allen Betriebstagen der Schulen für die ge- samte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
„Außenstellen Grundschulen“ und Rahmendaten
Die Belieferung der offenen Ganztagsgrundschulen hat als Kaltbelieferung im Cook&Chill, Cook&Freeze oder gleichwertigen Verfahren zu den vereinbarten Zeiten, bis zum jeweiligen Übergabepunkt, zu erfol- gen. Die Liefertage werden jährlich zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin abgestimmt und verbindlich vereinbart.
Ansprechpartner: Frau Kathleen Kühlewind
Stadtverwaltung Steinheim, Fachbereich Bürgerservice
Marktstraße 2 | 32839 Steinheim
Tel.: 05233/21-154 | k.kuehlewind@steinheim.de
Lieferzeiten für die Grundschulen: Anlieferung Montag bis Freitag: täglich bis spätestens 10:00 Uhr möglich
Lieferbedingung für alle Standorte: Aufgrund der Anlieferungssituation dürfen die Lieferfahrzeuge des Auftragnehmers die maximale Gesamtlast von 7.5 Tonnen nicht überschreiten.
c) Gemeinschaftsgrundschule Steinheim, Hospitalstraße 49, 32839 Steinheim
Lieferbedingungen 230 Tage (Schultage inklusive Ferien)
d) Gemeinschaftsgrundschule Vinsebeck, Schule an den Linden, Schulweg 3, 32839 Steinheim
Lieferbedingungen: 230 Tage (Schultage inklusive Ferien)
3.5 Ausschreibungsmenge und Abweichungen
Die genannte Größenordnung ist rein informativer Natur und stellt keine Zusicherung für die Zukunft dar. Sie begründet des Weiteren auch keinerlei Ansprüche des Unternehmens auf ein bestimmtes Auftrags- volumen. Abweichungen durch Über- und Unterschreitung sind möglich, zum Beispiel bedingt durch das Interesse an dem Speisenangebot, Ferienzeiten, Schließtage, Krankheitstage und Klassenausflüge. Für die Essensteilnehmer wird auf die Essensteilnehmerzahlen des letzten Jahres zurückgegriffen. Lehrer, Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter und Gäste wurden nicht berücksichtigt.
9
[Seite 10]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
3.5.1 Schülerprognosen Nachmittagsunterricht – „Mensa Schulzentrum“
Derzeit besuchen circa 1.000 Schülerinnen und Schüler das Gymnasium und die Realschule. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagsbetreuung richtet sich nach dem aktuellen Stundenplan und nach der für die Betreuung AGs angemeldeten Schülerinnen und Schüler (SuS).
| SuS-Zahlen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Wochentag | |||||
| Montag | 191 SuS | ||||
| Dienstag | 178 SuS | ||||
| Mittwoch | 298 SuS | ||||
| Donnerstag | 398 SuS | ||||
| Freitag | 123 SuS | ||||
| (Keine Mittagsverpflegung) |
3.5.2 Prognose Essensteilnehmer – „Mensa Schulzentrum“ Los 1
| Nachmittagsbetreuung | SuS min. | SuS | Essensteilnehmer | Tage mit Ver- | Kalkulatorische | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| max. | p. Tag Ø | pflegung | Anzahl p.a. | ||||||||||||
| RS & Gymnasium | 178 | 398 | 10 | 160 | 1.600 | ||||||||||
| Gesamt Essenteilnehmer Mittagessen pro Schuljahr | 1.600 |
3.5.3 Prognose Essensteilnehmer – „Außenstellen Kitas“ Los 1
| Kindergartenjahr Daten | 2026 / 2027 | 2027 / 2028 | 2028 / 2029 | 2029 / 2030 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tägliche Anzahl Mittagessen Kindergarten Steinheim | 55 | 55 | 55 | 55 | ||||||||||
| Tägliche Anzahl Mittagessen Kindergarten Bergheim | 33 | 33 | 33 | 33 | ||||||||||
| Verpflegungstage | 230 | 230 | 230 | 230 | ||||||||||
| Prognostizierte Verpflegungseinheiten Summe im Schuljahr | 20.240 | 20.240 | 20.240 | 20.240 |
3.5.4 Prognose Essensteilnehmer – „Außenstellen Grundschulen“ Los 2
| Schuljahr | 2026 / 2027 | 2027 / 2028 | 2028 / 2029 | 2029 / 2030 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Daten | ||||||||||||||
| Tägliche Ø Anzahl Mittagessen Ganztagsgrundschule Steinheim | 135 | 135 | 135 | 135 | ||||||||||
| Tägliche Ø Anzahl Mittagessen Ganztagsgrundschule Vinsebeck | 40 | 40 | 40 | 40 | ||||||||||
| Verpflegungstage | 230 | 230 | 230 | 230 | ||||||||||
| Prognostizierte Verpflegungseinheiten Summe im Schuljahr | 40.250 | 40.250 | 40.250 | 40.250 |
10
[Seite 11]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
4. Los 1: Betrieb der Mensa und Belieferung der Außenstellen Kitas
4.1 Beschreibung „Mensa Schulzentrum“
Die Mensa Schulzentrum ist als Fremdbewirtschaftung mit einem für die Schülerinnen und Schüler attrak- tiven Bistrokonzept vorgesehen.
Die Küchenräumlichkeiten der Schulmensa sind für ein Regenerationssystem mit einer ergänzenden Teil- fertigung Vor-Ort geplant und eingerichtet. Standzeitsensible Komponenten können bei Bedarf direkt in die Ausgabe gegart/regeneriert werden. Die Vorbereitung, Regenerierung und die Speisenausgabe sowie die Spül- und Reinigungstätigkeiten erfolgen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragneh- mers.
In den Küchenräumlichkeiten der Schulmensa kann nur eine Teilfertigung von Kaltkomponenten, eine Fertiggarung von standzeitsensiblen Komponenten sowie die Regenerierung von Cook&Chill- oder Cook&Freeze-Komponenten für die Belieferung der Außenstellen erfolgen.
4.1.1 Mietspezifische Rahmenbedingungen
Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer im Rahmen des Leistungserfüllung voll ausgestatte gastro- nomische Räumlichkeiten inklusive Kleininventar (Anlage_2.0_Raum Inventar Mensa_Steinheim) für die qualitativ hochwertige Schulverpflegung zur Verfügung. Ein Pachtzins wird nicht erhoben.
Die Kosten für die Nutzung des gestellten Küchengroßinventars, Heizung, elektrischer Energie, Gas und Wasser werden von der Auftraggeberin getragen.
Die Kosten für Müllentsorgung (betriebsintern anfallender Nassmüll) und jegliche Verbrauchsgüter (Rei- nigungs- und Desinfektionsmittel, Schutz- und Pflegecremes, Servietten, Schutzhandschuhe, Reini- gungsutensilien, weiteres Küchenkleininventar sowie anderes Handwerkzeug) trägt der Auftragnehmer. Die für die Geräte spezifischen Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden durch die Auftraggeberin ge- stellt. Telefon-, Fax- und EDV-Anschlüsse sind im Verpflegungsbereich der Mensa Schulzentrum bauseitig vorhanden. Alle damit verbundenen Geräte sowie Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
4.1.2 Nutzung aller Räume und technischer Anlagen
Die Unterhaltung und sachgemäße Pflege nach Herstellerangaben der zur Verfügung gestellten Geräte und Räumlichkeiten obliegt dem Auftragnehmer.
Etwaige Mängel sowie Maßnahmen, die zum Schutz der Einrichtung gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich sind, sind der Auftraggeberin über den Hausmeister unverzüglich anzuzeigen. Unter- lässt der Auftragnehmer die Anzeige, so ist er der Auftraggeberin zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Die zu nutzenden Räume, das Mobiliar und die küchenspezifischen technischen Anlagen werden im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrages dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
Alle Wartungsintervalle und Reparaturen der sich im Eigentum der Auftraggeberin befindlichen Geräte werden durch die Auftraggeberin in einem jeweils nach Prüfung festgelegten Zeitraum sichergestellt bzw. beauftragt. Die hierdurch entstehenden Kosten sowie die Vornahme von Ersatzbeschaffungen werden von der Auftraggeberin übernommen.
11
[Seite 12]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Die Küchenräumlichkeiten werden mit gemäß dem Inventarverzeichnis vorhandenen Kleininventar zur Verfügung gestellt. Weiteres Küchenkleininventar (Küchen-Utensilien, Töpfe, GN-Behälter, etc.) obliegt dem Auftragnehmer.
4.1.3 Bistroangebot (Montag bis Freitag)
Die Auftraggeberin fordert ein attraktives und abwechslungsreiches Verpflegungsangebot im Rahmen des Bistrokonzeptes. Schülerinnen und Schüler bevorzugen zunehmend das Angebot der Pausen- und Zwi- schenverpflegung gegenüber der reinen Mittagsverpflegung. Der Schwerpunkt des Verpflegungsangebo- tes wird durch die Auftraggeberin auf ein Pausen- und Snackangebot mit kleinen Bistrogerichten gelegt. Eine Ausweitung von kleinen Kioskgerichten als Tellergerichten z.B. für die Mittagsverpflegung ist wün- schenswert und obliegt dem Auftragnehmer und der Kundennachfrage.
Die detaillierte Produktauswahl obliegt dem Auftragnehmer und ist mit der Schulleitung abzustimmen.
4.1.4 Automaten
Es obliegt dem Auftragnehmer einen (1) Getränkeautomaten und einen (1) Getränkepfandautomaten an den vorgegebenen Standorten aufzustellen. Die Bezahlung kann bargeldlos und / oder mit Bargeld erfol- gen. Die Kosten für eine mögliche Bestückung, Geldleerung, Wartung und Reinigung der Automaten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Die Auswahl der Getränke und des Getränkelieferanten erfolgt durch einvernehmliche Absprachen zwi- schen Auftraggeberin und Auftragnehmer.
4.1.5 Spül- und Reinigungstätigkeiten
Alle mit dem Betrieb verbundenen fachgerechten Reinigungstätigkeiten (inklusive der angeschlossenen Bereiche: Trockenlager, Kühlräume, Produktions-, und Ausgabebereiche sowie die Personaltoiletten und sämtliche Sozialräume, welche der Auftragnehmer nutzt, sind durch den Auftragnehmer in vollem Um- fang zu übernehmen. Eine Reinigung ist fachgerecht, schultäglich und bei Bedarf vorzunehmen.
Die fachgerechte Spültätigkeit des gesamten, im Mensabetrieb anfallenden, Spülgutes (inklusive des Spei- segeschirrs, Besteck sowie der Trinkbehälter) ist durch den Auftragnehmer in vollem Umfang zu leisten.
Die Reinigung der Fenster im Küchenbereich (innen und außen), die tägliche Bodenreinigung im Speise- raum und die Reinigung der Schultoiletten obliegen der Auftraggeberin. Sollte jedoch während der Aus- gabezeiten eine grobe Verschmutzung verursacht werden, so ist diese vom Auftragnehmer umgehend zu beseitigen. Es darf durch einen verunreinigten Boden keine Gefahr für die Verpflegungsteilnehmer der Mensa ausgehen.
4.1.6 Geschirrrückführung
Die Schülerinnen und Schüler räumen den Essensplatz selbst auf. Die Tabletts werden ohne Vorsortierung in einen Tablett-Abräumwagen gestellt. Das Personal des Auftragnehmers übernimmt den Transport und die Reinigung des Geschirrs.
12
[Seite 13]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
4.1.7 Entsorgung
Lebensmittelabfälle und andere Abfälle sind in getrennten Räumen zu lagern (außerhalb von Produktions- und Lagerräumen). Gefährliche und ungenießbare Stoffe sind gesondert in verschlossenen Behältern zu lagern.
Auf dem Schulgelände befinden sich eingezäunte Müllcontainer. Der Auftragnehmer übernimmt die Ent- sorgung des durch den Mensabetrieb bedingten Nassmülls auf eigene Kosten.
Die Abfälle sind bis zur Abholung in den geschlossenen Behältern zu lagern, welche sich in einwandfreiem Zustand befinden müssen. Das Abfalllager muss frei von tierischen Schädlingen sein und sauber gehalten werden.
Es ist drauf zu achten, dass durch den Abfall keine Lebensmittel nachteilig beeinflusst werden und/oder der Schulbetrieb durch eine Geruchsentwicklung gestört wird.
4.1.8 Sonderveranstaltungen und / oder Durchführung von Festivitäten
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Speisesaal der Mensa Schulzentrum für Veranstaltungen außer- halb der regulären Öffnungszeiten zu nutzen. Über mögliche Veranstaltungen der Auftraggeberin wird der Auftragnehmer im Vorfeld informiert.
Eine Nutzung der Küchenräumlichkeiten der Mensaküche durch die Auftraggeberin oder durch Dritte er- folgt nicht. Bei etwaigen schulinternen Feierlichkeiten wird der Auftragnehmer bei Bedarf um die Abgabe eines Cateringangebotes separat aufgefordert. Des Weiteren ist eine aktive gastronomische Beteiligung des Auftragnehmers an Schulveranstalten wünschenswert.
Die Nutzung der Mensaräumlichkeiten durch den Auftragnehmer für eigene externe und/oder schul- fremde Veranstaltungen ist nicht gestattet. Gleiches gilt für die Belieferung externer Einrichtungen.
4.1.9 Personal
Der Auftragnehmer bewirtschaftet die Küche, inklusive Ausgabestellen, Servicebereich und allen an der Küche angegliederten Bereichen, mit eigenem Personal. Für dieses Personal trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung sowie das Risiko des Personalausfalls. In der Essensausgabe kann nur Personal ein- gesetzt werden, welches qualifiziert, geschult, freundlich und der deutschen Sprache mächtig ist (Min- destens Sprachniveau Stufe B1).
Für alle in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers muss durch die Kontaktmöglichkeit zu minderjährigen Kindern ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach §30 a Abs. 1 BZRG an die Auftraggeberin übersendet werden. Das Alter des Füh- rungszeugnisses darf bei Einsatzbeginn nicht älter als 12 Monate sein und muss alle 5 Jahre erneuert werden. Die Kosten trägt der Auftragnehmer. Enthält das Führungszeugnis Eintragungen, kann die Auf- traggeberin den Austausch der betreffenden Person verlangen und dieser Person den Zugang zu den Räumlichkeiten und den Einrichtungen der Auftraggeberin versagen.
13
[Seite 14]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Berufskleidung
Der Auftragnehmer muss für die geeignete einheitliche Arbeits- und Schutzkleidung sorgen und diese in ausreichender Menge zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer ist darüber hinaus für die Einhaltung der geltenden Arbeitnehmerschutzvorschriften (Arbeitssicherheit) verantwortlich.
Schulungsmaßnahmen
Schulungsmaßnahmen für alle Bereiche sind von großer Bedeutung für erfolgreiches und sicheres Arbei- ten. Folgende Themenbereiche sind verpflichtend mindestens jährlich zu schulen:
• Hygieneschulungen nach Infektionsschutzgesetz sowie Betriebs-, Personal-, und Produkthygieneschulungen • Schulungen zum Arbeitsschutz
Alle Schulungen sind nachweislich zu dokumentieren und jährlich zu wiederholen.
4.1.10 Allgemeine Anforderungen
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung müssen vollständig eingehalten werden. In dieser Ver- ordnung werden beispielsweise wichtige Aussagen zu Verkehrs- und Fluchtwegen, Sanitär-, Erste-Hilfe- oder Pausenräumen gemacht, auf die zu achten ist.
Die Speisen sollten in allen Prozessstufen nährstoffschonend behandelt werden. Der Auftragnehmer sollte seinem Personal die Grundsätze und Umsetzungsmöglichkeiten einer vollwertigen Ernährung durch Schulungen vermitteln.
Regelmäßige Besprechungen sollen dazu beitragen, dass auftretende Probleme erörtert und gelöst wer- den. Ein Qualitätsmanagementsystem hilft, Prozesse zu definieren, zu beherrschen und zu kontrollieren.
4.1.11 Arbeitsschutz und Arbeitsstätten-VO
Um die Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie der Arbeitsstätten-Verordnung sicher zu stellen, ist es sinnvoll und wünschenswert, wenn eine Person speziell hierfür zuständig ist.
Um alle Anforderungen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen, muss ein schriftlich fixiertes Konzept be- stehen, das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden kann und nach dem die Schu- lungen auszurichten sind. Daraus abgeleitet sollten schriftliche Arbeitsanweisungen existieren. Diese sind um Anwendungsvorschriften, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen für alle relevanten Ge- fahrstoffe und technischen Gerätschaften zu ergänzen.
Wenn behinderte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in diesem Bereich tätig sind, sollten ggf. spezielle Maßnahmen getroffen werden, um diesen die Arbeit zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Die besonderen Schutzmaßnahmen für Nichtraucher, Jugendliche und Schwangere sind einzuhalten. Dar- über hinaus ist zwingend darauf zu achten, dass ein rückenschonendes Arbeiten möglich ist.
Für Notfallmaßnahmen sind seitens des Auftragnehmers entsprechende Gerätschaften vorzuhalten und regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen, z.B. Erste-Hilfe-Koffer. Für die Arbeitssicherheit müssen Gerätschaften bzgl. des Arbeitsschutzes einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Dies be- trifft nicht nur die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit dieser Geräte, sondern auch deren Existenz.
14
[Seite 15]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Darüber hinaus sollte die Arbeitsstätte regelmäßig auf Schäden untersucht werden, z.B. Kacheln an der Wand oder Fliesen auf dem Fußboden. Etwaige Schäden müssen unverzüglich an die Auftraggeberin ge- meldet werden. Dies betrifft insbesondere die Sicherheitsbeleuchtung oder Brandschutzeinrichtungen, Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen.
Von besonderer Bedeutung sind Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie Feuerlöscheinrich- tungen, die vorhanden sein müssen. Darüber hinaus muss bei Prozessen mit heißen Fetten oder Ölen ein Feuerlöscher vorhanden sein, der speziell für das Löschen eines Brandes von Fetten geeignet ist. Dieser wird seitens der Auftraggeberin gestellt und gewartet.
Gerätschaften aller Art müssen so platziert werden, dass die Fluchtwege im Notfall frei bleiben. Arbeits- sicherheitstechnische Ausstattungen (z.B. Licht, Sicherheitstüren) sind seitens der Auftraggeberin vorin- stalliert. Bei evtl. auftretenden Problemen ist der Auftragnehmer aufgefordert, die Auftraggeberin umge- hend darauf aufmerksam zu machen, um die Sicherheit des Personals und Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten.
4.2 Beschreibung „Außenstellen Kitas“
Die Einrichtungen der Auftraggeberin gemäß Ziff. 3.4.2 dieser Leistungsbeschreibung Außenstellen Kitas, werden als Regiebetrieb durch die Auftraggeberin mit eigenem Personal bewirtschaftet.
4.2.1 Verpflegungssystem
Die Mittagsverpflegung der Außenstellen Kitas ist als Belieferungssystem mit Bereitstellung von portio- nierfertiger Warmverpflegung (Cook&Hold-System oder vergleichbar) an das Personal der Auftraggeberin gefordert.
4.2.2 Zugelassene Verpflegungssysteme
Die portionierfertige Warmbelieferung (Cook&Hold-Verfahren oder vergleichbar) ist von der Auftragge- berin aufgrund der technischen und räumlichen Gegebenheiten für die Kitas zugelassen und ist zukünftig für die Einrichtungen der Auftraggeberin zu verwenden.
Cook&Hold-Verfahren (Warmbelieferung): Cook & Hold ist die Bezeichnung für einen konventionellen Kochvorgang in der Gemeinschaftsverpflegung, bei dem Speisen nach der Vorbereitung und dem Garpro- zess bis zur Ausgabe warmgehalten werden.
Mögliche abweichende und vergleichbare Verfahren zur portionierfertigen Warmbelieferung können der Auftraggeberin angeboten werden. Diese sind detailliert und nachvollziehbar mit allen Prozessschritten zu beschreiben und die Vergleichbarkeit über drei Referenzobjekte nachzuweisen.
15
[Seite 16]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
4.2.3 Gestaltung des Angebots
Für die Mittagsverpflegung der Außenstellen sind mindestens zwei (2) Menüs zur Auswahl anzubieten, eines (1) davon als ovo-lacto-vegetarisches-Menü. Wobei das zweite Menü keine Abwandlung des Ersten darstellen soll. Die Einrichtungen wählen dann ein (1) Menü für alle Kinder aus.
Zu den Mahlzeiten werden folgende Komponenten erwartet:
Hauptkomponente, Sauce, Stärkebeilage, Gemüse- oder Salatbeilage sowie Dessert oder Obst. Eine Komponentenwahl ist nicht vorgesehen.
Den Verpflegungsteilnehmern ist es zu ermöglichen, einen kostenfreien Nachschlag für Stärke- und Ge- müsebeilagen zu erhalten.
4.2.4 Angebot Lunchpakete
Den Einrichtungen muss es möglich sein, die Mittagsverpflegung der Kinder für Ausflüge in Lunchpakete umzuändern. Diese werden nach Absprache mit der jeweiligen Einrichtung entsprechend vorbestellt.
Die Auftraggeberin gibt folgende Richtprodukte vor welche in Art und Auswahl enthalten sein soll, Ände- rungen müssen individuell abgestimmt und einvernehmlich getroffen werden:
Lunchpakete:
Zwei (2) Sandwiche, Bagel oder Semmeln (mit Wurst, Käse, Schinken oder vegetarischem Belag) Ein (1) Stück verzehrfertiges Obst (Banane, Apfel, Birne, etc.) Ein (1) Getränk 250 ml (Schorle, Säfte oder Wasser) Ein (1) Dessert ca. 60g (Schoko- oder Müsliriegel)
Die Vergütung erfolgt gemäß dem aktuell gültigen Mittagsmenüpreis. Eine zusätzliche Vergütung wird nicht gewährt.
4.2.5 Speisenanlieferung
Komponenten nach dem Cook&Hold-Verfahren oder vergleichbar sind durch den Auftragnehmer in ent- sprechend für den Lebensmitteltransport zugelassenen Behältern anzuliefern und an den definierten Übergabepunkten dem Personal der Auftraggeberin zu übergeben.
Die Warmhaltezeit sollte aus ernährungsphysiologischen Gründen möglichst bei unter 90 Minuten liegen und darf maximal drei (3) Stunden nicht überschreiten. Die warmen Speisen müssen bei Anlieferung eine Kerntemperatur von mind. +65°C aufweisen. Ist die Verpflegung mangelhaft, ist auf Verlangen der Ein- richtungen für Ersatz zu sorgen.
Die vereinbarten Lieferzeitpunkte je Einrichtung sind während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
4.2.6 Entsorgung & Reinigungstätigkeiten
Der Auftragnehmer nimmt alle Bedarfsgegenstände (z.B. Thermoboxen) und Abfallstoffe, welche mit der Speisenlieferung verbunden sind, am selben Tag, spätestens aber bei der nächsten Lieferung, mit. Für die Aufbewahrung der Speisereste stellt der Auftragnehmer den Einrichtungen geeignete, verschließbare Be-
16
[Seite 17]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
hälter zur Verfügung. Eine Reinigung der Bedarfsgegenstände erfolgt nicht durch das Personal der Auf- traggeberin. Das Transportgeschirr wird löffelrein (ohne grobe Essensreste jedoch ungereinigt) zurückge- geben.
4.3 Allgemein Anforderungen an die Mittagsverpflegung
a) Bei süßen Hauptgerichten muss zusätzlich eine Suppe Bestandteil des Menüs sein.
b) Es ist ein der Saison angepasster, sechs (6) wöchig roulierender Speiseplan gefordert, mit einer turnusmäßigen Verschiebung der Angebotstage, so dass Gerichte mit jedem Turnus an wechseln- den Wochentagen angeboten werden. Dies dient dazu Schülerinnen und Schüler, die nur an be- stimmten einzelnen Wochentagen an der Verpflegung teilnehmen können, eine dennoch hohe Abwechslung zu bieten.
c) Die Portionsgrößen sind regelmäßig nach den Anforderungen der Verpflegungsteilnehmer aus- zurichten. Im Rahmen der Halbjahresgespräche können die Portionsgrößen abgestimmt und neu festgelegt werden. Auf Anforderung des Mensabeirates sind die Portionsgrößen für Gemüse- und/oder Sättigungsbeilage ohne Preisveränderung anzupassen.
d) Die Berücksichtigung von Aktionswochen ist wünschenswert und obliegt dem Auftragnehmer.
e) Kinder mit veganer Ernährung muss es möglich sein am Mittagsangebot teilzunehmen. Sollte ein Bedarf bestehen, werden diese Kinder bei dem Auftragnehmer durch den Verpflegungsbeauf- tragten angemeldet. Der Auftragnehmer muss für diese Kinder ein veganes Menü unter Berück- sichtigung einer vollwertigen Ernährung anbieten.
f) Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte sollen berücksichtigt werden.
g) Für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien (gemäß Allergiepass) sind entspre- chende vollwertige Alternativen anzubieten. Sollte ein Bedarf bestehen, werden diese Kinder beim Auftragnehmer durch den Ansprechpartner der Einrichtung angemeldet. Eine Abstimmung zwischen Eltern betroffener Kinder und dem Auftragnehmer muss möglich sein.
4.3.1 Ernährungsphysiologische Kriterien
Nachfolgend werden die wichtigsten Empfehlungen (angelehnt an die Vorgaben der DGE) für eine voll- wertige Speisenplanung im Rahmen des Mittagessens gegeben. Abweichungen von den ernährungsphy- siologischen Kriterien in der Speiseplangestaltung sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und im halbjährlichen Feedback-Gespräch zu begründen. Die Speisen sind in allen Prozessstufen nährstoff- schonend zu behandeln.
a) Stärkebeilagen sollten in einer Portionsgröße für Kindergartenkinder und die Primarstufe von ca. 150g und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe von ca. 180g verzehrfertig angeboten werden.
b) Der Reis mindestens als "parboiled".
c) Bei vegetarischen Gerichten ist zu beachten, dass sie aus Getreide, Gemüse oder Hülsenfrüchten bestehen müssen.
17
[Seite 18]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
d) Die verwendeten Lebensmittel müssen fettarm sein (Ausnahme: Fisch siehe Ziffer 4.3.2 d). Glei- ches trifft für die Zubereitungsverfahren zu (wenig frittierte und gebratene Komponente). Wenn mit Fetten oder Ölen zubereitet wird, müssen Verfahren verwendet werden, bei denen nur wenig von diesen Zutaten erforderlich ist. Panierte Speisen müssen zum Beispiel grundsätzlich im Heiß- luftdämpfer zubereitet werden und bei Bedarf nur dünn mit Fett besprüht werden. Darüber hin- aus müssen Fette und Öle verwendet werden, die reich an Omega-3- und einfach ungesättigten Fettsäuren sind. Empfehlenswert sind Raps-, Walnuss- und Olivenöl, der Einsatz von Sojaöl ist be- sonders zu empfehlen, da es einen relativ hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren aufweist.
e) Wenn Speisesalz verwendet wird, muss jodiertes Speisesalz verwendet und sparsam eingesetzt werden. Auf Lebensmittel mit synthetischen Farb- und Konservierungsstoffen, künstlichen Aro- men sowie Geschmacksverstärkern ist grundsätzlich zu verzichten.
4.3.2 Speiseplangestaltung
Der geforderte sechs (6) -wöchige Speiseplan muss mit Blick auf die ernährungsphysiologische Zusam- mensetzung gestaltet werden. Alle Mindestkriterien müssen für alle Menülinien erfüllt werden.
Jede Menülinie, soweit nicht anders beschrieben, muss pro fünf (5) Verpflegungstagen separat die ernäh- rungsphysiologischen Kriterien erfüllen können.
a) Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln sind fünf (5) mal pro fünf (5) Verpflegungstagen anzu- bieten. Davon mind. ein (1) mal als Vollkornprodukt und max. ein (1) mal als Kartoffelerzeugnis.
b) Mindestens fünf (5) Mal pro fünf (5) Verpflegungstagen ist gegartes Gemüse oder Salat angeboten werden. Davon min. zwei (2) mal Salat oder Gemüserohkost und min. ein (1) mal Hülsenfrüchte. Ausnahmen bilden Süßspeisen, welche je Menülinie ein (1) Mal pro fünf (5) Verpflegungstagen mit einer Gemüsesuppe angeboten werden dürfen.
c) Mindestens zwei (2) Mal pro fünf (5) Verpflegungstagen ist frisches oder verarbeitetes Obst als Dessert anzubieten. Ein (1) mal davon als frisches Stückobst (z.B. Apfel, Birne, Banane, Mandarine, etc.).
d) Mindestens ein (1) Mal pro fünf (5) Verpflegungstage müssen Fischgerichte auf dem Speiseplan stehen. Diese müssen nicht nur als Mager-, sondern wegen der Omega-3-Fettsäuren auch ein (1) Mal von zehn (10) Verpflegungstage als Fettfisch angeboten werden, z.B. Hering, Lachs, Thunfisch, Makrele.
e) Fleischgerichte dürfen maximal drei (3) mal pro fünf (5) Verpflegungstagen angeboten werden, davon maximal ein (1) mal pro zehn (10) Verpflegungstagen als Wurst- oder Hackfleischgericht. Von den maximal drei (3) Fleischgerichten pro Woche ist eines (1) mit Schweinefleisch anzubieten. Bei Gerichten mit Schweinfleisch muss zusätzlich ein gleichwertiges Fleischgericht einer anderen Tierart wählbar sein.
f) Es sind mindestens zwei (2) mal pro fünf (5) Verpflegungstagen und Menü, Milch oder Milchpro- dukte in einer Portionsmenge von 30 g oder größer verwendet werden.
4.3.3 Kennzeichnungspflicht / Auslobung
a) Nachgemachte Lebensmittel als pflanzliche Fleisch- oder Fischalternative z. B. aus Sojabohnen-, Erbsen-, Lupinen- oder Weizenprotein, ebenso Bohnen, Sonnenblumenkerne, Milch, Eier und Jackfrucht sind mit Nennung der jeweiligen Proteinbasis eindeutig im Speiseplan zu kennzeichnen.
18
[Seite 19]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
b) Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 müssen neuartige Lebensmittel klar und verständlich nach den spezifischen Kennzeichnungsvorschriften etikettiert werden. Insbesondere bei Lebensmitteln, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, ist ein Hinweis erforderlich, dass diese Zutat bei Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere, deren Erzeugnisse oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen hervorrufen kann.
c) Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe (wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmit- tel, Emulgatoren, Geliermittel, Verdickungsmittel, Stabilisatoren, modifizierte Stärken, Zuckeraus- tauschstoffe, Pektine, Speisefettsäuren und andere) sind auf dem Speiseplan zu kennzeichnen.
d) Es ist notwendig, dass die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) berücksichtigt wird und alle in den jeweiligen Speisen befindlichen Allergene der 14 Hauptallergene im Speiseplan gekenn- zeichnet werden. Es muss bei Fleischgerichten die jeweilige Tierart angegeben werden
4.3.4 Einkauf
Es sollen umweltorientierte Richtlinien bezüglich des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Langle- bigkeit für den Einkauf von Geräten und Verbrauchsmitteln existieren.
Aus ökologischen Gründen sollten, zur Reduzierung der Abgasemissionen, Frisch-Lebensmitteln aufgrund der schnellen Lieferzyklen von Lieferanten mit einem regionalen Bezug bevorzugt werden. Lieferanten sind entsprechend nach ihrem ökologischen Verhalten auszuwählen.
Fairer Handel
International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika können aus "fairem Handel" stammen. Dies sind beispielweise: Kakao und kakaohaltige Produkte, Orangensaft, Tee und Kaf- fee. Verwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. Bei Produkten oder Teilen von Produkten, die in Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung nachzu- weisen.
Einkauf von Fisch
Es darf grundsätzlich nur Seefisch mit einem Ökolabel (z.B. MSC oder Biofisch aus Aquafarmen gem. Öko- VO von 2007) verwendet werden. Der entsprechende Nachweis kann mit einem Siegel oder vergleichbare Zertifizierung geführt werden. Die wichtigsten Punkte sind Schutz der Fischbestände, minimale Auswir- kungen auf das Ökosystem (wie Vögel und andere Meerestiere) und verantwortliches Management (Ein- haltung von Gesetzen, Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen).
Saisonalität
Produkte der Saison sollten in der Speiseplanung bevorzugt werden. Der Speiseplan zählt als saisonal ausgerichtet, wenn mindestens 20% der Menükomponente dem Saisonkalender entsprechen. Siehe Anlage_4.0_Saisonkalender.
19
[Seite 20]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
4.3.5 Ökologische Aspekte
Es wäre wünschenswert das der Betrieb an ökologischen Kriterien ausgerichtet ist, da jede Möglichkeit genutzt werden muss, um die Verschlechterung des Klimas abzubremsen. Hierzu sind GV-Betriebe in weit größerem Ausmaß in der Lage als Privathaushalte. Um alle Potenziale auszuschöpfen, sollte auch das ei- gene Personal einbezogen werden, z.B. mit Vorschlägen zur Verbesserung. Es sollten betriebsinterne Richtlinien zum Umweltschutz bestehen.
Aufgrund des Risikos einer gesundheitsschädlichen Beeinflussung von Lebensmitteln (gemäß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) sowie eines hohen Ressourcenbedarfs (gemäß Um- welt Bundesamt) ist die Verwendung von Einweg-Aluminium-Behältern für den Lebensmitteltransport grundsätzlich untersagt. Es sind, soweit möglich, Mehrweg-Behälter zu verwenden.
Zur Reduzierung des Abfallaufkommens soll bei der Belieferung der Einrichtungen der Stadt Steinheim die Verwendung von Einzelgebinde und Einwegverpackungen (wie z. B. Joghurtbecher in Portionsgrößen, Aluminium-Schalen, etc.) möglichst reduziert, idealerweise darauf verzichtet werden.
4.3.6 Produktion und nachweisliche Dokumentation
Alle zu garenden Lebensmittel müssen bis kurz vor dem Garprozess kühl gelagert werden. Es müssen exakte Rezepturen (ausgenommen zugekaufter Produkte) mit allen Allergenen und Zusatzstoffen für die zu produzierenden Speisen in schriftlicher Form existieren.
Die Standzeiten der gegarten Speisen in der Produktionsküche sollten kurzgehalten werden. Es ist zwin- gend darauf zu achten, dass die Temperaturvorgaben in allen Produktionsschritten eingehalten und nicht unterbrochen werden. Die Prozessbedingungen während des Garprozesses sollten unter ernährungsphy- siologischen Aspekten betrachtet werden. Der Fettgehalt der Speisen sollte durch geeignete Garverfah- ren geringgehalten werden. Es muss eine sensorische Endkontrolle der Qualität stattfinden.
4.3.7 Lieferanten und Wareneingang
Es sollen Spezifikationen für die gewünschten Warenqualitäten existieren. Die Lieferanten sowie die an- gelieferten Waren müssen stichprobenartig mit einem Lieferantenmanagement überprüft werden. Für die Annahmeverweigerung bei Waren müssen Kriterien existieren, wie bei festgestellten Mängeln verfah- ren wird. Beim Wareneingang ist stichprobenartig eine Temperaturkontrolle mit geeigneten Geräten durchzuführen. Diese Kontrollen sollten dazu genutzt werden, Lieferanten zu bewerten. Die Warenein- gangskontrolle hat durch qualifizierte Kräfte zu erfolgen.
4.3.8 Lagerung und nachweisliche Dokumentation
Für alle zu lagernden Lebensmittel müssen die vorgeschriebenen Temperaturen bekannt sein und kon- trolliert werden. Die Standardtemperatur für kühlgelagerte Lebensmittel ist 0-7° C, für tiefgekühlte min- destens -18° C. Auf die jeweiligen Temperatur-Zeit-Vorgaben der Lebensmittel ist zu achten. Die Tempe- raturen in den Lagerräumen müssen sowohl kontinuierlich überwacht und kontrolliert als auch dokumen- tiert werden.
Treten Störungen im TK- oder Kühlbereich auf, muss ein Krisenmanagement greifen. In den Lagerräumen muss Übersichtlichkeit und Ordnung herrschen, angebrochene Verpackungen sind wieder gut zu ver- schließen.
20
[Seite 21]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Lebensmittelpackungen dürfen keinen direkten Kontakt mit dem Fußboden haben. Nicht benötigte Ver- packungen sind aus dem Lagerraum zu entfernen. Es müssen Maßnahmen zur Vorbeugung (z.B.: Schäd- lingsmonitoring) bzw. Bekämpfung von Schädlingen ergriffen werden. Die Beauftragung einer Fachfirma übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind getrennt von Lebensmitteln zu lagern.
4.3.9 Transport und nachweisliche Dokumentation
Es muss durch den Auftragnehmer sichergestellt sein, dass bei dem Transport der Speisen die nach DIN- Norm geforderten Temperatur- und Hygienevorgaben uneingeschränkt eingehalten werden. Dies muss bei Bedarf jederzeit schriftlich nachgewiesen werden können.
Bei der Warmanlieferung ist die Zeitdauer der Heißhaltung - ab Ende der Fertigstellung der Speisen bis zum Ende der genannten Zeiten der jeweiligen Mittagstische - von max. 3 Stunden einzuhalten.
Die Anlieferung darf keine Beeinträchtigung des Schulbetriebes verursachen. Auf dem Schulgelände ist höchste Vorsicht, vor allem mit Lieferfahrzeugen, geboten.
4.3.10 Hygiene-Konzept (HACCP-Konzept)
Für den produzierenden Betrieb muss ein Hygiene-Konzept (HACCP-Konzept) gem. Lebensmittel-Hygi- ene-Ordnung (852/2004) ab der Warenannahme bis zur Ausgabe existieren. Das HACCP-Konzept ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers durch Schulungen zu vermitteln. Außerdem müs- sen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden. Ein betriebsspezifisches HACCP-Konzept des Bieters ist in schriftlicher Form mit dem Angebot vorzulegen.
4.3.11 Hygienesicherheit
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit ein hygienisch einwandfreies und ordentliches Produkt gewähr- leisten können. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für den Aufragnehmer besteht, wird von der Auf- traggeberin eine EU-Zulassung gem. 853/2004 gefordert.
Die Rückverfolgbarkeit aller Lebensmittel in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist sicherzustellen. Von allen Produkten müssen Rückstellproben genommen werden, die mind. zwei Wo- chen sachgemäß aufzubewahren sind (bei -18°C). Da die Inkubationszeit bei einigen gastroenteritischen Erkrankungen (Magen- und Darm-Erkrankung) eine Woche oder auch mehr betragen kann, ist eine Rück- stellprobe von zwei Wochen gefordert. Die Dokumentationen sind auf Anforderung der Auftraggeberin vorzulegen. Es muss eine Fachfirma mit regelmäßigen mikrobiologischen Kontrollen beauftragt werden (mind. Zwei (2) Untersuchungen pro Jahr). Die Kosten für die mikrobiologischen Kontrollen sind durch den Auftragnehmer zu tragen.
4.3.12 Personalhygiene
Die im Produktionsbereich des Verpflegungsdienstleisters tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bezüglich ihrer Eigenverantwortung beim Umgang mit Lebensmitteln aufzuklären und zu schulen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über eine Hygiene-Schulung zu unterweisen, dass Händewaschen
21
[Seite 22]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
und Körperhygiene unbedingt notwendig sind. Das hygienische Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter ist zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. Es ist eine sachgerechte Handreinigung (Reinigung, Desinfektion, Trocknung) im Alltag sicherzustellen.
Die Schulungen sind zu dokumentieren und auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
4.3.13 Reinigung & Desinfektion (R&D)
Im Produktionsbereich des Verpflegungsdienstleisters muss ein spezifischer R&D-Plan (Bereichs- und Ar- beitsplan) für eigene und externe Maßnahmen bestehen. Für alle R&D-Mittel müssen Sicherheitsdaten- blätter für alle einsehbar vorliegen. Es ist wichtig, dass der R&D-Plan genaue Angaben zur Anwendung, Dosierung und Art des R&D-Mittels aufweist und dessen Einhaltung die Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein Minimum reduziert. Des Weiteren müssen Schutzmaßnahmen und -mittel für die Durchführung der R&D existieren, sowie geeignete Dosieranlagen, mindestens aber Dosierhilfen.
4.3.14 Bestell- und Abrechnungssystem
Ein computergestütztes Bestell- und Abrechnungssystem (Internetportal zum bargeldlosen Transfer) ist für die Speisenbestellung und Speisenabrechnung durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Die Spei- senbestellungen für die Außenstellen Kitas können als Sammelbestellung, bis Mittwoch der Vorwoche erfolgen. Die Stornierung (zum Beispiel bei Krankheit) durch die Eltern muss bis 08:30 Uhr am Verpfle- gungstag möglich sein. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Eltern und dem Auftragnehmer.
Es ist dem Auftragnehmer freigestellt, ein Abo- oder Vorbestellsystem mit den Eltern zu vereinbaren. Für Spontanesser und externe Gäste der Mensa muss eine Bestellung und Bezahlung an der Ausgabe der Mensa möglich sein.
Beschreibung der erwarteten Funktionalität des Bestell- und Abrechnungssystems
Die Auslobung der Speisen (Onlinestellung des Speiseplans) erfolgt durch den Auftragnehmer über das Internetbuchungsportal mindestens zwei (2) Wochen im Voraus. Wünschenswert ist, dass der Auftragnehmer die angebotenen Speisen auf der Onlineplattform mit Speisebildern oder Piktogrammen einpflegt. Der Auftragnehmer wird durch das Bestellsystem über die bestellte Speisenanzahl der Schülerin- nen und Schülern sowie den Kita-Kinder informiert. Der Auftragnehmer stellt die Speisen zu den definierten Lieferzeiten in der bestellten Menge be- reit.
Die Verrechnung der Essen erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Eltern oder dem Treuhänder des Bestell- und Abrechnungssystems anhand der erfassten Bestellungen.
4.3.15 Evaluation des Verpflegungsangebotes
Ein Reklamationsmanagement unter besonderer Einbeziehung der Speisenqualität muss vorliegen. Hier- bei muss zum Ausdruck kommen, dass sich der Produzent aktiv um ein Feedback kümmert und bemüht ist, erkannte Schwachstellen zeitnah und so umfassend wie möglich zu beseitigen.
Es muss durch den Auftragnehmer regelmäßig (mindestens ein (1) mal je Schulhalbjahr) durch Befragun- gen ermittelt werden, wie die Akzeptanz des Angebots ist. Als Kriterien sind der Geschmack, das Aussehen und weitere Kriterien wie die Temperatur oder die Vielfalt und Abwechslung zu verwenden.
22
[Seite 23]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Kriterien
Zur Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Kriterien der Ausschreibung sowie der angebotenen Leistungen des Auftragnehmers können von der Auftraggeberin oder einer Vertretungsperson unange- meldete stichprobenartige Mengen- und Qualitätskontrollen sowie im Beisein des Auftragnehmers, Be- gehungen der Mensaküche durchgeführt werden. Der Auftragnehmer wird über die Ergebnisse der Kon- trolle informiert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine qualitätssichernde Dokumentation zu führen. Dies ist auf Verlan- gen der Auftraggeberin, vorzulegen.
23
[Seite 24]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
5. Los 2: Belieferung der Außenstellen Grundschulen
5.1 Beschreibung „Außenstellen Grundschulen“
Die Mittagsversorgung der „Außenstellen Grundschulen“ ist an allen Betriebstagen der Außenstellen Grundschulen für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen.
5.2 Umbaumaßnahmen – technische Geräte
Wichtig: Die Mensa der Gemeinschaftsgrundschule Vinsebeck wird ab dem 01.08.2026 umgebaut. Der Umbau wird voraussichtlich 12 Monate dauern. Für diesen Zeitraum sind vom Dienstleister Geräte (Kühl- schränke) zur Lagerung von Kühl- und Tiefkühlkomponenten (abhängig vom angebotenen Verpflegungs- system) und zur Regeneration (Konvektomaten) bereitzustellen. Bei einer längeren Umbaudauer wird dies dem Dienstleister zeitnah mitgeteilt.
Die Kosten für die überlassenen Geräte sind im Preisblatt separat auszuweisen.
5.3 Bewirtschaftungssystem Außenstellen Grundschulen
Die Verpflegung in den Einrichtungen der Auftraggeberin gemäß Ziff. 3.4.3 dieser Leistungsbeschreibung Außenstellen Grundschulen, werden als Regiebetrieb durch die Auftraggeberin mit eigenem Personal be- wirtschaftet.
5.4 Verpflegungsleistung als Kaltbelieferung
Die Mittagsverpflegung der Außenstellen Grundschulen umfasst die Belieferung der beiden Schulen mit frei bestellbaren Einzelkomponenten für das Mittagessen im Regenerationssystem Cook&Freeze, Cook&Chill oder einem gleichwertigen System.
Die Speiseplanung erfolgt durch das Personal der Auftraggeberin in Form eines mehrwöchigen Speise- plans, welcher sich aus dem Angebot des Auftragnehmers an bestellbaren Einzelkomponenten für das Mittagessen im Regenerationssystem (Cook & Freeze, Cook & Chill oder gleichwertig) ableitet.
Frischware wie z.B. Salate, Rohkost, Desserts oder Obst wird durch das Personal der Auftraggeberin selbst beschafft.
Die Bedarfsmengen legt der Besteller fest, wobei der Besteller sich an den Gebindegrößen laut Angaben im Preisblatt des Auftragnehmers orientiert. Ein Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Kompo- nentenmenge besteht für den Auftragnehmer nicht.
Die Lieferung kann – unter Berücksichtigung der Lagerfähigkeit der Produkte und der Lagerkapazitäten vor Ort – gebündelt für mehrere Verpflegungstage erfolgen (Siehe Punkt 3.4.3). Die Abrechnung der Kom- ponenten erfolgt artikelgenau gemäß Bestellung zu definierten Pauschalpreisen für die jeweilige Artikel- gruppe.
24
[Seite 25]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
Folgende Artikelgruppe werden vordefiniert und als Preisgruppen aufgenommen:
| Artikelgruppen der frei bestellbaren Einzelkomponenten gemäß Speiseplan | |
|---|---|
| Stärkebeilage | |
| 1 | Getreide als Beilage (z.B. Reis, Vollkornreis, Djuvec-Reis, Couscous, Quinoa, Amaranth) |
| 2 | Teigwaren als Beilage (z.B. Nudeln wie Maccaroni, Vollkorn-Nudeln, Spätzle) |
| 3 | Kartoffeln als Beilage (z.B. Salzkartoffel, Pellkartoffel, Ofenkartoffel) |
| 4 | Kartoffelprodukt als Beilage (z.B. Pommes-Frites, Püree, Kartoffelgratin, Kartoffelknödel, Gnocchi) |
| 5 | Sonstige Stärkebeilage (z.B. Semmelknödel) |
| Gemüse | |
| 6 | Gemüsebeilage natur, ungebunden (z.B. gedämpfter Brokkoli, Karottengemüse) |
| 7 | Gemüsebeilage in Rahm und/oder gebunden (z.B. Kohlrabigemüse in heller Soße, Blumenkohl mit Béchamelsoße, Rotkohlgemüse) |
| 8 | Hülsenfrüchte als Beilage (z.B. Erbsen, Bohnen) |
| Fleischhaltige Hauptkomponente ohne Beilagen | |
| 9 | mit Hähnchen- od. Putenfleisch, ganzes Muskelfleisch (z.B. Geflügelklößchen in Soße, Chicken-Nuggets, Hühnerfrikassee, Putengeschnetzeltes in Bratensoße) |
| 10 | mit Rindfleisch, ganzes Muskelfleisch (z.B. Rindergulasch) |
| 11 | mit Schweinefleisch (z.B. Schweineschnitzel paniert) |
| 12 | mit Hackfleisch oder Wurstwaren (z.B. Geflügelbratwürstchen, Bolognese) |
| Fischhaltige Hauptkomponenten ohne Beilagen | |
| 13 | Fischstücke paniert (z.B. Fischnuggets, Kabeljau paniert) |
| 14 | Fischstücke in Soße (z.B. Seelachs in Kräutersoße) |
| Vegetarische Hauptkomponente ohne Beilagen | |
| 15 | verarbeitet aus Milchprodukten od. Käse (z.B. Gefüllter Pfannkuchen, Käsespätzle) |
| 16 | verarbeitet aus Eiern od. Hülsenfrüchte (z.B. Gemüsebratling, Rührei, Gemüse-Frittata, Linsenbratling) |
| 17 | verarbeitet aus Tofu od. Fleischersatzprodukt (z.B. Frikassee aus Erbsenproteinbasis, geräucherter Tofu) |
25
[Seite 26]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
| Einkomponenten-Hauptgerichte | |
|---|---|
| 18 | Süßspeisen inkl. Soße oder Kompott (z.B. Kaiserschmarrn, Milchreis, Apfelstrudel, Pfannkuchen) |
| 19 | Auflauf oder Lasagne (z.B. Spätzle-Gemüsepfanne, Kartoffel-Gemüseauflauf, Cannelloni mit Spinat, Rindfleisch-Lasagne) |
| 20 | Teigwaren als Hauptkomponente mit Soße (z.B. Ravioli mit Tomatensauce, Nudeln mit Bolognesesoße) |
| 21 | Eintopf (z.B. Vegetarischer Erbseneintopf, Nudeleintopf, Pichelsteiner Eintopf, Brokkoli-Suppe) |
5.5 Speisenanlieferung
Die Speisenkomponenten sind je nach Verpflegungssystem nach Möglichkeit in, für den Lebensmittel- transport zugelassenen Mehrwegbehältern oder in kompostierbaren Verpackung nach DIN EN 13432, anzuliefern. Die Speisenkomponenten sind im Ausgabebereich der jeweiligen Einrichtung dem Personal der Auftraggeberin zu übergeben. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass bei dem Transport der Speisen, die nach DIN-Norm geforderten Temperatur- und Hygienevorgaben uneingeschränkt eingehal- ten werden. Dies muss bei Bedarf jederzeit schriftlich nachgewiesen werden können.
Die vereinbarten Lieferzeitpunkte je Einrichtung sind während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten bzw. mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Die Anlieferung darf keine Beeinträchtigung des Schulbetriebes verursachen. Auf dem Schulgelände ist höchste Vorsicht, vor allem mit Lieferfahrzeugen, geboten.
5.6 Temperaturkontrollen
Bei Übergabe der Speisen in den jeweiligen Einrichtungen wird stichprobenartig eine Temperaturkon- trolle mit geeigneten Geräten durchgeführt, um die Qualität der Speisen sicherzustellen und zu bewerten.
Für die Dokumentation der Temperaturkontrolle bei Anlieferung sind der Auftraggeberin durch den Auf- tragnehmer geeignete Kontrolldokumente in digitaler Form zur Verfügung zur stellen.
5.7 Entsorgung & Reinigungstätigkeiten
Die Entsorgung von anfallenden Umverpackungen, welche biologisch abbaubar sein sollen, bei Lieferung der Komponenten in Kartons oder ähnlich sowie Nassmüll übernimmt die Auftraggeberin. Der Auftrag- nehmer nimmt, alle Mehrweg-Bedarfsgegenstände (z.B. Thermoboxen), welche mit der Speisenlieferung verbunden sind, spätestens bei der nächsten Lieferung zurück.
5.8 Bestell- und Abrechnungssystem
Die Speisenbestellung der Komponenten wird bis spätestens Sonntag um 23.59 Uhr für die übernächste Woche ausgelöst. Für die Bestellung der Komponenten ist vom Auftragnehmer ein Onlinebestellsystem bereitzustellen über welches das Personal der Auftraggeberin die Bestellungen tätigen kann.
Die Abrechnung zwischen Eltern der Schülerinnen & Schülern erfolgt durch die Auftraggeberin.
26
[Seite 27]
Leistungsbeschreibung
– Kita und Schulverpflegung Stadt Steinheim –
5.9 Kennzeichnungspflicht / Auslobung
a) Nachgemachte Lebensmittel als pflanzliche Fleisch- oder Fischalternative z. B. aus Sojabohnen-, Erbsen-, Lupinen- oder Weizenprotein, ebenso Bohnen, Sonnenblumenkerne, Milch, Eier und Jackfrucht sind mit Nennung der jeweiligen Proteinbasis eindeutig im Speiseplan zu kennzeichnen.
b) Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 müssen neuartige Lebensmittel klar und verständlich nach den spezifischen Kennzeichnungsvorschriften etikettiert werden. Insbesondere bei Lebensmitteln, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, ist ein Hinweis erforderlich, dass diese Zutat bei Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere, deren Erzeugnisse oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen hervorrufen kann.
c) Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe (wie Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmit- tel, Emulgatoren, Geliermittel, Verdickungsmittel, Stabilisatoren, modifizierte Stärken, Zuckeraus- tauschstoffe, Pektine, Speisefettsäuren und andere) sind auf dem Speiseplan zu kennzeichnen.
d) Es ist notwendig, dass die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) berücksichtigt wird und alle in den jeweiligen Speisen befindlichen Allergene der 14 Hauptallergene im Speiseplan gekenn- zeichnet werden. Es muss bei Fleischgerichten die jeweilige Tierart angegeben werden
5.10 Einkauf
Es sollen umweltorientierte Richtlinien bezüglich des Energie- und Rohstoffverbrauchs sowie der Langle- bigkeit für den Einkauf von Geräten und Verbrauchsmitteln existieren.
Aus ökologischen Gründen sollten, zur Reduzierung der Abgasemissionen, Frisch-Lebensmitteln aufgrund der schnellen Lieferzyklen von Lieferanten mit einem regionalen Bezug bevorzugt werden. Lieferanten sind entsprechend nach ihrem ökologischen Verhalten auszuwählen.
Fairer Handel
International gehandelte Lebensmittel aus Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika können aus "fairem Handel" stammen. Dies sind beispielweise: Kakao und kakaohaltige Produkte, Orangensaft, Tee und Kaf- fee. Verwendung dürfen nur Produkte finden, die nicht durch ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt sind. Bei Produkten oder Teilen von Produkten, die in Asien, Afrika oder Mittel- und Südamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung nachzu- weisen.
Einkauf von Fisch
Es darf grundsätzlich nur Seefisch mit einem Ökolabel (z.B. MSC oder Biofisch aus Aquafarmen gem. Öko- VO von 2007) verwendet werden. Der entsprechende Nachweis kann mit einem Siegel oder vergleichbare Zertifizierung geführt werden. Die wichtigsten Punkte sind Schutz der Fischbestände, minimale Auswir- kungen auf das Ökosystem (wie Vögel und andere Meerestiere) und verantwortliches Management (Ein- haltung von Gesetzen, Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen).
27