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Verschwiegenheitserklärung_zu_Betriebs-_und_Geschäftsgeheimnissen_.pdf

Verpachtung eines Kantinenbetriebs mit Bistro- und Cateringleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage „Verschwiegenheitserklärung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ zu Vergabeverfahren Nr.:

Verschwiegenheitserklärung zu Betriebs- und

Geschäftsgeheimnissen

Ich/Wir

Name: Telefon:
(Firmenname, Adresse des/der sich verpflichtenden Bieters/ Bietergemeinschaft)(Kontaktdaten des/der sich verpflichtenden Bieters/ Bietergemeinschaft)

Bietergemeinschaft) Bietergemeinschaft)

Verpflichte mich/ verpflichten uns, die ihm zu dem Vertragszweck schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise direkt oder indirekt zur Verfügung gestellten oder auf sonstige Weise bekannt gewordenen Informationen, insbesondere technischer oder geschäftlicher Art, einschließlich aller Dokumente, Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Spezifikationen, Daten, Messergebnisse, Berechnungen, Muster, Teile, Filme, digitalen Speicher, Erfahrungen, Verfahren, Kenntnisse und Vorgänge, sowie Know-how und noch nicht veröffentlichte Schutzrechtsanmeldungen des AG oder Dritter

• vertraulich zu behandeln; • ausschließlich zu oben genanntem Zweck zu verwenden, insbesondere nicht zu publizieren, zum Schutzrecht anzumelden oder zu verwerten; • weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form zugänglich zu machen, wobei als Dritte insbesondere auch nach § 15 AktG verbundene Unternehmen, Lizenznehmer oder Kunden gelten; • durch alle erforderlichen Vorkehrungen so zu schützen, dass ein Zugriff Dritter vermieden wird; • nur Mitarbeitern zugänglich zu machen, die im Zusammenhang mit dem in der Präambel bezeichneten Zweck tätig sind und ebenfalls auf die vorstehend beschriebene Vertraulichkeit verpflichtet wurden. Die Vertragspartner werden dabei sicherstellen, dass dies auch für den Fall gilt, wenn die Mitarbeiter während der Laufzeit und Weitergeltung dieser Vereinbarung aus ihren Diensten ausscheiden.

Die Geheimhaltungspflichten bestehen nicht, wenn und soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass die betreffenden Informationen

• vor ihrer Mitteilung allgemein bekannt waren oder • nach ihrer Mitteilung ohne Verschulden des die Information empfangenden Vertragspartners allgemein bekannt werden oder • bei dem die Information empfangenden Vertragspartner vor ihrer Mitteilung bereits vorhanden sind oder • rechtmäßig und ohne Einschränkung von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder • unabhängig von Mitarbeitern des die Information empfangenden Vertragspartners entwickelt werden, denen die Informationen nicht zugänglich gemacht wurden.

Ich werde/ wir werden nach Beendigung dieses Vertrages auf Aufforderung sämtliche erhaltenen Informationen zurückgeben und gezogene Kopien vernichten.

Ort, Datum Signatur/Stempel des Bieters/der Bietergemeinschaft

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