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Eigenerklärung_Mindestarbeitsbedingungen-Mindestarbeitsentgelt-Bundestariftreue_.docx

Verpachtung eines Kantinenbetriebs mit Bistro- und Cateringleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 10:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Eigenerklärung zu Mindestarbeitsbedingungen/ Mindestarbeitsentgelt/ Bundestariftreue

Zu meinem/ unserem Angebot gebe ich/geben wir folgende Erklärung ab:

  1. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, die im Rahmen der vertraglichen Leistungs­er­bringung eingesetzten Mitarbeitenden nach Maßgabe
  • des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindest­lohn­gesetz – MiLoG)[1] und des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend ent­sandte und regel­mäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeit­neh­merinnen (AEntG)[2] sowie
  • für allgemeinverbindlich erklärter, einschlägiger tarifvertraglicher Regelungen in den jeweils geltenden Fassungen zu entlohnen und zu beschäftigen, sofern diese für mich/ uns einschlägig sind, sowie
  • im Anwendungsfalle einer Rechtsverordnung nach § 5 des Gesetzes zur Sicherung der Tarif­treue bei der Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge des Bundes (Bundes­tarif­treue­ge­setz – BTTG)[3] den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitneh­merin­nen und Arbeit­nehmern für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Auftrags tätig sind, min­destens die Arbeitsbedingungen gewähren muss, die die jeweils ein­schlägige Rechts­ver­ordnung nach § 5 festsetzt (Tariftreueversprechen nach § 3 BTTG). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Einhaltung der aufgeführten Gesetze zu über­prüfen. Ich versichere/ Wir versichern, die Auftraggeberin bei der Überprüfung zu unter­stützen, insbesondere durch das Zugänglich­machen der erforderlichen Unterlagen.
  1. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns ferner, alle geltenden gesetzlichen Bestim­mun­gen und Verordnungen, welche das Verbot der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften sowie den Ein­satz ausländischer Arbeitskräfte regeln, insbesondere das Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III)[4], das Arbeit­nehmerüberlassungsgesetz (AÜG)[5] sowie das Gesetz zur Be­kämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeits­be­kämpfungs­gesetz – SchwarzArbG)[6] uneingeschränkt zu beachten und anzuwenden. Ich versichere/ Wir versichern, dass ich/ wir ausschließlich Arbeits­kräfte aus EU/EWR-Ländern beschäftigen werde/ werden oder solche Personen aus Drittländern, welche im Besitz einer gültigen Arbeits­ge­nehmi­gung sind.
  2. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, von Nachunternehmern und von mir/ uns oder von Nachunternehmern beauftragten Verleihern im Sinne des Arbeitnehmer­über­lassungs­gesetz zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Nachunternehmer und von mir/ uns oder von Nachunternehmern beauftragten Verleiher ihre Pflichten nach den Absätzen 1 und 2, insbe­sondere nach § 4 Abs. 1 und 3 des Bundes­tarif­treuegesetzes erfüllen. Diese Verpflich­tung gilt auch dann, wenn mich/ uns selbst keine Verpflichtung nach § 4 Abs. 1 BTTG trifft.
  3. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumen­tieren, dass ich mein/ wir unser Tariftreueversprechen einhalte/ einhalten. Die Dokumen­tations­pflicht gilt nicht, wenn ich/ wir nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Bundes­tarif­treue­ge­setzes zertifiziert worden bin/ sind. Im Falle einer Kontrolle durch die Prüfstelle Bundes­tarif­treue verpflichtete ich mich/ verpflichten wir uns,
  • die Kontrolle zu dulden,
  • die für die Kontrolle erheblichen Auskünfte zu erteilen,
  • die zu erstellenden Nachweise oder ein Zertifikat nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Bun­destarif­treuegesetzes sowie weitere Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle vorzulegen,
  • die Datenverarbeitung über die Deutsche Rentenversicherung zu ermöglichen,
  • auf Verlangen der Prüfstelle Bundestariftreue das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden sowie
  • die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personen­bezogenen Daten der eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle zu erfüllen, indem ich/ wir diese insbesondere über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichte/n und aufkläre/n.
  1. Ich trage/ Wir tragen eigene durch eine Kontrolle verursachte Kosten selbst. Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns, mit von mir/ uns unterbeauftragten Nachunter­nehmern und Verleihern die geregelten Mitwirkungspflichten und die Regelung zur Kostentragung zu vereinbaren und sicher­zustellen, dass eine entsprechende Verein­ba­rung zwischen den von den Nachunternehmern oder Verleihern beauftragten weiteren Nachunternehmern oder Verleihern getroffen wird.
  2. Die Auftraggeberin kann eine Vertragsstrafe bis maximal 1 Prozent des Nettoauftrags­wertes ver­langen, wenn die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 Bundes­tarif­treuegesetz festgestellt hat. Bei mehreren durch die Prüfstelle Bundestariftreue fest­gestellten Verstößen kann die Auftraggeberin maximal 10 Prozent des Netto­auftrags­wertes verlangen. Die Auftraggeberin muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftragsausführung geltend machen.
  3. Wenn und soweit die Prüfstelle Bundestariftreue einen Verstoß nach § 13 BTTG fest­ge­stellt hat, steht der Auftraggeberin ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  4. Unbeschadet anderer vertraglicher Regelungen kann ich/ können wir eine ange­messene An­passung der vereinbarten Einzelpreise verlangen, wenn und soweit der Erlass oder die Änderung einer auf die jeweiligen Tätigkeiten für die Vertragsausführung an­wend­­baren Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes Personal­kosten­stei­gerungen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen in Höhe von mehr als 5 % ergeben.

Ich habe/ Wir haben die hierdurch entstehenden Mehrkosten konkret, nach­voll­zieh­bar, prüffähig und unter Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nach­zu­weisen. Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich insoweit, wie die nachgewiesenen Mehr­kosten nicht bereits durch anderweitige vertragliche Ansprüche oder Maßnahmen ausgeglichen werden können. Eine Anpassung ist aus­ge­schlossen, soweit die Kosten­stei­gerung bei Angebotsabgabe bereits vorhersehbar war oder auf meine/ unsere unternehmerischen Ent­schei­dungen beruhen.

Ort, DatumSignatur oder Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift/en mit Namensangaben des/der Unterzeichnenden (Vorname/Nachname)
  1. Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindest­lohn­gesetz – MiLoG), Artikel 1 G. v. 11.08.2014, BGBl. I S. 1348 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137, in der jeweils gültigen Fassung ↑
  2. Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend ent­sandte und regel­mäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeit­neh­merinnen (AEntG) v. 20.04.2009, BGBl. I S. 799 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 4 G. v. 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137, in der jeweils gültigen Fassung ↑
  3. Bundes­tarif­treue­ge­setz (BTTG), Artikel 1 G. v. 27.04.2026, BGBl. 2026 I Nr. 119, in der jeweils gültigen Fassung ↑
  4. Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III), Artikel 1 G. v. 24.03.199,7 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 16.04.2026, BGBl. 2026 I Nr. 107, in der jeweils gültigen Fassung ↑
  5. Arbeit­nehmerüberlassungsgesetz (AÜG), neugefasst durch Artikel 1 B. v. 03.02.1995, BGBl. I S. 158; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 369, in der jeweils gültigen Fassung ↑
  6. Schwarzarbeits­be­kämpfungs­gesetz (SchwarzArbG), Artikel 1 G. v. 23.07.2004, BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 1 G. v. 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 137, in der jeweils gültigen Fassung ↑
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