[Seite 1]
1
Auftraggeber / Vergabestelle:
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Stilleweg 2 30655 Hannover
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
| Verfahrens-Nr.: | ||
|---|---|---|
| Ende der Angebotsfrist: | Ende der Bindefrist: |
Leistungsgegenstand:
Anlagen
Allgemeine Bewerbungsbedingungen Besondere Hinweise zur Wertung und Verfahrenvorgaben Angebotsvordruck Leistungsbeschreibung Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen (ZVB)
[Seite 2]
2
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat Z.5 "Beschaffung, Materialwirtschaft"
[Seite 3]
Seite 1 von 8 BB BGR
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen (einschl. gewerbliche Dienstleistungen und Lieferungen)
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Inhalt
- Allgemeine Erläuterungen ................................................................................................. 2 1.1 Einführung .............................................................................................................. 2 1.2 Sprache .................................................................................................................. 2 1.3 Form des Teilnahmeantrags/des Angebots ........................................................... 2 1.4 Übermittlung des Teilnahmeantrags/des Angebots ............................................... 3 1.5 Hauptangebote ....................................................................................................... 4 1.6 Nebenangebote ...................................................................................................... 4 1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots/Teilnahmeantrags .. 4 1.8 Angebotserstellungskosten .................................................................................... 5 1.9 Einbeziehung von Skonto ....................................................................................... 5 1.10 Schutzrechte .......................................................................................................... 5 1.11 Preisprüfung ........................................................................................................... 5
- Fristen................................................................................................................................ 5 2.1 Frist für Bieteranfragen ........................................................................................... 5 2.2 Teilnahme-/Angebotsfrist ....................................................................................... 5 2.3 Bindefrist ................................................................................................................ 5
- Bewerber/Bieter ................................................................................................................. 6 3.1 Bewerber-/Bietergemeinschaften ........................................................................... 6 3.2 Unterauftragnehmer ............................................................................................... 6
- Nachweis der Eignung ....................................................................................................... 7 4.1 Eignungsleihe ......................................................................................................... 7
- Wertung der Angebote ....................................................................................................... 7
- Mitteilungen und Bekanntmachungen ................................................................................ 7 6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ..................................................... 8 6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ....................................................... 8
1
[Seite 4]
Seite 2 von 8 BB BGR
- Allgemeine Erläuterungen
1.1 Einführung
Die Bewerbungsbedingungen für dieses Vergabeverfahren setzen sich aus diesen „Allge- meinen Bewerbungsbedingungen“ und den „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Ver- fahrensvorgaben“ zusammen. Die „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfahrensvor- gaben“ enthalten die spezifischen Vorgaben für dieses Verfahren und gehen den Allgemei- nen Bewerbungsbedingungen vor.
Diese Bewerbungsbedingungen sind bei Erstellung und Abgabe von Teilnahmeanträ- gen/ Angeboten zu beachten, um Fehler und einen damit verbundenen Ausschluss vom Vergabeverfahren zu vermeiden.
Die vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Teilnahmeantrags/Angebotes erforderlich sind. Enthalten die Vergabeun- terlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie die öffentliche Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. Falls zu den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammen- hang mit der Erarbeitung des Teilnahmeantrags/Angebotes dennoch weitergehende Informa- tionen erforderlich sind, deren Klärung aus der Sicht des Bieters/Bewerbers unverzichtbar erscheint, sind die entsprechenden Fragen so rechtzeitig auf elektronischem Wege über die unten genannte e-Vergabe-Plattform in deutscher Sprache zu stellen, dass eine Beantwortung seitens des Auftraggebers möglich ist. Gleiches gilt für nach Auffassung des Bieters in den Unterlagen enthaltene Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, auch wenn der Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben wurde. Auf die einzuhaltende Frist gem. Ziff. 2.1 'Frist für Bieteranfragen' wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Unterlagen, die der Bewerber/Bieter für dieses Vergabeverfahren erhalten hat, sind in dem übersandten Schreiben zur Teilnahme-/ Angebotsaufforderung benannt. Die Kontaktda- ten und die für dieses Vergabeverfahren geltende Angebots- und Bindefriste sind ebenfalls diesem Schreiben zu entnehmen.
Im Falle eines elektronischen Vergabeverfahrens wird eine ordnungsgemäße elektronische Abwicklung über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) ge- währleistet. Nähere Informationen für Unternehmen sind unter http://www.evergabe- online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/node_unternehmen.html abrufbar.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Teilnahme- oder Vergabeunterlagen anfordern zu können, rät der Auftraggeber allen Inte- ressenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer werden aktiv über Veränderun- gen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergeb- liche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Vergabeverfahren.
1.2 Sprache
Das Angebot und die Korrespondenz mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu führen.
1.3 Form des Teilnahmeantrags/des Angebots
Teilnahmeanträge sind auf Basis des bereitgestellten Teilnahmeantragsvordrucks, Angebote auf Basis des bereitgestellten Angebotsvordrucks zu erstellen. Die Verwendung selbst gefer- tigter Vordrucke oder Kurzfassungen ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Teilnah- meantrags/Angebots.
2
[Seite 5]
Seite 3 von 8 BB BGR
Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben über den Bewerber/den Bieter als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma, Adresse, Name der handelnden Person). Der Teilnahmeantrag/Das Angebotsformular ist vom Bewerber/Bieter auszufüllen und rechtsver- bindlich zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss alle geforderten Angaben und/oder Erklärungen enthalten. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit den Be- werber/den Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags oder des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Verga- beunterlagen festgelegten Bedingungen führen. Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss vollständig sein.
1.4 Übermittlung des Teilnahmeantrags/des Angebots
Grundsätzlich werden die Vergabeverfahren elektronisch über die unter Ziff. 1.1 genannt e- Vergabe-Plattform durchgeführt. Dies bedeutet, dass Teilnahmeanträge und Angebote elek- tronisch über die unter Ziff. 1.1 genannte Plattform abgegeben werden können. Vorausset- zung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags oder eines elektronischen An- gebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform.
Bei Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten in elektronischer Form über die e-Vergabe sind die jeweiligen Informationen und Vorgaben der unter Ziff. 1.1 genannten e-Vergabe- Plattform zu beachten.
Daneben kann der Auftraggeber die Übersendung auf dem Postweg zulassen. Welche Übermittlungsform zugelassen ist, ist den „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfah- rensvorgaben“ oder dem Schreiben zur Teilnahme-/ Angebotsaufforderung zu entnehmen.
Sollten Sie ein Teilnahmeantrag/ein Angebot in Papierform abgeben, ist dieses/dieser in ei- nem verschlossenen Umschlag zurückzusenden. Dieser Umschlag ist mit dem Kennzettel, der mit den Vergabeunterlagen übersandt wurde, zu versehen und mit dem Namen (Firma) und der Anschrift des Absenders zu verzeichnen.
Wenn Sie einen Teilnahmeantrag/ein Angebot in Papierform abgeben, vermeiden Sie bitte nach Möglichkeit aufwendige Heftungen oder Bindungen, da sämtliche Angebote beim Auf- traggeber digital erfasst und bearbeitet werden. Bei einem Teilnahmeantrag/Angebot in Pa- pierform erleichtern Sie die Verarbeitung, wenn Sie
- Unterlagen auf gelochtem DIN A4 Papier abgeben,
- auf Bindungen jeglicher Art, insbesondere auf Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern verzichten,
- keine Register oder Klarsichthüllen verwenden und
- auf eine Lesbarkeit bei Schwarzweiß-Ausdruck achten.
Übersendungen von Angebotsmustern und Proben sowie sperrige Angebotsbestandteile sind ausschließlich an die in den Vergabeunterlagen genannte Hausadresse des Auftragge- bers (siehe Schreiben zur Teilnahme-/ Angebotsaufforderung) zu richten.
3
[Seite 6]
Seite 4 von 8 BB BGR
Angebotsmuster und Proben können getrennt vom Angebot im verschlossenen und gekenn- zeichneten Umschlag übersandt werden und müssen deutlich als zum Angebot gehörig ge- kennzeichnet sein. Bitte weisen Sie in Ihrem Angebot unbedingt auf die Übersendung von Angebotsmustern und Proben hin.
1.5 Hauptangebote
Hauptangebote sind Angebot, die alle in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedin- gungen formulierten zwingenden Anforderungen (z.B. Mindest-/ Mussanforderungen) erfül- len. Gibt ein Bieter ein Hauptangebot ab, das nicht alle in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen formulierten zwingenden Anforderungen (z.B. Mindest-/ Mussan- forderungen) und Vorgaben erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Gibt ein Bieter mehr Hauptangebote ab als zugelassen, werden alle eingereichten Hauptangebote dieses Bieters ausgeschlossen. Im Falle von Berichtigungen und Ergänzungen gilt Ziffer 1.7.
Ob in einem Vergabeverfahren ausnahmsweise mehrere Hauptangebote zugelassen sind, ergibt sich aus den „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfahrensvorgaben“.
1.6 Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) abweichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen.
Nebenangebote können nur abgegeben und gewertet werden, wenn dies für das jeweilige Vergabeverfahren ausdrücklich zugelassen ist. Der Begriff Nebenangebot umfasst jede Ab- weichung vom geforderten Hauptangebot. Auch Änderungsvorschläge sind als Nebenange- bote zu betrachten. Jede Abweichung von den in der Leistungsbeschreibung und den Ver- tragsbedingungen formulierten zwingenden Anforderungen (z.B. Mindest-/ Mussanforderun- gen) und Vorgaben stellt ein Nebenangebot dar.
Ob Nebenangebote zugelassen sind, ergibt sich aus den „Besonderen Hinweisen zur Wer- tung und Verfahrensvorgaben“. Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die in den Vergabeunterlagen festgelegten Anforderungen für Nebenangebote erfüllen. Wenn Neben- angebote nicht zugelassen sind, werden sie auch nicht berücksichtigt.
Angebote, die auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Bieters erfolgen stellen unzulässige Nebenangebote dar und werden nicht berücksichtigt.
Das vom Auftraggeber übersandte Angebotsformular ist auch im Falle der Abgabe eines Nebenangebots zu verwenden. Nebenangebote sind als „Nebenangebot“ deutlich zu kenn- zeichnen und aussagekräftig zu formulieren. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl hinzuweisen.
1.7 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots/Teilnahmeantrags
Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrags/des Angebots sind bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie der Teilnahmeantrag/das Angebot selbst. Bei Abgabe einer/s überarbeiteten Teilnahmean- trags/Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang der/das vorherige Teilnahmean- trag/Angebot gültig ist. Bei der Berichtigungen eines Angebots sollte daraus eindeutig her- vorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt.
4
[Seite 7]
Seite 5 von 8 BB BGR
Die Rücknahme eines Teilnahmeantrag/Angebotes ist bis zum Ablauf der Teilnahme-/ Ange- botsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Abgabe des Teilnahmean- trags/Angebots zu erfolgen.
1.8 Angebotserstellungskosten
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots und der ggf. geforderten Muster/Proben wird keine Vergütung gewährt. Die Unterlagen zum Teilnahmeantrag/Angebot und Mus- ter/Proben sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.
1.9 Einbeziehung von Skonto
Nur angebotener Skonto von mindestens 14 Tagen geht in die Angebotswertung ein. Hin- sichtlich des Fristbeginns der Zahlung und sonstiger Zahlungsbedingungen wird auf die Zu- sätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers verwiesen.
1.10 Schutzrechte
Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt oder erwogen werden.
1.11 Preisprüfung
Es findet die Verordnung über Preise (VOPR) 30/53 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständige Preisprüfstelle.
- Fristen
2.1 Frist für Bieteranfragen
Da der Auftraggeber gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen, sollen Auskünfte zur Vergabe bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert wer- den. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben.
2.2 Teilnahme-/Angebotsfrist
Die Teilnahme-/Angebotsfrist ist dem Schreiben zur Teilnahme-/Angebotsaufforderung zu entnehmen.
Der Teilnahmeantrag/das Angebot muss vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen.
2.3 Bindefrist
Die Bindefrist ist dem Schreiben zur Teilnahme-/Angebotsaufforderung zu entnehmen.
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zu- rückgezogen werden.
5
[Seite 8]
Seite 6 von 8 BB BGR
- Bewerber/Bieter
3.1 Bewerber-/Bietergemeinschaften
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Un- ternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgrei- chem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des je- weiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages Bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zusammen- hang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist der in den Vergabeunterlagen enthaltene Vordruck „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden. Der Vordruck ist vollständig auszufüllen, mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und im Fall der Abgabe in Papierform im Original, sonst gescannt als PDF-Datei dem Angebot/dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied zudem entsprechend seines Leistungsumfangs die geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen.
Sofern der Auftraggeber Bedingungen vorgibt, wie die Bewerber-/Bietergemeinschaft die im Vergabeverfahren festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen und den Auftrag auszuführen hat, sind diese den „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfahrensvorgaben“ des je- weiligen Vergabeverfahrens zu entnehmen.
Die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist nach Ablauf der Ange- botsfrist bis zum Ablauf der Bindefrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Gemein- schaftsangebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Bindefrist unzulässig.
3.2 Unterauftragnehmer1
Unterauftragnehmer sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die Teile der ausgeschrie- benen Leistung für den Hauptauftragnehmer erbringen. Unterauftragnehmer werden nicht Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers. Der Hauptauftragnehmer ist für die Ver- tragserfüllung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber alleine verantwortlich.
Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauf- tragnehmer sind vom Bewerber/Bieter Art und Umfang des/der übertragenden Leistungs- teils/e zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben, ist der in den Vergabeunterlagen ent- haltene Vordruck „ Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Unterauftragnehmer)“ zu ver-
1 Gilt auch für Freiberufler.
6
[Seite 9]
Seite 7 von 8 BB BGR
wenden. Der Vordruck ist vollständig ausgefüllt dem Angebot/dem Teilnahmeantrag beizufü- gen.
Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeantrags/Angebotsformulars erklärt der Bewer- ber/Bieter, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden und dass diese sich ihm ge- genüber zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung verpflichten. Der Bewer- ber/Bieter ist verpflichtet, seine Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, dass die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag Anwendung findet.
Wenn ein Bewerber/Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfä- higkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist Ziff. 4.1 „Eignungsleihe“ dieser Allgemei- nen Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Festlegungen zur Zulässigkeit von vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausge- schriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer ergeben sich aus den „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfahrensvorgaben“.
- Nachweis der Eignung
Der Bewerber/Bieter hat seine Eignung nachzuweisen. Die vom Auftraggeber verlangten Nachweise zur Eignung und die Eignungskriterien für dieses Vergabeverfahren sind der An- lage „Besondere Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben“ zu entnehmen.
4.1 Eignungsleihe
Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle so- wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen.
Die Unternehmen, deren Leistungsfähigkeit vom Bewerber/Bieter hinsichtlich der Eignung in Anspruch genommen wird, müssen mit der Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags be- nannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazi- täten anzugeben. Jedes Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die benannten Leistungen zu erbringen bzw. die benannten techni- schen, personellen und/oder finanziellen Mittel für die Auftragsdurchführung bereitzustellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist der in den Vergabeunterlagen ent- haltene Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden. Der Vor- druck ist vollständig auszufüllen, mit Unterschriften und Stempeln zu versehen und im Fall der Abgabe in Papierform im Original, sonst gescannt als PDF-Datei dem Angebot/dem Teil- nahmeantrag beizufügen.
- Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der Zuschlagskriterien ermittelt, die in den anliegenden „Besonderen Hinweisen zur Wertung und Verfahrensvorgaben“ dargelegt sind.
- Mitteilungen und Bekanntmachungen
7
[Seite 10]
Seite 8 von 8 BB BGR
6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten
Der Auftraggeber informiert über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 46 UVgO bzw. nach § 62 VgV.
6.2 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge
Die Bekanntmachungspflichten des Auftraggebers ergeben sich aus § 30 UVgO bzw. § 39 VgV. Danach sind grundsätzlich insbesondere der Name des Auftragnehmers, der Auftrags- gegenstand und (ausgenommen die Fälle des § 30 Abs. 2 UVgO) der Auftragswert bekannt zu geben. Sofern Ihre geschäftlichen Interessen einer solchen Bekanntgabe zuwider laufen, hat der Bewerber/Bieter dies dem Auftraggeber im Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber entscheidet über den Inhalt der Bekanntgabe nach pflichtgemäßem Ermessen.
8
[Seite 11]
Seite 1 von 7 BHW10133950
Besondere Hinweise zur Wertung und Verfahrensvorgaben (BHW)
- Allgemeine Vorgaben und Informationen zum Vergabeverfahren
Die vorliegenden Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Die Vergabeunterlagen wurden maschinell zusammengestellt. Es ist Sache des Bieters, eventuell fehlende Seiten nachzufordern.
Die in diesem Vergabeverfahren geforderten und nachfolgend näher spezifizierten Nachwei- se und Unterlagen/ Angaben müssen Aussagen im notwendigen Detaillierungsgrad enthal- ten sowie vollständig sein. Sie müssen jeweils so ausgestaltet sein, dass sie widerspruchs- frei und für die Auftraggeber nachvollziehbar eine differenzierte Bewertung im Hinblick auf die formulierten Anforderungen und Zielstellungen in den Vergabeunterlagen ermöglichen.
Für die Abgabe eines Angebots sind die beigefügten „Allgemeinen Bewerbungsbedingun- gen“ und die beigefügten Vergabeunterlagen zu beachten.
Eine Objektbesichtigung der Kantinen- und Küchenräume wird vor Angebotsabgabe ange- boten; Ein Termin ist mit dem zuständigen Referat unter 0511 643-3042 oder 3041 abzu- stimmen. Im Rahmen der Besichtigung werden keine ausschreibungsbezogenen Fragen beantwortet. Eventuelle Fragen/zu klärende Punkte sind formal über die Vergabeplattform einzureichen.
- Übermittlung des Angebots
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Dies bedeutet, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur elektronisch über diese Plattform abgegeben werden können.
Die Übermittlung des Angebots kann für dieses Vergabeverfahren wie folgt erfolgen:
- Elektronisch über die e-Vergabe-Plattform ohne elektronische Signatur (Textform gemäß § 126b BGB),
- Elektronisch über die e-Vergabe-Plattform mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder
- Elektronisch über die e-Vergabe-Plattform mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Angaben zu den Losen
Es erfolgt keine Unterteilung nach Losen; die Gesamtleistung bildet ein Los.
- Haupt- und Nebenangebote
In diesem Vergabeverfahren kann jeder Bieter nur ein Hauptangebot einreichen.
Nebenangebote sind für dieses Vergabeverfahren nicht zugelassen.
Nähere Erläuterungen zu Haupt- und Nebenangeboten sind den „Allgemeinen Bewerbungs- bedingungen“ zu entnehmen.
- Zuschlagskriterien
[Seite 12]
Seite 2 von 7 BHW10133950
Diese Matrix dient der transparenten, diskriminierungsfreien und nachvollziehbaren Bewer- tung der eingereichten Angebote im Verfahren zur Verpachtung des Kantinenbetriebs.
Grundstruktur: Preis (wirtschaftlicher Wert) plus Qualität (Leistungsversprechen) plus Kon- zept, gewichtet nach Bedeutung für den Kantinenbetrieb.
Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
| Lfd. Nr. | Hauptkriterien | Gewichtung in % | Nachweis durch |
|---|---|---|---|
| 1. | Preis Durchschnittsmenü Mittag | 70 % | Wirtschaftlichkeit des Kernangebots |
| 2. | Speisenangebot & Me- nüvielfalt | 10 % | Anzahl/Struktur der täglichen Menüs, Warenqualität |
| 3. | Zusatzleistungen (Früh- stück, Catering) | 10 % | Belegte Brötchen, Bistro interne Catering- Fähigkeit |
| 4. | Betriebs-, Hygiene- und Personalkonzept | 10 % | HACCP, Personalschlüssel, Ausfallkonzept |
Kriterium 1 – Preis Durchschnittsmenü (70 %)
Da der Preis je nach Wareneinsatz variieren kann, bezieht sich die Bewertung auf eine Staf- felung nach Menülinien statt eines einzigen Durchschnittspreises.
Bewertungsformel für den individuellen Punktwert des Angebots des jeweiligen Bieters:
Mittels des Angebots des Bieters ist der unter Heranziehung sämtlicher Vergünstigungen (siehe u.a. auch Ziffer 1.8.1) von den Beschäftigten des GeoZentrums für ein Menü in den drei nachfolgend genannten Menülinien (Basismenü, Standardmenü, Premiummenü) jeweils zu zahlende Preis für ein Menü festzulegen.
Zur Bewertung des Angebots wird der vom jeweiligen Bieter für die jeweilige Menülinie von ihm angesetzte Preis mit den nachfolgend genannten Faktoren multipliziert (gewichteter Menüpreis je Menülinie des Bieters), die Summe dieser drei gewichteten Menülinienpreise aufsummiert und durch die Anzahl der Menülinien (3 - drei) geteilt (= ‚individueller gewichte- ter Menüpreis des Bieters‘). Im Nachgang wird zur Ermittlung der individuellen Punktbewer- tung des jeweiligen Angebots für dieses Kriterium der analog ermittelte niedrigste durch 3 (drei - Anzahl Menülinien) geteilte ‚gewichtete Menüpreis aller wertbaren Angebote sämtli- cher Bieter‘ durch den ‚individuellen gewichteten Menüpreis des Bieters‘ geteilt und mit dem Faktor ‚20 (zwanzig)‘ multipliziert.
| Menülinie | Definition | Beispiel Wareneinsatz | Anteil an Krite- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rium 1 | |||||||
| Basismenü | Einfacher Wareneinsatz, Standardkomponenten | vegetarisch / einfache Fleischgerichte | Faktor 1,5 | ||||
| Standardmenü | Mittlerer Wareneinsatz | klassisches Fleisch- oder | Faktor 1 | ||||
| Fischgericht |
[Seite 13]
Seite 3 von 7 BHW10133950
| Menülinie | Definition | Beispiel Wareneinsatz | Anteil an Krite- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| rium 1 | |||||
| Premiummenü | Hochwertiger Wareneinsatz | Bio / regional / hochwerti- ges Fleisch oder Fisch | Faktor 0,5 |
Ein Menü entspricht einem Tellergericht (Hauptgang) inklusive Beilagen. Vorspeise und Nachspeise werden separat betrachtet.
„Einfacher Wareneinsatz" bezeichnet die Verwendung von Standardzutaten und weitgehend industriell vorgefertigten oder verarbeiteten Produkten bei der Speisenzubereitung. Der Fo- kus liegt auf kosteneffizienter, unkomplizierter Verpflegung ohne besondere Anforderungen an Herkunft, Frische oder Saisonalität der Zutaten. Typisch sind einfache vegetarische Ge- richte oder unaufwändige Fleischspeisen aus konventioneller Erzeugung.
„Mittlerer Wareneinsatz" bezeichnet die Verwendung von Zutaten mittlerer Qualitätsstufe, die überwiegend frisch zubereitet werden, jedoch ohne durchgängigen Anspruch an Bio-, Regional- oder Premiumherkunft. Es handelt sich um eine ausgewogene Kombination aus frischen und teilweise vorverarbeiteten Komponenten, die ein klassisches, solides Ge- schmackserlebnis bieten. Typisch sind klassische Fleisch- oder Fischgerichte in gängiger, marktüblicher Qualität.
„Hochwertiger Wareneinsatz" bezeichnet die Verwendung besonders qualitativer, oft fri- scher, regionaler oder saisonaler Zutaten bei der Speisenzubereitung – im Gegensatz zu einfachen, industriell verarbeiteten Produkten.
Kriterium 2 – Speisenangebot & Menüvielfalt (10 %)
| Unterkriterium | Bewertungsmaßstab (0–10 Punkte) | Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl täglich angebotener Me- nüs | 1 Menü = 2 Pkt., jedes weitere +2 Pkt. bis max. 10 | Konzeptpapier des Bieters | ||||||
| Vegetarische/vegane Option täglich | 0 = 0 Tage/Woche – Folge Ausschluss, | Musterspeiseplan (2 Wochen) | ||||||
| 5 = 1 bis 4 Tage /Woche, | ||||||||
| 10 = 5 Tage/Woche | ||||||||
| Frischeanteil / Convenience- Anteil | 10 = frisch, 5 = ungefähr anteilig gleiches Verhältnis von frisch zu Convenience, 0 = Convenience | Wareneinsatzkonzept | ||||||
| Regionalität / Saisonalität | 0= keine bis 10% regionale Lieferanten (rL), 3 = 11 | Lieferantenliste | ||||||
| – 40 % rL, 5 = 41-60 % rL, 8 = 61 – 90 % rL, 10 = 91 | ||||||||
| – 100 % rL |
Ein Menü entspricht einem Tellergericht (Hauptgang) inklusive Beilagen. Vorspeise und Nachspeise werden separat betrachtet.
Kriterium 3 – Zusatzleistungen: Frühstück & Catering (10 %)
| Unterkriterium | Bewertungsmaßstab (0–10 Punkte) | Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frühstücksangebot (belegte | 0 = kein Angebot, 5 = belegte Brötchen, 10 = voll- | Sortimentsliste |
[Seite 14]
Seite 4 von 7 BHW10133950
| Unterkriterium | Bewertungsmaßstab (0–10 Punkte) | Nachweis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Brötchen etc.) | ständig Frühstücksbuffet | |||||
| Zusatzsortiment (Zeitschriften, Bistro) | 0 = nicht vorhanden, 5 = mit 10 -20 Produkten, 10 =mit mehr als 20 Produkten | Angebotsbeschreibung | ||||
| Catering-Fähigkeit für Dienstver- anstaltungen | 0 = nicht angeboten, 3 = nur Getränkeangebot 5 = Getränke -und Speisenangebot 10 = Getränke- und Speiseangebot inkl. Personal- und Gerätegestel- lung | Referenzliste Catering- aufträge | ||||
| Reaktionszeit bei Sonderaufträ- gen | Skala nach Vorlaufzeit (< 48h = 10; 48h bis 148 h = 5; < 148h = 0.) | Angaben im Angebot |
Kriterium 4 – Betriebs-, Hygiene- und Personalkonzept (10 %)
| Unterkriterium | Bewertungsmaßstab | Nachweis | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| HACCP-Konzept | 0 Punkte: kein HACCP-Konzept eingereicht. 2 Punk- te: allgemeines, nicht betriebsspezifisches Konzept ohne Ausarbeitung der 7 HACCP-Grundprinzipien. 4 Punkte: 1–2 Grundprinzipien betriebsspezifisch ausgearbeitet, ohne Bezug zu konkreten Prozess- schritten. 6 Punkte: 3–4 Grundprinzipien betriebs- spezifisch mit Bezug zu den tatsächlichen Pro- zessabläufen, Überwa- chung/Korrektur/Verifizierung noch unvollständig. 8 Punkte: 5–6 Grundprinzipien vollständig ausge- arbeitet inkl. Ablaufdiagramm mit CCPs, Grenzwer- ten und Korrekturmaßnahmen, Verifizierung nur ansatzweise. 10 Punkte: alle 7 Grundprinzipien vollständig und betriebsspezifisch dokumentiert, inkl. HACCP-Verantwortlichem und Schulungskon- zept für das Personal. | HACCP- Dokumentation | ||||
| Personalschlüssel / Qualifikation Küchenpersonal | 0 Punkte: kein Personalkonzept eingereicht. 2 Punkte: pauschales Konzept ohne Angaben zu Qualifikation oder Anzahl Fachkräfte. 4 Punkte: Personalanzahl benannt, aber ohne Aufschlüsse- lung nach Qualifikation oder ohne Bezug zum Leis- tungsumfang. 6 Punkte: Personal nach Qualifikati- on aufgeschlüsselt mit Bezug zum Leistungsum- fang, jedoch ohne Nachweis der Abschlüsse. 8 Punkte: vollständige Aufschlüsselung nach Qualifi- kation mit Bezug zum Leistungsumfang und Nach- weis der Abschlüsse, Fachkräfteanteil über bran- chenüblichem Mindestmaß. 10 Punkte: zusätzlich Nachweis von Zusatzqualifikationen (z. B. Diätkü- che, Hygieneschulung) sowie Konzept zur kontinu- ierlichen Fort-/Weiterbildung. | Personalkonzept | ||||
| Ausfall- / Vertretungskonzept | 0 Punkte: kein Ausfall-/Vertretungskonzept einge- reicht. 2 Punkte: pauschales Konzept ohne konkre- te Verfahrensregelung. 4 Punkte: grundsätzliches Vertretungsprinzip benannt, aber ohne Angabe zu Anzahl Vertretungskräften oder Reaktionszeit. 6 | Konzeptbeschreibung |
[Seite 15]
Seite 5 von 7 BHW10133950
| Unterkriterium | Bewertungsmaßstab | Nachweis | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte: konkrete Regelung mit Anzahl und Qualifi- kation der Vertretungskräfte, jedoch ohne definier- te Reaktionszeiten oder Eskalationsstufen. 8 Punk- te: vollständiges Konzept mit definierten Reakti- onszeiten, gestaffelten Eskalationsstufen bei Ein- zel- bis Mehrfachausfall und qualifizierten Vertre- tungskräften (Bezug zu HACCP/Hygiene). 10 Punk- te: zusätzlich Nachweis eines Springerpools bzw. externer Personaldienstleister sowie dokumentier- tes Verfahren zur Sicherstellung des Betriebs bei Langzeitausfällen |
Zusammenführung zur Gesamtpunktzahl
| Hauptkriterium | Gewichtung | Erreichte Punkte (math. auf zwei Nachkommastellen auf-/abgerundet) | Gewichtete | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte = | ||||||||||||
| erreichte | ||||||||||||
| Punkte mul- | ||||||||||||
| tipliziert mit | ||||||||||||
| Gewichtung | ||||||||||||
| 1. Preis | 70 % | … | … | |||||||||
| 2. Speisenangebot | 10 % | … | … | |||||||||
| 3. Zusatzleistungen | 10 % | … | … | |||||||||
| 5. Betriebskonzept | 10 % | … | … | |||||||||
| Gesamt | 100 % | Summe |
Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. hteten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich oder vergaberechtlichen Gründen erforderlich ist oder haushaltsrechtli- che Vorgaben, insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der Verpachtung entgegenstehen. Eine Erstattung jedweder dem Bieter aufgrund der Angebots- stellung entstandener Kosten bzw. potenziell entgangener Gewinn ist in diesem Fall ausge- schlossen.
- Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss nachweisbar in der Lage sein, das verlangte Aufgabenspektrum kompetent und fristgemäß durchzuführen. Er hat mit seinem Angebot die nachfolgend genannten Un- terlagen zum Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Es handelt sich ausnahmslos um Ausschlusskriterien. Das bedeutet, dass der Bieter ausgeschlossen wird, wenn er die Anforderungen nicht erfüllt.
Der Bieter muss alle nachfolgend geforderten Nachweise zur Eignung mit der Angebotsab- gabe vorlegen.
[Seite 16]
Seite 6 von 7 BHW10133950
6.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgrün- den“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindern- den Eintragungen besitzt.
Nachweis der erforderlichen lebensmittelrechtlichen Zulassungen/Anzeigen ist einzureichen.
Vorlage des Handelsregister Auszuges oder vergleichbares.
6.2 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit/ Bonität.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Sozialversicherungsträger) bzw. entspre- chende Eigenerklärungen.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Mindestarbeitsbe- dingungen-Mindestarbeitsentgelt-Bundestariftreue “ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 3.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 50.000,00 € für Abwasserschä- den und 25.000,00 € für Schlüsselverlustschäden, sowie einer Geschäftsinhaltsversicherung (vgl. Ziffer 1.8.2; Verpflichtung, diese bis zum Zeitpunkt der Leistungsaufnahme vorzulegen).
6.3 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
6.3.1 Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebender Auftrag vergleichbar sind, wie z.B.:
- Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen vergleichbarer Größenordnung (Referenzob- jekte mit vergleichbarer Essenszahl/ Personenzahl)
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftrags- summe, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leis- tungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
- Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
[Seite 17]
Seite 7 von 7 BHW10133950
7.1 HACCP-Konzept
Vorlage eines schlüssigen HACCP-Konzepts sowie ggf. bestehender Zertifizierungen (z. B. IFS Food, DIN-Normen der Gemeinschaftsverpflegung). 7.2 Personalkonzept
Der Bewerber/Bieter hat mit seinem Angebot ein Personalkonzept zum Beleg seiner zielge- richteten Leistungsausführung beizufügen.
7.3 Ausfall-/ Vertretungskonzept
Der Bewerber/Bieter hat mit seinem Angebot ein Ausfall- und Vertretungskonzept beizufü- gen um der Sicherstellung des Kantinenbetriebs bei Langzeitausfällen zu belegen.
7.4 Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.
Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.