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Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Inte- ressenten für die
Pacht einer Gastronomie Am Stadthafen 1 in 01968 Senftenberg
- Zweck
Das Verfahren dient der Ermittlung eines Interessentenkreises sowie der Auswahl ge- eigneter Interessenten. Von den eingehenden Interessenbekundungen werden maxi- mal 3 Interessenten zu weiteren Verhandlungen ausgewählt.
- Stadt Senftenberg
Die Stadt Senftenberg in Brandenburg, gelegen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, zählt rund 23.500 Einwohner und liegt etwa 60 km nördlich von Dresden sowie ca. 140 km südlich von Berlin. Die ehemalige Kreisstadt der Niederlausitz verfügt über eine sehr gute infrastrukturelle Anbindung: Die Bundesautobahn A13 ist über die An- schlussstellen Schwarzheide, Ruhland und Großräschen schnell erreichbar, die Bun- desstraße B169 führt direkt durch das Stadtgebiet. Zudem besteht eine Bahnverbin- dung mit dem Regionalverkehr in Richtung Dresden, Berlin und Cottbus. Senftenberg liegt direkt am Senftenberger See, einem der größten Tagebauseen Deutschlands und ist eingebettet in eine landschaftlich reizvolle, waldreiche Umgebung. Ob auf zwei Rä- dern oder in Laufschuhen – die Stadt lädt Aktivurlauber ein, den malerischen Seelauf zu entdecken. Der Stadthafen und die weitläufigen Badebereiche machen Senftenberg zu einem attraktiven Ziel für Erholungssuchende, Aktivurlauber und Tagesgäste.
- Stadthafen Senftenberg
3.1 Seit der Eröffnung im Jahr 2007 präsentiert sich das Gebäude Am Stadthafen 1 als touristischer Anziehungspunkt für Freizeit, Genuss und Begegnung direkt am Ufer des Senftenberger Sees. In der Stadt Senftenberg nimmt das moderne Hafenensemble eine besondere Rolle ein: Es verbindet touristische Infrastruktur mit gastronomischem Angebot und dient als Ankerpunkt für Gäste, Einheimische und Wassersportfreunde gleichermaßen. Die Außenfläche der Gastronomie Am Stadthafen umfasst rund 300 Quadratmeter und besteht hauptsächlich aus einer großzügigen Sonnenterrasse mit Blick auf die Liegeplätze der Boote und die Seebrücke.
Das Gebäude, in dessen Erdgeschoss sich die gastronomischen Räume befinden, bietet durch seine großzügigen Glasfronten einen weiten Blick über den See und den Hafen. Im Erdgeschoss befindet sich der Küchenbereich und der Gastraum mit Schie- betüren als Zugang zum Außenbereich. Das Raumangebot wird durch einen separa- ten Kellerbereich erweitert, der dem gastronomischen Betreiber teilweise zur Verfü- gung steht. Hier befinden sich Lagerflächen und Umkleideräume.
3.2 Das Objekt ist barrierefrei gestaltet und besitzt einen Aufzug für einen optimalen Zu- gang in jede Etage. Im Kellergeschoss befindet sich eine Toilette für Behinderte.
3.3 Die Betreibung der Gastronomie erfolgt teilweise durch Stadtgas sowie elektrisch.
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3.4 Mit ca. 80 Sitzplätzen im Gastraum und rund 120 Sitzplätzen auf der Terrasse sind gute Voraussetzungen für verschiedenste Veranstaltungsformate gegeben. Rund um den Stadthafen stehen ca. 100 Parkplätze zur Verfügung (25 Parkplätze am Gebäude, davon 4 gekennzeichnete Parkflächen für Behinderte sowie 2 Plätze zum Laden von Elektrofahrzeugen) und weitere Parkplätze (anteilig Mo.-Fr. mit Zeiteinschränkung von 2 Stunden) in unmittelbarer Nähe.
- Gastronomie
Das Restaurant sowie die dazugehörigen Räumlichkeiten verfügen über eine Gesamt- größe von ca. 391 m².
Der Gastraum verfügt über eine Fläche von ca. 112 m², die Küche über ca. 70 m².
| Untergeschoss | Raumbezeichnung | Fläche | Raumhöhe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 001 | Flur | 10,94 m² | 2,5 m | ||||||||
| 002 | Behinderten-WC | 5,29 m² | 2,5 m | ||||||||
| 003 | Lager Cafeteria | 21,58 m² | 2,5 m | ||||||||
| 009 | Umkleide Damen | 18,75 m² | 2,5 m | ||||||||
| 010 | Dusche | 3,54 m² | 2,5 m | ||||||||
| 011 | Vorraum | 2,90 m² | 2,5 m | ||||||||
| 012 | WC | 1,60 m² | 2,5 m | ||||||||
| 013 | WC | 1,80 m² | 2,5 m | ||||||||
| 014 | Vorraum | 2,40 m² | 2,5 m | ||||||||
| 015 | Dusche | 2,90 m² | 2,5 m | ||||||||
| 016 | Lager Küche | 20,17 m² | 2,5 m | ||||||||
| 018 | Umkleide Herren | 5,28 m² | 2,5 m | ||||||||
| Treppe 2 | 8,06 m² | ||||||||||
| Fläche Summe: | 105,21 m² |
| Erdgeschoss | Raumbezeichnung | Fläche | Raumhöhe |
|---|---|---|---|
| 101 | Küche | 69,83 m² | 2,7 m |
| 102 | Vorraum | 14,90 m² | 3,4 m |
| 103 | Vorraum | 3,08 m² | 3,4 m |
| 104 | Vorraum | 2,21 m² | 3,4 m |
| 105 | WC | 3,06 m² | 3,4 m |
| 106 | WC | 1,53 m² | 3,4 m |
| 107 | Vorraum | 4,45 m² | 3,4 m |
| 107-1 | WC | 1,35 m² | 3,4 m |
| 107-2 | WC | 1,35 m² | 3,4 m |
| 108 | Annahme Lager | 28,90 m² | 3,4 m |
| 109 | Personal | 11,07 m² | 3,4 m |
| 115 | Windfang | 14,25 m² | 3,4 m |
| 116 | Technik | 11,90 m² | 4,2 m |
| 117 | Cafeteria | 112,15 m² | 3,4 m |
| Treppe | 5,86 m² | ||
| Fläche Summe: | 285,89 m² |
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Die Außenfläche (Terrasse) mit einer Größe von ca. 400 m² ist Bestandteil des Pacht- objekts. Für die Nutzung der Außenfläche wird eine zusätzliche Pacht in Höhe von 4.300,00 € pro Jahr fällig. Die bestehenden Aufbauten sind nicht Bestandteil der Ver- pachtung. Sie sind vom derzeitigen Pächter zu übernehmen oder auf dessen Kosten und schadensfrei zurückzubauen.
Die gesamte Pacht für den gastronomischen Innenbereich sowie die Außenfläche un- terliegt der Preisanpassung gemäß dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindex.
- Vorgaben zur gastronomischen Bewirtschaftung
5.1 Mit der Verpachtung der Gastronomie soll sowohl die Mittags-Versorgung der Besu- cherinnen und Besucher des Stadthafens, der Radfahrer entlang der regionalen Rad- routen sowie der Mitarbeiter der angrenzenden Behörden mit einem ortstypischen an- gemessenen Preisniveau als auch die typisch touristische Nachmittags- sowie Abend- Versorgung sichergestellt werden.
Die gehobene Gastronomie soll zur Belebung und Entwicklung des Stadthafens und des Umfeldes beitragen. Gesucht wird ein Interessent mit einem überzeugenden, dem Standort gerecht werdenden gastronomischen Konzept, der gemeinsam mit motivier- tem Fachpersonal den Interessen der Besucher Rechnung trägt.
Wünschenswert ist ein Café-, Bistro- oder Gastronomiebetrieb mit festen Öffnungszei- ten sowie dem Engagement bei stattfindenden Veranstaltungen (bspw. Hafenfest). Eine Etablierung der Gastronomie durch eigene Veranstaltungen im Restaurantbe- reich wird begrüßt.
Die Ganzjahres-Gastronomie soll einladend, flexibel und saisonal ausgerichtet sein und sowohl spontane Tagesgäste als auch organisierte Gruppen ansprechen und zu- verlässig bedienen können.
5.2 Der aktuelle Betreiber hat einem vorzeitigen Eintritt des neuen Betreibers in den be- stehenden Vertrag zugestimmt. Gleichzeitig endet damit das Vertragsverhältnis des aktuellen Betreibers. Macht ein Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch und kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, tritt der Bieter in das laufende Vertrags- verhältnis bis zum regulären Ende 31.01.2028 ein. Der Verpächter behält sich in die- sem Fall die Beendigung des Interessenbekundungsverfahren vor. Die etwaige Übernahme von Inventar des bisherigen Betreibers ist unmittelbar mit die- sem abzustimmen und erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem bisherigen Be- treiber.
- Pachtzeitraum & Betriebskosten
6.1 Eine Pacht ist ab 01.02.2028 vorgesehen. Basis für die Ermittlung des Pachtzinses ist der Gewerbemietenspiegel für den Landkreis OSL 2025/2026 (guter Nutzwert; 1a-Lage).
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6.2 Der Pachtvertrag soll zunächst für eine Pachtdauer von 20 Jahren geschlossen wer- den. Eine Option zur einmaligen Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich.
6.3 Die sonstigen Betriebskosten für das Restaurant sowie dazugehörige Nebenräume im Untergeschoss werden für 2028 auf ca. 850,00 € monatlich zzgl. Mehrwertsteuer ge- schätzt. Für 2029 wird der tatsächliche Verbrauch analysiert und angepasst.
- Interessenbekundungsverfahren
7.1 Interessenbekundungen sind in einem geschlossenen Umschlag mit dem Kenn- wort „Ausschreibung Gastronomie Am Stadthafen 1, 01968 Senftenberg“ schriftlich einzureichen bis zum 20. November 2026, 9 Uhr beim
Wasserverband Lausitz Am Stadthafen 1 01968 Senftenberg.
7.2 Termine zur Besichtigung erhalten Sie auf Anfrage beim
Ansprechpartner: Verbandsvorsteher, Herr Christoph Maschek Telefon: 03573 803-485 E-Mail: verbandsvorsteher@wasserverband-lausitz.de
7.3 Die Bewertung der eingegangenen Konzeptionen erfolgt anhand folgender Parameter:
Idee/Betreibungskonzept/Gestaltung der Räume (Flexibilität) 50 % Speisen- und Getränkeangebot 15 % Regionalität und Öffnungszeiten 15 % Referenzen im Bereich Gastronomie 20 %
7.4 Folgende Zeitschiene ist für die Auswahl der Gastronomin/des Gastronomen vorgese- hen:
Möglichkeit zur Interessenbekundung bis 20.11.2026, 9 Uhr Gespräche mit den Top-3-Kandidaten 23.11.2026–30.12.2026 Gespräche zur Endauswahl, Vertragsverhandlungen (incl. Testessen) 04.01.2027–31.03.2027
7.5 Ausgestaltung/Investitionen: Der Bieter soll mit Angebotsabgabe ein Gestaltungskon- zept vorlegen. Investitionen/Umbauten sind möglich und mit dem Verpächter abzu- stimmen. Baurechtliche Erfordernisse sind in Eigenregie abzuklären. Eine grundsätz- liche Zustimmung seitens Verpächter für investive Veränderungen im Gastraum und Küche werden unter Beachtung der baurechtlichen Vorgaben erteilt. Veränderungen im Außenbereich bedürfen der Abstimmung mit den entsprechenden Behörden.
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- Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
8.1 Mit der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Konzept (Angaben zum Konzept der Bewirtschaftung)
- Referenzen (Liste der Referenzobjekte, möglichst letzte drei Geschäftsjahre)
- Angaben zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens (Schließzeiten wegen Umbau)
- Angaben zum Finanzierungskonzept
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, Polizeiliches Führungszeugnis, Bonitätsauskunft der Bank
8.2 Verbindliche Kontaktdaten für die Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen:
- Name
- Vorname
- Firmenname
- Anschrift
- Ansprechpartner
- Telefon
Bei der Bewerbung von Unternehmen ist bitte die Rechtsform anzugeben. Bei der Be- werbung von Vereinen sind die geltende Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag sowie die aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beizufügen.
8.3 Verschwiegenheitserklärung: Der Bewerber verpflichtet sich, alle Informationen im Rahmen des Interessenbekun- dungsverfahrens vertraulich zu behandeln, insbesondere Informationen über techni- sche Daten, Pläne, Informationen zum Gebäude, die ihm im Rahmen des Verfahrens bekannt geworden sind. Es dürfen an Dritte keine Informationen weitergegeben wer- den.
8.4 Sonstiges: Die Bekanntmachung dient dazu, eine möglichst breite Information für Interessierte zu geben. Es handelt sich um kein förmliches Vergabeverfahren. Die eingehenden Be- werbungen werden innerhalb von 3 Wochen nach Abgabetermin ausgewertet. Seitens der Bewerber besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung und kein Anspruch auf eine tatsächliche spätere Einbeziehung als Vertragspartner. Die Entscheidung wird unter Gremienvorbehalt getroffen. Alle Bewerber werden über die Entscheidung informiert.
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