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Anlage 03 Erläuterungen_VKP.pdf

Vermessungstechnisches Kontrollprogramm an der Alt-Moabiter Brücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 14:26 (Europe/Berlin)

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Anlage 03

Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Erläuterungen und Randbedingungen

zu den Leistungen im

Vermessungstechnischen Kontrollprogramm (VKP)

  1. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der AN ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich und hat für eine geeignete Organisation zu sorgen. Er hat die Pflicht, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchführen zu lassen. Das im vermessungstechnischen Außendienst eingesetzte Personal ist in regelmäßigen Zeitabständen - mindestens jährlich - über den Inhalt und die Bedeutung der Allgemeinverfügung für die Durchführung und Sicherung von Vermessungsarbeiten im Verkehrsraum öffentlicher Straßen zu belehren. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 7/ 17.02.23 veröffentlicht. Die belehrende Person muss eine Qualifikation gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“ vorweisen können. Der Qualifikationsnachweis darf nicht älter sein als 5 Jahre. Diese Aufgabe kann der AN an einen Sicherheitsbeauftragten delegieren. Dieser muss die Durchführung der Arbeiten, insbesondere die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen überwachen, hierfür ausreichende Kenntnisse und Befugnisse besitzen.

Zu beachtende Sicherheitsrichtlinien:

 StVO Straßenverkehrsordnung

 RSA 21 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

 ZTV-SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

 GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften

 GUV-R 178: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

 BGI/GUV-I 8591 Warnkleidung

 GUV-V D30.1 Eisenbahnen

 GUV-V D33 Arbeiten im Bereich von Gleisen

 GUV-R 2150 Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

 Richtlinie 132.0118 Grundsätze der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der

Unfallverhütung; Arbeiten im Gleisbereich

 GUV-V C 5 Abwassertechnische Anlagen

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Anlage 03

  1. Technische Grundlagen Technische Vorschriften sind zu beachten:

 DIN 18710-1 Ingenieurvermessung Teil 1: Allgemein

 DIN 18710-4 Ingenieurvermessung Teil 4: Überwachung

 DIN 1076 Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung

  1. Objektbezogenes Festpunktfeld (OFF)

Es ist in unmittelbarer Nachbarschaft zu den zu beobachteten Objekten ein OFF mit hoher innerer Genauigkeit herzustellen. Dieses Festpunktfeld ist fest und dauerhaft zu vermarken. Die Punkte sollen nicht durch Objektdeformationen beeinflusst werden und sie sollen sich außerhalb desjenigen Bereiches befinden, der durch das Betriebsgeschehen Lage- bzw. Höhenveränderungen erfahren kann. Das Festpunktfeld soll mindestens so viele Punkte enthalten, dass bei evtl. Zerstörung einzelner Punkte das Festpunktfeld durch Bestimmung von Neupunkten nachverdichtet werden kann. Diese Punkte sind als ober- oder unterirdische Boden- sowie Bauwerkspunkte dauerhaft und ungefährdet, einfach auffindbar und durch Vermessungsmarken kenntlich zu machen. Die Vermarkungen sollen den Punkt in der Lage örtlich genau definieren und eine eindeutige Höhenbestimmung ermöglichen. Die Lagedefinition bezieht sich auf das Zentrum, die Höhendefinition bezieht sich auf Oberkante der Punkte. Abweichungen sind anzugeben. Die Punkte sollen möglichst auf öffentlichen Grundstücken liegen.

  1. Vermarkung des OFF

Die dauerhafte Vermarkung ist so anzulegen, dass von ihr keine Gefährdung ausgeht. Die Orte für Punkte am Boden sind so zu wählen, dass Vermessungsinstrumente zentrisch darüber aufgestellt werden können. Die Möglichkeit des Einsatzes satellitengestützter Messverfahren ist zu berücksichtigen. Der Verlauf unterirdischer Leitungen ist zu beachten. Die Zerstörung des Dichtungsaufbaues an Brücken bzw. Bauwerken ist zu unterlassen.

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Anlage 03

  1. Nummerierung der Punkte des OFF

Die Festpunkte erhalten zur Identifizierung innerhalb eines Auftrages eine Nummer, die sich aus der 5- stelligen Bauwerksnummer und im 10er Rhythmus fortlaufender vierstelliger Nummer aus dem Nummernbereich von 010 bis 990 besteht.

Beispiel:

08106.1010

08106.1020

08106.1990

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Anlage 03

  1. Lage-Bestimmung des OFF

Das OFF ist so anzulegen, dass bei den Messungen der Objektpunkte möglichst alle Festpunkte angezielt werden können. Für die Lagebestimmung des OFF sind alle Messverfahren zugelassen, mit denen eine Standardabweichung von 2mm erreicht werden kann. Verfahren und Instrumente sind so zu wählen, dass die Ergebnisse dem Prinzip der Nachbarschaft entsprechen und die geforderte Genauigkeit durch eine entsprechende Anzahl von Überbestimmungen gewährleistet wird. Es sind stets mindestens 2 Vollsätze in geometrisch sinnvoller Verteilung zu generieren (nachfolgend Beispielskizzen).

Der Anschluss an das übergeordnete Koordinatensystem ist durch SAPOS-Messungen herzustellen. Bei der Festlegung der Lagefestpunkte ist auf ausreichende Himmelsfreiheit zu achten. Der Netzentwurf ist mit dem AG abzustimmen.

Die äußere Netzgenauigkeit (Katastergenauigkeit) ist mit SAPOS entsprechend der AV SAPOS sicherzustellen. Für die innere Netzgenauigkeit des dauerhaft vermarkten OFF ist eine Standardabweichung (Lage) ≤ 2 mm zu garantieren.

Messungen sind so anzulegen, dass die Ergebnisse zuverlässig kontrolliert und die Koordinaten im einheitlichen Lagebezugssystem berechnet werden können. Für die Koordinatenberechnung des OFF sind die originären Messwerte wegen systematischer Fehlereinflüsse zu korrigieren. Die Berechnung der Lagekoordinaten ist grundsätzlich flächendeckend für das gesamte Netz unter Einbeziehung aller Messwerte durchzuführen. Alle Beobachtungen sind mit plausiblen Gewichtungen in die Netzausgleichung einzuführen. Alle Korrekturen und Reduktionen sind an die Beobachtungselemente anzubringen.

Die Ausgleichung ist zunächst als freie Netzausgleichung durchzuführen, um grobe Messfehler ermitteln und eliminieren zu können. Nachdem sichergestellt ist, dass keine erkennbaren groben Fehler in den Beobachtungen vorhanden sind, werden die vorläufig berechneten Koordinaten in die dynamische Ausgleichung einführt. Bei der dynamischen Ausgleichung wird in der Nullmessung eine Fehleranalyse der GNSS-bestimmten Koordinaten durchgeführt. Dabei sind die Standardabweichungen individuell zu vergeben. In den weiteren Folgemessungen dient die dynamische Ausgleichung der Festpunktanalyse. Werden bei den Festpunkten Standardabweichungen > 2 mm als Ausreißer erkannt, sind diese als Neupunkte mitzuführen. Ein Sigma der beweglichen Festpunkte ≈ 1 ist in der Nullmessung sowie in den Folgemessungen anzustreben. Anschließend sind die neu berechneten Koordinaten in die feste Ausgleichung zu überführen. In allen drei Ausgleichungen ist darauf zu achten, dass sich die Sigma-Werte der Richtungs- und Horizontalstreckenmessungen zwischen 0,7 und 1,3 befinden. Eine Standardabweichung des OFF von ≤ 2 mm ist zu garantieren.

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Anlage 03

  1. Höhen-Bestimmung des OFF

Die Messungen von mindestens 4 amtlichen Höhenfestpunkten zu dem OFF sind möglichst netzartig, in jedem Fall in Hin- und Rückmessung, anzulegen. Die Wahl des Verfahrens und der Messinstrumente zur Bestimmung der Höhen des OFF ist grundsätzlich freigestellt. Verfahren und Instrumente sind so zu wählen, dass die Ergebnisse dem Prinzip der Nachbarschaft entsprechen und die erforderliche Genauigkeit durch eine entsprechende Anzahl von Überbestimmungen gewährleistet wird. Die Ausgleichung ist zunächst als freie Netzausgleichung durchzuführen, um grobe Messfehler ermitteln und eliminieren zu können. Die dynamische Ausgleichung dient der Analyse grober Fehler in den Höhenanschlusspunkten. Ergeben sich bei den Anschlüssen des amtlichen Höhennetzes Abweichungen > 1 mm, sollen sie nicht verwendet oder als Neupunkt in die Netzausgleichung eingeführt werden. Ein Sigma der beweglichen Festpunkte ≈ 1 ist in der Nullmessung sowie in den Folgemessungen anzustreben. Anschließend sind die neu berechneten Höhen in die feste Ausgleichung zu überführen. In allen drei Ausgleichungen ist darauf zu achten, dass sich der Sigma-Wert der Höhendifferenzen zwischen 0,7 und 1,3 befinden. Eine Standardabweichung des OFF von ≤ 1mm ist zu garantieren.

  1. Lagebestimmung der Objektpunkte und Genauigkeiten

Die Zielweiten bei der Bestimmung der Objektpunktkoordinaten sollen nicht länger als 50m sein. Die feinen Bohrlöcher im Bolzentyp A sind für die Koordinatenbestimmung zu verwenden. Können diese nicht verwendet werden, ist dies zu vermerken. Die Bolzen Typ B haben ein 8mm Maschinengewinde, welches mit einem Mauerbolzenadapter (z.B. Leica 11RS-W oder gleichwertiges) direkt zu nutzen ist. Die Lage des Bolzens wird dann im Abstand von 100mm bestimmt.

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Anlage 03

  1. Alignement der Objektpunkte und Genauigkeiten

Die feinen Bohrlöcher im Top der Bolzen sind zu verwenden. Können diese nicht verwendet werden, ist dies zu vermerken. Die Alignementmessung hat unabhängig von der Lagemessung gemäß 3.2 zu erfolgen. Eine differenzierte Distanzmessung ist zugelassen.

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Anlage 03

  1. Übersichtsskizze der Objektpunkte

Dazu ist an Hand des mitgelieferten Messbolzenplanes eine unmaßstäbliche Übersichtsskizze mit einer Draufsicht, gegebenenfalls auch Ansicht der Lage der Objektpunkte am Bauwerk in DIN A4 maximal A3 zu erarbeiten. Die für die Bestimmung der p- und q-Werte festgelegte Bezugslinie (Bauwerksachse bzw. Messungslinie) ist mit Koordinaten einzutragen. Der p-Wert ist dabei die Abszisse und der q-Wert die Ordinate.

  1. Dokumentation der Objektpunkte

Für die Dokumentation der Objektpunkte ist für die Null- und Folgemessungen ein Erläuterungsbericht

anzufertigen.

Inhalt des Erläuterungsberichts gesamt:

  • Anzahl der Festpunkte im OFF, Besonderheiten bei Anlage

  • Lagenetz: - Beschreibung der Messanordnung der SAPOS-Messung,

  • Auswertung der Post-Processing-Messung (GPPS), RinexDaten,

  • freie, dynamische und feste Ausgleichung

  • Höhennetz: - Anzahl der angeschlossenen amtlichen Höhenfestpunkte

  • freie, dynamische und feste Ausgleichung, erzielte Genauigkeiten

  • Zustand und Vollständigkeit eingebauter Messbolzen

  • Besonderheiten bei der lage- und höhenmäßigen Bestimmung der Objektpunkte

(hierzu zählen nicht messbare Punkte, verwendete Adapter, Lattenschuh, trigonometrisch

bestimmte Höhen, Spannmaße usw.)

  • erzielte Lage- und Höhengenauigkeiten

  • Transformation auf bauwerksbezogene Achse

  • Prinzip der Kippungsmessung

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Anlage 03

Besondere Hinweise zur Sicherheit

Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden (Verkehrsbereich) und der eigentlichen Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).

Für die Durchführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, benötigen (Bau-) Unternehmen vor deren Beginn daher eine verkehrsrechtliche Anordnung der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung wird festgelegt:  wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,  ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,  ob und wie die Unternehmen gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Die Anordnungen sind zu befolgen.

Für die Beantragung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich von Stadttunneln, Ingenieurbauwerken und Maßnahmen kürzerer Dauer sowie Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Brunnenstr. 111 13355 Berlin Ansprechpartnerin: Fr. Damelang Tel.: 030/90254-7538 Petra.Damelang@SenUVK.berlin.de

Verkehrliche Anlagen der Deutsche Bahn AG

Beim Zutritt in Gleisanlagen unter Zugverkehr (auch in Betriebspausen) ist immer ein Sicherungsplan (SIPLA) zwingend notwendig. Über den e-Workflow der DB muss dazu vom ausführenden Unternehmen/ der Vermessungsfirma die Seite 1 des Sicherungsplanes ausgefüllt werden. Der 2. Teil des Sicherungsplanes wird durch die BzS (Bahnbetrieb zuständige Stelle) bearbeitet und das Sicherungsunternehmen füllt den 3. Teil aus, der dann durch die Sicherungsüberwachung geprüft wird. Die Bearbeitung dauert ca. 10 Tage. Die Fahrdienstleitung kann die mit Sicherungsplan im Gleis arbeitende Firma trotzdem aus Sicherheitsgründen aus dem Gleis schicken, wenn keine BETRA vorliegt. Darüber hinaus ist eine BETRA (Betriebs- und Bauanweisung) notwendig, wenn in den aktiven Verkehr eingegriffen werden muss. Die Erstellung und Genehmigung der BETRA durch die Deutsche Bahn dauert ca. 8 Wochen. Den Antrag stellt ein zertifizierter Sicherungsüberwacher.

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Anlage 03

Die Sicherungsfirma darf sich nicht selbst überwachen, daher wird ein Sicherungsüberwacher (auch als „4.2- er“ bezeichnet, Begrifflichkeit stammt aus dem Sicherungsplan) benötigt. Für die Sicherungsüberwachung im Bereich der DB AG besitzen u.a. folgende Firmen eine Zulassung:

Sicherungsüberwacher:

PBVI Planung / Bauüberwachung / Vermessung für Infrastruktur GmbH

(Ingenieurbüro mit der Funktion Bauüberwachung Bahn, bieten keine Sicherungsleistungen an, beauftragen die Sicherungsleistungen nicht) Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin Ansprechpartner: Hr. Patzig Tel.: 030 / 59009690 E-Mail.: info@pbvi.de

GIGA GmbH

(Planungsbüro mit Funktion Bauüberwachung Bahn, bieten keine Sicherungsleistungen an, beauftragen die Sicherungsleistungen nicht) Bornitzstraße 73-75, Haus D, 10365 Berlin Ansprechpartner: Hr. Schwarze Tel. 030 / 5779 9230 E-Mail.: zentrale@giga-gmbh.de

AEB Absicherung und Eisenbahnbau GmbH

(Ingenieurbüro mit Funktion Bauüberwachung Bahn, bieten keine Sicherungsleistungen an, beauftragen die Sicherungsleistungen nicht) Leberstraße 31, 10829 Berlin Ansprechpartner: Herr Meißner Tel.: 030/3083015-16 E-Mail.: info@aeb-deb.de

SSF Ingenieure AG | Beratende Ingenieure im Bauwesen

(Ingenieurbüro mit Funktion Bauüberwachung Bahn, bieten keine Sicherungsleistungen an, beauftragen selbst die Sicherungsleistungen) Schönhauser Allee 149, 10435 Berlin Ansprechpartner: Hr. Schulz Tel.: 030 / 44300716, 0172 / 7940077, 030 / 443000 (Sekretariat) E-Mail.: berlin@ssf-ing.de, mschulz@ssf-ing.de

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Anlage 03

GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH

(Ingenieurbüro mit Funktion Bauüberwachung Bahn, bieten keine Sicherungsleistungen an, beauftragen die Sicherungsleistungen nicht) Niederlassung Ost Fürstenwalder Poststr. 86, Haus 2 / 1. OG. Rechts, 15234 Frankfurt (Oder) Ansprechpartner: Hr. Kathke Tel.: 0335 / 40140301 E-Mail.: nl.ost@gbl-mbh.de, D.Kathke@gbl-mbh.de

Zur Absicherung im Bereich der DB AG besitzen u.a. folgende Sicherungsfirmen eine Zulassung:

Sicherungsunternehmen:

M&L Verkehrsunternehmen GmbH SüdOst Niederlassung Berlin Dr.- Peter-Jordanstr. 2, 02625 Bautzen Ansprechpartner: Raymon Schlingelhoff Tel.: 0151/ 18018488 E-Mail: nlberlin@ml-verkehrsunternehmen.de

RBD Bahndienstleistungen GmbH

Niederlassung Berlin / Brandenburg Kiefernweg 3, 14554 Seddiner See OT: Neu Seddin Ansprechpartnerin: Bärbel Gems Tel. 033205/ 268823, 0151/40244445 E-Mail: dispobln@rbd-bahndienstleistungen.de www.rbd-bahndienstleistungen.de

KUBE CON safety GmbH

Standort Magdeburg An der Halberstädter Chaussee 10, 39116 Magdeburg Ansprechpartner: Detlef Lüdemann Tel.: 0391 635 32 1, 0162/1093875 E-Mail: dispo.safetymd@kubecon.com www.kubecon.com

SGB Securitas Gleisbausicherung GmbH

Potsdamer Straße 88, 10785 Berlin Ansprechpartner: Christian Jacob Tel.: 030/814004516, 0173/6712375 E-Mail: jacob.christian@securitas.de, verbundanfrage-sgb@securitas.de https://www.securitas.de/solutions/baustellen/

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Anlage 03

Götz-Management-Holding AG

Hauptverwaltung Regensburg Hofer Straße 10, 93057 Regensburg Ansprechpartner: Nico Rethfeld Tel.: 039322/ 225833, 0173 5687675, 0941 6404-0 (Zentrale) E-Mail: n.rethfeld@goetz-fm.com, M.Schulz@goetz-fm.com, service@goetz-fm.com https://goetz-fm.com/dienstleistungen/bahnservice/

HSS Hertz Sicherung & Service GmbH

Alfred-Nobel-Straße 1, 16225 Eberswalde Ansprechpartner: Caroline Ring, Herr Lindt Tel.: 03334/8187300 Mail: info@hss-hertz.de

HWS-Wallow Wach- und Sicherungsdienst GmbH

Niederlassung in Bautzen Edisonstrasse 17, 02526 Bautzen Tel.: 03591-215932, 0170/ 4465203 Mail: gregor.zippler@hws-wallow-gmbh.de https://hws-wallow-gmbh.de

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Anlage 03

Verkehrliche Anlagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

BF-BS 21 -Vermessung Straßenbahn- IPLZ 16200, Besucheradresse: Nalepastraße 215-223; 12459 Berlin, Ansprechpartner: Clemens Karrasch, Sylke Rölleke Tel.: 030 / 2563 0794, 030 / 2563 0768 Sylke.Roelleke@bvg.de, Clemens.Karrasch@bvg.de

Für die Absicherung unserer Vorhaben im Bereich der BVG-Straßenbahn besitzt folgende Firma eine Zulassung durch die BVG:

Intraflex GmbH Rütlistraße 16 13407 Berlin Ansprechpartner: Herr Fechner Tel.: 0152/03748960 intraflex@gmx.de

AEB Absicherung und Eisenbahnbau GmbH Leberstraße 31 10829 Berlin Ansprechpartner: Herr Meißner Tel.: 030/3083015-16 info@aeb-deb.de

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