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LV_VKP_03826.xlsx

Vermessungstechnisches Kontrollprogramm an der Alt-Moabiter Brücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 14:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Tabelle1

Leistungsverzeichnis "Alt Moabiter Brücke"Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
Name und Anschrift des Bieters
Datum:
E-Mail:
VergabenummerMaßnahmenummer
IIIB2_03826_LHO_V_VKPIII_B2
Maßnahme
Vergaben III B 2
Leistung/CPV
VKP Alt Moabiter Brücke
Gelb markierte Felder sind vom Bieter auszufüllen!!!
Lfd. Nr.Beschreibung der LeistungMengeEinheitEinheitspreis €Gesamtpreis €
00Allgemeine Vorbemerkungen                                                                    Vermessungstechnisches Kontrollprogramm VKP an der Alt Moabiter Brücke in Berlin Mitte. Einbau von 6 Messbolzen Typ A und Durchführung von Null- und 1. Folgemessung Lage und Kippung. 3. Folgemessung Höhe, Nullmessung Lage und Kippung im Oktober 2026 und 4. FM Höhe und 1. FM Lage und Kippung im März 2027.
01Alt Moabiter Brücke - 3. FM Höhe, NM Lage und Kippung
HinweisBauwerk: Alt Moabiter Brücke - ASB-Nr.: 3446150a+b - BW-Nr.: 02016a+b                     Vor Beginn der örtlichen Messungen ist ein Messprogramm für das Objektbezogene Festpunktfeld (OFF) aufzustellen und mit dem AG abzustimmen. Die vollständige und fehlerfreie Abgabe der Ergebnisdokumentation der Messungen hat bis spätestens 2 Wochen nach durchgeführter Vermessung in digitaler Form zu erfolgen. Eventuelle Auffälligkeiten am Bauwerk sind dem AG sofort bekannt zu geben. Es ist ein Objektbezogenes Festpunktfeld (OFF) anzulegen. Siehe hierzu Anlage 3. Höhenbestimmung von 50 Objektpunkten, Lagebestimmung von 14 Objektpunkten und 1 Kippungsmessung.
01.01Ortsbesichtigung Durchführung einer Ortsbesichtigung durch AN.1Psch0
01.02Beschaffung von geodätischer Unterlagen Beschaffung von amtlichen Höhenfestpunkten durch AN.1Psch0
01.03Einholen von Genehmigungen durch AN Einholen der schriftlichen Betretungs- oder Befahrungsgenehmigungen für die Durchführung von Vermessungsarbeiten an Grundstücken, Bauwerken, Gewässern, Bahnanlagen u.a. gemäß Bundesfernstraßengesetz, Straßengesetz Berlin, Vermessungsgesetz Berlin auf privaten Nachbargrundstücken, Wald- und KGA-Wegen und die Erlaubnis, Vermessungsmarken anbringen zu dürfen.1Psch0
01.04Arbeits- und Gesundheitsschutz                                                                                                                   Für die Null-, 1. Folgemessung gilt: Die jeweils aktualisierten Fassungen der Regeln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und im Gleisbereich sind einzuhalten. Der AN bestätigt mit seiner Unterzeichnung des Vertrages, dass die mit den örtlichen Arbeiten betrauten Mitarbeiter auf die dort auftretenden Gefährdungen im Bereich von Straßen, Gleisen und Schächten hingewiesen werden, die örtlich tätigen Mitarbeiter auf die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingewiesen werden und dass der AN die Einhaltung der Regelungen zeitnah kontrolliert. Vor Beginn der Nullmessung: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG § 6 ff) zur Abwehr gegen die Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr und zum Schutz der eingesetzten Mitarbeiter und Verkehrsteilnehmer bei der Durchführung der örtlichen Arbeiten. Diese ist unaufgefordert nach Beauftragung durch den AN zu erstellen und zur Abstimmung an den AG zu übermitteln.1Psch0
01.05Die bei dieser Leistungserbringung zum Einsatz kommenden Instrumente (Typ und Nummer) sind zu benennen. Die bei dieser Leistungserbringung zum Einsatz kommenden Instrumente sind nach Vorgabe der Hersteller zu prüfen und zu justieren (Nivelliere vor jedem Einsatz - Totalstationen nicht älter als 1 Jahr) Die Prüfungen sind zu dokumentierten und an den AG zu übergeben.
01.06Folgende Bezugssysteme sind zu verwenden: Lage: Soldner Berlin, Netz 88 - EPSG 3068, Lagestatus 500 Höhe: Normalhöhe NHN (DHHN2016) - EPSG 7837, Höhenstatus 170
01.07Objektbezogenes Festpunktfeld (OFF)                                                            Das OFF ist dauerhaft zu vermarken. Es ist je ein Netzentwurf für Lage und Höhe anzufertigen und mit dem AG abzustimmen.1Psch0
01.08Vermarkung des OFF Das OFF ist dauerhaft wie folgt zu vermarken: Die Art der Vermarkung ist dem angrenzenden Gelände anzupassen. Siehe hierzu Anlage 3, Punkt 3 Die Festpunkte sind zu nummerieren, siehe hierzu Anlage 3, Punkt 5.1Psch0
01.09Vermarkungsmaterial Das Vermarkungsmaterial wird vom AN gestellt.1Psch0
01.10Lage-Bestimmung des OFF Die äußere Netzgenauigkeit (Katastergenauigkeit) ist mit SAPOS entsprechend der AV SAPOS sicherzustellen. Für die innere Netzgenauigkeit des dauerhaft vermarkten OFF ist eine Standardabweichung (Lage) ≤ 2 mm zu garantieren. Zwischen den Festpunkten sind terrestrische Messungen durchzuführen. Es sind stets mind. 2 Vollsätze in geometrisch sinnvoller Verteilung zu generieren Durchführung von freier und dynamischer Netzausgleichung. Siehe hierzu Anlage 03, Punkt 61Psch0
01.11Höhen-Bestimmung des OFF Der Anschluss an das Höhenbezugssystem ist über amtliche Höhenfestpunkte herzustellen. Die Höhen des OFF sind durch netzartige, unabhängige, geometrische Nivellements zu bestimmen. Freie, dynamische und Netzausgleichung unter Zwang. Die Standardabweichung (Höhe) des dauerhaft vermarkten OFF von ≤ 1 mm ist zu garantieren.1Psch0
01.12Dokumentation des OFF Für das OFF sind als Dokumentation zu liefern: 1.) Übersichtsplan mit topografischem Hintergrund, Luftbild im geeignetem Maßstab digital als .pdf. 2.) Einmessungsskizzen mit yxz-Koordinaten in DIN A4 digital als .pdf. 3.) Protokolle der Ausgleichungen für Lage und Höhe (freie, dynamische und feste Ausgleichung) in digital als .pdf. 4.) Koordinatenliste digital als ASCII. 5.) Erläuterungsbericht (siehe Anlage 23) in digital als .pdf.1Psch0
01.13Höhenbestimmung der Objektpunkte und Genauigkeit Die Objektpunkte der "Alt Moabiter Brücke" (siehe Anlage 02) erhalten einen Anschluss an das OFF. Bei den Messbolzen Typ B an den Pfeilern ist zur tachymetrischen Höhenbestimmung ein Reflektoradapter unter Verwendung des M8 Gewindes zu verwenden. Bei den beiden Messbolzen Typ A cup ist die Körnung oberhalb des Bolzenkopfes zu verwenden. Die Bestimmung der Höhen ist im Erläuterungsbericht für zukünftige Folgemessungen zu beschreiben und darzustellen. Sie sind mindestens in zwei unabhängigen Messungen zu bestimmen, wobei deren Differenz zwischen zwei Höhenwerten ≤ 2 mm zu sein hat. Die gemittelten Höhen der Objektpunkte sind in den Ergebnislisten (Anlage 20) zu dokumentieren. Die Ergebnislisten werden als Muster vom AG gestellt (Anlage 20).1Psch0
01.14Lagebestimmung der Objektpunkte und Genauigkeit Die Objektpunkte der "Alt Moabiter Brücke" (siehe Anlage 02) erhalten einen Anschluss an das OFF. Sie sind mindestens in zwei unabhängigen, terrestrischen Messungen zu bestimmen, wobei die Differenz zwischen den beiden Koordinatenwerten ≤ 2 mm zu sein hat. Es sind stets mind. 2 Vollsätze in geometrisch sinnvoller Verteilung zu generieren. Bei Messbolzen (Typ B) ist zur Lagebestimmung ein Reflektoradapter unter Verwendung des M8 Gewindes zu verwenden. Sollte kein M8-Gewinde vorhanden sein, ist die Körnung oberhalb des Bolzenkopfes zu verwenden. Die gemittelten Koordinaten der Objektpunkte werden auf eine örtliche Achse bzw. Messungslinie, die sich auf das Bauwerk bezieht, transformiert. Die Achse bzw. Messungslinie wird vom AN so gewählt, dass positive Abszissen- und Ordinatenwerte bestimmt werden (1. Quadrant). Die daraus resultierenden Werte (Abszisse p und Ordinate q) werden in Ergebnislisten dokumentiert. Die Ergebnislisten werden als Muster vom AG gestellt (Anlage 20).1Psch0
01.15Alignement der Objektpunkte und Genauigkeit Bei den Objektpunkten der "Alt Moabiter Brücke" (siehe Anlage 02) wird die Kippung des Bauwerkes durch Alignement oder Distanzmessung bestimmt. (siehe Anlage 03) Eine Ableitung aus der Messung entsprechend Punkt 9, Bsp. 1 ist nur in Ausnahmefällen zulässig und ist im Erläuterungsbericht gesondert zu beschreiben und zu begründen. Diese Art der Kippungsbestimmung trifft z.B. dann zu, wenn keine direkte Sicht zu beiden Messbolzenpaaren besteht (z. B. durch Lärmschutzwand getrennt) oder andere Behinderungen vorliegen. Die lotrecht übereinanderliegenden Messpunkte sind als Einheit zu betrachten. (z.B. an Widerlagern, Stützwänden, Pfeilern) Es sind die relativ ermittelten Differenzen der beiden Bolzen in Querrichtung zum Widerlager, zu Stützwänden, Pfeiler zu bestimmen. Die Werte sind mindestens in zwei unabhängigen Messungen zu bestimmen. Die Differenz zwischen den beiden Messwerten soll ≤ 1 mm sein. Die ermittelten Werte sind in Ergebnislisten zu dokumentieren. Die Ergebnislisten werden als Muster vom AG gestellt (Anlage 20).10
01.16Übersichtsskizze der Objektpunkte Eine Übersichtsskizze der Objektpunkte wird vom AN angefertigt. Ein Muster (Anlage 21 und 22) wird vom AG gestellt.1Psch0
01.17Dokumentation der Objektpunkte Für die Dokumentation der Objektpunkte sind zu liefern: 1.) Die Auswertung der Messergebnisse in Ergebnislisten (Höhe, Lage) digital als .xlsx und pdf. 2.) Die gemittelten Koordinaten der Objektpunkte digital als ASCII. 3.) Protokoll der Transformation der Lagekoordinaten auf die bauwerksbezogene Achse digital als .pdf. 4.) Protokolle der Messdaten der Nivellements und terrestrischen Messungen digital als .pdf. 5.) Ein Erläuterungsbericht digital als .pdf.1Psch0
01.18Qualitätssicherung Der AG versteht unter einer hohen Qualität der Leistung die vollständige Erbringung und Einhaltung aller in dieser Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Hinweisen getroffen Vorgaben zum vertraglich vereinbarten Termin. Zur Erlangung einer hohen Qualität führt der AN eine bürointerne Kontrolle der Qualität nach dem 4-Augenprinzip durch einen Ingenieur durch. Die Qualitätskontrolle ist zu dokumentieren und mit der Endlieferung der Daten an den AG zu übergeben. Mit seiner Unterschrift auf dem Kontrollprotokoll zur Qualitätssicherung und auf den Plänen sichert der AN die vollständige und richtige Ausführung der gesamten Leistung zu. Dieser Leistungsteil ist nicht zu vergüten, wenn trotz Durchführung der Qualitätskontrolle die Leistung unvollständig oder fehlerhaft ist.1Psch0
01.19Besondere Leistungen Nullmessung Vor Beginn der Nullmessung müssen 6 Messbolzen Typ A in das Bauwerk "Alt Moabiter Brücke" eingebracht werden (siehe Anlage 02). Hierzu wird nach Zuschlagserteilung ein Ortstermin vereinbart und die erforderlichen Messbolzen vom AG an den AN übergeben. Der Einbau der Messbolzen hat mit Epoxidharzmörtel zu erfolgen. Der Einbau der Messbolzen hat mit Epoxidharzmörtel zu erfolgen. Hier hat sich bei anderen Projekten der Injektionsmörtel "WIT-VM 250" von Würth bewährt. Es können aber vergleichbare Produkte verwendet werden. Alle neu gesetzten Messbolzen sind eigenständig zu nummerieren.1Psch0
Alt Moabiter Brücke - 4. FM Höhe, 1. FM Lage und Kippung
HinweisDurchführung von 1 Folgemessung. Die Folgemessung soll im März 2027 durchgeführt werden. Das vorhandene Objektbezogene Festpunktfeld (OFF) und die in das Bauwerk eingebauten Objektpunkte sind auf Vollständigkeit und Unversehrtheit gegenüber der Vormessung hin zu prüfen. Das OFF ist ggf. wieder zu vervollständigen. Der AG ist darüber in Kenntnis zu setzen. Höhenbestimmung von 50 Objektpunkten, Lagebestimmung von 14 Objektpunkten und 1 Kippungsmessung.
01.20Objektbezogenes Festpunktfeld (OFF)                                                        Das vorhandene OFF ist auf Vollständigkeit und Unversehrtheit hin zu prüfen. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass einzelne Punkte des OFF durch Entfernung, Überbauung, Beschädigung oder sonstige räumliche Veränderung nicht mehr zu nutzen sind, ist das OFF durch Neuvermarkung und Punktbestimmung wieder zu vervollständigen. Die weitere Vorgehensweise entspricht dann den Vorgaben in Anlage 03, Punkte 3 bis 7. Die Kosten der Wiederherstellung sind dem AG nachträglich zu benennen.1Psch0
01.21Kontrolle Lage-Bestimmung des OFF bei FM Zwischen den Festpunkten sind terrestrische Messungen durchzuführen, Objektpunkte sind einzubinden. Ergeben sich bei der dynamischen Ausgleichung Fehler > 2 mm, ist der Festpunkt als Neupunkt einzuführen und neu zu bestimmen. Die geänderte Festpunktkoordinate ist zu dokumentieren. Standardabweichung (Lage) des dauerhaft vermarkten OFF von ≤ 2 mm ist zu garantieren.1Psch0
01.22Kontrolle Höhen-Bestimmung des OFF bei FM Höhen des OFF sind durch netzartige, geometrische Nivellements zu kontrollieren, Objektpunkte sind einzubinden. Ergeben sich bei der dynamischen Ausgleichung Fehler > 1 mm, ist der Festpunkt als Neupunkt einzuführen und neu zu bestimmen. Die geänderte Höhe des Festpunktes ist zu dokumentieren. Die Standardabweichung (Höhe) des dauerhaft vermarkten OFF von ≤ 1 mm ist zu garantieren.1Psch0
01.23Dokumentation des OFF Für das OFF sind als Dokumentation zu liefern: 1.) Protokolle der Ausgleichungen für Lage und Höhe (freie, dynamische und feste Ausgleichung) digital als pdf. 2.) Die Koordinatenliste der Festpunkte digital als ASCII. 3.) Erläuterungsbericht digital als pdf.1Psch0
01.24Höhenbestimmung der Objektpunkte und Genauigkeit Die Objektpunkte erhalten einen Anschluss an das OFF. Bei den Messbolzen Typ B an den Pfeilern ist zur tachymetrischen Höhenbestimmung ein Reflektoradapter unter Verwendung des M8 Gewindes zu verwenden. Bei den beiden Messbolzen Typ A cup ist die Körnung oberhalb des Bolzenkopfes zu verwenden. Die Bestimmung der Höhen ist im Erläuterungsbericht für zukünftige Folgemessungen zu beschreiben und darzustellen. Sie sind mindestens in zwei unabhängigen Messungen zu bestimmen, wobei deren Differenz zwischen zwei Höhenwerten ≤ 2 mm zu sein hat.                                                                                                              Die gemittelten Höhen der Objektpunkte sind in den Ergebnislisten (Anlage 20) mit Gegenüberstellung zur Null- und vorherigen Messung zu dokumentieren. Die Ergebnislisten (Anlage 20) liegen dem AN vor.1Psch0
01.25Lagebestimmung der Objektpunkte und Genauigkeit Die Objektpunkte erhalten einen Anschluss an das OFF. Sie sind mindestens in zwei unabhängigen, terrestrischen Messungen zu bestimmen, wobei die Differenz zwischen den beiden Koordinatenwerten ≤ 2 mm zu sein hat. Es sind stets mind. 2 Vollsätze in geometrisch sinnvoller Verteilung zu generieren. Bei Messbolzen (Typ B) ist zur Lagebestimmung ein Reflektoradapter unter Verwendung des Gewindes zu verwenden. Sollte kein M8-Gewinde vorhanden sein, ist die Körnung oberhalb des Bolzenkopfes zu verwenden. Die gemittelten Koordinaten der Objektpunkte werden auf eine örtliche Achse bzw. Messungslinie, die sich auf das Bauwerk bezieht, transformiert. Die Achse bzw. Messungslinie liegt dem AN vor. Die daraus resultierenden Werte (Abszisse p und Ordinate q) werden in Ergebnislisten mit Gegenüberstellung zur Null- und vorherigen Messung dokumentiert. Die Ergebnislisten (Anlage 20) liegen dem AN vor.1Psch0
01.26Alignement der Objektpunkte und Genauigkeit Bei den Objektpunkten wird die Kippung des Bauwerkes durch Alignement oder Distanzmessung bestimmt. (siehe Anlage 03) Eine Ableitung aus der Messung entsprechend Punkt 9, Bsp. 1 ist nur in Ausnahmefällen zulässig und ist im Erläuterungsbericht gesondert zu beschreiben und zu begründen. Diese Art der Kippungsbestimmung trifft z.B. dann zu, wenn keine direkte Sicht zu beiden Messbolzenpaaren besteht (z. B. durch Lärmschutzwand getrennt) oder andere Behinderungen vorliegen. Die lotrecht übereinanderliegenden Messpunkte sind als Einheit zu betrachten. (z.B. an Widerlagern, Stützwänden, Pfeilern) Es sind die relativ ermittelten Differenzen der beiden Bolzen in Querrichtung zum Widerlager, zu Stützwänden, Pfeiler zu bestimmen. Die Werte sind mindestens in zwei unabhängigen Messungen zu bestimmen. Die Differenz zwischen den beiden Messwerten soll ≤ 1 mm sein. Die ermittelten Werte sind in Ergebnislisten zu dokumentieren. Die Ergebnislisten werden als Muster vom AG gestellt (Anlage 20).1Psch0
01.27Dokumentation der Objektpunkte Für die Dokumentation der Objektpunkte sind zu liefern: 1.) Die Auswertung der Messergebnisse in Ergebnislisten (Höhe, Lage) digital als .xlsx und pdf. 2.) Die gemittelten Koordinaten der Objektpunkte digital als ASCII. 3.) Protokoll der Transformation der Lagekoordinaten auf die bauwerksbezogene Achse digital als .pdf. 4.) Protokolle der Messdaten der Nivellements und terrestrischen Messungen digital als .pdf. 5.) Ein Erläuterungsbericht digital als .pdf.1Psch0
01.28Qualitätssicherung Der AG versteht unter einer hohen Qualität der Leistung die vollständige Erbringung und Einhaltung aller in dieser Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Hinweisen getroffen Vorgaben zum vertraglich vereinbarten Termin. Zur Erlangung einer hohen Qualität führt der AN eine bürointerne Kontrolle der Qualität nach dem 4-Augenprinzip durch einen Ingenieur durch. Die Qualitätskontrolle ist zu dokumentieren und mit der Endlieferung der Daten an den AG zu übergeben. Mit seiner Unterschrift auf dem Kontrollprotokoll zur Qualitätssicherung und auf den Plänen sichert der AN die vollständige und richtige Ausführung der gesamten Leistung zu. Dieser Leistungsteil ist nicht zu vergüten, wenn trotz Durchführung der Qualitätskontrolle die Leistung unvollständig oder fehlerhaft ist.1Psch0
Gesamtpreis (Netto)0
zzgl. MwSt.0.190
Gesamtpreis (Brutto)0
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