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Datenschutzkonzept_Befahrung_2027.pdf

Vermessungstechnische Befahrung des öffentlichen Straßennetzes in Hamburg 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 09:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: fbhh-evergabe.web.hamburg.de

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Datenschutzkonzept zur Ausschreibung von

360° Panoramabildern mit Laserscan

für öffentlichen Straßen

in der Freien und Hansestadt Hamburg

Datenverarbeitung Folgende Daten werden aus dem fahrenden Erfassungsfahrzeug erfasst und weiterverarbeitet:

360° Panoramabilder:

  • Kamerabilder des Straßenraums
  • Personenbezogenen Daten wie z. B. Gesichter und Nummernschilder werden automatisiert durch den Auftragnehmer verpixelt

LiDAR-Punktwolken:

  • Laserscan-Erfassung des Straßenraums
  • Punktwolke, Koordinaten (x,y,z), Intensität

Die Daten und Bilder werden nicht veröffentlicht, sondern nur innerhalb der FHH der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlage Grundlage der ggf. nicht gänzlich auszuschließenden Erfassung personenbezogener Daten bildet der Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 4 HmbDSG in Verbindung mit § 1 HmbVermG. Zusätzlich bildet die Digitalstrategie für Hamburg, die rechtliche Grundlage der Befahrung.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sind einzuhalten. Um den Belangen des Datenschutzes Rechnung zu tragen, ist ein Vertrag zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 28 DSGVO abzuschließen. Es ist sicherzustellen, dass die gelieferten Daten innerhalb des Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg im Sinne des Datenschutz-

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Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Kodex für Geodatendienste des Vereins Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) erhoben werden.

Darstellung der technischen Aspekte Es werden Aufnahmen von georeferenzierten 360° Panoramabildern im Abstand von 5 m und einer durchschnittlichen Standardabweichung von 10 cm erzeugt.

Aufgenommen werden öffentliche Straßen, die:

  1. vom Kunden als digitale Straßenachsen bereitgestellt werden
  2. frei befahrbar sind (öffentliche Straßen),
  3. befestigt sind (geschlossene Fahrbahndecke auf Straßen),
  4. mit einem Fahrzeug von mindestens 2,20 Meter Breite und 2,60 Meter Höhe befahrbar sind.

Die Aufnahmen der Straßen werden mit einer einfachen Fahrt auf einer der Fahrspuren angefertigt. Straßen mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung oder mit einer natürlichen Fahrbahntrennung (z. B. Bäume) werden auf einer Fahrspur in jede Richtung aufgenommen. Bei Fahrbahnen mit drei oder mehr Fahrspuren in jede Fahrtrichtung werden auf der jeweils äußersten rechten und linken Fahrspur Aufnahmen erstellt.

Folgende Bereiche werden standardmäßig nicht aufgenommen:

  1. Parkplätze auf privaten Grundstücken,
  2. Parkhäuser,
  3. Privatstraßen

Datenverarbeitungsschritte:

  1. Für jeden Aufnahmeort wird eine Position im System erstellt.
  2. Das System erfasst mehrere einzelne Bilder pro Aufnahmestandort. Diese einzelnen Bilder werden zu einem parallaxenfreien Panoramabild „zusammengesetzt“.
  3. Um die Datenschutzbestimmungen einzuhalten, werden Gesichter und Kfz- Kennzeichen in jedem Panoramabild unkenntlich gemacht.
  4. Panoramabilder sind äußerst genau bei der Berechnung der genauen Panoramabild- Positionen. Von den anfänglich berechneten Positionen werden mehrere Anpassungen durchgeführt, um die relative Positionsgenauigkeit zu verbessern.
  5. Der letzte Schritt ist die Verarbeitung der LiDAR-Daten zu 360° Panoramabildern und einer LiDAR-Punktwolkendatei.

Die fertig prozessierten Bild- und LiDAR-Daten (personenbezogene Bilddaten verpixelt) sowie die daraus abgeleiteten Produkte werden dem LGV zur Verfügung gestellt.

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Darstellung der organisatorischen Aspekte Die Durchführung der Befahrung wird durch den fachlich zuständigen Fachbereich des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung koordiniert und begleitet. Die Daten werden in der Infrastruktur des Auftragnehmers verarbeitet und nach erfolgter Prozessierung dem LGV zugänglich gemacht. Die abgeleiteten Objektdaten werden dem LGV zur Verfügung gestellt und in der Infrastruktur der FHH (Dataport) weitergenutzt.

Alle Eigentums- und Nutzungsrechte an den erhobenen Daten und Bildern liegen beim Auftraggeber. Vergleichbare Regelungen im Sinne eines unbefristeten und uneingeschränkten Nutzungsrechts für alle erhobenen Daten und Bilder können ebenfalls angeboten werden.

Es muss gewährleistet sein, dass die erhobenen 360°Panoramabildern und LiDAR- Punktwolken auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel für eine potenzielle weitere Vergabe für die Auswertung von Objekten1 (z.B. Verkehrszeichen) genutzt werden können.

Technisch Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene Daten (Gesichter und KFZ-Kennzeichen) sind vor der Übergabe an den Auftraggeber oder weiterer Nutzer unkenntlich zu machen. Gemäß diesen Anforderungen sollte die Verpixelungsrate bei 100 % liegen. Sie muss jedoch mindestens bei 95% liegen, außerdem wird eine Meldefunktion zur Nachverpixelung, aus dem Webviewer heraus, gefordert. Die Aufnahme und Verwaltung der Meldungen übernimmt der Auftragnehmer. Werden im Rahmen dieses Auftrages, inklusive des Bereitstellungszeitraumes, Nachverpixelungen erforderlich, müssen die entsprechenden Bereiche in den Panoramabildern durch den Auftragnehmer binnen zwei Wochen unkenntlich gemacht werden. Anfallende Aufwendungen hierfür sind durch den Auftragnehmer in der Angebotsposition einzukalkulieren.

Im Rahmen der Hosting-Lösung sind folgende Maßnahmen zu erfüllen:

• Es muss eine Benutzerverwaltung hinterlegt sein, die die Einrichtung von Zugriffsberechtigungen erlaubt. • Die Software muss über eine Funktion zur Online-Benachrichtigung unverpixelter Gesichter und Kennzeichen verfügen und es muss ein Verarbeitungsprozess zur Nachverpixelung via Online Benachrichtigung nachgewiesen werden. • Die erhobenen Daten, Bilder und der Viewer sollen durch den Auftragnehmer gehostet und allen Mitarbeitern der FHH inklusive der öffentlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können. Die gleichzeitige Nutzung von mindestens 100 Nutzern muss gewährleistet sein.

1 Bei zukünftigen Auswertungen sind personenbezogene Daten nicht betroffen.

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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

• Die gehosteten Daten sollen auf Servern liegen, die sich ausschließlich in der Europäischen Union, dem Europäischem Wirtschaftsraum oder einem sicheren Drittstaat im Sinne von Artikel 45 DSGVO befinden.

Mit dem Angebot ist vom Anbieter ein Datenschutzkonzept vorzulegen aus dem ersichtlich ist, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze gemäß Art. 5 DSGVO bei den vom Auftragnehmer durchgeführten Verarbeitungen gewährleistet wird.

Ansprechpartner für Fragen zu dem Projekt André Schwark (befahrungsdaten@gv.hamburg.de)

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg

Vertreten durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Datenschutzbeauftragter Anna Thalmann (datenschutz@bsw.hamburg.de)

Datenschutzbeauftragter der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung