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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme:
Leistung: Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027
Vergabe-Nr.: ÖA-LGV-16/2026
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Deutschland
28.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
02_HmbVgRL_Aufforderung Angebotsabgabe_01_2024................................................................................ 3
Leere Seite............................................................................................................................................... 7
04_HmbVgRL_Eignungsvordruck 10_2023..................................................................................................... 8
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer......................................................................................................... 8
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)....................................... 8
- Fachkunde............................................................................................................................................ 9
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol 9
- Leistungsfähigkeit................................................................................................................................. 9
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werde. 9
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol 9
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.. 10
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht............ 10
- Ausschlussgründe................................................................................................................................ 11
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 G... 11
- Ausführungsbedingungen.................................................................................................................... 11
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes 11
Leere Seite............................................................................................................................................... 14
05_HmbVgRL_Angebot_03_2024................................................................................................................... 15
Bezeichnung der Teilleistungen............................................................................................................... 16
06 HmbVgRL_Bewerbungsbedingungen (BWB)_01_2025............................................................................. 18
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 18
Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 18
-
Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 18
-
Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 18
-
Angebote...................................................................................................................................... 18
-
Nebenangebote............................................................................................................................ 19
-
Unteraufträge............................................................................................................................... 20
-
Bietergemeinschaften................................................................................................................... 20
-
Eignung........................................................................................................................................ 20
-
Losentscheid................................................................................................................................ 20
-
Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 20
-
Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 20
07_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_01_2024................................................................. 21
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 21
-
Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 21
-
Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 21
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-
Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 21
-
Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 21
-
Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 22
-
Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 22
-
Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 22
-
Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 22
-
Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 22
-
Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 23
-
Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 23
-
Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 23
-
Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 23
-
Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 23
12_HmbVgRL_Bietergemeinschaft_11_2021.................................................................................................. 24
03_HmbVgRL_DSGVO-Information_11_2022................................................................................................. 25
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 25
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 25
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 25
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 26
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 26
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 27
7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 27
5-330_Eigenerklärung Tariftreue + Mindestlohn_01 2020.pdf......................................................................... 28
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 29
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 32
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 33
Anlagen.................................................................................................................................................................... 34
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | ÖA-LGV-16/2026 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Maßnahme Nummer | |
| Auftragsbezeichnung | Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027 |
| Auftragsbeschreibung | Im Jahr 2021 wurde erstmals das gesamte öffentliche Straßennetz vermessungstechnisch befahren. In den Jahren 2023 und 2025 erfolgten erneute Befahrungen. Die dabei gewonnenen Daten ergänzen und aktualisieren den bestehenden Datenbestand der FHH und haben sich seitdem als wertvolles Geodatenprodukt etabliert. Sie führen zu spürbaren Vorteilen und Vereinfachungen in Verwaltungs-, Planungs-, Abstimmungs- und Aktualisierungsprozessen. Um diese Mehrwerte auch künftig kontinuierlich und verlässlich zu sichern sowie weiter zu optimieren, ist für das Jahr 2027 eine erneute Befahrung vorgesehen. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 21109 Hamburg |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 40%: 60% | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Nein |
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Werkvertrag
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 28.09.2026 |
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ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 29.10.2026 10:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 21.10.2026 10:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 31.12.2026 |
| Versand Vorabinformation | 10.11.2026 |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 21.10.2026 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe
[Name und Anschrift der Vergabestelle]
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
[Name/Firma und Anschrift des Bieters]
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES Angebots
Vergabeverfahren: Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027 Verfahrensnr: ÖA-LGV-16/2026 Art der Leistung: Dienstleistung Ort der Leistung: Hamburg Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist): 29.10.2026 , 10:00:00 Uhr Ende der Bindefrist: 31.12.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BWB).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Leistungsbeschreibung Vordruck Eignung Vordruck Angebot Bewerbungsbedingungen (BWB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) DSGVO-Information
- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind beigefügt.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht und können von dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abgerufen werden. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu beschaffen (Nr. 1.2 BWB).
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 1 von 5 3
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 2. Bieterkommunikation Zu diesem Vergabeverfahren werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der e- Vergabe ("Kommunikation mit der Vergabestelle") innerhalb der Frist für die Einreichung von Bieterfragen gestellt werden. Frist für Bieterfragen: 21.10.2026 1 0:00 Uhr Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Auskünfte inkl. aller Anlagen werden zeitnah über die Bieterkommunikation der e-Vergabe veröffentlicht bzw. dem Bieter auf an- derem Wege zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis zur e-Vergabe: Ein Bieter kann durch Auswahl der Funktion „Nachricht bestellen“ in der e-Vergabe veranlassen, eine Kurzinformation über eine Auskunftserteilung zu erhalten. Ansonsten hat der Bieter etwaige Aufkunftserteilungen selbst nachzuverfolgen.
- Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterla- gen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Die elektronische Einreichung erfolgt durch das Hochladen in den Bieterassistenten der e-Vergabe.
Vordruck Eignung
Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV und § 7 HmbVgG).
Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 50 VgV).
Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.
- Losaufteilung
keine Losaufteilung Angebote sind zulässig für ein Los für mehrere Lose für alle Lose
Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 2 von 5 4
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. zugelassen. nur zugelassen für
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).
-
Unteraufträge (Nachunternehmer) Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustim- mung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck Eignung zu machen (Nr. 2). Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO). Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.
-
Angebotsabgabe Um die Leistungsausführung anzubieten, füllen Sie bitte den Vordruck Angebot mit allen erforderlichen Anlagen aus. Reichen Sie diese Unterlagen ausschließlich wie folgt ein:
- bis zum Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist, s.o.)
- versehen mit Name/Firma und Anschrift sowie dem genau bezeichneten Vergabeverfahren
- bei der Vergabestelle:
- über den elektronischen Bieterassistenten der e-Vergabe. Hinweis: Der Zugang zur e-Vergabe steht Ihnen kostenlos unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung. Zur wirksamen Angebotsunterzeichnung genügt es, wenn Sie im letzten Schritt den Vor- und Zunahmen der zeichnungsberechtigten Person eintragen. Es werden nur Angebote akzeptiert, die der vorstehend geforderten Form entsprechen.
- Angebotswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).
Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zu- schlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 3 von 5 5
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe Preiskriterium: Preis Gewichtung 40 % Hinweis: Der Preis (EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbes. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Rege- lungen, Gleitklauseln.
Angebote für einen Abzug von Skonto werden zugelassen
nach Leistungserfüllung oder Abnahme sowie Eingang einer prüfbaren Rechnung. Zugelassene Skon- toangebote sind vom Bieter im Vordruck Angebot einzutragen; nur sie werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Angebote für Skontoabzug werden nicht zugelassen.
Angebote, die unaufgefordert Skonto anbieten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Qualitätskriterien:
qualitative Zuschlagskriterien Gewichtung 60 % Gewichtung % Gewichtung %
Summe: 100 % Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit jeweiliger Gewichtung berücksichtigt:
Gewichtung % Gewichtung % Gewichtung %
Summe: 100 %
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.
-
Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben (gilt nicht für EU-Vergabeverfahren) Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird der Zuschlag auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt. Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt. Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen. Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
-
Fristen und Termine Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin s.o.) können die Angebote geändert werden; das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot. Vom Einreichungstermin bis zum Ende der Bindefrist (s.o.) ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4 von 5 Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 6
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe
- Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 5 von 5 7
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Eignungsvordruck
Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO oder § 48 VgV
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027 Vergabe-Nr.: ÖA-LGV-16/2026 Verfahrensart (§ 8 UVgO; § 14 VgV): O ffenes Verfahren (EU)
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer Dieser Vordruck enthält die erforderlichen Eigenerklärungen für den vorläufigen Nachweis über die Eignungs- anforderungen (Nr. 1-2), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 3) und die geforderten Ausführungsbe- dingungen (Nr. 4).
Der Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) gibt die geforderten Eigenerklärungen mit Einreichung dieses Vordrucks bei der Vergabestelle ab und macht ggf. weitere Angaben durch Ankreuzen oder Eintragung (siehe jeweils die Bearbeitungshinweise). Er bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift oder Namensangabe am Ende des Vordrucks. Er muss den Vordruck mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) bei der Vergabe- stelle einreichen.
Hinweis: Wird der Vordruck im Namen einer Bietergemeinschaft (siehe § 32 UVgO oder 43 VgV) abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4-5 für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Vergabestelle wird die Eigenerklärungen vor der Zuschlagserteilung ggf. durch entsprechende Registerabfragen verifizieren. Auch muss der Teilnehmer die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zur Bestätigung seiner Eigenerklärungen fristgerecht vorlegen (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen; siehe dazu den Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe). Auf gesonderte Anforderung muss ein Teilnehmer auch alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen für seine Nachunternehmer vorlegen.
Hinweis: Teilnehmer mit Sitz im Ausland legen jeweils vergleichbare Nachweise vor. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur in deutscher Übersetzung berücksichtigt.
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)
• Angaben bei Präqualifizierung:
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqua- lifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Eine Präqualifizierung besteht nein
ja Ich/Wir nehme/n an folgendem Präqualifikationssystem teil:
Die PQ-Nummer und der dazugehörige Code lauten:
Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Nr. 4) blei- ben weiterhin vorzulegen. • Angaben für Registerabfragen: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.) Unternehmen (Firma/Name, Sitz/Postanschrift, Rechtsform):
Eignung – 10/2023 1 von 7 8
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer: (s. Nr. 1) oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): (falls vorhanden)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Fachkunde
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer. • Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitglied- schaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
- Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitä- ten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!)
Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen. • Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol- gende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen. Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt: Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.
Eignung – 10/2023 2 von 7 9
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Zur Bestätigung werden geeignete Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei / Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbare Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:
Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes:
(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eig- nungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.) • Zulässigkeit der Eignungsleihe Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge- schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):
• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):
Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):
Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Eignungsleiher eignungsrelevanter Leistungsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).
Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder §47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Eignung – 10/2023 3 von 7 10
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:
(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
a.) Ausschlussgründe nach dem GWB
Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.
Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unterneh-mens wieder herstellen (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme be-nennen):
Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben
Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
- Ausführungsbedingungen
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:
• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)
Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten
Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen. nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge- bunden ist: nach folgendem Tarifvertrag: (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.
Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie ver- gleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be- schäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§10 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhal- ten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
• Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG Die Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG umfasst folgende Warengruppen: 1.Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2.Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3.Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4.Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5.Spielzeuge 6.Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7.Natursteine 8.Produkte mit Materialanteilen aus Nr.2-4, soweit überwiegend Materialien aus einer Warengruppe
Die Leistungsausführung betrifft eine oder mehrere der vorgenannten Warengruppen. Ich/wir vereinbaren als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):
Soweit die Leistungsbeschreibung dies verlangt, wird die Lieferung fair gehandelte Produkte betreffen (§ 3a Abs. 4 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. Gütezeichen):
• Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.
Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung. Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich: Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist. Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:
Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.
Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen An- forderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Sonstige Anforderungen Mit der Unterschrift unter dieses Formular, erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:
- die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
-
Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
-
Angaben zur Statistik • Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehllung- 2003/361 zu KMUs
• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.
• Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
ja nein Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Aus-schluss vom Wettbewerb führen kann.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe Hinweis unten –
Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das eVerga- besystem oder per E-Mail abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
[Name/Firma und Anschrift des Bieters]
[Name und Anschrift der Vergabestelle]
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
ANGEBOT
Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027 Vergabeverfahren:
ÖA-LGV-16/2026
Vergabeart und -Nr.:
Leistung: Dienstleistung
Vertragsdauer:
Bindefrist endet am: 31.12.2026
Anlagen (Optional) (vom Bieter auszufüllen):
Vordruck Eignung Vordruck Bietergemeinschaft
- Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Anlagen beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Festpreisen (Nr. 3) an. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein, aber keine Umsatzsteuer. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung Angebotsabgabe) gebunden.
Bestandteile dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die 2. folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: die Leistungsbeschreibung die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
- Preise Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen vom Festpreis abgezogen. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.
3.1 Die Preise sowie ggf. gewährte Preisnachlässe sind in der gesondert beigefügten Anlage einzutragen; diese Anlage ist Bestandteil des Angebots. 3.2 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl 3.3 Skonto:
Die Zulassung oder Nichtzulassung von Skontoabzügen im Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe wurde beachtet. Mir/Uns ist bekannt, dass nur vom Auftraggeber geforderte Skontoabzüge bei der Angebotswer- tung beachtet werden dürfen und ein unaufgefordertes Angebot von Skonto zum Angebotsausschluss führt. Dies vorausgeschickt, gewähre(n) ich/wir nach Leistungserfüllung bzw. Abnahme sowie Eingang einer prüf- baren Rechnung kein Skonto
oder
Hinweis: Durch den Bieter ist hier lediglich die Prozentzahl des Skontos einzutragen. Die Anzahl der Kalendertage ist durch die Vergabestelle einzutragen.
% Skonto bei Zahlung innerhalb von Kalendertagen.
Erklärungen zum Angebot 4. Ich/Wir erkläre/n, dass
a) alle im Vordruck Eignung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil des Angebots sind. b) alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern nachfolgend nichts Anderes angegeben ist. Folgende (Teil-)Leistungen werden an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) vergeben:
Firmenname und Anschrift des Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen Unterauftragnehmers (falls bereits bekannt, keine Pflichtangabe)
Ich/Wir werde/n § 26 UVgO bzw. § 36 VgV beim Einsatz von Unterauftragnehmern beachten.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
-bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, -die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, -bei der Weitervergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, -den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren und -den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vereinbart sind.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
Dazu werde/n ich/wir alle Erklärungen auf diesem Vordruck auch von den Unterauftragnehmern fordern und sie der Auftraggeberin zur Zustimmung vorlegen, bevor eine Beauftragung der Unterauftragnehmer erfolgt.
Zudem habe/n ich/wir den Vordruck DSGVO-Information erhalten und werden ihn meinen/unseren Un- terauftragnehmern zur Kenntnis geben. c)zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind. d)bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung die von der Auftraggeberin verfasste Leistungsbeschreibung (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird. e)das in der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde. f) falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
- Kontakt
Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu mir/uns bitte über folgende Person auf: Ansprechperson: E-Mail-Adresse: Telefon Nr.: Telefax Nr.:
- Mir/Unsistbekannt, dass • fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwin- gend ausgeschlossen werden, und • unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise oder Änderungen des Bie- ters an seinen Eintragungen zum Angebotsausschluss führen können.
Ort, Datum, Angabe des vollständigen Namens der handelnden Person
Hinweis: Wird das Angebot über das e-Vergabesystem abgegeben, genügt die bloße Angabe des Namens der handelnden Person.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025
Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.
- Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.
- Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.
- Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.
3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.
3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.
3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
- Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
-
Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
- Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
- Verhandlungsvergabe
Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
- Änderungen der Leistung (zu § 2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Pflichtverletzungen (zu § 7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.
- Kündigung und Rücktritt (zu § 8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
- Vertragsstrafe (zu § 11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.
- Güteprüfung (zu § 12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
- Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
- Rechnung (zu § 15)
11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
- Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
- Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Vergabeverfahren:
Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)
II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am
III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)
IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:
V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
- Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
- Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
- Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
- Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
- Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
- die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
- kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]
Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 24
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
[Name und Anschrift der Vergabestelle] Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Grundsatz, Einkauf und Kommunikation Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.
Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg beschaffungsstellelgv@gv.hamburg.de +49 40428265555
Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?
Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.
Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg.
7 Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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VV-Bau Anlage 5-330 Eigenerklärung Tariftreue/Mindestlohn
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform mithilfe elekt- ronischer Mittel dazu verpflichten,
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages ent- spricht, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist (§ 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
- ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Ent- gelt nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
- im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu ver- pflichten, den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer/Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
- Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich/veranlassen wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeits- entgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines/unseres Un- ternehmens.
- Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubil- dende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach § 1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir/uns kontrolliert (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
- Ich habe/Wir haben die Bestimmungen des § 3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG sowie die möglichen Sanktionen gemäß § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Ver- pflichtungen aus § 3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner/unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden bin.
28.09.2026
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel (siehe Hinweis)
Hinweis: Wenn diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder Angebot elektronisch über das e-Vergabesystem abgegeben wird, ist die Unterschrift hier entbehrlich. Es genügt dann die bloße Eintragung des Vor- und Zunamens der handelnden Person im obigen Feld Unterschrift. In allen anderen Fällen (z. B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und die rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters bzw. Auftragnehmers erforderlich.
Eigenerklärung Tariftreue/Mindestlohn - 11/2018 1 von 1 28
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 28.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: ÖA-LGV-16/2026 - Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Befahrung 2027 USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................ Erfassung von 360°-Panoramabildern und LiDAR-Aufnahmen (2027), ca. 4350km gem. Leistungsbeschreibung.
2 Datenlieferung USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis Gesamtpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................ Offline-Bereitstellung der Daten auf Festplatte (2-fach)
3 Bereitstellung von Einzelpreis Gesamtpreis Straßen-Orthofotos USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................
gem. Leistungsbeschreibung
4 Befahrung 2029 Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................ Erfassung von 360°-Panoramabildern und LiDAR-Aufnahmen (2029) gem. Leistungsbeschreibung.
5 Straßennebenraumbefahrung in Einzelpreis Gesamtpreis ausgewählten Bereichen USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................
ca. 100km, gem. Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis - 1/3 29
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6 Bereitstellung von Einzelpreis Gesamtpreis Straßen-Orthofotos der [EUR] [EUR] Straßennebenraumbefahrung in USt. [%] Menge Einheit ausgewählten Bereichen ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................ Optionalposition
gem. Leistungsbeschreibung
7 Straßenbefahrung des Gebietes der Einzelpreis Gesamtpreis Hamburg Port Authority (HPA) USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Optionalposition 19% 1,00 Stück ................ pro 1,00 Stück ................
ca. 152km, gem. Leistungsbeschreibung.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 2/3 30
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 28.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: ÖA-LGV-16/2026 - Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3 31
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KRITERIENKATALOG 28.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: ÖA-LGV-16/2026 - Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Firmenprofil [Mussangabe]
Bitte geben Sie den vollständigen Firmennamen (inkl. Rechtsform), die Unternehmensanschrift, Anzahl und Qualifikation der am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein (ggf. als zusätzliche Anlage hinzufügen).
2 Kontakdaten [Mussangabe]
Bitte geben Sie hier den Namen und die E-Mailadresse des/des für diesen Auftrag zuständigen Ansprechpartner/in an (ggf. als zusätzliche Anlage hinzufügen).
3 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Mussangabe]
Bitte führen Sie Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf (ggf. als zusätzliche Anlage hinzufügen).
4 Referenzprojekte [Mussangabe]
Die technische Leistungsfähigkeit wird im Rahmen des § 46 VgV überprüft.
Bitte geben Sie geeignete vergleichbare Referenzprojekte (360°-Panoramabildbefahrung inklusive LiDAR-Aufnahmen) der letzten drei Jahren an (ggf. als zusätzliche Anlage hinzufügen). Bitte führen Sie hier folgendes an: • Angabe des Auftraggebers • Ansprechpartner des Auftraggebers • Kurzübersicht über die genauen Leistungsinhalte • Projektzeitraum • Projektumfang
Kriterienkatalog - 1/1 32
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KRITERIENKATALOG 28.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: ÖA-LGV-16/2026 - Befahrung öffentlicher Straßenraum FHH 2027
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Georeferenzierungskonzept [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67% Maximalpunktzahl: 4 Konzept zur Sicherstellung der Georeferenzierungs & Positionsgenauigkeit
Legen Sie nachvollziehbar dar, mit welchen Verfahren und Qualitätssicherungsmaßnahmen die geforderte Georeferenzierungs- und Positionsgenauigkeit sichergestellt wird.
2 Musterdaten - Bild [Mussangabe]
Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 12 Stellen Sie die Qualität der Bilddaten gem. Wertungsmatrix und Leistungsbeschreibung anhand von Beispieldaten dar.
3 Musterdaten - Punktwolke [Mussangabe]
Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 8 Stellen Sie die Qualität der Punktwolken gem. Wertungsmatrix und Leistungsbeschreibung anhand von Beispieldaten dar.
4 Zeitplan [Mussangabe]
Bitte stellen Sie einen Projekt- und Zeitplan zur Verfügung.
Kriterienkatalog - 1/1 33
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