07_10019010_DSGVO_Verpflichtungserklärung.pdf

Vermessungsleistungen und Pflege des Bestandsplans für die Blocklanddeponie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 12:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, sind Sie zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.

Wir haben für Ihre Tätigkeit als Dienstleister bereits einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Daraus folgt für Sie, dass personenbezogene Daten nur entsprechend und im Rahmen unserer Weisungen verarbeitet werden dürfen. Ihre Verpflichtung besteht umfassend.

Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

„Personenbezogene Daten“ im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Personenbezogene Daten müssen:

a) entsprechend unserer Weisung verarbeitet werden, b) dürfen nicht für eigene Zwecke verarbeitet werden, c) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

Insgesamt gilt für alle personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit einsehen können eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Sie dürfen die Daten daher nicht unbefugt an Dritte weitergeben.

[Seite 2]

Ihre Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.

Verstöße gegen die Verpflichtung sowie die weiteren Pflichten aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bremischen Ausführungsgesetz der EU-Datenschutzgrundverordnung (BremDSGVOAG) können mit Geldbußen, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Auch (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

Datenschutzverstöße sind ebenfalls mit möglicherweise sehr hohen Bußgeldern für das Unternehmen bedroht, die gegebenenfalls zu Ersatzansprüchen Ihnen gegenüber führen können.

Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers

Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen wurde ich unterrichtet. Ich habe eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung sowie das Merkblatt mit den Texten des Artikels 4 Nr. 1 und 2 DSGVO sowie der §§ 23 und 24 BremDSGVOAG erhalten.

Ort, Datum Unterschrift der Verpflichteten

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung