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Vermessungsleistungen und Pflege des Bestandsplans für die Blocklanddeponie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 12:39 (Europe/Berlin)

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Vermessungsleistungen auf der Blocklanddeponie

Vergabe-Nr. 10019010

September 2026

Die Bremer Stadtreinigung Anstalt öffentlichen Rechts Referat Einkauf An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen

Email: Einkauf@dbs-bremen.de

www.die-bremer-stadtreinigung.de

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Inhalt

1 Allgemeines ................................................................................................................................ 3

2 Zielbild......................................................................................................................................... 3

3 Geforderte Leistungen ............................................................................................................. 3

3.1 Übernahme und Aufbereitung der Bestandsdaten zu Vertragsbeginn ....................................... 3

3.2 Übernahme und Aufbereitung der Bestandsdaten während der Vertragslaufzeit ..................... 4

3.3 Abgabe von Bestandsdaten während der Vertragslaufzeit ......................................................... 4

3.4 Durchführung von Setzungsmessungen ...................................................................................... 4

3.5 Durchführung von monatlichen Vermessungen der zwei Schüttbereiche (Abfallkataster) ........ 4

3.6 Jährliche Ermittlung der Restfüllvolumina ................................................................................... 4

3.7 Einrichtung eines Festpunktfeldes ............................................................................................... 5

3.8 Vermessung Ringgraben .............................................................................................................. 5

3.9 Sonstige Leistungen ..................................................................................................................... 5

4 Vertragsbedingungen .............................................................................................................. 5

4.1 Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung ................................................................................. 5

4.2 Unverbindliche Mengenangaben ................................................................................................ 6

4.3 Vergütung und Abrechnung ......................................................................................................... 6

4.4 Sonstige Regelungen .................................................................................................................... 6

4.5 Zahlungsbedingungen .................................................................................................................. 6

4.6 Sonstiges ...................................................................................................................................... 7

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen .......................................................................................... 7

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1 Allgemeines

Die Bremer Stadtreinigung (DBS), Anstalt öffentlichen Rechts, ist ein kommunales Unternehmen der Stadtgemeinde Bremen. DBS verantwortet die kommunale Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit in Bremen. Mit Gründung von DBS Anfang 2018 hat die Stadt Bremen ihren kommunalen Einfluss gestärkt.

Über die anfallenden Abfallgebühren wird ein ganzes Servicepaket finanziert. Restmüll-, Papier- und Biotonnen werden geleert und der Sperrmüll vor der Haustür abgeholt. Mit den 16 Recycling-Stationen und rund 270 Containerstandplätzen können die Bremer*innen ein dichtes und bequemes Netz für die Abgabe von Wertstoffen nutzen. Die große Zahl an öffentlichen Abfallbehältern leistet einen Beitrag für die Stadtsauberkeit. Ebenfalls kümmert sich DBS um die öffentlichen Toiletten der Stadt. Zusätzlich betreibt DBS im Blockland eine Deponie, eine Vorbehandlungsanlage für Schredderabfälle und mehrere Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Leistungen und Services werden derzeit auf der Unternehmenswebsite www.die-bremer-stadtreinigung.de dargestellt.

Die Blocklanddeponie liegt am westlichen Rand Bremens in unmittelbarer Nähe der A 27 Bremen – Bremerhaven (siehe Abbildung 1). Der erste Deponieabschnitt ist im Jahr 1969 in Betrieb gegangen. Seitdem wurde die Deponie in unregelmäßigen Abständen erweitert. Im jetzigen Ausbauzustand besteht die Blocklanddeponie aus einem aktiven Deponieabschnitt der Klasse I (ca. 3 ha), einem aktiven Deponieabschnitt der Klasse III (ca. 11 ha) sowie einem in der Stilllegungsphase befindlichen Altteil der Klasse 0. Die gesamte Deponiefläche beträgt ca. 40 ha.

Zu den deponietechnischen Anlagen gehören ein hydraulisches Sicherungssystem für den Deponiealtteil, ein Kontrollfeld für die multifunktionale Abdichtung des Deponieabschnitts der Klasse III sowie ein Blockheizkraftwerk für die Verwertung des anfallenden Deponiegases. Am Standort der Deponie befinden sich mehrere Fotovoltaikanlagen, zwei Windräder sowie die Recyclingstation Blockland, die nach Kundenfrequenz und Abfallmenge größte Bremer Recycling-Station.

2 Zielbild

Im Rahmen der Vergabe wird ein Vermessungsbüro mit Deponieerfahrung gesucht, welches sowohl den Bestandsplan der Deponie pflegt als auch alle Vermessungsleistungen am Standort Fahrwiesendamm 100, 28219 Bremen durchführt.

3 Geforderte Leistungen

3.1 Übernahme und Aufbereitung der Bestandsdaten zu Vertragsbeginn

Es sind alle vorhandenen digitalen Bestandsdaten der Blocklanddeponie zu übernehmen und in ein gängiges CAD-System zu überführen. Die aktuellen Bestandsdaten des örtlichen Deponie-bestandes werden im Format des Programmes „GEOgraf“ der Firma HHK-Datentechnik sowie die Daten der Befliegungen im Format des Programms „3DR“ der Firma Leica durch den momentanen Auftragnehmer vorgehalten. Die Daten sind in einer sinnvollen Struktur, gegliedert nach technischen Einrichtungen (Sickerwasserleitungen, andere Entwässerungsleitungen, Kabel, Gräben, Schächte,

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Deponiegasbrunnen, Gasleitungen, usw.), vorzuhalten und grafisch darzustellen. Weiterhin werden die Daten für einen benutzerfreundlichen 3D-Viewer aufbereitet und dem AG zur Verfügung gestellt.

3.2 Übernahme und Aufbereitung der Bestandsdaten während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit fallen Vermessungsdaten z. B. im Rahmen der Durchführung von Deponiebaumaßnahmen an. Die Daten sind in den Bestandsplan aufzunehmen und für einen 3D- Viewer aufzubereiten. Eine genaue Abschätzung des Aufwandes ist aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen z. B. im Rahmen von Deponiebaumaßnahmen nicht möglich, daher wird der Aufwand mit 20 Stunden pro Jahr abgeschätzt, er kann aber auch darüber oder darunter liegen. Von daher ist in dieser Position ein Stundensatz anzugeben und diese Position auf Nachweis abzurechnen.

3.3 Abgabe von Bestandsdaten während der Vertragslaufzeit

Auf Anforderung durch den Auftraggeber sind Teile der Bestandsdaten, z.B. im Rahmen von Deponiebauprojekten, anderen Ingenieurbüros oder Baufirmen zur Verfügung zu stellen. Das Angebot ist wie in Position 3.2 auf eine Schätzung von 20 h pro Jahr abzugeben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie in Pos. 3.2

3.4 Durchführung von Setzungsmessungen

Es werden ca. 25 Setzungspegel auf der Deponie höhenmäßig mittels Feinnivellement einmal pro Jahr eingemessen. Die Ergebnisse werden mit den bisherigen Messungen in Bezug gesetzt und tabellarisch als Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Die Differenzen zur Vorgängermessung und zur Nullmessung werden in den Excel-Dateien ebenfalls dargestellt. Die Höhendaten werden für einen 3D-Viewer aufbereitet und zum Jahresende, spätestens zum 15.12., zur Verfügung gestellt.

3.5 Durchführung von monatlicher Vermessung der zwei Schüttbereiche (Abfallkataster)

Aktuell werden zwei Deponieabschnitte/Schüttbereiche betrieben und mit Abfällen belegt. Diese Bereiche werden einmal monatlich zur Erfassung des Volumenverbrauchs und zur Erstellung des Abfallkatasters (Fortschritt und Nachweis des Abfalleinbaus) vermessen. Die Schüttbereiche sollen mit einem LiDAR-System (UAV) erfasst und für einen 3D-Viewer aufbereitet werden. Eine Punktdichte von mindestens 10 Messpunkten pro dm² soll eingehalten werden und es soll eine Klassifizierung nach Boden- bzw. Nichtbodenpunkten erfolgen. Die klassifizierten Messpunkte werden für einen 3D-Viewer aufbereitet. Die erforderliche Volumenberechnung erfolgt hierbei nur aus den Bodenpunkten. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es zu Erweiterungen/ Minderungen der zu messenden Schüttbereiche kommen, je nach halbjährlicher Absprache (per E-Mail, telefonisch oder vor Ort) mit dem AG. Für die Angebotserstellung ist von einer insgesamt zu messenden Fläche (Schüttbereiche) von 4 ha auszugehen.

3.6 Jährliche Ermittlung der Restfüllvolumina

Jährliche Messung der durch den AG benannten Deponieabschnitten zur Erfassung des Volumenverbrauchs bzw. zur Ermittlung des Restfüllvolumens. Dazu wird dem Auftragnehmer die geplante Endkubatur der Deponieabschnitte zur Verfügung gestellt. Die benannten Deponieabschnitte sollen mit einem LiDAR-System (UAV) erfasst und für einen 3D-Viewer aufbereitet

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werden. Die Punktdichte von mindestens 10 Messpunkten pro dm² muss eingehalten werden und es soll eine Klassifizierung nach Boden- bzw. Nichtbodenpunkte erfolgen. Die erforderliche Volumenberechnung erfolgt hierbei nur aus den Bodenpunkten. Die Volumenveränderung zur Vorgängermessung und das Restfüllvolumen werden dokumentiert. Zur Angebotserstellung ist für die Restvolumenermittlung von einer pauschalen zu messenden Grundfläche von 14 ha auszugehen.

3.7 Einrichtung eines Festpunktfeldes

Ab Beginn der Vertragslaufzeit ist ein dauerhaftes Festpunktfeld bzw. Passpunktfeld einzurichten und dem AG zu übergeben. Hierbei muss zwingend auf eine gesicherte und signalisierte Vermarkung geachtet werden. Die Art bzw. das Material der dauerhaften Vermarkung ist mit dem AG abzustimmen. Die Passpunkte dienen dabei hauptsächlich einer UAV-Befliegung und deren anschließender Auswertung. Die Festpunkte bzw. Passpunkte sind kontinuierlich im Zuge der Vermessungen zwecks Setzungsverhalten in Lage und Höhe zu prüfen. Das Festpunktfeld/Passpunktfeld ist im Lagesystem „Gauß-Krüger“ und im Höhensystem „DHHN1992“ nach Vorgabe des AG anzulegen.

3.8 Vermessung Ringgraben

Zur hydraulischen Sicherung der Blocklanddeponie ist diese umlaufend mit einem Grabensystem (Ringgraben) umfasst in das zuströmendes und abströmendes Grundwasser geleitet und abgeführt wird. Es ist einmal jährlich die Grabensohle des Ringgrabens zu vermessen. Dabei sollen die Tiefen (Solloberkante zur Grabensohle) flächenmäßig mit einem geeigneten Messverfahren erfasst werden. Die Ergebnisse sollen in Bezug zur vorherigen Messung bzw. zum Sollzustand gesetzt und ausgewertet werden. Zur Angebotsfindung ist von einer Ringgrabenlänge von 800 m auszugehen.

3.9 Sonstige Leistungen

Weitere anfallende Vermessungsleistungen wie z.B. Höhenversätze, Geländeoberkanten etc., die nicht durch vorherige Positionen abgebildet werden sollen über diese Position und auf Nachweis abgerechnet werden. Der Gesamtaufwand wird mit 50 Stunden pro Jahr abgeschätzt. Die Stundensätze sind wie weiter aufgeführt anzugeben:

3.9.1 2-Mann-Trupp (inkl. Fahrzeug und Gerät)

3.9.2 1-Mann-Trupp (inkl. Fahrzeug und Gerät)

3.9.3 Innendienst

3.9.4 Pauschale für An- und Abfahrt

4 Vertragsbedingungen

4.1 Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Beauftragung. Die im Rahmen dieses Vertrages erteilten Einzelbeauftragungen enden jeweils automatisch mit Ablauf der

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zweijährigen Grundlaufzeit, spätestens jedoch am 01.11.2028; eine stillschweigende oder automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag bis zu zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Ausübung des Verlängerungsrechts erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt somit vier Jahre (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr).

4.2 Unverbindliche Mengenangaben

Die in dieser Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt (C2_Anlage1) genannten Mengen basieren auf bisherigen Erfahrungswerten und dienen ausschließlich der Angebotskalkulation. Sie stellen keine verbindliche Auftragsmenge dar und begründen keinen Anspruch auf Beauftragung der genannten Leistungen oder Mengen. Die tatsächlichen Mengen können sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Der Angebotspreis ist daher flexibel und skalierbar zu gestalten, sodass eine transparente und nachvollziehbare Anpassung an die tatsächlich beauftragten Leistungen gewährleistet ist.

4.3 Vergütung und Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem Preisblatt (C2_10019010 Anlage 1) und bei Stundenabrechnungen gemäß dem tatsächlichen Aufwand auf Stundenbasis. Der angebotene Stundensatz beinhaltet sämtliche Nebenkosten, mit Ausnahme gegebenenfalls gesondert vereinbarter Reisekosten. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder gemäß den vertraglich festgelegten Intervallen und ist jeweils mit nachvollziehbaren Leistungsnachweisen zu belegen. Sofern außerhalb der bisherigen Vereinbarungen gesonderte Reisekosten und Spesen vereinbart sind, werden diese gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Reisekostenrichtlinien der Auftraggeberin vergütet.

4.4 Sonstige Regelungen

Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen. Eine Weitergabe oder Übertragung der vertraglich vereinbarten Aufgaben an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit die Vertraulichkeit sämtlicher Informationen sowie die Anforderungen des Datenschutzes, einschließlich der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und der Informationssicherheit sicherzustellen. Die vorliegenden vertraglichen Regelungen bilden den verbindlichen Rahmen für sämtliche Einzelleistungen und gewährleisten eine transparente sowie rechtskonforme Zusammenarbeit zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer.

4.5 Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Ab dem 27. November 2020 werden von öffentlichen Auftraggebern im Land Bremen ab einem Auftragswert von 1.000 Euro netto grundsätzlich ausschließlich elektronische Rechnungen akzeptiert. Elektronische Rechnungen sind

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als strukturierter Datensatz im Standard XRechnung zu übermitteln. Eine PDF-Datei ist keine elektronische Rechnung in diesem Sinne! Mit der XRechnung sind von der AN gegengezeichnete Leistungsnachweise und eine Rechnung, aus der die abgerechneten Positionen ersichtlich sind, hochzuladen.

Für die Übertragung via E-Mail, Weberfassung und Webupload ist die Registrierung eines Servicekontos unter https://www.e-rechnung.bremen.de/senden-1459 erforderlich.

Eine elektronische Rechnung wird automationsunterstützt abgelehnt und kann nicht bearbeitet werden, wenn sie formale Fehler, insbesondere Abweichungen von dem Datenaustauschstandard XRechnung, enthält. Siehe hierzu im Einzelnen das Formblatt 244 HB.

Rechnungsempfänger: Die Bremer Stadtreinigung AöR

Leitweg-ID: 04011000-698-03

zERIKA E-Mail: die-bremer-stadtreinigung@zerika.bremen.de

Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung binnen 30 Tagen nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und Zugang einer prüfbaren Rechnung.

4.6 Sonstiges

Hinweis auf die Veröffentlichungspflicht nach dem BremIFG: Soweit das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) zur Anwendung kommt, unterliegen Verträge der Daseinsvorsorge, Vergütungsverträge über die Erstellung von Gutachten ab einem Auftragswert von 5.000,- Euro und sonstige Verträge ab einem Auftragswert von 50.000, - Euro einer Veröffentlichungspflicht. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Verträge nach Maßgabe der Vorschriften des BremIFG von der Auftraggeberin im zentralen elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann ein Vertrag auch Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremIFG sein.

Die Abfallgebührenordnung, das Abfallortsgesetz, das Errichtungsortsgesetz sowie weitere gesetzliche Grundlagen, wie das Landesabfallgesetz und das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz, finden sie auf dem Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen.

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Bietenden werden kein Vertragsbestandteil und haben auch dann keine Gültigkeit, wenn in dem Angebot des Bietenden oder in sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.

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