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Vergabeverfahren: Erbringung von Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Eu- ropäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL) – Dhünn und Mutzbach Anlage: Bewertungsverfahren
Zuschlags- und Wertungskriterien (Bewertungsverfahren)
I. Gewichtung der Zuschlagskriterien (Wertungsmatrix)
| Nr. | Zuschlagskriterien (Unterkriterien) | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Angebotsvergleichspreis | 50 % |
| 2 | Exposé | 50 % |
| 2.1 | Kapazität und Qualität des Projektteams und der eingesetzten Mittel | 15 % |
| 2.2 | Interne Qualitätskontrollen | 5 % |
| 2.3 | Methodische Vorgehensweise | 20 % |
| 2.4 | Fachliche Überprüfung der 2D-Berech- nungsergebnisse | 10 % |
II. Methode zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Bestangebots-Quotienten-
Methode. Die Wertungskennzahl W eines Angebots berechnet sich nach folgender Formel:
𝑊=𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 (𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠)∗ 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑎𝑙𝑙𝑒𝑟 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒 + 𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡𝑢𝑛𝑔 (𝐾𝑟𝑖𝑡𝑒𝑟𝑖𝑢𝑚)∗ 𝐿𝑃 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 ℎö𝑐ℎ𝑠𝑡𝑒 𝐿𝑃 𝑎𝑙𝑙𝑒𝑟 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒
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Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskri- terien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den formalen und inhaltlichen Erfordernissen ge- nügen.
III. Bewertung Exposé
- Anforderungen an das Exposé
Die Bieter haben mit dem Angebot ein Exposé mit Angaben zur Auftragsdurchführung einzu- reichen, welches darlegt, wie das Projekt qualitativ hochwertig mit den vorhandenen Kapazi- täten in den vorgegebenen Fristen umgesetzt werden kann. Das Exposé ist unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Formblätter zu den jeweils vorgegebenen Überschriften (Unterkriterien) unter Berücksichtigung der Buchstabenunterteilung (z.B. Zu Unterkriterium 1a) zu erstellen. Um die vorgegebenen Seitenzahlen gut nachvollziehen zu können, ist es erfor- derlich mit jedem der 4 Unterkriterien auf einer leeren Seite zu beginnen.
Das Exposé ist Angebotsbestandteil und die darin gemachten Ausführungen im Falle der Auf- tragserteilung bei der Auftragsdurchführung bindend.
Jedes nachfolgend aufgeführte Unterkriterium wird bewertet. Bewertet wird nur das, was im Zuge dieser Ausschreibung schriftlich eingereicht wird. Ein allgemeiner Bezug auf in der Ver- gangenheit beim Auftraggeber oder Dritten gelaufene Projekte ist nicht ausreichend.
Die Bieter haben in ihrem Exposé auf folgende Punkte einzugehen:
1.1) Unterkriterium 1: Kapazität und Qualität des Projektteams und der eingesetzten Mit- tel
Mit diesem Kriterium ist zu beschreiben, dass und inwieweit ein qualifiziertes und ausreichend leistungsfähiges Team zur Verfügung steht, dass das Projekt in den vorgegebenen Fristen bearbeiten kann. Hierzu ist insbesondere die Qualifikation und die Erfahrung des/r Projektlei- ters/in im Einzelnen darzulegen. Bei dem Unterkriterium 1 kann zusätzlich auf Anlagen ver- wiesen werden.
Um dies zu verdeutlichen, muss das Exposé folgende Angaben enthalten:
a) Die Projektleitung ist namentlich zu benennen. Deren Qualifikation und Erfahrungen bezüglich gleichartiger (auch bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung vorgege- bene Software) Projekte ist darzulegen.
b) Es sind Angaben zur Größe des Projektteams zu machen. Anzugeben sind Qualifika- tion und Funktion der Teammitglieder.
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c) Erfahrungen in der Mitarbeit an Projekten zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten / sonstige Erfahrungen/Kenntnisse in der Wasserwirtschaft sind anzuge- ben.
d) Die zur Verfügung stehende Software sowie die Anzahl der Lizenzen für die jeweiligen Programme sind aufzuführen und darzulegen, wie diese zum Einsatz kommen.
e) Da durch die Schutzbestimmungen die Vermessungsarbeiten bis zum 28.02.2027 ab- geschlossen sein müssen, ist darzulegen, wie die Einhaltung dieser Frist gewährleistet wird.
f) Es ist ein Zeitplan bezogen auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Positionen und den hierzu festgelegten Fristen zu erstellen. Der Zeitplan hat dabei Meilensteine auszuweisen, die einen Rückschluss darauf zulassen, wie der Bieter plant, die Einhal- tung der vorgegebenen Fristen sicherzustellen.
(maximale Seitenzahl: 4, Gewichtung: 15 %)
1.2) Unterkriterium 2: Interne Qualitätskontrollen
Aus den Angaben muss erkennbar ein, durch welche (büro-)internen Kontrollmechanismen Fehler vermieden und korrigiert werden; und durch welche Maßnahmen die Datensicherung gewährleistet wird.
Die interne Qualitätssicherung im Zuge der Projektbearbeitung ist zu beschreiben.
(maximale Seitenzahl: 1, Gewichtung: 5 %)
1.3) Unterkriterium 3: Methodische Vorgehensweise
Die Leistungsbeschreibung lässt in einigen Positionen unterschiedliche Bearbeitungswege zu. Hier wird beurteilt, ob die gewählte Arbeitsmethode und die gewählten Programme ein quali- tativ hochwertiges Ergebnis erwarten lassen. Aus den Angaben muss erkennbar sein, dass im Hinblick auf die Hochwasserabflüsse eine detaillierte, realitätsnahe Abbildung des Projektge- bietes erfolgt.
Hierbei ist auf folgende Punkte einzugehen:
a) Die Darlegung der Vorgehensweise zur Sicherstellung, dass alle hydraulisch wirksamen Strukturen, die nicht durch andere Daten (z.B. Geländemodelldaten) abgebildet werden können, bei der Vermessung auch erfasst wurden.
b) Die Beschreibung der Methode der Flussschlaucherstellung (siehe Position 4.1.3 der Leis- tungsbeschreibung)
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c) Die Vorgehensweise bei der Nutzung des hydrodynamischen Rechenkerns / Tape 18 bei der Berücksichtigung von Wellenablauf und Fließvorgängen im NA-Modell (siehe Position 3.1.2 der Leistungsbeschreibung)
d) Die Beschreibung der Vorgehensweise bei der Erzeugung von maßgeblichen Hochwas- serwellen (siehe Pos. 3.3.2 der Leistungsbeschreibung)
e) Die Beschreibung der Vorgehensweise zur Verwendung der Niederschlagsdaten im Rah- men der Kalibrierung und Langzeitsimulation (LZS) (siehe Pos. 3.1.3)
f) Beschreibung der Methode zur Erstellung des 2D-Modell-Vorlandnetzes und der gewäs- serbegleitenden hydraulisch wirksamen Strukturen (siehe Position 4.1 der Leistungsbe- schreibung).
g) Beschreibung der gewählten Darstellungsmethode zur Visualisierung der Strömungssitu- ation (siehe Position 5.9 der Leistungsbeschreibung)
(maximale Seitenzahl: 4, Gewichtung: 20 %)
1.4) Unterkriterium 4: Fachliche Überprüfung der 2D-Modellierung
Der Auftraggeber wird mit diesem Kriterium die Qualitätskontrolle des 2D-Netzes bewerten. Aus den Angaben muss erkennbar sein, wie eventuelle Fehler, die sich bei der Erarbeitung der Rohergebnisse ergeben haben, durch eine lückenlose Überprüfung erkannt und behoben werden können. Das Endprodukt muss die Fließwege des Wassers realitätsnah abbilden.
Hierbei ist einzugehen auf: a) den Abgleich Flussschlauchnetz-Vermessungsdaten b) den Abgleich Vorlandnetz-DGM c) den Detailierungsgrad der Netze d) den Anschluss Vermessung ans DGM e) die Prüfung der Bauwerke f) die Platzierung der Kontrollquerschnitte g) den Umgang mit Lücken in den Laserscandaten, insbesondere auf Böschungsoberkanten bzw. in Gräben h) das Aufdecken von unplausiblen Abfluss- und Wasserspiegelschwankungen, Fließwech- seln, Fließgeschwindigkeiten, Abflussbilanzierung Zu- und Abflüsse
(maximale Seitenzahl: 4, Gewichtung: 10 %)
- Bewertung der jeweiligen Unterkriterien
Anhand der vom Bieter im Exposé gemachten Ausführungen bewertet der Auftraggeber, ob und in welchem Maß eine fach- und anforderungsgerechte Leistungserbringung in Bezug auf 4
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die jeweiligen Unterkriterien zu erwarten ist. Bei der Bewertung sind neben der Vollständigkeit der geforderten Angaben insbesondere auch die Plausibilität, die Strukturiertheit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detaillierung der Angaben von Bedeutung. Der Auftraggeber nimmt – unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes – eine Gesamtbetrachtung der vom Bieter vorgenommenen Angaben und Aussagen vor.
Im Einzelnen werden die Punkte zu jedem Unterkriterium wie folgt vergeben:
0 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen nicht den Vorgaben und Erwartun- gen. Das Unterkriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn eine fach- und an- forderungsrechte Leistungserbringung nicht zu erwarten ist. Hiervon ist auszu- gehen, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium allgemein gehalten und ohne konkreten Projektbezug sind bzw. deutliche Lücken und/oder Unge- reimtheiten aufweisen bzw. mangels Informationsgehalt erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder erheblich schlechter als in anderen An- geboten sind bzw. in der Gesamtbetrachtung wesentliche Mängel aufweisen.
1 Punkt: Die Ausführungen des Bieters entsprechen mit Einschränkungen den Vorga- ben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 1 Punkt bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung mit Einschränkungen zu er- warten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkriterium grundsätzlich plausibel sind und Projektbezug haben, aber Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen bzw. Schwächen bei der Leistung erwarten lassen oder merklich schlechter als in anderen Angeboten sind bzw. in der Gesamtbe- trachtung mittlere bis größere Mängel aufweisen.
2 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen den Vorgaben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 2 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforde- rungsrechte Leistungserbringung zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Ausführungen zum jeweiligen Unterkriterium strukturierte und nachvollziehbare projektspezifisch angemessene Aussagen enthalten, die eine (auch im Ver- gleich zu anderen Angeboten) gute Leistung erwarten lassen und in der Ge- samtbetrachtung allenfalls kleine Mängel aufweisen.
3 Punkte: Die Ausführungen des Bieters entsprechen in besonderem Maße den Vorga- ben und Erwartungen. Das Unterkriterium wird mit 3 Punkten bewertet, wenn eine fach- und anforderungsrechte Leistungserbringung in besonderem Maße zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn die Aussagen zum jeweiligen Unterkri- terium sehr gut strukturierte und überzeugende sowie projektspezifisch heraus- ragende Aussagen und weit überdurchschnittliche Ausführungen enthalten, die eine (auch im Vergleich zu anderen Angeboten) besonders gute Leistung er- warten lassen.
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