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Erläuterung zur Zuschlagslimitierung
Die Bieter haben die Möglichkeit auf ein Los oder auf beide Lose ein Angebot abzugeben, können jedoch nur für maximal ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung).
Hat ein Bieter für beide Lose die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben, wird die oben genannte Zuschlagslimitierung wie folgt umgesetzt:
Für den Fall, dass ein Bieter in beiden Losen als wirtschaftlichster Bieter (niedrigster Preis je Los) obsiegend sein sollte, wird nur dasjenige Los bezuschlagt, welches im Zusammenhang mit dem Zuschlag für das andere Los die gesamtwirtschaftlichste Loskombination darstellt. Folglich erhält das Angebot den Zuschlag, welches in Kombination mit dem Angebot des Zweitplatzierten aus dem anderen Los, das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtergebnis darstellt.
Beispiel:
| Bieter | Preis Los 1 | Preis Los 2 |
|---|---|---|
| A | 800 Euro | 800 Euro |
| B | 1000 Euro | 900 Euro |
| C | Kein Angebot | 1200 Euro |
Die Kombination der Bieter A/Los 1 und B/Los 2 ergibt insgesamt 1700 Euro. Die Kombination der Bieter A/Los 2 und B/Los 1 ergibt insgesamt 1800 Euro.
Bezuschlagt werden würde: Los 1 = A Los 2 = B
Für den Fall, dass sich bei der Betrachtung der gesamtwirtschaftlichsten Loskombination mehrere Möglichkeiten der Zuschlagserteilung ergeben (bspw. zwei Bieter geben Angebote in derselben Höhe ab), wird der Zuschlag per Losverfahren erteilt. Hierbei ergeht der Zuschlag für das Los 1 an den erstgezogenen Bieter und der Zuschlag für das Los 2 an den zweitgezogenen Bieter. Bei preisgleichen Angeboten innerhalb eines Loses, die zugleich auch erstplatzierte Angebote sind, ergeht auch hier die Zuschlagserteilung per Losverfahren. Der erstgezogene Bieter erhält den Zuschlag.