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EKP-VA-26-07575_Leistungsbeschreibung_GE-Rahmenvertrag.pdf

Vermessung und Datenpflege von Gebäudeinnen- und Außenflächen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 17:10 (Europe/Berlin)

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BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Keibelstr. 36 10178Berlin Stand: 14.04.2026

Leistungsbeschreibung

Datenaktualisierungen und Ersterfassungen

für Gebäude

Rahmenvertrag:

V-2026-000309

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Datenaktualisierungen und Ersterfassungen für Gebäude Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag V-2026-000234

Inhaltsverzeichnis

1 Zielbeschreibung ................................................................................................... 3 1.1 Anforderungen an die Datenqualität............................................................................ 3 1.2 Datenprüfung /-korrektur / Kontrollmeldung / Strafen .............................................. 3 2 Vertrags-Voraussetzungen /-Grundlagen ............................................................ 5 2.1 Austauschportal für Daten und Informationen ............................................................ 5 2.2 Systemveränderungen während der Vertragslaufzeit ................................................ 5 2.3 Ersterfassung (EE) ............................................................................................................ 6 2.4 Datenaktualisierung (DA) ............................................................................................... 6 2.4.1 Arten und Revisionsdarstellungen nach Baumaßnahmen ......................................... 6 2.4.2 Aktualisierungsumfang bezogen auf die Aktualisierungsmeldung ........................... 7 2.4.3 Aktualisierungsumfang bezogen auf den einzelnen Raum ........................................ 7 3 Zeitrahmen der Ausführung ................................................................................... 8 3.1 Allgemein für alle Erfassungsarbeiten .......................................................................... 8 3.2 Ersterfassung .................................................................................................................... 8 3.3 Datenaktualisierung ........................................................................................................ 9 3.4 Fehlerkorrekturen ........................................................................................................... 10 4 Weitere Informationen zum Gebäude- / Raumportfolio der BIM ...................... 11 5 Abrechnung .......................................................................................................... 12 5.1 Ersterfassung .................................................................................................................. 12 5.2 Datenaktualisierung ...................................................................................................... 12 5.3 Weitere Arbeiten und Sondereinflüsse ....................................................................... 12 5.4 Günstigerprüfung ........................................................................................................... 13 6 Leistungsumfang / Mengenschätzung ................................................................ 14 6.1 Ersterfassung .................................................................................................................. 14 6.2 Datenaktualisierung ...................................................................................................... 15

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1 Zielbeschreibung

Gemäß dem „Pflichtenheft für die Gebäudedokumentation“ (kurz: PFH), bestehend aus den fünf Teilen: • Einführung und Grundlagen • Teil I: Grafische Gebäudedokumentation • Teil II: Alphanumerische Gebäudedokumentation • Teil III: Gebäudeaufmaß • Teil IV: Datenaktualisierung, sind Gebäudedatensätze für die BIM GmbH (BIM) als Auftraggeber (AG) erstmalig zu er- fassen bzw. zu aktualisieren und auszuliefern.

1.1 Anforderungen an die Datenqualität

Die Daten, welche in diesem Vertrag erfasst werden, sind zentraler Bestandteil der Haupt- Geschäftsgebiete der BIM und müssen daher höchste Qualitätsansprüche erfüllen. Der BIM ist bekannt und bewusst, dass bei Datenerfassungen, im Bereich der Vermessun- gen als auch der Datenaufbereitungen Menschen tätig sind und diese Fehler machen. Daher werden für die Vertragslaufzeit die Phasen der Projekt-Einrichtung, einer Pilotphase und des Regelbetriebs betrachtet. Diese Phasen bauen aufeinander auf und erstrecken sich für den Auftragnehmer von der Schaffung über die Steigerung hin zu einer Maximierung und dem Halten der für das FM-System der BIM erforderlichen Datenqualität. Die BIM muss sich nach Ende der Pilotphase auf die Erfassungsqualität, d.h. die Vollstän- digkeit sowie die inhaltliche und strukturelle Qualität der Daten des Auftragnehmers ver- lassen und darauf vertrauen können.

1.2 Datenprüfung /-korrektur / Kontrollmeldung / Strafen

Die Datensätze, bestehend aus Grafik und Alphanumerik, gehören zwingend zusammen (besonders: „Raumpolygone + CAD-ID“ und Alphanumerik). Die Grafik ist das führende Element und die Alphanumerik muss dazu passend sein. In Bezug auf die Prüfung der Datenqualität bei der BIM bedeutet dieses, dass womöglich bei fehlerhaften Grafiken eine anschließende Prüfung der Alphanumerik nicht möglich sein kann, was dann im Rahmen einer Kontrollmeldung benannt wird. Dieses führt dann aus Auftragnehmersicht nicht zu einer „umfassenden“ Kontrollmeldung (umfassend Grafik incl. Alphanumerik). Somit kann eine erste Datenlieferung (DL1) zwar seitens Auftragnehmer ein an sich schlüssiges DWG- und TXT-Paket umfassen, BIM-seits jedoch nicht als ein solches betrachtet und kontrolliert werden.

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Erst wenn die Grafik (CAD) offensichtlich korrekt und die Alphanumerik exakt dazu passend ist, kann BIM-seits der Inhalt (s.a. Katalog-Werte-Konformität) und die Struktur (korrekter Aufbau der TXT-Dateien) des gesamten Datensatzes geprüft und bewertet werden. Für die BIM ist die fristgerechte Übermittlung fehlerfreier Grundrissdaten von höchster Pri- orität.

Im Rahmen des Vertrags muss dem Auftragnehmer bewusst sein, dass nicht nur Überschrei- tungen von Erfassungszeiten (Terminverzug) sondern auch schlechte Datenqualität der Da- tensätze zu Konsequenzen führen. Die erwartbare und vertraglich vereinbarte „Normalleistung“ des Auftragnehmers muss sein, dass er schnellstmöglich nach Projektbeginn und dann dauerhaft über die gesamte Vertragslaufzeit höchste, technisch saubere und systemunterstützt qualitätsgesicherte Da- ten erfasst und in entsprechender Menge fortlaufend ausliefert. Bei auftretenden Fehlern muss er auf eine nachhaltige Qualitätssteigerung wirken.

Im Gegenzug ist die BIM bemüht, geringfügige und selbständig bereinigbare Fehler ohne Kosten für den Auftragnehmer zu beseitigen, diese aber dem Auftragnehmer zur Qualitäts- verbesserung über eine Kontrollmeldung zu benennen.

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2 Vertrags-Voraussetzungen /-Grundlagen

Für die Kommunikation benennt der Auftragnehmer (AN) eine(n) feste(n) Ansprechpart- ner:in, welche(r) die gesamte Projektlaufzeit über alle Aufgabenbereiche inhaltlich bzw. sogar direkt selber ausführungstechnisch betreut (Vermessung, Alphanumerikerfassung, Datenaufbereitung, Qualitätsprüfung und ggf. Systembetreuung/-anpassungen). Diese(r) sollte eine hohe fachliche Qualifizierung besitzen und z.B. ein(e) Vermessungs-Ingenieur:in sein und mehr als 2 Jahre Berufserfahrung besitzen (s.a. Bewerberbogen).

2.1 Austauschportal für Daten und Informationen

Während der Vertragslaufzeit werden Daten bzw. Datensätze über ein von der BIM bereit- gestelltes zentrales Up- und Downloadportal ausgetauscht. Der Austausch von Daten / Daten-sätzen über Email ist auf ein Minimum zu reduzieren. Nicht betroffen ist die tägliche allgemeine Kommunikation für die Auftragsdurchführung. Die Information der Vertragspartner über den erfolgten Up- und Download oder die Ver- änderungen von bereits eingestellten Daten erfolgt über das Portal. Diese Mitteilung ist durch jeden personalisierten Portalteilnehmer selbständig einzurichten. An dem Portal werden planmäßig nur zwei personalisierte Nutzer eingerichtet, die sich ent- sprechende Benachrichtigungen einrichten können und auch einrichten müssen. Ein Nutzer für den BIM-Projektbetreuer und einen für den Projektleiter des Auftragnehmers. Diese Per- sonen sind für die ausgetauschten Daten verantwortlich, weil nur sie namentlich erkennbar sind. Abweichende, zwingend erforderliche Erweiterungen eines „personalisierten“ Nutzerkrei- ses sind mit der BIM abzustimmen und auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Der Auftragnehmer hat im Zweifelsfall keinen Anspruch auf Personalisierungen und Erweiterun- gen des Zugangs zum Portal. Dann sind ggf. allgemeine Zugangsdaten zu nutzen.

2.2 Systemveränderungen während der Vertragslaufzeit

Veränderungen am PFH während der Vertragslaufzeit sind durch den Auftragnehmer un- verzüglich zu berücksichtigen. Das Erfassungssystem des Auftragnehmers muss in jedem Fall für Veränderungen offen sein! Während der Vertragslaufzeit kann es bzgl. der Umstellung des Zielsystems der BIM (bisher conjectFM, zukünftig SAP-RE-FX /-PM) aus heutiger Vorausschau zu einem Wechsel des Aufbaus der Alphanumerikstruktur kommen (Anzahl der Dateien und innerer Aufbau der Datensätze innerhalb der Text-/CSV-Dateien).

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Größere inhaltliche AutoCAD-Anpassungsbedarfe sind zur Zeit nicht bekannt. Die künftige Umstellung der Geschossdarstellung über ArcGIS Indoors der Firma ESRI mit der einher- gehenden Georeferenzierung der Grundrisse wird im CAD-Teil des PFH beschrieben.

2.3 Ersterfassung (EE)

Eine Daten-Ersterfassung gem. PFH T. I-III ist durchzuführen, wenn ein gesamtes Gebäude bzw. ein Gebäude- / Geschossteil noch nie in der Facilitymanagement-(FM)-Datenbank der BIM abgebildet war. Für ein Neuaufmaß sind die Voraussetzungen und Ziele in PFH T. III im Pkt. 2.7 beschrieben. Die anderen Aufmaßarten gem. PFH T. III kommen voraussichtlich im Rahmen dieses Ver- trages nicht zur Anwendung. Sie sind dort primär wegen des Verständnisses der Abgren- zung aufgeführt. Der Auftragnehmer erhält von der BIM die vorhandenen Informationen zur Lage und dem Umfang der Ersterfassung und möglichst auch eine erste BGF-Schätzung („Brutto-Grund- fläche“ gem. DIN277). Diese Informationen können z.B. aus gekennzeichneten PDF-Da- teien von ALK-Daten, Markierungen in Ausdrucken von Außenanlagenplänen oder Kenn- zeichnungen innerhalb bereits bestehender CAD-Grundrisse bestehen.

2.4 Datenaktualisierung (DA)

Die zu aktualisierenden, jeweils für die Bereitstellung einer Maßnahme von der BIM aus ihren Live-Systemen gezogenen Bestandsdaten incl. der bestmöglichen Ortsinformationen für diese Aktualisierungen, werden dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit über das Portal zur Verfügung gestellt.

2.4.1 Arten und Revisionsdarstellungen nach Baumaßnahmen

Für die üblichen Baumaßnahmen der BIM werden meistens durch die Abteilung Bauma- nagement (BM) Revisionsdaten-Pakete eines externen Planers im Rahmen der Bauausfüh- rung erstellt. Die auszuführende Datenaktualisierung erfolgt aber ausschließlich in den aktuell aus den BIM-Livesystemen stammenden Bestandsdaten, keinesfalls in den Bau-Revisionsdaten! Die vorbenannten Baumaßnahmen umfassen typischerweise einzeln oder gemischte Maß- nahmen wie: • Komplettsanierungen der baulichen Substanz im gesamten Gebäude oder in Ge- bäudebereichen, • Strangsanierungen von Sanitärbereichen, • Teilumbauten wg. Nutzeranforderungen (Raumtrennungen und -zusammenlegun- gen),

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• Brandschutzertüchtigungen (Flurteilungen, F90-Wandaufdopplungen, RWA-Ein- bauten, An/ Umbau von Fluchttreppenhäusern). In anderen Fällen, werden z.B. auch Umbauten aus dem kleinen baulichen Unterhalt (KBU) über einfache Handzeichnungen oder Skizzen der Ausführenden oder Property Mana- ger:innen (PPM) visualisiert. Diese Darstellungen betreffen eher kleine, einzelne Flächen- und / oder Raumbereiche. Derartige KBU-Maßnahmen umfassen z.B. • Einbau oder Schließen einer Verbindungstür in einer Trennwand zw. zwei Büros, • Abtrennung von einzelnen Flurteilen und Umbau in ein Büro.

2.4.2 Aktualisierungsumfang bezogen auf die Aktualisierungsmeldung

Alle vorg. Aktualisierungsmeldungen weisen nach den bisherigen Erfahrungen der BIM aus den letzten Jahren den Aktualisierungsumfang in einem Gebäude zu rd. 80-90% aus. Das bedeutet, dass in nur 10-20 % der zu aktualisierenden Gebäude /-flächen weiterer Aktualisierungsbedarf vor Ort durch die Rücksprache des Vermessers mit dem Nutzer / Hausmeister festgestellt wurde, welcher nicht im Rahmen der ursprünglichen BIM-Meldung beschrieben war. Um diesen potentiell nicht gemeldeten Aktualisierungsbedarf zu identifi- zieren, sind vor Ort Rückfragen des Vermessers ausdrücklich gefordert (z.B. mit Hausmeis- ter o.Ä.)!

Diese BIM-Angaben sind nicht statistisch exakt ausgewertet worden, sondern entstammen einer Einschätzung der BIM aus der täglichen Praxis.

2.4.3 Aktualisierungsumfang bezogen auf den einzelnen Raum • Die langjährigen Erfahrungen mit Aktualisierungen in Gebäuden des BIM-Portfolios zeigen • dass innerhalb eines Gebäudes von den überwiegenden Aktualisierungsmaßnah- men rd. 10-30 % aller Räume betroffen sind und, dass in den einzelnen Räumen nie sämtliche Geometrien und Ausstattungen durch Baumaßnahmen verändert werden. Z.B. durch Einbau von Brandschutztüren in Fluren oder Entfernen von Raumtrenn- wänden zw. Büros können ca. 80 % der Geometrie aus den Bestandsdaten unver- ändert übernommen werden. Dadurch ist ggf. nur eine „Neuaufteilung“ der ur- sprünglichen Ausstattungen auf die neuen Räume erforderlich (z.B. bei Raumteilun- gen im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen) und es sind damit nur durchschnittlich geschätzt ca. 30% des alphanumerischen Datenumfanges der zu aktualisierenden Räume komplett neu zu erfassen (z.B. CAD-ID, Raum-Nr., Nutzungsart, Bodenbe- lag, neue Tür, …).

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3 Zeitrahmen der Ausführung

3.1 Allgemein für alle Erfassungsarbeiten

Sobald ein Erfassungsbedarf bei der BIM vorliegt, besteht in den überwiegenden Fällen kurzfristiger Bedarf an der Bearbeitung und Datenbereitstellung durch den Auftragnehmer. Im Allgemeinen gilt, dass die nachfolgenden Zeitrahmen / Fristen nicht überschritten wer- den. Im Sinn einer wirtschaftlichen Arbeitsgestaltung können aber Zeitrahmen ausgenutzt werden, in dem z.B. Arbeitspakete gebildet werden. Wegen möglicher unumgänglicher Dringlichkeiten seitens der BIM, z.B. aus Forderungen der Politik, sind die Details hierzu aber immer vorab gemeinsam abzustimmen und beson- ders bei Abweichungen schriftlich bestätigen zu lassen, vorzugsweise per Mail. Arbeiten für andere BIM-Fachbereiche, als das für diesen Vertrag beauftragende Team (IB-PPS – Team 3, Datenmanager), dürfen nicht zu Verzögerungen der hier aufgeführten Leistungen führen.

3.2 Ersterfassung

Die BIM geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen aus vielen FM-Aufmaßprojekten /- aufträgen von folgenden Tagesleistungen je Erfasser aus: • Einfach geschnittene, moderne Gebäude mit hohem Büroraumanteil (z.B. nach 1950 gebaute Verwaltungsgebäude): rd. 800-1.000 m² BGF je Arbeitstag, • Einfach geschnittene, moderne Schulgebäude mit großen Klassenräumen und Sporthallen: rd. 1.000-1.200 m² BGF je Arbeitstag, • Altbauten (z.B. vor 1950) mit unregelmäßigen Geometrien (z.B. geschossweise sich ändernde Wandstärken, kaum Bauraster): ca. 600-800 m² BGF je Arbeitstag. • Gebäude mit wenigen, großen Einzelräumen wie z.B. Garagengebäude, Werk- stätten und Werkhallen werden mit mehr als 1.200 m² BGF je Arbeitstag angesetzt. • Erfassungsleistungen im Bereich z.B. von Wohnungen/Eigenheimen, Flüchtlingsun- terbringungen und JVA-Räumen und anderer z.B. kleinteiliger vermieteten und ge- nutzten Gebäuden können wegen der Koordinierung der Zugänglichkeiten und der Kleingliedrigkeit der einzelnen Nutzungsbereiche geringer ausfallen.

Hinzu wird eine Vor- und Nachbereitungszeit (d.h. Anmelde- und Koordinierungszeit und Datenaufbereitung zur Auslieferung) von jeweils ca. 2-3 Wochen je nach Gebäudegröße gerechnet. Die BIM erwartet für eine Neuerfassung eines durchschnittlichen Verwaltungs-/Büro-Ge- bäudes mit ca. 5.000-10.000 m² BGF durch einen einzelnen Vermesser maximal 10-12 Wochen, bis ein erster komplett importfähiger Datensatz vorliegt.

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Wenn nicht unverzüglich durch den Auftragnehmer kommunizierte Sondereinflüsse ein zü- giges, umfassendes Aufmaß behindern, geht die BIM grundsätzlich als Maximal-Frist von 3 Monaten zwischen Grundlagen-Upload bis zur Auslieferung des ersten importierbaren Da- tensatzes aus. Auch bei Einschätzungen des Auftragnehmers, dass z.B. Flächenerfassungen in einem Gebäude (ab z.B. 20.000 m²) einen längeren Zeitraum benötigen, ist dieses zu begründen und mit der BIM abzustimmen sowie unverzüglich schriftlich zu dokumentieren. Ansonsten geht die BIM von einem bedarfsgerechten Personaleinsatz des Auftragnehmers aus, so dass auch in diesen Fällen die 3 Monate (je GE) als Frist eingehalten werden.

3.3 Datenaktualisierung

Während der Laufzeit des Rahmenvertrages gelten für die einzelnen Gebäudeaktualisie- rungen folgende grundlegende Zeitrahmen: • Grundsätzlich sind alle einzelnen Aktualisierungen durch den Dienstleister gebäu- deweise zu bearbeiten und laufend auszuliefern. • Eine zeit- und damit aufwandsreduzierende Zusammenfassung von z.B. einzelnen, kleineren Maßnahmen ist im Rahmen der nachfolgenden Zeitfenster zulässig. Eine frühestmögliche schriftliche Abstimmung mit der BIM ist jedoch zwingend erforder- lich.

BIM-Vorgaben / -Zeitansatz / -Fristsetzungen: • Von der Bereitstellung des Datensatzes zur Aktualisierung eines Gebäudes (GE) durch die BIM bis zum abschließenden Import der aktualisierten Daten in das FM- System dürfen im Normalfall nicht mehr als 3 Monate (12 Wochen) vergehen. • Vom Tag der Datenübergabe an den Auftragnehmer bis zur Übersendung des ers- ten aktualisierten Datensatzes an die BIM dürfen im Normalfall maximal 4-6 Wo- chen vergehen. Dieser Zeitraum beinhaltet die Aufmaßvorbereitung, das Vor-Ort- Aufmaß und die abschließende Datenaufbereitung für die Übergabe an die BIM. Der Zeitraum kann sich ggf. bei längerfristig erforderlichen Anmeldungen bei den Nutzern, z.B. bei Wohnungsmietern, auch um ca. 2-3 weitere Wochen verlängern. • Werden Fehler beim Import der GE-Datenlieferung festgestellt, sind diese vom Auf- tragnehmer innerhalb von 2 Wochen zu korrigieren und der gesamte GE-Datensatz ist erneut auszuliefern. • Für die Prüfungen und Importarbeiten der BIM nach der ersten Datenlieferung, als auch nach erforderlichen Korrekturen, werden jeweils ungefähr 2 Wochen ange- setzt.(Max.: 6 Wo Erfassung + 2 Wo Import + 2 Wo Korrekturen + 2 Wo Import = 12 Wochen)

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• Verlängerungen der vorbenannten Zeitrahmen sind in enger Abstimmung mit der BIM möglich und ggf. auch erforderlich. Sollte der vor Ort ermittelte Aufmaßumfang über den von der BIM gemeldeten Umfang hinausgehen, ist dieses aktiv unverzüg- lich also am Besten noch vor der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und schriftlich zu kommunizieren und mit der BIM abzustimmen, um spätere Termin- und Abrechnungsprobleme im Vorfeld zu vermeiden.

Weitere Hinweise zur Berücksichtigung für die Kalkulation der Einheitspreise: Bei der Datenaktualisierung in einzelnen Räumen ist im Vergleich zum Neuaufmaß in gan- zen Gebäudeteilen mit einem größeren Aufwand pro m² (NRF: „Netto-Raumfläche“ nach DIN 277) zu rechnen in Bezug auf: • das häufigere Wechseln des Standortes • Erläuterung der Arbeiten den einzelnen Raumnutzern gegenüber (nur wenige Räume sind betroffen, gelegentlich löst das Fragen aus wie „Warum mein Büro und die anderen nicht?“) • ggf. Verzögerungen wg. erst vor Ort festzustellender Beeinträchtigungen (da z.T. nur wenige Räume zu erfassen sind, besteht kaum Möglichkeit zum Ausweichen im glei- chen Gebäude – Wartezeiten sind übliche Stillstandzeiten, z.B. wenn die Raumnut- zer noch in Besprechungen oder Rauchpausen sind und die Räume verschlossen sind). • Wenn nicht unverzüglich durch den Auftragnehmer kommunizierte Sondereinflüsse ein zügiges, umfassendes Aufmaß behindern, geht die BIM grundsätzlich als Maxi- mal-Frist von 3 Monaten zwischen Grundlagen-Upload bis zur Auslieferung des ers- ten importierbaren Datensatzes aus.

3.4 Fehlerkorrekturen

Fehlerkorrekturen, also ggf. erforderliche Vor-Ort Nachmessungen, neue Innendienstauf- bereitungen als auch die Auslieferung, dürfen die Regelarbeiten nicht verzögern. Korrekturen haben in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Kontrollmeldung der BIM zu erfolgen.

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4 Weitere Informationen zum Gebäude- / Raumportfolio der BIM

Für die Ermittlung der nachfolgenden Abrechnungseinheiten als kalkulatorischer Mittelwert, folgt eine kleine Statistik über alle bisher erfassten Gebäude und Räume der BIM: Das Gesamtportfolio gliedert sich in die Vermögenskreise SILB (Sondervermögen Immobi- lien des Landes Berlin), SODA (Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebs- notwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin), Anmietvermögen (Drittanmietungen am freien Markt), sowie Treuhandvermögen (THV I und THV II). [s.a. Homepage der BIM GmbH: https://www.bim-berlin.de/landesimmobilien/portfolio] Diese Vermögens- / Buchungskreise müssen zwingend bei der Rechnungslegung beachtet werden. Für eine einheitliche Leistungsausführung sind die Buchungskreise nicht relevant.

Von bisher rd. 1.820 für die BIM erfassten Gebäuden haben rd. 989 weniger als 1.000 m² NRF, rd. 717 GE besitzen 1.000 bis 10.000 m² NRF und rd. 113 GE haben eine NRF von mehr als 10.000 m² (max. rd. 68.000 m²). Im Gesamt-Durchschnitt besitzt ein Gebäude rd. 2.718 m² NRF. Rund 26,0 m² NRF beträgt die durchschnittliche Raumgröße in diesem Gebäudebestand. Ungefähr 90 % der gesamten Netto-Raum-Flächen (NRF) setzt sich aus folgenden Top-20- Nutzungsarten nach DIN 277 gem. ihrer Anzahl zusammen. Diese Räume befinden sich überwiegend, d.h. zu rd. 95%, in den Top 25-Bauwerkstypen der rd. 2.500 katagorisierten Bauwerke des BIM-Portfolios (St. 04.2026):

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5 Abrechnung

5.1 Ersterfassung

Da bei einer Ersterfassung keine Bestandsdaten vorhanden sind und sämtliche Geometrien und alphanumerische Daten komplett und vollumfänglich neu zu erfassen sind, werden der- artige Leistungen nach m² Brutto-Grundfläche (BGF) des neu erfassten Gebäudes bzw. Gebäude- / Geschossteils abgerechnet. Die neue Gesamt-BGF eines Geschosses, welches ggf. durch einen Anbau ergänzt wurde, darf sich nur aus der Bestands-BGF zzgl. der weiteren neuen Teil-BGF zusammensetzen. Zu Abrechnungszwecken ist die neu hinzukommende BGF durch ein Teil-Polygon auf dem Layer „A-Information“ auszuweisen. Jedes Gesamt-BGF-Geschosspolygon darf am Ende gem. PFH nur aus einem einzigen Po- lygonzug bestehen. Bei Bedarf kann ein Anarbeiten an Bestandsflächen nach vorheriger Anmeldung ggf. auch über einen gemeinsam schriftlich abgestimmten Zeitaufwand incl. der oben beschriebenen m²-Abrechnung abgerechnet werden.

5.2 Datenaktualisierung

Unter Berücksichtigung der Beschreibungen aus Pkt. 2.4 steht der grundlegende Aktuali- sierungsumfang - incl. ggf. erforderlichem vor Ort festgestelltem Mehrumfang - vor Beginn einer einzelnen Aktualisierungsmaßnahme bzw. kurz danach fest. Gemäß den Vorgaben des Pflichtenheftes Teil IV ist jeder zu aktualisierende Raum (alte CAD-ID) durch einen bzw. mehrere neue Räume (neue CAD-ID(s)) zu ersetzen. Dadurch entsteht eine eindeutig nachvollziehbare Grundlage über die Raumgröße (m² Netto-Raumfläche (NRF)) der neu gelieferten, aktualisierten Räume. Die Abrechnung er- folgt über diese m² NRF. Auch bei der oben erwähnten Möglichkeit einer FM-Systemumstellung während der Ver- tragslaufzeit soll die Abrechnung auch weiterhin möglichst auf m² (NRF)-Basis erfolgen.

5.3 Weitere Arbeiten und Sondereinflüsse

Für die Abrechnung von Sondereinflüssen, Arbeiten unter erschwerten Bedingungen und im Einzelfall auf Anforderung des Auftraggebers für zu erbringende zusätzliche Leistungen (z.B. Schnitte, besondere Maßgenauigkeiten, besondere Darstellungen) sind vorsorglich entsprechend Stundensätze für Fachkräfte und Anfahrtskosten-Pauschale vom Auftrag- nehmer vorzusehen (s. Positionen im Leistungsverzeichnis (LV)).

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Sondereinflüsse und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen können beispielsweise sein: • zusätzliche Anfahrten aufgrund von größeren organisatorischen Problemen vor Ort (kein Zugang zu Räumen/Gebäuden entgegen eindeutig vorher getroffener Absprachen. Wartezeiten sind hiervon ausgenommen) • unerwarteter Arbeitsentfall (unnötige Anfahrt), z.B. wegen starker, gesundheitsge- fährdender Verschmutzung in den Räumen oder weil Baumaßnahmen noch laufen • Zusatzaufwand für erheblichen Transportaufwand von Beleuchtung in unbeleuch- teten Räumen. Über das Eintreten von Sondereinflüssen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Arbeiten auf Stundennachweis bzw. zwingend notwendige zusätzliche Anfahrten sind immer vor der Ausführung mit der BIM schriftlich abzustimmen und durch die BIM freigeben zu lassen. Ohne unverzügliche Abstimmung mit der BIM und ohne schriftliche Freigabe durch die BIM können derartige Leistungen nicht vergütet werden.

5.4 Günstigerprüfung

Grundsätzlich soll die m²-Abrechnung immer Priorität haben. Um aber unnötig komplizierte und unrealistisch teure Abrechnungen zu vermeiden, ist ggf. bei Aktualisierungen, die nahezu sämtliche Räume eines ganzen Geschosses bzw. eines gesamten Gebäudes umfassen, zu prüfen, ob statt der einzelnen Erfassung und Abrech- nung über jeden aktualisierten NRF-Raum nicht eine komplette neue Ersterfassung des ge- samten Geschosses / Gebäudes und dann die Abrechnung über die Geschoss-BGF allsei- tig zeitsparender und kostengünstiger ist. Auch für den Vermesser kann es in solchen besonderen Fällen schneller und günstiger sein, einen gesamten Bereich komplett neu zu messen. Die BIM behält sich grundsätzlich vor, im Sinne einer reellen Plausibilität / Wirtschaftlich- keit, eine Günstigerprüfung (z.B. zw. m²-BGF oder m²-NRF vs. plausiblem Std.-Aufwand) durchzuführen und Abrechnungen ggf. nach vorheriger Ankündigung zu verändern. Am besten ist es jedoch, wenn vorher eine gemeinsame Abstimmung zwischen BIM und Auftragnehmer erfolgt; wenn möglich schon vor dem / spätestens aber beim Aufmaß.

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6 Leistungsumfang / Mengenschätzung

Alle nachfolgenden Angaben basieren auf Erfahrungswerten der BIM aus den vergangenen Jahren, sowie aus Vorausschauen in die kommenden Jahre. Eine Garantie für den Abruf der nachfolgend beschriebenen Leistungen kann nicht gege- ben werden. Der Auftragnehmer kann aus den folgenden Angaben keine garantierten Ansprüche gel- tend machen.

Auf Grund von z.B. politisch motivierten Anforderungen an die BIM kann es zu nicht uner- heblichen Schwankungen für die Aufmaßleistungen kommen. Seitens der BIM unplanbare Leistungsspitzen müssen während der Vertragslaufzeit eben- falls und notfalls auch kurzfristig bearbeitet werden. Hierzu ist selbstverständlich eine ge- meinsame enge Abstimmung, Planung und Zusammenarbeit unabdingbar. Ein Verteilen derartiger „Spitzen“ über einen längeren Zeitraum kann aber unter Umständen seitens der BIM nicht gewährt werden.

6.1 Ersterfassung

Auf Grunde des Wandels der Berliner Landespolitik finden kaum noch Verkäufe von Lie- genschaften statt. Dem zu bewirtschaftenden Landesvermögen werden sogar vermehrt Ge- bäude zugeführt aus Maßnahmen wie: • Überführung von ehemaligen für den Verkauf vorgesehenen Wirtschaftseinheiten im Rahmen von Einzel- / Portfolioübernahmen in das SILB und SODA • Ausüben von Vorkaufsrechten zu Gunsten des Landes Berlin • dem Zurückfallen von ehemals verkauften Liegenschaften / Gebäuden an das Land Berlin oder auch • Anmietung bzw. sogar aktiver Ankaufen von Immobilien aus dem Drittmarkt (s.a. BBF - Berliner Bodenfonds GmbH). Dieser Portfoliozuwachs kann zu nicht unerheblichen Ersterfassungen führen, welche aber aktuell nicht vorrausschauend planbar sind. In dem SODA-Portfolio setzt sich der Gebäudebestand sehr verschieden aus z.B. Werk- stätten, Verkaufseinrichtungen, Tagesstätten, Gewerbe- und Garagenhöfen aber auch pri- vatrechtlich vermieteten Ein- und Mehrfamilienhäusern zusammen. Aus den bisherigen Er- fahrungen (236 GE-Aufmaße, St.: 04.2026) besitzt ein durchschnittliches SODA-Gebäude eine BGF von rund 1.236 m². In diesem Portfolio ist besonders bei Wohngebäuden mit längerfristigem und detaillierterer Kommunikation zu rechnen. Außerdem ist hier speziell bei der Vermessung auf die

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vollständige Gebäude-Erfassung nach DIN277 zu achten, was ganz besonders auch den erforderlichen Zutritt zu allen Kellern und Dachböden bedeutet.

Auch innerhalb von bereits weitestgehend erfassten Gebäuden sind bisher nicht beachtete oder bisher nicht zugängliche Flächen als Ersterfassung (Neuaufmaß) zu betrachten. Das sind - neben allg. Gebäudeerweiterungen / -anbauten - z.B. auch bisher nicht eingemes- sene Aufzugsmaschinenräume auf dem Dach oder Kellergeschosse, welche z.B. bis zu ei- ner Sanierung nicht nutzbar waren, oder Dachböden/-bereiche, die wegen Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Verdreckungen erst seit kurzem betretbar sind.

6.2 Datenaktualisierung

Die BIM erwartet auf Grund der politisch forcierten Steigerung des Abbaus vom Sanie- rungsrückstau in den Immobilen des Landes Berlin für die kommenden Jahre eine steigende Tendenz an Aktualisierungsbedarfen. Auch wegen des o.g. wachsenden Portfolios schätzt die BIM einen jährlichen Aktualisie- rungsbedarf in ca. 20-40 im gesamten Gebäude-Portfolio ein. Es kann hier bei Zusammenfassungen von Meldungen für einzelne Standorte temporär zu einer Häufung z.B. in „schwierigeren“ als auch in „leichter“ zu erfassenden Gebäudetypen / Liegenschaften vorkommen. Über eine längere Vertragslaufzeit betrachtet, hat die BIM- Erfahrung immer einen „Ausgleich“ zum „Mittelwert / Mittelmaß“ ergeben.

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