Preise_Altpapier
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| Angebotspreise | |||||||
| Angebotspreis 1: Betrieb der Übergabestelle und Annahme des Altpapiers | |||||||
| Die Angebotspreise gelten bis zum 31.12.2028. Danach kann der Angebotspreis gemäß der Preisgleitklausel und den damit verbundenen Voraussetzungen angepasst werden (erstmals zum 01.01.2029). In dieser Position sind vom AN/Bieter alle Tätigkeiten einzurechnen, die dem AN/Bieter als (kostenträchtiger) Aufwand für die Annahme, die Übergabestelle, die Lagerung und die Entnahme und Entsorgung von Störstoffen, etc. entstehen. Die abzugebenden Angebotspreise beinhalten somit sämtliche Leistungen gemäß den Ausführungen der Leistungsbeschreibungen und die Leistungen halten die dortigen Anforderungen uneingeschränkt ein. Die Kosten für die oben genannten Leistungen dürfen nicht in andere Positionen eingerechnet werden. Die für die Vertragslaufzeit prognostizierten erfassten Altpapiermengen (s. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung) inkl. Verpackungsanteile belaufen sich auf rund 6.500 Mg/a. Der Angebotspreis ist somit als Einheitspreis in EUR/Mg bezogen auf die erfassten Altpapiermengen anzugeben. Veränderungen der Jahresmengen im Bereich ± 20 % führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung des Angebotspreises (Preisgleitung ausgenommen). Alle Angebotspreise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der zum jeweiligen Zeitpunkt gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). | |||||||
| Hinweis: Es sind alle gelb markierten Zellen auszufüllen! | |||||||
| Pos. | Einheit | Langtext | Menge | Einzelpreis EUR/Einheit (netto) | Gesamtpreis netto | ||
| 1 | Mg | Betrieb der Übergabestelle und Annahme des Altpapiers | 19500 | 0 | |||
| Wichtiger Hinweis für die Angebotswertung: Für die Angebotswertung wird Altpapiermenge von ca. 6.500 Mg/a sowie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen. | |||||||
| Angebotspreise/ -erlöse Position 2 Verwertung / Vermarktung von Altpapier | |||||||
| In diese Positionen sind vom AN/Bieter die Preise oder Erlöse für die eigentliche Verwertung / Vermarktung der Altpapierfraktionen anzugeben. Der Angebotswertung wird für die Zeit bis zum 31.12.2027 eine Altpapiermenge ohne Verpackungsanteile in Höhe von 66,5 % von 6.500 Mg/a und für die Zeit ab dem 01.01.2028 eine Altpapiermenge inklusive Verpackungsanteile in Höhe von 6.500 Mg/a zugrunde gelegt, ohne dass damit eine verbindliche Prognose verbunden ist. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Mengen. Die Angebotspreise/-erlöse gelten für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit und bilden die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Vergütungen (siehe Vertragsbedingungen, Ziffer 9.3 Vergütungsregelung für die Verwertung / Vermarktung des Altpapiers). Die Angebotspreise/-erlöse sind somit als Einheitspreis/ -erlöse in EUR/Mg bezogen auf die angefallenen Altpapiermengen anzugeben. Entgeltforderungen des AN an den AG ("Preise" oder "Entgelte") sind mit einem positiven Vorzeichen zu versehen. Bei einer Auskehrung von Erlösen des AN an den AG ist ein negatives Vorzeichen einzutragen. Die Angebotspreise/-erlöse der Leistungspositionen sind als Nettowerte einzutragen und mit den vorgegebenen Massen/Mengen, die der Angebotswertung zugrunde gelegt werden, zu multiplizieren. Sie dürfen nicht in andere Positionen eingerechnet werden. | |||||||
| Je nach „Entgeltzahlung“ oder „Entgeltforderung“ sind die jeweiligen Position 2.1 oder 2.2 auszufüllen und die jeweils andere unausgefüllt zu lassen. | |||||||
| Hinweis: Die gelben Eintragungsfelder der nachfolgenden Pos. 2.1 sind nur auszufüllen, wenn der AN an den AG Erlöse auskehrt. Die Erlöswerte im gelb hinterlegten Feld sind hierbei mit einem negativen Vorzeichen zu versehen! | |||||||
| Pos. | Einheit | Langtext | Menge | Entgeltzahlung AN an AG EUR/Einheit (netto) | Gesamtpreis netto | ||
| 2.1 | Mg | Entgeltzahlung AN an AG für kommunales Altpapier (Zahlung AN an AG - negatives Vorzeichen) | 17322.5 | 0 | |||
| Hinweis: Die nachfolgenden gelben Eintragungsfelder in den Positionen 2.2 sind nur auszufüllen, wenn der AN dem AG für die Verwertung Entgelte zur Zahlung durch diesen in Rechnung stellt. Der Angebotspreis ist hierbei mit einem positiven Vorzeichen zu versehen! | |||||||
| Pos. | Einheit | Langtext | Menge | Entgeltforderung AN an AG EUR/Einheit (netto) | Gesamtpreis netto | ||
| 2.2 | Mg | Entgeltforderung AN an AG für kommunales Altpapier (Forderungen AN an AG - positives Vorzeichen) | 17322.5 | 0 | |||
| Wichtiger Hinweis für die Angebotswertung: Für die Angebotswertung wird zu Wertungszwecken von einer Altpapiermenge von ca. 6.500 Mg/a, einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren sowie den prozentualen Anteilen der Papierfraktionen lt. Leistungsbeschreibung ausgegangen. Die sich hieraus ergebenden Gesamtmengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen. | |||||||
| Angebotspreis 3: Aussortieren, Verwiegen u. Entsorgen des Störstoffanteils | |||||||
| Der pauschale Angebotspreis ist als Einheitspreis in EUR pro Mg anzugeben und gilt für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit. Eine Preisanpassung findet lt. Entsorgungsvertrag nicht statt. Der abzugebende Einheitspreis beinhaltet sämtliche Leistungen der Aussortierung bzw. des Abscheidens von Störstoffen oberhalb des Anteils von 5,0 Gew.-% im Altpapier gemäß den Ausführungen der Leistungsbeschreibung. Damit sind also alle im Zusammenhang mit dem Aussortieren und der Entsorgung stehenden Tätigkeiten des Auftragnehmers bezogen auf die relevanten Störstoffmengen oberhalb der Grenze von 5,0 Gew.-% im Altpapier abgegolten wie z. B. Aussortierung, Abscheidung bzw. Absiebung, Aufbereitung und Entsorgung/Verwertung einschl. von Leistungen des Transports zur Entsorgungsanlage, der dortigen Übergabe und einer etwaigen Zwischenlagerung etc. Dem Auftraggeber dürfen darüber hinaus keine weiteren Kosten entstehen. Die als Faktor angesetzten Mengen (Faktor zur Wertung bzw. Wichtungsfaktor) wurden vom Auftraggeber als Jahresmengen für den Fall geschätzt, dass in einem Jahr 1 Gew.-% mehr Störstoffmengen im Altpapier anfallen, ohne dass beurteilt werden kann, wie wahrscheinlich dies ist. Es wird vom Auftraggeber naturgemäß nicht gewährleistet, dass entsprechende Mengen auch über die Vertragslaufzeit anfallen. Vielmehr wird der Auftraggeber Anstrengungen unternehmen, um die Störstoffquote zu senken. Der Angebotspreis der Leistungsposition ist als Nettopreis in das markierte Feld (Einheitspreis) einzutragen und wird mit der vorgegebenen Masse/Menge (Faktor zur Wertung bzw. Wichtungfaktor), die der Angebotswertung zugrunde gelegt wird, multipliziert. | |||||||
| Hinweis: Es sind alle gelb markierten Zellen auszufüllen! | |||||||
| Pos. | Einheit | Langtext | Menge | Einzelpreis EUR/Einheit (netto) | Gesamtpreis netto | ||
| 3 | Mg | Aussortieren, Verwiegen u. Entsorgen des Störstoffanteils | 195 | 0 | |||
| Wichtiger Hinweis für die Angebotswertung: Für die Angebotswertung wurden von den in Pos. 1 als Wichtungsfaktor prognostizierten Jahresmengen an Altpapier und ein fiktive erhöhter Störstoffanteil von 6,0 Gew.-% dieser Mengen für Altpapier sowie eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren zugrunde gelegt, das heißt für die Wertung wird von 1,0 Gew-% der dieser Wertungsmengen an Altpapier (65 Mg/a) als zusätzlichen Störstoffe ausgegangen, welche entsprechend der Leistungsbeschreibung zusätzlich zu entsorgen sind. Die sich so ergebenden Wertungspreise dienen ausschließlich der Wertung des Angebots und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots i. S. des Angebots mit den günstigsten Preisen. Ein Anspruch auf die Abrechnung entsprechender Beträge im Auftragsfalls ist hiermit nicht verbunden (s. dazu schon oben). Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Leistungszahlen/Mengen und dem angegebenen Einheitspreis. | |||||||
| Angebotspreis 4: Mehraufwand Bereitstellung und physische Übergabe Altpapieranteil an "Dualen Systeme / Systembetreiber" | |||||||
| Der pauschale Angebotspreis ist als Einheitspreis in EUR/Mg bezogen auf den Altpapieranteil der Dualen Systeme der an den Anfallstellen übernommenen Mengen anzugeben. Die Angebotspreise gelten bis zum 31.12.2028. Danach kann der Angebotspreis gemäß der Preisgleitklausel und den damit verbundenen Voraussetzungen angepasst werden (erstmals zum 01.01.2029). In den Angebotspreis einzurechnen sind alle Tätigkeiten, die als Mehraufwand bei der Bereitstellung und physischen Übergabe des Altpapieranteils von Verkaufsverpackungen an die Dualen Systeme zusammenhängen und für eine solche Bereitstellung und Übergabe erforderlich sind unabhängig davon, ob die Leistungen in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannt sind. Jedenfalls sind alle Tätigkeiten lt. Leistungsbeschreibung umfasst. Die Leistungen halten alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen uneingeschränkt ein. Die Kosten für die oben genannten Leistungen dürfen nicht in andere Positionen eingerechnet werden. Die Angebotspreise der Leistungspositionen sind als Nettopreise einzutragen. Position 4.1 gilt bis zum 31.12.2027. Bedarfsposition 4.2 gilt frühestens ab dem 01.01.2028. Die Leistungen der Bedarfsposition 4.2 (Sonderleistungen) sind vom Auftragnehmer nur nach separater Absprache und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber auszuführen und werden nur in diesem Fall vergütet. | |||||||
| Hinweis: Es sind alle gelb markierten Zellen auszufüllen! | |||||||
| Pos. | Einheit | Langtext | Menge | Einzelpreis EUR/Einheit (netto) | Gesamtpreis netto | ||
| 4.1 | Mg | Mehraufwand Bereitstellung und physische Übergabe Altpapieranteil an "Dualen Systeme / Systembetreiber" bis zum 31.12.2027 | 2180 | 0 | |||
| 4.2 | Mg | Bedarfsposition: Mehraufwand Bereitstellung und physische Übergabe Altpapieranteil an "Dualen Systeme / Systembetreiber" ab dem 01.01.2028 | 4360 | 0 | |||
| Wichtiger Hinweis für die Angebotswertung: ür die Angebotswertung wird von einer Altpapiermenge von ca. 6.500 Mg/a, einer Laufzeit der Abstimmungsvereinbarung von 1 Jahr (Position 4.1) bzw. 2 Jahren (Bedarfsposition 4.2) sowie dem prozentualen Anteil der Verkaufsverpackungen an der Gesamtpapiermenge lt. Leistungsbeschreibung (33,5 Gew.%) ausgegangen. Die sich hieraus ergebenden Gesamtmengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen. | |||||||
| Übersicht Angebotspreise | |||||||
| Ihr Angebotspreis im Preisblatt anhand Ihren vorstehenden Eintragungen: Die Abrechnungen der vertraglichen Leistungen nach Vertragsschluss erfolgen nach den jeweiligen gültigen Steuergesetzen. | |||||||
| Bezeichnung | Gesamtpreis | ||||||
| Pos.: 1 Betrieb der Übergabestelle und Annahme des Altpapiers | 0 | ||||||
| Pos.: 2.1 Entgeltzahlungen AN an AG für die Verwertung / Vermarktung von Altpapier (= Erlösauskehr AN an AG, negatives Vorzeichen) | 0 | ||||||
| Pos.: 2.2 Entgeltforderungen AN an AG für die Verwertung / Vermarktung von Altpapier (= Vom AG zu entrichtender Preis, positives Vorzeichen) | 0 | ||||||
| Pos.: 3 Aussortieren, Verwiegen u. Entsorgen des Störstoffanteils | 0 | ||||||
| Pos.: 4 Mehraufwand physische Übergabe Altpapieranteil an Duale Systeme | 0 | ||||||
| Zwischensumme - Nettopreis aus den Pos. 1 bis 4 | 0 | ||||||
| MwSt-Satz des Bieters | gültige Mehrwertsteuer | 0 | |||||
| 0.19 | aus Entgeltforderungen AN an AG (Pos. 1, 2.2, 3 und 4) | 0 | |||||
| aus Entgeltzahlungen AN an AG (Pos. 2.1) | 0 | ||||||
| Angebotspreis brutto | 0 | ||||||
| Angebotspreis brutto für Vergabepalttform mit positivem Vorzeichen | 0 | ||||||
| Hinweis: (Der Auftraggeber geht davon aus, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Erlöse für den kommunales Anteil des Altpapier nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen). Sollten sich nach Zuschlagserteilung insoweit Rechtsänderungen ergeben, wird dies vom Auftragnehmer entsprechend berücksichtigt. |