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Vermarktung und Verwertung von Altpapier aus Ingolstadt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 09:39 (Europe/Berlin)

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Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Ingolstadt 21473 PPK 2026 Vergabeunterlagen Ergänzung der Bewerbungsbedingungen

Ergänzung der

Bewerbungsbedingungen

Verwertung von Altpapier (PPK)

aus der Stadt Ingolstadt

ab 01.01.2027

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Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Ingolstadt 21473 PPK 2026 Vergabeunterlagen Ergänzung der Bewerbungsbedingungen - Inhalt

INHALT – Ergänzung der Bewerbungsbedingungen

1 Unterauftragnehmer ............................................................................................... 1 2 Bietergemeinschaften ............................................................................................. 1 2.1 Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss............................................................................................................ 1 2.2 Unterauftragnehmer in Bietergemeinschaften ........................................................ 2 3 Bewerbungsbedingungen ....................................................................................... 2 3.1 Einhaltung von Mindestanforderungen ................................................................... 2 3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .................................................................. 3 3.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ...................................................... 3 3.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................................... 3 3.5 Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise ......................................... 4 3.6 Nachweise für andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, Austausch von dritten Unternehmen (v. a. beim Vorliegen von Ausschlussgründen) ............................................................................................... 4 3.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................ 5 3.8 Preisangaben ......................................................................................................... 5 3.9 Urkalkulation .......................................................................................................... 5 3.10 Sprache .................................................................................................................. 6 3.11 Kosten der Angebotserstellung .............................................................................. 6 4 Datenschutz ........................................................................................................... 6 5 Veröffentlichung des Gesamtbeschaffungswertes (Angebotspreis) ........................ 6 6 Einlegung von Rechtsbehelfen, Fristen .................................................................. 6 7 Checkliste Angebotsunterlagen .............................................................................. 9

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1 Unterauftragnehmer (1) Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Den Unterauftragnehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer, Nach- unternehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. (2) Die Unterauftragnehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Un- terauftragnehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen. (3) Gemäß § 36 (5) VgV verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Aus- schlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. (4) Eine nachträgliche Änderung eines Unterauftragnehmers oder die Einschaltung von Unterauftragnehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung des Auftraggebers hiervon abgewichen werden. Für diesen Fall hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit in gleicher Weise zu erfol- gen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen. (5) Für Unterauftragnehmer gelten die gleichen Vorgaben zu den Angebotspreisen und der Leistungserbringung wie für den Auftragnehmer. (6) Für den Fall der Einschaltung von Unterauftragnehmern ist dem Angebot ein Ver- zeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt L235) beizufügen. Auf Anfor- derung der Vergabestelle ist in diesem Fall der Unterauftragnehmer zu benennen und eine durch diesen ausgestellte Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) zu übermitteln. (7) Als Unterauftragnehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer.

2 Bietergemeinschaften

2.1 Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, haben muss (1) Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG- Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienst- leistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist ge- mäß § 43 VgV zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bie- ter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu be- nennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Ab- schluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt L234). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder ge- genüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Ge- samtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Für die Nachweise der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gilt dies nur für dieje- nigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die entsprechende Leistungen erbringen sollen.

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(2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.

2.2 Unterauftragnehmer in Bietergemeinschaften Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Unterauftragnehmer (synonyme Be- zeichnung: Subunternehmer oder Nachunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichts- punkten zu verfahren. Für weitere Anforderungen wird auf die oben unter Ziff. 1 genann- ten Regelungen „Unterauftragnehmer“ dieser Ergänzung der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

3 Bewerbungsbedingungen (1) Es gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgen- de Regelungen zu beachten. (2) Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklä- rung die nachfolgend unter 3.1 bis 3.3 genannten Unterlagen vom Bieter / den Mit- gliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechen- den Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabe- stelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. (3) Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend unter 3.2 und 3.3 aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nach- weisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Ei- generklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvor- liegen von Ausschlussgründen akzeptiert. (4) Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besich- tigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforde- rung von Unterlagen vor.

3.1 Einhaltung von Mindestanforderungen Die Vergabestelle fordert zum Beleg bzw. zur Plausibilisierung dafür, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die Anforderungen dieser Vergabe einhält, folgende Erklä- rungen:  Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F 870).  Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschrei- bung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtli- nien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beach- tet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F 870).  Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F 870).  Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Handeln oder Makeln von Altpapier zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche

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Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unterneh- men) vorliegen (siehe Formblatt F 870).  Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörig- keit. (siehe Formblatt F 870).  Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punk- te einzugehen (siehe Formblatt F 870):

  • Übernahme und Handling des Altpapiers bis zur Verwertung/Vermarktung

  • Darstellung eines verbindlichen Konzeptes für die Vermarktung des Alt- papiers, wobei für den kommunalen Anteil des Altpapiers eine ausschließ- lich stoffliche Verwertung zugelassen ist

  • Benennung und Beschreibung des Standorts /der Standorte für die Ver- wiegung des Altpapiers (geeichte Verwiegeeinrichtung)

Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläute- rungen und Belege anzufordern.

3.2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen  Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).  Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab- gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß er- füllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).  Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetz- lich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig be- stätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124,).  Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht.  Erklärung des Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127).

3.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung  Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).

3.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit  Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Ver- mögensschäden oder 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F 870).

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Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversiche- rung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00. EUR Deckungs- summe pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F 870).

Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.

3.5 Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise  Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von Altpapier (mindestens 6.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes so- wie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referen- zen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (sie- he Formblatt F 870).  Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F 870). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden  Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F 870).  Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 235)

Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläute- rungen und Belege anzufordern.

3.6 Nachweise für andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe, Austausch von dritten Unternehmen (v. a. beim Vorliegen von Aus- schlussgründen) (1) Beabsichtigt der Bewerber, sich für die Eignung (z.B. aufgrund von eigenen Eig- nungsdefiziten) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche bzw. finanzielle und/oder technische und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe § 47 VgV), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten benennen. Dabei muss es sich nicht um Nachunternehmer handeln. Hierbei sind für die Eignungsleihe die gleichen Anforde- rungen anzusetzen, die für Nachunternehmer definiert worden sind. (2) Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Un- ternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unter- nehmen vorzulegen (vgl. Formblatt L 236 der Vergabeunterlagen). (3) Will der Bewerber im Hinblick auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe und die damit verbundenen Kapazitäten in Anspruch nehmen, muss der als „Eignungsverleiher“ benannte Dritte die entsprechende Leistung auch

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selbst erbringen und im Formblatt L 236 der Vergabeunterlagen hierfür erforderliche Erklärungen abgeben. (4) Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanziel- le Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un- ternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen gemäß §47 (3) VgV entspre- chend dem Umfang der Eignungsleihe, gemeinsam für die Auftragsausführung haf- ten und im Formblatt L 236 der Vergabeunterlagen die hierfür erforderliche Erklä- rung abgeben. (5) Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

3.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen (1) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. (2) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3.8 Preisangaben (1) Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßge- bend. (2) Weiteres siehe Formblatt L 212 EU.

3.9 Urkalkulation (1) Spätestens 7 Tage auf Anforderung des Auftraggebers oder bis spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung, hat der Bieter dem Auftraggeber die Preisermittlung (Kal- kulation für alle Aufwendungen und Entgelte, Urkalkulation) für die vertragliche Leis- tung zu übergeben. (2) Preisanpassungen außerhalb der Preisgleitung erfolgen ausschließlich auf Basis der Urkalkulation. (3) Die Kostenermittlung des Bieters und die Ableitung der unterschiedlichen, geforder- ten (Einheits-) Preise aus den Kosten muss mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Diese Angaben sind z. B. für die Prüfung ei- nes eventuellen späteren Anpassungsbegehrens durch den Bieter von Bedeutung, können aber schon vor der Zuschlagserteilung in der Phase der Angebotsauswer- tung für die Prüfung der Angemessenheit von Angebotspreisen (Auskömmlichkeits- prüfung) von Bedeutung sein. (4) Der Bieter hat die Urkalkulation in einem gesonderten, verschlossenen und deutlich gekennzeichneten Umschlag vorzulegen. Der Umschlag soll mit der Aufschrift für die beauftragten Leistungen des Bieters und mit Namen und Anschrift des Bieters gekennzeichnet sein. (5) Der versiegelte Umschlag mit der Kalkulation wird beim Auftraggeber hinterlegt. Die Urkalkulation wird durch den Auftraggeber nach Benachrichtigung des Bieters, in der ihm die Gelegenheit einzuräumen ist, an der Öffnung teilzunehmen, geöffnet – während des Verfahrens z. B. zu Zwecken der Auskömmlichkeitsprüfung.

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(6) Alle Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Die Urkalkulation wird als Teil des Angebots Vertragsbestandteil.

3.10 Sprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sobald Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber bzw. Bieter eine gleichwertige Bescheinigung ih- res Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

3.11 Kosten der Angebotserstellung Die Kosten und Aufwendungen, die einem Bieter durch die Angebotserstellung entstehen, werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall einer Aufhebung des Vergabeverfah- rens.

4 Datenschutz Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezo- genen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. Der Bie- ter erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbe- zentralregister einholen kann.

5 Veröffentlichung des Gesamtbeschaffungswertes (Angebotspreis) Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebots mit der Bekanntmachung des Gesamt- beschaffungswertes gemäß § 114 GWB und Richtlinie 2014/24/EU im Rahmen des Moni- torings an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Bekanntmachung vergebener Aufträge im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union einverstan- den, es sei denn er legt bis zur Zuschlagserteilung eine stichhaltige und schlüssige Darle- gung der Gründe des Verzichts unter Anwendung von § 39 (6) VgV bzw. des Artikels 50 Absatz 4 der EU Richtlinie 2014/24/EU vor.

6 Einlegung von Rechtsbehelfen, Fristen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an folgende Stelle wenden:

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München

Tel.: 089/2176-2411 Telefax: 089/2176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

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  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein- reichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner- halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf- traggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,

  1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungs- verfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entspre- chend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Be- triebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,

  2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kos- tenpflichtig ist.

Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch das Gesetz vom 12.05.2026 (BGBl. I S. 137) m.W.v. 01.07.2026 zuletzt geän- dert worden ist, insbesondere:  § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung

(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 gere- gelten Fällen, zu verlängern,

  1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder
  2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt. Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeu- tung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Un- ternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen kön- nen. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefor- dert wurde.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmig- keiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplatt- form unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.

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7 Checkliste Angebotsunterlagen

Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: • L 211EU VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU • L 212EU Bewerbungsbedingungen EU • Ergänzung der Bewerbungsbedingungen

Unterlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: • Leistungsbeschreibung • Vertragsbedingungen • L 2440 Informationen zur Datenerhebung

Unterlagen, die vom Bieter (1-fach) zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind: • L 213 Angebotsschreiben ohne Lose mit allen erforderlichen Eintragungen, • Angebotspreise (21472 PPK 2026 Angebotspreise) mit den erforderlichen Eintragungen • Nachweise, Angaben und Erklärungen:

  1. Für den Fall der Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft: Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234)
  2. Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern: Verzeichnis der Unternehmerleistungen (Formblatt L 235)

Angebote, die nicht die vorgenannten geforderten Nachweise, Angaben und Erklärun- gen enthalten, werden nach § 57 (1) VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Eine Nachforderung erfolgt in den vorgenannten Fällen nicht.

Unterlagen, die vom Bieter bzw. Nachunternehmer (1-fach) grundsätzlich schon mit dem Angebot vollständig vorgelegt werden sollen bzw. von der Vergabestelle nachgefordert werden können: • Nachweise, Angaben und Erklärungen:

  1. Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236)

  2. Für den Fall, dass der Veröffentlichung des Auftragswertes widersprochen wird: Formloses Widerspruchsschreiben

  3. Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt L 127)

  4. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124)

  5. Eigenerklärungen (Formblatt F 870)

  6. Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit den speziellen Anforderungen

  7. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleis- tungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf einem Beiblatt oder unter Benutzung des Formblatts F 870. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

  • Übernahme und Handling des Altpapiers bis zur Verwer- tung/Vermarktung

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  • Darstellung eines verbindlichen Konzeptes für die Vermarktung des Altpapiers, wobei für den kommunalen Anteil des Altpapiers ei- ne ausschließlich stoffliche Verwertung zugelassen ist

  • Benennung und Beschreibung des Standorts /der Standorte für die Verwiegung des Altpapiers (geeichte Verwiegeeinrichtung)

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise des Bieters und/oder von Nachunternehmern zu den von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkten nachzufor- dern. Ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bieter nicht.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter nach Abgabe ihres Angebots aufzufor- dern, Ihre Angaben zu den von der Vergabestelle vorgegebenen Zeitpunkten zu erläu- tern. Ein Anspruch hierauf besteht seitens der Bieter nicht.

Die Urkalkulation muss dem Angebot nicht beigelegt werden. Sie wird von der Verga- bestelle des Auftraggebers bei Bedarf im Rahmen der Angebotsprüfung angefordert, bzw. ist bis spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen die für die jeweils zu erbringen- den Leistungen erforderlichen Nachweise vorlegen sowie eine Erklärung der Bieter- gemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.

Angebote, die nicht die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen enthalten bzw. Angebote, bei denen diese auf Anforderung oder Nachforderung nicht vorgelegt werden, werden nach § 57 (1) VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Ende der Ergänzung der Bewerbungsbedingungen -----------------------------------------------------------------------------------------------

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