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Ingenieurbüro Hans Peter Drees Dipl.-Wirtschafts-Ing.- Mitglied im BFSI Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Blumenhang 6 58675 Hemer An die Unternehmen Tel. 02372 / 60 108 BV Umbau und Neubau Fax 02372 /65 07 07 Christliches Klinikum Unna gGmbH Mobil 0173 / 955 00 32 Obere Husemannstraße 2 E Mail: info@ingenieurbuero-drees.de 59423 Unna Web: www.ingenieurbuero-drees.de
Hemer, den 19. März 2026
Baustellenordnung
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Eine Gefährdungsbeurteilung ist für die auszuführenden Arbeiten vor Beginn dem Auftraggeber (AG) in schriftlicher Form auszuhändigen.
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Die Mitarbeiter sind einmal jährlich und baustellenspezifisch zu unterweisen. Dies ist schriftlich festzuhalten und von den Mitarbeitern zu unterzeichnen. Das Protokoll ist in Kopie dem AG ebenfalls zu übergeben.
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Die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt, der Vorarbeiter und der Ersthelfer auf der Baustelle des AN ist vorher zu benennen mit Angabe der Mobilnummer.
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Gefährliche Arbeiten über 2 m Arbeitshöhe oder z.B. Abbrucharbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen darf nur von Personal ausgeführt werden, das persönlich und fachlich dafür geeignet ist.
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Alle Werkzeuge müssen in Ordnung sein, alle sicherheitsrelevanten Hilfsmittel und Werkzeuge sind nach Vorschriften zu prüfen.
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Alle Elektromaschinen, Kabeltrommeln, Baustellenleuchten usw. müssen wenigstens halbjährlich durch eine befähigte Person geprüft und mit einem Prüfsiegel versehen werden. Es dürfen nur die für Baustellen zugelassenen spritzwassergeschützte Kabeltrommeln bzw. Verlängerungskabel verwendet werden. Baustromverteiler sind monatlich zu überprüfen und die Fehlerschutzschalter müssen arbeitstäglich ausgelöst werden. Verantwortliche sind zu benennen.
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Leitern, Hebegurte, Ketten, Tragegestelle usw. sind jährlich zu überprüfen.
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Sicherheitsgeschirre und deren Halteseile sind ebenfalls jährlich zu überprüfen und dürfen nicht älter als 8 Jahre sein.
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Alle Baumaschinen sind jedes Jahr zu überprüfen.
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Alle Absturzhöhen von über 2 m sind mit Absturzsicherungen oder Absperrungen (2 m Abstand) zu versehen. Nur wenn dies nicht möglich ist, darf für kurzfristige Arbeiten (ca. 4 Std.) mit zugelassenem und geprüftem Sicherheitsgeschirr gearbeitet werden. Anschlagpunkte müssen vom Vorgesetzten festgelegt werden und 1000 Kg Festigkeit nachweislich aufweisen. Bodenöffnungen verrutschsicher abdecken.
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Verkehrswege sind absolut sicher zu gestalten, d.h. keine Stolperstellen, nur Treppen oder Laufstege mit Absturzsicherung benutzen, beleuchten, Verkehrswege und Fluchtwege freihalten, bei Baustraßen Sicherheitsabstände von Baugruben und Gräben einhalten (2 m), Kabel über Brücken verlegen (über 4,50 m hoch), Leitertürme verwenden. Welleternit-Dächer mit lastverteilenden Belägen abdecken.
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Feuerlöscher bereithalten.
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Ingenieurbüro Hans Peter Drees, Blumenhang 6, 58675 Hemer Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator und Sicherheitsingenieur Seite 2 zum BV CKU Umbau und Neubau
Baustellenordnung
- Kranführer, Baumaschinenführer, Staplerfahrer, Fahrer von Hubsteigern und Scherenbühnen usw. sind nach notwendiger Schulung vom Arbeitgeber schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen. Die Bestellungsurkunden sind dem AG vorzulegen.
- Gerüste und andere sicherheitsrelevanten Schutzausrüstungen dürfen ohne Wissen des Bauleiters nicht und nur mit anderen Schutzmaßnahmen zurückgebaut werden
- Baugruben und Gräben sind über 1,25 tief entsprechend der Bodenart zu böschen oder zu verbauen. Wenn diese über 2 m tief sind, ist eine Absturzsicherung zu montieren.
- Alle verwendeten Gefahrstoffe (z.B. Dieseltreibstoff, Schalöl, Säuren und Laugen usw.) sind dem AG anzuzeigen. Nur nach Vorschrift lagern und verarbeiten. Sicherheitsdatenblätter und eine Betriebsanweisung sind auf der Baustelle vorzuhalten und die Schulung der Mitarbeiter ist durchzuführen. Beschäftigungsbeschränkungen sind einzuhalten.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle, Schutzhelme, Gehörschutz bei Lärmarbeiten über 85 dB(A), für die jeweilige Arbeit entsprechende Handschuhe, Sicherheitsgeschirre für das Bedienen von Hubsteigern (Helme mit Kinnriemen) und kurzfristige Arbeiten in Absturzhöhen von über 2 m (soweit nicht anderweitig gesichert), Einmalanzüge und Atemschutzmasken für Arbeiten mit Gefahrstoffen sind nach Vorschrift zu benutzen.
- LKWs benötigen beim Rückwärtsfahren zwingend einen geschulten Einweiser. Eine Warnweste ist zu benutzen.
- Folgende Sozialeinrichtungen müssen lt. ArbStättV vorhanden sein und den hygienischen Erfordernissen entsprechen: Tagesunterkünfte mit Einrichtung zum Trocknen der Arbeitskleidung, Vorrichtung zum Wärmen von Speisen und Getränken, Waschgelegenheit mit kaltem und warmem Wasser, beheizbare Toilettenräume, großer Verbandkasten mit Verbandbuch. Das Rauchen in Gemeinschaftsunterkünften ist verboten.
- Asbest ist nach TRGS 519 auszubauen, zu lagern, zu transportieren und zu entsorgen.
- Der AN ist für die einwandfreie Lagerung und Absicherung der angelieferten Materialien und Lieferteile verantwortlich.
- Innerhalb und unmittelbar angrenzend an das Gebäude besteht striktes Rauchverbot. Drogen- und Alkoholmissbrauch ist komplett untersagt.
- Heißarbeiten (z. B. Schweißen) müssen vorher angemeldet und schriftlich von der Bauleitung oder vom Bauherrn genehmigt werden.
- Alle Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
- Es besteht bei Gefahren Meldepflicht an den BH.
- Bei staubintensiven Arbeiten vor allen Dingen im Bestand müssen Vorkehrungen getroffen werden. Staubschutzwände, Schutz BMA, insb. TP02/Anbindung Bestand)
- Das Essen auf der Baustelle ist strengstens verboten (Hygiene,Ungeziefer).
- Baustellenverweis bei Nichteinhaltung der Baustellenordnung und SiGeKo- Anweisungen.
- Alle Unfall-Verhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der einschlägigen Gesetze sind einzuhalten. Überblick verschafft das Gelbe Buch (Bausteine) der Bau-Berufsgenossenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Büro H.P.Drees