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Publikationen Vergabe-Nr. 11000-2026-242
Leistungsbeschreibung
zur
Verlegerischen Betreuung, Herstellung und Vertrieb
des bereits bestehenden Mitgliedermagazins des Deutschen Museums
„Kultur und Technik“
Stand: 20.10.2026
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Inhalt
- Auftragsgegenstand 3 1.2 Profil des Magazins 3 1.3 Bezug des Magazins 4 1.4 Sonstiges 5
- Leistungen des Auftragnehmers (Verlag) 5 2.1 Entwicklung inhaltliches und gestalterisches Heftkonzept 5 2.2 Weiterführung und Publikation der Zeitschrift Kultur & Technik 6 a) Projektmanagement und verlegerische Betreuung 7 b) Redaktion 7 c) Satz und Layoutarbeiten 7 d) Produktion 8 e) Versand 8 f) Vertrieb und Marketing 9 2.3 Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung des Erscheinungstermins 10 2.4 Rechte Dritter 10
- Versicherung 10
- Rechnungsstellung 11
- Referenzmuster 11
- Bewertung 12 6.1 Preis (60%) 12 6.2 Referenzmuster (40 %) 12 6.3. Punktegleichheit 13
- Preisanpassung bei Steigerung der Papierkosten (Gleitklausel) 13
- Ansprechpartner beim Deutschen Museum 15
- Rückfragen 15
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- Auftragsgegenstand
Das „Deutsche Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik“, kurz „Deutsches Museum“ (Auftraggeber, DM) wurde 1903 gegründet und ist eines der größten naturwissenschaftlich-technischen Museen der Welt. Mit jährlich rund 1,4 Millionen nationalen und internationalen Besucherinnen und Besuchern ist es das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution von gesamtstaatlicher Bedeutung besitzt es eine Sammlung von über 100 000 Objekten aus mehr als 50 Fachgebieten. Das Deutsche Museum mit seinen Zweigmuseen ist ein herausragender Ort für die Vermittlung von naturwissenschaftlich-technischer Bildung und für einen konstruktiven Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Es sammelt und bewahrt im Auftrag von Bund und Freistaat technik- und wissenschaftshistorisch bedeutsame Objekte und erforscht die Geschichte von Naturwissenschaft und Technik und den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel. Mit seinen Ausstellungen und begleitenden Programmen schlägt das Museum die Brücke von der Forschung zur Bildung und trägt so dazu bei, eine Basis für die Innovationskraft unserer Gesellschaft zu schaffen.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Verlagsvertrags für eine Laufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 für verlegerische Betreuung, Redaktion, Herstellung und Vertrieb des Mitgliedsmagazins des Deutschen Museums Kultur & Technik (K&T).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Leistungszeit in Textform gekündigt wird. Er endet spätestens am 31. Dezember 2030 .
1.2 Profil des Magazins
Die seit 1977 bestehende Zeitschrift Kultur & Technik betrachtet die Technik als eine wesentliche Äußerung menschlichen Lebens. Sie macht sich zur Aufgabe, Technik als Bestandteil der Kultur in ihren vielfältigen Wechselbeziehungen und -wirkungen mit anderen Aspekten menschlichen Handelns, nicht zuletzt auch mit der Naturwissenschaft, darzustellen. Sie möchte unvoreingenommen über Technik berichten, sie beobachten und analysieren. Sie meint, dass Technik nicht entbehrlich ist, dass sie, bei allen Gefahren, ein wichtiges Mittel zur Lösung von Problemen der Menschheit ist und bleiben wird.
Die Zeitschrift ist ein Bestandteil des Erscheinungsbildes des Deutschen Museums. In der aktuellen Konzeption erscheint die Zeitschrift viermal jährlich jeweils zum Beginn eines Quartals im Umfang von 48 Seiten (+ 4 Seiten Umschlag) im Format 29,5 cm x 22,5 cm und grundsätzlich in der Ausstattung 4c mit Bilderdruckpapier.
Jede Ausgabe widmet sich einem bestimmten Schwerpunktthema wie z.B. „Climate Engineering“, „Feldarbeit im Wandel“ oder „Normen und Standards“ mit 6 bis 8 Beiträgen a 6 bis 8 Seiten über aktuelle Forschung, technische Errungenschaften, historische Hintergründe und aktuellen Fragen zu gesellschaftlichen Folgen von Forschung und Technik. Die Beiträge sind durch hochwertiges Bildmaterial angereichert und stammen typischerweise von externen freien Wissenschaftsjournalisten, Forschern oder Autoren aus dem Haus. Trotz
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hoher Anforderungen an das fachlich-wissenschaftliche Niveau des Thementeils wird großer Wert darauf gelegt, dass die Beiträge für allgemein interessierte Laien verständlich und interessant sind. Ziel ist es, auch schwierige und komplexe Sachverhalte ansprechend, unterhaltsam und klar verständlich darzustellen. Dies zu gewährleisten ist Aufgabe der Redaktion. Zudem ist wichtig, dass in den Beiträgen ein möglichst enger Bezug zum Deutschen Museum, dessen Zweigmuseen, Ausstellungen, Sammlungen und Forschungen hergestellt wird. Ein vierteljährlich tagender Redaktionsbeirat aus der Mitarbeiterschaft des DM legt gemeinsam mit dem Verlag (AN) die Schwerpunktthemen der nächsten Hefte fest und bestimmt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter aus dem DM, der bzw. die für das jeweilige Heft als wissenschaftliche Beratung fungiert.
Neben diesem Thementeil enthält jedes Heft einen Magazinteil (ca. 10 Seiten) mit aktuellen Beiträgen zu und aus dem Deutschen Museum. Die Beiträge des Magazinteils stammen von Autorinnen und Autoren aus dem Deutschen Museum.
Mit diesen Inhalten bewegt sich die K&T im Umfeld des wissenschaftlichen Journalismus und konkurriert mit Zeitschriften wie Zeit Wissen oder Spektrum, ohne jedoch deren Sichtbarkeit zu haben. Anders als diese Zeitschriften behandelt die K&T stärker Randthemen, die ansonsten wenig Beachtung finden. Auch werden Themen z.T. in größerer Tiefe beleuchtet. Bemerkenswert ist zudem stets der Bezug zum DM, das zugleich als Ausweis der Kompetenz und Seriosität der Beiträge dient.
Weitere Informationen sowie ein umfassendes Archiv sind über die Website des Magazins einsehbar: https://www.deutsches-museum.de/museum/verlag/kultur-technik.
1.3 Bezug des Magazins
Das Deutsche Museum bezieht die Zeitschrift für seine Jahreskarteninhaberzum Mitgliedspreis. Zudem erhält das Deutsche Museum 200 Freiexemplare pro Heft. Über die Freiexemplare hinaus benötigte Exemplare kann das DM zum Mitgliedspreis beziehen.
Für Jahreskarteninhaber des Deutschen Museums sowie für Mitglieder der Georg-Agricola-Gesellschaft ist der Bezug der Zeitschrift im Jahreskarten-/Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Mitglieder/Jahreskarteninhaber können wählen, ob sie eine digitale oder eine gedruckte Ausgabe wünschen.
Im Oktober 2026 verfügt das DM über 12711 Mitglieder.
Neben dem Jahreskarteninhaber-/Mitgliedsbezug ist das Heft im Deutsches Museum Shop und über den Buchhandel im Einzelbezug (aktueller Heftpreis 10,80 €) sowie im Abonnement unabhängig von der Jahreskarteninhaberschaft/Mitgliedschaft erhältlich. Dies ist weiterhin durch den Verlag sicherzustellen. Die so generierten Erlöse verbleiben beim Verlag. Alle Hefte des laufenden sowie vorhergehenden Jahrgangs müssen flächendeckend als Print-Produkt sowie als digitale Ausgabe im deutschsprachigen Buchhandel zu erwerben sein.
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Nach einer Sperrfrist von 2 Jahren ab Erscheinen eines Hefts ist das DM berechtigt, das Heft auf der eigenen Website kostenlos online zugänglich zu machen. Der Verlag übergibt dem DM hierzu die entsprechenden Daten (PDF).
1.4 Sonstiges
Das Deutsche Museum ist Herausgeber der Zeitschrift Kultur und Technik . Das Recht am Titel verbleibt beim Herausgeber.
Alle wesentlichen Entscheidungen in Bezug auf die Zeitschrift, z. B. Gegenstand, Umfang, Erscheinungsweise, äußere Gestaltung, Ladenpreis trifft der Verlag gemeinsam mit dem Herausgeber.
Als zentraler Ansprechpartner beim Auftraggeber fungiert die Leitung der Abteilung Publikationen, als zentraler Ansprechpartner beim Auftragnehmer fungiert eine zu bestimmende Schriftleitung (s.u.).
- Leistungen des Auftragnehmers (Verlag)
Der Auftragnehmer erbringt mindestens folgende Leistungen:
2.1 Entwicklung inhaltliches und gestalterisches Heftkonzept
Mit dem Auftraggeber gemeinsame Entwicklung des inhaltlichen und gestalterischen Konzepts für die Zeitschrift auf Basis des unter 1. genannten Profils der Zeitschrift und entsprechend der Zielsetzung (1) einer möglichst großen Mitglieder- bzw. Abonnentenzahl, (2) einer möglichst großen Präsenz und Sichtbarkeit des Magazins und (3) einer möglichst hohen Qualität bzw. Reputation des Magazins.
Das spätestens sechs Wochen nach Zuschlagserteilung zu präsentierende Konzept soll mindestens umfassen:
• Erarbeitung eines zielgruppenspezifischen Heftauftritts: Inhalte, Anzahl und Art der Beiträge, Autorenkreis • Layout und Gestaltung: Vorlage von Musterumschlägen und -seiten (unter Einhaltung der im Corporate Design des Deutschen Museums getroffenen Festlegungen). Das Logo des Deutschen Museums erscheint nach Vorgaben des Auftraggebers, die inklusive ggf. zu verwendender Vorlagen rechtzeitig an den Verlag gegeben werden, auf dem Heftumschlag. Bei der Gestaltung ist Folgendes durch den Auftragnehmer zu beachten: o Klare und ansprechende Strukturierung des gesamten Musterexemplars o Gute ermüdungsfreie Lesbarkeit der Texte o Ansprechende Anordnung von Texten und Bildern o Gelungene zeitgemäße, thematisch und zielgruppengerechte Gestaltung und Typografie
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• Schriftleitung: wird durch den Verlag eingesetzt und ist miteinzukalkulieren. Die Schriftleitung
-
trägt dafür Sorge, dass – entsprechend dem jeweils für ein Jahr im Voraus zu erstellenden Terminplan – die Manuskripte und Abbildungen rechtzeitig zum Satz bzw. zur Reproduktion abgegeben und die Korrekturen rechtzeitig besorgt werden.
-
übernimmt alle notwendigen Abstimmungen zwischen dem DM und dem Verlag; übergibt termingerecht die druckfertigen Beiträge, die reproreifen Abbildungen und einen Umbruchspiegel an den Verlag.
-
hat darauf zu achten, dass in der Zeitschrift keine Beiträge erscheinen, die gegen die Interessen oder das Erscheinungsbild des Deutschen Museums verstoßen.
-
wird sich um Objektivität bemühen und gegenüber allen Verbänden, Gruppen und Institutionen Unparteilichkeit wahren.
Im Übrigen genießt die Schriftleitung die für ihre Tätigkeit gebotene Unabhängigkeit.
• Abgabepreis an Nicht-Mitglieder • Vertriebswege • Form der Zusammenarbeit mit dem DM • Zeitplanung für die künftig erscheinenden Hefte mit jeweils mindestens Redaktionsschluss, Termin Autorenkorrektur, Drucktermin
Auftragnehmer und Auftraggeber legen gemeinsam das inhaltliche und gestalterische Konzept für die weitere Ausgestaltung durch den Auftragnehmer verbindlich fest.
2.2 Weiterführung und Publikation der Zeitschrift Kultur & Technik
Pro Jahr erscheinen vier Hefte.
Die Vorbereitungsleistungen (Heftkonzept, Terminplan, Übernahme der laufenden Heftplanung) beginnen unmittelbar nach Zuschlagserteilung. Das erste vom Verlag zu lieferende Heft erscheint Ende März 2027, hilfsweise Ende April 2027.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Anzahl der jährlich erscheinenden Hefte reduziert werden. Die Erstellung eines Hefts umfasst typischerweise folgende Schritte:
- Redaktionssitzung
- Detaillierte Ausarbeitung der Heftinhalte (Beiträge und Autoren) zusammen mit der betreuenden wissenschaftlichen Beratung
- Erstellen bzw. Einwerben der Beiträge
- Lektorat und Korrektorat der Beiträge
- Satz und Layout des Hefts
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- Versand der Beiträge an die Autoren sowie an das DM zum Einholen der Autorenkorrekturen
- Umbruchkorrektur und Finalisierung für den Druck
- Druck und Binden
- Versand und Auslieferung
Die Erwartungen des Auftraggebers an den Verlag umfassen dabei i.W. folgende Aspekte:
a) Projektmanagement und verlegerische Betreuung
• Zeitplanung ( Erstellung eines Terminplans für den jeweils folgenden Jahrgang bis zum 30. September des Jahres), Terminkontrolle, Qualitätskontrolle • Auswahl geeigneter Spezialisten für Fotoerstellung, Lektorat, Korrektorat, Grafik, Layout/Satz usw. • Rechtsabsicherung gegenüber BeitragsautorInnen; das DM ist insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freigestellt • Teilnahme an den vierteljährlichen Redaktionssitzungen zur Festlegung von Thema, Inhalten und betreuender wissenschaftlicher Beratung im DM in München • Übernahme der bibliografischen Leistungen sowie aller weiteren zur Veröffentlichung auf dem Buchmarkt notwendigen Schritte
b) Redaktion
Die Redaktion erfolgt durch die Schriftleitung. Zu den Aufgaben der Schriftleitung gehören:
• Teilnahme an den vierteljährlichen Redaktionssitzungen zur Festlegung von Thema, Inhalten und betreuender wissenschaftlicher Beratung im DM in München sowie an weiteren Vor-Ort-Terminen zur Erstellung von Berichten aus und über das deutsche Museum bzw. dessen Zweigstellen. • Entwicklung bzw. Auswahl, Akquirierung, Fachbegutachtung von Beiträgen inklusive zugehörigem Bildmaterial • Kommunikation mit den AutorInnen und redaktionelles Lektorat der Beiträge und Sicherstellen der Qualität der Beiträge und des Bildmaterials • Formulierung von Überschriften, Vorspännen und Zwischenüberschriften im Sinne einer einheitlichen Heftgestaltung • Korrektorat inklusive Prüfung von Schlüssigkeit und Einheitlichkeit • Schluss- und Umbruchkorrektur
c) Satz und Layoutarbeiten
• Gestaltung der Einzelhefte gemäß der unter 2.1 festgelegten Prämissen bis zur Druckreife. Auf eine grafisch und ästhetisch hochwertige, ansprechende, dem Inhalt entsprechende und diesen aufwertende leserfreundliche Gestaltung wird besonderer Wert gelegt. • Text, Bild- bzw. Grafikprüfung und -integration. • Einarbeitung der DM-/AutorInnen- und Umbruchkorrekturen Seite 7 von 15
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• Erstellen von mindestens 3 Entwürfen für den Heftumschlag zur Freigabe durch das DM • Der Redaktionsbeirat des DM erscheint im Impressum. • Abgabe der druckfähigen PDF-X-Daten an Druckerei sowie Erstellen einer Online-Version
d) Produktion
Produktion der Hefte mit Sicherung der Druckqualität (PSO ISO 12647). Zu beachten ist hier insbesondere:
• Einheitlichkeit des Druckbildes • Gestochen scharfer Text • Kontrast- und nuancenreiche Darstellung der Abbildungen • Exakte und konstante Farben sowie präzise Farbverläufe • Hochwertige buchbinderische Verarbeitung
Mindestanforderungen an die Ausstattung:
Format: 22,5 x 29,7 cm; hoch, angeschnitten; Broschur.
Umfang: 48 Seiten Innenteil + 4 Seiten Umschlag.
Umschlag: 4/4farbig ISO-Skala; 200 g/qm; 0,88 f. vol., weißes Bilderdruckpapier, gestrichen, seidenmatte Oberfläche
Inhalt: 4/4farbig ISO-Skala; 100 g/qm; 1,08 f. vol., weißes Bilderdruckpapier, matt gestrichen
Verarbeitung: Klammerbindung
Vor dem Druck der Hefte ist auf Anforderung ein Aushänger/Andruck an den Auftragnehmer zur Freigabe zu senden.
Alle zwei Jahre erscheint zusätzlich ein Zweijahresregister mit chronologischem Titelverzeichnis, Personen- und Sachregister sowie Personenregister (1c, 12 Seiten, zuletzt Heft 2/2025 beigelegt). Dieses muss fortgeführt werden und ist entsprechend Heft 2/2027 sowie Heft 2/2029 beizulegen.
e) Versand
• Fristgerechter Versand der Hefte an die bezugsberechtigten Jahreskarteninhaber/Mitglieder; der Jahreskarten-/Mitgliederbereich des DM stellt rechtzeitig die Adressen zur Verfügung. Wünscht ein Jahreskarteninhaber/Mitglied statt des gedruckten Hefts eine digitale Ausgabe, so ermöglicht dies das DM als E-Mailversand oder als Download.
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• Anlieferung der Freiexemplare sowie ggf. weiterer benötigter Hefte an das DM (handlich in Kartons verpackt): Deutsches Museum, Bibliotheksgebäude – Hauptpforte, Museumsinsel 1, 80538 München • Für die Jahreskarteninhaber/Mitglieder sowie ggf. weiteren benötigten Hefte erfolgt die Rechnungslegung nach erbrachter Leistung pro abgeschlossenen Einzelauftrag. Rechnungen sind mit dem Vermerk: Abteilung Publikationen, Vergabe-Nr. RuV-11000-2026-242 zu versehen. • Bereitstellung einer elektronischen Fassung (PDF) zur Nutzung durch das DM. • Versand und Abwicklung von Pflicht- und Belegexemplaren
f) Vertrieb und Marketing
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen:
• Vertrieb über den Buchhandel in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Listung bei einschlägigen Barsortimentern • Zusätzlicher Vertrieb einer Online-Ausgabe • Der Auftragnehmer vermarktet die Hefte selbstständig. Sie sind in möglichst vielen Buchhandlungen und Verkaufsstellen zu präsentieren und dürfen nicht nur passiv distribuiert werden. • Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens einmal jährlich über die Verkaufszahlen • Bewerbung auf der Homepage des Auftragnehmers mit Bestellmöglichkeit einzelner Hefte sowie Abo-Abschlussmöglichkeit • Bereitstellen von Inhalten für den Online-Auftritt des Magazins auf den Webseiten des DM • Der AN verpflichtet sich, ein Heft mind. 2 Jahre lieferbar zu halten. Anschließend kann der Verlag Restbestände verramschen. Der Verlag wird das DM vorher von dieser Absicht verständigen. Das DM kann die Restauflage zum Herstellungspreis erwerben. • Verkauf von Werbeanzeigen o Der Verlag nimmt das Anzeigengeschäft durch seine Anzeigenabteilung wahr. Die Einkünfte aus dem Anzeigengeschäft fließen dem Verlag in voller Höhe zu. o Der Herausgeber kann dem Verlag unter nachfolgenden Bestimmungen Anzeigenkunden vermitteln. Der Verlag ist nur dann verpflichtet, die von den zunächst nur informatorisch angezeigten Anzeigenkunden gewünschten Anzeigen zu schalten, wenn der Verlag 4 Wochen nach Anzeige durch den Herausgeber die 15-%-Schwelle für die konkrete Ausgabe noch nicht erreicht hat und diese auch mit der gewünschten Anzeige nicht überschritten wäre. Einnahmen des Verlags durch diese Anzeigen werden im Verhältnis 60 (Verlag) : 40 (Herausgeber) verteilt. o Der Gesamtanteil der Anzeigen darf 15 % des Gesamtumfangs (inkl. Umschlagseiten) nicht überschreiten. Dem Herausgeber stehen für Seite 9 von 15
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Mitteilungen und Anzeigen bis zu zwei Seiten (schwarzweiß oder Farbe) zusätzliche zum Magazinteil kostenfrei zur Verfügung. Bei mehrfarbigen Anzeigen, die auf Verbreitung der Zeitschrift abzielen, trägt der Verlag die Kosten. o Es werden keine Anzeigen aufgenommen, die den Aufgaben der Zeitschrift (1.) oder dem Leitbild des Deutschen Museums entgegenstehen. Der Herausgeber behält sich vor, in diesem Rahmen der Aufnahme von Anzeigen zu widersprechen. o Die Anzeigenpreise legt der Verlag fest und teilt diese dem Herausgeber mit.
2.3 Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung des Erscheinungstermins
Bei einer vom Verlag verschuldeten Verzögerung des durch den AN festgelegten Erscheinungstermins von mehr als zehn Werktagen wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt für jeden weiteren Werktag Verzug 0,5 % der für das betroffene Heft anfallenden Vergütung. Der Gesamtbetrag der Strafe ist auf maximal 5 % dieser Heftvergütung begrenzt und wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
2.4 Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist auch dafür verantwortlich, darauf zu achten, die Zeitschriften keine Inhalte enthalten, die gegen Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere Urheber- und ähnliche Rechte. Soweit Lizenzen oder andere Berechtigungen nötig sind, hat der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten einzuholen. Zudem hat er diese aufzubewahren, sodass die Lizenzrechte nachgewiesen werden können. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Deutsche Museum die Hefte 2 Jahren ab Erscheinen auf der eigenen Website kostenlos online zugänglich machen kann ohne Maximalzeit. Entsprechend lange müssen mögliche Lizenzen und Berechtigungen auch gelten sowie dokumentiert sein.
Zudem ist dem Deutschen Museum auf Anfrage einer Kopie der Nachweise der Lizenzen und/oder Berechtigung zur Verfügung zu stellen
- Versicherung
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung und vor Leistungsbeginn das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens
Sach- und Vermögensschaden: 1.000.000 €
Personenschäden: 2.500.000 €
nachzuweisen.
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- Rechnungsstellung
Rechnungen an
Abteilung Publikationen
Vergabenummer RuV-11000-2026-242
Deutsches Museum
von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik (AdöR)
Museumsinsel 1
80538 München
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich versendeten Heften an die Mitglieder. Damit sind alle anfallenden Kosten für die zu erbringenden Leistungen des Verlags abgegolten.
Etwaige Nachlässe, anfallende Liefer- und Materialkosten oder sonstige Belastungen, die den Preis beeinflussen, sind in die Angebotssumme miteinzurechnen, damit die Nettopreise zweifelsfrei erkennbar sind, so dass lediglich die (zum Zeitpunkt des Angebotsdatums gültige) gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
- Referenzmuster
Zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen dient ein Musterexemplar .
Das Referenzmuster muss hinsichtlich Material, Druckverfahren und Ausführungsqualität mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein und ist wie folgt vorzulegen:
1 Exemplar vergleichbar mit den Anforderung nach 2.2.
Das Referenzmuster ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist physisch einzureichen . Die Einreichung erfolgt gesondert vom elektronischen Angebot an folgende Anschrift: Deutsches Museum Vergabestelle [Anschrift gemäß Vergabeunterlagen] Das Referenzmuster ist eindeutig mit der Vergabenummer sowie dem Namen des Bieters zu kennzeichnen. Maßgeblich für die fristgerechte Einreichung ist der rechtzeitige Eingang bei der Vergabestelle. Das Referenzmuster wird nicht vergütet.
Das Referenzmuster wird zugleich zur Bewertung herangezogen.
Angebote ohne fristgerecht eingereichte Referenzmuster können ausgeschlossen werden (eine Nachforderung kann erfolgen, hierauf besteht jedoch kein Anspruch).
Entspricht die nach Zuschlagserteilung erbrachte Leistung nicht der Qualität der eingereichten Referenzmuster, so stellt dies einen Mangel der Leistung dar. Wird dieser Mangel nicht behoben, so steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
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- Bewertung
Ein Vertrag wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter geschlossen unter Berücksichtigung folgender Kriterien (mit Gewichtung):
6.1 Preis (60%)
Kalkulationsgrundlage für Angebotspreis:
Als Bewertungsgrundlage wird der Mitgliedspreis gemäß der in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben zzgl. des Vertriebsentgelts für einen angenommenen Heftbezug durch 15.000 Mitglieder/ Jahreskarteninhaber angesetzt. Damit müssen alle für die Publikation der Zeitschrift anfallenden Kosten gedeckt sein und es dürfen dem DM darüber hinaus keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.
Beim Kriterium Preis erfolgt die Punktevergabe wie folgt:
60 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktwertung für die dazwischenliegenden Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma. Der Wertungspreis wird der auf Grundlage der Angaben im Preisblatt ermittelt.
6.2 Referenzmuster (40 %)
Für die Bewertung von Ausstattung, Gestaltung und Lektorat dient das vorgelegte Referenzmuster, das für den Leistungsgegenstand der Ausschreibung repräsentativ ist.
Das Musterexemplar wird hinsichtlich folgender Kriterien bewertet:
a) Druck und Verarbeitung (Gewichtung innerhalb des Kriteriums Musterexemplar: Gewichtung 1/3)
• Gestochen scharfer Text • Kontrast- und nuancenreiche Darstellung der Abbildungen • Exakte und konstante Farben sowie präzise Farbverläufe • Seitenversatz und buchbinderische Verarbeitung
b) Gestaltung (Gewichtung: 1/3)
• Einhaltung typographischer Regeln • Einhaltung eines Gestaltungskonzepts • Proportionalität und Rhythmus in Bezug auf Größe und Anordnung von Texten und Bildern • Wahl von Schriften und Bildern (Angemessenheit, Lesbarkeit, Motivwahl, Bild-qualität)
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c) Lektorat und Korrektorat (Gewichtung: 1/3)
• Rechtschreibung und Zeichensetzung • Grammatik • Verständlichkeit • Formale Einheitlichkeit (Zitation, Literatur etc.)
Pro Unterkriterium werden Noten durch das Bewertungsgremium vergeben:
Note 1 5 Punkte
Note 2 4 Punkte
Note 3 3 Punkte
Note 4 2 Punkte
Note 5 1 Punkte
Note 6 0 Punkte
Diese werden addiert, sodass je Unterkriterium (a / b / c) max. 20 Punkte erzielt werden können. Die Punkte je Kriterium werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für das „Musterexemplar". Es können maximal 60 Punkte erzielt werden.
6.3. Punktegleichheit
Bei Punktegleichheit der Gesamtpunktesumme entscheidet die höchste Punktzahl beim Wertungskriterium Musterexemplar. Bei erneuter Punktegleichheit entscheidet der günstigste Preis gemäß Musterkalkulation.
- Preisanpassung bei Steigerung der Papierkosten (Gleitklausel)
(1) Festpreisbindung im ersten Vertragsjahr: Die im Preisblatt vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise für die ersten sechs (6) Monate ab Vertragsschluss. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Preisanpassung ausgeschlossen.
(2) Anpassungsberechtigung: Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Pauschalpreise zu verlangen, sofern die für die Durchführung der Aufträge erforderlichen Materialkosten für Papier nachweislich gestiegen sind. Eine solche Preisanpassung kann maximal zweimal pro Vertragsjahr geltend gemacht werden.
(3) Wesentlichkeitsschwelle (Selbstbehalt): Eine Preisanpassung ist erst zulässig, wenn die Kosten für die Beschaffung des für die jeweilige Leistungsposition erforderlichen Papiers um mehr als 10 % gegenüber dem Preisniveau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (bzw. zum Zeitpunkt der letzten Preisanpassung) gestiegen sind. Der Auftragnehmer trägt Preisschwankungen unterhalb dieser Schwelle als unternehmerisches Risiko. Seite 13 von 15
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(4) Berechnung der Anpassung (Materialanteil): Da die vereinbarten Einheitspreise neben den Materialkosten auch alle sonstigen Kosten enthalten, wirkt sich eine Steigerung der Papierpreise nur anteilig auf den Gesamtpreis aus. 1. Zur Ermittlung des Anpassungsbetrags hat der Auftragnehmer den tatsächlichen Anteil der Papierkosten an der jeweiligen Leistungsposition zum Zeitpunkt der Kalkulation schlüssig nachzuweisen. 2. Dieser Nachweis hat durch Offenlegung der Kalkulation für die betroffenen Leistungspositionen oder durch vergleichbare, geeignete betriebswirtschaftliche Belege zu erfolgen. 3. Die Anpassung des Gesamtpreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem die nachgewiesene Steigerung der Papierkosten diesen Papierkostenanteil beeinflusst. 4. Beispiel: Steigen die Papierpreise um 20 % und beträgt der Papierkostenanteil am Produkt 35 %, so ist eine Erhöhung des Gesamtpreises um maximal 7 % (0,20 x 0,35) zulässig.
(5) Kappungsgrenze (Prozentuale Beschränkung): Die halbjährliche Preisanpassung nach dieser Klausel ist auf insgesamt maximal 8 % des jeweils geltenden Gesamtpreises pro Leistungsposition begrenzt. Eine über diesen Prozentsatz hinausgehende Steigerung der Papierkosten berechtigt nicht zu einer weiteren Erhöhung des Preises gegenüber dem Auftraggeber.
(6) Nachweispflichten: Der Auftragnehmer hat die Preissteigerung spätestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform geltend zu machen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Als Nachweis dienen insbesondere:
-
Die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen gemäß Absatz 4;
-
Schriftliche Bestätigungen der Papierlieferanten oder Papiergroßhändler über Preisänderungen;
-
Offenlegung der Rechnungen der vergangenen Materialbestellungen.
Gelingt der Nachweis gelten die neuen Preise nur für Aufträge, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung erteilt werden. Ob der Nachweis ausreichend gelingt, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Er darf hier jedoch nicht unangemessene Anforderungen an das Gelingen eines solchen Nachweises stellen.
(8) Symmetriegebot (Preissenkung): Sollten die Papierpreise nach einer bereits erfolgten Preisanpassung wieder sinken, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber hierüber zu informieren und die Preise Seite 18 von 36 nach dem oben genannten Mechanismus entsprechend zu reduzieren, sofern die Senkung die Wesentlichkeitsschwelle gemäß Absatz 3 überschreitet.
(9) Sonderkündigungsrecht: Übersteigt eine Preisanpassung einen Wert von 10 % des ursprünglichen Gesamtpreises einer Leistungsgruppe, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht für die betroffenen Leistungen oder den gesamten Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu.
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- Ansprechpartner beim Deutschen Museum
Während des Verfahrens: Ausschließlich über die Vergabeplattform
Nach dem Verfahren: Ansprechpartner wird mit Beauftragung bekannt gegeben.
- Rückfragen
Rückfragen jeglicher Art (z.B. Örtlichkeiten) sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Änderungs- / Berichtigungsbedarf, so hat er den Auftraggeber unverzüglich über die e-Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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