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Vergabeunterlage SID 2026-36 DS.pdf

Verlängerung von SUSE-Linux-Server-Abonnements und Langzeit-Support

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 04:38 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen

Offenes Verfahren

Verlängerung der Suse Linux Enterprise Server

Subscription inkl. LTSS für die Steuerverwaltung

des Freistaates Sachsen

Vergabe-Nr.: SID 2026-36 DS

Az.: 11-0452/815

Radebeul, 1. September 2026

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Inhaltsübersicht

1 Vergabebestimmungen .................................................................... 4 1.1 Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens .................................... 4 1.2 Grundsätzliche Bestimmungen .................................................................................... 5 1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten ....................................................................... 5 1.4 Verspätete Abgabe ...................................................................................................... 6 1.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots ........................................................................ 6 1.6 Unklarheiten im Angebot und Bieterfragen ................................................................... 7 1.7 Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ............................................................. 7 1.8 Fragen zur Ausschreibung ........................................................................................... 7 1.9 Aufhebung der Ausschreibung ..................................................................................... 7 1.10 Zuschlagserteilung und Bindefrist ................................................................................ 7 1.11 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots .............................................. 7 1.12 Vergabe in Losen ......................................................................................................... 7 1.13 Nebenangebote/ weitere Hauptangebote ..................................................................... 8 1.14 Verwendung der Vergabeunterlagen ........................................................................... 8 1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit .............................................. 8 1.16 Preisangaben .............................................................................................................. 9 1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten............................................................. 9 1.18 Bietergemeinschaften .................................................................................................. 9 1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer ................................................................................................................... 9 1.19.1 Eignungsleihe ....................................................................................................... 9 1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer ............................................................................. 10 1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen ..................................... 10 1.21 Schutzrechte .............................................................................................................. 10 1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten ................................................................... 11 1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen............................................................................... 11 1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................................. 11 1.25 Preisprüfung .............................................................................................................. 11 1.26 Abfrage im Wettbewerbsregister ................................................................................ 11 1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ............................................................... 11 1.28 Zuständige Vergabekammer ...................................................................................... 11

2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................... 13

3 Eignungsprüfung ............................................................................ 14

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3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) .............................................................. 14 3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ..................................... 14 3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) .......................................... 15 3.4 Eignungsleihe ............................................................................................................ 15

4 Leistungsbeschreibung .................................................................. 16 4.1 Zweck der Ausschreibung und Ausgangssituation ..................................................... 16 4.2 Leistungsgegenstand ................................................................................................. 16 4.3 Lieferung .................................................................................................................... 16 4.4 Support und Service .................................................................................................. 16

5 Vertragliche Regelungen ................................................................ 18 5.1 Vertragstyp ................................................................................................................ 18 5.2 Vergütung/ Rechnungslegung .................................................................................... 18

6 Preis-/Kostenkalkulation ................................................................ 19

7 Prüfung und Wertung der Angebote ............................................. 20 7.1 Stufe 1: Formale Prüfung gemäß §§ 56 Abs. 1, 57 VgV ............................................. 20 7.2 Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3 ...................................................................................... 20 7.3 Stufe 3: Angemessenheit der Preise gemäß § 60 VgV .............................................. 20 7.4 Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: ................................................ 21

8 Anlagenverzeichnis ........................................................................ 22

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1 Vergabebestimmungen

1.1 Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens

Vergabestelle

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Fachbereich 1.1 – Vergabestelle, Recht Dresdner Straße 78 A 01445 Radebeul Tel.: +49 351 3264 5101 Fax: +49 351 3264 9909 E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de

Internet-Adresse (URL): www.sid.sachsen.de.

Auftraggeber

(nachfolgend AG) Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern (LRZS) Stauffenbergallee 2 01099 Dresden

Meilensteine

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Versand der Bekanntmachung01.09.2026
Ablauf der Angebotsfrist05.10.2026, 12.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist30.11.2026
Absendung der Information über die Nichtberück- sichtigung gemäß § 134 GWB05.11.2026
Zuschlagserteilung16.11.2026
Beginn der Leistungserbringung01.12.2026

Tabelle 1 - Meilensteine des Vergabeverfahrens

Die oben aufgeführten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen werden den Bie- tern rechtzeitig mitgeteilt.

Kommunikation: Die Vergabeunterlagen und eventuelle Bieterinformationen stehen für einen uneingeschränkten und voll- ständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung auf der Plattform: www.evergabe.sachsen.de.

Bieterfragen und Angebote sind einzureichen über diese Plattform. Informationen werden durch die Verga- bestelle ausschließlich über diese Plattform kommuniziert.

Sonstiges: Soweit die Vergabeunterlagen keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Personen verwen- det, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

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1.2 Grundsätzliche Bestimmungen

Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften des GWB und der in der zum Zeitpunkt der Bekanntma- chung veröffentlichten aktuellen Fassung. Die Leistungen werden gemäß § 15 VgV im offenen Verfahren vergeben. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bie- ters führen. (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB)

Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deut- scher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine be- glaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Eine Ausnahme gilt für die Hersteller-Lizenzbedingungen; diese dürfen auch aus- schließlich in englischer Sprache eingereicht werden, soweit sie nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.

Vertrags- und Arbeitssprache ist deutsch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthal- ten, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind die Lizenzbedingungen des Herstellers.

Informationen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de elektronisch übermittelt. Ebenso hat sämtliche Kommunikation zwi- schen Bieter und Vergabestelle darüber zu erfolgen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten

Das Angebot muss bis zum

  1. Oktober 2026, 12:00 Uhr

bei der Vergabestelle eingegangen, d.h. auf der Plattform eVergabe.sachsen.de hochgeladen sein. (Aus- schlussfrist). Dabei sind die vom Auftraggeber überlassenen Anlagen zu verwenden.

Das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Ver- wendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der fristgerechte Eingang des elektronischen Angebotes auf der Plattform maßgebend.

Eine Abgabe von Angeboten in schriftlicher Form, per Nachricht über die Bietersoftware (Bereich Nachrichten des AI Bietercockpit 8), per E-Mail oder per Fax entspricht nicht diesen Anforderun- gen und führt zum Ausschluss.

Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die Bietersoft- ware AI Bietercockpit 8, die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter erhalten Sie unter:

https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahmebedingun- gen.jsp&thContext=conditions

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dieser Ausschreibung nur über die Vergabe- plattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de erfolgen kann – nicht über die Platt- form unter www.evergabe.de, wo die Vergabe unter anderem gelistet ist.

Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bietercockpits wen- den Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Service-Hotline der AI-AG unter 09001 – BIETER (09001-243 837) kostenpflichtig

oder an

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E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de

Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe

1.4 Verspätete Abgabe

Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

1.5 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots

Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inkl. Anlagen.

Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum und dem vollständigen Namen des Unterneh- mens versehen werden.

Verweise, z.B. auf Broschüren, Literatur, Firmenberichte etc., können die an dieser Stelle geforderten Ant- worten und Erklärungen nicht ersetzen und werden nicht bewertet. Sofern auf Zertifizierungen Bezug ge- nommen wird, sind die zugrundeliegenden Gutachten auf Anforderung bereitzustellen.

Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrunde liegenden Gutachten auf Anforde- rung bereitzustellen.

Das Angebot muss sich inhaltlich ausdrücklich auf den jeweiligen Gliederungspunkt der Vergabeunterlagen beziehen. Verweise auf andere Stelle des Angebotes und auf Anlagen sollen soweit wie möglich vermieden werden.

Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss folgende Dokumente enthalten:

 formloses Anschreiben mit Datum und vollständigem Namen eines Ansprechpartners des Bieters,  Eigenerklärungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gemäß Kapitel 2 unter Nutzung der Anlage 4, auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und eignungs- verleihende Unternehmen  Eigenerklärungen / Nachweise hinsichtlich der Eignungsanforderungen gemäß Kapitel 3 unter Verwen- dung der Anlagen 5, 6 und 7  vollständig ausgefülltes Preisblatt (Anlage 8)  vollständig ausgefüllte Anlage 9 (Bestätigung Mindestanforderungen)  detailliertes Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung,  Lizenznutzungsbedingungen des Herstellers SUSE (ohne AGB des Herstellers!) im letzten aktuell ver- fügbaren Stand in Dateiform, vorzugsweise auf Deutsch (ein Link ist nicht ausreichend!)  Angaben für Nr. 11 (Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers) und Nr. 12.1 (Adresse für Störungsmeldung) des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B (siehe Gelbmarkierung im Vertragsent- wurf)  folgende Anlagen sind bei Vorliegen der Voraussetzung vollständig auszufüllen:

o Anlage 1, (nur bei Angebot im Form einer Bietergemeinschaft, vgl. Kapitel 1.18) o Anlage 2 (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV; nur sofern sich ein Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen beruft, vgl. Kapitel 1.19.1), o Anlage 3 (Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV; nur, wenn der Bieter /die Bieterge- meinschaft beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauftragsvergabe entsprechend § 36 VgV an Dritte zu vergeben; vgl. Kapitel 1.19.2)

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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht (vgl. § 56 VgV). Angebote, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

1.6 Unklarheiten im Angebot und Bieterfragen

Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die von ihr benannten Angaben zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

1.7 Berichtigung und Rücknahme von Angeboten

Die Rücknahme eines Angebotes und die eventuelle Neueinreichung (aufgrund von Berichtigungen, Än- derungen und Ergänzungen) können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.

1.8 Fragen zur Ausschreibung

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de unter Bezugnahme auf das ent- sprechende Vergabeverfahren darauf hinzuweisen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail wer- den nicht beantwortet.

Die Vergabe ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten auf Fragen der Bieter werden rechtzeitig, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de bekanntgegeben.

Eine kostenfreie Registrierung des Bewerbers auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen ist erfor- derlich, um die o.g. ergänzenden oder berichtigenden Angaben zu erhalten.

1.9 Aufhebung der Ausschreibung

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe gemäß § 63 VgV sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de mitge- teilt.

1.10 Zuschlagserteilung und Bindefrist

Der Zuschlag soll bis zum 16. November 2026 erteilt werden, kann aber auch ggf. einige Tage früher oder später erfolgen. Die Gültigkeit des Angebotes (Zuschlags-/Bindefrist) hat sich unabhängig davon bis zum 30. November 2026 zu erstrecken.

1.11 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

1.12 Vergabe in Losen

Die Leistung wird nicht in Losen vergeben.

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1.13 Nebenangebote/ weitere Hauptangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen ist nicht zulässig. Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abgeben. Gibt ein Bieter mehr als ein Hauptangebot ab, so werden alle Angebote des Bie- ters ausgeschlossen.

1.14 Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.

Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Unternehmen, die sich im Rah- men der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis bewerben.

1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit

Der Bieter ist verpflichtet, die ihm innerhalb dieses Vergabeverfahrens direkt, indirekt oder zufällig bekannt gewordenen Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die daraus erzielten Ergebnisse und Erkennt- nisse über dieses Vergabeverfahren hinaus weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, noch an Dritte weiterzugeben.

Eine Ausnahme für Dritte gilt nur in dem Fall, wenn der Bieter beabsichtigt, den Dritten als Unterauftrag- nehmer in dieses Vergabeverfahren mit einzubeziehen. Für diesen (möglichen) Unterauftragnehmer gelten die gleichen Geheimhaltungspflichten wie für den Bieter. Der Bieter hat die Einhaltung der Pflicht zur Ge- heimhaltung durch den (möglichen) Unterauftragnehmer sicherzustellen, auch für den Fall, dass ein Ver- tragsverhältnis nicht begründet wird.

Der Bieter ist ferner dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung nachkommen und hat dies auch sicherzustellen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen ihm sowie den von ihm eingesetzten Mitarbei- tern, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, endet.

Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten insbesondere Informationen über interne Belange des SID/LRZS sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des SID, seiner Geschäftspartner und sei- ner Kunden, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom SID/LRZS, dem Auftragnehmer oder Dritten erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den SID/LRZS beziehen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen.

Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU sind nachweislich zu beachten.

Derjenige Bewerber/Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht selbst oder durch Verletzung seiner Ob- liegenheiten verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.

Der Auftraggeber nutzt zur Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes sowie der daraus resultierenden gesetzlichen Anforderungen die Vorgehensweise nach BSI Grundschutz.

Der Bieter erklärt, dass die Basis- und Standard-Anforderungen der relevanten Bausteine des Grund- schutz-Kompendiums vollständig erfüllt werden und verpflichtet sich zur Umsetzung des Art. 25 DSGVO. Der Bieter garantiert, dass die Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO gewährleistet werden (Anlage 9 – Mindestanforderungen).

Auf Anforderung übergibt der Auftragnehmer als Teil-/Fach-Sicherheitskonzept eine Dokumentation in Form der ausgefüllten Grundschutz-Checklisten für die relevanten Bausteine sowie einen Nachweis über die Umsetzung des Art. 25 DSGVO („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“), wobei die Umsetzung der jeweiligen Anforderung nachvollziehbar beschrieben sein muss.

Hardware: Insbesondere sind die Werkseinstellungen, die in häufigen Fällen vom Nutzer übernommen und nicht geändert werden, zu beachten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vornherein bei der Ent- wicklung von Hardware datenschutzkonforme Voreinstellungen beachtet werden.

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Software: Insbesondere sind die Aspekte der Datenminimierung, Verstecken von Daten, Datentrennung, Transparenz, Pseudonymisierung und Anonymisierung, Vertraulichkeit zu beachten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vorherein die Entwicklung von Software datenschutzkonform gestaltet wird.

Zum Nachweis wird auf datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, Siegel oder Prüfzeichen gemäß Art. 42 DS-GVO verwiesen.

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung die Bestimmungen der „Vertraulichkeitsvereinbarung“ (Anlage 11) beachten muss. Das Dokument ist deshalb nach Zu- schlagserteilung vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Zur Information liegt dieses der Vergabeunterlage als Muster bei.

1.16 Preisangaben

Das Angebot muss die Preise ohne Umsatzsteuer, den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Um- satzsteuersatz, die Bruttopreise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind durchgängig in Euro und gemäß Preisblatt (Anlage 8) anzugeben. Skonti werden nicht bewer- tet. Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich.

1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten

Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

1.18 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften werden gemäß § 43 Abs. 2 S. 1 VgV wie Einzelbieter behandelt. Sie haben nach § 53 Abs. 9 VgV im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertre- ter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen- den Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die Anlage 1 (Erklärung zur Bietergemeinschaft). Die Anlage ist von jedem Mitglied vollständig auszufüllen (inkl. Zeich- nung durch Angabe von Ort, Datum und des vollständigen Namens des an der Bietergemeinschaft betei- ligten Unternehmens).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. das Standardformular der EEE gesondert einzureichen.

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB unter Berücksichtigung des Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen wegen einer Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter und als Mit- glied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied verschiedener Bietergemeinschaften zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es den Betroffe- nen Bietern nach Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme nicht gelingt, den Anschein einer Ver- letzung des Gebots des Geheimwettbewerbs und unzulässige Wettbewerbsabsprachen auszuschließen.

1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer

1.19.1 Eignungsleihe

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung der Fähig- keiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat hierzu im Angebot entsprechende Angaben zu machen.

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Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen.

Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft be- zieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 2 - Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen vollständig ausfüllen.

1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauftragsvergabe entsprechend § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind entsprechende Angaben im Angebot zu machen:

 Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden?

Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV" (Anlage 3) zu verwenden.

Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV sowie § 36 Abs. 5 S. 1 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen und eine Unterauftragsvergabe vorsehen, Folgendes verlangen, soweit die entsprechenden Angaben/Informationen nicht bereits vorliegen:

 Benennung der Unterauftragnehmer  Nachweis, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unterauftrag- nehmer zur Verfügung stehen,  Vorlage der Anlage „Erklärung Ausschlussgründe“ hinsichtlich des Nichtvorliegens von Aus- schlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB einschließlich Eigenerklärung zu Artikel 5k der Ver- ordnung (EU) Nr. 833/2014 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer ersetzen, wenn bei diesem Unterneh- men zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auf- traggeber ebenfalls verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird.

Fallen ein oder mehrere Unterauftragnehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ord- nungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Unterauftragnehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Unterauftragnehmer als geeignet anerkennt. Auch bei der Ein- schaltung von neuen Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer als Generalunternehmer für die ord- nungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.

1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten bei Ver- fahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht aus- gehen. Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben die Bieter daher die Möglichkeit, in ihren Angebotsunterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.

1.21 Schutzrechte

Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind

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1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Angaben werden gemäß Art. 5 EU-Datenschutzgrundver- ordnung im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Vorausset- zung für die Berücksichtigung des Angebotes und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabever- fahrens. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Vorgaben über die Führung von Akten (VwV Aktenführung, Vgl. auch beiliegendes Infoblatt (Anlage 12 Hinweise zum Datenschutz).

1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswer- tung der Angebote und Entscheidung über den Zuschlag verwendet, sofern nicht für ein Nachprüfungsver- fahren die Weitergabe an die Vergabekammer erforderlich ist.

Zur Wahrung ihrer Interessen können die Bieter ihr Angebot mit dem Vermerk „vertraulich“ versehen.

1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Ein- schränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

1.25 Preisprüfung

Bei der Vergabe sind im Übrigen die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten. Auf den Vertragspreis findet die PreisV 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 [BAnz. 1953 Nr. 244], die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 [BGBl. I S. 4968] geändert worden ist) Anwendung. Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

1.26 Abfrage im Wettbewerbsregister

Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000,00 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsre- gister nach § 6 WRegG an.

1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagser- teilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und die Merkmale und Vorteile seines Angebots gegebenenfalls bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht wer- den, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Er- messen.

1.28 Zuständige Vergabekammer

Sofern ein Bieter Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens geltend machen möchte, kann er sich an die zuständige Vergabekammer wenden. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die

  1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Telefon: (0341) 977 - 3800 Telefax: (0341) 977 - 1049 E-Mail-Adresse: vergabekammer@lds.sachsen.de

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Internet-Adresse (URL): www.lds.sachsen.de

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unterneh- men ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes- tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfas- sung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben ent- sprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.

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2 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbe- kämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 124 Abs. 2 GWB i.V,m. § 22 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz (LkSG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 Bundestariftreuegesetz (BTTG) genannten Aus- schlussgründe.

Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 4 Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Alternativ können die Unternehmen das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular einreichen (siehe auch Kapitel 3).

Das Formblatt Anlage 4 Erklärung Ausschlussgründe muss nach Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen und eine Unterauf- tragsvergabe vorsehen, auch von den vorgesehenen Unterauftragnehmern eingereicht werden, soweit diese nicht bereits als Eignungsverleiher vorgestellt wurden.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Aus- schlussgründe anzufordern.

Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Russland-Sanktionsverordnung) normierten Sanktionen sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Russland-Sanktionsverordnung besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsver- bot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Russland-Sanktionsverordnung unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Zusätzlich dürfen gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 keine öffentlichen Auf-träge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die Gegenstand von EU-Sanktionen sind oder sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen befinden. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb im „Teil 3“ der zur Verfügung gestellten Anlage 4 Erklärung Ausschluss- gründe eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber hat hier keinen Ermessensspiel- raum.

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3 Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung wird um Abgabe der im Folgenden aufgeführten Angaben und Erklärungen gebeten. Im Falle von Widersprüchen haben die Angaben in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Vorrang.

Als Eignungsnachweise sind die Formblätter zu verwenden, die der Vergabeunterlage als Anlage 5 Befä- higung zur Berufsausübung bis Anlage 7 Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit beigefügt sind.

Neben den Anlagen 5 bis 7 dieser Unterlage können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bieter selbst er- stellte Anlagen beigefügt werden. Eigene Anlagen sind gesondert zu kennzeichnen.

Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Soweit die in den Kapiteln 3.1 bis 3.3 geforderten Nachweise durch das Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden können, dürfen Bieter diese anstatt der für das Angebot vorgesehenen Formblätter verwenden.

Das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist abrufbar unter

https://uea.publicprocurement.be/

Soweit die in den Kapiteln 3.1 bis 3.3 geforderten Nachweise über die EEE hinausgehen, müssen diese Nachweise zusätzlich entsprechend den Vorgaben in der Auftragsbekanntmachung und in dieser Verga- beunterlage und unter Verwendung der gestellten Formblätter vorgelegt werden. Soweit die Unternehmen ihre Eignung unter Verwendung der EEE belegen, bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten, Bieter jederzeit während des Verfahrens aufzufordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise und Erklärun- gen vorzulegen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.

Die Eignung kann der Bieter auch formlos nachweisen.

Es sind die Hinweise zur Prüfung Eignung aus Kapitel 7 zu beachten.

Für verbundene Unternehmen (Konzerne) wird darauf hingewiesen, dass die Angaben konkret für dasje- nige, rechtlich selbstständige Unternehmen (juristische Person) beizubringen sind, das als Bieter, als Mit- glied einer Bietergemeinschaft oder als Eignungsverleiher auftritt.

3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:

  1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor- schriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist

Zur Nachweisführung ist die Anlage 5 Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung oder al- ternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt A) zu verwenden.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unter- nehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte.

  2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025),

  3. Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Subscription SLES), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025),

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  1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genann- ten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtver- sicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 1.000.000 EUR

Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder al- ternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.

3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemein- schaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzule- gen:

  1. Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2023
  • 2025),
  1. drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Kalenderjahren (2023-2025) mit ver- gleichbaren Lieferungen und Leistungen.

Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:  Bezeichnung des Auftragsgegenstandes  Liefer-/Leistungszeitraum  Name des Auftraggebers mit Kontaktdaten (Anschrift, ggf. Telefonnummer und E-Mail-Ad- resse)  Auftragswert oder –volumen.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.

  1. Nachweis als Reseller mit registriertem Status als SUSE Partner

Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 7 Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) aus- zufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.

3.4 Eignungsleihe

Im Falle der Eignungsleihe (vgl. Kapitel 1.19.1) müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters/ der Bie- tergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kapi- tel 0 sowie Kapitel 3.1 und 3.2, lfd. Nr. 2 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kapitel 3.2 und 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.

Hinweise:  Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Un- ternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.  Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vor- liegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.  Für den Fall, dass sich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversiche- rung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).

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4 Leistungsbeschreibung

4.1 Zweck der Ausschreibung und Ausgangssituation

Auftraggeber (AG) ist der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesrechenzentrum Steuern (SID- LRZS). Dieses gehört zur Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen. Das SID-LRZS ist mit ca. 170 Bediensteten der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Steuerverwaltung mit ca. 6.000 Nutzenden.

Das SID-LRZS betreibt für die Steuerverwaltung eine moderne RZ-Infrastruktur u.a. unter Nutzung der unten genannten Produkte der Firma SUSE. Die Subscription der genutzten Lizenzen läuft zum 30.11.2026 aus und soll um 36 Monate verlängert wer- den. Zusätzlich soll ein Longterm Service Pack Support für SLES 15 für 12 Monate erworben werden.

4.2 Leistungsgegenstand

Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der Subscription der betreffenden SUSE Linux Enterprise Ser- ver-Lizenzen des Auftraggebers bis zum Ablauf des 30.11.2029 sowie des Longterm Service Pack Support bis 30.11.2027.

Pos.Anz.ProduktLaufzeit
145SUSE Linux Enterprise Server with Live Patching, 1-2 Sockets, unlimited VMs, Standard Subscription01.12.2026 - 30.11.2029
21SUSE Linux Enterprise Server 15 Long Term Service Pack Support (x86-64, 1-500 Instances, Inherited Subscription) für alle gültigen Service-Packs gemäß SUSE-Freigabe01.12.2026 - 30.11.2027

4.3 Lieferung

Die Leistungserbringung erfolgt in Dresden. Die Lieferung der Lizenzunterlagen und der Lizenzschlüssel- erfolgt direkt an den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, Landesrechenzentrum Steuern, Stauf- fenbergallee 2, 01099 Dresden, ggf. elektronisch als Downloadlink an poststelle@rz.smf.sachsen.de.

Die Lizenzunterlagen und –schlüssel müssen bis spätestens 23.11.2026 geliefert werden um den Einsatz der Lizenzen ab 01.12.2026 sicherzustellen.

Bitte bestätigen Sie ausdrücklich die Einhaltung der in Kapitel 4.3 genannten Forderungen in An- lage 9.

4.4 Support und Service

Für den abzuschließenden EVB-IT Überlassungsvertrag benennt der Auftragnehmer einen deutschspra- chigen und kompetenten Ansprechpartner (Hotline), einen deutschsprachigen Telefonkontakt (ggf. Hotline) und eine E-Mail-Adresse für Nachfragen im Hinblick auf die Vertragsabwicklung (Kontakte sind anzuge- ben!).

Der AN stellt sicher, dass er innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr und am Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage) er- reichbar ist.

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.

Für Mitwirkungsleistungen sind im SID-LRZS qualifizierte Mitarbeiter zur Störungs- und Fehlersuche sowie Behebung innerhalb der Datenbankumgebung beschäftigt. Inhalt der Hotline ist auch die Vermittlung des zutreffenden Ansprechpartners bzw. Informationskanals und die Unterstützung zur Zielfindung für das An- liegen des AG.

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Bitte bestätigen Sie ausdrücklich die Einhaltung der in Kapitel 4.4 genannten Forderungen in An- lage 9.

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5 Vertragliche Regelungen

5.1 Vertragstyp

Im Ergebnis der Ausschreibung ist vorgesehen, einen Vertrag auf Basis eines „EVB-IT Überlassungsver- trages Typ B“ entsprechend dem als Anlage 10a beigefügten Entwurf.

Bestandteil des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B sind auch die ergänzenden Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware – EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B)1.

Bitte bestätigen Sie ausdrücklich Ihre Bereitschaft zum Abschluss eines EVB-IT Überlassungsver- trags Typ B auf der Grundlage des als Anlage 10a beigefügten Entwurfs (Anlage 9).

5.2 Vergütung/ Rechnungslegung

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 8 - Preisblatt angegebenen Preise. Mit der Vergü- tung sind sämtliche Kosten, insbesondere auch Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwen- dungen und alle übrigen Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten.

Die Vergütung für alle Preispositionen erfolgt einmalig nach Lieferung der Lizenzunterlagen und –schlüssel für den gesamten Leistungszeitraum.

Die Rechnungslegung erfolgt zum Beginn der Vertragslaufzeit mit einem Zahlungsziel von 30 Kalenderta- gen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

Eine Rechnung ist dann prüffähig, wenn mindestens folgende Angaben enthalten sind:

 Vergabenummer und Geschäftszeichen  Liefer- bzw. Leistungsdatum  Rechnungsdatum  rechnungsbegründende Unterlagen, wie z.B. Lieferschein und Lizenznachweis  Ausweis der geltenden Umsatzsteuer in Prozent und als Wert in Euro einschließlich der USt- IdNr. Bei einer evtl. vorliegenden Befreiung von der Umsatzbesteuerung ist dessen Rechts- grundlage in der Rechnung aufzuführen

Die Rechnungslegung erfolgt an

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Landesrechenzentrum Steuern (SID-LRZS) Stauffenbergallee 2 01099 Dresden

Es besteht die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen. Die dafür notwendige Leitweg-ID des SID-LRZS lautet: 14-0499145LRZS02-74.

Bitte bestätigen Sie mit Ihrem Angebot ausdrücklich die Einhaltung der Forderungen unter Kapitel 5.2 in Anlage 9 (Ausschlusskriterium).

1 abrufbar unter EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) sowie als Anlage 10b beigefügt

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6 Preis-/Kostenkalkulation

Für die Produkte und Leistungen sind in der Anlage 8 - Preisblatt die Preise für die gesamte Laufzeit des Vertrages anzubieten.

Der Bieter hat das Preisblatt (Anlage 8) im Excel-Format auszufüllen. Die Anlage ist beschreibbar angelegt.

In das Preisblatt (Anlage 8) sind die Einzelpreise netto in EUR (Zellen E12 und E13) sowie der Umsatz- steuersatz in Prozent (Zelle G10) einzutragen. Der Preise müssen sämtliche Kosten enthalten.

Die Gesamtpreise netto und brutto werden automatisch durch hinterlegte Formeln berechnet.

Das Preisblatt (Anlage 8) muss vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden. Alle in Anlage 8 - Preisblatt - geforderten Preisangaben sind vollständig einzutragen.

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7 Prüfung und Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in Anlehnung an die Reine Preiswertung gemäß Ka- pitel F 4.2.2 UfAB 2018.042 wie folgt:

Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots wird neben der Erfüllung der Mindestanforde- rungen/Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt. Maßgeblich ist der Gesamtangebots- preis brutto (Zelle H14 aus der Anlage 8 – Preisblatt).

Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Stufen:

 Stufe 1: Formale Prüfung  Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 0 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3  Stufe 3: Prüfung der Angemessenheit der Preise  Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

7.1 Stufe 1: Formale Prüfung gemäß §§ 56 Abs. 1, 57 VgV

Prüfung der Angebote auf formale Vollständigkeit sowie rechnerische Richtigkeit einschließlich der gesetz- lichen Ausschlussgründe.

Dieser Prüfschritt umfasst auch die fachliche Richtigkeit der Angebote, dabei insbesondere die Prüfung der Erfüllung sämtlicher in den Vergabeunterlagen verpflichtend formulierter Anforderungen.

Ist auch nur eine Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium nicht erfüllt, ist das Angebot grundsätzlich we- gen Abweichung von den Vergabeunterlagen auszuschließen.

7.2 Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3

Die gemäß Kapitel 2 und 3 vorzulegenden Angaben und Erklärungen werden auf Vollständigkeit und Rich- tigkeit überprüft.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die in Kapitel 3 zur Eignungsprüfung vorzulegenden Nachweise und Eigenerklärungen werden gemäß § 56 VgV überprüft. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen sowie die als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Anforderungen nicht nachweisen können, werden als un- geeignet für die Erbringung der Leistung angesehen und daher von der weiteren Bewertung aus- geschlossen.

Bei den Eignungskriterien handelt es sich ausschließlich um Ausschlusskriterien/ Mindestanforderungen.

7.3 Stufe 3: Angemessenheit der Preise gemäß § 60 VgV

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Wenn eine solche Über- prüfung der Preise ergibt, dass ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung anzunehmen ist, so hat dies den Ausschluss des betreffenden Angebotes von der weiteren Wertung zur Folge (§ 60 Abs. 3 VgV).

2 abrufbar unter UfAB 2018.04

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7.4 Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:

In der vierten Stufe werden alle Angebote der Bieter weiter betrachtet, die sich nach den Prüfungen der Stufen 1 bis 3 qualifiziert haben.

Bei Einhaltung aller Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Ge- samtangebotspreis brutto den Zuschlag.

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8 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Erklärung zur Bietergemeinschaft

Anlage 2: Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Anlage 3: Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV

Anlage 4: Erklärung Ausschlussgründe

Anlage 5: Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Anlage 6: Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Anlage 7: Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Anlage 8: Preisblatt (Excel-Datei ist elektronisch ausfüllbar angelegt)

Anlage 9: Erklärung zu Mindestanforderungen

Anlage 10a: Entwurf EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B

Anlage 10b: EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B)

Anlage 10c: Anlage 4 zum EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B (SUSE Support Sheet)

Anlage 11: Muster Vertraulichkeitsvereinbarung

Anlage 12: Hinweise zum Datenschutz im Vergabeverfahren

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