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Verlängerung von Pflege und Support für Oracle-Lizenzen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 14:53 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen

Offenes Verfahren

Verlängerung Pflege und Support von Oracle-Lizenzen

des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste

Vergabe-Nr.: SID 2026-40 KM

Az.: 11-0452/822

Radebeul, 16.10.2026

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Inhaltsübersicht

1 Vergabebestimmungen .................................................................... 4 1.1 Vergabestelle und Meilensteine des Verfahrens ......................................................... 4 1.2 Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................... 4 1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten ...................................................................... 5 1.4 Verspätete Angebotsabgabe ...................................................................................... 5 1.5 Aufhebung der Ausschreibung ................................................................................... 6 1.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots ...................................................................... 6 1.7 Unklarheiten im Angebot ............................................................................................ 7 1.8 Fragen zur Ausschreibung.......................................................................................... 7 1.9 Änderungen, Berichtigung und Rücknahme des Angebots durch den Bieter .............. 7 1.10 Zuschlagserteilung und Bindefrist ............................................................................... 7 1.11 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots ............................................ 7 1.12 Vergabe in Losen ....................................................................................................... 7 1.13 Nebenangebote/weitere Hauptangebote .................................................................... 7 1.14 Verwendung der Vergabeunterlage ............................................................................ 7 1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit ............................................. 8 1.16 Preisangaben ............................................................................................................. 8 1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten ........................................................... 9 1.18 Bietergemeinschaften ................................................................................................. 9 1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer ................................................................................................... 9 Eignungsleihe ....................................................................................................... 9 Sonstige Unterauftragnehmer ............................................................................... 9 1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen .................................... 10 1.21 Schutzrechte ............................................................................................................ 10 1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten .................................................................. 10 1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen ............................................................................. 10 1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ................................................................ 11 1.25 Preisprüfung ............................................................................................................. 11 1.26 Abfrage im Wettbewerbsregister .............................................................................. 11 1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ............................................................. 11 1.28 Zuständige Vergabekammer .................................................................................... 11

2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 13

3 Eignungsprüfung ............................................................................ 14

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3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ............................................................. 14 3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ................................... 14 3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ........................................ 15 3.4 Eignungsleihe ........................................................................................................... 15

4 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ........................... 16

5 Leistungsbeschreibung .................................................................. 17 5.1 Leistungsgegenstand ............................................................................................... 17 5.2 Leistungsumfang ...................................................................................................... 17 5.3 Support und Service ................................................................................................. 17

6 Prüfung und Wertung der Angebote ……………………………… 19 6.1 Formale Prüfung ....................................................................................................... 19 6.2 Prüfung der Eignung................................................................................................. 19 6.3 Angemessenheit der Preise ……………………………………………………………… 19 6.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes …………………………………………… 19

7 Vertragliche Regelungen ................................................................ 20 7.1 Vertragsbestandteile................................................................................................. 20 7.2 Vergütung und Rechnungslegung ............................................................................. 20

8 Anlagenverzeichnis ........................................................................ 21

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1 Vergabebestimmungen

1.1 Vergabestelle und Meilensteine des Verfahrens

Vergabestelle

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Fachbereich 1.1 – Vergabestelle und Recht Dresdner Straße 78A, 01445 Radebeul Tel.: +49 351 3264 5101 Fax: +49 351 3264 9909 E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de

Internet-Adresse (URL): www.sid.sachsen.de.

Auftraggeber (nachf: AG) Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Garnisonsplatz 13 01917 Kamenz

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

MeilensteineTermin
Ablauf der Angebotsfrist16.11.2026
Ablauf der Angebotsbindefrist30.12.2026
Voraussichtliche Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß § 134 GWB03.12.2026
Zuschlagserteilung14.12.2026
Beginn der Leistungserbringung01.01.2027

Die oben aufgeführten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.

1.2 Grundsätzliche Bestimmungen

Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften des GWB und der in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung veröffentlichten aktuellen Fassung. Die Leistungen werden gemäß § 15 VgV im Offenen Verfahren vergeben. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB)

Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthalten, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Informationen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de elektronisch übermittelt. Ebenso hat sämtliche Kommunikation zwischen Bieter und Vergabestelle darüber zu erfolgen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges: Soweit die Vergabeunterlage keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Personen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

1.3 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten

Das Angebot muss bis zum 16.11.2026, 12:00 Uhr, bei der Vergabestelle eingegangen, d.h. auf der Plattform evergabe.sachsen.de hochgeladen sein (Ausschlussfrist). Dabei sind die vom Auftraggeber überlassenen Anlagen zu verwenden.

Das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der fristgerechte Eingang des elektronischen Angebotes auf der Plattform maßgebend.

Eine Abgabe von Angeboten in schriftlicher Form, per Nachricht über die Bietersoftware (Bereich Nachrichten des AI Bietercockpit 8), per E-Mail oder per Fax entspricht nicht diesen Anforderungen und führt zum Ausschluss.

Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die Bietersoftware AI Bietercockpit 8, die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt.

Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI- BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - unten auf der Website unter „Benutzerhandbuch“.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter erhalten Sie unter:

https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahmebedingungen.j sp&thContext=conditions

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dieser Ausschreibung nur über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de erfolgen kann – nicht über die Plattform unter www.evergabe.de, wo die Vergabe unter anderem gelistet ist.

Aus technischen Gründen ist das Dokument „PREISBLATT ZUM ANGEBOTSSCHREIBEN“ aus dem AI Bietercockpit zwingend auszufüllen! Bitte tragen Sie dort den Preis aus dem Preisblatt gemäß Anlage 1 ein und geben im Unterschriftsfeld den Namen Ihres Unternehmens ein. Wertungsrelevant sind jedoch ausschließlich die im Preisblatt der Anlage 1 gemachten Angaben!

Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bietercockpits wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Service-Hotline der AI-AG unter 09001 – BIETER (09001-243 837) kostenpflichtig

oder an

E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de

Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe

1.4 Verspätete Angebotsabgabe

Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

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1.5 Aufhebung der Ausschreibung

Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe gemäß § 63 VgV sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de mitgeteilt.

1.6 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots

Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inkl. Anlagen.

Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum und dem vollständigen Namen des Unternehmens versehen werden. Verweise, z.B. auf Broschüren, Literatur, Firmenberichte etc., können die an dieser Stelle geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen und werden nicht bewertet.

Das Angebot muss sich inhaltlich ausdrücklich auf den jeweiligen Gliederungspunkt der Vergabeunterlagen beziehen. Verweise auf andere Stellen des Angebotes und auf Anlagen sollen soweit wie möglich vermieden werden. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen.

Das Angebot muss u.a. folgende Dokumente enthalten:

• formloses Anschreiben mit vollständigem Namen eines Ansprechpartners des Bieters mit dessen vollständigen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse)

• vollständig ausgefüllte Anlage 1 - Preisblatt Die Anlage ist beschreibbar angelegt. In das Preisblatt ist nur der Einzelpreis für Software Update License & Support für 12 Monate Laufzeit einzutragen. Die Bruttopreise werden automatisch durch hinterlegte Formeln auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Umsatzsteuersatzes berechnet.

• Eigenerklärungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (vgl. Kapitel 2 sowie Anlage 5)

• Eigenerklärungen / Nachweise hinsichtlich der Eignungsanforderungen (vgl. Kapitel 3 sowie Anlagen 6a, 6b und 6c)

• folgende Anlagen sind bei Vorliegen der Voraussetzung vollständig auszufüllen:

  • Anlage 2 (nur bei Angebot in Form einer Bietergemeinschaft)
  • Anlage 3 (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV) nur sofern sich ein Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe)

• Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauftragsvergabe gemäß § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind durch Vorlage der vollständig ausgefüllten Anlage 4 (Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV) folgende Angaben im Angebot zu machen:

  • Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden? Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 VgV sowie § 36 Abs. 5 S. 1 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung noch Angaben und Unterlagen zu Unterauftragnehmern fordern werden (vgl. Kapitel 1.19.2).

• ausgefüllte Anlage 7 - Bestätigung Mindestanforderungen

• vollständig ausgefüllter EVB-IT Pflegevertrag (Anlage 10) entsprechend der im Vertrag gelb markierten Stellen

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht (vgl. § 56 VgV). Angebote, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

Mit der elektronischen Angebotsabgabe unter Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung wird die Einhaltung der in den jeweiligen Anlagen gestellten Anforderungen bestätigt bzw. zugesichert. Dadurch

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wird die bisher geforderte handschriftlich zu leistende Unterschrift einschließlich Firmenstempel abgelöst und mit dieser gleichgesetzt.

1.7 Unklarheiten im Angebot

Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die von ihm benannten Angaben zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmerleistungen.

1.8 Fragen zur Ausschreibung

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de unter Bezugnahme auf das entsprechende Vergabeverfahren darauf hinzuweisen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Die Vergabe ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten auf Fragen der Bieter werden rechtzeitig, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de bekanntgegeben.

Eine kostenfreie Registrierung des Bewerbers auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen ist erforderlich, um die o.g. ergänzenden oder berichtigenden Angaben zu erhalten.

1.9 Änderungen, Berichtigung und Rücknahme des Angebots durch den Bieter

Berichtigungen und Änderungen zu abgelieferten Angeboten sowie die Zurückziehung eines Angebotes können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden. Diese sind über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de mitzuteilen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen sind als solche zu kennzeichnen.

1.10 Zuschlagserteilung und Bindefrist

Der Zuschlag soll bis zum 14.12.2026 erteilt werden, kann aber auch ggf. einige Tage früher oder später erfolgen. Die Gültigkeit des Angebotes (Zuschlags-/Bindefrist) hat sich unabhängig davon bis zum 30.12.2026 zu erstrecken.

1.11 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

1.12 Vergabe in Losen

Die Leistung wird nicht in Losen vergeben.

1.13 Nebenangebote/weitere Hauptangebote

Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.

1.14 Verwendung der Vergabeunterlage

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.

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Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Unternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis bewerben.

1.15 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit

Der Bieter ist verpflichtet, die ihm innerhalb dieses Vergabeverfahrens direkt, indirekt oder zufällig bekannt gewordenen Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die daraus erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse über dieses Vergabeverfahren hinaus weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, noch an Dritte weiterzugeben.

Eine Ausnahme für Dritte gilt nur in dem Fall, wenn der Bieter beabsichtigt, den Dritten als Unterauftragnehmer in dieses Vergabeverfahren mit einzubeziehen. Für diesen (möglichen) Unterauftragnehmer gelten die gleichen Geheimhaltungspflichten wie für den Bieter. Der Bieter hat die Einhaltung der Pflicht zur Geheimhaltung durch den (möglichen) Unterauftragnehmer sicherzustellen, auch für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht begründet wird.

Der Bieter ist ferner dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung nachkommen und hat dies auch sicherzustellen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen ihm sowie den von ihm eingesetzten Mitarbeitern, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, endet.

Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten insbesondere Informationen über interne Belange des SID sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des SID, seiner Geschäftspartner und seiner Kunden, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom SID, dem Auftragnehmer oder Dritten erstellt wurden, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den SID beziehen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen.

Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU sind nachweislich zu beachten.

Derjenige Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht selbst oder durch Verletzung seiner Obliegenheiten verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.

Insbesondere sind die Aspekte der Datenminimierung, Verstecken von Daten, Datentrennung, Transparenz, Pseudonymisierung und Anonymisierung sowie Vertraulichkeit zu beachten. Dieses kann erreicht werden, wenn von vorherein die Entwicklung von Software datenschutzkonform gestaltet wird.

Zum Nachweis wird auf datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren, Siegel oder Prüfzeichen gemäß Art. 42 DS-GVO verwiesen.

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung die Bestimmungen der „Vertraulichkeitsvereinbarung“ (Anlage 9) beachten muss. Das Dokument ist deshalb nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer zu unterzeichnen. Zur Information liegt dieses der Vergabeunterlage als Muster bei.

Grundsätzliche Regelungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der beiliegenden Anlage 11.

1.16 Preisangaben

Das Angebot muss die Preise ohne Umsatzsteuer, den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Umsatzsteuersatz, die Bruttopreise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind durchgängig in Euro und gemäß Preisblatt (Anlage 1) anzugeben.

Bewerber aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich.

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1.17 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten

Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.

1.18 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften werden gemäß § 43 Abs. 2 S. 1 VgV wie Einzelbieter behandelt. Sie haben nach § 53 Abs. 9 VgV im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die Anlage 2 (Erklärung zur Bietergemeinschaft). Die Anlage ist von jedem Mitglied vollständig auszufüllen (inkl. Zeichnung durch Angabe von Ort, Datum und des vollständigen Namens des an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. das Standardformular der EEE gesondert einzureichen.

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen wegen einer Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Mitglied verschiedener Bietergemeinschaften zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn es den Betroffenen Bietern nach Einräumung einer Möglichkeit zur Stellungnahme nicht gelingt, den Anschein einer Verletzung des Geheimwettbewerbs infolge wechselseitiger Angebotskenntnis auszuräumen.

1.19 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer

1.19.1 Eignungsleihe

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat hierzu im Angebot entsprechende Angaben zu machen.

Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen.

Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 3 (Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen) vollständig ausfüllen. Zudem muss dieses Unternehmen seine Eignung nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und dieser Vergabeunterlage mittels Eigenerklärungen bzw. unter Verwendung des Standardformulars der EEE nachweisen, soweit sich der Bieter auf seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit beruft.

1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauftragsvergabe entsprechend § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind entsprechende Angaben im Angebot zu machen:

• Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden?

Hierfür ist die Anlage 4 (Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV) zu verwenden.

Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen und eine Unterauftragsvergabe vorsehen, folgendes verlangen:

• Benennung der Unterauftragnehmer,

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• Nachweis, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, • Eigenerklärungen dieser Unternehmen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Kapitel 2 der Vergabeunterlagen

Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird.

Fallen ein oder mehrere Unterauftragnehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Unterauftragnehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Unterauftragnehmer als geeignet anerkennt. Auch bei der Einschaltung von neuen Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer als Generalunternehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.

1.20 Kenntlichmachung von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten bei Verfahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB).

Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen. Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben die Bieter daher die Möglichkeit, in ihren Angebotsunterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

1.21 Schutzrechte

Der Bieter hat mit seinem Angebot anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte bestehen, beantragt sind oder erwogen werden.

1.22 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Angaben werden gemäß § 5 EU-Datenschutz- Grundverordnung im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Beschaffungsvorgangs benötigt. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Vorgaben der VwV Aktenführung. Die in der Anlage 11 der Vergabeunterlagen zusammengefassten Hinweise zum Datenschutz sind zu beachten.

1.23 Nutzung der Angebotsunterlagen

Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswertung der Angebote und Entscheidung über den Zuschlag verwendet, sofern nicht für ein Nachprüfverfahren die Weitergabe an die Vergabekammer erforderlich ist.

Zur Wahrung ihrer Interessen können die Bieter ihr Angebot mit dem Vermerk „vertraulich“ versehen.

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1.24 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

1.25 Preisprüfung

Bei der Vergabe sind im Übrigen die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten. Auf den Vertragspreis findet die PreisV 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 [BAnz. 1953 Nr. 244], die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 [BGBl. I S. 4968] geändert worden ist) Anwendung. Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

1.26 Abfrage im Wettbewerbsregister

Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000,00 Euro (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG an.

1.27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und der zu zahlende Auftragspreis gegebenenfalls bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

1.28 Zuständige Vergabekammer

Sofern der Bieter Einwände gegen Form oder Ablauf dieses Vergabeverfahrens geltend machen möchte, kann er sich an die zuständige Vergabekammer wenden:

  1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig

Telefon: +49 (0341) 977 - 3800 Telefax: +49 (0341) 977 - 1049 E-Mail-Adresse: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet-Adresse: (URL): www.lds.sachsen.de

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

  • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

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  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.

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2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V,m. § 22 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 Bundestariftreuegesetz (BTTG) genannten Ausschlussgründe.

Für die Erklärung ist die Anlage 5 - Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Alternativ können die Unternehmen das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular einreichen.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.

Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Russland-Sanktionsverordnung) normierten Sanktionen sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Russland-Sanktionsverordnung besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Russland-Sanktionsverordnung unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Zusätzlich dürfen gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die Gegenstand von EU-Sanktionen sind oder sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen befinden. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sind deshalb im „Teil 3“ der zur Verfügung gestellten Anlage 5 (Erklärung Ausschlussgründe) entsprechende Eigenerklärungen abzugeben. Angebote von Bietern, die diese Erklärungen nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber hat hier keinen Ermessensspielraum.

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3 Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung wird um Abgabe der im Folgenden aufgeführten Angaben und Erklärungen gebeten. Im Falle von Widersprüchen haben die Angaben in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Vorrang.

Zur Nachweisführung sollen die Anlagen 6a, 6b und 6c verwendet werden.

Alternativ kann der Bieter (auch im Falle der Eignungsleihe) das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) - abrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/ - über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular einreichen. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und dem Angebot beizufügen.

Für verbundene Unternehmen (Konzerne) wird darauf hingewiesen, dass die Angaben konkret für dasjenige, rechtlich selbstständige Unternehmen (juristische Person) beizubringen sind, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Eignungsverleiher (vgl. Kap. 1.19.1) auftritt.

3.1 Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

• Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6a (Erklärung der Befähigung zur Berufsausübung) verwendet werden.

3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bewerbergemeinschaft / Ihre Eignungsverleiher und das entsprechende, auftragsrelevante Leistungsportfolio kurz dar. Gehen Sie dabei auch darauf ein, welche Leistungsinhalte des Ausschreibungsgegenstandes durch welches Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. von Eignungsverleihern, die auch als spätere Unterauftragnehmer vorgesehen sind, zu welchen Anteilen übernommen werden sollen.

Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Unterauftragnehmern sowie die Leistungsinhalte der Unterauftragnehmer.

  1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)

  2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)

  3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen jeweils 500.000 EUR.

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen beteiligte Unternehmen einzureichen.

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Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Eintragung in der EEE den hier geforderten Erklärungsgehalt nicht ausreichend abdeckt.

Zur Nachweisführung der Nummern 2 bis 4 soll die Anlage 6b (Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) verwendet werden.

3.3 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025)

  2. Drei Referenzprojekte Ihres Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025) mit vergleichbaren Leistungen.

Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten:

  • Auftraggeber
  • Bezeichnung des Auftragsgegenstandes
  • Leistungszeitraum
  • Leistungsort
  • Auftragswert in EUR

Bei Verwendung der EEE ist für nicht in der EEE eintragbare Angaben ein zusätzliches Dokument zu erstellen.

Bei Bildung einer Bietergemeinschaft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.

  1. Nachweis als zertifizierter Oracle-Partner

Zur Nachweisführung der Nummern 1 und 2 soll die Anlage 6c (Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit) verwendet werden.

3.4 Eignungsleihe

Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kapitel 2 sowie Kapitel 3.1 und 3.2, 1. Anstrich eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kapitel 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.

Hinweise:

• Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.

• Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Gemäß § 47 Abs. 2 VgV muss der Bieter ein Unternehmen, welches er als Eignungsverleiher benennt, ersetzen, wenn dieser Eignungsverleiher das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber / Bieter den Eignungsverleiher bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe ebenfalls ersetzen muss.

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4 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Auf die in der EU-Bekanntmachung enthaltenen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wird ausdrücklich verwiesen:

  • Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Muster Anlage 9 sowie Kapitel 1.15 der Vergabeunterlage

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5 Leistungsbeschreibung 5.1 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflege und des Supports der im SID eingesetzten Oracle Lizenzen für ein weiteres Jahr. Die aktuellen EVB-IT Pflegeverträge laufen zum 31.12.2026 aus und sollen in einem EVB-IT Pflegevertrag ab 01.01.2027 konsolidiert werden.

5.2 Leistungsumfang

Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der Pflegeleistung sowie des technischen Supports der betreffenden Oracle-Lizenzen des Auftraggebers gemäß Anlage 1, Preisblatt.

Im Rahmen der Supportverlängerung sollen nachfolgend aufgeführte Named User Lizenzen gemäß Anlage 8, Istbestand in jeweils 4 Prozessorlizenzen umgewandelt werden.

Pos.Anz.ProduktProdukt- Nr.CSI
45200Oracle Database Enterprise Edition, Named User Plus, PerpetualL1000120361047
55200Diagnostics Pack, Named User Plus, PerpetualL1001221197519
57200Tuning Pack, Named User Plus, PerpetualL1001321197519

In Anlage 1, Preisblatt sind deshalb statt der Angabe der Pflege- und Supportkosten für 200 Named User Lizenzen je Produkt bereits die Support-Kosten für je 4 Prozessorlizenzen anzugeben. Wir bitten um Eintragung der entsprechenden Pflegegebühr und wenn erforderlich, einer neuen CSI-Nummer sowie Part- Nummer.

Des Weiteren werden die Oracle -Produkte, die in der Anlage 8, Istbestand als sonstige Oracle Software aufgeführt sind (lfd. Nrn. 95 bis 114) nicht mehr benötigt und sind zum 31.12.2026 zu löschen.

5.3 Support und Service

• Es ist ein Update License & Support von Oracle anzubieten der u. a. folgendes beinhaltet:

  • Programm-Updates für allgemeine „Maintenance Releases“ (auf Anforderung)
  • Programm-Updates für ausgewählte „Functionality Releases“ (auf Anforderung)
  • Patches über MyOracleSupport
  • Zugriff auf „bug fix Informationen“ und Patches mittels MyOracleSupport (limitierter Web- basierter Service)
  • Dokumentations-Updates (auf Anforderung)
  • Unterstützung bei Service-Anfragen an 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche
  • Zugriff auf das 24 x 7-Web-basierte technische Support System (MyOracleSupport)
  • Möglichkeit zum Starten von Service-Anfragen (Service Requests mittels MyOracleSupport) bei produktspezifischen Fragen. Diese Anfragen werden von Oracle-Experten bearbeitet.
  • nicht technischer Kundendienst während der normalen Geschäftszeit (z. B. Unterstützung mit Support)
  • Identifikation (CSI-Nummern), Unterstützung beim „Log In“ zum MyOracleSupport
  • Oracle MyOracleSupport beinhaltet u. a. technische Bibliotheken und Foren, eine Fehlerdatenbank, Informationen zum Software-Lebenszyklus

• Technische Unterstützung wird gemäß der Technical Support Policies von Oracle erbracht (einzusehen unter: http://www.oracle.com/support/policies.html)

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• Der Hersteller Oracle gewährt englischsprachigen Hotline-Service 24x7 (z.B.: http://support.oracle.com)

Bitte bestätigen Sie die Einhaltung der unter Kapitel 5.2 und Kapitel 5.3 genannten Forderungen in Anlage 7.

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6 Prüfung und Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß Vorgaben der §§ 56 ff. VgV in 4 Stufen:

• Stufe 1: Formale Prüfung gemäß § 56 VgV • Stufe 2: Prüfung der Eignung / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 3 und 2 • Stufe 3: Prüfung der Angemessenheit des Preises gemäß § 60 VgV • Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

6.1 Formale Prüfung

Das Angebot wird auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit überprüft.

6.2 Prüfung der Eignung

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und die gemäß Kapitel 3 zur Eignungsprüfung vorzulegenden Angaben und Erklärungen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die entsprechend Kapitel 3 zur Eignungsprüfung vorzulegenden Nachweise und Eigenerklärungen werden gemäß § 56 VgV überprüft. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen sowie die als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Anforderungen nicht nachweisen können, werden als ungeeignet für die Erbringung der Leistung angesehen und daher von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass diese Punkte vollständig beantwortet werden müssen, um eine vollständige Bewertung zu ermöglichen. Unvollständige Angaben können auch dann zum Ausschluss des Bieters führen, wenn sie sich nur auf Randbereiche beziehen.

6.3 Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Wenn eine solche Überprüfung der Preise ergibt, dass ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung anzunehmen ist, so hat dies den Ausschluss des betreffenden Angebotes von der weiteren Wertung zur Folge (§ 60 Abs. 3 VgV).

6.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

In der vierten Stufe werden alle Angebote der Bieter weiter betrachtet, die sich nach den Prüfungen der Stufen 1 bis 3 qualifiziert haben.

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018 ermittelt.

Bei Einhaltung aller Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien erhält dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Angebotsendpreises aus Anlage 1 (Preisblatt) den Zuschlag.

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7 Vertragliche Regelungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch einen Vertrag bestimmt.

Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Vertrag auf Basis eines „EVB-IT Pflegevertrages“ (Langfassung) abgeschlossen werden. Ein vorläufiger Entwurf des EVB-IT Vertrages ist als Anlage10 beigefügt.

Bitte erklären Sie in Anlage 7 der Vergabeunterlagen Ihre Bereitschaft zum Abschluss eines EVB- IT Pflegevertrages.

7.1 Vertragsbestandteile

Inhalt des Vertrages wird:

  • Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen des Auftraggebers (siehe Kapitel 5 und 7)

  • Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibung (siehe Kapitel 5)

  • Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung

  • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

Die geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und die dazugehörigen Unterlagen haben bei Widersprüchen Gültigkeit entsprechend der o. a. Reihenfolge. Innerhalb der einzelnen Positionen gelten die jeweils jüngeren Vereinbarungen vor den älteren.

Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.

7.2 Vergütung und Rechnungslegung

Die Zahlung der Pflege- und Supportgebühren erfolgt einmalig im Voraus innerhalb von 30 Tagen zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber.

Rechnungsanschrift

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Fachbereich 3.3, Frau Runge Postfach 1185 01911 Kamenz

Es sind vorrangig elektronische Rechnungen im Standard XRechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen. Die dazu notwenige Leitweg-ID des Staatsbetriebs Sächsische Informatik Dienste lautet 14-0299008SID02-57.

Ersatzweise kann die Rechnung auch im PDF-Format per E-Mail an das Postfach: schriftgut@sid.sachsen.de gesendet werden.

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8 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Preisblatt

Anlage 2: Bietergemeinschaft

Anlage 3: Eignungsleihe

Anlage 4: Unterauftragnehmer

Anlage 5: Erklärung Ausschlussgründe

Anlage 6a: Befähigung, Erlaubnis Berufsausübung

Anlage 6b: Wirtschaftliche, finanzielle Leistungsfähigkeit

Anlage 6c: Technische, berufliche Leistungsfähigkeit

Anlage 7: Bestätigung Mindestanforderungen

Anlage 8: Anzahl der Oracle-Lizenzen im SID (Istzustand)

Anlage 9: Muster Vertraulichkeitsvereinbarung

Anlage 10: Entwurf EVB-IT Pflegevertrag

Anlage 11: Infoblatt zum Datenschutz

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