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Informationen zur Rechnungsstellung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) müssen Rechnungen an die Bundesnetzagentur in elektronischer Form - konform zur europäischen Norm EN 16931-1 - ausgestellt und übermittelt werden. Ausnahmen von der Verpflichtung, beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € ohne Umsatzsteuer, sind in § 3 Abs. 3 der E-RechV geregelt. Unabhängig von dieser Ausnahme steht es Ihnen frei, auch Rechnungen für Direktaufträge gemäß ERechV zu übermitteln.
Die Bundesnetzagentur empfängt eRechnungen über Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE), erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/.
Für die korrekte Zuordnung einer eRechnung zu diesem Auftrag ist • als Leitweg-ID ("Käuferreferenz", Feld BT-10) verpflichtend anzugeben: 991-12759-92 • sowie die Nummer (»Bestellreferenz«, Feld BT-13) verpflichtend anzugeben: Z25-10-2026-0020
Allgemeine Informationen zu eRechnungen erhalten Sie über die Informationsseite des Bundes www.e-rechnung-bund.de.
Informationen zu eRechnungen an die Bundesnetzagentur erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de/eRechnung.
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