Anlage 01 - Besondere Bewerbungsbedingungen.pdf

Verlängerung von Atlassian-Confluence- und Plug-in-Lizenzen für 3.000 Nutzende

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 15:25 (Europe/Berlin)

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Besondere Bewerbungsbedingungen

Öffentliche Ausschreibung

Vergabe: Atlassian Confluence und Plug-ins Lizenzverlängerung

Geschäftszeichen: Z25-10-2026-0020

Datum: 21.10.2026

Inhalt

  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ....................................................................................................2

  2. Angebotsabgabe ............................................................................................................................................2

  3. Angebotsbewertung .....................................................................................................................................2

Eignungsprüfung / Eignungskriterien ............................................................................................................2

Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ................................................................................................3

  1. Zuschlagserteilung ........................................................................................................................................3

  2. Hinweis Wettbewerbsregister ....................................................................................................................3

  3. Vorschriften ....................................................................................................................................................3

  4. Verschwiegenheit ..........................................................................................................................................3

  5. Datenschutzhinweis .....................................................................................................................................3

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  1. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen

Enthalten die Unterlagen der ausschreibenden Stelle nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müs- sen Sie auf diese unverzüglich und in Textform hinweisen.

Fragen zum Inhalt der Ausschreibung sowie zum Verfahren sind an die bezeichneten Ansprechpart- ner nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bundes zu richten. In Ausnahmefäl- len, insbesondere wenn die E-Vergabe-Plattform temporär nicht erreichbar ist, können Bieterfragen per E-Mail an Z25.Postfach@BNetzA.de gerichtet werden. Die Antworten werden über die Vergabe- plattform übermittelt.

  1. Angebotsabgabe

Die Abgabe des Angebots erfolgt ausschließlich elektronisch über den Angebotsassistenten auf www.evergabeonline.de. Zur Unterzeichnung des Angebotsvordrucks muss sowohl der Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Person/en eindeutig erkennbar sein. Der Ange- botsvordruck muss sowohl den Bieter als auch der/die vollständige/n Name/n der handelnden Per- son/en eindeutig erkennen lassen. Enthält der Angebotsvordruck diese Angaben nicht, muss das An- gebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. Die Unterzeichnung des Angebotsvor- drucks mittels elektronischer Signatur ist möglich und zugelassen, in dieser Form jedoch nicht zwin- gend erforderlich. Als Unterzeichner muss/müssen die vollständige/n Name/n der handelnden Per- son/en zumindest in Textform angegeben sein.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie die vorliegenden Vergabeunterlagen und diese Besonderen Bewerbungsbedingungen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Die Inhalte des Frage-Antwort-Katalogs, evtl. Antwortschreiben und sonstige Hinweise des Auftraggebers, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder ab- ändern, gehen dieser Unterlage vor.

An den vorgegebenen Texten in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Ände- rungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforder- lich halten, dürfen diese nicht auf den Vordrucken angebracht werden, sondern können allenfalls als gesonderte Anlage beigefügt werden. Sofern Sie Änderungen an Ihren eigenen Eintragungen vorneh- men, müssen diese zweifelsfrei sein. Die Bundesnetzagentur behält sich die Nachforderung von feh- lenden Unterlagen im Sinne des § 41 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vor.

Falls Sie ein Anschreiben einreichen, achten Sie bitte darauf, dass die darin (ggf. auch als Briefkopf) enthaltenen Informationen (z.B. Verweis auf AGBen o.ä.) den Bedingungen der Vergabeunterlagen nicht widersprechen. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Bewerbungsbedingungen (siehe An- lage 02) verwiesen.

  1. Angebotsbewertung

Eignungsprüfung / Eignungskriterien Die Eignungsprüfung erfolgt auf Grundlage der in der Anlage 03 bekannt gemachten Eignungskrite- rien und den vorzulegenden Eignungsnachweisen. Eignungsnachweise können im Einzelfall durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Sofern ein Eignungskriterium nicht erfüllt wird, führt dies zwin- gend zum Ausschluss des Angebots.

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Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Von allen Angeboten, die alle Positionen des Leistungsverzeichnisses anbieten und die Eignungsvo- raussetzungen erfüllen und nicht an anderer Stelle im Vergabeverfahren bereits auszuschließen sind, erhält jenes mit dem niedrigsten zu wertenden Angebotspreis den Zuschlag. Der zu wertende Ange- botspreis setzt sich aus den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Preispositionen zusammen. Gewer- tet wird der Brutto-Preis.

Sofern der zu wertende Angebotspreis von zwei Angeboten auf den Cent identisch ist, erhält das An- gebot mit dem höheren Skonto (mindestens 14 Kalendertage Zahlungsziel) den Zuschlag. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los.

  1. Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung erfolgt innerhalb der Bindefrist ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform. Mit Zuschlagserteilung – innerhalb der Bindefrist - ist der Vertrag geschlossen.

Alle Vertragsbestandteile (zu diesen gehören auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- führung von Leistungen - VOL/B sowie die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesnetzagen- tur) und deren Rangfolge ergeben sich aus der Angebotsaufforderung / dem Auftragsschreiben sowie den weiteren Anlagen. Die erforderliche Konkretisierung mit den Inhalten des Angebots erfolgt mit Zuschlagserteilung. Im Übrigen gilt deutsches Recht mit Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  1. Hinweis Wettbewerbsregister

Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro netto fordert die BNetzA für den Bewerber oder die Be- werberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG an.

  1. Vorschriften

Anzuwendende Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen • Bundeshaushaltsordnung (BHO) • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) • Verordnung über Preise, VOPR 30/53 Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fas- sung.

  1. Verschwiegenheit

Sie haben als Bieter - auch nach Beendigung der Antrags- und Angebotsphase - über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten der BNetzA Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Regelung gilt auch über das Vergabeverfahren hinaus.

  1. Datenschutzhinweis

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in der BNetzA können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz entnehmen. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Text- form übermittelt werden.

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