Bieterdokumente.pdf

Verkehrsuntersuchung und Vorplanung für die Freiheitstraße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 17:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Bieterdokumente

BIETERERKLÄRUNG ALLGEMEIN
Betrifft:

Name und Anschrift des Bieters:

Geburtsname (bei natürlichen Perso- nen):

Geburtstag (bei natürlichen Personen):

Geburtsort (bei natürlichen Personen):

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

Mein/Unser Unternehmen ist in folgender Datenbank präqualifiziert: https://amtliches-verzeichnis.ihk.de Angabe des Zugriffcodes:

www.pq-verein.de Angabe der Registrierungsnummer:

Angabe der Registrierungsnummer:

Eintragung in das Berufsregister: Eine Verpflichtung zur Eintragung besteht Handelsregister-Num- nicht. mer: Bemerkungen (z.B. Vereinsregister) Registergericht:

Sachbearbeiter/Sachbearbeite- rin:

Ich biete die Ausführungen der in anliegendem Leistungsverzeichnis beschriebenen und in den bei- gegebenen Anlagen dargestellten Lieferungen/Leistungen zu den angegebenen Preisen an. An das Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.

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Die in den Vergabeunterlagen genannten Vertragsbestandteile sowie die Allgemeinen und Beson- deren Vertragsbedingungen der Stadt Remscheid werden anerkannt. Ich verzichte ausdrücklich da- rauf, dass weitere Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil werden, auch wenn sie auf meinen Geschäftspapieren formularmäßig aufgedruckt sind, es sei denn, dass die Stadt Remscheid diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkennt.

Ich erkläre, dass ich den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Bundes-, Landes und Ge- meindesteuern sowie zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie den Verpflichtungen aus den Tarifvereinbarungen nach- komme. Außerdem erkläre ich, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenz- verfahren, das Vergleichsverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde und auch nicht dessen Eröffnung beantragt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Auf Verlangen (s. Angebotsaufforderung) bin ich bereit, dies durch entspre- chende amtliche Bescheinigungen nachzuweisen, wobei die Bescheinigungen nicht älter als 6 Mo- nate sein dürfen (Stichtag ist der Öffnungstermin).

Ich erkläre, dass ich in den letzten 2 Jahren (Stichtag ist der Öffnungstermin der Ausschreibung) nicht gemäß § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz i.V.m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III oder § 10, § 10a oder § 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1-9 und 11 und Abs. 2 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1-8, 10 und 11 oder Abs. 2 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin oder gemäß § 22 i.Vm. § 24 LkSG mit einer Geldbuße von mindestens 175.000 Euro belegt worden bin.1

In meinem Betrieb werden keine illegalen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen beschäftigt.

Ich erkläre, dass ich die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle.

Ich erkläre, dass ich Produkte angeboten habe, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive, ziel- führende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.

Ich bestätige, dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern weder Vereinbarungen über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden. Ich bestätige weiter, dass die allgemeinen Preisvorschriften insbesondere die VO PR 30/53 vom 21.11.53 sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.07.57 (beide in der jeweils geltenden Fassung) beachtet werden.

1 Vgl. zu weiteren, teils sich überschneidenden Voraussetzungen weiter unten bei Bietererklärung Zuverlässigkeit. Seite 2 von 17

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Mein Betrieb gehört zu (freiwillige Angabe, nicht wertungsrelevant)

 a) Handwerksunternehmen und Industrieunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5,0 Mil- lionen EUR oder bis zu 65 Beschäftigten.

 b) Einzelhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 2,5 Millionen EUR und Großhandelsunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 7,5 Millionen EUR.

 c) Sonstige Gewerbe mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Millionen EUR.

 d) Freie Berufe mit einem Jahresumsatz bis zu 0,5 Millionen EUR, soweit nicht der Anwen- dung der VOL die Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.

 e) Kooperationen in handwerklichen oder anderen Arbeits- und Liefergemeinschaften, die ausschließlich Unternehmen wie zu Buchstaben a) bis c) umfassen. Ist ein Unternehmen im Mehrheitsbesitz eines anderen Unternehmens, das nicht unter Buchstaben a) bis c) fällt, so finden die Richtlinien auf das Unternehmen keine Anwendung. Das gleiche gilt für ein Unter- nehmen, das mit Mehrheit an einem anderen nicht unter Buchstaben a) bis c) fallenden Un- ternehmen ist (Konzernklausel).

 f) Unternehmen, die einen höheren Jahresumsatz als die in den Buchstaben a) bis d) aufge- führt haben.

 g) Auf mein Unternehmen treffen die o.g. Voraussetzungen nicht zu.

Ich bin Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en):

Bezeichnung Mitgliedsnummer

Bieter, die ihren Sitz nicht in der BRD haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.

Eine Haftpflichtversicherung besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen:

Bezeichnung Deckungssumme

EUR

 Der Nachweis über die Versicherung/en ist beigefügt.

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Ich beabsichtige, Leistungen an Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) weiterzugeben

 nein  ja; eine ausführliche Übersicht ist beigefügt

Ich versichere, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könn- ten.

Die in der Angebotsaufforderung geforderten Nachweise sind als Anlagen beigefügt. Mir ist bekannt, dass das Fehlen dieser Unterlagen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen kann.

Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung auch in Bezug auf meine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit die Stadt Remscheid berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Außerdem kann dies einen Ausschluss von wei- teren Auftragserteilungen zur Folge haben.

Unterschrift Bieter

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BIETERERKLÄRUNG ZUVERLÄSSIGKEIT
Betrifft:

Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger frühe-

rer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragun-

gen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden.

Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten und/oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister

führen könnten.

Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Verga-

beverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und

der Ausschlussdauer an die Informationsstelle nach sich ziehen kann.

Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor

Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vor- zulegen.

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  1. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teil-

nahme am Vergabeverfahren führen, liegen gemäß § 123 Abs. 1 GWB in der Regel vor,

wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis des- sen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwen- det werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu bege- hen,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

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  1. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Men- schenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
  1. Verfehlungen, die jedenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren füh- ren, liegen gemäß § 123 Abs. 4 GWB vor, wenn:

das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auf- traggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nach- gekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Ab- gaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzu- schlägen verpflichtet hat.

  1. Unternehmen können gemäß § 124 Abs. 1 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes

der Verhältnismäßigkeit zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an

einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insol- venzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Er- öffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unterneh- men im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Ver- fehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Un- ternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen auf- einander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Un- parteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, we- niger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vor- bereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, Seite 7 von 17

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  1. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffent- lichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  2. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwer- wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  3. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Weitere Ausschlussgründe folgen aus:

• § 21 Abs. 1 AEntG:

Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftrag- geber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewie- senen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 be- steht.

• § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG:

Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kön- nen einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienst- leistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertre- tungsberechtigter

  1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder

  2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheits- strafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechts- kräftig verurteilt worden ist.

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• § 19 Abs. 1 MiLoG:

Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftrag- geber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewie- senen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

• § 21 Abs. 1 Satz 1, 2 SchwarzArbG:

Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach

  1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11,

  2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

  3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder

  4. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neun- zig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.

• § 22 Abs. 1, Abs. 2 LkSG:

(1) Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienst- leistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur in- nerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen.

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(2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend von Satz 1 wird

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünf- hunderttausend Euro,

  2. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

  3. in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.

Unterschrift Bieter

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BIETERERKLÄRUNG MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG)
Betrifft:

Erklärung

nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 Nr. 1-8, 10 und 11 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorlie- gen.

Ich habe/Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öf- fentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für die Biete- rin/den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen muss.

Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG2 nicht vorliegen.

Unterschrift Bieter

2 § 19 Abs. 1 MiLoG:

Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

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BIETERERKLÄRUNG BIETERGEMEINSCHAFT
Betrifft:

Das Angebot wird nicht von einer Bietergemeinschaft abgegeben.

Achtung: Auch, wenn keine Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist diese Erklärung auszu- füllen (anzukreuzen) und dem Angebot beizufügen!

Das Angebot wird von folgender Bietergemeinschaft abgegeben:

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen (Unterschriften siehe Seite 2),





haben uns für die o.g. Ausschreibung zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen.

Für den Fall der Zuschlagserteilung auf unser Angebot werden wir zur Erfüllung des Vertra- ges eine Arbeitsgemeinschaft bilden. Wir übernehmen für alle Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftraggeber die gesamtschuldnerische Haftung.

Als bevollmächtigten Vertreter unserer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft benennen wir:


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Hinweis: Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieterge- meinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgefor- derten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Der bevollmächtigte Vertreter ist ermächtigt, die Mitglieder der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten. Wir erteilen uns gegenseitig Geld- empfangsvollmacht für sämtliche Zahlungen des Auftraggebers.

Ort, Datum .....................................................................

Unterschrift des Mitglieds 1 .....................................................................

Name des Unterschriftleistenden .....................................................................

Firmenstempel .....................................................................

Ort, Datum .....................................................................

Unterschrift des Mitglieds 2 .....................................................................

Name des Unterschriftleistenden ..................................................................... Firmenstempel .....................................................................

Ort, Datum .....................................................................

Unterschrift des Mitglieds 3 .....................................................................

Name des Unterschriftleistenden ..................................................................... Firmenstempel .....................................................................

Ort, Datum .....................................................................

Unterschrift des Mitglieds 4 .....................................................................

Name des Unterschriftleistenden .....................................................................

Firmenstempel .....................................................................

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BIETERERKLÄRUNG NACHUNTERNEHMER3
Betrifft:

Ich beabsichtige nicht, Leistungen an Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) weiter- zugeben.

Achtung: Auch wenn der Einsatz von Nachunternehmern nicht beabsichtigt ist, ist diese Erklärung auszufüllen (anzukreuzen), zu unterschreiben und dem Angebot bei- zufügen!

Für den Fall, dass auf mein/unser Angebot der Zuschlag erteilt wird, beabsichtige ich nachfolgend näher bezeichnete Unteraufträge zu erteilen:


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)

3 Nur auszufüllen bei Bauleistungen, sonst das Formular darunter benutzen.

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Achtung: Bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Erklärung sowie eine Verpflich- tungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragser- füllung auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben. Alle durch beabsich- tigte Nachunternehmer zu erstellenden Leistungen, einschließlich derer, die nicht im eigenen Betrieb erbracht werden können, sind in Art und Umfang und Nennung des Nachunternehmers gelistet dem Angebot beizufügen. Eine Missachtung und ein Einsatz eines nicht gelisteten oder nicht nachträg- lich durch den AG genehmigten Nachunternehmers nach der Auftrags- vergabe führt nach VOB/B § 4 Abs. 8 zur Kündigung des Auftrages nach VOB/B § 8 Abs. 3.

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[Seite 16]

BIETERERKLÄRUNG NACHUNTERNEHMER
Betrifft:

Ich beabsichtige nicht, Leistungen an Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) weiterzugeben.

Achtung: Auch wenn der Einsatz von Nachunternehmern nicht beabsichtigt ist, ist diese Erklä- rung auszufüllen (anzukreuzen) und dem Angebot beizufügen!

Für den Fall, dass auf mein/unser Angebot der Zuschlag erteilt wird, beabsichtige ich nachfol- gend näher bezeichnete Unteraufträge zu erteilen:


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)


(Art und Umfang der Leistung)


(voraussichtliche Firma, Anschrift)

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[Seite 17]

Achtung: Bei Einsatz von Nachunternehmern ist deren Erklärung sowie eine Ver- pflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben!

Abschließende Unterschrift des Bieters, alle vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis ge- nommen und verstanden zu haben und sich mit ihrer Geltung einverstanden zu erklären

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