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Verkehrsuntersuchung und Vorplanung für die Freiheitstraße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 17:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Leistungsverzeichnis

Verkehrsuntersuchung und Vorplanung

Freiheitstraße

Stand: Oktober 2026

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Leistungsverzeichnis Verkehrsuntersuchung + Vorplanung Freiheitstraße

A. Ausgangslage

Die Freiheitstraße stellt eine der zentralen Verkehrsachsen Remscheids mit einer Länge von rund 1,6 Kilometern dar und erstreckt sich von der Kreuzung Amtsgericht bis zum Willy-Brandt-Platz. Entlang dieser Strecke befindet sich neben Wohngebäuden eine hohe Dichte an Gewerbetreibenden – etwa 95 Unternehmen prägen das Straßenbild und unterstreichen die wirtschaftliche Bedeutung der Freiheitstraße.

Gleichzeitig ist die Straße jedoch stark durch den Verkehr belastet. Täglich passieren rund 22.000 Fahrzeuge die Freiheitstraße, darunter etwa 3 % Schwerlastverkehr. Diese hohe Verkehrsintensität führt zu erheblichen Belastungen für Anwohnende, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher. Besonders gravierend ist die Lärmsituation: Nahezu alle Gebäude entlang der Straße sind von gesundheitsschädlichem Lärm betroffen, mit Pegeln von deutlich über 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht.

Neben der akustischen Belastung treten auch deutliche klimatische Probleme auf. In den Sommermonaten kommt es zu einer hohen thermischen Belastung, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum zusätzlich erschwert. Auch die Luftqualität ist kritisch: Die Belastung mit Stickoxiden liegt über den aktuellen Grenzwerten, und auch für Feinstaub werden Überschreitungen erwartet. Aufgrund dieser Situation ist die Freiheitstraße ein zentraler Bestandteil des geltenden Luftreinhalteplans.

Am 27.06.2024wurde daher das nachhaltige Innenstadtverkehrskonzept durch den Rat beschlossen. In diesem wird unter anderem die Umgestaltung der Freiheitstraße als Maßnahme mit hoher Priorität festgesetzt. Aufbauend auf der dargestellten Problemlage sowie den Zielen des nachhaltigen Innenstadtverkehrskonzepts soll nun eine vertiefende Verkehrsuntersuchung durchgeführt und darauf aufbauend eine erste Planung zur Umgestaltung der Freiheitstraße erarbeitet werden. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt die hierfür zu erbringenden Leistungen.

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B. Aufgabenstellung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer verkehrstechnischen Untersuchung für den Bereich der Freiheitstraße sowie die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 45 ff. HOAI (Verkehrsanlagen) in der jeweils geltenden Fassung. Die anrechenbaren Kosten betragen 6.345.000 € netto. Ziel ist es, auf Grundlage aktueller verkehrlicher Erkenntnisse eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung der Freiheitstraße zu schaffen.

Der zu überplanende Bereich erstreckt sich gemäß Anlage 1 vom Knotenpunkt Amtsgericht bis zum Willy-Brandt-Platz und umfasst die gesamte öffentliche Verkehrsfläche in der Regel zwischen den Gebäudekanten. In die Planung sind zudem die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen in angemessenem Umfang einzubeziehen. Sämtliche Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Knotenpunkte sind entsprechend den geltenden Regelwerken barrierefrei zu planen.

Die Freiheitstraße übernimmt als innerörtliche Bundesstraße in der Baulast der Stadt Remscheid eine zentrale Verbindungsfunktion im Stadtgebiet. Der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) liegt derzeit bei rund 22.000 Kfz/24 h und ist in den vergangenen beiden Jahrzehnten weitgehend konstant geblieben. Neben den Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs gleichwertig zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind die bestehenden Verkehrsverhältnisse zu analysieren und durch aktuelle Verkehrserhebungen zu erfassen. Aufbauend auf diesen Daten ist mithilfe einer geeigneten Verkehrsflusssimulation zu untersuchen, ob die im „Nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt Remscheid“ vorgeschlagenen Lösungsansätze verkehrlich leistungsfähig und umsetzbar sind. Zusätzlich sind alternative Lösungen zu entwickeln und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Auswirkungen zu bewerten.

Für die gesamte Freiheitstraße sind Vorplanungen mit unterschiedlichen Ausbauvarianten – von einer grundhaften Erneuerung mit ergänzenden Maßnahmen bis hin zu einem Vollumbau nach den Vorgaben des nachhaltigen Innenstadtverkehrskonzepts – zu entwickeln und vergleichend gegenüberzustellen. Dabei sind neben den verkehrlichen Anforderungen insbesondere Aspekte der Klimaresilienz, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Aufwertung zu berücksichtigen. Bäume und Grünflächen sind als Gestaltungselemente in die Planung zu integrieren. Mögliche Bereiche für Baumstandorte sowie Optionen für Querschnittsveränderungen sind aufzuzeigen und in die Variantenbetrachtung einzubeziehen. Für die Varianten sind aussagekräftige Visualisierungen zu erstellen, die als Grundlage für die Kommunikation mit politischen Gremien und der Öffentlichkeit dienen.

Darüber hinaus sind sieben Knotenpunkte entlang der Freiheitstraße einer detaillierten verkehrlichen Untersuchung zu unterziehen und darauf aufbauend verkehrstechnische Skizzen für deren Umgestaltung zu entwickeln. Für die Knotenpunkte Blumenstraße und Alleestraße ist ergänzend die Einrichtung eines Kreisverkehrs als mögliche Planungsvariante zu prüfen. Die Varianten sind hinsichtlich ihrer verkehrlichen Leistungsfähigkeit sowie ihrer städtebaulichen, gestalterischen und betrieblichen Auswirkungen zu bewerten und miteinander zu vergleichen.

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C. Leistungsumfang

Verkehrsuntersuchung

Ziel der Verkehrsuntersuchung ist die Schaffung einer belastbaren fachlichen Grundlage für die verkehrliche Bewertung und die anschließende Vorplanung der Freiheitstraße. Hierzu sind die bestehenden Verkehrsverhältnisse umfassend zu analysieren und durch aktuelle Verkehrserhebungen zu erfassen. Die Erhebungen sind so auszulegen, dass sowohl der motorisierte Individualverkehr als auch der Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr angemessen berücksichtigt werden.

Evaluierung der vorliegenden Planung und Konzepte

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sind die bisherigen Prognosen und Planungskonzepte der Freiheitstraße für die zukünftige Gestaltung des Untersuchungsbereichs zu analysieren und kritisch zu bewerten. Hierbei ist insbesondere der im „Nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt Remscheid“ (Anlage 3) enthaltene Vorschlag hinsichtlich seiner verkehrlichen Leistungsfähigkeit und seiner Eignung zur Erreichung der angestrebten Ziele zu untersuchen. Aus den Ergebnissen sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Planung abzuleiten.

Verkehrsanalyse

Auf Grundlage der erhobenen Daten ist ein geeignetes Verkehrsmodell beziehungsweise eine Verkehrsflusssimulation zu erstellen. Mithilfe dieser sind die bestehenden Verkehrsabläufe abzubilden und die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten zu untersuchen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob der im „Nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt Remscheid“ vorgeschlagene Lösungsansatz eines überbreiten Fahrstreifens leistungsfähig und umsetzbar ist. Darüber hinaus sind weitere geeignete Lösungsansätze zu entwickeln und hinsichtlich ihrer verkehrlichen Leistungsfähigkeit, ihrer Auswirkungen auf alle Verkehrsarten sowie ihrer Umsetzbarkeit vergleichend zu bewerten.

Grundlagenermittlung

Für die Bearbeitung der mit der Aufgabenstellung verbundenen Arbeitsschritte sind mindestens die folgenden Grundlagen erforderlich, die von der Stadt Remscheid zur Verfügung gestellt werden:

  • Plan- und Kartengrundlagen (topogr. Vermessungen) für den Untersuchungsbereich in digitaler Form,
  • Nachhaltiges Verkehrskonzept Innenstadt,
  • Radverkehrskonzept,
  • Fußverkehrscheck,
  • Nahverkehrsplan,
  • Daten von Verkehrszählungen,
  • Signalplanunterlagen für die signalisierten Knotenpunkte sowie
  • sonstige Informationen, die für die verkehrliche Untersuchung relevant sein könnten.

Sollte eine gesonderte Erhebung von Grundlagen durch die Anbieterinnen erfolgen müssen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, werden die hierzu notwendigen Leistungen gesondert nach Abstimmung mit der Auftraggeberin vergütet.

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Bestandsanalyse

Das Untersuchungsgebiet wird durch das Projektteam im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung begangen. Im Zuge der Begehung werden der Bestand der Verkehrsinfrastruktur visuell begutachtet.

Leitungsbestandsplan

Im Rahmen der Bearbeitung ist ein Leitungsbestandsplan zu erstellen. Hierfür sind die erforderlichen Unterlagen bei allen relevanten Ver- und Entsorgungsträgern anzufordern, zusammenzutragen und zu sichten. Die vorliegenden Informationen sind im Rahmen eines Abstimmungstermins mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsträgern zu überprüfen und zu ergänzen. Anschließend sind die gewonnenen Erkenntnisse in einen Leitungsbestandsplan zu übernehmen. Soweit erforderlich, sind analoge Unterlagen und Planinformationen zu digitalisieren sowie der Leitungsbestandsplan im CAD-System nachzuarbeiten. Die gelieferten Daten sind auf Plausibilität zu prüfen. Offensichtliche Abweichungen zwischen den Bestandsunterlagen und den örtlichen Gegebenheiten sind zu dokumentieren und entsprechend kenntlich zu machen.

Parkraumanalyse

Im Rahmen der Bearbeitung ist eine Parkraumanalyse für den Untersuchungsbereich durchzuführen. Hierzu sind das Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum sowie die privaten Stellplätze mit Kundenzugang zu erfassen und darzustellen. Dabei sind die jeweiligen Bewirtschaftungsformen (z. B. frei nutzbare Stellplätze, Parkscheibenregelung oder gebührenpflichtiges Parken) einschließlich bestehender Parkzeitbegrenzungen differenziert zu dokumentieren. Aufbauend auf den von der Auftraggeberin bereitgestellten Grundlagen ist zudem die Parkraumbelegung zu analysieren.

Auf Basis der Bestandsanalyse sind Vorschläge für ein zukünftiges Parkraumkonzept im Bereich der Freiheitstraße zu erarbeiten. Dabei ist das Ziel zu verfolgen, die Anzahl der vorhandenen Stellplätze nach Möglichkeit zu erhalten bzw. nur in begründeten Ausnahmefällen zu reduzieren, um die Erreichbarkeit der anliegenden Nutzungen sicherzustellen und eine hohe Akzeptanz der geplanten Umgestaltung zu unterstützen.

Verkehrssicherheitsanalyse

Die im Nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt identifizierten Unfallorte sind im Rahmen einer Verkehrssicherheitsanalyse zu überprüfen. Dabei ist zu untersuchen, ob an den betroffenen Straßenabschnitten und Knotenpunkten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, besteht.

Vorplanung

Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und der Grundlagenermittlung sind Vorplanungen für die Umgestaltung der Freiheitstraße zu erarbeiten. Ziel ist die Entwicklung eines zukunftsfähigen Straßenraums, der die verkehrlichen Anforderungen aller Verkehrsarten mit den Ansprüchen an Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit, Klimaresilienz und städtebauliche Aufwertung in Einklang bringt. Hierfür sind für die gesamte Freiheitstraße Vorplanungen mit unterschiedlichen Ausbauvarianten zu entwickeln und vergleichend zu bewerten. Dabei sind 5

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mögliche Bereiche für Baumstandorte sowie Varianten für Querschnittsveränderungen aufzuzeigen und in die Vorplanung einzubeziehen. Die Vorplanung ist dabei in sinnvolle Abschnitte zu unterteilen. Die Abgrenzung der Abschnitte ist auf Grundlage der Ergebnisse der Vorplanung sowie unter Berücksichtigung möglicher Förderungen für einzelne Maßnahmen bzw. Themenbereiche, beispielsweise Baumstandorte oder Kreisverkehrsanlagen, vorzunehmen. Ergänzend sind sieben Knotenpunkte entlang der Freiheitstraße vertieft zu untersuchen und darauf aufbauend Entwürfe für deren Umgestaltung zu erarbeiten.

Fußverkehr

Die Förderung des Fußverkehrs ist ein wesentliches Ziel der Vorplanung für die Freiheitstraße. Im Bestand bestehen Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Qualität der Fußverkehrsinfrastruktur. Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten sind teilweise nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei ausgebildet. Darüber hinaus weisen die straßenbegleitenden Gehwege in einzelnen Abschnitten nur geringe Breiten auf und erfüllen die heutigen Anforderungen an Komfort, Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit nur eingeschränkt.

Im Rahmen der Vorplanung sind daher Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrsinfrastruktur zu entwickeln. Hierzu zählen insbesondere der barrierefreie Aus- oder Umbau der Knotenpunkte und Querungsstellen, die Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten sowie die Schaffung einer sicheren, komfortablen und möglichst durchgängigen Fußverkehrsführung. Ziel ist es, die Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität entlang der Freiheitstraße nachhaltig zu verbessern und die Anforderungen aller Nutzergruppen, insbesondere mobilitätseingeschränkter Personen, angemessen zu berücksichtigen. Sämtliche Planungen sind nach den jeweils geltenden technischen Regelwerken und Standards auszuführen.

Radverkehr

Der Radverkehr wird derzeit überwiegend im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Im Rahmen der Vorplanung sind daher geeignete Führungsformen für den Radverkehr unter Berücksichtigung der verkehrlichen Randbedingungen sowie der geltenden technischen Regelwerke zu untersuchen und zu bewerten.

Darüber hinaus sind die Knotenpunkte hinsichtlich einer fahrradfreundlichen Gestaltung zu untersuchen und entsprechende Lösungen in den Vorentwurf zu integrieren. Ziel ist die Entwicklung einer sicheren, komfortablen und möglichst durchgängigen Radverkehrsführung entlang der gesamten Freiheitstraße, die den Anforderungen einer zukunftsfähigen und attraktiven Radverkehrsinfrastruktur gerecht wird.

Öffentlicher Personennahverkehr

Der öffentliche Personennahverkehr stellt einen wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität dar und ist im Rahmen der Vorplanung angemessen zu berücksichtigen. Entlang der Freiheitstraße bestehen bei einzelnen Haltestellen Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit sowie der Ausstattung und Aufenthaltsqualität.

Im Rahmen der Planung sind die vorhandenen Haltestellen hinsichtlich ihrer funktionalen, gestalterischen und barrierefreien Qualität zu untersuchen. Aufbauend auf der Bestandsanalyse sind Maßnahmen zur Aufwertung und Anpassung der Haltestellen zu entwickeln. Hierzu zählen insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Optimierung der Zugänglichkeit und der Aufenthaltsqualität sowie die Prüfung einer zeitgemäßen Ausstattung der Haltestellenbereiche.

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Die Haltestellen sind unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Regelwerke und Standards zu überplanen. Dabei sind die Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist die Entwicklung sicherer, komfortabler und barrierefreier Haltestellen, die sich städtebaulich in den neu zu gestaltenden Straßenraum der Freiheitstraße integrieren.

Motorisierter Individualverkehr

Die Freiheitstraße übernimmt als innerörtliche Bundesstraße eine wichtige Verbindungsfunktion für den motorisierten Individualverkehr. Gleichzeitig bestehen Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabwicklung. Neben den im Nachhaltigen Verkehrskonzept Innenstadt identifizierten Unfallorte führen insbesondere abschnittsweise parkende Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu Einschränkungen des Verkehrsflusses und zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden.

Im Rahmen der Vorplanung sind Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Optimierung des Verkehrsablaufs zu untersuchen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung sowie die Optimierung der Lichtsignalanlagen hinsichtlich einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Verkehrssteuerung. Zudem ist der ruhende Verkehr hinsichtlich seiner Anordnung und Auswirkungen auf den Straßenraum zu betrachten und in die Planung einzubeziehen.

Die Belange des motorisierten Individualverkehrs sind gemeinsam mit den Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Personennahverkehrs zu bewerten. Hierauf aufbauend ist eine mögliche Neuaufteilung des Straßenraums zu prüfen, die eine sichere und ausgewogene Nutzung durch alle Verkehrsarten ermöglicht.

Kreisverkehr

Für die Knotenpunkte Blumenstraße und Alleestraße ist ergänzend die Einrichtung eines Kreisverkehrs als mögliche Planungsvariante zu prüfen. Hierzu sind unter Berücksichtigung der bestehenden und prognostizierten Verkehrsbelastungen die verkehrliche Eignung und Leistungsfähigkeit zu bewerten. Zudem sind die örtlichen Randbedingungen, insbesondere der vorhandene Straßenraum, angrenzende Nutzungen sowie die Belange des Fuß- und Radverkehrs, zu berücksichtigen. Für beide Knotenpunkte ist eine Vorplanung zu entwickeln und hinsichtlich ihrer technischen und räumlichen Umsetzbarkeit zu beurteilen. Die Ergebnisse sind in Lageplänen darzustellen und hinsichtlich der wesentlichen Vor- und Nachteile den weiteren Planungsvarianten gegenüberzustellen.

Entsiegelungspotential und Grünflächengestaltung

Im Rahmen der Variantenentwicklung sind die Potenziale zur Entsiegelung und Begrünung des Straßenraums zu untersuchen und zu bewerten. Dabei ist darzustellen, in welchem Umfang unter Berücksichtigung der städtebaulichen und verkehrlichen Randbedingungen eine Entsiegelung der Flächen möglich ist. Ziel ist die Entwicklung einer möglichst zusammenhängenden Grünflächenstruktur, die sowohl zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität als auch zur Klimaanpassung beiträgt.

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D. Allgemeine Rahmenbedingungen

Termine

Zur kontinuierlichen Abstimmung des Planungsprozesses sind regelmäßige Jour-fixe-Termine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer durchzuführen. Diese finden im Regelfall alle 14 Tage statt. Die Termine dienen der Abstimmung des Bearbeitungsstandes, der Klärung fachlicher Fragestellungen sowie der Koordination der weiteren Planungsschritte. Einmal pro Quartal ist der Jour fixe als Vor-Ort-Termin im Projektgebiet durchzuführen. Die Protokollierung der Jour-fixe- Termine einschließlich der Bereitstellung der Protokolle an den Auftraggeber erfolgt durch den Auftragnehmer.

Darüber hinaus kann die Teilnahme des Auftragnehmers an weiteren Abstimmungsgesprächen mit dem Auftraggeber, den zuständigen Fachbehörden und sonstigen Projektbeteiligten erforderlich sein. Ebenso sind bei Bedarf Präsentationstermine in politischen Gremien sowie Erörterungstermine mit Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen. Hierfür sind pauschal insgesamt vier Termine anzusetzen.

Der Auftragnehmer hat an den Terminen entsprechend seiner fachlichen Zuständigkeit mitzuwirken, die Planungsstände und Untersuchungsergebnisse nachvollziehbar aufzubereiten, zu präsentieren und fachlich zu erläutern. Erforderliche Unterlagen und Präsentationen sind rechtzeitig vor den jeweiligen Terminen bereitzustellen.

Beteiligung und Dokumentation

Im Rahmen der Bearbeitung ist eine Kommunikationsstrategie zur begleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu entwickeln und umzusetzen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden und die erarbeiteten Planungsvarianten transparent zu vermitteln. Hierfür sind geeignete Beteiligungsformate vorzuschlagen und durchzuführen. Hierzu können insbesondere Planungsspaziergänge, Workshops, Online-Beteiligungen, Präsenzveranstaltungen oder vergleichbare Formate eingesetzt werden.

Die Auftragnehmerin bereitet die hierfür erforderlichen textlichen Inhalte sowie die Präsentationsunterlagen vor und dokumentiert die Ergebnisse der Beteiligung. Die Anregungen und Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess sind auszuwerten und bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Sie sind zudem in die Beschlussvorlage für die politischen Gremien einzubringen. Ziel ist es, dass die Politik auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung über die Variante entscheidet, die in den weiteren Planungsphasen weiterbearbeitet werden soll.

Die Ergebnisse der Bearbeitung sind durch die Projektleitung in einem von der Auftraggeberin zu bestimmenden politischen Gremium vorzustellen. Darüber hinaus sind der gesamte Planungsprozess sowie die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung und Konzeption in einem Schlussbericht zu dokumentieren. Der Schlussbericht hat alle wesentlichen Untersuchungsergebnisse, Bewertungen, Pläne, Karten und Visualisierungen zu enthalten und ist der Auftraggeberin in digitaler Form (PDF) sowie einmal in Papierform zu übergeben.

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Eignungskriterien

Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind Referenzen vergleichbarer Projekte aus den vergangenen Jahren vorzulegen. Dabei sind mindestens folgende Referenzen nachzuweisen:

  • eine Verkehrsuntersuchung für ein mit der Freiheitstraße vergleichbares Projekt,
  • eine Objektplanung bis einschließlich Leistungsphase 5 für ein vergleichbares Straßenbauprojekt,
  • eine Referenz zur Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoff- und Lärmbelastungen.

Darüber hinaus sind die vorgesehenen Planenden, die Projektleitung sowie die jeweiligen Stellvertretungen zu benennen.

Die Bildung von Büro-, Planungs- oder Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Bei Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist ein federführendes Mitglied zu benennen.

Zuschlagskriterium

Das Zuschlagskriterium für die Beauftragung ist der Preis. Die erforderlichen Referenzen sind beizufügen.

Zur besseren Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote ist durch den Bieter zusätzlich ein einheitlicher Stundenverrechnungssatz anzugeben. Dieser ist inklusive sämtlicher Nebenkosten auszuweisen und gilt für die Dauer der Projektbearbeitung.

Zeitplanung

Nach Auftragserteilung ist kurzfristig ein Auftakttermin mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Im Rahmen des Auftakttermins sind die Vorgehensweise, die erforderlichen Abstimmungen sowie die weitere Bearbeitung und Terminplanung gemeinsam festzulegen.

Für die Bearbeitung der Verkehrsuntersuchung, der Grundlagenermittlung sowie die Erarbeitung der Varianten zur Straßenraumgestaltung der Freiheitstraße einschließlich der vertiefenden Betrachtung der Knotenpunkte ist ein Bearbeitungszeitraum von ca. zehn Monaten nach Durchführung des Auftakttermins vorgesehen. Der Abschluss der Arbeiten ist spätestens bis Ende des Jahres 2027 beabsichtigt. Im 2. Quartal 2028 sollen dann entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Der Auftragnehmer hat innerhalb dieses Zeitraums die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen, die Planungsvarianten zu entwickeln und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Ein abgestimmter Terminplan ist nach Auftragserteilung vorzulegen und regelmäßig fortzuschreiben.

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E. Optionale Leistungen

Erstellung von Förderantragsunterlagen

Nach Beschluss des zuständigen politischen Gremiums über die Vorplanung kann die Erstellung der für die Beantragung von Fördermitteln erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen als optionale Leistung beauftragt werden. Die Unterlagen sind auf Grundlage der beschlossenen Vorplanung und gemäß den jeweils geltenden Anforderungen des vorgesehenen Förderprogramms, z. B. FÖRI-Kom-Stra, zu erstellen. Dies umfasst insbesondere die förderrelevante Aufbereitung der Planung, die erforderlichen Planunterlagen und Kostenberechnung sowie weitere für die Antragstellung erforderliche Nachweise und Unterlagen.

Weiterführende Planungsleistungen (Leistungsphasen 3–5)

Als optionale Leistung sind die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 45 ff. HOAI (Verkehrsanlagen) in der jeweils geltenden Fassung für die Freiheitsstraße anzubieten und pauschal zu bepreisen. Die anrechenbaren Kosten betragen 6.345.000 € netto.

Eine Beauftragung dieser Leistungen erfolgt vorbehaltlich der politischen Zustimmung sowie der Entscheidung des Auftraggebers zur baulichen Umsetzung der Maßnahme. Im Falle einer Weiterführung der Planung werden die Leistungen gesondert beauftragt. Der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung werden im Rahmen der Beauftragung abschließend mit dem Auftragnehmer abgestimmt.

Aufbereitung der Verkehrserhebungsdaten für weitere Fachplanungen

Für den Fall einer weiterführenden Beauftragung sind die im Rahmen der Verkehrsuntersuchung durchzuführenden Verkehrserhebungen so aufzubereiten, dass sie auch für zukünftige Fachplanungen, insbesondere für die Lärmkartierung, den Lärmaktionsplan sowie die Luftreinhalteplanung, genutzt werden können. Hierzu sind die erhobenen Verkehrsdaten in geeigneter Form bereitzustellen und entsprechend den Anforderungen der Bundesverkehrswegezählung aufzubereiten.

Untersuchung der Auswirkungen auf Luftschadstoffe und Lärm

Ebenfalls als optionale Leistung sind für die Entwurfsvarianten und die darin enthaltenen Maßnahmen die Auswirkungen auf die Luftschadstoff- und Lärmbelastung zu ermitteln und in einem Vorher-Nachher-Vergleich darzustellen.

Die Bewertungen sind mindestens an den Vorgaben der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, den §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa sowie der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung auszurichten. Die allgemein anerkannten aktuellen Empfehlungen und Erfahrungen zu verkehrstechnischen und verkehrslenkenden Maßnahmen mit entsprechenden Minderungseffekten sind zu berücksichtigen.

Die für die Untersuchungen vorgesehenen Berechnungsprogramme sowie geeignete Referenzen sind im Angebot anzugeben.

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Anlagen

Anlage 1: Lageplan Freiheitsstraße 1:5.000

Anlage 2: Lageplan Freiheitsstraße 1:20.000

Anlage 3: Endbericht Nachhaltiges Verkehrskonzept Innenstadt Remscheid

Anlage 4: Angebotsvordruck

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