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Forstbetrieb Reiersdorf LFB-2026-025400-33
Leistungsbeschreibung Verkehrssicherung
Maßnahme: Entfernen von gefährlichen Bäumen und Kronenteilen an öffentlicher Straße
Landeswaldrevier: Prötze
Es sind ca. 14 Bäume zu fällen bzw. abzutragen und ca. 9 Bäume erhalten notwendige Kronen- bzw Entlastungsschnitte. Dabei handelt es sich alles um Roteichen (REI).
| Baumart | Durchmesserbereich | Anzahl (Stück) / Durchmesserbereich | Markierung |
|---|---|---|---|
| Laubbäume | 0,1 bis 0,3 m | - | |
| Nadelbäume | 0,1 bis 0,3 m | - | |
| Laubbäume | 0,3 bis 0,5 m | 23 | Lfd.Nr.: 1 - 23 mit blauer Farbe |
| Nadelbäume | 0,3 bis 0,5 m | - | |
| Laubbäume | 0,5 bis 0,75 m | - | |
| Laubbäume | ➢ 0,75 m | - |
Örtlichkeit:
➢ Kreisstraße K 6011 zwischen Groß Schönebeck und Schluft am Abzweig Liebenthal ➢ Länge der Baustelle: ca. 0,25 km
Hinweise zur Maßnahme:
Die Maßnahme findet entlang der Schlufter Straße statt. Die Entfernung zwischen Fahrbahn der und den zu fällenden bzw. abzutragenden Bäumen beträgt zwischen ca. 5 und 10 m. Die Maßnahme müsste motormanuell (Motorsäge) in Kombination mit Seiltechnik o.ä. durchgeführt werden. Teilweise könnte auch ein Fällkran o.ä. eingesetzt und von der Fahrbahn aus gearbeitet werden (Verkehrsrechtliche Anordnung ist in dem Fall durch den Auftragnehmer zu erwirken). Zum alternativen Abtragen der straßennahen Bäume empfiehlt sich der Einsatz einer Hebebühne mit ausreichender Arbeitshöhe bzw. im Gelände eine mobile Hebebühne. Es können nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Hochstubben stehen bleiben, soweit diese perspektivisch keine Gefahr für die Fahrbahn darstellen. Ein Waldbrandschutzstreifen direkt neben den REI darf genutzt werden, ist aber wieder freizuräumen.
Die gefällten Bäume bzw. die abgetragenen Baumteile werden nicht aufgearbeitet und bleiben im Bestand in ausreichender Entfernung zur Fahrbahn liegen. Wege und Schneisen sind freizuräumen.
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Forstbetrieb Reiersdorf LFB-2026-025400-33
Verkehrsrechtliche Anordnungen, Baustellenutensilien und alle mit der Fällung in Zusammenhang stehende Genehmigungen und behördliche Anordnungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu beantragen und zu tragen.
Der Landeswald ist PEFC und zum FSC zertifiziert, daher sind die Leistungen nach den Rahmenvorgaben für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten in den Betriebsteilen des Landesbetriebes Forst Brandenburg zu erbringen. Ebenso gilt das Merkblatt der Gruppe „Waldzertifizierung Uckermark“ zum Unternehmereinsatz vom 01.01.2024. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Grundlage des Auftrages.
Bei den angegebenen Mengen / Angaben handelt es sich um eine Schätzung. Der Auftragnehmer akzeptiert Abweichungen von +/- 20 % zur Ausgangsmenge als vertragsgerecht.
Erfüllungszeitraum: ab sofort nach Auftragserteilung schnellstmöglich
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Abweichungen bei der Baumanzahl sind von Seiten des Auftraggebers nicht geplant aber möglich.
Eignungskriterien: Fachexpertise, Nachweis durch Zertifikat von RAL oder DFSZ (FSC-anerkannt).
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Forstbetrieb Reiersdorf.