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Anlage 3_Verpflichtungsgesetz_DS-Erkl.docx

Verkehrsgutachten für den Verkehrsstrukturplan Stuttgart-Bad Cannstatt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 22:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Anlage 3 zu Vertrag Nr. (01/2026)

Erklärung über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz mit datenschutzrechtlicher Verpflichtung
Projektbezeichnung
Architektur-/ Ingenieur-büro, Firmenname
Vor- und Zuname des Mitarbeiters, Position im Büro
I. Erklärung nach dem VerpflichtungsgesetzIch erkläre, auf die Regelungen des Verpflichtungsgesetzes hingewiesen worden zu sein und erkenne an, dass ich auf die gewissenhafte Einhaltung meiner Obliegenheiten verpflichtet worden bin. Ich wurde auf folgende Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) hingewiesen: § 133 Abs. 3 Verwahrungsbruch § 201 Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 203 Abs. 2,4,5 Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 Verwertung fremder Geheimnisse § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 301 Strafantrag §§ 331, 332 Vorteilsannahme und Bestechlichkeit §§ 333, 334 Vorteilsgewährung und Bestechung § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung § 336 Unterlassen der Diensthandlung § 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat § 358 Nebenfolgen bestimmter Taten Mir ist bekannt, dass diese Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf mich anzuwenden sind.
II. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach LDSG und DSGVOFerner wurde ich heute besonders auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 3 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG verpflichtet. Danach ist es den bei öffentlichen Stellen beschäftigten Personen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden. Die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu wahren. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden (§ 29 LDSG i.V. mit Art. 84 DSGVO). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

Datum ______________ Unterschrift _______________________________________

Ein Exemplar der Verpflichtung habe ich erhalten.

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