| Auftrag Verkehrsgutachten | ||||
| Auftraggeber | Landeshauptstadt Stuttgart Amt für Stadtplanung und Wohnen (Amt 61) Eberhardstraße 10 70173 Stuttgart | |||
| vertreten durch die Abteilung Verkehrsplanung, Stadtgestaltung (61-3) | ||||
| Auftragnehmer | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Telefon: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Mail: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | ||
| Vertreten durch Herrn / Frau Dipl.-Ing. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | ||||
| Maßnahme | Verkehrsgutachten zum Verkehrsstrukturplan Bad Cannstatt | Vertragsnummer 01/26 |
| Leistungsbild (s. Anlage 5 Leistungsbeschreibung) | Menge | Gesamtpreis Pauschal in EUR |
| 1. Knotenpunktzählung und Erfassung des Durchgangsverkehrs | ||
| 1.1 Erhebung 24h Knoten, Querschnitte und Rückstaulängen im Bereich der Rosensteinbrücke | 7 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 1.2 Erhebung 24h Knoten, Querschnitte und Rückstaulängen im Bereich Alte B14 | 7 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 1.3 Erfassung des Durchgangverkehrs in Bad Cannstatt | 12 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 1.4 Erfassung des Durchgangverkehrs im Stadtbezirk Münster | 4 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 1.5 Auswertung der neu erhobenen Verkehrszählungen, einschließlich der Ermittlung des Durchgangsverkehrs getrennt nach Fahrtrichtung für die Durchgangsverkehrszählungen | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2. Makroskopisches Modell anpassen und kalibrieren | ||
| 2.1 Abstimmung aller Maßnahmen mit der Auftraggeberin sowie Ermittlung der Grundlage für die Makro-Modellierung | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2.2 Aktualisierung des städtischen Verkehrsmodells mit den Verkehrszählungen und Kalibrierung / Validierung des Analysefalls 2026 | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2.3 Erstellung der Prognosefälle (2030, 2035) und Erstellung der drei Planfälle (Planfall 2030, 2035a und Planfall 2035b) für die Planungsvarianten inkl. makroskopischer Maßnahmen Modellierung/Überprüfung im Verkehrsmodell inkl. Anpassung des Netzmodells, des Nachfragemodells und der Strukturdaten | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2.4 Bewertung der verkehrlichen Wirkung und Aufbereitung der Ergebnisse in entsprechenden Grafiken | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2.5 Übergabe eines bearbeitbaren makroskopischen Modells an die Auftraggeberin | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3. Mikroskopische Verkehrsmodellierung - Rosensteinbrücke | ||
| 3.1 Aufbau eines mikroskopischen Verkehrsmodells für den Bereich der Rosensteinbrücke für den Bestand und die Planung sowie für eine weitere Planungsvariante inklusive Annahmen zum LSA-Signalprogramm des angepassten Knotenpunkts | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3.2 Durchführung der mikroskopischen Verkehrssimulation in den aufgebauten Modellen für Prognose Nullfall 2035 und zwei Prognose Planfälle 2035. Insgesamt werden sechs Szenarien untersucht. Zu beachten ist, dass für jedes Szenario zwei Iterationen erforderlich sind. | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3.3 Bewertung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten inklusive Fuß- und Radverkehr, für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3.4 Bewertung der untersuchten Varianten und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrsqualität an den einzelnen Knotenpunkten für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3.5 Bewertung der realisierten und geplanten ÖV-Maßnahmen und Erarbeitung von Vorschlägen weiterer ÖV-Optimierungsmaßnahmen für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 3.6 Übergabe eines bearbeitbaren mikroskopischen Modells an die Auftraggeberin | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4. Mikroskopische Verkehrsmodellierung – Alte B 14 | ||
| 4.1 Aufbau eines mikroskopischen Verkehrsmodells für den Bereich Alte B14 für den Bestand und die Planung sowie für eine weitere Planungsvariante inklusive Annahmen zum LSA-Signalprogramm des angepassten Knotenpunkts | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.2 Durchführung der mikroskopischen Verkehrssimulation in den aufgebauten Modellen für Prognose Nullfall 2030 und Prognose Planfall 2030. Insgesamt werden vier Szenarien untersucht. Zu beachten ist, dass für jedes Szenario zwei Iterationen erforderlich sind. Wichtig zu erwähnen ist, dass alle Szenarien die Integration einer Grünen Welle für den Radverkehr entlang der Nürnberger Straße beinhalten | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.3 Bewertung der Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten inklusive Fuß- und Radverkehr, für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.4 Bewertung der untersuchten Varianten und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Verkehrsqualität an den einzelnen Knotenpunkten für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.5 Bewertung der realisierten und geplanten ÖV-Maßnahmen und Erarbeitung von Vorschlägen weiterer ÖV-Optimierungsmaßnahmen für alle Szenarien | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.6 Beschreibung der erforderlichen Hard- und Software für eine intelligente Stauraumbewirtschaftung | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 4.7 Übergabe eines bearbeitbaren mikroskopischen Modells an die Auftraggeberin | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5. Abstimmung, Dokumentation und Präsentationen | ||
| 5.1 Online Abstimmungstermine im Zusammenhang mit der Durchführung der Verkehrszählungen und der Erfassung des Durchgangsverkehrs (Leistungsposition 1) | 2 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.2 Online Abstimmungstermine zur Abstimmung der makroskopischen Modellanpassung, Kalibrierung und Bewertung (Leistungsposition 2) | 3 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.3 Online Abstimmungstermine für die mikroskopische Modellierung im Bereich Rosensteinbrücke (Leistungsposition 3) | 3 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.4 Online Abstimmungstermine für die mikroskopische Modellierung im Bereich Wilhelmsplatz (Leistungsposition 4) | 3 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.5 Aufbereitung der Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht im Zusammenhang mit der Durchführung der Verkehrszählungen und der Erfassung des Durchgangsverkehrs (Leistungsposition 1) | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.6 Aufbereitung der Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht im Zusammenhang mit der makroskopischen Modellanpassung, Kalibrierung und Bewertung (Leistungsposition 2) | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.7 Aufbereitung der Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht im Zusammenhang mit der mikroskopischen Modellierung im Bereich Rosensteinbrücke (Leistungsposition 3) | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.8 Aufbereitung der Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht im Zusammenhang mit der mikroskopischen Modellierung im Bereich Wilhelmsplatz (Leistungsposition 4) | 1 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 5.9 Abschlusspräsentationen zur makroskopischen und mikroskopischen Modellanpassung sowie zur Vorstellung der Ergebnisse in einem politischen Gremium (Leistungsposition 2–4) | 2 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Zwischensumme Pos. 1 – Pos 5 (netto) | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Optional: | ||
| 01 Erhebung weiterer Knotenpunkte nach Absprache mit der Auftraggeberin | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 02 Modellierung eines weiteren Planfalls in einer Makrosimulation (Prognose Nullfall+ 2035) | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 03 Modellierung eines weiteren mikroskopischen Szenarios im Untersuchungsgebiet Rosensteinbrücke mit der Variante, dass die Rosensteinbrücke für den MIV und Busbetrieb in beide Richtungen offen ist | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 04 Modellierung eines zusätzlichen (alternativen) Umgestaltungsplans für die beiden Streckenzüge (Wilhelmsplatz – König-Karls-Brücke sowie Augsburger Platz – Taubenheimstraße) für Prognose Nullfall 2030 und Planfall 2030 | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 05 Optionale Zusatztermine, inkl. Vor- und Nachbereitung und Protokoll | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 06 Weitere Abstimmungstermine nach Absprache mit der Auftraggeberin (Online, ca. 2h) | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 07 Weitere Präsentationen nach Absprache mit der Auftraggeberin (Präsenz, ca. 4h) | pauschal je Optionsabruf | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Summe (netto) ohne optionale Leistungen | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Nebenkosten % | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Umsatzsteuer in Prozent / EUR | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Auftragssumme (brutto) ohne optionale Leistungen inkl. Nebenkosten | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| Der Auftrag ohne Optionen ist beschränkt auf folgenden Höchstbetrag (brutto) | 270.000 € |
- Gegenstand des VertragsGegenstand des Vertrags sind Leistungen für das im Deckblatt genannte Vorhaben.
Bad Cannstatt ist ein zentraler Stadtbezirk Stuttgarts mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr über, S- und Regionalbahn, Stadtbahn und Stadtbusse. Darüber hinaus gewährleistet die Bundesstraße B10 eine direkte und leistungsfähige Anbindung für den motorisierten Individualverkehr. Bis 2023 stellte die Rosensteinbrücke eine wichtige Verbindung von der Schönestraße zur B10 dar; mit ihrem Rückbau kam es zu erheblichen Veränderungen im Verkehrssystem.
In den vergangenen Jahren wurden in Bad Cannstatt zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt, um das Verkehrssystem insgesamt zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem der abschnittsweise Ausbau der Hauptradroute/ Radschnellverbindung entlang der Waiblinger / Nürnberger Straße, die Errichtung einer Linksabbiegerrampe von der B10 auf die König-Karls-Brücke sowie die Fertigstellung der neuen Leutze- und Rosenstein-Tunnel.
Auch in den kommenden Jahren sind eine Vielzahl an weiteren Projekten in Umsetzung, in Planung sowie in der sehr frühen Ideenphase. . Aufbauend auf bestehenden konzeptionellen Grundlagen wie dem Klimamobilitätsplan Stuttgart, dem Radverkehrskonzept oder dem Fußverkehrskonzept soll ein neuer Verkehrsstrukturplan für Bad Cannstatt erstellt werden der neben den bereits gesetzten Maßnahmen zusätzliche Maßnahmen aus der Ideenphase beinhalten soll. Das zu erarbeitenden Verkehrsgutachten bildet somit eine wesentliche Grundlage für den zu erstellenden Verkehrsstrukturplan Bad Cannstatt. Im Rahmen des Gutachtens sind primär folgende Fragestellungen zu bearbeiten:
- Analyse bestehender Grundlagedaten sowie Durchführung einer umfassenden Bestandsaufnahme des Verkehrsgeschehens für alle Verkehrsarten im Untersuchungsraum. Berücksichtigung von Durchgangsverkehren auf verschiedenen Hauptachsen und Schleichverkehrsrouten im untergeordneten Netz.
- Kalibrierung des makroskopischen MIV-Verkehrsmodells im Untersuchungsraum und Erarbeitung verschiedener Analyse-, Prognose- und Planfälle.
- Erarbeitung von zwei multimodalen mikroskopischen Teilmodellen zur Überprüfung und Weiterentwicklung laufender Umgestaltungsprojekte:
- Bereich Rosensteinbrücke: Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Rosensteinbrücke sowie der angrenzenden Wilhelmsbrücke soll das Verkehrssystem hier grundsätzlich neu geordnet und eine städtebauliche Entwicklung im Sinne der Stadt am Fluss ermöglicht werden. Aktuell liegen hier verschiedene Verkehrsentwürfe für die Rosensteinbrücke und die angrenzenden Knotenpunktsysteme vor. Hauptfokus der Umgestaltungsplanungen liegt hier auf einer bestmöglichen Verkehrsqualität für den Umweltverbund.
- Bereich Alte B14: Die alte B14 (Achse König-Karl-Straße, Wilhelmsplatz, Waiblinger Str., Nürnberger Straße) hat hohe Bedeutung für den Kfz-, Rad- und öffentlichen Verkehr. Seit über 15 Jahren laufen hier umfangreiche Bestrebungen die Kfz-Verkehrsbelastung (insbesondere Durchgangsverkehr) zu reduzieren und die Achse für den Umweltverbund weiter aufzuwerten. Perspektivisch soll hier die Radschnellverbindung Stuttgart – Rems-Murr-Kreis verlaufen. Wesentliche Ziele sind ein durchgängiges qualitativ hochwertiges Radangebot (insbesondere auch stadteinwärts über den Wilhelmsplatz), die Einrichtung einer grünen Welle für den Radverkehr im Zuge der RSV, zusätzliche / verbesserte Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr, der Ausbau des Augsburger Platzes zum Vollknoten sowie eine verstärkte Zuflusssteuerung an der Gemarkungsgrenze und Verkehrslenkung an der König-Karls-Brücke.
Die Aufgabenstellung ist in der Leistungsbeschreibung (Anlage 5) detailliert beschrieben.
- Grundlagen des Vertrags
- Vertragsbestandteile sind
-
- Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart für Verträge mit freiberuflich Tätigen (AVBS), in der Fassung vom 09. Juli 2019 (Anlage 1)
-
- Vertragsbestandteile sind
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, Verpflichtung zum Mindestentgelt sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Anlage 2)
-
-
-
- Verpflichtungserklärung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz mit Datenschutzverpflichtung (Anlage 3). Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist in jeglicher Form untersagt.
- Erklärung DSGVO (Anlage 4)
-
-
Informationen zum Datenschutz unter: www.stuttgart.de/datenschutz/amt-fuer-stadtplanung-und-wohnen-datenschutzinformation.php
Leistungsbeschreibung (Anlage 5)
Merkblatt zum Datenaustausch mit der AG (Anlage 6)
2.2 Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung.
- Leistungen des Auftragnehmerssiehe auch § 3 AVBS
- Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen alle erforderlichen Leistungen auf Grundlage der detaillierten Leistungsbeschreibung (Anlage 5).
- Der Auftragnehmer benennt außerdem die nachfolgenden verantwortlichen Ansprechpartner (Projektteam):
| Name | Berufl. Qualifikation | Berufserfahrung | Funktion |
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Nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist ein Wechsel und/oder Ersatz von Mitgliedern des Projektteams zulässig, die der Auftraggeber nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Ein Wechsel/Ersatz kann ausschließlich mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung und bei vergleichbaren Referenzen erfolgen, dabei sind spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten des bisherigen Projektmitglieds zu berücksichtigen.
-
- Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung des Vorhabens erforderlich sind, um die Auftragsziele vollständig, uneingeschränkt funktionsfähig zu erreichen.
- Die optionalen Leistungen werden im Bedarfsfall und vor Leistungserbringung einzeln und schriftlich vom Auftraggeber abgerufen.
-
Leistungen der Auftraggeber / Sonderfachleutesiehe auch § 4 AVBS
4.1 Der Auftraggeber benennt für diesen Vertrag folgende verantwortliche Ansprechpartner:
– … Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilung Verkehrsplanung
4.2 Alle Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen.
- Ausführungsfristensiehe auch § 5 AVBS Als Beginn des Auftrags ist das 1. Quartal 2027 angestrebt. Die gesamte Bearbeitung einschließlich aller Abstimmungen, Modellierungen, Analysen und der Ergebnisdokumentation ist innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten abzuschließen. Damit ist die Fertigstellung des Projekts bis Anfang 2028 verbindlich vorgegeben.
Die Bearbeitung der Mikroskopischen Verkehrsmodellierung – Rosensteinbrücke ist zeitlich vorrangig zu behandeln. Da der Neubau der Rosensteinbrücke sowie die Umgestaltung des angrenzenden Areals für die Landeshauptstadt Stuttgart eine hohe Priorität besitzen, ist dieser spezifische Projektteil zwingend bis spätestens 9 Monate nach Projektbeginn fertigzustellen.
Einzelfristen werden nach Erfordernis schriftlich vereinbart.
- Vergütung
- Das Honorar für die Leistungen nach § 3 wird wie im Deckblatt angegeben vergütet.
Das Honorar ohne Optionen ist beschränkt auf folgenden Höchstbetrag (brutto): 270.000 Euro
-
- Zusätzliche Vereinbarungen zur Vergütung
Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer auf der Basis der folgenden Stundensätze ein zusätzliches Honorar, wenn er vor Ausführung der Leistung durch Vorausschätzung des Zeitaufwandes und unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ein annehmbares Honorarangebot unterbreitet hat. Das Honorar ist grundsätzlich als Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren.
Die Stundensätze betragen: netto €
| Freiberuflich Tätige, Partner und Projektleiter | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.€ |
| Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor / Master | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.€ |
| Bautechniker / Technische Zeichner / sonstige Mitarbeiter | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.€ |
Die gehaltsgebundenen Kosten und die anteiligen Verwaltungskosten (z.B. Gehälter der allgemeinen Verwaltung, insbesondere Sekretariat und dgl.) sind mit den vorstehenden Stundensätzen abgegolten. Im Weiteren sind außerdem die gesamten Fahrt- und Reisekosten abgegolten (vgl. § 7 Abs. 3 Nr. 1 AVBS). In den Nachweisen sind deshalb nur die geleisteten Stunden, nicht aber die Zeiten für An- und Abfahrt anzugeben.
Bei Leistungen nach Zeitaufwand sind Name und Position des Bearbeiters, die erbrachte Leistung in Stichworten, die angefallenen Stunden, die Abgrenzung zu den vertraglich vereinbarten Leistungen und das Datum der Leistungserbringung anzugeben. Entsprechende Nachweise sind zeitnah aufzustellen und spätestens nach 10 Werktagen einzureichen.
-
Nebenkostensiehe auch § 7 AVBS -
Sämtliche Nebenkosten (vgl. § 14 HOAI) werden pauschal mit dem im Deckblatt genannten Prozentsatz vergütet.
-
Allgemeine Bestimmungen - siehe § 8 AVBS
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Zahlungen - siehe § 9 AVBS -
- Die Rechnung ist an die Landeshauptstadt Stuttgart, vertreten durch das im Deckblatt des Vertrages genannte Amt, zu richten. Hierbei ist die Vertragsnummer 01/26 anzugeben. Die Rechnungsstellung kann auch elektronisch unter Angabe des Aktenzeichens 61-3 / 01 / 26 erfolgen. Bei digitalem Versand bitten wir um Zusendung an Poststelle.61-1@stuttgart.de. Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Stand nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen sind möglich.
- Auf die Pflicht zur Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei Rechnungsstellung wird hiermit hingewiesen.
- Die Umsatzsteuer ist auf den Rechnungen gesondert auszuweisen (§ 14 UStG; auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist hinzuweisen).
- Die Pflicht zur Versteuerung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen obliegt dem Auftragnehmer.
- Barzahlungen sind ausgeschlossen. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto (Bankverbindung).
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er verfügt über die hierfür notwendige Erlaubnis (z. B. Gewerbeanmeldung und/oder steuerliche Erfassung beim Finanzamt).
- Der Auftragnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftraggeber die im Rahmen der Mitteilungsverordnung erforderlichen Daten zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt.
- Sofern der Auftragnehmer dauerhaft für die Stadt Stuttgart tätig ist und keinen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt, ist er verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsbeginn einen Bescheid über die Prüfung der Sozialversicherungspflicht einer gesetzlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen.
-
Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer - siehe § 10 AVBS -
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Auskunft - siehe § 11 AVBS -
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Herausgabeanspruch des Auftraggebers - siehe § 12 AVBS -
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Urheberrecht - siehe § 13 AVBS -
An Ausschreibungen für Bauleistungen oder Lieferungen, die aufgrund von Leistungen dieses Vertrages durchgeführt werden, darf sich der Auftragnehmer nicht beteiligen.
-
Kündigung des Vertrages - siehe § 14 AVBS -
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Abnahme, Haftung, Gewährleistung und Verjährung - siehe § 15 AVBS –
- Die Leistung des Auftragnehmers wird förmlich abgenommen.
- Mängelansprüche und Mängelrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Versicherung - siehe § 16 AVBS –
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Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach § 16 AVBS müssen mindestens betragen:
- für Personenschäden 1 500 000 €
- für sonstige Schäden 1 000 000 €
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Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zwei-fachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.
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Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrags Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden.
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Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich aus der Durchführung des Auftrags ergeben frei.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrags mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Er stellt den Auftraggeber in jedem Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter die sich aus der Auftragserfüllung dieses Vertrags ergeben frei.
-
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Arbeitsgemeinschaften - siehe § 17 AVBS -
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Verpflichtungserklärung - siehe § 18 AVBS -
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Schlussbestimmung - siehe § 19 AVBS -
| Auftraggeber: Stuttgart, den ____________ für die Landeshauptstadt Stuttgart ____________________________ ____________________________ | Auftragnehmer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. , den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.____________ für _Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.___________________________ |