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60-26 02. Informationsmemorandum.pdf

Vergabe von Industrie- und Gewerbeflächen im Voslapper Groden Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Kartellrechtliches Auswahlverfahren

Auswahlverfahren zur Vergabe von Industrie- und Ge-

werbeflächen im Bereich des Voslapper Groden Nord

„Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder

energieintensive Industrien“

2026/1

Informationsmemorandum (Info-Memo)

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Inhaltsverzeichnis

TEIL A. Allgemeine Angaben zum Verfahren .................................................................. 3

  1. Gegenstand und Zielsetzung der Ausschreibung ............................................... 3
  2. Angaben zu den Vermarktungsflächen .............................................................. 4
  3. Verfahrensgrundlagen ....................................................................................... 6
  4. Mindestanforderungen an die Ansiedlung / Mindestbedingungn des Grundstücksvertrags .......................................................................................... 7
  5. Bewerbungsmöglichkeiten, Flächenpräferenzen ................................................ 7
  6. Übersicht Verfahrensablauf................................................................................ 8
  7. Projektant .......................................................................................................... 9

TEIL B. Eignungskriterien ............................................................................................... 9 8. Bieter ................................................................................................................. 9 9. Eignung des Bieters ......................................................................................... 10 10. Weitere Angaben Teilnahmeantrag.................................................................. 13

TEIL C. Ablauf Teilnahmewettbewerb ........................................................................... 13 11. Verfahrensablauf bis zur Einreichung der Teilnahmeanträge ........................... 13 12. Teilnahmefrist .................................................................................................. 15 13. Prüfung der Teilnahmeanträge ........................................................................ 15

TEIL D. Ggf. Bieterwettbewerb / Indikatives Angebot .................................................... 15 14. Indikatives Angebot ......................................................................................... 15 15. Wertung der indikativen Angebote ................................................................... 16 16. Mitteilung an die Bieter auf der Warteliste ........................................................ 16

TEIL E. Verhandlungen und Angebotsabgabe .............................................................. 16 17. Ablauf Verhandlungen ..................................................................................... 16 18. Angebotsabgabe und Wertung ........................................................................ 17 19. Abbruch der Verhandlungen mit einem spezifischen Bieter ............................. 18

TEIL F. Ergänzende Informationen ............................................................................... 18 20. Kontaktstellen .................................................................................................. 18 21. Besichtigung der Vermarktungsflächen ............................................................ 19 22. Unterstützung durch JWP-M ............................................................................ 19 23. Vertraulichkeit .................................................................................................. 19

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TEIL A. Allgemeine Angaben zum Verfahren

1. Gegenstand und Zielsetzung der Ausschreibung

1.1 Der Containerterminal JadeWeserPort wurde offiziell am 21.09.2012 durch den Be- treiber, die Eurogate CTW GmbH & Co KG, in Betrieb genommen. Neben dem Con- tainerterminal ist das trimodale Güterverkehrszentrum JadeWeserPort (nachfolgend „GVZ JadeWeserPort“) entstanden, welches von dem Eigentümer entwickelt und be- trieben wird.

1.2 Ergänzend hierzu hat der Eigentümer im Jahr 2026 das Eigentum an Flächen im Be- reich des Voslapper Groden Nord (VGN) erworben. Die Flächen des VGN sollen als Energy Hub Cluster mit ggf. trimodaler Anbindung (Wasser–Bahn–Straße) weiterent- wickelt und genutzt werden.

1.3 Hierzu sollen Grundstücksverträge geschlossen werden, die die jeweiligen Ansiedler verpflichten, den Standort möglichst hafenaffin (mit wasserseitigem Umschlag über die bei den Landesgesellschaften des Landes Niedersachen vorhandenen und in Zu- kunft zu errichtenden Hafeninfrastrukturen) mit der Zweckbestimmung Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energieintensive Industrien („Energy Hub“; im Fol- genden: Industriegebiet) dauerhaft zu betreiben. Die Grundstücksverträge werden entsprechende Verpflichtungen zum Bau und zur Inbetriebnahme/zum Betrieb der Betriebsgebäude/Produktionsstätten enthalten.

1.4 Der/die (dann) Vertragspartner wird/werden vertraglich verpflichtet werden, den Kun- den die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen.

1.5 Der/die (dann) Vertragspartner errichtet/errichten und betreibt/betreiben die jeweili- gen Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beach- tung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt / sie bestimmen im Rahmen der Vorgaben des jeweiligen Grundstücksvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Vertrags- partner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.

1.6 Für einen Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflä- chen des Industriegebiets mit einer Größe von insgesamt ca. 400.000 m² (im Folgen- den: Vermarktungsflächen) sollen mit diesem Auswahlverfahren Grundstücksver- träge für Ansiedlungen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien und/oder ener- gieintensive Industrien vergeben werden. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart werden.

1.7 Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grund- stücksvertrags interessieren, unabhängig vom Verfahrensstand im Folgenden zu- sammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammen- schlüsse/Bietergemeinschaften.

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2. Angaben zu den Vermarktungsflächen

2.1 Die Vermarktungsflächen befinden sich auf dem Voslapper Groden, einer eingedeich- ten Fläche des ehemaligen Voslapper Watts zwischen Geniusdeich im Süden und Hooksiel im Norden. Bei der damaligen Aufspülung des Grodens handelte es sich um eine Maßnahme des Landes Niedersachsen zur Gewinnung von Industrieflächen für massengutverarbeitende Betriebe. In der Zeit von April 1971 bis Dezember 1974 wurde das Voslapper Watt in einer Größe von ca. 1.500 ha aufgespült und mit dem Neuen Voslapper Seedeich (Länge: 11 km) abgeschlossen.

2.2 Die Vermarktungsflächen bestehen aus zwei räumlich voneinander abgegrenzten Grundstücken im Bereich des Industriegebiets. Sie sind in dem beigefügten Lageplan mit den Bezeichnungen VGN 2 und VGN 3b gekennzeichnet.

2.3 Bei der Fläche VGN 3b handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Fläche mit einer Größe von ca. 200.000 m², welche bislang nicht gewerblich genutzt worden ist. Die Fläche VGN 3b bildet ein Teilstück des Flurstücks 1/33 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19). Es kann darüber verhandelt werden, den sich aktuell noch auf der Fläche VGN 3b befindlichen Verkehrsweg zu verschwenken, so dass dieser außerhalb des zukünftigen Ansiedlungsgrundstücks verlaufen wird.

2.4 Die Fläche VGN 2 mit einer Größe von ca. 200.000 m² bildet ein Teilstück des Flur- stücks 1/29 (Gemarkung Sengwarden, Flur 19) und ist ebenfalls bislang überwiegend nicht gewerblich genutzt worden.

Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich aktuell ein gewerblich genutztes Ge- bäude. Auch befinden sich auf der Fläche Verkehrswege.

Das Gebäude wird bis zur Übergabe der Fläche an den/die im Rahmen dieses Ver- fahrens ermittelten Ansiedler vollständig zurückgebaut werden. Die Verkehrswege werden an den/die neuen Ansiedler übergeben.

JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen.

2.5 Die Vermarktungsflächen sind – mit den umliegenden Grundstücken gemeinsam – Bestandteil einer Nachbarschaftsvereinbarung mit dem vorherigen Betreiber des be- nachbarten Chemiewerks (Vynova Wilhelmshaven GmbH). Die Nachbarschaftsver- einbarung wurde von dem neuen Betreiber Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG (im Folgenden: Westlake) im Jahr 2026 übernommen. Das von der Nachbarschaftsver- einbarung umfasste Grundstück ist einheitlich eingezäunt und wird bislang von dem (jeweiligen) Betreiber des Chemiewerks bewirtschaftet. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf den Vermarktungsflächen Biotope gebildet haben oder sich schützens- werte Arten auf der Fläche niedergelassen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erreichung einer Bebaubarkeit trotz des bestehenden Bebauungsplans (vgl. Ziff. 2.7) daher ggf. Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein könnten.

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Diese sind auf Kosten des/der Ansiedler durchzuführen und begründen keinen Man- gel der Vermarktungsflächen. Der Eigentümer übernimmt keine Gewähr für die Be- baubarkeit der Vermarktungsflächen.

2.6 Die Vermarktungsflächen werden zur Ermöglichung der hier gegenständlichen An- siedlung mit Wirkung zum zu verhandelnden Vertragsbeginn aus der Nachbarschafts- vereinbarung herausgelöst. Der Zugang/die Zufahrt zu dem Industriegebiet erfolgt je- doch zunächst weiterhin über die „Inhausersieler Straße“ und die von Westlake be- triebene Toranlage. Ggf. sind zukünftig weitere straßenseitige Erschließungen reali- sierbar.

2.7 Die Vermarktungsflächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 130A der Stadt Wilhelmshaven und sind dort als Industriegebiet bzw. eingeschränktes In- dustriegebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 130A ist unter https://service.wil- helmshaven.de/maps/ abrufbar.

2.8 Den Bietern wird empfohlen, sich schon während des Auswahlverfahrens hinsichtlich der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen zur be- absichtigten Realisierung ihrer Projekte mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. JWP-M unterstützt interessierte Bieter auf Nachfrage bei der Herstellung der Kontakte zu den zuständigen Behörden und leistet organisatorische Hilfestellung. JWP-M begrüßt es im Interesse einer zeitnahen Realisierung ausdrücklich, wenn schon während des Auswahlverfahrens mit konkreten Planungen und mit der Ausar- beitung von Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung begonnen wird. Auf die Zuschlagschancen in dem Auswahlverfahren haben derartige Aktivitäten keine Auswirkungen; die Erteilung des Zuschlags wird sich ausschließlich nach den in den Verfahrensunterlagen bekanntgemachten Zuschlagskriterien richten.

2.9 JWP-M weist darauf hin, dass Gefahrgüter und Gefahrstoffe im Sinne der folgenden Rechtsvorschriften (jeweils in der aktuellen Fassung)

a) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgut- verordnung See – GGVSee),

b) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung ge- fährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Ge- fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB),

c) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV),

d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG),

e) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV),

auf den Vermarktungsflächen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JWP- M und nach Vorlage der nach öffentlichem Recht ggf. erforderlichen Genehmigungen gelagert, umgeschlagen oder produziert werden dürfen.

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3. Verfahrensgrundlagen

3.1 Die abzuschließenden Grundstücksverträge werden im Rahmen eines rein kartell- rechtlichen Auswahlverfahrens vergeben. Da zum Beginn dieses Auswahlverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform „Deutsches Ver- gabeportal“ (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntma- chungsformular gewählt.

JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Deutschen Vergabeportal nichts daran ändert, dass es sich um ein rein kartell- rechtliches Verfahren handelt. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntma- chungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als „öffentlicher Auf- trag“ spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.

Soweit im Nachfolgenden auf Vorschriften des vierten Teil des GWB Bezug genom- men wird, wird klargestellt, dass sich JWP-M in diesem kartellrechtlichen Auswahl- verfahren für eine entsprechende Anwendung dieser konkreten Vorschriften (insbe- sondere der Ausschlussgründe) entschieden hat. Es wird jedoch klargestellt, dass der vierte Teil des GWB keine Anwendung findet.

3.2 Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Anforderung wird JWP-M englische Fassungen der Unterlagen zu Informationszwecken zur Verfügung stellen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur die deutschen Un- terlagen und Dokumente rechtliche Wirkungen entfalten und nur der jeweilige end- verhandelte deutsche Grundstücksvertrag gezeichnet/beurkundet wird und bindend ist. Auch die konkreten Vertragsverhandlungen haben in deutscher Sprache zu erfol- gen.

3.3 Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen Un- klarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich in Textform über die Kommu- nikationsfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen.

3.4 Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

3.5 JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den jeweiligen Grundstücksvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrags haben.

3.6 Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.

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4. Mindestanforderungen an die Ansiedlung / Min-

destbedingungn des Grundstücksvertrags

4.1 Auf den hier gegenständlichen Vermarktungsflächen hat der jeweilige (dann) Ansied- ler eine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 zu realisieren.

Die Ansiedlung hat die nachstehenden Mindestanforderungen zu erfüllen:

a) Verpflichtung zur Nutzung des jeweiligen Ansiedlungsgrundstücks mit einer Zweck- bestimmung, die einem Industriegebiet für erneuerbare Energien und/oder energiein- tensive Industrien zuzuordnen ist und

b) Verpflichtung zur Errichtung und zum dauerhaften Betrieb der entsprechenden Bau- werke und Anlagen,

c) Verpflichtung zur Zahlung eines Mindest-Flächenentgelts i.H.v. 5,52 EUR/m²/Jahr (wertgesichert auf Grundlage des VPI).

4.1 Im Laufe der Verhandlungen erhalten die Bieter einen Muster-Grundstücksvertrag. Dieser wird weitere nicht verhandelbare Mindestbedingungen enthalten.

4.2 Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des jeweiligen Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich verein- bart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.

4.3 Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlänge- rungsoption(en) aufgeteilt werden.

Für die Festlegung der Laufzeit des jeweiligen Grundstücksvertrags wird jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren – § 3 KonzVgV entsprechend angewendet. Die Laufzeit hängt daher von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist nur als exemplarisch zu verstehen.

5. Bewerbungsmöglichkeiten, Flächenpräferenzen

5.1 JWP-M behält sich vor, die im Rahmen dieses Verfahrens ausgeschriebenen Ver- marktungsflächen im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansiedlung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderungen erfüllenden An- siedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können.

5.2 Bieter können im Teilnahmeantrag Präferenzen hinsichtlich bestimmter Grundstü- cke/Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Grundstücke/Teilflächen. Die Bieter erhalten je- doch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlun- gen nicht über das/die gewünschte Grundstück/Teilfläche aufgenommen werden.

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5.3 Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter ein, behält sich JWP-M vor,

a) entweder einen Bieterwettbewerb zu starten und unter Berücksichtigung der in die- sem ermittelten Wertungsreihenfolge (Bestbieterprinzip) dem jeweiligen Bestbieter ein erstes Auswahlrecht hinsichtlich der Flächen einzuräumen.

oder

b) mit mehreren Bietern in Verhandlungen über die jeweilige Teilfläche einzutreten und diese nach Abschluss der Verhandlungen zu einem finalen Angebot aufzufordern.

5.4 Soweit ein Bieterwettbewerb eröffnet wird, erfolgt die Auswahl des Bestbieters nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien, welche den Bietern transparent zu Beginn des Bieterwettbewerbs, mithin mit der Aufforderung zur Abgabe eines indika- tiven bzw. finalen Angebots, mitgeteilt werden.

5.5 Die Bieter werden im Rahmen des Bieterwettbewerbs Gelegenheit haben, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgegebenen Mindestkonditionen zu überbieten. JWP-M behält sich vor, auch die Qualität eines mit dem jeweiligen Angebot einzu- reichenden ausführlichen Betriebskonzepts in die Wertung einzubeziehen.

6. Übersicht Verfahrensablauf

6.1 Teilnahmewettbewerb (vgl. TEIL C. )

Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderun- gen gem. Ziff. 4 erfüllen.

JWP-M prüft sodann die Eignung der interessierten Bieter mit Ansiedlungsvorhaben, die die Mindestanforderungen erfüllen, anhand der in diesem Informationsmemoran- dum und der Bekanntmachung genannten Kriterien.

6.2 Ggf.: Indikatives Angebot (vgl. TEIL D. )

Soweit sich JWP-M entscheidet, die Bieter zur Einreichung von indikativen Erstange- boten aufzufordern, wird durch Wertung der indikativen Erstangebote der Bieter aus- gewählt, welcher Flächenbedarf bei der Zuordnung von Teilflächen zuerst berücksich- tigt wird. Die Restflächen werden sodann entsprechend der Rangfolge verteilt. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Auf- forderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.

6.3 Verhandlungen (TEIL E. 17)

Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfül- len und denen Flächen zugeordnet worden sind, werden zu Verhandlungen eingela- den. Mit dieser Einladung zu Verhandlungen beginnt der Reservierungs-/Verhand- lungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten für die jeweilige Teilfläche.

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Soweit miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter eingehen, be- hält sich JWP-M vor, auch mit mehreren Bietern über eine Teilfläche zu verhandeln.

Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der Muster-Grundstücksvertrag zur Verfügung gestellt.

6.4 Angebotsabgabe (vgl. TEIL E. 18)

Der/die Bieter kann/können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhan- delte Fassung des Grundstücksvertrags ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber JWP-M abgeben.

Soweit mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebotes für eine Teilfläche aufgefordert werden, wird durch Wertung der finalen Angebote der Bieter ausgewählt, dessen An- gebot zuschlagsfähig ist. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.

7. Projektant

7.1 Es haben sich bereits einige Unternehmen bei JWP-M gemeldet, die ein grundsätzli- ches Interesse an einer Ansiedlung auf den Vermarktungsflächen bekundet haben. Diesen Unternehmen wurden bereits einige Informationen vorab übermittelt.

7.2 Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat JWP-M die Unterlagen be- reits mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und mit allen für die Bewerbung und Ange- botsabgabe erforderlichen Informationen versehen.

7.3 Sollten die mit den Unterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, haben die Bieter JWP-M hierauf hinzuweisen.

TEIL B. Eignungskriterien

8. Bieter

8.1 Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bie- tergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusam- menschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be- zweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

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c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

8.2 Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projekt- gesellschaft als Vertragspartner von JWP-M vorzusehen.

8.3 Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von JWP-M eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Spätestens mit Angebotsab- gabe muss verbindlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Ver- laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

8.4 JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssi- cherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.

9. Eignung des Bieters

9.1 Jeder Bieter hat das Formblatt Teilnahmeantrag Bieter ausgefüllt an JWP-M zurück- zusenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages wird JWP-M jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters anhand der bekanntge- machten Eignungskriterien vornehmen.

9.2 Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist auf Anforderung von JWP-M eine Überset- zung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich ebenfalls vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.

9.3 JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorge- sehen ist, sind diese unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen.

9.4 Unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft haben die Bieter zum Nachweis ihrer Eignung folgende Erklärungen abzugeben:

a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.

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Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhal- tung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft sowie des Formblatts Eigenerklärung Russland einzureichen:

(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren recht- fertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkun- gen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.

(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehr- heitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochterge- sellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verord- nungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten er- scheint.

(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich- ten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisatio- nen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenann- ten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicher- zustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehal- ten werden.

(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der „Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“ (zuletzt ge- ändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezem- ber 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).

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(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der „Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlun- gen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“, aufgeführten Personen zu gehö- ren oder mit diesen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).

(6) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unter- beauftragung unaufgefordert vorzulegen.

(7) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Be- teiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemein- schaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.

Auf Anforderung von JWP-M ist zudem vorzulegen:

(8) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mit- glieder der Bietergemeinschaft.

(9) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft seine wirtschaftlich unselbstständigen Tochtergesellschaften, seine Betei- ligungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union ange- hörigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der „Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezem- ber 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen“ (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall des beabsichtigten Vertragsschlusses unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist.

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachstehenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlos- senen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bieterge- meinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

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Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen:

(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Be- reitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinrei- chender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klargestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vor- geschrieben ist.

(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Aus- kunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

10. Weitere Angaben Teilnahmeantrag

10.1 JWP-M wird die Erfüllung der in Ziff. 4.1 dargestellten ansiedlungsbezogenen Min- destanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen. Um die Erfül- lung der Mindestanforderungen darzulegen, ist mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Ansiedlungskonzept (nicht mehr als zwei DIN-A 4 Seiten) einzureichen. Teilnahme- anträge, die – auch nach entsprechender Nachforderung – kein Ansiedlungskonzept enthalten oder ein Ansiedlungskonzept enthalten, das die vorgenannten Mindestan- forderungen nicht abbildet, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

10.2 Mit dem Teilnahmeantrag können die Bieter Präferenzen hinsichtlich bestimmter Grundstücke/Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflä- chen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet je- doch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Grundstücke/Teilflächen. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Ver- handlungen nicht über das/die gewünschte Grundstück/Teilfläche aufgenommen wer- den.

TEIL C. Ablauf Teilnahmewettbewerb

11. Verfahrensablauf bis zur Einreichung der Teilnah-

meanträge

11.1 Dieses Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf

www.dtvp.de

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kostenfrei in deutscher Sprache zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen.

Sämtliche Unterlagen konnten auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abge- rufen werden.

Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mittei- lungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflich- tet.

11.2 JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Unterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Vergabeplatt- form zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung („Teil- nahme“).

Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Er- warten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@bergrecht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.

11.3 Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Unterlagen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen.

Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.

11.4 Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen an- deren zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von JWP-M zur Verfügung gestellt.

Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

11.5 Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bietertool (Abgabefunktion) in dem Projektraum der o. g. Vergabeplattform einzureichen. JWP-M wird nur solche Teil- nahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über den Projektraum der Vergabeplattform fristgerecht ein- gegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Teilnahmean- trages bzw. eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter

https://support.cosinex.de/unternehmen/

abgerufen werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung er- forderlich.

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Eine postalische Abgabe des Teilnahmeantrages, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

12. Teilnahmefrist

Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum en- det am

Montag, den 02.11.2026.

13. Prüfung der Teilnahmeanträge

13.1 JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtge- mäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.

13.2 JWP-M wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter gemäß der in TEIL B. und der Bekanntmachung dargestellten Eignungskriterien sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Ziff. TEIL A. 4 durch die von dem jeweiligen Bieter be- nannte geplante Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfordern.

TEIL D. Ggf. Bieterwettbewerb / Indikatives Angebot

14. Indikatives Angebot

14.1 Sofern sich aus den mit den eingereichten Teilnahmeanträgen eine Konkurrenzsitu- ation bzgl. der Wunschflächen ergibt und sich JWP-M entscheidet, die entsprechen- den Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern, werden den Bietern die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes mit Aufforderung zur An- gebotsabgabe mitgeteilt.

14.2 Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von JWP-M im Rahmen der Auffor- derung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen essentialia negotii (wesentliche Vertragsbedingungen) zu erstellen.

14.3 Es wird bereits jetzt mitgeteilt, dass mit dem indikativen Angebot ein ausführlicheres Betriebskonzept in die Wertung einzubeziehen ist.

14.4 Auf Grundlage der indikativen Angebote wird JWP-M den jeweiligen „Bestbieter“ für die von JWP-M festgelegte Teilfläche ermitteln, mit dem vorrangig über eine Realisie- rung verhandelt wird.

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15. Wertung der indikativen Angebote

15.1 Sofern JWP-M zur Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots entscheidet, wird JWP-M im Zuge der Aufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote den je- weiligen Bietern die diskriminierungsfrei anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP- M ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter ermittelt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes entscheidet das Los.

15.2 Es wird bereits jetzt mitgeteilt, dass Kriterien für die Wertung u. a. sein werden:

a) Angebotenes Entgelt und

b) Betriebskonzept.

16. Mitteilung an die Bieter auf der Warteliste

16.1 Den im Rahmen dieser Wertung unterlegenen Bietern wird JWP-M ihren Rang bzgl. der Einleitung von Verhandlungen (Rang auf der „Warteliste“ für die jeweilige Nutzung und Teilfläche) sowie die Gründe für ihr Unterliegen anhand der mitgeteilten Wer- tungskriterien in Textform erläutern.

16.2 Sofern die Verhandlungen mit dem Bestbieter nicht zum Vertragsschluss führen, wird JWP-M den nachrangigen auf der Warteliste befindlichen Bieter ggf. zu Verhandlun- gen aufzufordern.

TEIL E. Verhandlungen und Angebotsabgabe

17. Ablauf Verhandlungen

17.1 Die Bieter bzw. „Bestbieter“ erhalten/erhält von JWP-M die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen.

17.2 Mit Absendung dieser Nachricht beginnt der Verhandlungszeitraum, während dessen über die Ansiedlung auf der jeweiligen Teilfläche nicht anderweitig durch JWP-M ver- handelt wird (Reservierungsfrist). JWP-M wird eine angemessene Reservierungsfrist festlegen. Üblicherweise beträgt diese ca. sechs Monate. JWP-M behält sich vor, die Reservierungsfrist nach Ermessen angemessen zu verlängern.

17.3 Innerhalb der Reservierungsfrist wird JWP-M den Bietern / dem „Bestbieter“ Verhand- lungstermine (inkl. Videokonferenzen) anbieten.

17.4 JWP-M wird etwaigen auf einer Warteliste für eine spezifische Nutzung/Teilfläche be- findlichen Bietern die festgelegte Reservierungsfrist sowie etwaige Verlängerungen derselben mitteilen.

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18. Angebotsabgabe und Wertung

18.1 Die Bieter / der „Bestbieter“ kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die end- verhandelte Fassung des Grundstücksvertrags ein (ggf. notarielles) Angebot gegen- über JWP-M abgeben.

18.2 Sofern JWP-M sich entscheidet, mit mehreren Bietern zu verhandeln, wird JWP-M mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots den Bietern die dis- kriminierungsfrei anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M ausgewählten Wer- tungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter ermittelt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes entscheidet das Los. Die Ausführungen in TEIL D. 15 gelten entsprechend.

18.3 Nach Erhalt des (ggf. notariellen) Angebotes wird JWP-M unter Einbeziehung ihrer Kontrollgremien innerhalb der durch die Sitzungstermine vorgegebenen Zeiträume entscheiden, ob das (ggf. anhand der mitgeteilten Wertungskriterien ermittelte wirt- schaftlichste) Angebot insgesamt als zuschlagsfähig zu bewerten ist. Soweit dies der Fall ist, wird JWP-M die beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Bestbieter diesem gegenüber und den übrigen am Verfahren beteiligten Bietern schriftlich (vorab in Text- form) mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird JWP-M dabei den Namen des erfolg- reichen Bieters mitteilen. Frühestens innerhalb von weiteren zehn Kalendertagen nach Absendung dieser Mitteilung wird (bei erfolgter Zustimmung ihrer Gremien, sonst unter Gremienvorbehalt) das (ggf. notarielle) Angebot des Bestbieters durch (ggf. notarielle) Erklärung annehmen. Mit wirksamer Annahme des (ggf. notariellen) Angebotes wird der Grundstücksvertrag geschlossen.

18.4 JWP-M behält sich vor, eine gemeinsame Beurkundung des Vertragsschlusses vor- zunehmen (ggf. unter Gremienvorbehalt).

18.5 Auch die zu Verhandlungen eingeladenen Bieter bzw. der zu Verhandlungen einge- ladene „Bestbieter“ wird keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrags haben. Dieser steht bei JWP-M unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentschei- dungsbefugnis. JWP-M behält sich angesichts der Komplexität des zu verhandelnden Vertrages und der Gremienvorbehalte vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.

18.6 JWP-M wird den Bietern die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des (ggf. notari- ellen) Angebots mitteilen.

18.7 Sollte der Bestbieter/sollten die Bieter bis zum Ablauf der Reservierungsfrist kein (ggf. notarielles) Angebot abgeben oder sollte JWP-M im Anschluss keine (ggf. notarielle) Annahme des Angebotes erklären, endet die jeweilige Reservierungsfrist. In diesem Falle kommt kein Grundstücksvertrag zustande. Der/die nicht bezuschlagte/n „Best- bieter“/Bieter kann/können aus diesem Umstand keine Ansprüche gegenüber JWP- M geltend machen.

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18.8 JWP-M behält sich vor, das Verfahren nach Ablauf von zwei Jahren (gerechnet ab dem Versand der Bekanntmachung an das Amtsblatt der Europäischen Union) zu beenden und ggf. (je nach Erfolg der Verhandlungen und zu diesem Zeitpunkt beste- henden Beschaffungsbedarf) im Anschluss neu auszuschreiben. Verhandlungen/Re- servierungszeiträume, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnten, werden noch ausgeschöpft. Es werden nach Ablauf der vorgenannten zwei Jahre jedoch dann keine neuen Verhandlungen mit nachrangigen Bietern aufgenom- men.

19. Abbruch der Verhandlungen mit einem spezifi-

schen Bieter

JWP-M ist berechtigt, die Verhandlungen mit einem Bieter unter einer der nachfol- gend aufgezählten alternativen Voraussetzungen vorzeitig zu beenden:

a) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist für JWP-M aufgrund von im Verhalten oder in der Person des Bieters liegenden Gründen unzumutbar. Dies ist insbe- sondere dann anzunehmen, wenn

  • JWP-M Kenntnis davon erlangt, dass einer der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt oder

  • JWP-M Kenntnis davon erlangt, dass die von dem Bieter im Auswahlverfahren abgegebenen Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen oder

  • JWP-M Kenntnis von Umständen erlangt, aufgrund derer JWP-M als Unter- nehmen in öffentlicher Trägerschaft ein Vertragsschluss verwehrt ist.

b) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist erkennbar aussichtslos, da aufgrund mangelnder Verhandlungsbereitschaft der Parteien bzgl. der essentialia negotii kein Ergebnis erzielt werden kann.

c) Es liegen sonstige schwerwiegende Gründe vor.

TEIL F. Ergänzende Informationen

20. Kontaktstellen

20.1 Grundstückseigentümerin Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG Pazifik 1 26388 Wilhelmshaven Internetauftritt: http://www.jadeweserport.de/

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20.2 Betreuung des Auswahlverfahrens

JWP-M wird in diesem Auswahlverfahren beraten durch: Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation Auf der Heidwende 17 27726 Worpswede

20.3 Kontaktstelle

Bieter wenden sich im Rahmen des Verfahrens bitte über die Kommunikationsfunk- tion des Vergabeportals an JWP-M (vgl. Ziff. 11.2). Nur falls dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden sich die Bieter in Textform an die folgende Kontaktstelle: Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation Auf der Heidwende 17 27726 Worpswede E-Mail: vergabe@bergrecht.net

21. Besichtigung der Vermarktungsflächen

Den Bietern wird ausdrücklich empfohlen, die Vermarktungsflächen nach Terminab- sprache und auf Wunsch von JWP-M auch im Beisein von deren Mitarbeitern zu be- sichtigen und vor Ort weiteren Informationsbedarf zu den örtlichen Gegebenheiten zu klären.

22. Unterstützung durch JWP-M

Um den künftigen Ansiedlern die Ansiedlung zu erleichtern, hat JWP-M ein Ansied- lungsmanagement eingerichtet. Dieses soll den Unternehmen vor allem auch in Fra- gen der Fördermittel ergänzend zu der unternehmensinternen Kompetenz zur Seite stehen. Es wird klargestellt, dass es sich hierbei um ein kostenneutrales, rein unver- bindliches Serviceangebot von JWP-M handelt und die Bieter nicht von der eigenen Verantwortung für die entsprechenden Bereiche entbindet. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf bestimmte Leistungen. JWP-M wird keine Haftung für dieses unver- bindliche Angebot übernehmen.

23. Vertraulichkeit

23.1 Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Auswahlverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm ein- geschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflich- ten.

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23.2 Beabsichtigt ein Bieter, sich an dem Verfahren nicht weiter zu beteiligen, so hat er dies JWP-M unverzüglich mitzuteilen und die erhaltenen Unterlagen zu vernichten oder an JWP-M zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

23.3 Die Bieter garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbe- werbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen.

23.4 JWP-M weist darauf hin, dass die Bieter selbstverständlich auch die sonstigen ge- setzlichen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu beachten haben.

23.5 JWP-M weist weiterhin darauf hin, dass der (dann) Ansiedler verpflichtet ist, eine Ver- tragsstrafe in von JWP-M festzulegender angemessener (und gerichtlich überprüfba- rer) Höhe an JWP-M zu zahlen, soweit aus Anlass dieses Auswahlverfahrensnach- weislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschrän- kung i.S.d. § 298 StGB darstellt. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höhe- ren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die vorgenannte Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet.

23.6 Es wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags verwiesen.

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