Verfestigung des Straßenbanketts an der Kreisstraße 93
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Hessen Mobil
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
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- Baugrundverfestigungsarbeiten (45111230)
- Straßenbauarbeiten (45233120)
- Instandhaltung von Seitenstreifen (45233229)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 54321-NetTender-1a1a190664b-1028f9e3317b796c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, lässt auf der Kreisstraße 93 zwischen Wernswig und Sondheim im Landkreis Schwalm-Eder die Straßenbankette befestigen. Der Auftrag umfasst rund 2.360 Meter Bauarbeiten. Die Ausführung ist vom 3. bis zum 28. Mai 2027 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
a) Art und Umfang der Leistung: Bankettverfestigung im Zuge der K 93 zwischen Wernswig und Sondheim im Bezirk der Straßenmeisterei Borken b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Hessen Mobil / Straßen- und Verkehrsmanagement / Kassel / Leuschnerstraße 73 / 34134 Kassel Telefonnummer: +49 561 7667-0 Faxnummer: +49 561 7667-151 E-Mail: vergabe.kassel@mobil.hessen.de Öffentliche Ausschreibung Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform Art: Ausführung von Bauleistungen Landkreis Schwalm-Eder Art der Leistung: Bankettverfestigung im Zuge der K 93 zwischen Wernswig und Sondheim im Bezirk der Straßenmeisterei Borken Umfang der Leistung: 2.360 m Bankettverfestigung im Zuge der K 93 zwischen Wernswig und Sondheim Erbringung: Nein Vergabe nach Losen: Nein Monate Kalendertage Beginn: 03.05.2027 Ende: 28.05.2027 Nebenangebote sind: nicht zugelassen Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a1874f45fb-30d28a5a4bdc85a1 Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. Ende der Angebotsfrist: 25.11.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 23.12.2026 Adresse für elektronische Angebote (URL): https://vergabe.hessen.de Deutsch Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 am: 25.11.2026 um: 10:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v H. der Abrechnungssumme Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, -ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, -dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, -dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Rechtslage - Geforderte Nachweise: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch Angabe: -des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf , soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen -zur Ausführung von Leistungen , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu fordern, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer). Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis der Eignung durch: -Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal -die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer). Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen. Vergabekompetenzstelle: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale / Dostojewskistraße 4-6 / 65187 Wiesbaden
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 04.11.2026| Sonstiges | 74 KB | |
| Sonstiges | 40 KB | |
| Sonstiges | 934 KB | |
| Sonstiges | 3,6 MB | |
| Sonstiges | 1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 703 KB | |
| Anschreiben | 715 KB | |
| Sonstiges | 623 KB | |
| Formular | 580 KB | |
| Formular | 689 KB | |
| Sonstiges | 620 KB | |
| Sonstiges | 103 KB | |
| Anschreiben | 136 KB | |
| Anschreiben | 907 KB | |
| Vertragsbedingungen | 117 KB | |
| Vertragsbedingungen | 711 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 587 KB | |
| Sonstiges | 69 KB | |
| Sonstiges | 81 KB | |
| Sonstiges | 12 KB |
Änderungen und Bieterfragen
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