Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

2027_GB13_003 Bewerbungsbedingungen.pdf

Verbrennermotorsägen und Ersatzteile für den professionellen Forsteinsatz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bewerbungsbedingungen

Ausschreibung: 2027_GB13_003 Beschaffung von Verbrennermotorsägen für ForstBW

I. Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die nachste- henden Bedingungen und Hinweise zur Angebotserstellung sorgfältig durch, da Ihr Angebot nur bei Einhaltung der Bewerbungsbedingungen und der vollständigen Vorlage der Angebotsunterlagen be- rücksichtigt werden kann.

  1. Allgemeine Eignungsvoraussetzung Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18 Monaten vor Angebotsfrist schuldhaft gegen Verpflichtungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verstoßen hat.

  2. Eignungsnachweise Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Unvollständige Erklärungen und Nachweise führen ggf. zur Nichtberücksichtigung des Angebots.

Detaillierte Auflistung der Nachweise siehe „Nachweise und Selbsterklärungen“.

a) persönliche Leistungsfähigkeit • Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausfüh- rung der angebotenen Lieferung erfüllt. • Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liqui- dation befindet. • Erklärung des Bieters seinen Beschäftigten mindestens das im Tariftreue- und Mindestlohn- gesetz festgesetzte Mindestentgelt zu bezahlen. • Erklärung des Bieters, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen.

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Angabe der Gesamtunternehmensgröße durch Bezifferung der Gesamtzahl der Mitarbeiter. • Erklärung, dass das Bieterunternehmen der Regelbesteuerung unterliegt und deshalb be- rechtigt ist, in Abrechnungsdokumenten Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

[Seite 2]

2

c) Technische Leistungsfähigkeit • Nachweis über ein flächendeckend vorhandenes Netz an Fachhändlern und Kundendienst- werkstätten im Gebiet des Auftraggebers, inklusive Anschrift (z.B. als Karte und/oder Liste). • ForstBW legt großen Wert auf eine möglichst umfassende Beschaffung von Geräten für den professionellen forstlichen Dauereinsatz. Für alle angebotenen Geräte ist deshalb der Nach- weis des KWF-Prüfsiegels in der Kategorie „KWF-Profi“ oder mindestens der Nachweis der verbindlichen Anmeldung zur KWF-Prüfung (Anmeldebestätitgung oder Auftragsbestätigung des KWF) vorzulegen.

Es wird auf Folgendes hingewiesen: • Benennung von Referenzen, dass das Bieterunternehmen in den letzten drei Jahren vor An- gebotsfrist vergleichbare Leistungen erbracht hat, unter Angabe des Zeitraums, Leistungs- umfangs (Menge), der Anzahl belieferter Standorte sowie des Auftraggebers inklusive An- sprechpartner mit Namen und Telefonnummer (siehe „Nachweise und Selbsterklärungen“). Für Jungunternehmen genügen Referenzen von Unternehmensgründung bis heute. Jungun- ternehmer ist derjenige dessen Betriebsgründung weniger als 3 Jahre vor Vertragsbeginn der vorliegenden Ausschreibung zurückliegt. • Erklärung, dass weder der Bieter noch seine Mitarbeitenden und Subunternehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu ForstBW stehen, sofern das Beschäftigungsverhältnis nicht vorab vom Zentralen Einkauf von ForstBW geprüft und als unbedenklich eingestuft wurde.

Hinweis Die geforderten Nachweise und Erklärungen sowie Unterlagen sind mit dem Angebot zu machen bzw. vorzulegen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Ein- schränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat der Bieter etwaige wirtschaftliche/ge- sellschaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Bietern mit der Abgabe seines Angebots offenzu- legen. Es muss der Nachweis der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Angebote sowie deren Kalkulation durch Maßnahmen, die eine organisatorische, räumliche und IT-infrastrukturelle Trennung der Angebotsprozesse gewährleisten, erbracht werden. Bei unzureichendem Nachweis werden alle betreffenden Angebote ausgeschlossen.

II. Verfahren

  1. Kommunikation im Vergabeverfahren Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Ba- den-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de geführt.

[Seite 3]

3

  1. Formale Vorgaben für die Angebotserstellung Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Bietertool des Verga- bemarktplatzes Baden-Württemberg https://ausschreibungen.landbw.de. Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem Angebot sind außerdem die ge- forderten Eignungsnachweise beizufügen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten. Es sind alle genannten Leistungen anzubieten, sofern im An- gebotsformular nichts anderes geregelt ist.

Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Preisnachlässe werden nur gewertet, wenn sie ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Ab- rechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufge- führt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsinhalt.

Änderungen am Angebotsformular sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Et- waige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein.

Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist nicht zulässig. Bei nachträglichen Anpassungen am Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist, muss der Bieter das ursprünglich eingereichte Angebot über das Bietertool zurückziehen und ein neues Angebot abgeben.

  1. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:

Insgesamt kann eine maximale Punktzahl von 400 Punkten erreicht werden. Die Gesamt- punktzahl ergibt sich aus der Summe der Wertungspunkte in den nachfolgend dargestell- ten Kriterien.

  1. Preis (maximale Punktzahl: 200 Punkte) Der Preis wird ermittelt aus dem im Preisblatt angegebenen Wertungspreis, der sich aus der Summe der Gesamtpreise pro Motorkettensägenklasse und den zuge- hörigen Klein- und Ersatzteilen zusammensetzt.

[Seite 4]

4

Berechnungsformel Wertungspunkte im Kriterium Preis: günstigster angebotener Preis (A) / zu bewertender Preis (B)*200 Punkte, d.h. (A/B)*200 Pkt.

Beim Zuschlagskriterium Preis erfolgt eine Gesamtbetrachtung über alle Motorket- tensägenklassen und die Klein- und Ersatzteile hinweg. Die berechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

  1. Technische Anforderungen (maximale Punktzahl: 200 Punkte, je Motorkettensäge- klasse: 50 Punkte) Für die nachfolgenden fünf (a. bis d.) Unterkriterien können pro Motorkettensägen- klasse die folgenden maximalen Punktzahlen erreicht werden:

a. Abgasemissionen: 15 Punkte Berechnungsformel Wertungspunkte im Kriterium Abgasemissionen (in g/kWh) pro Motorkettensägenklasse: niedrigste angebotene Emissionen (AA) / Emissionen des zu bewertenden An- gebots (AB)*15 Punkte, d.h. (AA/AB)*15 Pkt.

b. Schalldruck am Ohr der Bedienperson: 10 Punkte Berechnungsformel Wertungspunkte im Kriterium Schalldruck am Ohr der Be- dienperson (in dB(A)) pro Motorkettensägenklasse: niedrigster angebotener Schalldruck (SA) / Schalldruck des zu bewertenden An- gebots (SB)*10 Punkte, d.h. (SA/SB)*10 Pkt.

c. Vibrationswert pro Motorkettensägenklasse: 15 Punkte Berechnungsformel Wertungspunkte im Kriterium Vibrationswert (in m/s2) pro Motorkettensägenklasse: niedrigster angebotener Vibrationswert (VA) / Vibrationswert des zu bewerten- den Angebotes (VB)*15 Punkte, d.h. (VA/VB)*15 Pkt.

d. Gewicht (ohne Schneidausrüstung) pro Motorkettensägenklasse: 10 Punkte Berechnungsformel Wertungspunkte im Kriterium Vibrationswert (in kg) pro Motorkettensägenklasse: niedrigstes angebotenes Gewicht (GA) / Gewicht des zu bewertenden Angebotes (GB)*10 Punkte, d.h. (GA/GB)*10 Pkt.

Bei den technischen Anforderungen erfolgt pro Motorkettensägenklasse (leicht, mittel-1, mittel-2, schwer) zunächst eine eigenständige Punktermittlung. Die be- rechnete Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

[Seite 5]

5

Anschließend werden die Punktzahlen aus dem Kriterium Preis und aus den technischen Anforderungen der vier Motorkettensägenklassen addiert und ergeben die Gesamtpunkt- zahl (max. 400 Punkte). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Angebote erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium „technische Anforderungen“ den Zuschlag, bei gleicher Punktzahl auch im Kriterium „technische Anforderungen“ entscheidet das Los.

Ergänzende Hinweise zum Wertungskriterium „Technische Anforderungen“: • Dem Angebot sind Nachweise (z.B. Bedienungsanleitung oder technische Datenblätter) beizufügen, aus denen die gemachten Angaben hervorgehen. Zu jedem Gerät muss min- destens die Bedienungsanleitung mit dem Angebot vorgelegt werden. Bei voneinander abweichenden Angaben in unterschiedlichen Dokumenten ist die Angabe in der Bedie- nungsanleitung für die Angebotswertung maßgeblich. • Liegen zu einem Gerät mehrere Vibrationswerte vor (z.B. links/rechts, vorne/hinten), ist immer der höchste Wert anzugeben. • Sofern bei einzelnen Geräten die exakten technischen Daten von der verwendeten Aus- stattung abhängen, ist die in der Leistungsbeschreibung tatsächlich geforderte Konfigu- ration maßgeblich.

  1. Kosten der Angebotserstellung Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme am Ausschrei- bungsverfahren werden nicht vergütet.

  2. Subunternehmer Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern (hierzu zählen auch verbundene Unternehmen oder Sub-Subunternehmer) ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot das Unternehmen, sowie Art und Umfang der für die Ausführung durch Subunternehmer geplanten Leistungen im Dokument „Nachweise und Selbsterklärungen“ angeben. Das für eine Teilleistung eingesetzte Subunternehmen muss die dafür erforderliche Qualifikation besitzen. Die Qualifika- tion und die Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen Subunternehmerleistung sind vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von Teilleistungen an Sub- Subunternehmer oder verbundene Unternehmen. Sofern Leistungen nicht an der im Dokument „Nachweise und Selbsterklärungen“ bezeichneten Stelle als für die Vergabe durch Subunterneh- mer vorgesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters aus- zuführen.

  3. Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabe- unterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

[Seite 6]

6

  1. Rückgriff auf Angebote nach Ablauf der Bindefrist Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kün- digung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungser- gebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.

III. Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsun-

terlagen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatz Ba- den-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de zu informieren.

Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis zu dem, in den Ausschrei- bungsinformationen genannten Datum, beim Vergabemarktplatz Baden-Württemberg unter https://ausschreibungen.landbw.de eingehen. Antworten auf Bieterfragen sowie gegebenenfalls erforderliche weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren werden auf dem Vergabe- marktplatz Baden-Württemberg öffentlich gemacht und können dort von allen Bietern eingese- hen werden. Die Bieter werden aufgefordert, sich über den Vergabemarktplatz Baden-Württem- berg unter https://ausschreibungen.landbw.de laufend über mögliche Bieterinformationen zu in- formieren.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung