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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme:
Leistung: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
Vergabe-Nr.: UHH_2026016_OV
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Universität Hamburg Mittelweg 177, 20148 Hamburg, Deutschland
11.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
01 Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen............................................................... 3
02 Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen..................................................................................... 14
03 Angebotsvorblatt......................................................................................................................................... 21
04 Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung..................................................................... 23
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer......................................................................................................... 23
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)....................................... 23
- Fachkunde............................................................................................................................................ 24
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol 24
- Leistungsfähigkeit................................................................................................................................. 24
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werde. 24
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol 24
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.. 25
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht............ 25
- Ausschlussgründe................................................................................................................................ 26
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 G... 26
- Ausführungsbedingungen.................................................................................................................... 26
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes 26
Leere Seite............................................................................................................................................... 29
05 Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576................................................ 30
06 Vordruck Bietergemeinschaft (optional)...................................................................................................... 32
07 Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB)...................... 33
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 33
-
Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 33
-
Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 33
-
Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 33
-
Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 33
-
Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 34
-
Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 34
-
Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 34
-
Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 34
-
Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 34
-
Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 35
-
Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 35
-
Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 35
-
Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 35
-
Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 35
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08 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB).................................. 36
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen......................................... 36
Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 36
-
Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 36
-
Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 36
-
Angebote...................................................................................................................................... 36
-
Nebenangebote............................................................................................................................ 37
-
Unteraufträge............................................................................................................................... 38
-
Bietergemeinschaften................................................................................................................... 38
-
Eignung........................................................................................................................................ 38
-
Losentscheid................................................................................................................................ 38
-
Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 38
09 DSGVO-Information nach HmbVgRL.......................................................................................................... 39
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 39
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 39
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 39
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 40
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 40
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 41
7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 41
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 42
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 44
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 45
Anlagen.................................................................................................................................................................... 46
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INFORMATIONEN ZUR
AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | UHH_2026016_OV |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Maßnahme Nummer | |
| Auftragsbezeichnung | Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung |
| Auftragsbeschreibung | Die Universität Hamburg (UHH) ist mit mehr als 40.000 Studierenden und ca. 12.000 Mitarbeitenden eine der größten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Sie nutzt ihre Räumlichkeiten und Außenflächen zeitweise für universitäts-eigene Veranstaltungen, etwa Tagungen, Ausstellungen oder wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen, sowie für Veranstaltungen Dritter mit zumeist wissenschaftsnaher Ausrichtung. In diesem Zusammenhang wird ein Unternehmen benötigt, das qualifizierte Veranstaltungsleiterinnen für diese Veranstaltungen stellt und das die zuständigen Stellen der UHH bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen beratend unterstützt. Die eingesetzten Veranstaltungsleiterinnen sollen die Universität Hamburg als Betreiberin ihrer Gebäude bei Veranstaltungen vor Ort vertreten und übernehmen zu diesem Zweck zeitlich begrenzt die Betreiberpflichten laut §38 VStättVo. Die Universität beabsichtigt zu diesem Zweck eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV für die Dienstleistung der Veranstaltungsleitung abzuschließen. Für diese Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate vorgesehen. Der Rahmenvertrag hat damit eine Maximallaufzeit von 48 Monaten. Es ist ein Beginn zum 1. Dezember 2026 vorgesehen. Das jährliche Volumen wird unverbindlich auf 1.000 Einsatzstunden geschätzt, wovon ca. 70 % von Veranstaltungsleiterinnen höherer Qualifikation (Meisterinnen/ Veranstaltungsfachwirt*innen) geleistet werden. Das maximale Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000 Einsatzstunden über die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Universität Hamburg |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 20148 Hamburg |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 30%: 70% | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
| Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck 79000000-4 und Sicherheit |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Nein |
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
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SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Rahmenvertrag
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 11.09.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 15.10.2026 09:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 06.10.2026 12:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 30.11.2026 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 06.10.2026 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
Versionsnummer: 1.0 vom 11.09.2026 Kontaktdaten Vergabestelle:
Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV Universität Hamburg Finanz- und Rechnungswesen Titel: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Art der Leistung: Dienstleistung Mittelweg 124 20148 Hamburg
Vergabenummer: UHH_2026016_OV / strategischereinkauf@uni-hamburg.de Aktenzeichen: 910.1404-2026/016
AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE UND VERFAHRENSBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die o. g. Lieferleistung in Form einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV zu vergeben.
Weitere Einzelheiten zu den Inhalten, Bedingungen und zum Ablauf des Verfahrens, sowie den einzureichenden Unterlagen, ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Dokumenten (zusammenfassend „Vergabeunterlagen“).
(1) Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen (hier vorliegende Unterlage) (2) Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ▪ EXCEL-Vorlage: „Preis- und Kalkulationsblatt_UHH_2026016_OV“ (3) Angebotsvorblatt (4) Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung (5) Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576 (6) Vordruck Bietergemeinschaft (optional) (7) Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) (8) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB) (9) DSGVO-Information (10) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Sämtliche vorgenannten Dokumente (mit Ausnahme der VOL/B), sowie weitere mit dem Verfahren verbundener Fristen, sind der eVergabe (kostenfreier Zugriff unter https://bieterportal.hamburg.de) zu entnehmen.
(.) gekennzeichnete Unterlagen: Vergabeunterlagen Vertragsbedingungen/ Formulare ◼ gekennzeichnete Unterlagen: Vergabeunterlagen Anlagen
UHH_2026016_OV Seite 1 von 11 3
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
INHALTSVERZEICHNIS
VERFAHRENSBEDINGUNGEN ................................................................................................................................................. 3
-
Grundlagen ................................................................................................................................................................. 3
-
Vollständigkeit des Angebots................................................................................................................................. 3
-
Kommunikation und Einreichung des Angebots .............................................................................................. 3
-
Bietergemeinschaften ............................................................................................................................................. 4
-
Nachunternehmereinsatz ...................................................................................................................................... 4
-
Eignungsleihe ............................................................................................................................................................ 4
-
Haupt- und Nebenangebote.................................................................................................................................. 4
-
Verfahrenskosten ..................................................................................................................................................... 4
-
Aufteilung in Lose ..................................................................................................................................................... 4
RAHMENDATEN ZUM VERFAHRENSGEGENSTAND ......................................................................................................... 5
-
Überblick zum Leistungsgegenstand ................................................................................................................... 5
-
Vorgesehene Vertragslaufzeit und Abruf von Einzelaufträgen .................................................................... 5
-
Leistungsumfang und Erfüllungsort .................................................................................................................... 5
ANGEBOTSWERTUNG ............................................................................................................................................................. 6
-
Einzureichende Unterlagen ................................................................................................................................... 6
-
Zuschlagskriterien und Wertungsablauf ............................................................................................................ 7
-
Wertung Preiskriterium .......................................................................................................................................... 8
-
Wertung Qualität ..................................................................................................................................................... 8
UHH_2026016_OV Seite 2 von 11 4
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
VERFAHRENSBEDINGUNGEN
- Grundlagen
Das Offene Verfahren wird gemäß den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, 4. Teil (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es gelten die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB), sowie die Regelungen der hier vorliegenden Unterlage.
- Vollständigkeit des Angebots
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollständigkeit der vorliegenden Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen ist. Werden vom Bieter inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten festgestellt, so sind diese unverzüglich, unter Beachtung der Ziffer 3. dieser Unterlage, gegenüber der Universität Hamburg anzuzeigen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 1.2 BWB).
Eine Nachforderung von nicht leistungsbezogenen, fehlenden und/ oder unvollständigen Unterlagen liegt alleinig im Ermessen der Universität Hamburg (vgl. § 56 VgV). Eine eindeutige, abschließende Auflistung aller geforderten Angebotsbestandteile sind der vorliegenden Unterlage zu entnehmen (vgl. Angebotswertung).
Fehlende bzw. wissentlich falsche Angaben des Bieters in Erklärungen, Nachweisen und geforderten Unterlagen können den Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.
- Kommunikation und Einreichung des Angebots
Aus vergaberechtlichen Gründen können zu diesem Verfahren ausschließlich Fragen beantwortet werden, die elektronisch via eVergabe gestellt wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass mündliche, telefonische oder per Mail gestellte Anfragen nicht bearbeitet werden.
Sämtliche Auskünfte werden zeitnah über die Bieterkommunikation der eVergabe veröffentlicht und damit Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Universität Hamburg.
Weiterhin ist für dieses Verfahren ausschließlich die rechtzeitige, elektronische Einreichung eines Angebots in deutscher Sprache über das Portal der eVergabe nach § 53 VgV zulässig. Eine postalische Einreichung oder Einreichung via E-Mail ist nicht möglich.
Für jegliche Korrespondenz während des Vergabeverfahrens, sowie zur Einreichung des Angebots ist ausschließlich die eVergabe mit initialem Zugang unter https://bieterportal.hamburg.de zu nutzen.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass davon abweichende Kontaktaufnahmen zu Ihnen bereits bekannten oder bekanntwerdenden Beteiligten der Universität Hamburg am Vergabeverfahren, unzulässig ist.
Außerhalb vergaberechtlicher Gründe, welche einen Ausschluss des Bieters vom Wettbewerb zur Folge haben können (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. a und b GWB), verursacht ein solches Vorgehen für die angesprochenen Personen, welche ebenso an rechtliche Vorgaben gebunden sind, einen vermeidbaren Konflikt. Bitte nehmen Sie im Interesse aller Beteiligten konsequent davon Abstand.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote geändert werden. Das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen, wie das ursprüngliche Angebot. Beim Submissionstermin werden die Angebote nicht verlesen, Bieter nicht bekannt gegeben (vgl. § 55 VgV).
UHH_2026016_OV Seite 3 von 11 5
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung 4. Bietergemeinschaften
Eine Teilnahme als Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen (vgl. § 43 VgV). Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Erklärungen im Vordruck „Bietergemeinschaft“ abzugeben.
Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb zu beteiligen.
- Nachunternehmereinsatz
Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Universität Hamburg. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-) Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.
Der Bieter verpflichtet sich weiter: bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Universität Hamburg vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. auf Verlangen der Universität Hamburg einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung.
- Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter eine für dieses Verfahren grundsätzlich zulässige Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind mit der Einreichung des Angebots geeignete Unterlagen beizubringen, die nachweisen, dass ihm die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Haupt- und Nebenangebote
Bieter können mehrere Hauptangebote einreichen. Die Einreichung von Nebenangeboten ist für dieses Verfahren nicht zugelassen (vgl. § 35 VgV).
- Verfahrenskosten
Für die Teilnahme an diesem Verfahren wird keine Vergütung/ kein Honorar gezahlt. Auch findet keine Erstattung sonstiger Aufwendungen und Auslagen des Bieters im Rahmen des Vergabeverfahrens statt.
- Aufteilung in Lose
Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
UHH_2026016_OV Seite 4 von 11 6
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
RAHMENDATEN ZUM VERFAHRENSGEGENSTAND
- Überblick zum Leistungsgegenstand
Die Universität Hamburg (UHH) ist mit mehr als 40.000 Studierenden und ca. 12.000 Mitarbeitenden eine der größten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands.
Sie nutzt ihre Räumlichkeiten und Außenflächen zeitweise für universitäts-eigene Veranstaltungen, etwa Tagungen, Ausstellungen oder wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen, sowie für Veranstaltungen Dritter mit zumeist wissenschaftsnaher Ausrichtung. In diesem Zusammenhang wird ein Unternehmen benötigt, das qualifizierte Veranstaltungsleiterinnen für diese Veranstaltungen stellt und das die zuständigen Stellen der UHH bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen beratend unterstützt. Die eingesetzten Veranstaltungsleiterinnen sollen die Universität Hamburg als Betreiberin ihrer Gebäude bei Veranstaltungen vor Ort vertreten und übernehmen zu diesem Zweck zeitlich begrenzt die Betreiberpflichten laut §38 VStättVo. Die Universität beabsichtigt zu diesem Zweck eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV für die Dienstleistung der Veranstaltungsleitung abzuschließen.
Für diese Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate vorgesehen. Der Rahmenvertrag hat damit eine Maximallaufzeit von 48 Monaten. Es ist ein Beginn zum 1. Dezember 2026 vorgesehen.
Das jährliche Volumen wird unverbindlich auf 1.000 Einsatzstunden geschätzt, wovon ca. 65 % von Veranstaltungsleiterinnen höherer Qualifikation (Meisterinnen/ Veranstaltungsfachwirt*innen) geleistet werden. Das maximale Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000 Einsatzstunden über die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags.
- Vorgesehene Vertragslaufzeit und Abruf von Einzelaufträgen
Die Universität Hamburg beabsichtigt mit Zuschlag eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigt.
Der Abruf von Lieferleistungen und Dienstleistungen der Rahmenvereinbarung erfolgt gem. § 21 Abs. 3 VgV in Form von Einzelaufträgen elektronisch via SAP-Auftragsschein der Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV, abgewickelt werden. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegenüber der Universität Hamburg zur Generierung eines Mindestumsatzes oder zur Abnahme einer Mindestmenge.
- Leistungsumfang und Erfüllungsort
Das erwartete, vom Bieter zu erbringende Leistungsspektrum, inkl. zusätzlicher Vertragsbedingungen ergibt sich aus den Unterlagen Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen.
Erfüllungsort ist Hamburg.
UHH_2026016_OV Seite 5 von 11 7
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
ANGEBOTSWERTUNG
- Einzureichende Unterlagen
Zur Feststellung der Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters (vgl. §§ 42-50 VgV), ist dieser aufgefordert mit seinem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
| Geforderte Unterlagen des Bieters zur Hauptwertung | |
|---|---|
| 1. | Angebotsvorblatt Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen. Drucken Sie den Vordruck, füllen Sie diesen vollständig aus und laden es zum Angebot hoch. |
| 2. | EXCEL-Dokument: „Preis- und Kalkulationsblatt_UHH_2026016_OV“ Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen als Anlage. Füllen Sie das EXCEL-Dokument wie angegeben aus. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise lt. Ziffer 15 dieser Unterlage. |
| 3. | Eigenerklärungen zur Eignung und Auftragsdurchführung Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen. Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und laden Sie die Unterlage als Bestandteil zum Angebot hoch. |
| 4. | Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576 Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen. Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und laden Sie die Unterlage als Bestandteil zum Angebot hoch. |
| 5. | Erklärung der Bietergemeinschaft (optional, wenn zutreffend) Quelle: Bestandteil der Vergabeunterlagen. Füllen Sie das Formular vollständig aus. Es ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eigenhändig zu zeichnen und ein Nachweis nach Ziff. 4. dieser Listung einzureichen. |
| 6. | Konzeptunterlage Quelle: Ohne Vorlage, eigenhändig vom Bieter zu erstellen und hochzuladen. Beachten Sie die weiterführenden Hinweise lt. Ziffer 16 ff. |
UHH_2026016_OV Seite 6 von 11 8
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
- Zuschlagskriterien und Wertungsablauf
Mit dem Angebot sind die in vorgenannter Ziffer benannten Unterlagen einzureichen, auf deren Grundlage die Universität Hamburg eine Wertung, in nachfolgend genannten Wertungsstufen, vornimmt:
I. Prüfung der formalen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 VgV II. Eignungsprüfung nach § 42 ff. VgV III. Prüfung der Angemessenheit des Preises nach § 60 VgV IV. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 58 VgV i.V.m. § 127 GWB
Liegt nach Maßgabe des § 57 VgV eine der entsprechenden Nachweise, Angaben und Unterlagen, ggf. nach erfolgloser Nachforderung, nicht oder nicht gültig vor, wird das Angebot vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Universität Hamburg behält sich gem. § 42 Abs. 3 VgV vor, die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen.
Die Auswertung der gültig eingegangenen Angebote, erfolgt nach den Kriterien lt. dem Abschnitt Zuschlagskriterien und Wertungsablauf. Das eingereichte Angebot mit der ermittelten, höchsten Punktzahl, soll als das wirtschaftlichste Angebot nach § 58 VgV bezuschlagt werden.
Bei Punktgleichheit nach Gesamtwertung entscheidet über den Zuschlag die erreichte Punktzahl nach Teilergebnissen Preis, anschließend das Los (vgl. Ziff. 8 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen – BWB).
Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Matrix und der dort genannten Unterkriterien, ggf. im vergleichenden Verhältnis zu allen gültig eingegangenen, wertbaren Angeboten. Es werden keine anderweitigen Angaben oder Einlassungen der Konzeptunterlage zur Wertung berücksichtigt.
Als Kriterien in der Wertungsstufe III. bis IV. werden herangezogen:
| Zuschlagskriterium | Max. erreichbare Punktzahl | entspricht Gewichtung |
|---|---|---|
| Preiskriterium bestehend aus: ▪ 15 Preiskriterium gemäß Unterlage Preis- und Kalkulationsblatt_UHH_2026016_OV (max. 30,00 Punkte) | 30,00 Punkte | 30,00 % |
| Qualitätskriterien bestehend aus: Konzeptunterlage: ▪ 16.1 Bietervorstellung (keine Punkte-Wertung), ▪ 16.2 Technische Leistungsfähigkeit (Qualitäts- /Erfahrungskriterium) (max. 45,00 Punkte) ▪ 16.3 Gesamtkonzept für Veranstaltungsleitung (max. 25,00 Punkte) | 70,00 Punkte | 70,00 % |
| Gesamtpunktzahl | 100,00 Punkte | 100,00 % |
UHH_2026016_OV Seite 7 von 11 9
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
- Wertung Preiskriterium
Es ist das den Vergabeunterlagen zu entnehmende EXCEL-Dokument Preis- und Kalkulationsblatt_UHH_2026016_OV zu verwenden.
Zur Preisbewertung herangezogen, werden die folgenden sich aus der Unterlage ergebenen Ergebnisse:
▪ Kalkulatorischer gewichteter Stundensatz netto
Von den wertbaren, eingereichten Angeboten des Bieterfeldes erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Preis, jeweils die höchste erreichbare Punktzahl (30,00 Punkte). Nachfolgende Angebote erhalten jeweils die interpolierte, anteilige Punktzahl.
Die zur Anwendung kommenden Formeln lauten:
▪ (Niedrigster kalkulatorisches gewichteter Stundensatz netto x 30,00) ÷ Angebot Bieter
In Aufsummierung der Ergebnisse, lt. vorgenannter Formel, ergibt sich die erreichte Gesamtpunktzahl des Angebots im Wertungskriterium Preis (max. 30,00 Punkte).
- Wertung Qualität
Dem Angebot ist durch den Bieter eine in Form und Umfang nicht festgelegte, erläuternde Konzeptunterlage beizufügen, die sich direkt auf die Inhalte der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen bezieht und damit an den Bedürfnissen der Universität Hamburg orientiert.
Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Matrix und der dort genannten Unterkriterien, gegebenenfalls im vergleichenden Verhältnis zu allen gültigen eingereichten Angeboten. Es werden keine anderweitigen Angaben oder Einlassungen der Konzeptunterlage zur Wertung berücksichtigt.
„Unzureichende Einlassungen“, „Nichtnennungen“ oder „nicht erfüllte Anforderungen“ des Bieters zu wertungsrelevanten Unterkriterien werden jeweils mit null Punkten gewertet, sofern dies nicht explizit anders ausgewiesen ist.
In Aufsummierung der pro Unterkriterium zur Konzeptunterlage erreichten Punktzahl, ergibt sich die „Gesamtpunktzahl Konzeptunterlage“ (max. 70,00 Punkte).
UHH_2026016_OV Seite 8 von 11 10
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
| Nr. | Wertungskriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 16.1 | Es liegt eine Unternehmensvorstellung/ Vorstellung der Bietergemeinschaft vor, die mindestens folgende Angaben enthält: ▪ Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Standorte/ Zweigstellen/ Büros ▪ Anzahl Beschäftigter des Bieters per 01.08.2026 in geeigneter Kurzdarstellung ▪ Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeit, sowie ▪ weitere, allgemeine Unternehmensangaben im Ermessen des Bieters, bspw. Netzwerke, Mitgliedschaften, besondere Verbindungen zur Wissenschaft ▪ inkl. Storno- und Auftragsänderungsbedingungen, sowie die Definition einer Mindesteinsatzdauer pro beauftragter Veranstaltungsleitung Dieser Teil erfolgt ohne Vorlage, ist eigenhändig vom Bieter zu erstellen und als Teil des Angebotes hochzuladen. | ||||
| Keine Punkte-Wertung |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
| 16.2 | Technische Leistungsfähigkeit (Qualitäts- /Erfahrungskriterium): Es wurde(n) durch den Bieter mindestens eine, maximal drei geeignete Referenznachweise der letzten drei Jahre benannt, welche zu der zu beauftragenden Leistung vergleichbar und in übersichtlicher Form dargestellt sind. Sofern mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden die drei leistungsstärksten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Jede Referenz enthält folgende Pflichtangaben: • Auftragsinhalt in angemessener Detaillierung • Auftraggeber mit Ansprechperson, Auftragsjahr und Kontaktdaten • Besucheranzahl der Veranstaltungen (max. 5 Punkte) • >= 100 bis 200 Besucherinnen (2 Punkte) • >= 200 bis 300 Besucherinnen (3 Punkte) • >= 300 bis 400 Besucherinnen (4 Punkte) • mehr als 400 Besucherinnen (5 Punkte) • Auftraggeber aus dem Umfeld (max. 5 Punkte) • Hochschulen / Wissenschaftsbereiche (5 Punkte) • öffentlicher Auftraggeber (5 Punkte) • weitere Kunden (3 Punkte) • Dauer der Veranstaltung (max. 5 Punkte) • 1 Tag (3 Punkte) • ab 2 Tage (5 Punkte) | |
|---|---|---|
| Max. erreichbare Punktzahl: | 45,00 Punkte |
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Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen zum Offenen Verfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
| 16.3 | Gesamtkonzept Durch den Bieter wird ein detailliertes Gesamtkonzept (max. 25,00 Pkt.), auf Grundlage einer von ihm tatsächlich durchgeführten und als Referenz eingereichten Veranstaltung, dargestellt. Folgende Rahmenbedingungen sollten gegeben sein: ▪ Kongress oder Vortragsveranstaltung ▪ Dauer mind. 2 Tage ▪ Mind. 400 Besucherinnen ▪ Teilnahme von hochrangigem Publikum oder von hochrangigen Politikerinnen ▪ Vor diesem Hintergrund ist darzustellen: ▪ Welche Aspekte sind in der Aufgabenstellung besonders wichtig und ggf. ungewöhnlich? ▪ Welche Beratungsleistungen hatte das bietende Unternehmen in diesem Zusammenhang gegenüber der/dem Gebäude-/Flächenbetreiberin bzw. dem/der Veranstalterin zu erbringen? ▪ Wie werden die besonderen Fragestellungen im Rahmen dieser Veranstaltung gelöst? ▪ Mit wie vielen Mitarbeitenden welcher Qualifikation wird das bietende Unternehmen die seiner Zuständigkeit unterliegenden Veranstaltungsbereiche umgesetzt? Wie werden Schichten / Übergabemöglichkeiten angelegt? Das Gesamtkonzept muss sich an den Bedürfnissen der Universität Hamburg orientieren und berücksichtigt dafür die Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen. Folgende Punkte müssen mindestens dargestellt werden: Wertung: ▪ Das Arbeitskonzept ist in sehr hohem Maße inhaltlich schlüssig, transparent, strukturiert und nachvollziehbar dargestellt. Die o. g. Ziele und Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen werden übertroffen = max. 25,00 Pkt.; ▪ Das Arbeitskonzept ist in hohem Maße inhaltlich schlüssig. Die o. g. Ziele und Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen werden vollumfänglich erfüllt = max. 20,00 Pkt.; ▪ Das Arbeitskonzept ist inhaltlich schlüssig. Die o. g. Ziele und Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen werden grundsätzlich erfüllt = max. 15,00 Pkt.; ▪ Das Arbeitskonzept ist inhaltlich schlüssig. Die o. g. Ziele und Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen werden überwiegend berücksichtigt = max. 10,00 Pkt.; ▪ Zentrale o. g. Ziele und Anforderungen der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen wurden nur teilweise berücksichtigt = bis zu max. 5,00 Pkt | |
|---|---|---|
| Max. erreichbare Punktzahl: | 25,00 Punkte |
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
Versionsnummer: 1.0 vom 11.09.2026
Kontaktdaten Vergabestelle: Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Universität Hamburg Titel: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungs- Finanz- und Rechnungswesen leitung Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Art der Leistung: Dienstleistung Mittelweg 124 20148 Hamburg Vergabenummer: UHH_2026016_OV strategischereinkauf@uni-hamburg.de
Aktenzeichen: 910.1404-2026/016
LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
LEISTUNGSBESCHREIBUNG ................................................................................................................................. 2
1 Überblick zum Leistungsgegenstand .................................................................................. 2
2 Leistungsumfang und Anforderungen ................................................................................ 2
VERTRAGSBEDINGUNGEN .................................................................................................................................. 5
3 Vertragsparteien ....................................................................................................................... 5
4 Vertragsgrundlagen ................................................................................................................. 5
5 Vertragslaufzeit, Abruf von Einzelaufträgen und Erfüllungsort ................................... 5
6 Preisgestaltung und -bindung .............................................................................................. 6
7 Zahlungsbedingung und Rechnungsstellung ................................................................... 6
8 Nachunternehmereinsatz ...................................................................................................... 6
9 Kündigung des Vertrages ....................................................................................................... 7
10 Salvatorische Klausel ............................................................................................................... 7
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1 Überblick zum Leistungsgegenstand
Die Universität Hamburg (UHH) ist mit mehr als 40.000 Studierenden und ca. 11.000 Mitarbeitenden eine der größten Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands.
Sie nutzt ihre Räumlichkeiten und Außenflächen zeitweise für universitäts-eigene Veranstaltungen, etwa Tagungen, Ausstellungen oder wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen, sowie für Veranstaltungen Dritter mit zumeist wissenschaftsnaher Ausrichtung. In diesem Zusammenhang wird ein Unternehmen benötigt, das qualifizierte Veranstaltungsleiterinnen, hauptsächlich für UHH-interne Veranstaltungen, stellt und das die zuständigen Stellen der UHH bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen beratend unterstützt. Die eingesetzten Veranstaltungsleiterinnen sollen die Universität Hamburg als Betreiberin ihrer Gebäude bei Veranstaltungen vor Ort vertreten und übernehmen zu diesem Zweck zeitlich begrenzt die Betreiberpflichten laut §38 VStättVo. Die Universität beabsichtigt zu diesem Zweck eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV für die Dienstleistung der Veranstaltungsleitung abzuschließen.
Für diese Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option auf dreimalige Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate vorgesehen. Der Rahmenvertrag hat damit eine Maximallaufzeit von 48 Monaten. Es ist ein Beginn zum 1. Dezember 2026 vorgesehen.
Das jährliche Volumen wird unverbindlich auf 1.000 Einsatzstunden geschätzt, wovon ca. 65 % von Veranstaltungsleiterinnen höherer Qualifikation (Meisterinnen/ Veranstaltungsfachwirt*innen) geleistet werden. Das maximale Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung liegt bei 6.000 Einsatzstunden über die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags.
2 Leistungsumfang und Anforderungen
Die Dienstleistung ist grundsätzlich in Orientierung am von der Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft definierten Standard der Qualität „SQ06 - Auswahl, Aufgaben und Beauftragung einer Veranstaltungsleitung“ zu erbringen.
Persönliche Anforderungen an die eingesetzten Veranstaltungsleiter*innen:
• nachgewiesene Fachkunde in Form einer veranstaltungsbezogenen gehobenen Qualifikation: Geprüfter Meisterin für Veranstaltungstechnik oder Veranstaltungsfachwirt*innen • etwa 30 % der Veranstaltungen (Anteil unverbindlich geschätzt) erfordern eine geringere Qualifikation: Fachkraft für Veranstaltungstechnik oder Veranstaltungskauffrau/-mann • umfassende Kenntnisse und Erfahrungen als Veranstaltungsleitung • Fähigkeit, komplexe Veranstaltungsszenarien zu überblicken, die Besuchersicherheit sicherzustellen und mögliche Gefährdungen zu erkennen sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung zu finden. • Fähigkeit, im Rahmen des festgelegten Verantwortungsbereichs und der übertragenen Befugnisse auch unter Druck verantwortlich Entscheidungen zu treffen, Weisungen gegenüber allen Beteiligten zu erteilen und deren Umsetzung zu kontrollieren bzw. zu steuern. • Persönliche Zuverlässigkeit und seriöses, verbindliches Auftreten
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
Aufgaben der als Veranstaltungsleitung eingesetzten Personen
• Anwesenheitspflicht laut § 38 der Versammlungsstättenverordnung • Im Kontext der Veranstaltungssicherheit: Aufsicht, Anweisung und Kontrolle aller Veranstaltungsbeteiligten in Vertretung der Betreiberin (UHH). Überwachung der Einhaltung von relevanten Vorschriften der VStättVO, von Unfallverhütungsvorschriften und weiteren einschlägigen Vorschriften für den Veranstaltungsbetrieb durch alle Beteiligten. • Vor Ort als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen für UHH-interne und externe Veranstalterinnen, Dienstleiter*innen und weitere Beteiligte. • Im Zusammenhang mit der Veranstaltungssicherheit: Treffen von Entscheidungen und Erteilen von Weisungen sowie Kontrolle deren Umsetzung im Rahmen der übertragenden Befugnisse und im Interesse der Universität Hamburg, z. B. im Fall von: o Überfüllung o Blockierung von Flucht- und Rettungswegen o Entstehen von Gefährdungen aus technischen oder organisatorischen Gründen, oder auf Grund von äußeren Einflüssen o markanten Wetterereignissen bei Outdoor-Veranstaltungen • Im Bedarfsfall verantwortliche Kommunikation mit Sanitäts- und Rettungsdienst sowie der Brandsicherheitswache der Feuerwehr bzw. der Polizei.
Aufgaben im Rahmen von Beratungsleistungen des Unternehmens
• Beratung der zuständigen Stellen der UHH bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen, hier insbesondere bei der Planung von Sicherheitsvorkehrungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen baulichen Genehmigungslage und der Anforderungen, die sich aus der Veranstaltung ergeben (z. B. Teilnahme hochrangiger Amtsträger*innen, etc.) • In Einzelfällen Beratung bei der Entwicklung von allgemeinen Handlungsvorgaben für Veranstaltungen, entsprechend den Baugenehmigungen einzelner Gebäude.
Befugnisse des Veranstaltungsleiters
Die Veranstaltungsleitung wird mit geeigneten Rechten und Befugnissen ausgestattet, um am Veranstaltungsort handlungsfähig zu sein.
Nach Erteilung des Zuschlags an das wirtschaftlichste Unternehmen erfolgen pro Veranstaltung
- die schriftliche Beauftragung des Auftragnehmers, einen oder mehrere Veranstaltungsleitungen für die jeweils geplanten Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Diese erfolgt in der Regel 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung. Aufgrund teils kurzer Fristen muss das bietende Unternehmen ermöglichen, dass in Einzelfällen, soweit möglich, auch kurzfristige Aufträge entgegengenommen werden können und Personal zur Verfügung steht. In der Regel erfolgt eine Voranmeldung von größeren Veranstaltungen frühzeitig, bis zu einem Jahr im Voraus.
- das umfassende Briefing über Rahmenbedingungen und Ansprechpartner*innen der Veranstaltung (die Vorbereitung der Veranstaltung wird durch die zuständigen Stellen der UHH gesteuert, die inhaltliche Übergabe an das Veranstaltungsleitungs-Unternehmen erfolgt innerhalb von ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung).
- die persönliche Übertragung der Betreiberpflichten gem. § 38 VStättVO Hamburg auf die Person, die die Veranstaltungsleitung übernimmt.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
Besondere Kriterien
• Der Bieter muss in der Lage sein, auf mehrere Personen zurückgreifen zu können, die als Veranstaltungsleitung einsetzbar sind, da es nicht selten vorkommt, dass mehr als eine Veranstaltung zeitgleich stattfindet. Gerade im Monat September ist regelmäßig von einem hohen Veranstaltungsaufkommen auszugehen. Darum wird die Angabe benötigt, auf wie viele Veranstaltungsleiterinnen der Bieter zurückgreifen kann. Die Anzahl ist näherungsweise zu bestimmen und nach Qualifikation aufzuschlüsseln (Meisterinnen, Fachwirtinnen, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungskaufleute). Die Anzahl der Meisterinnen muss mindestens 4 betragen. Die als Veranstaltungsleitung einsetzbaren Personen können auch freie Mitarbeiterinnen sein. • Abgesehen von den eingesetzten Veranstaltungsleitungen muss das bietende Unternehmen feste Ansprechpartnerinnen für die Kommunikation mit der UHH und für deren Beratung stellen können. Mindestens einer dieser langfristig und regelmäßig verfügbaren Ansprechpartnerinnen muss ebenfalls nachweislich über die Meister-Qualifikation verfügen, was vom Bieter entsprechend darzustellen ist. • Storno- und Auftragsänderungsbedingungen sind zu nennen, sowie die Definition einer Mindesteinsatzdauer pro beauftragter Veranstaltungsleitung.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
VERTRAGSBEDINGUNGEN
3 Vertragsparteien
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und wird zwischen dem Auftragnehmer und der Universität Hamburg (Auftraggeberin) geschlossen.
Mit der Zuschlagserteilung werden von der Auftraggeberin die zur Vertragsdurchführung verantwortlichen Mitarbeitenden und deren Vertretungen schriftlich benannt. Die verantwortlichen Ansprechpersonen des Auftragsnehmers ergeben sich aus seinem Angebot.
Die Mitarbeitenden und Vertretungen beider Parteien sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.
4 Vertragsgrundlagen
Die folgenden Vertragsbestandteile kommen, insbesondere für den Fall, dass sich Widersprüche ergeben, in hier genannter Reihenfolge in jeweils gültiger Fassung zur Anwendung:
▪ landesrechtliche Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg ▪ vorliegende Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ▪ Bestimmungen der dem Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Vergabeunterlagen inkl. etwaiger Bieter*innenkommunikation ▪ Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) ▪ Allgemeine Bedingungen zur Ausführung von Lieferungen und Leistungen (VOL/B) ▪ Finales Angebot des Auftragnehmers, inkl. Anlagen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AGB) kommen nicht zur Anwendung.
5 Vertragslaufzeit, Abruf von Einzelaufträgen und Erfüllungsort
Die Universität Hamburg beabsichtigt mit Zuschlag eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigt.
Der Abruf von Lieferleistungen und Dienstleistungen der Rahmenvereinbarung erfolgt gem. § 21 Abs. 3 VgV in Form von Einzelaufträgen elektronisch via SAP-Auftragsschein der Auftraggeberin.
Die Rahmenvereinbarung bleibt in jedem Falle mind. so lange gültig, wie auf ihrer Basis erteilte Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 3 VgV, abgewickelt werden. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegenüber der Universität Hamburg zur Generierung eines Mindestumsatzes oder zur Abnahme einer Mindestmenge.
Erfüllungsort ist die Stadt Hamburg.
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
6 Preisgestaltung und -bindung
Die angebotenen Preise sind Festpreise, wonach der Auftragnehmer vergütet wird. Die Preise enthalten alle zu erwartenden Kosten der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Außerordentliche Kosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Auftraggeberin übernommen.
Sofern der Auftragnehmer an Tarifverträgen und/ oder Mindestlohnvereinbarungen für die Beschäftigten gebunden sind, ist bei einer Erhöhung die Universität Hamburg vorab um die entsprechende Erhöhung zu informieren und ein kalkulatorischer Nachweis zu erbringen. Alle preislichen Veränderungen sind mit der Universität Hamburg schriftlich zu vereinbaren und erst nach schriftlicher Genehmigung wirksam.
7 Zahlungsbedingung und Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Universität Hamburg erfolgt gemäß der ZVB nach Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung und Eingang der nachprüfbaren, ordnungsgemäßen Rechnung fristgerecht, spätestens jedoch 30 Tage netto nach Rechnungserhalt. Alle Rechnungen sind an: Universität Hamburg Abt. 7 - Finanzbuchhaltung Mittelweg 177 20148 Hamburg
oder digital an kreditoren@uni-hamburg.de zu richten.
8 Nachunternehmereinsatz
Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Universität Hamburg. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-) Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.
Der Bieter verpflichtet sich weiter: bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Universität vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. auf Verlangen der Universität einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung
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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen zum Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
9 Kündigung des Vertrages
Die Auftraggeberin kann den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Auftragnehmer:
▪ den Mitarbeitern seines Betriebes, die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, ▪ die übernommene Leistung nicht zu dem von der Auftraggeberin benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der vereinbarten Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, ▪ schuldhaft gegen seine sich aus den Vertragsgrundlagen resultierenden Verpflichtungen verstößt, ▪ oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Kündigung bedarf der Textform.
10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrages.
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Versionsnummer: 1.0 vom 11.09.2026 Kontaktdaten Vergabestelle:
Universität Hamburg Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV Finanz- und Rechnungswesen Einkauf und Dienstreisen Titel: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung Strategischer Einkauf Mittelweg 124 Art der Leistung: Dienstleistung 20148 Hamburg
strategischereinkauf@uni-hamburg.de Vergabenummer: UHH_2026016_OV Aktenzeichen: 910.1404-2026/016
ANGEBOTSVORBLATT
Wir, die/ Ich,
Vollständige Firmenbezeichnung des Bieters bzw. Vor- und Zuname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
biete(n) hiermit die Ausführung der Leistungen (Nr. 1) zu den eingesetzten Preisen (Nr. 2) an.
- Bestandteile des Angebots sind neben diesem Angebotsvorblatt die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung und Reihenfolge:
Landesrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg
Verfahrensbedingungen und Verfahrensablauf, inkl. dort genannter Verfahrensgrundlagen (insbes. ZVB, BWB, VOL/B), Unterlagen und Anlagen
sowie die folgenden Anlagen (bitte beachten Sie die in Ziff. 11 genannten zusätzlichen Dokumente der Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen):
(1) Preis- und Kalkulationsblatt_UHH_2026016_OV (EXCEL-Arbeitsmappe)
(2) Konzeptunterlage
(3) ………………………………………………………………………………………………………. (Möglichkeit zur Ergänzung durch Bieter)
(4) ………………………………………………………………………………………………………. (Möglichkeit zur Ergänzung durch Bieter)
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- Preise
| Hauptangebot | Preis in Euro (Netto, ohne USt) |
|---|---|
| Kalkulatorischer gewichteter Stundensatz netto |
- = entsprechend Ergebnis Unterlage Preis- und Kalkulationsblatt
2.1 Die Preise verstehen sich netto, inkl. aller Nebenkosten, zzgl. gesetzl. MwSt.
2.2 Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto, ohne Abzüge
2.3 Jegliche Rabatte, Skontoabzüge oder sonstige Erlasse sind bereits berücksichtigt.
- Kontaktdaten
Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu uns bitte über folgende Hauptansprechperson auf:
Name, Vorname ……………………………………………………………………………………………………
Position ……………………………………………………………………………………………………
Telefon ……………………………………………………………………………………………………
E-Mail-Adresse ……………………………………………………………………………………………………
- Erklärung zum Angebot
Wir erklären, dass
alle von uns mit unserem Angebot gemachten Angaben, eingereichten Unterlagen und Erklärungen weiterhin vollständig, zutreffend und Angebotsbestandteil sind und damit weiter fort gelten. Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, so werde ich/ werden wir die Angaben, eingereichten Unterlagen und Erklärungen rechtzeitig und unaufgefordert aktualisieren und der Vergabestelle übersenden.
alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen, sofern den Anlagen keine anderweitige Unterlage bzgl. des vorgesehenen Einsatzes von Nach-/ Unterauftragnehmern beigefügt ist.
zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind.
- Einreichung
Uns ist bekannt, dass
fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/ oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrags zur Folge haben kann,
Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 53 VgV entsprechen, zwingend ausgeschlossen werden und
unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise sowie unzulässige Änderungen des Bieters an den Angebotsunterlagen zum Ausschluss vom Verfahren führen können.
Ort, Datum, Stempel und persönliche Unterschrift des Bieters (Vor- und Zuname in Druckschrift)
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Eignungsvordruck
Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO oder § 48 VgV
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung Vergabe-Nr.: UHH_2026016_OV Verfahrensart (§ 8 UVgO; § 14 VgV): O ffenes Verfahren (EU)
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer Dieser Vordruck enthält die erforderlichen Eigenerklärungen für den vorläufigen Nachweis über die Eignungs- anforderungen (Nr. 1-2), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 3) und die geforderten Ausführungsbe- dingungen (Nr. 4).
Der Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) gibt die geforderten Eigenerklärungen mit Einreichung dieses Vordrucks bei der Vergabestelle ab und macht ggf. weitere Angaben durch Ankreuzen oder Eintragung (siehe jeweils die Bearbeitungshinweise). Er bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift oder Namensangabe am Ende des Vordrucks. Er muss den Vordruck mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) bei der Vergabe- stelle einreichen.
Hinweis: Wird der Vordruck im Namen einer Bietergemeinschaft (siehe § 32 UVgO oder 43 VgV) abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4-5 für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Vergabestelle wird die Eigenerklärungen vor der Zuschlagserteilung ggf. durch entsprechende Registerabfragen verifizieren. Auch muss der Teilnehmer die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zur Bestätigung seiner Eigenerklärungen fristgerecht vorlegen (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen; siehe dazu den Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe). Auf gesonderte Anforderung muss ein Teilnehmer auch alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen für seine Nachunternehmer vorlegen.
Hinweis: Teilnehmer mit Sitz im Ausland legen jeweils vergleichbare Nachweise vor. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur in deutscher Übersetzung berücksichtigt.
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)
• Angaben bei Präqualifizierung:
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqua- lifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Eine Präqualifizierung besteht nein
ja Ich/Wir nehme/n an folgendem Präqualifikationssystem teil:
Die PQ-Nummer und der dazugehörige Code lauten:
Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Nr. 4) blei- ben weiterhin vorzulegen. • Angaben für Registerabfragen: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.) Unternehmen (Firma/Name, Sitz/Postanschrift, Rechtsform):
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer: (s. Nr. 1) oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): (falls vorhanden)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Fachkunde
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer. • Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitglied- schaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
- Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitä- ten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!)
Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen. • Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol- gende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen. Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt: Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Zur Bestätigung werden geeignete Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei / Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbare Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:
Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes:
(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eig- nungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.) • Zulässigkeit der Eignungsleihe Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge- schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):
• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):
Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):
Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Eignungsleiher eignungsrelevanter Leistungsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).
Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder §47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:
(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
a.) Ausschlussgründe nach dem GWB
Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.
Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unterneh-mens wieder herstellen (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme be-nennen):
Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben
Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
- Ausführungsbedingungen
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:
• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)
Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten
Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen. nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge- bunden ist: nach folgendem Tarifvertrag: (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.
Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie ver- gleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be- schäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§10 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhal- ten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
• Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG Die Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG umfasst folgende Warengruppen: 1.Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2.Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3.Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4.Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5.Spielzeuge 6.Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7.Natursteine 8.Produkte mit Materialanteilen aus Nr.2-4, soweit überwiegend Materialien aus einer Warengruppe
Die Leistungsausführung betrifft eine oder mehrere der vorgenannten Warengruppen. Ich/wir vereinbaren als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):
Soweit die Leistungsbeschreibung dies verlangt, wird die Lieferung fair gehandelte Produkte betreffen (§ 3a Abs. 4 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. Gütezeichen):
• Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.
Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung. Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich: Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist. Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:
Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.
Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen An- forderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Sonstige Anforderungen Mit der Unterschrift unter dieses Formular, erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:
- die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
-
Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
-
Angaben zur Statistik • Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehllung- 2003/361 zu KMUs
• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.
• Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
ja nein Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Aus-schluss vom Wettbewerb führen kann.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe Hinweis unten –
Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das eVerga- besystem oder per E-Mail abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.
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Versionsnummer: 1.0 vom 11.09.2026 Kontaktdaten
Verfahrensart: Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Finanz- und Rechnungswesen Titel: Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Art der Leistung: Dienstleistung Mittelweg 124 20148 Hamburg Vergabenummer: UHH_2026016_OV strategischereinkauf@uni-hamburg.de Aktenzeichen: 910.1404-2026/016
Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Wir, die/ Ich,
Vollständige Firmenbezeichnung des Bewerbers/ Bieters bzw. Vor- und Zuname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
erkläre(n) hiermit,
dass für mein/ unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zutreffen und ich/ wir nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen verstoßen.
Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns weiterhin,
bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienst- / Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.
Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
Ort, Datum, Stempel und persönliche Unterschrift des Bewerbers/ Bieters (Vor- und Zuname in Druckschrift)
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Art. 5k VO (EU) 2022/576*
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Abs (1)
Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Abs (2)
Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Abs (3)
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
Abs (4)
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
- = Hervorhebung nur hier Seite 2 von 2
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Vergabeverfahren:
Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)
II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am
III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)
IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:
V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
- Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
- Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
- Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
- Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
- Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
- die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
- kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]
Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 32
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
- Änderungen der Leistung (zu § 2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Pflichtverletzungen (zu § 7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.
- Kündigung und Rücktritt (zu § 8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
- Vertragsstrafe (zu § 11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.
- Güteprüfung (zu § 12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
- Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
- Rechnung (zu § 15)
11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
- Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
- Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
Vorbemerkungen
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.
- Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
1.3 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Führt die Verwendung von Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen durch den Bieter – ggf. nach Auslegung – zu Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen, hat das einen Angebotsausschluss nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge.
- Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.
- Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Name/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; Danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.
3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.
3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.
3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
- Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
-
Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus der selben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
- Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
[Name und Anschrift der Vergabestelle] Universität Hamburg Strategischer Einkauf Mittelweg 177 20148 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.
Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg strategischereinkauf@uni-hamburg.de +49 40428382361
Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Corinna Diercks Mittelweg 177 20148 Hamburg datenschutz@uni-hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?
Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.
Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der Universität Hamburg der Freien und Hansestadt Hamburg.
7 Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 11.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: UHH_2026016_OV - Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Angebotspreis Einzelpreis Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit [EUR] [EUR] Artikelnummer: 001 19% 1,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Tragen Sie bitte die "Stundensätze" entsprechend der Unterlage "Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026016_OV", ein.
Die Unterlage "Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026016_OV" ist dennoch vollständig ausgefüllt einzureichen. Sie finden das "Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026016_OV" unter den Anlagen zu diesem Verfahren.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 1/2 42
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 11.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: UHH_2026016_OV - Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2 43
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KRITERIENKATALOG 11.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: UHH_2026016_OV - Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Angebotsvorblatt [Mussangabe]
Haben Sie ihrem Angebot den unterzeichneten und ausgefüllten Angebotsvordruck beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung über die Eignung [Mussangabe]
Haben Sie die Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung ausgefüllt und dem Angebot beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Eignung gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576 [Mussangabe]
Haben Sie ebenfalls die Eigenerklärung gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) RUS-Sanktion ausgefüllt und dem Angebot beigefügt?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 44
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KRITERIENKATALOG 11.09.2026
Ausschreibung
Verfahren: UHH_2026016_OV - Rahmenvereinbarung über Veranstaltungsleitung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Excel-Unterlage "Preis- und Kalkulationsblatt" [Mussangabe]
Haben Sie das "Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026017_OV" vollständig ausgefüllt und dem Angebot beigefügt?
Die Unterlage "Preis- und Kalkulationsblatt UHH_2026017_OV" finden Sie als Anhang zu den Verfahrensunterlagen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Konzeptunterlage [Mussangabe]
Haben Sie die Konzeptunterlage (vgl. Ziff. 16.1, 16.2 und 16.3) der Unterlage "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verfahrensbedingungen" beigefügt?
Das Nachweise sind ohne Vorlage, eigenhändig vom Bieter zu erstellen und hochzuladen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 45
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Preis- und Kalkulationsblatt _UHH_2026016_OV.xlsx 41,97 KB xlsx
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