Anlage15_SiGeKo-Unterlagen.pdf

USV-Anlagen und aktive Netzwerktechnik für einen Krankenhausneubau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 20:32 (Europe/Berlin)

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B I G

au- ngenieur- esellschaft

Schierenbeck

mbH

BIG Schierenbeck mbH  Weyher Bruch 30  28844 Weyhe / Bremen BIG Schierenbeck mbH

Hauptsitz Weyhe - Bremen Weyher Bruch 30  28844 Weyhe Telefon: 0421 – 80 90 480 Zentralfax: 0421 – 80 90 482

Dépendance Hamburg Telefon: 040 – 64 509 927

E-mail: BIG-Schierenbeck@t-online.de

Homepage: www.BIG-Schierenbeck.de

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 11.08.21

Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination (SiGe-Ko) für folgendes Bauvorhaben: DKD Neubau Stadtkrankenhaus, Wildeshauser Str., 27753 Delmenhorst

Verteiler: Bauherr: Delme Klinikum Delmenhorst GmbH / Wildeshauser Straße 92 / 27753 Delmenhorst Archimeda GmbH / Ferdinandstraße 12 / 20095 Hamburg GSP Gerlach Schneider Partner Architekten mbB / Am Speicher XI, Segment 6 / 28217 Bremen assmann münster GmbH / Mendelstraße 11, 48149 Münster

BH: Delme Klinikum Delmenhorst GmbH s.selke@jh-del.de Archimeda GmbH del.skh@archimeda.de GSP Architekten (ARGE GSP/assmann) 178a@architekten-gsp.de assmann münster GmbH wellenbrock@assmanngruppe.com

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei sende ich Ihnen die SiGe-Ko-Unterlagen für o.g. BV. In der Anlage habe ich ein zweiseitiges Antwortschreiben beigefügt, welches die Bauleiter der ausführenden Fir- men bitte ausfüllen, unterschreiben und kurzfristig (spätestens 5 Tage nach Erhalt des Schreibens) an die BIG Bau-Ingenieur-Gesellschaft Schierenbeck mbH und den Bauleiter des Bauherrn zurückfaxen oder mailen !!

Diese Unterlagen müssen durch die Hauptauftragnehmer, an die Nachunternehmer weitergeleitet werden !

Dem Bauherrn- Vertreter, Projektleiter, Architekten und Fachingenieuren dient dieser Brief nur zur Kenntnisnahme. Es ist nicht nötig, dass Sie die Antwortschreiben an mich zurücksenden.

In der Hoffnung auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


BIG Schierenbeck mbH / Dipl.- Ing. (Bauingenieur-TU) R. Schierenbeck

Registergericht: Geschäftsführer: Bankverbindungen: Eingetragen beim Dipl.-Ing. Ralf Schierenbeck Commerzbank Bremen Kreissparkasse Syke Amtsgericht Walsrode Steuernummer: IBAN: DE87 2904 0090 0373 0405 00 IBAN: DE10 2915 1700 1170 0009 37 unter HRB 111233 46 / 207 / 16900, FA Syke BIC: COBADEFFXXX BIC: BRLADE21SYK

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BIG Bau-Ingenieur-Gesellschaft Schierenbeck mbH Hauptsitz Weyhe - Bremen  0421-8090480 / Dépendance Hamburg  040-64509927 Zentralfax: 0421-8090482 / E-Mail: info@big-schierenbeck.de

ANTWORT–Schreiben Baubetriebe an den SiGe-Ko Seite 1 von 2:

bitte umgehend zurücksenden / sonst dürfen die Arbeiten nicht aufgenommen werden !!!

1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGe-Ko):

BIG Bau-Ing.Ges.Schierenbeck mbH

per mail: info@big-schierenbeck.de

2. Bauleiter des Bauherrn / Objektüberwachung (Bauüberwachung):

assmann münster GmbH

per mail: wellenbrock@assmanngruppe.com


Bauvorhaben: DKD Neubau Stadtkrankenhaus, Wildeshauser Str., 27753 Delmenhorst

Ich habe den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erhalten und meine auf dieser Baustelle tätigen Mitarbeiter und Nachunternehmer eingewiesen/unterwiesen.

Folgende Formalien müssen vorhanden sein und sind auf Anforderung durch den Bau- herrn, Projektleitung oder SiGe-Ko vorzulegen:

  • Gefährdungsbeurteilungen (gem.§5 & 6 Arbeitsschutzgesetz / baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung) Sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebende Maßnahmen, die bei der Koordinierung der Baustelle berücksichtigt werden müssen, sind dem SiGe-KO vor Aufnahme der Arbeiten mitzuteilen.

  • Dokumentierten Unterweisungen / Schwerpunkt dieser Unterweisung sollten folgende Punkte sein:

  • Grundsätzliches Verbot des Betretens von ungesicherten, hochgelegenen Arbeitsplätzen >2,00m

  • Grundsätzliches Verbot des Umgehens, Überspringen, Demontieren etc. von Sicherheitseinrichtungen.

  • Einweisung in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Mit dem Schwerpunkt auf die gegenseitige Ge- fährdung der verschiedene Firmen (z.B. gleichzeitig über-, neben- oder untereinander) und der Gefahr des Entfernens noch notwendiger Sicherungseinrichtungen (z.B. Gerüste an unfertigen Fassaden / Auffang- netze unter noch offenen Lichtkuppeln). Falls Mängel festgestellt werden, ist eine sofortige Einstellung der Ar- beiten im gefährdeten Bereichen und die Benachrichtigung der Fachbauleiter notwendig.

  • Instandhaltung und Prüfungs-Nachweise der Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

  • Nachgewiesene regelmäßige Prüfung aller elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DEGUV

  • Arbeits- & Montageanweisungen, Abbruchanweisungen müssen vor Aufnahme der Arbeit vorliegen

  • Bei der Verwendung von Gefahrstoffen müssen die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorliegen und Ersatzstoffprüfungen durchgeführt sein. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen sind mit den anderen unmittelbar beteiligten Unternehmen und dem SiGe-Ko abzusprechen

  • Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen bei gleichzeitigen Tätigwerden von Beschäftigten verschie- dener Unternehmen oder selbstständigen Unternehmern an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet DGUV Vorschr1

  • Wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage II Baustellenverordnung (z.B. Baugruben tiefer 5m / Absturz>7m / Elemente >10 t / Gefahrstoffe explosiv, gesundheitsschädlich, giftig etc./ ionisierende Strahlung / Hochspannungsleitung näher 5m / Gefahr des Ertrinkens / Tunnelbau / Tauchgeräte / Druckluft / Sprengstoff) durchgeführt werden, sind besondere Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und auf An- frage mit der Bauleitung und dem SiGe-Ko zu besprechen.

  • Unternehmen und deren Nachunternehmer, arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- schutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Unterlagen und der SiGe-Plan sind durch die Hauptauftragnehmer an die Nachunternehmer weiterzuleiten. Beim Einsatz von Nachunternehmern sind die hier geforderten Angaben eigenverantwortlich zu ermitteln und zu dokumentieren.

  • Es wird sichergestellt, dass vom Hauptauftragnehmer und vom Nachunternehmer eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.

______________________ ___________________________________

Ort, Datum Unterschrift verantwortlicher Unternehmer bzw. Bauleiter

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BIG Bau-Ingenieur-Gesellschaft Schierenbeck mbH Hauptsitz Weyhe - Bremen  0421-8090480 / Dépendance Hamburg  040-64509927 Zentralfax: 0421-8090482 / E-Mail: info@big-schierenbeck.de

ANTWORT–Schreiben Baubetriebe an den SiGe-Ko Seite 2 von 2:

Bauvorhaben: DKD Neubau Stadtkrankenhaus, Wildeshauser Str., 27753 Delmenhorst

Grundsätzlich zu beachten und einzuhalten sind folgende Vorschriften: Gesetze (z. B. BGB, ASiG, ArbSchG usw.) Verordnungen (z. B. BaustellV, ArbStättV, GefStoffV, ArbMedVV, , LasthandhabV, LärmVibrArbSchV, StVO usw.) Richtlinien (LBO, TRGS usw.) berufsgenossenschaftliche Schriften über Sicherheit & Gesundheit (z. B. BGV, BGI, BGG, BGR) Normen, spezielle Vorschriften (z. B. DIN / VDE, Baustelleneinweisung und Richtlinie usw.)

Jedes Unternehmen muß die folgenden Fachkräfte nachweisen können, unabhängig von der Größe des Unterneh- mens. Sie sollten keine mangelhaft ausgebildeten oder unwissende Mitarbeiter eintragen, da ggf. auch die zuständigen Behörden (staatliche Aufsichtsämter oder die Berufsgenossenschaften) die Baustelle kontrollieren. Wenn Sie Schwie- rigkeiten mit dem Ausfüllen dieses Formulars haben, bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Bevor Sie fehlerhafte Angaben machen, können wir gemeinsam Ausnahmeregelungen suchen. Ich möchte Sie um folgende Benennungen bitten:

  1. verantwortlicher Aufsichtsführende nach DGUV Vorschrift 1 (Firmenbauleiter),

Name: _____________________________________________________________________

Telefon: ______________________ Handy: _________________________________

  1. zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. DGUV Vorschrift 2 nur Personen, die über erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde ver- fügen (Ausbildungslehrgang über 6 Lehrgangsstufen mit Erfolg abgeschlossen und FaSi / SiFa sind).

Name: _____________________________________________________________________

Telefon: ______________________ Handy: _________________________________

  1. Ersthelfer gem. UVV „Erste Hilfe“ (VBG 109) nur Personen, die durch ASB, DRK, JUH oder MHD in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. Wenn Ihre Mitarbeiter in der Feuerwehr oder THW aktiv sind, haben diese i.d.R. die erforderliche Sachkunde ! Anzahl Ersthelfer: bis 20 Versicherte = 1 ab 20 Versicherte = 10% der Versicherten


weitere ggf. als Anlage !

  1. Voraussichtliche Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten

_________________________ Personen (inkl. Nachunternehmer)

  1. Datum der letzten Gefährdungsbeurteilung für Baustellenarbeitsplätze: _______________

  2. Datum der letzten dokumentierten Unterweisung der Mitarbeiter: _______________


Ort, Datum Unterschrift verantwortlicher Unternehmer bzw. Bauleiter

Unternehmen:

Straße:

Ort: oder Firmenstempel ! Name:

Tel. / Fax: E-mail:

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für das Bauvorhaben: DKD Neubau Stadtkrankenhaus Delmenhorst, Wildeshauser Str. 92, 27753 Delmenhorst
GefährdungMaßnahmenVorschriften, Gesetze und Regeln BG-Regelwerkverantwortlich für Erstellung und / o. Instandhaltung der MaßnahmeGefährdungszeit bzw. Vorhaltedauer der in den Jahren 2021 und f.Jahre voraussichtlicher voraussichtliches Beginn [KW] Ende [KW]Bemerkungen, Hinweise und ausgewählte Informationen
Grundsätzliches / Baustelleneinrichtung + Arbeitsvorbereitung / Für alle Gewerke gültig !!
G1ungeprüfte Arbeitsmittel z.B.: Gerüste, Werkzeuge, Geräte, Maschinen, AnlagenAnforderungen an alle Arbeitsmittel: Gefährdungsbeurteilungen Prüfungen / Unterweisungen Dokumentation der ErgebnisseBetriebssicherheits- Verordnung (BetrSichV)Alle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseDer Arbeitgeber (AG) hat die nach den allgemeinen Grundsätzen § 4 BetrSichV erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel (AM) bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Der AG hat nach § 5 Arbeitsschutzgesetz dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen der verwendeten AM zu erstellen und darauf basierende Unterweisungen und Prüfungen durchzuführen. Der AG hat sicherzustellen, dass die AM, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (z.B. Gerüste), nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort von einer befähigten Person dokumentiert geprüft werden.Folgende Formalien müssen vorhanden sein und sind auf Anforderung durch Bauherrn, Objektüberwachung oder SiGe-Ko vorzulegen: - Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz / baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen)
Folgende Formalien müssen vorhanden sein und sind auf Anforderung durch Bauherrn, Objektüberwachung oder SiGe-Ko vorzulegen: - Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 Arbeitsschutzgesetz / baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen)
G2Gefahrstoffe z.B. durch Stäube, Dämpfe, GaseVor Aufnahme der Arbeit Gefährdungsbeurteilung erstellen und Maßnahmen ergreifen Gefährdung Dritter ausschließenGefahrstoff- Verordnung §7 Abs.1 / TRGSAlle UnternehmenArbeitsplanung f. den Gebrauch eines Gefahrstoffgesamte Nutzungsdauerkeine Gefährdung Dritter => Arbeitsbereiche sicher trennen von anderen Arbeitern. Der Arbeitgeber (AG) hat festzustellen, ob es sich im Hinblick auf den vorgesehenen Umgang um einen Gefahrstoff handelt (Ermittlungspflicht). Der AG hat eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, in der auf die mit den Gefahrstoffen verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden (Allgemeine Schutzpflicht). Ist das Auftreten eines oder verschiedener gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen, so ist zu ermitteln, ob die maximale Arbeitsplatzkonzentration, die technische Richtkonzentration oder der biologische Arbeitsplatztoleranzwert unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten sind (Überwachunsgpflicht).- dokumentierten Unterweisungen (Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren und müsse Ort unterzeichnet sein - Instandhaltung und Prüfungs-Nachweise der Arbeitsmitteln nach Betriebssicherh - Nachgewiesene regelmäßige Prüfung aller elektrischer Anlagen und Betriebsmitn von allen Mit eitsVerordnu tel nach DEGarbeiter vor ng UV
G3Brandgefahr bei Arbeiten mit offenem Feuer, Schweißen und TrennenBrandschutzmaßnahmen Arbeitsvorbereitung bei genutzten Anlagen oder auf Anweisung Proj.Leitg. Feuer- erlaubnisschein erforderlichArbeitsstätten- verordnungAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseSchweiß- und Schneidarbeiten in der Nähe feuergefährdeter Objekte und Stoffe sind verboten. Für die Durchführung feuergefährlicher Arbeiten in genutzten Gebäuden Muss eine Erlaubnis beantragt werden. Vorbeugender Brandschutz: Zugelassene sinnvolle Feuerlöscheinrichtungen bereithalten. Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweisschildern kennzeichnen. Alle Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher unterweisen. ggf. Brandwache, Nachüberwachung. ggf. unabhängige Belüftung. Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und beachten. Fluchtwege kennzeichnen und freihalten. Zufahrten für die Feuerwehr freihalten. Im Falle eines Brandes: Brand mit genauen Angaben über die Brandstelle der Feuerwehr melden (112). Brand sofort mit Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen. Türen bzw. Fenster schließen.- Arbeits- & Monta - Bei der Verwendung vongeanweisungen, Abbruchanweisu Gefahrstoffen müssen die Sicher und Ersatzstoffprüfungenngen müssen vor Aufnahme der Arbeit vorliegen heitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorliegen durchgeführt sein.
G4nicht standsichere Bau- maschinen und herab- fallenden Gegenstände z.B.: Krane, Bagger, HubarbeitsbühnenStandsicherheit prüfen, Gefahrenbereiche absperren Gefährdung Dritter ausschließenBetrSichV DGUV Vorschrift 52Alle Unternehmen Alle GerätebenutzerBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerDer Maschinenführer ist verantwortlich für die Aufstellung und den Betrieb der Maschine und die aufgenommenen Lasten und ausgeführten Arbeiten. Vor und beim Betrieb auf einwandfreien Zustand und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen achten. Keine Gefährdungen Dritter durch die Baumaschinen, ggf. Arbeitsplatzbeschränkungen oder Absperrungen. Bei Sichtbehinderung Einweiser. Sicherheitsabstände (mind.0,5m) einhalten. Absperrung des Gefährdungsbereich, nie im Gefahrenbereich aufhalten (Fahr- und Schwenkbereich oder unter schwebenden Lasten). Standsicherheit auf tragfähigem Untergrund, ggf. lastverteilende Beläge. Prüfungen nach BetrSichV. Für die Bedienung von Baumaschinen wie z.B.: Krane, Bagger nur Personen einsetzen, in der Bedienung besonders unterwiesen und schriftlich beauftragt sind.Entfernte, nicht vorhandene Sicherheitseinrichtungen: Wenn notwendige Sicherungseinrichtungen entfernt wurden oder noch nicht vorhanden sind (z.B. Absturzsicherungen, Abdeckungen, Auffangnetze), ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten im gefährdeten Bereich notwendig.
Entfernte, nicht vorhandene Sicherheitseinrichtungen: Wenn notwendige Sicherungseinrichtungen entfernt wurden oder noch nicht vorhanden sind (z.B. Absturzsicherungen, Abdeckungen, Auffangnetze), ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten im gefährdeten Bereich notwendig.
G5Schnittverletzung d.Kreis- & Kettensägen, FlexBetriebsanweisungen, PSA keine Jugendlichen < 16 JahreArbeitsstättenVO §4Alle UnternehmenBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerKreissägen: Prüfung nach BetrSichV / Rückschlagsicherung durch Spaltkeil / Sägeblattbremse innerhalb 10sec. / Abstand Sägeblatt - Schutz <2cm Kettensägen & Flex: Prüfung nach BetrSichV / PSA verwenden / nur bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsanleitung des Herstellers beachten
G6Gefahrdung durch herabfallende Gegenstände beim LastenaufzugeAufbau- und Verwendungs- anleitung beachten, Gefahrenbereiche absperren Gefährdung Dritter ausschließenBetrSichVAlle GerätebenutzerBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerDie aufstellende Firma ist verantwortlich für die Aufstellung, den Betrieb des Lastenaufzugs und die aufgenommenen Lasten. Vor und beim Betrieb auf einwandfreien Zustand und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen achten. Nur entsprechend der Nutzungsvorschriften (Betriebsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) des Herstellers arbeiten. Keine Gefährdungen Dritter, ggf. Arbeitsplatzbeschränkungen. Absperrung des Gefährdungsbereich für herabfallende Gegenstände. Prüfungen nach BetrSichV. Augenscheinprüfung durch jeden Benutzer. Nur bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsanleitung des Herstellers beachten
G7Unsichere Aufstellung von SilosStandplatzwahl, Sorgfalt beim Aufbau, Befüllen oder UmstellenBetrSichV / DGUV Regel 113-004Alle GerätebenutzerBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerAufstellung der Stützfüße nur auf tragfähigem Untergrund / ggf. lastverteilende Beläge / Aufstellungsanweisung der Hersteller beachten / Sicherheitsabstände beachten / nur bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsanleitung des Herstellers beachten
G8Verletzungsgefahren durch Mischmaschinen, FörderbänderGefahrenbereiche absperren Betriebsanweisungen PSA (ggf. Hand-, Augenschutz)BetrSichVA ll e G e r ä t e b e n u t z e rBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerKeine Gefährdung Dritter => Gefahrenbereich sicher absperren. Betriebsanweisungen. Alle Einzugsstellen und drehenden Teile müssen mit Schutzabdeckungen versehen sein. Nur bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsanleitung des Herstellers beachten
G9mangelhafte Beleuchtung Stürzen, Gefahr des "Übersehen werden"sicher ausgeleuchtete Verkehrswege und ArbeitsplätzeArbeitsstätten- verordnungAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseAlle Hauptverkehrswege benötigen eine Allgemeinbeleuchtung, z.B. Eingangsbereiche, Flure, Treppenhäuser, Wege zu Sanitären-Anlagen, Unterkünfte und Materiallager, ggf. Gerüstaufgänge / Alle Arbeitsplätze sind individuell bei Bedarf durch die jeweiligen Unternehmen zu beleuchten. Baustrahler müssen blendfrei in mind.1m Höhe auf Stativ oder sicher aufgehangen sein / Schutzabdeckung der Leuchten und Strahler erforderlichDiese Vorg Aufsichtfü vor Oehensweise hrenden & A rt bekannt smuss den rbeitern ein.
G10Gefahr aufgrund BaustellenverkehrBaustelleneinrichtungsplan VerkehrsregelungenDGUV Vorschrift38 BE-PlanAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphasemöglichst Rückwärtsfahrten vermeiden / Bei Rückwärtsfahrten nur mit einem Einweiser / Sicherungsposten / Koordination der Gewerke untereinander / Zufahrtswege für Rettungs-, Polizei-, Feuerwehrfahrzeuge freihaltenVerkehrswege: Freihalten Flucht- & Rettung, >1m breit und beleuchtet Treppenaufgang nach TRBS 2121 sind Leitern nur zulässig bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m oder bei Arbeiten an Einfamilienhäusern Gefahr herabfallende Gegenstände -> Passantenschutz, Schutzdächer & Gerüstverkleidung
G11Mangelhafte Verkehrswege, Rettungs- u.Fluchtwege, ZufahrtenFreihalten / Absperren / Bautreppen / SchutzdächerDGUV Vorschrift38 BetriebSichVAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseZufahrten und Aufstellflächen für den Rettungsdienst sind festzulegen und ständig freizuhalten / ständig genügend große Zugangs- und Einstiegsöffnungen zur Selbstrettung u. Bergung freihalten / Schutzdächer bei Gefährdung durch herabfallende Gegenstände / Verkehrswege im Gebäude freihalten, beleuchten und die Gefahrstellen kennzeichnen oder absperren / ggf. Winterdienst (Glatteis streuen, Schnee entfernen)
G12beschädigte VersorgungsleitungenVersorgungsleitungen orten, sichern, abschalten, umlegenBetriebssicherheits- verordnungAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsplanungBeginn Aus- führungsphasevor Aufnahme der Arbeiten Einsicht nehmen in die Bestandspläne bei Bauherrn, Bauleitung, Leitungseigentümer, Versorger Nach erfolgter Freischaltung und nach Angaben des Leitungseigentümers orten, sichern, abschalten oder ggf. umlegen
G13Kampfmittel: ExplosionsgefahrKampfmittelbeseitigungsdienstBetrSichV SprengstoffgesetzAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsplanungBeginn Aus- führungsphasesofortige Arbeitsunterbrechung beim Auffinden von Kampfmitteln Beseitigung Muss von einer Fachfirma durchgeführt werden
G14Gefährdung des BaustellenumfeldsVerkehrsregelung, Bauzaun, Absperrung, Schutzwand, Schutzdach, Tore, TürenBE Plan Baurecht LBOAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsplanungBeginn Aus- führungsphaseParkplatzregelung treffen, Lieferverkehr einplanen und Feuerwehrzufahrten freihalten / Unbeteiligte Dritte (Passanten, übrige Verkehrsteilnehmer) sind zu schützen ggf. durch Schutztunnel, Schutzdächer, Abnetzungen, Schutzwänden - ggf. Verkehrsregelungen durch die Polizei. Wenn nach Baurecht oder Bauherrnseits gefordert müssen Bauzäune umlaufend und lückenlos sein. Tore müssen direkt nah dem Passieren wieder geschlossen werden.
G15schädigende Emission: Lärm, Staub, Vibration, Blendung/Licht,Arbeitsplatzbeschränkungen Ausführung in Absprache mit anderen ArbeitnehmernBImSchG BImSchVAlle BaubeteilgtenBeginn Aus- führungsplanunggesamte Aus- führungsphaseGefährdung Dritter bei Arbeiten neben Emissionsarbeitsplätzen. Absprachen und Regelungen vor Ort erforderlich - Arbeitsplatzbeschränkungen ! empfohlene Arbeitszeiten: Werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr
G16elektrischer Unfallsichere, zulässige und geprüfte BaustromversorgungBetrSichV DGUV Vorschrift 3Alle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseElektrische Betriebsmittel sind nach BetrSichV & DGUV Vorschrift 3 zu prüfen. Die Baustromverteilerkästen müssen alle 4 Wochen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden (Nachweis durch Prüfprotokoll und Aufkleber im Baustromverteilerkasten)
G17Infektionsgefahr aufgrund mangelhafte Hygiene und Arbeitsstätteseparate, saubere, zulässige TagesunterkünfteArbeitsstätten- Verordnung / Arbeitsstätten RichtlinienAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseTagesunterkünfte nur außerhalb Gefährdungsbereiche (z.B. Schwenkbereich Kran) / bei mehr als 4 Beschäftigte und Tätigkeitsdauer >1 Woche müssen beleuchtete- und beheizbare Unterkünfte vorhanden sein, die außerhalb Materiallager (Gefahrstoffe: z.B. Lacke, Gasflaschen) oder Arbeitsbereich liegen / Das Fahrzeug gilt nicht als Unterkunft
zulässige, saubere, hygienische SanitäranlagenAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseWichtig für den Umgang mit Bau- & Gefahrstoffen ist die Hygiene / Sanitärcontainer oder mobile Bautoiletten mit Handwaschgelegenheit / bei Winterbaustellen mit Beheizung / Waschräume bei mehr als 10 Beschäftigten und Tätigkeitsdauer > 2 Wochen / Verzichtregelungen siehe ArbeitstättenVO
G18mangelhafte NotfallversorgungErsthelfer / Verbandskasten SanitäreinrichtungenArbeitsschutzges ArbeitstättenVOAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseEntsprechend der Beschäftigtenanzahl Muss jede Firma mind.1 Ersthelfer, 1 großen Verbandskasten (nicht Autoverbandskasten), Erste-Hilfe-Aushang und Verbandbuch auf der Baustelle vorhalten. Ausreichend breite Rettungs- und Bergungswege (mind. 0,5m) zu allen Baustellenbereichen immer freihalten
G19Verletzungsgefahren aufgr. fehlender Persön- licher SchutzausrüstungSchutzhelm / Sicherheitsschuhe Ohren- und Augenschutz / etc.BetrSichV DIN4840, DIN4841 DIN 4843Alle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseFür alle Personen, die sich auf der Baustelle bewegen gilt: S3-Sicherheitsschuhe sind grundsätzlich auf Baustellen Pflicht. Schutzhelmpflicht bei Kranbetrieb, unter schwebenden Lasten und Gerüsten. Andere PSA (z.B. Ohrenschutz, Augenschutz) entsprechend den Erfordernissen und den vom Unternehmer erarbeiteten Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierenden Betriebsanweisungen.
G201. Gefährdung unbeteiligter Dritter im Baustellenumfeld 2. Gefahr durch herab- fallende Gegenstände 3. Gefahr durch mangel- haft gesicherte Baustellen 4. Gefährdung Straßen-, Rad- und FußgängerPassantenschutz Schutzdächer und Gerüst- verkleidung geschlossene Bauzäune Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nicht beeinträchtigenBetrSichV DIN 4420-1 DGUV Information 201-011 RSA -95 Teil BAlle UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseGeeignete Passantenschutzmaßnahmen baulicher Art sind z.B. Schutzdächer oder Schutztunnel. Abnetzungen oder Schutzfolien an Gerüsten können einen Schutz vor herabfallenden Gegenständen leisten. Die Standsicherheit des Gerüstes, die Erhöhung von Ankerkräften oder der Zahl der Verankerungspunkte sind statisch zu berechnen/nachzuweisen. Gerüste oberhalb von Verkehrswegen und öffentlichen Grund müssen vollständig mit Bekleidung (Planen/ engmaschige Netze <2cm) nach den Vorgaben der DIN 4420 versehen sein. Bei schwerem Rohbau, Abbruch oder Stahlbau reichen Netze nicht aus -> dann sind Schutzdächer notwendig. Eine Gefährdung der unbeteiligten Dritten (Passanten, Kinder), die auf die Baustelle gelangen und sich gefährden können - ist auszuschließen. Der Bauzaun ist lückenlos und fest verbunden aufzubauen und instand zu halten. Das Bauzauntor ist ständig geschlossen zu halten, damit keine unbeteiligten Dritten auf die Baustelle gelangen können. Alle Gebäudezugänge unterhalb des Fassadengerüstes, sind mit einem Schutzdach zu sichern. Das Schutzdach muss bis direkt an die Fassade reichen, vollständig verschlossen sein, um damit seiner Schutzfunktion gerecht werden. Bei einem Eingriff in den öffentlichen Raum, Straßenverkehr darf im Baustellenbereich die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nicht beeinträchtigt werden.
gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen / Für alle Gewerke gültig !!
Absturzgefährdungen Rangfolge und Wertigkeit der Schutzmaßnahmen: 1. Absturzsicherungen 2. Auffangeinrichtungen 3. Persönliche Schutzaus- rüstungen gegen Absturz (PSAgA) 4. Verzicht auf PSAgA nur im Einzelfall nach ASR A2.1Tech.Regeln f. Arbeitsstätten (ASR A2.1) BetrSichV DGUV Vorschrift 38Ausführungsplanungbis Übergabe des BauwerksGefährdungen Dritter sind auszuschließen. Gefahrstellen sind zu sperren, bis vollständige Absturzsicherungen errichtet sind oder andere Maßnahmen getroffen wurden. Absturzsicherungen und Maßnahmen dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Wenn aus bauablauf-technischen Gründen Veränderungen vorgenommen werden müssen, sind in Abstimmung mit der Bauleitung Ersatzmaßnahmen (z.B. Sperrungen, Arbeitsplatzbeschränkungen, PSA) zu ergreifen und die fehlenden Absturzsicherungen unverzüglich danach wieder in den sicheren Ausgangszustand zubringen. Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Sicherungen sind vor jeder Arbeitsaufnahme zu prüfen (ggf. dokumentierte Prüfung nach BetrSichV). Werden mangelhafte, ungesicherte Arbeitsbereiche vorgefunden, sind die Arbeiten einzustellen, bis die Arbeitsbereiche gesichert und durch Aufsichtsführenden erneut freigegeben sind. Grundsätzlich Muss jeder Absturz vermieden werden. Nach ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen. Grundregel: Gefährdungen sind zunächst durch technische Maßnahmen zu minimieren. Erst wenn dies nicht möglich ist, sind organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen (TOP technisch vor organisatorisch vor persönlich). Nur wenn aus bautechnischen Gründen der Aufbau einer Absturzsicherung nicht möglich oder gefährlicher als die Schutzfunktion ist, besteht in Abstimmung mit der Bauleitung und SiGe-Ko die Sicherungsmöglichkeit durch organisatorischer Maßnahmen (Unterweisungen, Hinweise) oder persönlicher Maßnahmen (PSA z.B. Anseilschutz PSAgA).Gleichzeitig ausgeführte Arbeiten: Wenn sich aufgrund von Änderungen im geplanten Bauablauf, verschiedene Gewerke (Unternehmen) gegenseitig gefährden (z.B. gleichzeitig über-, neben- oder untereinander), ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten im gefährdeten Bereich notwendig. Diese
Gleichzeitig ausgeführte Arbeiten: Wenn sich aufgrund von Änderungen im geplanten Bauablauf, verschiedene Gewerke (Unternehmen) gegenseitig gefährden (z.B. gleichzeitig über-, neben- oder untereinander), ist eine sofortige Einstellung der Arbeiten im gefährdeten Bereich notwendig. Diese
GS1AbsturzgefahrSicherung an Absturzkanten Umwehrungen, Geländer, AbsturzsicherungenTech.Regeln f. Arbeitsstätten (ASR A2.1) BetriebSichV DGUV Vorschrift 38Alle Unternehmensobald eine Gefährdung verursacht wirdbis die Gefährdung im Endzustand verschlossen wirdFeste oder abnehmbare, gegen unbeabsichtigtes Ausheben gesicherte Umwehrungen. Mindesthöhe der Umwehrung beträgt 1,00 m. Fußleisten müssen mindestens 0,15 m Höhe haben. Bei der Verwendung von Systembauteilen ist eine Mindesthöhe von 950 mm zulässig. Umwehrungen sind so dicht wie möglich an der Absturzkante anzubringen. Davon darf unabhängig von der Absturzhöhe abgewichen werden, wenn Arbeitsplätze oder Verkehrswege höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen und ausreichend bemessenen Umwehrungen entfernt liegen.Vorgehensweise muss Arbeitern vorden Aufsichtführenden, Ort bekannt sein.Erdarbeiten: bei mehr als 1,25m Tiefe muss vorhanden sein: ein Verbau oder eine Böschung mit max. 45° Neigung, max. 60° Neigung bei sehr standfesten Böden (Nachweis erforderlich !)
Bodenöffnungen und Schächte abdecken, umwehren oder mit Podesten bzw. Auffangnetzen sichernsobald eine Gefährdung verursacht wirdbis die Gefährdung im Endzustand verschlossen wirdSicherungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen nach ASR A2.1: 1.unabhängig von der Absturzhöhe an ◦Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, ◦Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann; 2.bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an ◦freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, ◦Wandöffnungen; 3.bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen. An Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Personen verhindern. Prov. Seitenschutzmaßnahmen, Abdeckungen, Podeste alle Sicherungsmaßnahmen immer entsprechend den Vorschriften und Regeln, stabil, unverschieblich fixiert, vollständig und vollflächig ausbilden. Prov. Seitenschutzmaßnahmen bestehend aus Bordbrett, Zwischen- und Geländerholm. Ohne statischen Nachweis dürfen bei einem Pfostenabstand bis 2,00 m Bretter mit Mindestquerschnitt 15 x 3 cm verwendet werden, bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Bretter mit Mindestquerschnitt 20 x 4 cm. Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen. Mindestdicke 3 cm. Alternative prov. Randsicherungen: Nur Systeme verwenden, für die ein Brauchbarkeitsnachweis vorliegt. Vor der Montage die Befestigungspunkte am Bauwerk klären. Montage gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Auf-, Um- und Abbau nur von sicheren Arbeitsplätzen aus, z.B. Hubarbeitsbühne, Fahrgerüst.
Wandöffnungen und Treppenläufe mit provisorischen Seitenschutzmaßnahmen sichernsobald eine Gefährdung verursacht wirdbis die Gefährdung im Endzustand verschlossen wird
Absturzsicherungen durch provisorische (prov.) Seitenschutzmaßnahmen und Randsicherungensobald eine Gefährdung verursacht wirdbis die Gefährdung im Endzustand verschlossen wird
Absturzsicherung durch Fassaden- und Fanggerüste bei Arbeiten an Rohbaukanten, auf Decken und Dächern- Absturzsicherung durch Bock-, Kleingerüste und fahrbare Arbeitsbühnen (Rollgerüste) besonders bei Arbeiten an Wänden, Decken und FassadenBetrSichV ASR A2.1 DGUV Vorschrift38 TRBS 1203 "Befähigte Person" DIN 4420-1 und 3 DIN EN 12811-1Aufbau des Gerüst / Freigabe durch den GerüsterstellerAbbau des GerüstGefährdungen Dritter sind auszuschließen: Dokumentierte Gerüstprüfung nach BetrSichV durch befähigte Person vor Gerüstnutzung und zusätzliche arbeitstäglich Funktionsproben durchführen. Dritte im Gerüstumfeld sind durch geeignete Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzdächer, Schutztunnel, Gerüstabnetzungen, Absperrungen, Arbeitsplatzbeschränkungen etc. zu schützen und nicht zu gefährden. Arbeitsvorbereitung: Gerüstgruppe nach Art der Belastung festlegen / Ständer bzw. Vertikalrahmen lotrecht auf tragfähigem Grund und lastverteilenden Belägen aufstellen / Besonders beachten: max.30cm Abstand zw. Gerüstbelag u.Fassade / Innenliegenden Seitenschutz bei Fassadenöffnungen (Fenster, Treppenaufgänge, offene Fassaden) / Gerüst Muss zug- und druckfest verankert sein / Gerüstbelag Muss unverschieblich und vollflächig verlegt sein / bei mehr als 2m über dem Boden Muss Seitenschutz (Bordbrett, Zwischenholm und Geländerholm) vorhanden sein / Gerüstbelagsabstände müssen kleiner 5cm sein oder abgedeckt werden / Gerüstaufgang / Gerüstfreigabeschild / Schutzdach im Bereich von Verkehrswegen. Auch Bock-, Klein- und Rollgerüsten müssen ab 2m Absturzhöhe eine Absturzsicherung aufweisen / Zulässige Belastungen beachten / ohne Arbeiter auf ebenem, tragfähigem Grund verfahren / Bremshebeln festsetzen / Max. Belaghöhe fahrbarer Arbeitsbühnen in Gebäuden bis 12m und außerhalb bis 8m
sicherer Zugang zum hochgelegenen Arbeitsplatz: Bautreppe / Fassadengerüst / Treppenturm / TreppenaufgangArbeitstättenVO TRBS 2121 ASR A2.1sobald auf einem hochgelgegenen Arbeitsplatz gearbeitet wirdBis auf auf einem hochgelgegenen Arbeitsplatz nicht mehr gearbeitet wirdArbeitsplätze >5m müssen über geeignete Einrichtungen betreten oder verlassen werden können / z.B. innenliegender Leitergang eines vorgebauten Fassadengerüst, provisorischer Treppenturm, Aufzug, Behelfstreppen, Hubarbeitsbühne, Personenaufnahmemittel, Bauaufzüge zur Personenbeförderung Nach der TRBS 2121 dürfen Leitern und Leitergänge nur bis 5m Höhenunterschied benutzt werden. Bei mehr als 5m ist z.B. ein Treppenturm als Verkehrsweg notwendig.
Absturzsicherung durch Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen und TeleskoparbeitsbühnenBetrSichVBeginn der GerätenutzungGesamte NutzungsdauerGefährdungen Dritter sind auszuschließen: Dokumentierte Prüfung nach BetrSichV durch befähigte Person vor Gerätenutzung und zusätzliche arbeitstäglich Funktionsproben durchführen. Dritte im Arbeitsumfeld sind durch geeignete Schutzmaßnahmen wie z.B. Absperrungen, Warnposten, Arbeitsplatzbeschränkungen etc. zu schützen und nicht zu gefährden. Hubarbeitsbühne entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufstellen und betreiben. Bei Aufstellung und Betrieb auf Quetsch- und Scherstellen achten. Hubarbeitsbühne nicht überlasten. Den Bereich unter ausgeschwenkten Arbeitsplattformen von Hubarbeitsbühnen sichern. Arbeiten im Bereich Spannung führender elektrischer Leitungen nur nach vorheriger Betriebsanweisung und Freigabe durch Versorger durchführen. Klappbare Schutzgeländer vor Arbeitsbeginn in Schutzstellung bringen. Vor Betrieb auf einwandfreien Zustand und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen achten. Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne dürfen sich Beschäftigte nur auf der Arbeitsbühne aufhalten, wenn dies im Prüfbuch bescheinigt ist. Für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen nur geeignete und unterwiesene Personen einsetzen.
GS2Gefahr durch herabfallende Gegenstände, "nicht begehbare" Bauteile, über- und nebeneinander ausgeführte ArbeitenEinrichtungen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen (z. B. Schutzdächer, Schutznetze) sichere Arbeitsplätze, sichere Verkehrswege, sichere Zugänge, zugelassene Lastaufnahmemittel (kein Eigenbau)ArbeitstättenVO ASR A2.1 BetrSichV GUV Vorschrift 38Alle UnternehmenBaustellenbeginnBaustellenendeBauarbeiten dürfen an übereinanderliegenden Stellen nicht gleichzeitig ausgeführt werden, sofern nicht die untenliegenden Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände und Massen geschützt sind. Bereiche, in denen Personen durch herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände gefährdet werden können, dürfen nicht betreten werden. Der Firmenbauleiter Muss diese Bereiche festlegen. Sie sind zu kennzeichnen und abzusperren oder durch Warnposten zu sichern. Für Bauarbeiten müssen Arbeitsplätze so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend der Art der baulichen Anlage, den wechselnden Bauzuständen, den Witterungsverhältnissen und den jeweils auszuführenden Arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Arbeitsplätze auf Baustellen müssen über sicher begehbare oder befahrbare Verkehrswege zu erreichen sein. Laufstege müssen mindestens 0,50 m breit sein. Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Treppen oder Laufstege ausgeführt sein. Für Arbeiten auf Bauteilen, die vom Auflager abrutschen oder beim Begehen brechen können, müssen besondere Arbeitsplätze und Verkehrswege geschaffen werden. Schütt-Trichter über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sind so auszubilden, dass niemand durch überschüttetes Material getroffen werden kann. Gegenstände und Massen dürfen nur abgeworfen werden, wenn der Gefahrenbereich abgesperrt ist oder Warnposten oder geschlossene Rutschen bis zur Übergabestelle verwendet werden.
GS3Gefährdung unbeteiligter Dritter im Baustellenumfeld bzw. in genutzten Anlagen und Verkehrsgefahren.sicheres Baustellenumfeld Festlegungen für den Umgang und den Schutz unbeteiligter DritterArbeitstättenVO BetrSichV DGUV Vorschrift 38Alle UnternehmenBaustellenbeginnBaustellenendeVor Beginn von Bauarbeiten ist durch den Unternehmer zu ermitteln, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Anlagen, Arbeitsmittel ,Maßnahmen geplant oder vorhanden sind, durch die Personen gefährdet werden können. Sind durch unbeteiligte Dritte genutzte Anlagen vorhanden, so sind in Absprache mit dem Eigentümer und Proj.Leitg. die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. Bei unvermutetem Antreffen von genutzten Anlagen und unbeteiligte Dritten sind die Bauarbeiten sofort zu unterbrechen. Ist für die Bauarbeiter bei Bauarbeiten mit Gefahren aus dem Verkehr von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen zu rechnen, sind im Einvernehmen mit deren Eigentümern, Betreibern, Proj.Leitg. und den zuständigen Behörden Sicherungsmaßnahmen festzulegen.
GS4Verletzungsgefahren bei Montagearbeiten, Lagerung und Transport von Bauteilen & -materialMontageanweisung sicherer Transport und Lagerung von Bauteilen und - MaterialienBetrSichV DGUV Vorschrift38 DIN EN 795Alle Unternehmen die Montagearbeiten durchführen oder B a u t e i le u n d M a t e r ia l liefern und lagernBaustellenbeginnBaustellenendeFür Montagearbeiten Muss eine schriftliche Montageanweisung an der Baustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Dritte dürfen durch die Montagearbeiten nicht gefährdet werden, deshalb besonders auf Absicherung, Zugangsbeschränkung und Absperrung der Arbeitsbereiche achten. Bauteile und -material sind vor dem Transport und vor dem Einbau auf sichtbare Beschädigungen, Verformungen und Risse im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen. Bauteile müssen so angeschlagen, transportiert, gelagert und eingebaut werden, dass solche Beschädigungen vermieden werden, die ihre Standsicherheit oder Tragfähigkeit beeinträchtigen und dadurch zu Unfallgefahren führen können. Bauteile sind so zu lagern, zu transportieren und einzubauen, dass sie dabei ihre Lage nicht unbeabsichtigt verändern können.ssadengerüste:
ssadengerüste:
Gewerk: Erdbau- und Tiefbauarbeiten - Baugrubeufbauer) verändert werden. Vor Aufnahme der
Erdbau, Tiefbauarbeiten, Baugrube06.12.202115.12.2022-Ae befähigte Person notwendig. Bei festgestellten
Außenanlagen29.02.202430.07.2025-nzustellen und die BL zu benachrichtigen.
E1Bei mehr als 1,25m tiefen Baugruben & -gräben: Erdrutschgefahr Gefahren für Dritte durch Baugrube und BaugräbenVerbau-Lösung: ausreichende Anzahl, geprüfte, zugelassene VerbaueinheitenBetrSichV DIN 4124mit dem Erd- und Tiefbau beauftragte UnternehmenBeginn Aus- schachtung (ab 1,25m Tiefe)Verfüllung der Baugrube oder des BaugrabenVerbaumaterial nur nach Herstellerangaben verwenden / Gefährdung Dritter ausschließen, ggf. Absperrungen u. Hinweise / Arbeitsvorbereitung: Belastung ermitteln / Nur geprüfte Verbaueinheiten verwenden / Verbauüberstand über Geländeoberkante mind. 10cm / Abgeböschte Baugrubenwände ggf. mit Berme (mind.1,5m) / Böschungswinkel: max.60° bei steifen o. halbfesten bindigen Böden, max.45° bei nicht o. weich bindigen Böden / 60cm lastfreier Schutzstreifen am oberen Rand / mind.50cm breiter Arbeitsraum / Bei Gräben >0,8m ist Übergang erforderlich (mind. 0,5m breit) / Bei Grabentiefe >2m ist beiderseitiger Seitenschutz (2 teilig) nötig / Bei Grabentiefen > 1,25m Zugang über Treppen, mind. Leitern / Verkehrssicherung bei Gruben in der Nähe von öffentlichem Verkehr, ggf. Absprache mit örtlichen Behörden / Polizei
Geböschte Lösungen: Böschungswinkel einhaltenDIN 4124
E2mangelhafter Zugang in die Baugrube / GrabenBautreppe / RampeArbeitstättenVO DGUV Vorschrift 38Erd- u. TiefbauunternehmenBei mehr als 1m TiefeVerfüllung oder TreppeneinbauBaugruben und Gräben müssen über geeignete Einrichtungen betreten oder verlassen werden können.
E3beschädigte erdverlegte VersorgungsleitungenVersorgungsleitungen orten, sichern, abschalten, umlegenBetriebssicherheitsv erordnung (BetrSichV)mit dem Erd- und Tiefbau beauftragte UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Aus- führungsphaseVor Baubeginn über Lage und Schutzabstände Informationen von Leitungseigentümern einholen (Stadtwerke, Versorger, Telekom, Tiefbauamt) ggf. mit Ortungsgeräten / Handschachtung (Spaten, Schaufel) im vermuteten Leitungsbereichab / Mit Geräten nicht näher als 0,5m Abstand an Elektroleitungen / Vorsicht bei stillgelegten Leitungen / Alte Gasleitungen ausblasen, alte Stromleitungen prüfen / Nach erfolgter Freischaltung und nach Angaben des Leitungseigentümers orten, sichern, abschalten oder ggf. umlegen
E4Gefährdung Dritter durch Bagger & ErdbaumaschinenGefahrenbereiche absperren Gefährdung Dritter ausschließen Unterweisungen SicherheitsabständeBetrSichVAlle UnternehmenBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerDer Maschinenführer ist verantwortlich für die Aufstellung und den Betrieb der Maschine und die aufgenommenen Lasten und ausgeführten Arbeiten. Keine Gefährdungen Dritter durch die Baumaschinen, ggf. Arbeitsplatzbeschränkungen und Absperrungen. Nie im Gefahrenbereich aufhalten (Fahr- und Schwenkbereich oder unter schwebenden Lasten) / Sicherheitsabstand zwischen Bagger und festen Teilen der Umgebung Muss mind.50cm betragen / Einweiser einsetzen wenn die Sicht des Fahrers eingeschränkt ist / Betriebsanweisung muss Fahrer bekannt und leicht zugänglich sein / Sicherheitsabstände zu elektr. Leitungen und verbauten Grabenkanten muss eigehalten werden / Prüfung des Baggers entspr. BetrSichV / Tragfähigkeit des Untergrunds prüfen,ggf. verbessern (z.B. lastverteilende Beläge, Baggermatratzen) / ebene Standflächen und Fahrwege
Gewerk: Sanierung / Abbrucharbeiten / Demontagen
Sanierung / Abbrucharbeiten / Demontagen-
A1eingeschränkte Standsicherheit und mangelhafte Arbeitsvorbereitung bzw. AusführungUntersuchung baulicher Zustand Abbruchanweisung Unterbrechung des Abbruchs bei GefahrenGefahrstoffVO DGUV Vorschrift38 BetriebSichVMit der Demontage / Abbruch beauftragte UnternehmenVor AbbruchbeginnBis AbbruchendeAbzubrechende und daran angrenzende Bauteile sind auf ihren baulichen Zustand, insbesondere auf konstruktive Gegebenheiten, statische Verhältnisse, Art und Zustand der Bauteile und Baustoffe, mögliche Gefahrstoffe und Art und Lage von Leitungen zu untersuchen. Die Abbrucharbeiten leitende Person hat deren Ablauf entsprechend dem Ergebnis der Untersuchungen festzulegen. Für Abbrucharbeiten muss eine schriftliche Abbruchanweisung an der Baustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechni.Angaben enthält. Wird die Standsicherheit des Abbruchbauwerks, durch Witterung oder durch den Fortgang der Abbrucharbeiten selbst beeinträchtigt und entstehen Gefahren für die Beschäftigten oder Dritte, hat der Aufsichtführende die Arbeiten zu unterbrechen. Die Arbeiten dürfen nur nach Weisung des Aufsichtsführenden wieder aufgenommen werden.e sichern gerüste) durch er teme über
A2Gefahrstoffe Asbestprodukte / KMF etc.technische und org. Maßnahmen Vorsorgeuntersuchungen/ Arbeitsbereiche/ AbfallbehandlungGefahrstoffVO BetrSichV DGUV Vorschrift38 TRGSMit der Demontage / Abbruch beauftragte UnternehmenAusführungsplanung f. die EntsorgungEnde der Entsorgungs- maßnahmekeine Gefährdung Dritter => Arbeitsbereiche sicher trennen von anderen Arbeitern. Bevor die übrigen Arbeiten wieder aufgenommen werden - muss eine Freigabe der Arbeitsbereiche durch Abbruchfirma erfolgen / Arbeitsvorbereitung: Gefahrstoff ermitteln / Umgang ggf. der zuständigen Behörde (z.B.GAA) anzeigen / Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte entsprechend einweisen / Spezielle Vorsorgeuntersuchungen müssen gemacht sein / Aufsichtsführender muss sachkundig sein / Arbeitsbereiche abgrenzen und kennzeichnen (Warnschilder) / Gefahrstoffprodukte in gekennzeichneten Behältern sammeln, nicht lagern und auf Deponie entsorgen.
A3ungesicherte GefahrenbereicheGefahrenbereiche absperren Gefahrenbereiche unterhalb herabfallende Gegenstände sind zu sichernArbeitstättenVO ASR A2.1 DGUV Vorschrift38Mit der Demontage / Abbruch beauftragte UnternehmenVor AbbruchbeginnBis AbbruchendeDer Aufsichtführende hat dafür zu sorgen, dass Gefahrenbereiche, die durch Abbrucharbeiten entstehen, nicht betreten werden. Die Forderung ist erfüllt, wenn der Gefahrenbereich abgesperrt und erforderlichenfalls durch Warnzeichen (Warnschilder) gekennzeichnet ist oder Warnposten aufgestellt sind, die erforderlichenfalls mit Signalgeräten ausgerüstet sind. Gefahrenbereiche sind z. B. Bereiche, in die Abbruchstoffe abgeworfen werden, in die Abbruchstoffe oder Bauwerkteile abstürzen können, die bei Einreißarbeiten durch Wegschleudern des Zugseiles gefährdet sind. Schütt-Trichter über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen so auszubilden, dass Beschäftigte und andere Personen nicht durch überschüttetes Material getroffen werden können.
A4Abbruchmaschinen, Bagger bei AbbrucharbeitenGefahrenbereiche sperren, Standsicherheit prüfen, ggf. SchutzdachBetrSichV DGUV Vorschrift 38Alle GerätenutzerBeginn der Gerätenutzunggesamte NutzungsdauerWerden Abbrucharbeiten mit Baggern oder Ladern ausgeführt, muss deren Bauart für die vorgesehene Abbruchmethode geeignet sein. Die Reichhöhe ihrer Arbeitseinrichtung muss mindestens gleich der Höhe des abzubrechenden Bauwerkes oder Bauteiles sein. Prüfungen und Nachweise durch Sachkundigen nach BetrSichV / Betriebsanweisungen / Absperrungen des betroffenen Gefahren- und Schwenkbereich / Sicherheitsabstand zwischen Bagger und festen Teilen der Umgebung mind. 0,50m / stabiles normgerechtes Schutzdach bei Abbrucharbeiten
Gewerk: Rohbau, Beton-, Stahlbeton- & Maurerarbeiten / Demontagen
Rohbau- und Maurerarbeiten31.05.202211.08.2023-
R1Absturzgefahren keine sicheren Arbeits- plätze z.B. Arbeitsgerüste, Traggerüste, Schalungenzulässige Gerüste einsetzen Traggerüste und Schalungen Aufbau- und Verwendungsanleitung, sowie Monatgeanweisung beachtenBetriebSichV DGUV Vorschrift 38Mit dem Rohbau-, Beton-, Stahlbeton- und Maurerarbeiten beauftragte UnternehmenBeginn der Maurerarbeitengesamte Dauer der Maurerarbeitenspätestens ab 2m Absturzhöhe den Vorschriften entsprechende und geprüfte Gerüste verwenden (Arbeits-, Bock- oder Fahrgerüste) / nicht von der Anlegeleiter aus arbeiten / Arbeitsgerüste der Lastklassen 4, 5 und 6 (gleichmäßig verteilte Last 3,00 kN/m2) und der Breitenklassen W09 und höher werden für Arbeiten eingesetzt, bei denen Materialien und/oder Bauteile in größeren Mengen gelagert werden können. Zulässige Arbeiten z. B.: Maurerarbeiten, Fliesen- und Naturwerksteinarb. und Montagearb. Bei Traggerüsten in Regelausführung dürfen nicht überschritten werden: Einbauhöhen 5,0 m und Stützweiten 6,0 m / Bei Traggerüste auf Verschwerterung zur Auffangung der Horizonztallasten / Für Wand- und Stützenschalung müssen an der Baustelle Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers sowie eine Montageanweisung des Verwenders vorliegen
R2herabfallende GegenständeGefahrenbereich sichern, zulässige Lastaufnahmemittel richtig angeschlagene LastenBetriebSichV DGUV Vorschrift 38Mit dem Rohbau-, Beton-, Stahlbeton- und Maurerarbeiten beauftragte UnternehmenBeginn der Maurerarbeitengesamte Dauer der MaurerarbeitenGefährdungen Dritter sind auszuschließen durch Gefahrbereichssicherung. Lastaufnahmemittel bestimmungsgemäß verwenden und lagern. Lastaufnahmemittel müssen mit wichtigen Angaben gekennzeichnet sein, z.B. Eigengewicht und Tragfähigkeit. Sie dürfen nicht überlastet werden. Die Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln muss nachgewiesen sein (z.B. statische Berechnung). Verbindungsmittel sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und Herabfallen zu sichern. Das Befördern von Personen ist verboten. Prüfung nach BetrSichV und arbeitstäglich auf einwandfreien Zustand prüfen. Keine Gitterboxen ohne genehmigte Anschlageinrichtungen im Kranbetrieb / Lastensicherung gegen Verrutschen / Verarbeitung von Mauersteinen von Hand ab 25 kg nur z.B. Mauersteinversetzgeräte (auf Sachkundprüfung achten) / Mauerwände und Stützen gegen Umsturz sichern
Gewerk: Dacharbeiten und Fassadenarbeiten
Stahlbauarbeiten / Zimmermannsarbeiten03.04.202305.04.2024-
Dachdeckungsarbeiten17.07.202305.04.2024-
Fenster- und Fassadenarbeiten, ggf.WDVS/Sonnensch.03.04.202305.04.2024-
DF1Absturzgefahren unsichere Arbeitsplätze bei Steildächernzulässige Gerüste oder Dachrandsicherungssysteme Auffangnetze oder Podeste Montageanweisung beachtenBetriebSichV ASR A2.1 DGUV Vorschrift38Alle Unternehmen die auf dem Dach arbeitensobald auf dem Dach gearbeitet wirdBis auf dem Dach nicht mehr gearbeitet wirdFanggerüst für Arbeiten auf einem Dach >3m Absturzhöhe / bei weniger als 20° Neigung, max. 2m unter Absturzkante, mind. 0,70 cm breit / bei mehr als 20° Neigung, max.1,50m unter Absturzkante / Mindestbelagbreite 90cm und Maximalabstand zur Fassade 30cm / bei mehr als 45° Neigung sind besondere Arbeitsplätze zu schaffen (z.B. Dachdeckerstühle, Dachdecker-Auflegeleitern) / Dachrandsicherungen mind.auf Höhe der Absturzkante bestehend aus tragfähigen Netzen mit einer Maschenweite von max.10cm / Schutznetze müssen an separater Stange befestigt sein / Innenliegenden Seitenschutz bei Fassadenöffnungen (Fenster, Treppenaufgänge, offene Fassaden)Grundsätzliches Verbot des Umgehens, Überspringen, Demontieren etc. von Sicherheitseinrichtungen.
DF2Absturzgefahren unsichere Arbeitsplätze im Randbereich, in der Fläche und nicht begehbare Bauteile bei Flachdächern, Decken, Balkone & Terrassenzulässige Gerüste oder Dachrandsicherungssysteme Auffangnetze oder Podeste Montageanweisung beachtenBetriebSichV ASR A2.1 DGUV Vorschrift38Alle Unternehmen die auf dem Dach arbeitensobald auf dem Dach gearbeitet wirdBis auf dem Dach nicht mehr gearbeitet wirdSchriftliche Montageanweisung mit Angaben zur Verlegerichtung und Befestigung etc. erstellen und auf der Baustelle bereithalten. Den Gefahrenbereich unterhalb der Montage/Bauarbeiten absperren und kennzeichnen - Dritte sind nicht zu gefährden. Absturzsicherungen an Gebäudeaußenkanten für Arbeitsplätze und Verkehrswege bei > 2,00 m Absturzhöhe vorsehen, z.B. Seitenschutz, Fanggerüst, Randsicherungen oder in mind. 2,00 m Abstand durch Absperrung, z.B. Geländer, Ketten, absperren; Flatterleinen sind als Absperrung unzulässig. Auffangeinrichtungen bei Absturzmöglichkeit ins Gebäudeinnere vorsehen, z.B. Auffangnetze. Verkehrswege mit Absturzgefahr im Randbereich von Dächern, z.B. Ortgang, Traufe, und Öffnungen mit Seitenschutz sichern. Dachausschnitte, z.B. für Lichtkuppeln, unter Absturzsicherung herstellen und anschließend gegen Hineinstürzen von Personen sichern, z.B. durch trittsichere Abdeckungen oder Netzkonstruktionen. Nicht-Durchtrittsichere Dachbereiche z.B. Lichtbänder, Lichtkuppeln nur auf besonderen Lauf- und Arbeitsstegen betreten. Lauf- und Arbeitsstege müssen eine Mindestbreite von 50 cm haben, gegen Verschieben und Abrutschen gesichert werden.
Grundsätzliches Verbot des Umgehens, Überspringen, Demontieren etc. von Sicherheitseinrichtungen.
DF3Absturzgefahren unsichere Arbeitsplätze an Fassaden Gefahr herabfallender Gegenständezulässige Gerüste oder Hubarbeitsbühnen Schutz vor herabfallenden Gegenständen Montageanweisung beachtenBetriebSichV ASR A2.1 DGUV Vorschrift38Alle Unternehmen die auf hochgelegenen Arbeitsplatz arbeitenbevor an der Fassade gearbeitet wirdBis an der Fassade nicht mehr gearbeitet wirdBei Standplätzen ab 5 m Höhe Hebebühnen oder Gerüste verwenden. Dritte im Arbeitsumfeld sind durch geeignete Schutzmaßnahmen wie z.B. Schutzdächer, Schutztunnel, Gerüstabnetzungen, Absperrungen, Arbeitsplatzbeschränkungen etc. zu schützen und nicht zu gefährden. Bei der Fassadenmontage Muss an der Baustelle eine Montageanweisung vorliegen. Sie muss Angaben enthalten über: Gewicht und Lagerung der Teile, Lage der Anschlagpunkte, Anschlagen der Teile an Hebezeuge, einzuhaltende Transportlage, erforderliche Hilfskonstruktionen, z.B. Aussteifungen, Abspannungen, Standsicherheit der Bauteile während der einzelnen Montagezustände, Reihenfolge der Montage, Reichweite und Tragfähigkeit der Hebezeuge, Arbeitsplätze und Zugänge, Sicherung der Beschäftigten gegen Absturz, Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Gewerk: Ausbaugewerke
Innenputz Arbeiten10.07.202307.01.2026-
Estrich Arbeiten10.07.202307.01.2026-
Trockenbauarbeiten10.07.202307.01.2026-
Elektroarbeiten26.04.202318.02.2026-
Heizung-, Lüftung-, Sanitärarbeiten26.04.202318.02.2026-
Technische Gebäudeausrüstung und Medizintechnik26.04.202318.02.2026-
Aufzug Montage10.07.202307.01.2026-
Tischlerarbeiten10.07.202307.01.2026-
Schlosser Metallbau Montagen10.07.202307.01.2026-Legende: Mit diesem SiGe-Plan werden gemeinsam genutzte Sicherheitsein- richtungen (z.B. Gerüste) für die verschiedenen Gewerke koordiniert. Ziel des SiGe-Planes ist die Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen der verschiedenen Firmen (z.B. gleichzeitig über-, neben- oder untereinander durchgeführte Arbeiten) und die Vermeidung einer Gefährdung durch das Entfernen noch notwendiger Sicherungs-Einrichtungen (z.B. Gerüste an unfertigen Fassaden / Auffangnetze unter noch offenen Lichtkuppeln). Falls Mängel festgestellt werden, sofort die Arbeiten im gefährdeten Bereich einstellen und die Benachrichtigung der Fachbauleiter.Delme Klinikum Delmenhorst GmbH Bauherr: Wildeshauser Straße 92 / 27753 Delmenhorst
Bodenbeläge / Fliesenverlegung10.07.202307.01.2026-Notfallrufnummern:
Malerarbeiten10.07.202307.01.2026-Notruf Arbeitsunfall
AB1Absturzgefahren unsichere ArbeitsplätzeGefahrenbereich sichern, zulässige Gerüste Auffangnetze oder PodesteB e t r i e b S i c h V ASR A2.1 DGUV Vorschrift38A l l e m it d e m Ausbau beauftragten UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Ge- fährdungsphaseIn Treppenhäuser auf Treppenpodesten o.ä. ab einer Absturzhöhe von 1,0m und an allen übrigen Arbeitsplätzen mit Absturzhöhe größer 2,0m, nur mit zugelassenen, geprüften Absturzsicherungen arbeiten. Dritte schützen. Besonders bei Arbeiten in Verkehrswegen (Treppenhäuser, Flure) oder wenn Schutzeinrichtungen entfernt oder umgebaut werden müssen (z.B. Bodenöffnungsabdeckungen), vor Arbeitsbeginn Gefahrenbereiche absperren und Arbeitsplatzbeschränkungen veranlassen. Vor Aufnahme von Arbeiten in Schächten (Versorgungsschacht, Aufzug) muss vom Unternehmer eine Montageanweisung erstellt und die Mitarbeiter unterwiesen werden. Absturzsicherungen sind zu jedem Zeitpunkt vorzusehen (ggf. Podeste, Seitenschutz, Gerüst, Netze) und sicher zu gestalten. Schächte sind gegenüber Dritten ständig zu sichern. Es sind Notfall- und Rettungsverfahren zuRettungsdienst/Feuerwehr: 112Baustelle:DKD Neubau Stadtkrankenhaus Delmenhorst, Wildeshauser Str., 27753 Delmenhorst
SIGE - Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutz Plan
Montageanweisung beachtenerarbeiten, geeignete Ausrüstung zur Rettung und ggf. zur Brandbekämpfung bereithalten. Arbeitsgerüste für den Ausbau mind. Lastklasse 3 (gleichmäßig verteilte Last 2,00 kN/m2) und der Breitenklasse W06 werden für Arbeiten eingesetzt, bei denen kleinere Mengen Materialien und/oder Bauteile gelagert werden können. Anlegeleitern nur für kurzweilige Arbeiten (<2 Stunden) und nicht als Verkehrsweg / bis max.7m Höhe / Anlegeleitern müssen mind. 1m über die obere Anlegestelle hinausragen.Lage der Baustelle: Straße/Nr.: Wildeshauser Str. PLZ/Ort: 27753 Delmenhorst Eine Person zur Einweisung des Rettungswagen schicken !Planfertiger / Sicherheits- und Gesundheits- schutz (SiGe-Ko) Koordinator:Bau-Ing.-Gesellschaft Schierenbeck mbH Hauptsitz Weyhe - Bremen: Hagener Str. 29 / 28844 Weyhe / Tel.: 0421 - 80 90 480 Dépendance Hamburg: Tel.: 040-64509927 Zentralfax: 0421-8090482 / BIG-Schierenbeck@t-online.de
AB2Gefahren durch Bauver- sorgungsleitungen z.B. Stromkabel Putzschlauch Schweißleitung, etc.unsichere Leitungen und - verbindungen, sicheres Verlegen und ggf. Befestigen der BauversorgungsleitungenBetriebSichV DGUV Vorschrift38Alle mit dem Ausbau beauftragten UnternehmenBeginn Aus- führungsphasegesamte Ge- fährdungsphaseNur elektr. Leitungsroller und Verbindungen verwenden, die für den Einsatz in Feucht- und Naßbereichen geeignet sind (die Steckdosen müssen spritzwassergeschützt ausgeführt sein), einen Überhitzungsschutz haben, für den Rauen Betrieb auf einer Baustelle geeignet sind. Vibrierende Leitungen z.B. Putz, Estrich, nicht an Absturzsicherungen (Fassadengerüst) befestigen, nur fixiert im Gebäude verlegen, ggf. Sperrungen, Arbeitsplatzbeschränkungen. Autogene Gasleitungen etc. sicher vor Beschädigungen und geschützt verlegen, ggf. Sperrungen oder Arbeitsplatzbeschränkungen
AB3Gefahrstoffe z.B. durch Stäube, Dämpfe, Gase ExplosionsgefahrGefährdungsbeurteilung erstellen und Maßnahmen ergreifen Gefährdung Dritter ausschließenGefahrstoff-VO §7 Abs.1 TRGSAlle mit dem Ausbau beauftragten U n t e r n e h m e nArbeitsplanung f. den Gebrauch eines Gefahrstoffgesamte Nutzungsdauerkeine Gefährdung Dritter => Arbeitsbereiche sicher trennen von anderen Arbeitern, deshalb ggf. Sperrungen und Arbeitsplatzbeschränkungen. Die betroffenen Bereiche sind entsprechend den Pflichten des Unternehmers zu sichern, belüften und nur unter PSA zu betreten. Der Unternehmer hat eine Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht und Überwachunsgpflicht (sieh auch Punkt G2). Es dürfen im Bereich der Gefahrstoffe keine Nahrungsmittel konsumiert werden. Nur bestimmungsgemäße Verwendung nach Herstellerangaben. Sichere, gefahrlose Lagerung von z.B. lösemittelhaltigen Stoffen in Extracontainern außerhalb des Bauwerks (Explosionsgefahr !).Polizei (zentrale Vermittlung): 110Datum / UnterschriftPlannr.:Index:

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Corona-Gesundheitsschutzplan als Anlage zum SiGe-Plan für das Bauvorhaben: DKD Neubau Stadtkrankenhaus, Wildeshauser Str. 92, 27753 Delmenhorst
Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus auf Baustellen - folgende (Sofort-) Maßnahmen tragen dazu bei, das Infektionsrisiko auf Baustellen zu verringern:
Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigten während der Arbeit untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen. Auch bei allen arbeitsbezogenen Kontakten müssen Sicherheitsabstände von sofern mögl. 1,5 m eingehalten werden, zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen/Teams vor Ort. Das kann z.B. durch möglichst weit auseinanderliegende Arbeitsbereiche, durch zeitlich versetzte Nutzung gemeinsam zu nutzender Einrichtungen oder auch durch unterschiedliche Zeiten von Arbeitsbeginn und -ende erfolgen. Wenn technisch möglich, dann in der Arbeitsvorbereitung Arbeitsverfahren so wählen, dass die Anzahl der exponierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Hand in Hand arbeiten müssen, minimiert werden. 1. In geschlossenen Räumen auf Baustellen gilt eine Maskenpflicht! Die Maske darf abgelegt werden, wenn ein dauerhafter Steh-Sitzplatz eingenommen wird und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird oder wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich eine Person anwesend ist. Die Maske darf zudem vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Masken müssen medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder partikelfiltrierende Halbmasken (z.B. FFP2-Maske) sein. Stellen Sie Sanitärräume im Sinne der Arbeitsstättenregel ASR A4.1 zur Verfügung. Diese müssen über eine ausreichende Anzahl an Handwaschgelegenheiten mit fließendem Wasser, Seife und 2. Einmalhandtücher verfügen. Die Bereitstellung von mobilen, anschlussfreien Toilettenkabinen ohne Handwaschgelegenheit entspricht bei der derzeitigen Infektionslage aus aufsichtsbehördlicher Sicht nicht dem Stand der arbeitshygienischen Erfordernisse. Wenn möglich, sehen Sie zusätzlich zu den nach ASR A 4.1 ohnehin erforderlichen Handwaschgelegenheiten weitere Handwaschgelegenheiten in der Nähe der Arbeitsplätze vor. Auch diese müssen mit fließendem Wasser, 3. Seife und Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, soweit im Handel erhältlich. Sanitärräume und Handwaschgelegenheiten sind täglich gründlich zu reinigen. Stellen Sie sicher, dass Pausenräume oder Pausenbereiche über leicht zu reinigende Oberflächen verfügen. Diese müssen täglich gereinigt werden. Zwischen den jeweiligen Nutzungen sind zeitliche Unterbrechungen 4. vorzusehen. Dadurch können Kontaktmöglichkeiten der einzelnen
Beschäftigtengruppen untereinander bei Pausenende- bzw. –beginn vermieden werden. Die Pausenräume bzw. –bereiche sind zwischen den einzelnen Nutzungen zu lüften und zu reinigen.Baustelle:DKD Neubau Stadtkrankenhaus, Wildeshauser Str. 92, 27753 Delmenhorst
Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten auf der Baustelle die notwendigen Informationen über die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen erhalten und verstehen. Erfassen Sie die Beschäftigten ihres Gewerkes,Corona-Gesundheitsschutzplan als Anlage zum SiGe-Plan
5. welche die Baustelle betreten und verlassen (Zugangs- bzw. Anwesenheitskontrollen). Stellen Sie gleichzeitig deren Erreichbarkeit über geeignete Kontaktdaten sicher, um in einem Verdachtsfall entsprechende Quarantäneauflagen organisieren zu können. In geschlossenen Räumen (z.B. Innenbereiche, Bauwagen, Pausenräumen, Büro-Containern) ist eine ausreichende Lüftung durch Frischluftzufuhr zu gewährleisten. Stoßlüftung über Fenster und ggf. Türen. Regelmäßig einmal pro 6. Stunde und in Besprechungsräumen alle 20 Minuten lüften. Abhängig von Raumgröße und Personenzahl sollte die Lüftungsdauer zwischen drei und zehn Minuten betragen.Planfertiger / Sicherheits- und Gesundheits- schutz (SiGe-Ko) Koordinator:Bau-Ing.-Gesellschaft Schierenbeck mbH Hauptsitz Weyhe - Bremen: Hagener Str. 29 / 28844 Weyhe / Tel.: 0421 - 80 90 480 Dépendance Hamburg: Tel.: 040-64509927 Zentralfax: 0421-8090482 / BIG-Schierenbeck@t-online.de
Gemeinsame Fahrzeugnutzung zur Baustelle an- und abreisen auf das notwendige Maß begrenzen. 7. Fahrgemeinschaften nach Arbeitsgruppen/Teams trennen, die auf der gleichen Baustelle arbeiten. Wenn Corona Fall oder Corona-Verdachtsfall eines Baustellenbeschäftigten gemeldet wird, ist das der örtliche 8. Bauleitung dem zuständigen Projektleiter anzuzeigen. Es sind Schutzmaßnahmen & Quarantäne Erkrankter/Team zu ergreifen, um eine Ansteckung weiterer am Bauvorhaben Beteiligter zu vermeiden.Datum / UnterschriftPlannr.:Index:
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