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Leistungsbeschreibung
- Allgemeiner Teil -
(Teil A)
Vergabeverfahren
AZ: 0108-DLG/2026-03.231
„Untersuchungen der biologischen Qualitätskomponente
Diatomeen nach EG-WRRL für die Oberflächengewässer
in den Dienstgebieten der Betriebsstellen des
Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das Jahr 2026“
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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 2 von 19 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)
Urheberrecht:
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die Erstellung eines Angebotes für das Logistik Zentrum Niedersachsen verwendet wer- den.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Zwecke, ohne aus- drückliche Genehmigung des Logistik Zentrums Niedersachsen, ist nicht gestattet.
Jede Verwertung außerhalb der Zulässigkeit nach dem Urheberschutzgesetz ist ohne ausdrückliche Zu- stimmung des Logistik Zentrums Niedersachsen rechtswidrig und strafbar.
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Inhaltsverzeichnis
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Ausschreibungsverfahren und Vergabegrundsätze .........................................................................4 1.1. Auftraggeber, Vertragspartner ....................................................................................................... 4 1.2. Art und Umfang des Auftrags ......................................................................................................... 4 1.3. Anzuwendende Vorschriften .......................................................................................................... 4 1.4. Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache ................................................................................ 4 1.5. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen ................................................................ 4 1.6. Angebotsvordrucke ......................................................................................................................... 5 1.7. Kalkulation des Angebotes .............................................................................................................. 6 1.8. Losvergabe ...................................................................................................................................... 7 1.9. Haupt- und Nebenangebote ........................................................................................................... 7 1.10. Bietergemeinschaften ..................................................................................................................... 7 1.11. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters ............................................................................. 8 1.11.1. Eignungsleihe ......................................................................................................................... 9 1.11.2. Unterauftragnehmer .............................................................................................................. 9 1.12. Verpflichtung zur Wahrheit .......................................................................................................... 10 1.13. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ................................................................................... 10 1.14. Projektspezifische Erfahrungen des Personals ............................................................................. 10 1.15. Ausführungskonzept ..................................................................................................................... 11 1.16. Bewertung/ Zuschlagserteilung .................................................................................................... 11 1.17. Auskünfte ...................................................................................................................................... 12
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Vertragsbedingungen .................................................................................................................. 13 2.1. Vertragsbestandteile..................................................................................................................... 13 2.2. Anzuwendendes Recht ................................................................................................................. 13 2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen .................................................................................. 13 2.4. Haftung des Auftraggebers ........................................................................................................... 14 2.5. Haftung des Auftragnehmers ........................................................................................................ 14 2.6. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung ................................................ 14 2.7. Unterauftragnehmer/ Arbeitnehmerüberlassung ........................................................................ 14 2.8. Rechtsnachfolge/ Schuldübernahme durch einen Dritten ........................................................... 15 2.9. Datenschutz / Verschwiegenheit .................................................................................................. 15 2.10. Datenschutz/ Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers ........................................................ 16 2.11. Nutzungsrechte und Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien zur Berichterstattung .... 16 2.12. Qualitätssicherung ........................................................................................................................ 17 2.13. Ansprechpartner ........................................................................................................................... 17 2.14. Beginn der Ausführungsfrist und Bearbeitungsdauer .................................................................. 17 2.15. Rechnungsstellung ........................................................................................................................ 17 2.16. Vertragsstrafen ............................................................................................................................. 18 2.17. Schriftform .................................................................................................................................... 18 2.18. Schlussbestimmungen .................................................................................................................. 19 Anlagen: ..................................................................................................................................................... 19
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- Ausschreibungsverfahren und Vergabegrundsätze
1.1. Auftraggeber, Vertragspartner
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Lan- desbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Direktion, Am Sportplatz 23, 26505 Norden.
Ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle (im Folgenden: Vergabe- stelle) ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden.
Die Zuständigkeit des (LZN) endet mit der Erteilung des Zuschlages.
1.2. Art und Umfang des Auftrags
Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite regelmäßige Untersuchungen der biologischen Qua- litätskomponente Phytobenthos nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen im Jahr 2026 die Teilkomponente benthische Diatomeen an ausgewählten Gewässern unter- sucht werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlagen, Angebotsvordruck und der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
1.3. Anzuwendende Vorschriften
Die Vergabe des Auftrags erfolgt gem. § 50 UVgO i.V.m. § 55 LHO nebst Verwaltungsvorschriften. Auf § 2 UVgO (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
1.4. Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache
Die Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Hiervon umfasst sind insbesondere auch der Schriftverkehr und E-Mail-Korrespondenz sowie der gesamte Schriftwechsel während der Vertragslaufzeit.
Das Angebot sowie sämtliche Unterlagen und Dokumente sind in deutscher Sprache abzufassen.
1.5. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen
Das Angebot muss den geltenden, aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen behördli- chen Vorgaben (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, etc.) entsprechen.
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigener- klärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
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Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschrei- bungen und im Angebotsvordruck geforderten Anforderungen erfüllt werden.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmern, die die Eignungskriterien (vgl. Ziffer 1.11.) nicht erfüllen und Angebote, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind. Dies gilt insbesondere für:
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten;
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind;
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wor- den sind;
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um un- wesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wer- tungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen; oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforde- rungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot zwingend von der Wertung ausge- schlossen.
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung unge- wöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter die Aufklärung.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbli- che Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzuge- ben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrech- tes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Der Bieter hat außerdem in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ Angaben zur Einhal- tung von Sozial- und Umweltstandards machen.
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen zusätzlich eine Übersicht der Angebotspreise auf die gebotenen Lose analog zum Angebotsvordruck sowie eine Kapazitätsgrenze für eine maximale An- zahl der möglichen zu bearbeitenden Messstellen (Angabe von – bis möglich) anzugeben und diese durch Vorlage der Anlage A1: „Kostenkalkulation Leistungsverzeichnis“ einzureichen. Die Übersicht der Kosten so- wie die Angabe der Kapazitätsgrenze nach Anlage A1 dient unter anderem der besseren Nachvollziehbarkeit und der sicheren Auftragsabarbeitung für den Auftraggeber und wird nicht bei der Bewertung des Preises berücksichtigt. Die Kapazitätsgrenze wird nicht als Bewertungskriterium herangezogen, wird aber für den Zuschlag als Obergrenze für die an einen Bieter zu vergebenden Lose herangezogen. Die Vorgehensweise zur Anwendung der Kapazitätsgrenze ist unter Ziffer 1.16. Bewertung/Zuschlagerteilung beschrieben.
1.6. Angebotsvordrucke
Für das Angebot sind nur die vom Auftraggeber veröffentlichten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften ist unzulässig.
Die Preise sind in der Währung EURO (€) ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben.
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Die Preise sind als Festpreise jeweils zu den entsprechenden Leistungspositionen im Angebotsvordruck an- zugeben. Es sind alle Positionen zu bepreisen. Sollten ggf. für einzelne oder mehrere Positionen keine Kosten anfallen, so sind diese Positionen mit „0,00 €“ auszufüllen.
Zusätzlich ist im Angebotsvordruck der Zeitaufwand für die jeweiligen Positionen (Aufbereitung, Bestim- mung, Auswertung, Berichterstellung) anzugeben. Diese Angaben fließen nicht in die Berechnung der Ange- botssumme ein, dienen allerdings der besseren Einschätzung des Angebotspreises sowie zur Beurteilung, wo die Schwerpunkte des jeweiligen Angebotes liegen und ob diese im Verhältnis zum Zeitaufwand stehen. Die Angaben zum Zeitaufwand fließen in die Bewertung des Zuschlagskriterium Ausführungskonzept mit ein (siehe Ziffer 1.15. Ausführungskonzept, sowie Bewertungsmatrix).
Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Mehrwertsteuersatz.
Skontogewährung bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen1 nach Erhalt der prüffähigen Rechnung ist ausdrück- lich gewünscht. Die Angaben darüber sowie über eventuelle andere unbedingte Preisnachlässe sind im An- gebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
Mit der Abgabe seines Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (http://vergabe.nie- dersachsen.de) erkennt der Bieter die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lie- ferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- führung von Leistungen (VOL/B) an. Firmeneigene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Ver- tragsbestandteil, auch wenn diese den Angebotsunterlagen beigefügt werden oder in den Angebotsunter- lagen auf diese verwiesen wird.
1.7. Kalkulation des Angebotes
Der Preis ist so zu kalkulieren, dass in ihm alle Kosten der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers enthalten sind (vgl. Angebotsvordruck). Die Nebenkosten, wie z. B. Reise- und Personalkosten, Kosten für Sachmittel, zu berücksichtigende Fahrtkosten etc. sind separat in der dafür vorgesehenen Position zu be- preisen.
Es ist mit der Bearbeitung von der für ein jeweiliges Los angegebenen Anzahl Messstellen bzw. Proben zu rechnen. Sollten Proben aufgrund von Hochwasser, Niedrigwasser oder aufgrund von Trockenfallen des Ge- wässers nicht durchgeführt werden können, verringert sich der zu bearbeitende Probenumfang entspre- chend. Diese angegebenen Mengen dienen lediglich als Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkula- tion und begründen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Beprobungen werden auch zu dem im Angebotsvordruck angegebenen Stückpreis der jeweiligen Jahres- menge abgerechnet. Abgerechnet wird nur der tatsächlich entstandene Aufwand entsprechend der im An- gebotsvordruck angegebenen Stückpreise.
Spekulationspreise sind unzulässig. Auf Angebote, deren Preis oder Kosten im Verhältnis zu der zu erbrin- genden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen und bei denen auch nach erfolgter Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden kann, wird der Zuschlag nicht erteilt.
Auf die Möglichkeit der Preisüberwachung nach der Preisverordnung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentli- chen Aufträgen wird hingewiesen.
1 Mit der Bezeichnung „Tage“ sind alle Kalendertage (einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage) gemeint. Dieses ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 03.06.1971 zur Festlegung der Regeln für die Fris- ten, Daten und Termine, ABl. EG Nr. L 124 vom 08.06.1971.
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1.8. Losvergabe
Der Gesamtauftrag ist in 10 Lose aufgeteilt.
• Los 1 – AUR DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Aurich) • Los 2 – BRA DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Brake-Oldenburg) • Los 3 – CLP DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Cloppenburg) • Los 4 – LG DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg) • Los 5 – MEP DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen) • Los 6 – STD DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Stade) • Los 7 – SU DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Sulingen) • Los 8 – VER DIA (Dienstgebiet der Betriebsstelle Verden) • Los 9 – LG DIA 2025 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Lüneburg) • Los 10 – MEP DIA 2025 (Dienstgebiet der Betriebsstelle Meppen)
Der Bieter kann ein Angebot auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgeben, es muss aber eine Kapazi- tätsgrenze der maximal möglichen zu bearbeitenden Anzahl Messstellen (Angabe von – bis möglich) in An- lage A1: „Kostenkalkulation Leistungsverzeichnis“ angegeben werden (siehe Ziffer 1.5. Erstellung des Ange- bots und der Angebotsunterlagen). Eine Loslimitierung findet insofern statt, dass nicht auf mehr Lose der Zuschlag erteilt wird, als die Kapazitätsgrenze zulässt (siehe 1.16 Bewertung/Zuschlagerteilung). Der Zu- schlag erfolgt losweise.
1.9. Haupt- und Nebenangebote
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie Nebenangebote ist unzulässig.
1.10. Bietergemeinschaften
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemein- schaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
- dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mit- glieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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1.11. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leis- tungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthal- tenen Dokument „Auflistung der Bieternachweise“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Un- terlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 der Auflistung der Bieternachweise gefor- derten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte „Er- klärung der Bietergemeinschaft“ vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe- renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthal- ten.
Die eingesetzten Bearbeiter (Techniker/Wissenschaftler/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie (Bachelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwis- senschaftliche/technische Ausbildung in der Biologie, wie z. B. BTA, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen im Angebot namentlich zu benennen und ihre jewei- lige berufliche Qualifikation im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ im Feld zu Nr. I. d) anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnach- weises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „An- gaben zur Firma und zum Firmenprofil“ – sofern möglich – auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter- nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich- tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem ande- ren berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ des Weiteren Angaben zur Un- ternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000,00 € pauschal für Personenschäden sowie mindestens 250.000,00 € für sonstige Schäden verfügt. Eine entspre- chende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist dem Auf- traggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.11.1. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und fi- nanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. „eignungsrelevante Dritte“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
In diesem Fall hat der Bieter die „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Drit- ten“ unter Benennung der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck „An- gaben zur Firma und Firmenprofil“ inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.
Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlan- gen des Auftraggebers zu ersetzen.
Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforder- lichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).
Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähi- gungsnachweise) oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unterneh- mens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derje- nigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selb- ständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzern- verbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
1.11.2. Unterauftragnehmer
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) zu erbringen - auch ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit zu berufen - sind alle hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck „Eigenerklärung über die Inanspruch- nahme von Unterauftragnehmern“ ist ausgefüllt vorzulegen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zur Versicherung, dass der/die Unterauf- tragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen, hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Liegen Gründe für einen Ausschluss nach § 31 UVgO vor, hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benen- nen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung er- forderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entsprechende Erklä- rung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung so- wie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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1.12. Verpflichtung zur Wahrheit
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot oder im Vergabeverfahren den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen des Auftraggebers zur Folge haben kann.
1.13. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen werden.
1.14. Projektspezifische Erfahrungen des Personals
Die projektspezifischen Erfahrungen des Personals beziehen sich, im Gegensatz zum Eignungskriterium „technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters“ (siehe Ziffer 1.11. Abs. 5), speziell auf die ein- schlägigen Erfahrungen der mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mitarbeiter. Der Bieter hat seinem An- gebot eine separate Auflistung „Projektspezifische Erfahrungen“ mit folgenden Angaben einzureichen:
• welche Teilleistung des Auftrags (vgl. Positionen 1 bis 4 im Angebotsvordruck) von welchen Mitar- beitern, die im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ zu Nr. I. d) genannt sind, über- nommen wird; • bisherige Voraufträge (abgeschlossen) und Einsatzfelder der Mitarbeiter in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen; • falls vorhanden Angabe der bisherigen bearbeiteten Fließgewässertypen/Naturräume; • falls vorhanden Fortbildungsnachweise je Mitarbeiter (Teilnahme oder Dozent) (entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der genannten Leistungen); • falls vorhanden Nachweis der Teilnahme an Ringversuchen je Mitarbeiter; • falls vorhanden Angabe zu wissenschaftlichen Tätigkeiten je Mitarbeiter (z. B. wissenschaftliche Ver- öffentlichung).
Aus diesen Referenzen sollen die Vorkenntnisse, Jahre Berufserfahrung (innerhalb der letzten zehn Jahre), die Erfahrung mit der angewandten Methodik (Aufbereitung, Bestimmung und Auswertung von benthischen Diatomeen) nach EG-WRRL (Phylib) sowie der räumlichen Einsatzgebiete (d. h. Ableitung der regionalspezi- fischen Kenntnisse anhand z. B. Ökoregion/Fließgewässertypen) hervorgehen. Basierend auf den projekt- spezifischen (ggf. regionalspezifischen) Kenntnissen, der praktischen Erfahrung in den Arbeitsprozessen (Jahre Berufserfahrung und Fortbildungen/Ringversuche/wissenschaftliche Tätigkeit) in den letzten zehn Jahren und der Einbindung der Methodik (Bestimmung und Auswertung von benthischen Diatomeen in Fließgewässern (Phylib) nach EG-WRRL) sowie der räumlichen Einsatzgebiete wird die Qualifikation der Be- arbeitenden bewertet. Darüber hinaus ist eine Abfrage der vertragsgemäßen Leistungserbringung von Vor- aufträgen bei den jeweiligen Auftraggebern vorbehalten.
Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.16. Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollte die entsprechende se- parate Anlage „Projektspezifische Erfahrungen des Personals“ bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlie- gen, wird sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben/Unterlage handelt. Die Nichtvorlage der Auflistung „Projektspezifische Erfahrungen des Personals“ führt daher zum Aus- schluss des Angebots. Gleiches gilt für den Fall, dass das Zuschlagskriterium mit 0 Punkten bewertet wird.
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Darüber hinaus hat der Bieter eine Erklärung „Verpflichtungserklärung zum eingesetzten Personal“ zusam- men mit den Angebotsunterlagen einzureichen (gem. Ziffer 10 der Auflistung der Bieternachweise).
1.15. Ausführungskonzept
Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot ein Ausführungskonzept einzureichen, in welchem er Angaben zum Management und Logistik der Aufbereitung/ Auswertungen/ Berichterstellung (Zeitplan) machen muss (siehe Anlage A4: „Vorlage Ausführungskonzept“). Darüber hinaus sind in dem Konzept Vertreterregelungen für (krankheitsbedingte) Ausfälle einzelner Mitarbeitenden darzulegen. Zudem ist eine Abfrage der fristge- rechten Leistungserbringung von Voraufträgen bei den jeweiligen Auftraggebern vorbehalten.
Die eingereichte Vorgehensweise wird hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der praktischen Umsetzung, der Angaben zur Logistik, der Erfassung und Bestimmung der Proben sowie der realistischen Einschätzung des jeweiligen Zeitaufwandes bewertet. Nähere Informationen sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu ent- nehmen.
Das Ausführungskonzept fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.16 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Das Angebot wird von der weiteren Wer- tung ausgeschlossen, wenn der Bieter insgesamt nicht mindestens 200 Punkte in den Zuschlagskriterien „Projektspezifische Erfahrungen des Personals“ und „Ausführungskonzept“ zusammen erreicht. Sollte das Ausführungskonzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird es nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt und das Zuschlagskriterium wird mit 0 Punkten bewertet (vgl. beigefügte Bewertungsmatrix).
1.16. Bewertung/ Zuschlagserteilung
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien bewertet:
• Gesamtpreis – 40% (max. 400 Bewertungspunkte) • Projektspezifische Erfahrungen des Personals – 40% (max. 400 Bewertungspunkte) • Ausführungskonzept – 20% (max. 200 Bewertungspunkte)
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entneh- men.
Zusätzlich wird im Anschluss an die Bewertung im zweiten Schritt, nachdem die Wirtschaftlichkeit der An- gebote der Bieter je Los festgestellt wurde, die angegebene Kapazitätsgrenze (siehe Anlage A1: „Kostenkal- kulation Leistungsverzeichnis“) als Obergrenze der an einen Bieter zu vergebenden Lose auf folgende Weise herangezogen:
Sollte ein Bieter gemäß Bewertungsmatrix für mehr Lose ausgewählt werden als die von ihm angegebene Kapazität zulässt, wird der Zuschlag nur auf so viele Lose erteilt, wie sie innerhalb der angegebenen Kapazi- tätsgrenze liegen. Dabei werden ihm im Sinne der Auftragsabdeckung zunächst die Lose zugeteilt, bei denen er alleiniger Bieter ist. Sollte dies auf mehr Lose zutreffen als die Kapazitätsgrenze des Bieters mit den wirt- schaftlichsten Angeboten erlaubt, entscheidet der Auftraggeber, auf welche Lose der Zuschlag erteilt wird.
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Bei mehreren abgegebenen Angeboten auf ein Los, bei dem der Bieter mit den wirtschaftlichsten Angeboten aufgrund der erreichten Kapazitätsgrenze keinen Zuschlag mehr erhalten kann, wird er bei der Zuteilung weiterer Lose nicht mehr berücksichtigt. Die noch nicht zugeteilten Lose durchlaufen das o. g. Prozedere bis sie verteilt sind.
Die Bewertung des Angebotes erfolgt durch eine dreiköpfige Jury. Jedes der Jurymitglieder nimmt für sich selbst eine Bewertung der eingereichten Ausarbeitungen (Projektspezifische Erfahrungen des Personals, Ausführungskonzept) vor. Aus den Ergebnissen der drei Einzelbewertungen wird anschließend ein Mittel- wert gebildet, welcher die erreichte Punktzahl in dem Zuschlagskriterium „Projektspezifische Erfahrungen des Personals“ bzw. „Ausführungskonzept“ darstellt.
Die erreichten Punkte in den o. g. Zuschlagskriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten zwei Angebote je Los die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, erhält das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (netto) den Zuschlag. Sollte die Angebots- summe (netto) ebenfalls gleich sein, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zu- schlagskriterium „Projektspezifische Erfahrungen des Personals“ erteilt. Sollte diese wiederum gleich hoch sein, entscheidet das Losverfahren.
Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis spätestens 03.12.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
1.17. Auskünfte
Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung wei- terer Informationen (Bieterfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal (https://vergabe.niedersachsen.de) zu erfolgen. Die Fragen sollten bis spätestens zum
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gestellt werden, damit diese rechtzeitig bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einrei- chung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Telefonische, sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.
Die Bieter sind verpflichtet, bei Zweifeln oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeun- terlagen Fragen gemäß dem vorstehend beschriebenen Verfahren zu stellen. Jeder Bieter hat die Vollstän- digkeit der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen zu überprüfen und fehlende Blätter beim Auftrag- geber anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusondern und in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Enthal- ten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.
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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 13 von 19 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)
- Vertragsbedingungen
2.1. Vertragsbestandteile
Wesentliche Vertragsbestandteile sind die im Folgenden in Reihen- und Rangfolge aufgelisteten Unterlagen. Im Falle des Bestehens von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den einzelnen Vertragsbestandtei- len gilt diese Reihen- und Rangfolge:
- Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) inkl. Anlagen sowie Bieter- und Aufklärungsfra- gen zu dem jeweiligen Los,
- Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen sowie Bieter- und Aufklärungsfragen zu dem jeweiligen Los,
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistung des Lan- des Niedersachsen,
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- Aufforderung zur Angebotsabgabe,
- Angebot des Auftragnehmers,
- Angebotsvordruck der Vergabestelle,
Sollten Widersprüche oder Unklarheiten innerhalb der Vertragsbestandteile auftreten, die durch die Rang- folgeregelung nicht aufgelöst werden können, ist der Auftraggeber berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder die Ausführungsart nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu bestimmen.
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil (vgl. auch Ziffer 1.6. dieser Leistungsbeschreibung).
2.2. Anzuwendendes Recht
Für den geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht.
Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
Gerichtsstand eines Loses ist der jeweilig zuständige Landgerichtsbezirk am Leistungsort je Los.
2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen
Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeits- schutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.
Das NLWKN-Merkblatt zu den Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen (siehe Anlage A2: „Arbeits- schutzbestimmungen für Fremdfirmen“) ist ergänzend dazu zu beachten.
Bei der Aufbereitung und Auswertung der Proben/Daten sollte nach Möglichkeit auf die Verwendung von recycelten und umweltfreundlichen Materialien, bzw. dem sparsamen Umgang mit, der Wiederverwendung und der fachgerechten Entsorgung von Materialien im Sinne der Nachhaltigkeit geachtet werden, wo dies nicht den Vorgaben der zu verwendenden Methodik und der Qualität der Ergebnisse im Wege steht.
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2.4. Haftung des Auftraggebers
Die Haftung des Auftraggebers für Schäden des Auftragnehmers ist im Falle eigenen Verschuldens des Auf- traggebers sowie im Falle des Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei etwaigen Vertragsverhandlungen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2.5. Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des § 7 VOL/B für Schä- den, die dem Auftraggeber aus einer schuldhaften Verletzung der Vertragspflicht durch ihn oder seinen Be- schäftigten entstehen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus dem Vertragsunterlagen ergebenden Ver- pflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unter- auftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Ge- neralunternehmerschaft).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter, insbeson- dere wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften freizustellen, sofern er den Schadenseintritt zu ver- treten hat.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
2.6. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung
Weist die Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zunächst kurzfristige Vertragserfüllung durch Nacherfüllung verlangen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflich- tung zur Mängelbeseitigung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber nach deren Ablauf die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers selbst vornehmen oder von Dritten vorneh- men lassen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bzw. des Landes Niedersachsen, insbesondere auf Schaden- ersatz, bleiben unberührt.
2.7. Unterauftragnehmer/ Arbeitnehmerüberlassung
Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen grundsätzlich selbst er- bringen. Er kann Unterauftragnehmer einsetzen, für die der Auftraggeber seine vorherige Zustimmung er- teilt hat. Für den Einsatz der Unterauftragnehmer, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfah- rens benannt hat (vgl. dazu Ziffer 1.11.2 dieser Leistungsbeschreibung), erteilt der Auftraggeber seine Zu- stimmung mit Zuschlagserteilung. Sofern die Unterauftragnehmer nicht bereits vor der Vergabeentschei- dung benannt wurden, erfolgt deren Benennung spätestens bei Beginn der Auftragsausführung.
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Während der Vertragslaufzeit wird der Auftragnehmer den Wechsel oder die beabsichtigte Beauftragung eines Unterauftragnehmers dem Auftraggeber unter Benennung des jeweiligen Unterauftragnehmers und der zu delegierenden Leistung anzeigen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer der An- zeige die für die Beurteilung der Eignung des potentiellen Unterauftragnehmers erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung oder Ablehnung innerhalb von zehn Werktagen gegen- über dem Auftragnehmer erklären.
2.8. Rechtsnachfolge/ Schuldübernahme durch einen Dritten
Soll ein Dritter anstelle des Auftragnehmers in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintreten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über diese Absicht vorab zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu infor- mieren, zu dem das diesbezügliche Rechtsgeschäft hinreichend konkretisiert und wahrscheinlich ist. Die In- formation hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss den beabsichtigten Vertragspartner vollständig bezeichnen, den voraussichtlichen Abschlusstermin des Rechtsgeschäfts sowie den Umfang der betroffenen Rechte und Pflichten benennen. Die Rechtsnachfolge/ Vertragsübernahme steht unter dem vorherigen schriftlichen Zustimmungsvorbehalt des Auftraggebers, den dieser in freiem Ermessen ausübt. Der Aufrag- nehmer bzw. Dritte hat keinen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Erteilung der Zustimmung eine Prüfung der Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten) durchzuführen und insoweit entsprechende Nachweise, Erklärungen oder Angaben von diesem oder dem Auftragnehmer zu fordern.
Über die unmittelbare Anwendbarkeit des § 415 BGB hinaus vereinbaren die Parteien eine entsprechende Anwendung des § 415 BGB für alle Fälle des Eintretens eines Dritten in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Die Frist zur Erklärung über die vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) des Auftraggebers muss in jedem Fall mindestens 30 Kalendertage betragen.
Für alle Fälle, in denen auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Regelung die vorstehenden Absätze 1 und 2 im konkreten Fall unanwendbar sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
2.9. Datenschutz / Verschwiegenheit
Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren. Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat.
Der Auftragnehmer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertrages erlangten Kenntnisse und Informationen nur für den vertraglichen Zweck nutzen, zu dem sie übermittelt worden sind und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen oder gegenüber Dritten verwenden.
Das Zustimmungserfordernis gilt nicht für gesetzlich vorgesehene Auskünfte gegenüber Behörden.
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Soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber als Referenz benennen möchte, hat der Auftraggeber dem zu- zustimmen. Eine Bezugnahme auf den Auftraggeber ist jedoch nur in allgemeiner Form und ohne Nennung von Einzelheiten des Auftrags zulässig.
2.10. Datenschutz/ Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers
Soweit der Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzu- stellen, dass der Unterauftragnehmer die unter Ziffer 2.9 dieser Leistungsbeschreibung benannten Regelun- gen einhält und den Unterauftragnehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten.
Die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer ist so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in vollem Um- fang entsprechen.
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten beim Unterauftragnehmer regelmäßig zu überprüfen. Die vom Auftragnehmer mit dem Unterauftragnehmer geschlossenen Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Das Verhalten des Unterauftragnehmers ist dem Auftragnehmer wie eigenes Verhalten zuzurechnen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber durch vertragliche Regelungen mit dem Unterauftragnehmer Kontroll- und Prüfrechte beim Unterauftragnehmer einzuräumen.
Die Verpflichtungen dieser Ziffer bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftrag- nehmer beendet wird.
2.11. Nutzungsrechte und Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien zur Berichterstattung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis zu dessen uneingeschränkter und alleiniger Nutzung ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung.
Für alle im Rahmen der Leistungserbringung erarbeiteten Unterlagen, an allen Werken und (Teil-)Ergebnis- sen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung zu erstellenden Gestaltungen, Dokumentationen, Berichten und Präsentationen erhält der Auftraggeber gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) das aus- schließliche, dauerhafte, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht zur Nutzung in sämtlichen Nutzungsarten, ohne dass ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist. Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte zu übertragen und einfache Nut- zungsrechte einzuräumen. Insofern erteilt der Auftragnehmer die erforderlichen Zustimmungen gemäß den §§ 34 und 35 UrhG.
Der Auftragnehmer stimmt mit Abgabe seines Angebots der als Anlage (siehe Anlage A3: „Zusatz Urheber- rechtsformulare“) beigefügten Vereinbarung über die Nutzung von Fotografien zur Berichterstattung und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (Model-Release-Vereinbarung mit Fotografierten) zu.
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2.12. Qualitätssicherung
Zum Zwecke der in der Oberflächengewässerverordnung geforderten Qualitätssicherung für die Untersu- chung von biologischen Qualitätskomponenten behält sich der Auftraggeber vor, die mitgeschickten Ergeb- nisse und Bilder einzelner Taxa selbst oder von anderen Fachleuten nachprüfen zu lassen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nur die Mitarbeiter einzusetzen, die in der Verpflichtungserklärung zum eingesetzten Personal genannt wurden, sowie die Mitarbeiter bei Ausscheiden/Verlassen des Unterneh- mens adäquat zu ersetzen.
2.13. Ansprechpartner
Der Auftragnehmer hat mit festen Ansprechpartnern, personellen und organisatorischen Ressourcen eine durchgängige Bearbeitung sicherzustellen und seine Planung bei Bedarf schriftlich darzulegen. Evtl. Ände- rungen während der Vertragslaufzeit sind schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Sollte sich während der Bearbeitung des Auftrages eine personelle Veränderung ergeben, ist diese unbe- dingt dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich wird um eine Erklärung gebeten, wie besonders bei Ausfall der Bearbeiter: innen des Auftrages, die sachgemäße Bearbeitung des Auftrages gewährleistet werden kann.
2.14. Beginn der Ausführungsfrist und Bearbeitungsdauer
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Die Ausführungsfrist beginnt an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag.
Die Datenabgabe und die Abgabe des fertigen Abschlussberichts erfolgen gemäß der in Leistungsbeschrei- bung Teil B unter Punkt „Ausführungszeiten“ genannten Fristen und in den jeweils genannten Dateiforma- ten.
Die aufgeführten Fristen für die Leistungserbringung inkl. Abgabe etwaiger Berichte sind einzuhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Zeitraum der Leistungserbringung aufgrund unvorhersehbarer Ereig- nisse verschiebt (vgl. Ziffer 1.7. dieser Leistungsbeschreibung). Ist dies der Fall, wird das weitere Vorgehen individuell mit dem Auftraggeber abgesprochen und dokumentiert.
2.15. Rechnungsstellung
Die Vergütung des vereinbarten Preises kann, sofern nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart, in Form von Abschlagszahlungen (Teilvergütungen) bei erbrachten Teilleistungen gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise und Rechnungen erfolgen:
1.1 Teilzahlung bei erfolgter Auszählung und Bestimmung (Nachweis durch Fotodokumentation, Artenlisten, BOG-Projektdatei etc.) in Höhe des genannten Teilpreises gemäß Angebot
1.2. Teilzahlung des verbleibenden Preises nach Vorlage des endgültigen Abschlussberichts
ODER
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- Gesamtzahlung nach erfolgter Erfüllung des gesamten vereinbarten Auftrags inklusive Übermitt- lung der vereinbarten Leistungsnachweise.
Hierbei ist zu beachten, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden dürfen. Sollten Pro- ben aufgrund von Hochwasser, Niedrigwasser oder aufgrund von Trockenfallen des Gewässers nicht durch- geführt werden können, verringert sich der zu bearbeitende Probenumfang entsprechend. Der im Ange- botsvordruck genannte Gesamtpreis für die Probe ist in einem solchen Fall von der Angebotssumme abzu- ziehen.
Die Rechnungsstellung erfolgt in Papierform per Post oder per E-Mail, keineswegs per Fax. Die Rechnungsanschrift richtet sich nach den zu den jeweiligen Losen zugehörigen Betriebsstellen (siehe Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B), Anlage B1: Bio LstgDIA-Best 2026). Sollte der Zuschlag auf mehrere Lose verschiedener Betriebsstellen erteilt werden, wird dies entsprechend berücksichtigt.
Beispiel: Zuschlag erteilt auf Los 1 und 2
Los 1:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Aurich – AB 3.2 Oldersumer Straße 48 26603 Aurich
Los 2:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Brake-Oldenburg – AB 3.2 Heinestraße 1 26919 Brake
2.16. Vertragsstrafen
Es gelten die §§ 339 – 345 BGB. Es wird eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Ausführungsfristen der zu erbringenden Leistung vereinbart. Sie beträgt für jede vollendete Woche 0,5% desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, ausgehend von dem Nettoauftragswert. Die Vertragsstrafe wird nach Wochen bemessen. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche gerechnet. Maximal kann der Auftraggeber 5 % eines Einzelauftrags als Vertragsstrafe verlangen.
§ 341 Abs. 3 BGB wird dahingehend abgeändert, dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann.
Die Vertragsstrafen werden auf Schadenersatzansprüche angerechnet.
2.17. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Dem
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Schriftformerfordernis dieser Klausel wird nicht durch Telefax, E-Mail oder in elektronischer Form Genüge getan, soweit nichts Gegenteiliges innerhalb dieses Vertrages vereinbart ist.
Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2.18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise undurchführbar, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die undurchführbare, unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare Bestim- mung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags be- stimmt hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit, Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergese- hen hätten. Gleiches gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.
Anlagen: Anlage A1: Kostenkalkulation Leistungsverzeichnis Anlage A2: Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen Anlage A3: Zusatz Urheberrechtsformulare Anlage A4: Vorlage Ausführungskonzept