[Seite 1]
Auflistung der Bieternachweise:
Die Bieter werden gebeten, die Anlagen zu den Angeboten wie nachstehend aufgeführt zu nummerieren.
-
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck ist beigefügt)
-
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufül- len. (Vordruck ist beigefügt)
-
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beigefügt)
-
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt)
-
Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (Vordruck ist beigefügt)
-
Eigenerklärung zur Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) (Vordruck ist beigefügt)
-
Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit (Vordruck ist beigefügt)
-
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz (Vordruck ist beigefügt)
-
Verpflichtungserklärung zum Personal (Vordruck ist beigefügt)
-
Liste bzw. Übersicht der projektspezifischen Erfahrung des Personals (gem. Ziffer 1.14. der Leistungsbe- schreibung – Allgemeiner Teil (Teil A))
-
Nachweis der beruflichen Qualifikation des eingesetzten Personals durch Vorlage der jeweiligen Ausbil- dungsnachweise (als nicht beglaubigte Kopie) (gem. Ziffer 1.13. der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A))
-
Aufschlüsselung der Kosten – diese sind durch Vorlage der Anlage „a. Anlage 1_Kostenkalkulation_Leistungs- verzeichnis“ einzureichen
-
Ausführungskonzept gem. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)