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Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes
und zur Datensicherheit
Vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied sowie bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern von jedem Unterauftragnehmer zu auszufüllen. Das Formblatt ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.
(Name des Bieters bzw. des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Unterauftragnehmers)
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Wahrung der Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat alle ihm aufgrund oder bei Gelegenheit der Erfüllung der Aufgaben aus diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behan- deln und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern; dies gilt auch über das Ende dieses Vertra- ges hinaus.
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Verpflichtungen in Bezug auf Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung der Aufgaben betraut sind, die gesetzlichen Bestimmun- gen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers gelangten Informatio- nen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Eine nach dem Datenschutzrecht ggf. erforderli- che Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Auf- nahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
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Begrenzung des Zugriffs auf personenbezogene Daten des Auftraggebers Der Auftragnehmer darf grundsätzlich nicht auf personenbezogene Daten zurückgreifen, welche der Auf- traggeber verarbeitet. Sofern der Auftragnehmer abweichend hiervon zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf personenbezogene Daten zurückgreifen soll, sind die entsprechenden Datenarten sowie die Zwecke, für die der Zugriff erfolgen darf, festzulegen. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, Da- ten für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter zu verwenden.
Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen.
- Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen oder nach Weisungen des Auftraggebers.
Er verwendet die Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auf- traggebers nicht erstellt.
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Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderli- chen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsicht- nahme in die gespeicherten Daten und Datenvereinbarungsprogramme. Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber Zugriff auf die schriftlichen Unterlagen (Ausdrucke und Dokumente) hat.
Nach Abschluss des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auf- tragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach BSI-konform zu löschen.
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Unterauftragnehmer Der Auftragnehmer wird Teilaufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer nur übertragen, wenn sich diese in gleicher Art und Weise zu dem Datenschutz und der Datensicherheit verpflichten.
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Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Sofern es der zu vergebende Auftrag erfordert, dass der Auftragnehmer eine Verarbeitung personenbe- zogener Daten im Auftrage des Auftraggebers durchführt, ist nach Zuschlagserteilung eine den Anforde- rungen des Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu unterzeichnen. Da- rin ist insb. zu garantieren, dass technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) getroffen werden um sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. Auf Seiten des Auftraggebers unterzeichnet die Vereinbarung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
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Salvatorische Klausel Wird nach Beginn der Vertragsdurchführung erkennbar, dass die bisher getroffenen Regelungen zur Ver- traulichkeit und zum Datenschutz nicht ausreichend sind, vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber weitergehende Maßnahmen zur gesetzeskonformen Durchführung des Auftrags, wozu insb. der Ab- schluss und die Ergänzung einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung im Sinne der Ziff. 7 dieser Erklärung zählen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, akzeptiere(n) und bestätige(n), dass ich/wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberück- sichtigt bleibe(n).
Des Weiteren ist mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen mei- nen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
(Ort/Datum) (Name der erklärenden, natürlichen Person)