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Hinweise zur Fischkrankheitsprävention bei fischereilichen Untersuchungen
Bei fischereilichen Untersuchungen in unterschiedlichen Gewässern besteht generell die Gefahr der Verbreitung von Fischseuchen-, Fischkrankheits- und Krebspesterregern über die Arbeitsgeräte und Schutzkleidung! Die Befischungsteams sollten daher alle geeigneten Präventionsmaßnahmen und Verhaltensweisen zur Verhinderung einer Weiterverbreitung von Krankheitserregern befolgen.
Es ist eine den seuchenhygienischen Erfordernissen entsprechende Tourenplanung vorzunehmen. Dies bedeutet: zuerst kleine, dann größere Fließgewässer zu befischen, bei mehreren Probestellen in einem Gewässer eine Bearbeitungsreihenfolge vom Oberlauf zum Unterlauf hin einzuhalten und Gewässer mit Edelkrebsvorkommen zuerst zu untersuchen. Werden verschiedene Gewässern befischt, ist eine Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung bei einem Gewässerwechsel erforderlich. Ausnahme: wenn ein Wechsel von einem kleinen Gewässer (Zulauf) in das nächst größere (Vorfluter) erfolgt und dabei die nachfolgende Messstelle stromab des Zusammenflusses liegt. Vor einer Desinfektion ist eine gründliche Reinigung der zu desinfizierenden Oberfläche erforderlich. Daher empfiehlt sich die Durchführung an einem festen Stützpunkt, wo Leitungswasser und saubere Hilfsmittel (Wannen, Bürsten) zu Verfügung stehen. Erfolgt ein Gewässerwechsel innerhalb eines Tages, kann eine Reinigung und Desinfektion auch unterwegs durchgeführt werden. Dafür ist eine Gebrauchslösung in auslaufsicheren Behältern mitzuführen. Nach Beendigung der Tour ist zusätzlich eine gründliche Reinigung und Desinfektion am Stützpunkt erforderlich. Vor und nach Befischungen im Bereich von Aquakultur- und Teichanlagen ist ebenfalls eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung notwendig. Werden bei einer Befischung Anzeichen von Krankheiten oder Fischsterben festgestellt, ist nachfolgend eine sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung am Stützpunkt erforderlich. Die Anzeigepflicht für Tierseuchen nach §4 TierGesG ist ggf. zu beachten. Auskünfte zur aktuellen Tierseuchenlage in Deutschland gibt das Tierseucheninformationssystem (www.tsis.fli.de). Die Desinfektion ist mit geeigneten und möglichst DVG-gelisteten Desinfektionsmitteln unter Beachtung eventueller Kälte- und / oder Eiweißfehler durchzuführen. Eine aktuelle Liste ist bei der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) einzusehen (www.desinfektion-dvg.de). Die Desinfektionsmittel sind frei verkäuflich (z. B. Landhandel oder Hersteller), müssen aber als Biozidprodukt verkehrsfähig sein und für den Anwendungsbereich eine sog. N- oder DE-Nummer aufweisen. Die Sicherheitsdatenblätter sind zu beachten. Desinfektionsmöglichkeiten (je nach Wirkstoff und Angaben des Herstellers): Tauchdesinfektion in Wannen; geeignet für Stiefel, Wathosen, Kescher, Kathoden, Netze, Gummihandschuhe, Eimer u. ä. Sprühdesinfektion mit Drucksprühgeräten; geeignet für Wannen, Transportbehälter, Boote u. ä. Die Gebrauchsanweisung und Einwirkzeiten des jeweiligen Desinfektionsmittels sowie die Materialverträglichkeit (Korrosionsgefahr) sind zu beachten. Nach erfolgter Desinfektion sind die Ausrüstungsgegenstände möglichst mit klarem Leitungswasser abzuspülen.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst Eintrachtweg 19 30173 Hannover www.laves.niedersachsen.de Stand: April 2018 Seite 1 von 1