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b. Anlage B1_Bio LstgMZB 2027.pdf

Untersuchungen des Makrozoobenthos an niedersächsischen Oberflächengewässern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 10:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirt- schaft, Küsten- und Naturschutz

Norden, 18.08.2027

Anlage B1: „Bio_LstgMZB_Vergabe 2027“

Leistungsbeschreibung Makrozoobenthos 2027: Erhebung, Bestimmung und Bewertung nach EG WRRL für die Oberflächengewässer in den Dienstgebieten der Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Es sind Erhebungen, Bestimmungen und WRRL-Bewertungen von Makrozoobenthos-Proben im Jahr 2027 durchzuführen. Die Anzahl der zu beprobenden Messstellen sind den einzelnen Losen unter „2. Be- sonderheiten der jeweiligen Lose“ zu entnehmen.

Untersuchungsumfang und Anforderungen sind nachfolgend beschrieben. Hierbei wird zunächst zwischen den allgemeinen Anforderungen für die Untersuchungen an Fließgewässern (1.1) und an Marschengewäs- sern (1.2) unterschieden. Anschließend werden die Besonderheiten der einzelnen Lose dargestellt inkl. der jeweiligen Messstellen-Anzahl. Der NLWKN - Direktion (Am Sportplatz 23, 26505 Norden) fungiert als Auf- traggeber und Vertragspartner, weitere Absprachen und Auftragsdetails zum entsprechenden Los erfolgen jedoch mit der für das jeweilige Los zuständigen Betriebsstelle. Mit dem Ende der Auftragsleistung der/des Auftragnehmenden erfolgt die Zustellung/Übersendung der geforderten Ergebnisse und Rechnung eben- falls an die jeweils im Los genannte Betriebsstelle des NLWKN, die auch jeweils die Ergebnisse prüft und die Abrechnung vornimmt.

1.1 Allgemeiner Teil – Fließgewässer

1.1.1 Das Untersuchungsgebiet

➢ Die zu untersuchenden Messstellen liegen im Zuständigkeitsbereich des NLWKN (vgl. Be- triebsstellen des NLWKN | Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (niedersachsen.de)). Die genaue Lokalisierung der Messstellen mit Hilfe von Koordinaten (UTM) erfolgt nach Auftragsvergabe. Eine Einsicht über die Verteilung der Messstellen auf die Dienststellenbereiche des NLWKNs ist über Anlage B3: „Übersichtskarte“ möglich.

1.1.2 Untersuchungsumfang

Die Arbeitsgrundlage für die Untersuchungen zum Makrozoobenthos ist das Methodische Hand- buch Fließgewässerbewertung (aktuellste Version). Zu erhalten ist dies im Internet unter der We- badresse www.gewaesser-bewertung.de, hier u. a. https://gewaesser-bewertung.de/index.php?ar- ticle_id=71&clang=1. ➢ Alle Proben im Frühjahr/Frühsommer werden nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habi- tat-Sampling-MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt und bewertet (vgl. Methodi- sches Handbuch Fließgewässerbewertung). ➢ Bei einzelnen Losen (vgl. 2. Besonderheiten der jeweiligen Lose) ist ergänzend oder alterna- tiv (z. B. für Schifffahrtskanäle) eine halbquantitative Untersuchung vorzunehmen, deren Ziel eine möglichst vollständige Erfassung des Gesamtartenbestandes zur Einschätzung des Besiedlungspotenzials ist. Im Interesse einer möglichst vollständigen Aufsammlung sind dabei besonders solche Habitate zu berücksichtigen, die als besonders besiedelungsträchtig anzu- sehen sind (z. B. Totholz, anderes Hartsubstrat, ins Wasser ragende Ufervegetation, Erlenwur- zeln etc.) und die im Rahmen der PERLODES-Erhebung aufgrund ihres geringen Anteils nur unzureichend beprobt wurden. Kriterium für eine hinreichend vollständige Beprobung ist, dass nach mehreren (mind. 2) Kescherzügen je Habitat, nach makroskopischem Befund keine wei- teren, neuen Taxa mehr gefunden werden können. Im Fall einer ergänzenden halbquantitativen Untersuchung wird diese Probe in einem zur MHS- Probe separaten Probengefäß aufgenommen und separat ausgewertet. Die durch diese Probe zusätzlich erfassten Taxa werden zusammen mit der MHS-Probe im selben Untersuchungs- protokoll des BOG C/S EXTERN erfasst, aber durch unterschiedliche Kennungen („DIN“) bei

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der Eingabe im Erfassen-Modus des Programms kenntlich gemacht (für Taxa der MHS-Probe wird die Kennung „WRRL“ genutzt) (vgl. Anlage B1 Eingaben taxonomischer Daten BOG). ➢ Bei einzelnen Losen ist eine abgewandelte Probenahmetechnik für kiesgeprägte bzw. sandge- prägte Ströme (FG-Typen 10 und 20) sowie eine Bewertung gemäß Potamon-Typie-Index (PTI) durchzuführen. Einzelheiten finden sich im „Methodischen Handbuch Fließgewässerbe- wertung“ unter https://www.gewaesser-bewertung.de/index.php?article_id=119&clang=1 ➢ Für jede Untersuchung werden zwei Erhebungsprotokolle

  • MHS-Feldprotokoll (siehe https://gewaesser-bewertung.de/media/anhang_i_feldproto- koll_stand_april05.pdf)
  • und internes Niedersächsisches Feldprotokoll (vgl. „Anlage B1 Zusatz_Internes NLWKN- Probenahme-Feldprotokoll“) handschriftlich mit Bleistift, in Blockschrift gut leserlich und vollständig ausgefüllt. Alternativ ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber eine digitale Erfassung im Gelände möglich.

Bei dem internen Niedersächsischen Feldprotokoll werden als chemisch/physikalische Werte lediglich Sauerstoffgehalt, Temperatur, Leitfähigkeit und pH-Wert bestimmt. Des Weiteren sind hier nur die Punkte I, II, III, IV, V und IX auszufüllen. Beides ist entsprechend in das Biologie Datenhaltungsprogramm des NLWKN einzutragen (EXTERN-Version des Pro- gramms BOG wird bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt).

➢ Folgende Ergänzungen für trübe Gewässer sind zu beachten:

  • Zur Erfassung des Makrozoobenthos (MZB) in trüben, durchwatbaren Gewässern wer- den 20 Teilproben vom Gewässergrund nach dem Zufallsprinzip entnommen. Die Habi- tatstruktur wird so gut es geht während der Entnahme durch Ertasten mit den Füßen so- wie aufgrund der Sedimente im Kescher abgeschätzt (ggf. 21. Teilprobe nehmen).

  • Für trübe, nur im Litoralbereich begehbare Gewässer werden 20 Teilproben vom erreich- baren Bereich ebenfalls nach dem Zufallsprinzip entnommen (ggf. 21. Teilprobe neh- men).

  • Zusatz: Bei größeren Fließgewässern kann die Zuordnung „trüb“ oder „nicht trüb“ oft nicht eindeutig festgelegt werden und auch die Durchwatbarkeit ist in Abhängigkeit vom Was- serstand variabel. Durch den/die Auftragnehmende/n ist während der Beprobung die Ein- schätzung vorzunehmen und vor Ort zu entscheiden, ob die Vorschläge für trübe Fließ- gewässer oder die für größere, nicht watbare Fließgewässer angewandt werden. Die Auswahl der Methode ist für den Auftraggeber zu dokumentieren.

1.1.3 Probenahme – weitere Hinweise

➢ Kann von der/dem Auftragnehmenden aus konkreten Gründen (z. B. Stelle nicht erreichbar o. ä.) an der vorgegebenen Stelle keine Probenahme erfolgen, so hat die Probenahme am selben Gewässer möglichst kurz ober- oder unterhalb zu erfolgen. Diese Veränderung der Messstelle muss mit genauer Angabe der veränderten Ortslage im Ergebnisprotoll dokumen- tiert werden. Alternativ kann beim Auftraggeber auch nach einer anderen Messstelle im selben Wasserkörper gefragt werden. ➢ An allen Messstellen einmal im Frühjahr/Frühsommer 20271 (vgl. 2. Besonderheiten der je- weiligen Lose). ➢ Sollte die Probennahme wider Erwarten behindert werden, z. B. im Hochwasserfall, durch An- liegende/Eigentümer*innen oder beim Trockenfallen des Gewässers(/-abschnitts), ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber soll der/die

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Auftragnehmende die Probenahme einmalig zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Zur Re- gelung der Vergütung siehe Leistungsbeschreibung Teil A – Allgemeiner Teil Punkt 1.9 „Kal- kulation des Angebotes“.1

1.1.4 Behandlung der Proben

➢ Die Proben sind Eigentum des Auftraggebers. ➢ Die Tierproben werden in 80%-igem Alkohol (vorzugsweise Ethanol, keinesfalls in Formalin) in geeigneten und ausreichend stabilen Gefäßen, die Beschädigungen und Austrocknung des Tiermaterials verhindern, konserviert. ➢ Die ergänzend-halbquantitative Probe ist in einem zur MHS-Probe separaten Probengefäß auf- zunehmen, gesondert in einem eigenen Feldprotokoll aufzulisten und separat auszuwerten. ➢ Empfindliche, große oder seltene Arten, die vor Ort bestimmbar sind, sollten durch Fotos, mög- lichst mit eindeutigem Ort- und Zeitbezug, belegt werden (z. B. Turbellarien, Großmuscheln, Flusskrebse). Bei der Dateneingabe dieser Taxa ist eine entsprechende Anmerkung (z. B. „Be- stimmung im Freiland, nicht in Probe enthalten“) im Bemerkungsfeld anzuführen. ➢ Feldprotokolle „Festlegung der Teilproben“ (vgl. „Anlage B1 Zusatz_Feldprotokoll_Festlegung der Teilproben“) und „Freilandsortierung“ (vgl. „Anlage B1 Zusatz_Feldprotokoll_Freilandsor- tierung“) sind in Blockschrift gut leserlich mit Bleistift auszufüllen. ➢ Die vom Auftraggeber vergebene Messstellennummer, -name und Gewässername sind auf allen Formularen (Papier wie digital) zu verwenden. ➢ Die Proben und ggf. angefertigte Präparate sind verpflichtend und eindeutig wie folgt zu kenn- zeichnen:

  • Messstellennummer, ggf. bei manchen Bst. alternativ Angabe der internen Mst.Nr.
  • Taxon
  • Gewässername
  • Probenahmemethodik („DIN“, „MHS“)
  • Messstellenname
  • Datum
  • Probenehmende/r (leg. M. Musterfrau/-mann)
  • Bestimmende/r (det. M. Musterfrau/-mann) Ein Etikett mit den Kennzeichnungen der Probe ist zwingend in das jeweilige Gefäß zu legen. Die Beschriftung darf nicht verwischen und muss jederzeit gut lesbar sein (vorzugsweise Laser- Druck oder Bleistift auf Papier). ➢ Die aufgearbeiteten Proben sind vollständig dem Auftraggeber zuzusenden. In den vollständi- gen Proben sind alle gesammelten Organismen enthalten. Die Proben sind nicht nach Taxa getrennt in verschiedenen Gefäßen aufzubewahren. ➢ An allen Messstellen sind die Sondenparameter Sauerstoffgehalt, Wassertemperatur, pH-Wert und Leitfähigkeit zu erheben.

1.1.5 Fotodokumentation

➢ Die optische Ausprägung jeder Messstelle ist im Frühjahr sowie ggf. im Herbst in digitaler Form fotografisch anhand mindestens zweier Bilder festzuhalten: eines flussaufwärts, eines flussab- wärts. Zusätzliche Fotos, z. B. des Substrats oder von besonderen Strukturen, sind erwünscht, nicht aber Bedingung; Fotos werden nicht gesondert vergütet. ➢ Bei der Motivwahl ist aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf zu achten, dass weder Per- sonen noch Fahrzeuge mit erkennbarem Nummernschild abgebildet sind. Bei der Abgabe der Fotos ist zu allen Bildern im Dateinamen (s. u.) eine Urheberin/ ein Urheber zu nennen.

1 Bevorzugt sollen nach Verfahrensanweisung die kleineren Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet < 100 km² (z. B. Typ 14, 16,18) im Frühjahr je nach Wetterlage Ende Februar bis Mitte Mai beprobt werden, die größeren Fließgewässer mit einem EZG > 100 km² sind im Frühsommer (Mai bis Juni) zu untersuchen. Details können der Anlage „B2 Liste Messstellen“ entnommen werden.

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➢ Die digitalen Fotos werden im jpg-Format abgelegt. Die Dateigröße sollte 2 MB nicht überstei- gen. ➢ Der Dateiname enthält Messstellennummer_Gewässername_Ortsbezeichnung_Blickrichtung unterhalb (uh)/oberhalb (oh)_JJJJMMTT_ggf. Objektbezeichnung_Name Fotograf, z. B. 49612104_Gräfte_Bohmte_uh_20270505_Mustermann/-frau ➢ Die beigefügten Vereinbarungen über die Nutzung von Fotografien zur Berichterstattung und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (Model-Release-Vereinbarung mit Fotografierten) (vgl. Anlage A4 Urheberrechtsformulare) gelten mit Abgabe eines Angebotes als bestätigt (vgl. Ziffer 2.12 in Leistungsbeschreibung Teil A).

1.1.6 Taxonomische Anforderungen/Determination der Taxa

➢ Ergänzend zu den untenstehenden Angaben beachten Sie bitte die weiteren Angaben aus An- lage B1 Zusatz_Taxonomische Anforderungen MZB NLWKN ➢ Es ist in allen Fällen die wissenschaftlich aktuellste Bestimmungsliteratur zu verwenden. ➢ Taxonomische Grundlage ist die Taxaliste der Gewässerorganismen Deutschlands, die in einer erweiterten und auf niedersächsische Verhältnisse angepassten Form in dem zur Verfügung gestellten Erfassungsprogramm BOG C/S EXTERN enthalten ist. ➢ Das taxonomisch zu erreichende Niveau ist der Status der Art, sofern es die allgemeine Ver- fügbarkeit von Bestimmungsliteratur und ein vertretbarer präparativer Aufwand zulassen. Sollte das Artniveau im Einzelfall nicht erreicht werden können, z. B. bei zu jungen Larvenstadien, ist der jeweils nächst höhere erreichbare taxonomische Status anzugeben. Das von der Operati- onellen Taxaliste vorgegebene, in vielen Fällen niedrigere taxonomische Niveau ist nicht aus- reichend. Der Grund für diese Entscheidung ist in der Bemerkungszeile (BOG C/S EXTERN, Erfassen- Modus) zu dokumentieren. Es können dabei folgende Abkürzungen verwendet werden:

  • Juv (nicht weiter bestimmbares Jugendstadium)
  • W (Weibchen), M (Männchen) oder Im (Imago)
  • L (Larve)
  • P (Puppe)
  • E (Exuvie) Für die Angabe des Stadiums im Erfassen-Modus (N = nicht spezifiziert, A = Adult, L = Larve, P = Puppe und E = Exuvie) ist folgendes zu beachten: Die Stadien „A“ und „L“ sind ausschließlich den Taxa der Coleoptera vorbehalten. Diese müs- sen den genannten Stadien zugeordnet werden. Sie sollten nicht dem Stadium „N“ zugeordnet werden. Alle anderen Taxa, auch die Larvenformen, sind dem Stadium „N“ zuzuordnen. Die Stadien „P“ und „E“ dürfen außer in der Bemerkungszeile (siehe oben) z. Z. nur ergänzend über das Feld „Stadium Faunistik“ verwendet werden, da ihnen noch keine ID_ART-Nummer für die Verrechnung mit Asterics zugeordnet ist. Auch die Bestimmungsergebnisse bei den Simuliidae (nach Operationeller Taxaliste, Mai 2011, nur Puppenstadien) werden mit dem Sta- dium „N“ eingegeben. Weitere detaillierte Hinweise zur Eingabe der Daten in das Programm BOG C/S EXTERN er- hält der/die Auftragnehmende nach Auftragsvergabe. ➢ Für taxonomisch schwierige Gruppen, wie z. B. die Chironomidae, wird die Zielvorgabe „Art- status“ eingeschränkt. So ist bei den Taxagruppen Diptera und Tubificidae das Bestimmungs- niveau der DIN 38410-1 maßgeblich. Einfach zu bestimmende Arten, wie Prodiamesa olivacea, werden bis zur Art bestimmt, bei schwierigeren Taxa sollte möglichst die Gattung angegeben werden. Coleoptera sind nach Imagines und Larven getrennt aufzunehmen.

1.1.7 Aufbereitung und Auswertung der Daten

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➢ Die Stammdaten, MHS-Substrate, Messergebnisse, Taxa und Häufigkeiten sind sowohl hand- schriftlich mit Bleistift auf den Erhebungsprotokollen (ggf. ist alternativ, nach Absprache mit der je Los zuständigen Ansprechperson, auch eine digitale Erfassung im Gelände möglich) als auch digital in der Erfassungssoftware BOG C/S EXTERN festzuhalten. Es ist darauf zu ach- ten, dass beide identische Daten enthalten. ➢ Die Anforderungen an die Taxaeingabe im Erfassungsprogramm sind in der bei Auftrags- vergabe mitgesandten Information „Anlage B1 Zusatz_Eingaben taxonomischer Daten in das BOG C/S und BOG C/S EXTERN“ sowie im BOG C/S-Handbuch im Kapitel 3.2 dargelegt und sind zwingend zu beachten. ➢ Die Daten der ergänzend-halbquantitativen Probe werden zusammen mit der MHS-Probe im selben Untersuchungsprotokoll des BOG C/S EXTERN erfasst, aber durch unterschiedliche Kennungen bei der Eingabe im Erfassen-Modus des Programms unterschieden („WRRL“ für die Taxa der MHS-Probe, „DIN“ für die ergänzend aufgenommenen Proben). ➢ Auswertung mit Hilfe der Software „Perlodes Online“ in der neuesten Version (z. Zt. 5.1.x, s. unter https://gewaesser-bewertung-berechnung.de/index.php/versionsinformationen.html). Eine Anmeldung unter https://gewaesser-bewertung-berechnung.de/index.php/login.html ist vorab erforderlich. ➢ Eine einlesbare Perlodes-Excel-Export-Datei kann mit dem BOG C/S EXTERN erstellt werden und ist für weitere Perlodes-Berechnungen verpflichtend zu verwenden. ➢ Für die Perlodes-Berechnungen sind folgende Einstellungen verbindlich vorgegeben:

  • BOG C/S EXTERN-Export: ID_Art
  • Perlodes-Import: ID_Art
  • Perlodes-Einstellungen: Original. ➢ Die Berechnungsergebnisse sind aus „PERLODES Online“ im Excel-Ergebnis-Format „ex- port_listen.xlsx“ zu exportieren. Diese Excel-Datei ist mit Hilfe der BOG C/S EXTERN-Import- funktion in das Erfassungsprogramm BOG C/S EXTERN zu importieren. ➢ Die errechneten Bewertungen der ökologischen Qualität sind für die Messstellen anhand der Artenlisten auf Plausibilität zu prüfen. Sollten berechnete Bewertungen von der fachlichen Ein- schätzung (expert judgement) abweichen, ist dies mit Begründung in u. g. Kurzbericht zu ver- merken.

1.1.8 Kurzbericht

➢ Die Ergebnisse der Makrozoobenthos-Untersuchungen werden in Form eines Kurzberichtes zusammengefasst. Dieser gliedert sich in:

1Inhaltsverzeichnis
2Einführung und Anlass
3Methodik
4Untersuchungsergebnisse und Auswertungen inkl. Karten mit Lage der Mst. und Fotos Kurzinterpretation der Berechnungen (offizielle Farbgebung der Bewertungsstufen) so- wie eigene wissenschaftlich begründete Einschätzung des Bearbeiters (expert jud- gement), ob die nach Perlodes-Berechnung ermittelte Bewertung plausibel ist (inkl. nachvollziehbare Begründung bei abweichender Bewertung)
5Zusammenfassung
6Allgemeine Literatur Verwendete Bestimmungsliteratur

1.1.9 Datenlieferung Auftragnehmende

➢ Die Ergebnisse der Untersuchungen des Makrozoobenthos werden in Form eines Kurzberich- tes geliefert. Der Kurzbericht ist digital über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud zu liefern (als .doc(x) und .pdf; ggf. Tabellen zusätzlich in Excel).

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➢ Die Projektdatei und die Untersuchungsergebnisse inklusive eingelagerter Perlodes-Bewertun- gen sind digital als Auslagerungsdatei aus der Erfassungssoftware BOG C/S EXTERN zu ex- portieren und zusammen mit dem Kurzbericht über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud dem Auftraggeber zu übergeben. ➢ Die für die Berechnungen aus dem BOG C/S EXTERN exportierte Excel-Dateien, sowie die aus Perlodes exportierten Excel-Dateien sind ebenfalls über eine nach Auftragsvergabe ge- nannte Cloud zu übermitteln. ➢ Die Fotodokumentation ist digital über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud (jpg-For- mat) zu liefern. ➢ Lieferung/Rücksendung der Proben (Umfang s. o.). ➢ Abgabe der originalen Feldprotokolle in Papierform oder ggf. in Absprache mit der/dem zustän- digen Ansprechpartner*in der jeweiligen Lose als pdf-Version (s. o.).

1.1.10 Leistungen des Auftraggebers

Folgende Daten und Materialien werden von den Betriebsstellen des NLWKN digital und kostenlos zur Verfügung gestellt: ➢ Tabellen mit Stammdaten der Messstellen, z. B. Gewässername, -typ, Koordinaten. ➢ Erfassungsprogramm BOG C/S EXTERN (Downloadlink). Das Programm wird den Auftrag- nehmenden bei Auftragserteilung übergeben. ➢ Auslagerungsdatei im bogcs-Format mit den Stammdaten der zu bearbeitenden Messstellen. Aus datenbanktechnischen Gründen wird für die Probenahmestellen jeder Betriebsstelle eine einzelne Auslagerungsdatei erstellt. ➢ Bedienungsanleitung und Eingabehinweise für das Programm BOG C/S EXTERN.

1.1.11 Qualitätssicherung

➢ Zum Zwecke der in der Oberflächengewässerverordnung geforderten Qualitätssicherung für die Untersuchung von biologischen Qualitätskomponenten hält sich der Auftraggeber vor, die praktische Probenahme durch einen abgesprochenen Vor-Ort-Termin in Augenschein zu neh- men und die mitgeschickten Rückstellproben oder einzelne Taxa der Belegsammlung selbst oder von Fachleuten nachprüfen zu lassen.

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1.2 Allgemeiner Teil – Marschengewässer

1.2.1 Das Untersuchungsgebiet

Siehe 1.1.1.

1.2.2 Untersuchungsumfang

➢ Grundsätzlich werden zum einen die nicht tideoffenen Marschengewässer Typ 22.1 (MGBI) und zum anderen die tideoffenen Marschengewässer Typ 22.2 (TOM) untersucht. Die jeweili- gen Besonderheiten werden im Weiteren beschrieben bzw. erläutert. ➢ Die MZB-Beprobung der nicht tideoffenen Marschengewässer Typ 22.1 (MGBI) erfolgt einma- lig im Zeitraum Frühsommer-Sommer 2027 (zwingend vor Mahd-Termin/Gewässerunter- haltung) mit anschließender Lebendsortierung. ➢ Bei den tideoffenen Marschengewässer Typ 22.2 (TOM) erfolgt die MZB-Beprobung sowohl im Frühjahr als auch im Herbst 2027 (zwei Teilproben) mit anschließender Lebend- oder Laborsortierung. ➢ Bei dem MZB-basierten Bewertungsverfahren für die Marschengewässer (MGBI & TOM) ist Ziel der Probenahme die weitgehend vollständige Erfassung des an der Messstelle vorkom- menden MZB-Gesamtartenbestandes. Hierzu sollen alle besiedlungsrelevanten Habitate ge- zielt untersucht werden. Die Untersuchung sollte etwa so lange dauern, bis alle Habitate erfasst sind und keine neuen Taxa mehr gefunden werden (siehe hierzu auch S. 13ff/116ff MGBI). ➢ Als Messstelle ist ein Bereich von ca. 50 m stromauf und stromab um eine festgelegte Zielko- ordinate definiert. ➢ Die Beprobung wird in den tideoffenen Marschengewässern des Typs 22.2/22.3 um (+/-) Tide- niedrigwasser durchgeführt. Die Sortierung der Organismen aus dem Probenmaterial kann vor Ort oder im Labor erfolgen. Sofern die Sortierung im Labor erfolgen soll, ist die Gesamtprobe unmittelbar nach der Probennahme in einem geeigneten Gefäß in ausreichend Alkohol zu überführen, um den Gesamtfang abzutöten und zu konservieren. Eine Lebendsortierung im Labor ist nicht möglich, da sich innerhalb der Probe sofort ein erheblicher Fraßdruck u. a. durch die gefangenen Gammariden entwickelt, der zu einer Verfälschung der Art- und Individuenzah- len führen kann. ➢ Die Abundanz je Art/Taxon wird als Ind/Probe (CpUE) ohne Flächenbezug angegeben; alter- nativ ist auch die Vergabe von Abundanzklassen nach DIN 38410-1: Bestimmung des Sapro- bienindex in Fließgewässern möglich (siehe hierzu auch S.104ff. TOM). ➢ Die Anzahl der gefundenen Arten wird genau bestimmt (bei wenigen Exemplaren) bzw. ge- schätzt (bei größerer Anzahl) und zusätzlich in Abundanzklassen 1 – 7 (gemäß DIN 38410-1: Bestimmung des Saprobienindex in Fließgewässern) angegeben (siehe hierzu auch S. 13ff/116ff MGBI). ➢ Für jede Untersuchung ist das interne Niedersächsisches Feldprotokoll (vgl. „Anlage B1 Zu- satz_Internes NLWKN-Probenahme-Feldprotokoll“) handschriftlich mit Bleistift, in Blockschrift gut leserlich auszufüllen. Alternativ ist nach Abstimmung mit dem Auftraggeber eine digitale Erfassung im Gelände möglich. Es werden lediglich als chemisch/physikalische Werte Sauer- stoffgehalt, Temperatur, Leitfähigkeit und pH-Wert bestimmt. Des Weiteren sind mindestens die Punkte I, II, III, IV, V und IX auszufüllen. Die so erfassten Daten sind entsprechend in das Biologie Datenhaltungsprogramm BOG C/S EXTERN des NLWKN einzutragen (EXTERN-Ver- sion des Programms BOG wird bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt).

1.2.3 Probenahme-Zeitraum

➢ Die Untersuchungen finden pro Messstelle bei den nicht tideoffenen Marschengewässern ein- malig im Frühsommer – Sommer und bei den tideoffenen Marschengewässern sowohl im Früh- jahr als auch im Herbst statt (s. o.). ➢ Bei den nicht tideoffenen Marschengewässern ist darauf zu achten, die Untersuchungen bis Mitte August abzuschließen. Ansonsten muss sich nach den Unterhaltungsterminen erkundigt

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werden (ggf. Vorverlegung der Probenahmen erforderlich in Abhängigkeit vom Unterhaltungs- termin). Kann von der/dem Auftragnehmenden aus konkreten Gründen (z. B. Stelle nicht er- reichbar o. ä.) an der vorgegebenen Stelle keine Probenahme erfolgen, so hat die Probenahme am selben Gewässer möglichst kurz ober- oder unterhalb zu erfolgen. Diese Veränderung der Messstelle muss mit genauer Angabe der veränderten Ortslage im Ergebnisprotoll dokumen- tiert werden. Alternativ kann beim Auftraggeber auch nach einer anderen Messstelle im selben Wasserkörper gefragt werden. ➢ Sollte die Probennahme wider Erwarten behindert werden, z. B. im Hochwasserfall oder durch Anlieger/Eigentümer*innen, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Nach Rück- sprache mit dem Auftraggeber soll der/die Auftragnehmende die Probenahme einmalig zu ei- nem späteren Zeitpunkt nachholen. Zur Regelung der Vergütung siehe Leistungsbeschreibung Teil A – Allgemeiner Teil Punkt 1.9 „Kalkulation des Angebotes“.

1.2.4 Behandlung der Proben

Siehe 1.1.4.

1.2.5 Fotodokumentation

Siehe 1.1.5.

1.2.6 Taxonomische Anforderungen/Determination der Taxa

Siehe 1.1.6.

1.2.7 Aufbereitung und Auswertung der Daten

➢ Die Stammdaten, MHS-Substrate, Messergebnisse, Taxa und Häufigkeiten sind sowohl hand- schriftlich auf den Erhebungsprotokollen (ggf. ist alternativ, nach Absprache mit der je Los zu- ständigen Ansprechperson, auch eine digitale Erfassung im Gelände möglich) als auch digital in der Erfassungssoftware BOG C/S EXTERN festzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass beide identische Daten enthalten. ➢ Die Anforderungen an die Taxaeingabe im Erfassungsprogramm sind in der bei Auftrags- vergabe mitgesandten Information „Anlage B1 Zusatz_Eingaben taxonomischer Daten in das BOG C/S und BOG C/S EXTERN“ sowie im BOG C/S-Handbuch im Kapitel 3.2 dargelegt und sind zwingend zu beachten. ➢ Die Daten der Makrozoobenthoserhebung sind in der Erfassungssoftware (BOG C/S EXTERN) mit „WRRL“ zu kennzeichnen. ➢ Es sind die Daten beider Erhebungsprotokolle in die Software zu übertragen. ➢ Anhand der Daten werden die Messstellen einer berechneten Bewertung unterzogen: ➢ Für nicht tideoffene Marschengewässer ist das Bewertungstool des MGBI anzuwenden (siehe unter: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/eg_wasserrahmen- richtlinie/fliessgewasser_seen/marschengewasser/bewertung_marschengewasser/makro- zoobenthos/nicht_tideoffene_marschengewasser/nicht-tideoffene-marschengewaesser--sub- typ-221-138048.html). Die Daten sind der Bewertungssoftware zuzuführen und die Berechnun- gen durchzuführen. Derzeit wird dieses Bewertungstool überarbeitet und wird der/dem Auftrag- nehmenden zeitnah auch zur Verfügung gestellt. Somit sind zur vergleichenden Bewertung beide Verfahren (Version 2013 und Version 2022) anzuwenden. ➢ Für tideoffene Marschengewässer ist das Bewertungstool des TOM anzuwenden. Die Daten sind dem Bewertungstool TOM zuzuführen (Tool siehe unter https://www.nlwkn.niedersach- sen.de/download/114177) und die Berechnungen sind durchzuführen. ➢ Die errechneten Bewertungen der ökologischen Qualität sind für die Messstellen anhand der Artenlisten auf Plausibilität zu prüfen. Sollten berechnete Bewertungen von der der fachlichen Einschätzung (expert judgement) abweichen, ist dies mit Begründung in u. g. Kurzbericht zu vermerken.

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1.2.8 Kurzbericht

➢ Die Ergebnisse der MZB-Untersuchungen werden in Form eines Kurzberichtes zusammenge- fasst. Dieser gliedert sich in:

1Inhaltsverzeichnis
2Einführung und Anlass
3Methodik
4Untersuchungsergebnisse und Auswertungen inkl. Karten mit Lage der Mst. und Fotos Kurzinterpretation der Berechnungen (offizielle Farbgebung der Bewertungsstufen) so- wie eigene wissenschaftlich begründete Einschätzung des Bearbeiters (expert jud- gement), ob die nach MGBI/TOM ermittelte Bewertung plausibel ist (inkl. nachvollzieh- barer Begründung bei abweichender Bewertung)
5Zusammenfassung
6Allgemeine Literatur Verwendete Bestimmungsliteratur

1.2.9 Datenlieferung Auftragnehmende

➢ Die Ergebnisse der Untersuchungen des Makrozoobenthos werden in Form eines Kurzberich- tes geliefert. Der Kurzbericht ist digital über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud zu liefern (als .doc(x) und .pdf; ggf. Tabellen zusätzlich in Excel). ➢ Alle Untersuchungsergebnisse (Arten, Individuenzahlen, Daten aus dem nds. Feldprotokoll, Bewertungen etc.) sind in das BOG C/S EXTERN einzugeben und digital als Auslagerungsda- tei aus der Erfassungssoftware BOG C/S EXTERN zu exportieren und über eine nach Auf- tragsvergabe genannte Cloud dem Auftraggeber zu übergeben. ➢ Die Bewertungstools für die Marschengewässer sind einzeln abzuspeichern mit Gewässerna- men/Interner Mst. Nr/Probenahmedatum und über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud dem Auftraggeber zu liefern. Die Bewertungsergebnisse des Tools sind im BOG-CS in das anzulegende Datenblatt Ergebnisse – Bewertung einzugeben etwa nach folgendem Beispiel: MGBI Marsch: EQR = 0.57_ÖP = 3 (und falls nicht eindeutig „Marsch“: MGBI Geestnah: EQR = 0.40_ÖP = 3); und ggf. ergänzt um abweichende eigene Einschätzung (expert judgement) (in jedem Fall: Name Auftragnehmende). ➢ Die Fotodokumentation ist digital über eine nach Auftragsvergabe genannte Cloud (jpg-For- mat) zu liefern. ➢ Feldprotokolle in Papierform oder/und pdf (s. o.). ➢ Lieferung/Rücksendung der Proben (Umfang s. o.).

1.2.10 Leistungen des Auftraggebers

Folgende Daten und Materialien werden von den Betriebsstellen des NLWKN digital und kostenlos zur Verfügung gestellt: ➢ Tabellen mit Stammdaten der Messstellen, z. B. Gewässername, -typ, Koordinaten. ➢ Erfassungsprogramm BOG C/S EXTERN (Downloadlink). ➢ Auslagerungsdatei im BOG C/S -Format mit den Stammdaten der zu bearbeitenden Mess- stellen. ➢ Bedienungsanleitung und Eingabehinweise für das Programm BOG C/S EXTERN. ➢ aktuell überarbeitete Bewertungstools MGBI und TOM.

1.2.11 Qualitätssicherung

Siehe 1.1.11.

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2 Besonderheiten der jeweiligen Lose

2.1 Los 1: Aurich (AUR)

Der Untersuchungsumfang unterscheidet sich beim Los 1 (AUR) von den Ausführungen aus Punkt 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“ und aus Punkt 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“ insofern, als dass sämtliche Freilandarbeiten seitens des NLWKN Aurich durchgeführt werden. Die Anforderungen bezüglich der taxonomische Anforderungen/Determination der Taxa, Aufbereitung und Auswertung ent- sprechen den bereits benannten Punkten 1.1 und 1.2. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Betriebsstelle Aurich.

Zeitraum Die Erhebungen werden seitens des NLWKN Aurich zwischen Frühjahr und Herbst durchgeführt. Eine Ver- sendung der im Frühjahr 2027 genommenen Proben kann ab Juli erfolgen, die Herbstproben (nur Gewäs- sertyp 22.2) werden dann nach der Probennahme in einer zweiten Lieferung im Oktober 2027 versendet. Der Bearbeitungszeitraum zur Bestimmung der erhaltenen Proben beginnt insofern mit der Lieferung der Proben ab etwa Anfang Juli 2027.

Probennahme durch den Auftraggeber Die Untersuchungen im Freiland finden durch den NLWKN Aurich statt. Es ist mit der Bearbeitung von 33 Messstellen zu rechnen. Die Untersuchungen an 5 Messstellen in den Gewässern des LAWA-Typs 14 erfolgen einmalig im Frühjahr/Frühsommer zwischen März und Juli nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung). 16 Messstellen des Typs 22.1 wer- den ebenfalls einmalig im Frühjahr/Frühsommer zwischen März und Juli nach dem MGBI-Verfahren unter- sucht. Die Untersuchungen an 12 Messstellen in den Gewässern des LAWA-Typs 22.2 erfolgen zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst 2027 nach dem TOM-Verfahren. Insgesamt ist mit 45 zu bearbeitenden MZB-Proben zu rechnen.

Bei der Probenahme und Sortierung wird die Lebendsortierung angewendet. Die Tiere werden dabei im Freiland sortiert und in 80%igen Alkohol konserviert; häufige Taxa werden zusätzlich auf grobem taxono- mischem Niveau halbquantitativ notiert. An den 12 Messstellen des Typs 22.2 werden aufgrund des zeitlich kurzen zur Probennahme geeigneten Tidefensters (um Niedrigwasser) die Kescherproben allerdings direkt in Alkohol überführt und später im Labor vollständig sortiert.

Der Auftraggeber stellt für die Messstellen Gewässerlisten mit Rechts- und Hochwerten zur Verfügung. Fotos der Untersuchungsstrecken werden ebenso geliefert wie die entsprechenden handschriftlich ausge- füllten Feldprotokolle. Um Informationen über die allgemeinen chemischen Gewässerparameter zu erhal- ten, werden Leitfähigkeit, Wassertemperatur, pH-Wert und Sauerstoffgehalt im Freiland während der Pro- bennahme gemessen.

Die erhobenen Felddaten werden auf dem NLWKN-Feldprotokoll sowie im Protokollbogen Freilandsortie- rung und im Feldprotokoll zur Festlegung der Teilproben (vgl. https://gewaesser-bewertung.de/media/an- hang_i_feldprotokoll_stand_april05.pdf) registriert.

Untersuchungsumfang Auftragnehmende Die Determination der Taxa, Aufbereitung und Auswertung der gelieferten Daten stellt den Arbeitsauftrag und Untersuchungsumfang dar (vgl. hierzu die Abschnitte in den Punkten 1.1. und 1.2). Die Bestimmungsergebnisse aus den seitens des Auftraggebers gelieferten Proben werden von der/dem Auftragnehmenden auf dem Protokollbogen Freilandsortierung notiert. Abundanznotizen der im Freiland nur repräsentativ erhobenen sehr häufigen Taxa sind mit den Individuenzahlen, die bei der Bestimmung im Labor erhalten werden, aufzuaddieren. Freilandbestimmungen sind entsprechend der Bestimmungen im Labor zu revidieren.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 1 erfolgen mit der Betriebsstelle Aurich des NLWKN. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Dr. Oliver-David Finch

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Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN - Betriebsstelle Aurich * Oldersumer Straße 48 * 26603 Aurich Tel.: 04941 – 176155 E-Mail: oliver-david.finch@nlwkn.niedersachsen.de

2.2 Los 2: Brake (BRA Nord)

Die Anforderungen des Loses 2 (BRA Nord) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allge- meiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Einzugsgebiet der Delme/Ochtum und den mittleren Teil des Dienstgebietes der NLWKN-Bst. Brake-Oldenburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 25 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 14, 15 und 16 gelegen. Alle 25 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi- Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) mit ergänzender halbquantitativer Erfas- sung untersucht werden. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 2 erfolgen mit der Betriebsstelle Brake des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Timo Brengelmann

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg * Heinestr. 1 * 26919 Brake Tel. 04401 926312 E-Mail: timo.brengelmann@nlwkn.niedersachsen.de

2.3 Los 3: Brake (BRA EZG Hunte)

Die Anforderungen des Loses 3 (BRA EZG Hunte) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Einzugs- gebiet der Hunte im südlichen Teil des Dienstgebietes der NLWKN-Bst. Brake-Oldenburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 23 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 14, 15, 16 und dem Sondertyp 77 (Schifffahrtskanäle) gelegen. Alle 23 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) mit ergänzender halbquantitativer Erfassung untersucht werden. Die Untersuchungen der Monitoring- Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 3 erfolgen mit der Betriebsstelle Brake des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Timo Brengelmann

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg * Heinestr. 1 * 26919 Brake Tel. 04401 926312

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E-Mail: timo.brengelmann@nlwkn.niedersachsen.de

2.4 Los 4: Brake (BRA Marsch)

Die Anforderungen des Loses 4 (BRA Marsch) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf die na- turräumliche Region der Marsch bzw. die dort befindlichen Marschengewässer im Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Brake-Oldenburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 16 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 22.1 und 22.2 gelegen. Davon liegen 14 Messstellen an nicht tideoffenen Marschengewäs- sern (Typ 22.1) und sollen im Frühsommer-Sommer nach dem MGBI-Verfahren beprobt werden. Die Un- tersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. Zudem liegen 2 Messstellen an tideoffenen Marschengewässern (Typ 22.2) und sollen zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst nach dem TOM-Verfahren untersucht werden.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 4 erfolgen mit der Betriebsstelle Brake des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Timo Brengelmann

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg * Heinestr. 1 * 26919 Brake Tel. 04401 926312 E-Mail: timo.brengelmann@nlwkn.niedersachsen.de

2.5 Los 5: Cloppenburg (CLP)

Die Anforderungen des Loses 5 (CLP) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“ und des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersu- chungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Cloppenburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 36 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 6, 9.1, 11, 12, 14, 15, 15_G, 16, 18 und 22.2 gelegen. Davon sollen 35 Messstellen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersuchungen dieser Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. Zudem liegt 1 Messstelle an einem tideoffenen Marschengewässer (Typ 22.2) und soll zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst nach dem TOM-Verfahren untersucht werden.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 5 erfolgen mit der Betriebsstelle Clop- penburg des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Sarah Schiefbahn

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN – Betriebsstelle Cloppenburg * Drüdingstrasse 25 * 49661 Cloppenburg Tel.: 04471/886-159 E-Mail: Sarah-Iris.Schiefbahn@nlwkn.niedersachsen.de

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2.6 Los 6: Hannover-Hildesheim (H-HI 1)

Die Anforderungen von Los 6 (H-HI 1) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Hannover-Hildesheim.

Untersuchungstermine Die Untersuchungstermine sind so zu staffeln, dass ggf. kleine Fließgewässer im Bergland bzw. -einfluss als erstes zu untersuchen sind; Fließgewässer im Tiefland/Börde können ggf. etwas später beprobt wer- den. Von der/dem Auftragnehmenden wird erwartet, dass bei ungünstigen Abflussbedingungen die Erfas- sungen flexibel verschoben werden. Der Auftraggeber ist darüber zu informieren.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 20 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 5.1, 6, 7, 9.1, 10 und 15 gelegen. Davon sollen 12 Messstellen nach dem PERLODES- Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. An der Weser sind zwei Wasserkörper nach dem PTI-Verfahren zu beproben und zu bewerten. Es sind jeweils 4 vorher festgelegte Messstellen beidseitig zu beproben, wodurch sich insgesamt 16 Teilproben ergeben. (2 [WK] x 4 [Mst.] x 2 [li/re Ufer]). Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 6 erfolgen mit der Betriebsstelle Han- nover-Hildesheim des NLWKN. Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:

Julian Sandhove und Franziska Johannes

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim * An der Scharlake 39 * 31135 Hildesheim Tel.: 05121/509 – 205 oder -146 E-Mail: julian.sandhove@nlwkn.niedersachsen.de oder franziska.johannes@nlwkn.niedersachsen.de

2.7 Los 7: Hannover-Hildesheim (H-HI 2)

Die Anforderungen von Los 7 (H-HI 2) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Hannover-Hildesheim.

Untersuchungstermine Die Untersuchungstermine sind so zu staffeln, dass kleine Fließgewässer im Bergland bzw. -einfluss als erstes zu untersuchen sind; Fließgewässer im Tiefland/Börde können ggf. etwas später beprobt werden. Von der/dem Auftragnehmenden wird erwartet, dass bei ungünstigen Abflussbedingungen die Erfassun- gen flexibel verschoben werden. Der Auftraggeber ist darüber zu informieren.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 21 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 6, 9.1, 9.2, 15, 15_G und 18 gelegen. Alle 21 Messstellen sollen nach dem PERLODES- Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Un- tersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 7 erfolgen mit der Betriebsstelle Han- nover-Hildesheim des NLWKN. Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:

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Julian Sandhove und Franziska Johannes

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim * An der Scharlake 39 * 31135 Hildesheim Tel.: 05121/509 – 205 oder -146 E-Mail: julian.sandhove@nlwkn.niedersachsen.de oder franziska.johannes@nlwkn.niedersachsen.de

2.8 Los 8: Hannover-Hildesheim (H-HI 3)

Die Anforderungen von Los 8 (H-HI 3) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Hannover-Hildesheim.

Untersuchungstermine Die Untersuchungstermine sind so zu staffeln, dass kleine Fließgewässer im Bergland bzw. -einfluss als erstes zu untersuchen sind; Fließgewässer im Tiefland/Börde können ggf. etwas später beprobt werden. Von der/dem Auftragnehmenden wird erwartet, dass bei ungünstigen Abflussbedingungen die Erfassun- gen flexibel verschoben werden. Der Auftraggeber ist darüber zu informieren.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 21 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 11, 14, 16, 18 und 19 gelegen. Alle 21 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfah- ren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersu- chungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 8 erfolgen mit der Betriebsstelle Han- nover-Hildesheim des NLWKN. Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:

Julian Sandhove und Franziska Johannes

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim * An der Scharlake 39 * 31135 Hildesheim Tel.: 05121/509 – 205 oder -146 E-Mail: julian.sandhove@nlwkn.niedersachsen.de oder franziska.johannes@nlwkn.niedersachsen.de

2.9 Los 9: Hannover-Hildesheim (H-HI 4)

Die Anforderungen von Los 9 (H-HI 4) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Hannover-Hildesheim.

Untersuchungstermine Die Untersuchungstermine sind so zu staffeln, dass kleine Fließgewässer im Bergland bzw. –einfluss als erstes zu untersuchen sind; Fließgewässer im Tiefland/Börde können ggf. etwas später beprobt werden. Von der/dem Auftragnehmenden wird erwartet, dass bei ungünstigen Abflussbedingungen die Erfassun- gen flexibel verschoben werden. Der Auftraggeber ist darüber zu informieren.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 23 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 6, 7, 9.1 und 18 gelegen. Alle 23 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersuchun- gen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

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Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 9 erfolgen mit der Betriebsstelle Han- nover-Hildesheim des NLWKN. Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:

Julian Sandhove und Franziska Johannes

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Hannover-Hildesheim * An der Scharlake 39 * 31135 Hildesheim Tel.: 05121/509 – 205 oder -146 E-Mail: julian.sandhove@nlwkn.niedersachsen.de oder franziska.johannes@nlwkn.niedersachsen.de

2.10 Los 10: Lüneburg (LG 1)

Die Anforderungen des Loses 10 (LG 1) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“ und des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersu- chungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Lüneburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 14 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 11, 14, 15, 15_G, 16, 17, 19 und 20 gelegen. Davon sollen 12 Messstellen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling – MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. 2 Messstellen liegen an der Elbe (Typ 20) und sollen im Frühjahr nach dem PTI-Verfahren (mit jeweils 8 Teilproben) entlang des südlichen Elbeufers untersucht werden. Die Erhebungen werden zweimal pro Untersuchungsstelle bei Niedrigständen durchgeführt. Die Beprobungen des ufernahen Substrates sind von Hand durchzuführen und die Bestimmung des Makrozoobenthos hat gemäß der im erweiterten Potamontypieverfahren beschriebene Vorgehensweise an folgenden Untersuchungsstellen in Nieder- sachsen zu erfolgen.

Für die Messstelle Schnackenburg:

  • Schnackenburg oberhalb der Alandmündung 2 x 1/8 m²
  • Gorleben ober- und unterhalb des Fähranlegers 2 x 1/8 m²
  • Kaltenhof ober- und unterhalb des Fähranlegers 2 x 1/8 m²
  • Zwischen Hitzacker und Wussegel Buhnenköpfe 2 x 1/8 m²

Für die Messstelle Geesthacht:

  • Neu Darchau ober- und unterhalb des Fähranlegers 2 x 1/8 m²
  • Radegast Buhnenköpfe 2 x 1/8 m²
  • Artlenburg Buhnenköpfe zwischen Elbeseitenkanal und Hafen 2 x 1/8 m²
  • Marschacht Steinschüttungen ober- bzw. unterhalb des Hafens 2 x 1/8 m²

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 10 erfolgen mit der Betriebsstelle Lü- neburg des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Katrin Raubach

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN –Betriebsstelle Lüneburg- Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg Tel.: 04131 2209-181, katrin.raubach@nlwkn.niedersachsen.de

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2.11 Los 11: Lüneburg (LG 2)

Die Anforderungen des Loses 11 (LG 2) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“ und des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersu- chungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Lüneburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 7 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließge- wässertypen 15, 16 und 17 gelegen. Alle 7 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi- Habitat-Sampling – MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 11 erfolgen mit der Betriebsstelle Lü- neburg des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Katrin Raubach

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN –Betriebsstelle Lüneburg- Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg Tel.: 04131 2209-181, katrin.raubach@nlwkn.niedersachsen.de

2.12 Los 12: Lüneburg (LG 3)

Die Anforderungen des Loses 12 (LG 3) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“ und des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersu- chungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Lüneburg.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 15 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 14, 15, 16, 17, 19 und 22.2 gelegen. Davon sollen 14 Messstellen nach dem PERLODES- Verfahren (Multi-Habitat-Sampling – MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Un- tersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. Zudem liegt 1 Messstelle in einem tideoffenen Marschengewässer (Typ 22.2) und soll zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst nach dem TOM-Verfahren untersucht werden.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 12 erfolgen mit der Betriebsstelle Lü- neburg des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Katrin Raubach

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN –Betriebsstelle Lüneburg- Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg Tel.: 04131 2209-181, katrin.raubach@nlwkn.niedersachsen.de

2.13 Los 13: Meppen (MEP)

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Die Anforderungen von Los 13 (MEP) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim im Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Meppen.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 35 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 11, 12, 14, 15, 15_G, 18 und dem Sondertyp 77 (Schifffahrtskanäle) gelegen. Davon sollen 32 Messstellen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Le- bendsortierung) beprobt werden. 2 Messstellen liegen in künstlichen Schifffahrtskanälen und sollen aus- schließlich mit einer halbquantitativen Erfassung beprobt werden. Die Untersuchungen der Monitoring- Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 13 erfolgen mit der Betriebsstelle Me- ppen des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Pia Bachmann

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN -Betriebsstelle Meppen- * Haselünnerstr. 78 * 49716 Meppen Tel.: 05931/406-101 pia.bachmann@nlwkn.niedersachsen.de

2.14 Los 14: Stade (STD FG)

Die Anforderungen des Loses 14 (STD FG) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allge- meiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Stade.

Untersuchungsumfang Es ist mit der der Bearbeitung von rund 13 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA- Fließgewässertypen 11, 12, 15, 16 und 17 gelegen. Alle 13 Messstellen sollen nach dem PERLODES- Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Un- tersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 14 erfolgen mit der Betriebsstelle Stade des NLWKN. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Kevin Heucher

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN – Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Tel.: 04141/601-280 kevin.heucher@nlwkn.niedersachsen.de

2.15 Los 15: Stade (STD Marsch)

Die Anforderungen des Loses 15 (STD Marsch) orientieren sich an den Ausführungen aus Punkt 1.2 „All- gemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf die natur- räumliche Region der Marsch bzw. die dort befindlichen Marschengewässer im Dienstgebiet der NLWKN- Bst. Stade.

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Untersuchungsumfang Es ist mit der der Bearbeitung von rund 19 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA- Fließgewässertypen 22.1, 22.2 und dem Sondertyp 77 (Schifffahrtskanäle) gelegen. Hiervon sollen 13 Messstellen im Frühsommer-Sommer nach dem MGBI-Verfahren (nicht tideoffene Marschengewässer Typ 22.1, Sondertyp Schifffahrtskanäle Typ 77) beprobt werden. Die Untersuchungen dieser Monitoring-Mess- stellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. Zudem liegen 6 Messstellen an tideoffenen Marschen- gewässern (Typ 22.2) und sollen zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst nach dem TOM-Verfahren untersucht werden.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 15 erfolgen mit der Betriebsstelle Stade des NLWKN. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Kevin Heucher

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN – Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Tel.: 04141/601-280 kevin.heucher@nlwkn.niedersachsen.de

2.16 Los 16: Süd-Braunschweig (S-BS 1)

Die Anforderungen des Loses 16 (S-BS 1) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allge- meiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Süd – Standort Braunschweig.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von 50 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließgewäs- sertypen 5, 6, 9, 11, 12, 14, 15, 15_G, 16, 18 und dem Sondertyp 77 (Schifffahrtskanäle) gelegen. Hiervon sollen 18 Messstellen ausschließlich nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Für 29 Messstellen erfolgt die Beprobung nach dem PERLODES-Verfahren mit ergänzender, halbquantitativer Erfassung. Für 3 Messstellen an Schifffahrtska- nälen erfolgt nur eine halbquantitative Erfassung. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 16 erfolgen mit der Betriebsstelle Süd des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Marie Habedank

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Süd * Standort Braunschweig * Rudolf-Steiner-Str. 5 * 38120 Braunschweig Tel.-Nr.: 0531-88691-151 marie.habedank@nlwkn.niedersachsen.de

2.17 Los 17: Süd-Braunschweig (S-BS 2)

Die Anforderungen des Loses 17 (S-BS 2) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allge- meiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Süd – Standort Braunschweig.

Untersuchungsumfang

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Es ist mit der Bearbeitung von 37 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließgewäs- sertypen 7, 11, 14, 15, 16 und 18 gelegen. Hiervon sollen 29 Messstellen ausschließlich nach dem PER- LODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Für 8 Messstellen erfolgt die Beprobung nach dem PERLODES-Verfahren mit ergänzender, halbquantita- tiver Erfassung. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 17 erfolgen mit der Betriebsstelle Süd des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Marie Habedank

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Süd * Standort Braunschweig * Rudolf-Steiner-Str. 5 * 38120 Braunschweig Tel.-Nr.: 0531-88691-151 marie.habedank@nlwkn.niedersachsen.de

2.18 Los 18: Süd-Göttingen (S-GÖ)

Die Anforderungen des Loses 18 (S-GÖ) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Süd – Standort Göttingen.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 34 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 5, 5.1, 6, 7, 9, 9.1, 9.2, und 10 gelegen. 32 Messstellen sollen nach dem PERLODES- Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. 2 Mess- stellen liegen an der Weser (Typ 10), diese sollen im Frühjahr/Frühsommer nach dem PTI-Verfahren (mit jeweils 8 Teilproben) untersucht werden. Die Untersuchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 18 erfolgen mit der Betriebsstelle Süd des NLWKN. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Dr. Holger Schulz

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Betriebsstelle Süd * Standort Braunschweig * Rudolf-Steiner-Str. 5 * 38120 Braunschweig Tel.-Nr.: 0531-88691-113 holger.schulz@nlwkn.niedersachsen.de

2.19 Los 19: Sulingen (SU 1)

Die Anforderungen des Loses 19 (SU) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf die Landkreise Nienburg und Diepholz im Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Sulingen.

Untersuchungsumfang

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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirt- schaft, Küsten- und Naturschutz

Es ist mit der Bearbeitung von rund 22 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 11, 14, 15, 16, 18 und 20 gelegen. Alle 22 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Ver- fahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Unter- suchungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 19 erfolgen mit der Betriebsstelle Su- lingen des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Sabrina Krüger

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN – Bst. Sulingen * Am Bahnhof 1 * 27232 Sulingen Tel.: 04271/9329-49 Sabrina.Krueger@nlwkn.niedersachsen.de

2.20 Los 20: Sulingen (SU 2)

Die Anforderungen des Loses 20 (SU) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemeiner Teil – Fließgewässer“. Das Untersuchungsgebiet begrenzt sich geografisch auf die Landkreise Nienburg und Diepholz im Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Sulingen.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 14 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 14, 15, 16, 18 und 19 gelegen. Alle 14 Messstellen sollen nach dem PERLODES-Verfah- ren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. Die Untersu- chungen der Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 20 erfolgen mit der Betriebsstelle Su- lingen des NLWKN. Ihre zuständige Ansprechpartnerin ist:

Sabrina Krüger

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN – Bst. Sulingen * Am Bahnhof 1 * 27232 Sulingen Tel.: 04271/9329-49 Sabrina.Krueger@nlwkn.niedersachsen.de

2.21 Los 21: Verden (VER)

Die Anforderungen des Loses 21 (VER) orientieren sich an den Ausführungen des Punktes 1.1 „Allgemei- ner Teil – Fließgewässer“ und des Punktes 1.2 „Allgemeiner Teil – Marschengewässer“. Das Untersu- chungsgebiet begrenzt sich geografisch auf das Dienstgebiet der NLWKN-Bst. Verden.

Untersuchungsumfang Es ist mit der Bearbeitung von rund 40 Messstellen zu rechnen. Die Messstellen sind in den LAWA-Fließ- gewässertypen 11, 12, 14, 15, 15_G, 16, 17, 19, 20 und 22.2 gelegen. Hiervon sollen 38 Messstellen nach dem PERLODES-Verfahren (Multi-Habitat-Sampling - MHS mit anschließender Lebendsortierung) beprobt werden. 1 Messstelle liegt an der Weser (Typ 20), diese soll im Frühjahr nach dem PTI-Verfahren (mit 8 Teilproben) untersucht werden. Die Untersuchungen dieser Monitoring-Messstellen finden einmalig pro Messstelle und Jahr statt. Zudem liegt 1 Messstelle in einem tideoffenen Marschengewässer (Typ

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22.2) und soll zweimalig, je 1x im Frühjahr und 1x im Herbst nach dem TOM-Verfahren untersucht wer- den.

Die Anzahl der Messstellen kann sich bis zur Auftragsvergabe geringfügig ändern.

Weitere Absprachen zu den Einzelheiten des Auftrages für das Los 21 erfolgen mit der Betriebsstelle Ver- den des NLWKN. Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Dr. Thomas Ols Eggers

Wasserwirtschaft und Strahlenschutz - Oberirdische Gewässer (GB 3.2) NLWKN Verden * Bürgermeister-Münchmeyer-Str. 6 * 27283 Verden Tel.: 04231-882-154 thomas-ols.eggers@nlwkn.niedersachsen.de

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