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Vergabe eines Auftrages auf der Grundlage
- einer Öffentlichen Ausschreibung gem. § 9 UVgO -
hier: Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen)
BfS-Aktenzeichen: ZD 2 - 08313/3626S22321 Thema: Stand von Wissenschaft und Technik von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen bei medizinischen Strahlenanwendungen und aktuelle Regulierung Stand: 24.09.2026
| Nr. | Eingang | Frage | Antwort | Online am | ||||||||||
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| 01 | 18.09.2026 | Im Vertragsentwurf (§4) ist eine Festpreis-Vergütung vorgesehen, gleichzeitig verweist Anlage B (ABFE-BMUV §§6–9) auf die Abrechnung nach Selbstkosten. Gilt für dieses Vorhaben ein reiner Festpreis, oder sind die Selbstkostenerstattungs- Regelungen (inkl. 20%- Toleranzgrenze) anwendbar? | Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen reinen Festpreis-Vertrag. | 24.09.2026 | ||||||||||
| 02 | 18.09.2026 | Die Angebotsbedingungen verweisen für die konkreten Eignungskriterien auf die Bekanntmachung. Können die Mindestanforderungen (Referenzprojekte, Umsatzzahlen, Qualifikation der Fachkräfte) hier noch einmal konkret benannt werden? | Die Eignung zu den genannten Punkten ist durch eine Liste der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten der letzten 5 Jahre, sowie mit Tätigkeitsnachweisen oder Fachkundenachweisen in der Strahlentherapie zu belegen. Bisher noch nicht veröffentlichte eingereichte Entwürfe von wissenschaftlichen Arbeiten können zudem für die Feststellung der Eignung beigefügt werden. Es sind praktische Erfahrungen in den folgenden Bereichen über Publikationen oder einschlägige Arbeiten nachzuweisen: - Einsatz der KI-Systeme in der Medizin, - Umsetzung qualitätssichernder | 24.09.2026 | ||||||||||
| Maßnahmen in Bezug auf KI- Anwendungen in der Medizin. Die für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie ihre Erfahrungen im Bereich der KI in der Medizin sind im Formblatt „Fachkräfte“ aufzulisten. Zudem sind fundierte Kenntnisse regulatorischer Anforderungen in Bezug auf KI- Anwendungen in der Medizin nachzuweisen. | ||||||||||||||
| 03 | 18.09.2026 | Der Zuschlag ergibt sich aus dem niedrigsten Vergleichspreis (Bewertungspreis/erreichte Punktzahl). Kann ein Rechenbeispiel zur Verfügung gestellt werden, um die faktische Gewichtung von Preis und Qualität nachzuvollziehen? | Siehe unten aufgeführtes Beispiel. | 24.09.2026 | ||||||||||
| 04 | 18.09.2026 | Das Zuschlagskriterium „Nachvollziehbarkeit des Angebotes“ hat mit 40 von 100 Punkten das höchste Gewicht. Welche konkreten Aspekte werden hierbei bewertet – | Zur Nachvollziehbarkeit des Angebots gehört, dass die geplanten Methoden, die zeitliche Planung als auch die finanzielle Planung bzw. die abgeschätzten Aufwände | 24.09.2026 | ||||||||||
| methodische Transparenz, Kalkulationstransparenz, oder beides? | nachvollziehbar und plausibel dargestellt werden. Es muss für den Leser des Angebots klar ersichtlich sein was, wann, wie die geforderten Aspekte/Elemente der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden sollen. | |||||||||||||
| 05 | 18.09.2026 | Steht das „Formblatt Kalkulation“ in festem Verhältnis zur freien Kalkulation nach Ziffer 1c der Angebotsbedingungen? Gibt es Vorgaben zum Detaillierungsgrad der Verrechnungssätze? | Das „Formblatt Kalkulation“ dient der Übersicht und spiegelt die detaillierte Kalkulation wider. Verrechnungssätze müssen nachvollziehbar und schlüssig sein. | 24.09.2026 | ||||||||||
| 06 | 18.09.2026 | Gibt es eine maximale Seitenzahl bzw. Formatvorgabe für die Beschreibung des Arbeitsprogramms bzw. Durchführungsvorschlags? | Nein, es gibt keine Angaben zur maximalen Seitenzahl bzw. Formatvorgaben. | 24.09.2026 | ||||||||||
| 07 | 18.09.2026 | Gibt es Vorgaben zur Aufteilung der Vergütung auf die Arbeitspakete 1–3 sowie zur Schlusszahlung, oder liegt die Aufteilung im Ermessen des Bieters? | Die Abrechnung der einzelnen Arbeitspakete erfolgt nach Vorlage und Abnahme der Arbeitsergebnisse pro Arbeitspaket. Die Schlusszahlung i. H. von 10 % wird immer vom letzten Arbeitspaket abgezogen. Eine Aufteilung muss nicht vorgenommen werden. | 24.09.2026 |