Anlage_B6_Vordruck_Eigenerklärung_Datenschutz.docx

Unterstützungsleistungen für den Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik und den Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 21:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Anlage B6

Eigenerklärung zum Datenschutz

betreffend das Vergabeverfahren „Leistungen zur Unterstützung bei der Durchführung des Schulwettbewerbs zur Entwicklungspolitik und seiner Begleitmaßnahme – dem Song Contest ‚Dein Song für EINE WELT!‘ – im Zeitraum vom 2. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028“ (Vergabenummer: EG-2026-0222)

Der Bieter erklärt hiermit, dass er im Falle der Zuschlagserteilung die Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften - Europäische Datenschutzgrund­verordnung (EU-DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - erbringen wird. Ferner erklärt der Bieter, dass er im Falle einer Zuschlagserteilung seine Mitarbeiter (einschließlich freier Mitarbeiter) - soweit diese mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind - spätestens vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die Vertraulichkeit verpflichten wird und die Vertraulichkeitsvereinbarung Engagement Global auf Verlangen zuleiten wird. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Ein Muster für die Verpflichtung auf Vertraulichkeit kann dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung bzw. Vertraulichkeitsvereinbarung können Schadensersatzansprüche aus Art. 82 Abs. 1 EU-DSGVO begründen oder nach Art. 83 EU-DSGVO mit einem Bußgeld und nach § 42 BDSG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Das beigefügte Merkblatt zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bzw. zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit wurde zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum: ……………………………………………………………………………………….........

Bezeichnung des Bieters (mit Anschrift): ……………………………………………………………………………………….........

……………………………………………………………………………………….........

Name der natürlichen Person, die die Erklärung für den Bieter abgibt: ……………………………………………………………………………………….........

Merkblatt zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bzw. zur Verpflichtung auf Vertraulichkeit

Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Sie findet hingegen u.a. keine Anwendung auf die Verarbeitung durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Die Einschränkung auf Datenverarbeitungsanlagen und nicht automatisierte Dateien gilt jedoch nicht für personenbezogene Daten zu Beschäftigungsverhältnissen; dort erstrecken sich gem. § 26 Abs. 7 BDSG die datenschutzrechtlichen Vorschriften (vgl. § 26 Abs. 1 bis 6 BDSG) auch auf Daten, die nicht in einem Dateisystem gespeichert sind (wie etwa Personalakten oder Bewerbungsunterlagen).

Im Anwendungsbereich der EU-DSGVO richtet sich die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach der zentralen Vorschrift in Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO, der wie folgt lautet:

"Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogene Daten für einen oder mehrere Zwecke gegeben;
  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
  • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • die Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.“

Die darin verwendeten Begriffe sind in Art 4 EU-DSGVO wie folgt definiert:

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu den Standorten zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Verarbeitung ist jeder mit und ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Muster für die Verpflichtung auf Vertraulichkeit nach der Datenschutzgrundverordnung

Frau /Herr _________________________________________________________________

wurde darauf verpflichtet, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen

a) auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;

b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;

c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neusten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;

e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;

f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessen Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);

Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt.

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter.

Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtung habe ich erhalten.

[Unterschriftsfeld]

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung